 |
| |
IR Notes 266 – 28 Januar 2026
www.irshare.eu
|
|
|
| |
| |
Eine Frage an…
Adam Pokorny, Referatsleiter in der Generaldirektion Beschäftigung und
Soziales der Europäischen Kommission
Sie haben die
Verabschiedung der überarbeiteten EBR-Richtlinie begleitet.
Inzwischen ist sie veröffentlicht und seit dem 31. Dezember
2025 in Kraft. Ist die Aufgabe der Kommission damit
beendet? Nein, in keiner Weise! Die Aufgabe der
Kommission besteht jetzt darin, die Mitgliedstaaten zu unterstützen,
damit eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Umsetzung der
Änderungsrichtlinie EU 2025/2450 gewährleistet ist. Daher wurden die
Mitgliedstaaten aufgefordert, Experten zu ernennen, die sich an den
Umsetzungsarbeiten beteiligen und an Sitzungen einer Expertengruppe
unter Vorsitz der Kommissionsdienststellen teilnehmen. Auch die
EWR-EFTA-Mitgliedstaaten und die europäischen
Sozialpartner-Organisationen wurden aufgefordert, Beobachter für die
Expertengruppen zu ernennen. Für die ersten Monate dieses Jahres
sind bereits mehrere Sitzungen der Expertengruppe angesetzt. Im
Laufe dieser Sitzungen werden die Kommissionsdienststellen
Erläuterungen und allgemeine Informationen über die verschiedenen
Änderungen beitragen. Mitgliedstaaten und Sozialpartner können
Fragen stellen und sich zur Auslegung der Änderungen und zu allen
Aspekten äußern, die für die Umsetzung relevant
sind. Die Protokolle und
sonstige Unterlagen zu den Arbeiten dieser Gruppe werden im
Online-Register der Expertengruppen der Kommission (unter dem Code
E03694) veröffentlicht. Nach den Sitzungen werden die Diskussionen
in einem Abschlussbericht zusammengefasst und ebenfalls
veröffentlicht. Anschließend
müssen die Mitgliedstaaten bis
zum 1. Januar 2028 die Maßnahmen verabschieden und veröffentlichen,
die zur Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie erforderlich sind.
Die Umsetzungsmaßnahmen mit den entsprechenden Erläuterungen sind
der Kommission mitzuteilen. Nach einer einjährigen Aufschubfrist treten
die meisten neuen Bestimmungen am 2. Januar 2029 im innerstaatlichen
Recht in Kraft. Doch die Aufhebung der Ausnahmen für bestimmte
Unternehmen vom Anwendungsbereich sowie die Übergangsbestimmungen
zur Anpassung bestehender EBR-Vereinbarungen gelten unmittelbar nach
Ablauf der Umsetzungsfrist. Nach Abschluss des Umsetzungsprozesses wird
die Kommission die gemeldeten Maßnahmen auf Vollständigkeit und
Rechtmäßigkeit prüfen und kann alle erforderlichen
Verfahrensschritte einleiten, um Mängel oder Abweichungen zu
beheben. Noch ein Hinweis für alle, die sich schwertun, die neue
Richtlinie mit den Änderungen oder Ergänzungen der Richtlinie von
2009 zu entschlüsseln: Sobald das Amt für Veröffentlichungen der
Europäischen Union die in der Richtlinie (EU) 2025/2450 vorgesehenen
Änderungen berücksichtigt hat, wird eine neue konsolidierte Fassung
der Richtlinie 2009/38/EG auf der Website EUR-Lex veröffentlicht.
Auch wenn die konsolidierten Texte keine authentischen Fassungen
sind und keine Rechtswirkung haben, erleichtern sie das Lesen der
Richtlinie doch erheblich.
|
|
|
|
| |
Agenda
2.
Februar Madrid Vorstellung
des Berichts der Expertenkommission zur Demokratie am Arbeitsplatz, den
die spanische Arbeitsministerin Yolanda Díaz, in Auftrag gegeben hatte.
12. und 13.
Februar Nikosia
(Zypern) Informelle Tagung der
EU-Arbeitsminister
3. und 4.
März Brüssel Die
EU-Kommission organisiert das 4. Europäische Forum für Beschäftigung und
soziale Rechte zum Thema: Social
Europe: Empowering people in times of uncertainty.
9.
März Brüssel Tagung
des Rats „Beschäftigung und Soziales“
18.
März Brüssel Dreigliedriger
Sozialgipfel
29.
Juni Luxemburg Tagung
des Rats “Beschäftigung und Soziales”
|
|
|
|
| |
Über uns ?
IR Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
Französisch, Italienisch, Spanisch und Polnisch) wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 273,00 Euro
zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert
werden.
Das
Team: Diese Ausgabe wurde erstellt
bei Inès
Bollet, Victoria
Fonseca, Ambre
Grenier-Boley, Vasilis Koniaris,
Laura Renucci, Frédéric Turlan et Iris
Turlan. Erfahren Sie mehr über
das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR Notes
Mit wenigen Klicks auf der IR
Share-Website oder per Telefon unter: +33 (0)6 81 41 53
95
Impressum. Herausgeber:
IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy – Frankreich – Tel.:
+33 (0)6 81 41 53 95 – Stammkapital 1.500 Euro – Handelsregister-Nr.
(RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die Veröffentlichung:
Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet – Château – 89500
Villeneuve-sur-Yonne. CPPAP Nr.: 0621 Z 93933.
|
|
|
|
| |
Folgen Sie uns auf LinkedIn !
Damit Sie auch zwischen den Ausgaben auf
dem Laufenden bleiben: Wir informieren Sie auf LinkedIn IR Notes über aktuelle Entwicklungen. Folgen Sie
uns! 779 Personen folgen uns bereits !
|
|
|
|
|
|
|
In den
Schlagzeilen
Europaabgeordnete fordern stärkeren Rechtsrahmen für Umstrukturierungen
Am 20. Januar stimmten die Europaabgeordneten mit großer Mehrheit für eine Entschließung
zur Richtlinie für einen gerechten Übergang in der Arbeitswelt. Der Text
entspricht der Version, die der Ausschuss für Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten angenommen hatte, mit einer Ausnahme: Gestrichen wurde die
ausdrückliche Aufforderung an die Europäische Kommission, einen Richtlinienvorschlag
vorzulegen. Dieses Zugeständnis an die Konservativen der EVP ist symbolisch, da der
Text im Rahmen eines sogenannten legislativen Initiativberichts angenommen wurde.
Die Kommission muss sich also in jedem Fall äußern, ob sie einen Rechtsakt
vorschlagen oder dies unter Angabe von Gründen ablehnen will. Außerdem wird der
Verweis auf eine Richtlinie im Titel der Entschließung und in der Anlage mit den
Empfehlungen beibehalten. 2023 hatte das Parlament bereits eine Richtlinie zur
Stärkung der Rechte der Beschäftigten gefordert, damit sie sich besser auf
Änderungen und damit auf Umstrukturierungen vorbereiten können (s. IR Notes 219
und s. Informationsblatt
des Parlaments). In diesem Fall setzen sich die Abgeordneten für den Vorschlag ein,
weil sie davon ausgehen, dass der Erfolg der doppelten Transformation – des grünen
und digitalen Wandels – „davon abhängen wird, dass der Übergang für die
Arbeitnehmer, Unternehmen und Regionen gerecht und inklusiv abläuft und zur sozialen
Gerechtigkeit für alle beiträgt“, „damit niemand zurückgelassen wird“. In der
Anlage zur Entschließung empfiehlt das Parlament, „einen Unionsrahmen für politische
Maßnahmen zu schaffen, die in den vom grünen und vom digitalen Wandel betroffenen
Regionen umgesetzt werden können, um für einen sozial gerechten und inklusiven
Übergang und die Schaffung und den Schutz hochwertiger Arbeitsplätze zu sorgen“. Die
Abgeordneten wünschen sich einen Text, der ein breites Spektrum an Bereichen
abdeckt: „Arbeitsbedingungen, berufliche Eingliederung der vom Arbeitsmarkt
ausgeschlossenen Personen, Information und Konsultation der Arbeitnehmer,
Verbesserung des Arbeitsumfelds zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der
Arbeitnehmer.“ Weiterhin wird die Einführung „eines individuellen Rechts auf Aus-
und Weiterbildung der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit“ empfohlen. Die
parlamentarische Initiative hat die volle Unterstützung der europäischen
Gewerkschaften, sowohl der Europäische Gewerkschaftsbund (s. Pressemitteilung)
als auch IndustriAll Europe sprechen sich dafür aus (s. Mitteilung).
EGB-Bundessekretär Ludovic Voet erwartet nun von der Kommission, entsprechende
Rechtsvorschriften in das versprochene Gesetz über hochwertige Arbeitsplätze
aufzunehmen. Die Arbeitgeberseite hält diese Forderung für nicht angemessen. Mehrere
Arbeitgeberverbände haben in einer gemeinsamen
Erklärung vom 14. Januar
bekräftigt, dass sie einen Text ablehnen, der neue Verpflichtungen für Unternehmen
einführe. Ceemet warnte ferner in einer im Dezember veröffentlichten Mitteilung
vor der Gefahr, noch mehr Bürokratie zu schaffen in einer Zeit, in der Europa
verstärkt auf Investitionen, Innovation und Ausbildung setzen muss.
|
1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Umstrukturierung : Die
Kommission hat am 19. Januar vorgeschlagen, 267 ehemalige Beschäftigte von
Tupperware Belgien mit 1,6 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an
die Globalisierung (EGF) zu unterstützen (s. Pressemitteilung), nachdem das
Unternehmen im Februar 2025 nach der Insolvenz schließen musste (s. Mitteilung).
|
Europäische Säule sozialer Rechte :
Auf Druck der Europaabgeordneten, die im Dezember letzten Jahres
eine mündliche Anfrage an die Europäische Kommission gestellt hatten, antwortete
Roxana Mînzatu, Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission für soziale Rechte, am 22.
Januar in einer Debatte im Europäischen Parlament. Sie sagte, dass die Kommission
„die Ergebnisse der Prüfung des Aktionsplans 2021 im Juli vorstellen wird“, und
erklärte, dass „künftige Maßnahmen auf der Grundlage einer sorgfältigen Analyse der
Umsetzung“ des 2021 verabschiedeten ersten Aktionsplans festgelegt würden, „aber
auch und vor allem im Hinblick auf die festgestellten Schwachstellen und neuen
Bedürfnisse“.
|
Sektoraler
sozialer Dialog
Banken : Die europäischen
Sozialpartner im Bankensektor haben am 15. Januar eine gemeinsame
Erklärung zur Prävention von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
unterzeichnet. Darin geht es um geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt, Gewalt
und Belästigung am Arbeitsplatz durch Dritte. In der Erklärung werden die
Sozialpartner aufgerufen, auf allen Ebenen – auch in multinationalen Unternehmen –
Maßnahmen zur Prävention, Erkennung und Unterstützung der Opfer zu ergreifen. Neben
Maßnahmen zur Sensibilisierung der Beschäftigten und Schulung der Führungskräfte
fordern die Unterzeichner insbesondere, die internen Präventionsvorschriften auf die
Telearbeit auszuweiten, den betroffenen Beschäftigten auf Wunsch flexible
Arbeitsbedingungen und/oder Urlaub zu gewähren und nach Möglichkeit
Disziplinarstrafen oder Kündigungen wegen Verspätungen oder Abwesenheiten zu
vermeiden, wenn es Beweise für Gewalt oder Belästigung am Arbeitsplatz gibt (s. Mitteilung).
|
2.
Mitgliedstaaten
Österreich
Aktion 55+ : Langzeitarbeitslose
ab 55 Jahren profitieren von einem besseren Zugang zum Arbeitsmarkt: Mit der Aktion
55+ sollen zwischen 3000 und 6000 Arbeitsplätze geschaffen werden (s. Mitteilung),
und zwar durch Subventionen in sozialökonomische Betriebe und gemeinnützige
Beschäftigungsprojekte (60 %) sowie Eingliederungsbeihilfen im
privatwirtschaftlichen Bereich (s. Mitteilung).
Die Gewerkschaften begrüßen die Maßnahme, wobei der Gewerkschaftsbund ÖBG angepasste
Arbeitsbedingungen fordert und die Arbeiterkammer (AK) auf einer abgesicherten
Finanzierung besteht (s. Mitteilungen des ÖBG
und der AK).
|
Bulgarien
Berufstätige Eltern : Das
Parlament hat Änderungen des Arbeits- und Familienrechts beschlossen, die auch
Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen berufstätiger Eltern betreffen.
Für eine bessere Work-Life-Balance wurde der Akzent dabei auf mehr Flexibilität bei
der Telearbeit und angepasste Arbeitszeiten gelegt (s. Mitteilung).
|
Finnland
Reform des Arbeitsmarkts : Die
Regierung hat dem Parlament am 15. Januar einen Gesetzentwurf zur Reform des
Arbeitsmarkts vorgestellt. Die Maßnahmen sollen am 1. April in Kraft treten. Die
Lockerungen der Vorschriften des Arbeitsrechts sollen, der Regierung zufolge,
„insbesondere für KMU die Einstellung neuer Mitarbeiter erleichtern“. Schwerpunkte
der Reform sind: 1) Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags
ohne sachlichen Grund für die Dauer eines Jahres, wenn es sich um den ersten Vertrag
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer handelt. 2) Recht auf
Kündigung eines solchen befristeten Arbeitsvertrags nach sechs Monaten, wobei der
Arbeitgeber seine Entscheidung begründen muss. 3) Verkürzung der
Kündigungsfrist von 14 auf 7 Tage. 4) Für Unternehmen mit weniger
als 50 Beschäftigten entfällt die Pflicht zur Wiedereinstellung betriebsbedingt
gekündigter Arbeitnehmer, wenn eine Stelle frei oder neu ausgeschrieben wird.
|
Griechenland
Reform des Tarifsystems : Mit
dem Gesetzesvorhaben, das das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit im
Dezember vorlegte, hat der soziale Dialog einen wichtigen Meilenstein erreicht: Das
Vorhaben trägt den Titel „Nationale Sozialvereinbarung zur Stärkung von
Tarifverträgen“, die zwischen Regierung und den Sozialpartnern abgeschlossen wurde.
Diese Initiative, die besonders von der Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen
Kommission Roxana Mînzatu begrüßt wurde, soll den rechtlichen Rahmen für den
sozialen Dialog stärken und Tarifverhandlungen fördern (s. Mitteilung
des Arbeitsministeriums). Der Gesetzentwurf stützt sich auf einen nationalen
Aktionsplan, der vom Arbeitsministerium gemäß der Richtlinie 2022/2041 über
angemessene Mindestlöhne angenommen wurde. Der bis 2030 befristete Aktionsplan weist
fünf Schwerpunkte auf: 1.
Stärkung des Rechtsrahmens für Tarifverhandlungen, 2. Einrichtung einer gemeinsamen
Arbeitsgruppe mit Sozialpartnern, 3. Erhebung und Verbesserung
statistischer Daten über die Tarifbindung, 4. Forschungs-, Informations-
und Schulungsmaßnahmen, 5.
Überwachung der Umsetzung der Maßnahmen. Der Gesetzentwurf ist Gegenstand einer
öffentlichen Konsultation bis
zum 28. Januar. Die eingehenden Beiträge sollten in der Endfassung berücksichtigt
werden. Diese Reform will den Schaden beheben, den das von der EU auferlegte
Memorandum während der Schuldenkrise verursacht hatte: Das griechische
Tarifvertragssystem wurde damals außer Kraft gesetzt, um die Löhne zu senken. So
wurde beispielsweise die Allgemeinverbindlichkeit von branchenspezifischen
Tarifverträgen ausgesetzt, was bedeutete, dass selbst Tarifverträge, die einen
Großteil der Beschäftigten eines Sektors abdeckten, nicht für allgemein verbindlich
erklärt werden konnten. Die Folge war, dass Beschäftigte, die die gleiche Arbeit in
derselben Branche ausführten, häufig ganz andere Lohn- und Arbeitsbedingungen
hatten, je nachdem, ob ihr Arbeitgeber tarifgebunden war oder nicht. Mit der
Sozialvereinbarung wird diese Logik ausdrücklich umgekehrt, indem die Geltung von
Tarifverträgen erweitert und die Schwellenwerte für die Repräsentativität gesenkt
werden, um brancheninterne Normen wiederherzustellen. „Wie sich diese Entwicklungen
in der Praxis auswirken werden, hängt von ihrer Umsetzung ab und davon, wie aktiv
sich die Sozialpartner an Tarifverhandlungen auf Sektor- und Betriebsebene
beteiligen können“, sagt Vasilis Koniaris, Dozent für europäische Arbeitsbeziehungen
an der Universität Makedonien in Thessaloniki. „Dennoch ist die Vereinbarung ein
wesentlicher Anhaltspunkt, um die derzeitige Entwicklung des sozialen Dialogs in
Griechenland zu verstehen.“
|
Niederlande
Lärmverschmutzung : Aus einem Bericht,
der dem Ministerium für soziale Angelegenheiten und Arbeit am 10. November vorgelegt
wurde, geht hervor, dass 50 % aller Beschäftigten unter Lärmbelästigung leiden, was
bei 34 % zu Müdigkeit, Stress und Konzentrationsschwierigkeiten führt (s. Mitteilung
des SER). Den Autoren zufolge, die die Arbeitsbedingungen in Open-Space-Büros
untersucht haben, zu denen es nur wenige Studien gibt, sind die Störungsursachen vor
allem Gespräche unter Kollegen (56 %) und Maschinen- und Gerätelärm wie Drucker,
akustische Warnsysteme und Alarme (mehr als 30 %).
|
Norwegen
Psychosoziale Risiken : Am 20.
Juni hat das Parlament eine Änderung des
Artikels 4-3 des Gesetzes zum Arbeitsumfeld beschlossen: Die Anforderungen an eine
angemessene Arbeitsumgebung gelten seit dem 1. Januar ausdrücklich auch für
psychosoziale Aspekte. Die Änderung enthält vier neue Beispiele für psychosoziale
Risiken, die Arbeitgeber berücksichtigen müssen: 1. Unklare oder widersprüchliche
Anforderungen oder Erwartungen, 2.
emotionale Herausforderungen
und psychische Belastung (insbesondere Tätigkeiten mit sozialer Interaktion), 3. Zu hoher Zeitdruck bei zu
hoher Arbeitsbelastung, 4.
Fehlende Unterstützung durch Kollegen oder Vorgesetzte (s. Pressemitteilung
der Arbeitsaufsichtsbehörde).
|
Schweden
Entgelttransparenz : Die
Regierung hat dem Gesetzesrat (Lagrådet) am 15. Januar einen Gesetzentwurf für die
Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie vorgelegt, den sie im Frühjahr dem
Reichstag (Riksdag) übergeben will, damit das Gesetz am 1. Juli in Kraft treten
kann. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Unternehmen mit mindestens 100
Beschäftigten einen Entgeltbericht mit Informationen über die durchschnittlichen
Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern erstellen müssen. Dieser Bericht
muss der Ombudsstelle für Gleichstellung (DO) übermittelt werden, die verpflichtet
ist, bestimmte Auszüge daraus zu veröffentlichen.
|
Tschechien
Versetzung : In einem Urteil
vom 26. November hat das Verfassungsgericht einen Antrag abgelehnt, eine Bestimmung
des Arbeitsgesetzbuches aufzuheben, der es Arbeitgebern in bestimmten Situationen
erlaubt, Beschäftigte ohne deren Zustimmung zu versetzen. Die strittige Bestimmung
betrifft Fälle, in denen Beschäftigte, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen,
nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeit laut Arbeitsvertrag auszuführen. Die
Verfassungsrichter sehen diese Versetzung als Übergangslösung, bis Arbeitgeber und
Arbeitnehmer sich auf das weitere Vorgehen geeinigt haben. Der tschechische
Gewerkschaftsdachverband ČMKOS hätte gern die Rechtsvorschriften dahingehend
geändert, dass die Versetzung nach einer Einigung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
einvernehmlich erfolgt.
|
3.
Unternehmen
Länderübergreifende Vereinbarung
Erneuerung : Der italienische
Energiekonzern Eni und der
internationale Gewerkschaftsverband IndustriAll Global Union haben am 13. Januar
ihre globale
Rahmenvereinbarung über internationale Arbeitsbeziehungen, soziale Verantwortung
und gerechten Übergang erneuert. Die überarbeitete Fassung enthält mehrere
wichtige Änderungen gegenüber der ersten Vereinbarung
aus dem Jahr 2019, darunter die Aufnahme des ILO-Übereinkommens 190 über die
Bekämpfung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sowie strengere
Sorgfaltspflichten zur Achtung der Menschenrechte in der gesamten Lieferkette. Die
Vereinbarung bekräftigt auch die Rolle des sozialen Dialogs zur Unterstützung des
Energiewandels und Umstrukturierungen und hebt die Bedeutung eines gerechten
Übergangs für Beschäftigte hervor (s. Pressemitteilung).
|
Grundrechte : Das norwegische
Monopol für den Verkauf von Alkohol im Einzelhandel Vinmonopolet und die
internationale Gewerkschaftsföderation IUL haben am 15. Januar eine Absichtserklärung
unterzeichnet, um ein Beschwerdeverfahren zur Anzeige von Verstößen gegen
Arbeitsrechte bei Herstellern von alkoholischen Getränke oder Agrarrohstoffen
einzurichten, die in den von Vinmonopolet vermarkteten Produkten verwendet werden.
Ähnliche Vereinbarungen wurden bereits vom schwedischen Monopol Systembolaget
und vom finnischen Monopol Alko
abgeschlossen (s. Mitteilung).
|
Soziale
Verantwortung
Globales Gewerkschaftsnetzwerk :
Der internationale Gewerkschaftsverband IndustriAll Global Union
hat am 14. und 15. Januar in Indonesien ein Treffen organisiert, an dem neben einer
Delegation der deutschen Chemiegewerkschaft IGBCE zum ersten Mal rund 30
Gewerkschaftsvertreter aus Ländern teilnahmen, die für Adidas produzieren. Diese
Initiative soll die Koordination zwischen den Gewerkschaften der für Adidas
produzierenden Länder stärken (s. Pressemitteilung).
Die Gespräche drehten sich um die Arbeits- und Umweltstandards in den Lieferketten,
die Menschenrechtsverletzungen in Myanmar im Zulieferbetrieb Pou Chen und die
Entscheidung von Adidas, in Deutschland aus der Tarifbindung für die Beschäftigten
in der Schuhindustrie auszusteigen (s. Mitteilung).
IndustriAll Global Union fordert von Adidas Verhandlungen für den Abschluss einer
internationalen Rahmenvereinbarung.
|
4. Studien
und Berichte
Sozialschutz : Die europäische
MISSOC-Datenbank wurde
aktualisiert. Sie enthält Informationen über die sozialen Sicherungssysteme in allen
EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Die
Datenbank ermöglicht Vergleiche
zwischen Ländern und wird auf Englisch, Französisch und Deutsch geführt. Der Zugang
ist kostenlos und steht allen offen.
|
|
|