 |
| |
IR Notes 269 – 11 März 2026
www.irshare.eu
|
|
|
| |
| |
Eine Frage an …
Yohann Dauvet, Labour Relations Manager bei Albéa Tubes Beautycare
Ihr Unternehmen hat eine
Vereinbarung zum sozialen Dialog über den Einsatz von KI
geschlossen (s. IR
Notes 268). Warum hat
sich Ihre Unternehmensleitung für diesen Weg
entschieden? Der
Vorschlag für eine Vereinbarung zum
sozialen Dialog in dieser Sache kam zunächst vom
Beratungsunternehmen, das den zentralen Betriebsrat (CSE-C)
unterstützt, und wurde dann von den Gewerkschaften vollständig
übernommen. Für die Unternehmensleitung ist dieser Schritt im
Einklang mit dem Bestreben, den sozialen Dialog kontinuierlich zu
verbessern, unter anderem durch Transparenz und den Austausch über
neue Themen, die Ängste schüren können. Die rechtlichen
Verpflichtungen des Arbeitgebers sind tatsächlich noch unklar, und
die jüngste Rechtsprechung kann zu einer gewissen Rechtsunsicherheit
führen. Durch die Aushandlung einer Vereinbarung haben wir uns einen
engen Rahmen für die Unterrichtung und Anhörung gesetzt und uns für
einen kontinuierlichen sozialen Dialog ausgesprochen. Mit diesem
Vorgehen vermeiden wir aber auch zusätzliche Auflagen.
Beispielsweise legt unsere Vereinbarung bei einem kleinen Update
eines KI-Agenten oder bei Tests vor einer möglichen Einführung
lediglich fest, die Arbeitnehmervertreter zu informieren, ohne eine
formelle Anhörung durchzuführen. Bei Vorhaben mit großen
Auswirkungen haben wir dagegen ein strenges Unterrichtungs- und
Anhörungsverfahren. Dank dieser Vereinbarung können wir dem
Betriebsrat jetzt dokumentierte und konkrete Vorhaben vorlegen und
müssen nicht befürchten, die gesetzlichen Unterrichtungs- und
Anhörungspflichten zu verletzen. Durch die Einbeziehung der
Arbeitnehmervertreter bereits in der Konzeptions- oder Testphase
hätte das Unternehmen ohne diesen Rahmen mit Kritik wegen mangelnder
Weitergabe von Informationen rechnen müssen oder sogar mit
rechtlichen Schritten seitens des Betriebsrats. Letztendlich bietet
uns der kontinuierliche soziale Dialog Rechtssicherheit und
gleichzeitig die Möglichkeit, uns auf die Entwicklung von
KI-Systemen zu konzentrieren. Der Betriebsrat wird rechtzeitig
angehört, nämlich dann, wenn diese Systeme einen echten Einfluss auf
die Arbeitsbedingungen haben.
|
|
|
|
| |
Agenda
18.
März Brüssel Dreigliedriger
Sozialgipfel
18.
März Brüssel Vorgesehen:
Die Kommission nimmt einen Legislativvorschlag zur Einführung des 28.
Regimes an (s. Tagesordnung).
20.
März Bordeaux Symposium
über „Demokratie am Arbeitsplatz im ökologischen Wandel, ausgerichtet
vom Institut du travail de Bordeaux (Anmeldung)
24. März Online Webinar
zum Thema über „die zunehmende Bedeutung von Tarifverhandlungen bei der
Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen in Europa“ im Bereich der
Persönlichen und Haushaltsnahen Dienstleistungen (PHS), mit einem
Beitrag von Maria Sedlakova, wissenschaftliche Mitarbeiterin von
Eurofound (Anmeldung).
26. März Online Webinar von
Eurofound und EIGE zur „Einführung
der EU-Leitlinien zur geschlechtsneutralen Arbeitsbewertung und
beruflichen Einstufung“.
21. April Brüssel Eurofound
präsentiert auf einer Veranstaltung die jüngsten Ergebnisse ihrer
europäischen Erhebung über die Arbeitsbedingungen: Arbeiten
im KI-Zeitalter – Wie entwickeln sich die Arbeitsbedingungen in
Europa?
29.
Juni Luxemburg Tagung
des Rats “Beschäftigung und Soziales”
|
|
|
|
| |
Über uns ?
IR Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
Französisch, Italienisch, Spanisch und Polnisch) wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 273,00 Euro
zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Inès
Bollet, Victoria
Fonseca, Ambre
Grenier-Boley, Laura Renucci, Frédéric Turlan
und
Iris Turlan. Erfahren Sie mehr
über das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR Notes
Mit wenigen Klicks auf der IR
Share-Website oder per Telefon unter: +33 (0)6 81 41 53
95
Impressum. Herausgeber:
IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy – Frankreich – Tel.:
+33 (0)6 81 41 53 95 – Stammkapital 1.500 Euro – Handelsregister-Nr.
(RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die Veröffentlichung:
Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet – Château – 89500
Villeneuve-sur-Yonne. CPPAP Nr.: 0621 Z 93933.
|
|
|
|
| |
Folgen Sie uns auf LinkedIn !
Damit Sie auch zwischen den Ausgaben auf dem Laufenden bleiben: Wir
informieren Sie auf LinkedIn IR Notes
über aktuelle Entwicklungen. Folgen Sie uns! 788 Personen folgen uns
bereits !
|
|
|
|
|
|
|
In den
Schlagzeilen
Entgelttransparenz: Harmonisierung als Flickwerk
Die Richtlinie 2023/970, die
am 10. Mai 2023 angenommen wurde, soll gleiches Entgelt für Frauen und Männer und
die Entgelttransparenz in allen EU-Mitgliedstaaten stärken (v. IR Notes
205). Die Mitgliedstaaten haben bis zum 7. Juni 2026 Zeit, diese Richtlinie
in innerstaatliches Recht umzusetzen. Aus einer Ende Oktober 2025 veröffentlichten
Eurofound-Studie
geht jedoch bereits hervor, dass die Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten nur
schleppend vorangeht. Bis heute ist die Umsetzung der Richtlinie uneinheitlich und
komplex, was zu einem Flickwerk an Vorschriften führt und die Harmonisierung der
Verfahren für Unternehmen und Arbeitnehmervertreter erschwert. In vielen Ländern
kommt es bei der Umsetzung zu erheblichen Verzögerungen. Trotz einer Frist von drei
Jahren – statt der für Sozialrichtlinien üblichen zwei Jahre – haben mehrere
Mitgliedstaaten ihre Gesetzgebung noch nicht abgeschlossen. In Frankreich
beispielsweise wird das Gesetzesvorhaben noch mit den Sozialpartnern diskutiert und
dürfte nicht vor dem 7. Juni 2026 angenommen werden – und erst 2027 teilweise in
Kraft treten. In Dänemark ist mit der Anwendung der Richtlinie nicht vor dem 1.
Januar 2027 zu rechnen. Nur in der Föderation Wallonie-Brüssel ist die Umsetzung
bereits abgeschlossen. Diese Verspätungen verzögern entsprechend die Verpflichtung
der Arbeitgeber, über Gehaltsraster zu informieren und Berichte über
Entgeltunterschiede zu veröffentlichen. Die Richtlinie wird von den Mitgliedstaaten
auch recht unterschiedlich ausgelegt und angewendet. Der Handlungsspielraum aufgrund
der Vorschriften ermöglicht Anpassungen oder sogar „Gold-Plating”, d. h. Maßnahmen,
die über die Mindestanforderungen hinausgehen. So sieht der Gesetzentwurf in
Frankreich vor, Bewerbern eine Spanne für das Anfangsgehalt anzugeben, während in
Italien der genaue Betrag genannt werden soll. Ein weiterer Punkt, über den
Uneinigkeit herrscht, betrifft den Bericht über das Einkommensgefälle zwischen
Frauen und Männern, der variable und ergänzende Komponenten enthalten muss. Die
Richtlinie schreibt für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten einen jährlichen
Bericht vor, für Unternehmen zwischen 150 und 249 Beschäftigten einen Bericht alle
drei Jahre. Unternehmen mit 100 bis 149 Beschäftigten haben acht Jahre Zeit, um
ihren ersten Bericht vorzulegen, danach dann alle drei Jahre. Einige Länder
verschärfen diese Verpflichtungen: In Italien sind alle betroffenen Arbeitgeber
verpflichtet, einen jährlichen Bericht vorzulegen, während in Dänemark die Schwelle
auf 100 Beschäftigte gesenkt wurde. Frankreich behält hingegen seinen derzeitigen
Schwellenwert von 50 Beschäftigten im Zusammenhang mit seinem bestehenden
„Gleichstellungsindex“ bei. Schließlich unterscheiden sich auch die Methoden zur
Bewertung der Entgeltgefälle. In Italien wird die Analyse im Wesentlichen anhand der
Kategorien des Tarifvertrags vorgenommen, auch wenn die interne Einstufung des
Unternehmens berücksichtigt werden kann. In Dänemark müssen die Arbeitgeber die
offizielle DISCO-Klassifikation verwenden, die von 372 Berufsgruppen ausgeht. Diese
verschiedenen Vorgehensweisen erschweren den Vergleich der Angaben zwischen den
Mitgliedstaaten und die Arbeit der Arbeitnehmervertreter auf europäischer Ebene.
Während alle die Entgelttransparenz anstreben, ist die Umsetzung noch uneinheitlich.
Arbeitnehmervertreter werden eine zentrale Rolle dabei spielen, um zu gewährleisten,
dass die Grundsätze der Gleichheit und Transparenz trotz Unterschiede zwischen den
Mitgliedstaaten wirksam angewendet werden.
|
1.
Europäische Union
Gesetzgebung
Omnibus-I-Richtlinie unter Dach und Fach :
Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission
den ersten „Omnibus“-Vorschlag. Jetzt, ein Jahr später, wurden die Änderungen zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zu den Sorgfaltspflichten einen Tag nach
ihrer endgültigen Annahme durch den Rat als Richtlinie im Amtsblatt der EU
veröffentlicht. Unternehmensleitungen und Arbeitnehmervertreter verfügen künftig
über eine offizielle Fassung der Richtlinie in ihrer Sprache, was die Anwendung
erleichtert. Auch fallen damit die unzähligen Kompromissfassungen weg, die es vor
der endgültigen Annahme gab. In der Richtlinie, die am 19. März in Kraft tritt,
werden die Schwellenwerte für die CSRD- und die CSDDD-Richtlinie deutlich angehoben.
Die CSRD-Richtlinie, die ursprünglich Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten
betraf, gilt jetzt für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem
Jahresumsatz von über 450 Mio. Euro (vorher: 40 Mio. Euro). Die
Lieferketten-Richtlinie gilt künftig nur für Unternehmen mit mehr als 5.000
Beschäftigten (anstelle von 1.000) und Nettoumsatzerlösen von über 1,5 Mrd. Euro
(vorher: 450 Mio. Euro). Die überarbeitete Fassung räumt den Unternehmen auch mehr
Flexibilität ein: Bei den Sorgfaltspflichten müssen Unternehmen, die mehrere
gleichwertige Risiken ermittelt haben – gleicher Schweregrad oder gleiche
Wahrscheinlichkeit -, diese nicht mehr alle gleichzeitig beheben, sondern können
sich zunächst mit den Risiken im Zusammenhang mit ihren direkten Geschäftspartnern
befassen, d. h. ihre Lieferanten oder Subunternehmer, zu denen sie ein unmittelbares
Vertragsverhältnis haben. Gestrichen wurde die Verpflichtung für Unternehmen, im
Rahmen der CSDDD einen Übergangsplan zur Minderung der Folgen des Klimawandels zu
verabschieden. Außerdem ist die Frist zur Umsetzung der CSDDD in nationales Recht um
ein weiteres Jahr auf den 26. Juli 2028 verschoben. „Politiker können zwar Gesetze
vereinfachen, aber nicht die gewaltigen ökologischen und sozialen Probleme, die
europäische Unternehmen lösen müssen“, erklärt Andreas Rasche, Professor und
Associate Dean an der Copenhagen Business School. Denn auch wenn die gesetzlichen
Verpflichtungen weggefallen sind, stellen Banken, Investoren und Geschäftspartner
nach wie vor ihre Anforderungen, und viele Unternehmen werden trotz allem
detaillierte Berichte veröffentlichen und die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten
nachweisen müssen, wenn sie Finanzierungen zu günstigen Konditionen erhalten wollen.
|
Europäischer Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung : Der Rat erzielte am 25. Februar eine vorläufige
Einigung über den Vorschlag der Verordnung zur Erweiterung des
Anwendungsbereichs des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
zur Unterstützung entlassener Beschäftigter (EGF). Sobald die Fassung von Rat und
Parlament formell verabschiedet ist, wird sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Bei dem Vorschlag, den die Europäische Kommission am 1. April 2025 vorgelegt hatte
(s. IR Notes
249) geht es darum, die EGF-Förderung auszuweiten, damit nicht nur bereits
entlassene Beschäftigte unterstützt werden, sondern auch die ,„von in
umstrukturierenden Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer[n], die von einem
unmittelbar bevorstehenden Stellenabbau betroffen sind“. Die EGF-Förderung soll sie
„beim Erwerb der Kompetenzen“ unterstützen, „die sie für einen Wechsel des
Aufgabenbereichs oder des Arbeitsplatzes in ihrem derzeitigen oder einem anderen
Unternehmen benötigen“. Betroffen sind Beschäftigte, deren „Beschäftigungsvertrag
oder -verhältnis gemäß der schriftlichen Mitteilung des Arbeitgebers an die
Arbeitnehmervertreter, in der ihnen im Laufe der Konsultationen unter anderem die
Zahl und die Kategorien der zu entlassenden Arbeitnehmer gemäß Artikel 2 Absatz 3
der Richtlinie 98/59/EG mitgeteilt werden, voraussichtlich mit einer Entlassung
endet“. Die Beschäftigten müssen dazu in einem umstrukturierenden Unternehmen von
einem Massenentlassungsvorhaben von mindestens 200 Arbeitnehmern betroffen sein,
wobei es auch Ausnahmen von diesem Schwellenwert gibt. Der Antrag auf einen
Finanzbeitrag wird vom Unternehmen gestellt und dann vom Mitgliedstaat innerhalb von
15 Arbeitstagen bei der Kommission eingereicht. Die Anträge auf Unterstützung durch
den EGF (für bereits entlassene oder von einer Entlassung bedrohte Beschäftigte) für
ein bestimmtes Unternehmen dürfen 4 Mio. EUR je Mitgliedstaat und Geschäftsjahr
nicht überschreiten. „Mit dieser Bestimmung soll das Risiko begrenzt werden, dass
ein bestimmtes Unternehmen die finanziellen Ressourcen aufbraucht, und
sichergestellt werden, dass Finanzmittel für Umstrukturierungen in verschiedenen
Mitgliedstaaten verfügbar sind.“ Damit sind Finanzbeiträge in Höhe von 17,7 Mio.
Euro nicht mehr zulässig, die 2022 zur Unterstützung von 1580 ehemaligen Air
France-Mitarbeitern gezahlt wurden, oder 12,8 Mio. Euro für 2500 ehemalige
Beschäftigte nach der Insolvenz von BenQ. Seit 2007 wurde der EGF in 186 Fällen in
Anspruch genommen, und hat mit 727 Mio. Euro mehr als 181.167 Arbeitnehmer in 20
Mitgliedstaaten unterstützt. Nach den neuesten Daten für 2023-2024 (Bericht
und Anlage)
waren 81 % der entlassenen Beschäftigten innerhalb von 18 Monaten nach Erhalt
der Unterstützung wieder in Beschäftigung (s. EGF-Seite
auf der Website der Kommission und die Liste
der gewährten Beiträge, Pressemitteilungen von Rat
und Kommission).
|
Aktuelle
soziale Themen
- Umstrukturierung : Die
EU-Kommission hat am 2. März vorgeschlagen, mit 2 Mio. Euro aus dem Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung 507 Beschäftigte zu unterstützen,
die im April 2025 nach dem Konkurs des Stahlkonzerns Liberty Steel Belgium
entlassen wurden (s. Pressemitteilung).
|
- Tagung des Rats „Beschäftigung und
Soziales“ : Die Ministerinnen und Minister der EU-27
billigten am 9. März u.a. eine Empfehlung zum Humankapital mit Leitlinien für
die Mitgliedstaaten zur Behebung des EU-weiten Arbeits- und Fachkräftemangels.
Es gab auch einen Gedankenaustausch über den Einsatz von KI zur Stärkung
hochwertiger Arbeitsplätze und der Arbeitnehmerrechte (s. Mitteilung
des Rats).
|
Sektoraler
sozialer Dialog
Friseurhandwerk : Die
europäischen Sozialpartner in der Friseurbranche UNI Europa und Coiffeur EU haben am
2. Februar eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie die Europäische
Kommission und die Mitgliedstaaten auffordern, gegen Scheinmietverträge in
Friseursalons vorzugehen, eine Praxis, die „eine ernste Bedrohung für die
Nachhaltigkeit, die Professionalität und die fairen Arbeitsbedingungen im Sektor
darstellen“, erklären die Unterzeichnenden (s. Mitteilung
von UNI Europa).
|
2.
Mitgliedstaaten
Belgien
„Recht auf beruflichen Neustart‟ :
Seit dem 1. März können Beschäftigte, die mindestens zehn Jahre
gearbeitet haben, kraft Programmgesetz
vom 18. Juli 2025 ein „Recht auf einen beruflichen Neustart“, auch
„Trampolinprämie‟ genannt, in Anspruch nehmen. Nach einer freiwilligen Kündigung
erhalten sie den für sechs Monate Arbeitslosengeld. Ziel ist es, Arbeitnehmern, die
ein strukturiertes Berufsprojekt haben, das zuvor bei der Arbeitsverwaltung (ONEM) beantragt und geprüft wurde, die
Umschulung zu erleichtern. Wer eine Ausbildung in einem Mangelberuf beginnt, kann
die Prämie für weitere sechs Monate erhalten.
|
Spanien
Transgender-Arbeitnehmer : Die
Regierung und die beiden Gewerkschaften CCOO und UGT haben am 26. Februar eine Vereinbarung
über Leitlinien zur Unterstützung von Transgender-Personen am Arbeitsplatz
unterzeichnet. Diese Vereinbarung bekräftigt die mit Art. 15.1 des Gesetzes 4/2023 vom 28.
Februar 2023 zur tatsächlichen und wirksamen Gleichstellung von
Transgender-Personen und für die Sicherstellung der Rechte von LGBTI-Personen
übernommene Verpflichtung zur Integration von Trans-Personen in den Arbeitsmarkt.
Sie enthält Empfehlungen für die Anerkennung und die Achtung des vom Beschäftigten
gewählten Geschlechts (z.B. die Anerkennung der gesetzlich anerkannten Pronomen).
Damit bekräftigen das spanische Arbeitsministerium und die Sozialpartner ihre
Absicht, eine Arbeitsumgebung zu schaffen, die respektvoller mit Diversität umgeht
(s. Mitteilung von Regierung,
CCOO
und UGT).
|
Griechenland
Stärkung von Tarifverträgen :
Das Gesetz
zur Stärkung von Tarifverträgen ist in Kraft getreten. Nachdem es im Februar
Gegenstand einer öffentlichen Konsultation war (s. IR Notes
266), wurde es nun mit geringfügigen Änderungen vom Parlament angenommen. Es
soll vor allem für eine höhere Tarifbindung der Beschäftigten sorgen,
Tarifverhandlungen fördern und die Rahmenbedingungen für den Abschluss, die
Umsetzung und Ausweitung von Tarifverträgen verbessern. Weiterhin sollen die
Beschäftigten nach Auslaufen von Tarifverträgen umfassend geschützt und die
Verfahren zur Beilegung von Tarifstreitigkeiten gestrafft werden.
|
Italien
Erster Bericht der Beobachtungsstelle für KI am
Arbeitsplatz : 2025 hat Italien als erster Mitgliedstaat ein
Durchführungsgesetz zur europäischen Verordnung verabschiedet (s. IR Notes 259)
und eine Beobachtungsstelle eingerichtet, um die Auswirkungen von KI auf die
Beschäftigung zu überwachen. Diese veröffentlichte jetzt am 19. Februar ihren
ersten Bericht:
Er zeigt geografische Unterschiede bei der Nutzung von KI auf und verdeutlicht das
Missverhältnis zwischen Kompetenzen und Ausbildung, u. a. die Kluft zwischen Angebot
und Nachfrage nach MINT-Fachkräften, sowie die geringe Bereitschaft der Unternehmen,
in Digitalisierungsprozesse zu investieren (s. Pressemitteilung).
|
Malta
Klimawandel : Das dreigliedrige
Beratungsgremium für den sozialen Dialog (MCESD) beschäftigte sich am 5. März auf
Antrag des maltesischen Hotel- und Gaststättenverbands MHRA mit der
Katastrophenvorsorge und der Koordinierung von Notfallmaßnahmen. Dieses Treffen zum
Klimawandel verdeutlicht die wachsende Besorgnis über dessen Auswirkungen in einem
Land, in dem Tourismus eine wichtige Rolle spielt. Bei den Gesprächen ging es darum,
wie das Bewusstsein für die erforderlichen Maßnahmen und die Koordination zwischen
den Sozialpartnern, den öffentlichen Einrichtungen und der Regierung gestärkt werden
können (s. Mitteilung).
|
Niederlande
Leiharbeit : Seit Jahresanfang
haben Leiharbeiterinnen und -arbeiter Anspruch auf dieselbe Vergütung wie
Festangestellte, die die gleiche Tätigkeit ausüben (s. Mitteilung).
Dennoch hat diese Maßnahme nicht zu einer wesentlichen Verbesserung der
Arbeitsbedingungen geführt. Zeitarbeitsunternehmen haben Schwierigkeiten, eine
gleiche Vergütung exakt zu definieren, zumal die Kosten für die Unterkunft
abzuziehen sind. Außerdem haben die Organisationen, die die Zeitarbeitsunternehmen
vertreten, eine Vereinbarung zur Anwendung dieser Vorschrift mit der Gewerkschaft
LBV geschlossen und nicht mit den drei wichtigsten Gewerkschaften, was Fragen zur
Repräsentativität aufwirft.
|
Polen
Digitale Arbeitsverträge : Der
Ministerrat nahm am 24. Februar einen Entwurf zur Einführung eines zentralisierten
digitalen Systems für die Verwaltung von Arbeitsverträgen an. Über diese Plattform
können Arbeitgeber Verträge abschließen, ändern oder kündigen und Musterverträge
nutzen (s. Pressemitteilung).
Sie ist für alle kostenlos zugänglich und deckt auch andere Verträge ab, u. a. im
Zusammenhang mit der Ausbildung. Diese Initiative soll auch die administrativen
Schritte vereinfachen, vor allem bei der Einstellung von ausländischen
Arbeitnehmern.
|
3.
Unternehmen
Umstrukturierungen
Mega-Fusion in der Raumfahrtsparte :
Airbus,
Leonardo und Thales gaben am 22. Oktober 2025 die
Unterzeichnung einer Absichtserklärung bekannt, wonach sie ihre Weltraumaktivitäten
in einem neuen Unternehmen namens Bromo bündeln wollen. Ziel ist die
„Schaffung eines führenden europäischen Raumfahrtunternehmens“ (s. Pressemitteilung).
Das neue Unternehmen wird rund 25.000 Mitarbeiter in mehreren europäischen Ländern
beschäftigen. Mit einem Jahresumsatz von geschätzten 6,5 Milliarden Euro Ende 2024
(vorläufig) und einem Auftragsbestand, der mehr als drei Jahre des Umsatzes abdeckt,
wird Bromo zu einem innovativen, ernstzunehmenden und global wettbewerbsfähigen
Player, auch gegenüber Konkurrenten wie Starlink. IndustriAll Europe versammelte am
1. Dezember 2025 Gewerkschaftsvertreter der Beschäftigten aller drei Konzerne aus
Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Polen, Spanien und Großbritannien. Ihr
Ziel: Festlegung einer gemeinsamen Strategie für diese Fusion. Sie fordern u. a. den
Erhalt von Arbeitsplätzen und Produktionsstätten, die Beibehaltung der
Arbeitsbedingungen (Tarifverträge gelten weiterhin für die übernommenen
Beschäftigten) sowie die Einhaltung des Rechts auf Unterrichtung und Anhörung der
Arbeitnehmervertreter in jeder Phase des Vorhabens und auf allen Ebenen (s. Mitteilung). 14 Gewerkschaften aus mehreren europäischen
Ländern haben sich mit ihren Forderungen in einem gemeinsamen
Schreiben an die Unternehmensleitungen von Airbus, Thales und Leonardo
gewandt. Sie fordern im Rahmen der Fusion u. a. die folgenden Garantien: 1.
Aushandlung eines neuen EBR ab der Gründung von Bromo, dem Vertreter aller
betroffenen Länder angehören und der mindestens die bewährten sozialen Verfahren und
den Sachverstand aus den bestehenden EBR-Vereinbarungen bei Airbus, Thales und
Alenia Space übernimmt; 2. die Garantie für eine Arbeitnehmervertretung im
Verwaltungsrat der Bromo-Holding.
|
Job-Verlagerung nach Indien :
Der deutsche Chemiekonzern BASF kündigte an,
Service-Leistungen nach Indien zu verlagern. An dem neuen Standort werden Finanz-
und Personalservices gebündelt, die derzeit in Europa erbracht werden. Die
Arbeitnehmervertreter sind besorgt über die Folgen dieser Entscheidung, da sie die
Verlagerung von Tausenden von Arbeitsplätzen, insbesondere am Berliner Standort,
befürchten (s. Mitteilungen von IG
BCE und IndustriAll
Europe).
|
|
|