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IR Notes 274 – 20 Mai 2026
www.irshare.eu
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IR Notes erfindet sich neu!
Die Ausgabe, die Sie gerade lesen, ist eine
besondere, sie ist die letzte im bisherigen Format. Ab 3. Juni
erscheint IR Notes im neuen Gewand – noch besser lesbar, auf allen
Geräten verfügbar und in modernem Design.
Das neue Format ist in erster Linie Ihr
Verdienst. Sie haben an unserer Umfrage teilgenommen, uns Ihre
Erwartungen mitgeteilt und auch, was Ihnen nicht gefällt. Wir haben
Ihnen zugehört. Monatelang hat unser Team unermüdlich daran
gearbeitet, ein IR Notes zu entwickeln, das allen Ihren Ansprüchen
gerecht wird – und ehrlich gesagt können wir es kaum erwarten, es
Ihnen vorzustellen.
Was ändert sich nun
konkret? Sie erhalten eine neu gestaltete, kompaktere
E-Mail, die Sie auf unsere Website weiterleitet, wo Sie den gesamten
Inhalt bequem lesen können – auf allen Ihren Geräten, einschließlich
Ihres Smartphones. Auch das Problem, dass Newsletter von der
Firewall Ihres Unternehmens blockiert werden, gehört der
Vergangenheit an – wir haben die Lösung gefunden. Und das Archiv
aller bisherigen Ausgaben ist endlich mit einem Klick
zugänglich.
Und was bleibt unverändert? Das
Wesentliche: die sorgfältige Recherche, die redaktionelle
Unabhängigkeit und die Vielfalt der Inhalte. Es gibt genauso viel zu
lesen – und sogar noch mehr, denn wir arbeiten derzeit an exklusiven
Inhalten. Und für alle, die sich diese Frage stellen: Der
Abonnementpreis bleibt unverändert.
Wir freuen uns auf den 3.
Juni, wenn wir den neuen Newsletter gemeinsam erkunden
– und seien wir ehrlich, vielleicht sind auch noch ein paar Bugs zu
beheben. Ihre Geduld und Ihre Treue seit Januar
2014 sind unser größter Ansporn. Vielen Dank!
Das Team von IR Notes
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Über uns ?
IR Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
Französisch, Italienisch, Spanisch und Polnisch) wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 273,00 Euro
zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Inès
Bollet,
Victoria Fonseca, Ambre Grenier-Boley,
Frédéric Turlan
und
Iris Turlan. Erfahren Sie mehr
über das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR Notes
Mit wenigen Klicks auf der IR
Share-Website oder per Telefon unter: +33 (0)6 81 41 53
95
Impressum.
Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy –
Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 – Stammkapital 1.500 Euro –
Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die
Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet –
Château – 89500 Villeneuve-sur-Yonne. CPPAP Nr.: 0621 Z
93933.
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In den
Schlagzeilen
Weniger als
25 Jahre, um die Armut in der EU zu beseitigen
Das Ziel ist ehrgeizig und soll in zwei Etappen erreicht werden: Bis 2030 ist
geplant, die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen um
mindestens 15 Millionen zu verringern. Mit anderen Worten geht es darum, das im März
2021 im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte gesetzte Ziel zu
erreichen (s. IR
Notes 159). Die EU liegt bei der Armutsbekämpfung zurück. Die Zahl der von
Armut bedrohten Menschen in der EU ist zwischen 2019 und 2024 nur um 2,9 Millionen
gesunken. In 11 Mitgliedstaaten war die Zahl 2024 sogar noch höher als im Jahr 2019.
Die Europäische Kommission will nun mit ihrer am 6. Mai vorgestellten ersten EU-Strategie
zur Armutsbekämpfung diesen Trend umkehren (s. Pressemitteilung).
Mehrere Initiativen begleiten diese Strategie: Ein Vorschlag für eine Ratsempfehlung
zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt, eine Mitteilung, bei der es
speziell um Kinderarmut geht und eine Mitteilung
zur Stärkung der Strategie 2021-2030 für die Rechte von Menschen mit
Behinderungen. Einer der Schwerpunkte der neuen Strategie gilt der
Integration arbeitsfähiger Personen in den Arbeitsmarkt, insbesondere
„Langzeitarbeitslose, Nichterwerbstätige und Personen mit besonderen
Vermittlungshemmnissen[MH1]
“. Die Kommission wird im zweiten Halbjahr 2026 die erste Phase der Konsultation der
europäischen Sozialpartner einleiten, um ihre Meinung zu den Maßnahmen einzuholen,
mit denen die EU die Integration der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen
fördern will. Doch wie die NRO ATD-Vierte-Welt feststellt: „Beschäftigung als
Hauptmittel zur Überwindung von Armut darzustellen, ist eine allzu einfache Antwort
auf die Vielschichtigkeit der Armut und verleitet dazu, die Debatte auf die Frage
der Eigenverantwortung zu reduzieren, obwohl systemische Faktoren maßgeblich dazu
beitragen, dass Menschen in Armut gehalten werden.“ Dabei erkennt die Initiative der
Kommission Armut in ihrer Vielschichtigkeit durchaus an und setzt den Schwerpunkt
auch auf Prävention, den Zugang zu Diensten, die entscheidend für das Wohlbefinden
der Menschen sind, und auf soziale Inklusion. Die Ergebnisse können nur durch die
Mobilisierung aller Akteure erreicht werden – was ein koordiniertes Vorgehen auf
europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene erfordert – und die
Bereitstellung der erforderlichen Mittel für den mehrjährigen Finanzrahmen
2028-2034, der zurzeit im Rat erörtert wird.
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1.
Europäische Union
Vorhaben
Künstliche Intelligenz : Die
Verhandlungsführer von Rat und Europäischem Parlament erzielten am 7. Mai eine
vorläufige Einigung, um die europäische Gesetzgebung im digitalen Bereich zu
vereinfachen („Omnibus VII“). Die angenommenen Maßnahmen umfassen Vorschläge für
zwei Verordnungen, mit denen der Rechtsrahmen der EU für den digitalen Bereich und
die Umsetzung harmonisierter Vorschriften für KI vereinfacht werden sollen (s.
Pressemitteilung des Rats
und des Parlaments).
So wird die Anwendung der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme verschoben: Neues
Anwendungsdatum ist nun der 2. Dezember 2027 für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme
und der 2. August 2028 für Hochrisiko-KI-Systeme, die in Produkte eingebettet sind.
Parlament und Rat müssen diese beiden Vorschläge noch formell verabschieden, bevor
sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Der Kompromiss erntet heftige Kritik
vom europäischen Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe: „Mit die größte Sorge
bereitet uns die Entscheidung, die Maschinenverordnung von Anhang I Abschnitt A des
KI-Gesetzes nach Abschnitt B zu übertragen“. Der Gewerkschaftsverband sieht darin
„nicht nur eine technische Anpassung“, da Abschnitt A „gewährleistet, dass Produkte
mit hohem Risiko EU-weit automatisch den strengsten Sicherheitsauflagen für KI
unterliegen“ (s. Mitteilung).
IndustriAll Europe stellt bitter fest: „Wenn die Industrie ihre Lobbyarbeit
verstärkt, werden die Rechte der Beschäftigten und Arbeitsschutzmaßnahmen
verhandelbar“.
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Konsultation zu Standards für die
Nachhaltigkeitsberichterstattung : Die Europäische
Kommission startete am 6. Mai eine öffentliche Konsultation zum vorgeschlagenen
Entwurf der EU-Standards
für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) und ihre Anhänge
sowie zu einem freiwilligen
Standard für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung für kleinere Unternehmen
und seine Anhänge.
Die veröffentlichten Entwürfe der beiden Delegierten Verordnungen bauen auf dem
Omnibus-I-Vereinfachungspaket auf und dem neuen Anwendungsbereich der Richtlinie
über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD). Sie sollen „den
Verwaltungsaufwand für Unternehmen in der EU verringern und gleichzeitig qualitativ
hochwertige Informationen zur Nachhaltigkeit gewährleisten“, erklärt die Kommission
(s. Meldung).
Der Entwurf des freiwilligen Standards richtet sich auch an Unternehmen, die nicht
in den Anwendungsbereich der CSRD-Berichtspflichten fallen. Darin wird eine
„Obergrenze für Wertschöpfungsketten“ festgelegt: Unternehmen, die den
CSRD-Berichtspflichten unterliegen, dürfen von ihren Partnern in der
Wertschöpfungskette, die nur bis zu 1000 Arbeitnehmer beschäftigen, nicht mehr als
die im freiwilligen Standard genannten Informationen verlangen. Interessenträger –
unter anderem Arbeitnehmer- und EBR-Vertreter – können bis zum 3. Juni 2026 über das
„Have
Your Say“-Portal Rückmeldung geben. Die Kommission wird die beiden
delegierten Rechtsakte anschließend so bald wie möglich annehmen und dem
Europäischem Parlament und Rat im Rahmen des Verfahrens der stillschweigenden
Zustimmung zur Prüfung vorlegen (das 2-monatige Verfahren ist um weitere zwei Monate
verlängerbar).
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Gesetzgebung
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung :
Der Rat hat die überarbeitete
Verordnung 2021/691 im Hinblick auf die Unterstützung von in umstrukturierenden
Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmern, die von einem unmittelbar
bevorstehenden Stellenabbau betroffen sind, endgültig angenommen (s. Pressemitteilung).
Die neue Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in
Kraft. Bei der am 1. April 2025 von der Europäischen Kommission vorgelegten Fassung
(s. IR Notes
249) geht es darum, die EGF-Förderung auszuweiten, damit nicht nur bereits
entlassene Beschäftigte unterstützt werden, sondern auch die ,„von in
umstrukturierenden Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer, die von einem unmittelbar
bevorstehenden Stellenabbau betroffen sind“ (s. IR Notes
269). Des Weiteren wird der finanzielle Beitrag des EGF zugunsten eines
Unternehmens pro Mitgliedstaat und Haushaltsjahr auf 4 Millionen Euro begrenzt.
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2.
Mitgliedstaaten
Italien
Tarifverhandlungen : Die
Regierung hat zum 1. Mai ein neues Arbeitsdekret
(Decreto Lavoro) verabschiedet. Zentrale Inhalte sind gerechte Löhne,
Anreize für Einstellungen und der Kampf gegen Vertragsdumping und die Ausbeutung von
Plattformbeschäftigten (caporalato digitale). Erkennbar ist vor allem eine
klare politische Linie der Regierung Meloni in Fragen der Arbeitsbeziehungen.
Italien hat sich entschieden, keinen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen und
stattdessen die Rolle von Tarifverträgen zu stärken, die von den repräsentativsten
Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbänden unterzeichnet werden. Das Dekret enthält
Bestimmungen, um den Einsatz sogenannter Piratenverträge (contratti pirata)
einzudämmen – Tarifverträge, die von nicht repräsentativen Gewerkschaften
geschlossen werden und häufig niedrigere Löhne und schlechtere Arbeitsbedingungen
enthalten. Unterstützt werden die Unternehmen, die anerkannte Tarifverträge
anwenden. Die Reaktion der Arbeitgeberorganisation Confindustria ist weitgehend
positiv. Ihr Präsident Emanuele Orsini lobte das Gesetz, das „Tarifverhandlungen
stärkt‟ und „Vertragsdumping einen Riegel vorschiebt“. Die Gewerkschaften reagierten
unterschiedlich. Heftige Kritik kam von der CGIL: Generalsekretär Maurizio Landini
zufolge bietet das Gesetz den Unternehmen mehr Vorteile als den Beschäftigten, und
er bedauert die Entscheidung gegen einen echten gesetzlichen Mindestlohn. Der
Gewerkschaftsbund CISL äußerte sich wohlwollender: Das Gesetz sei „ein erster
wichtiger Schritt“, und er unterstützt die Wahl, nationale Tarifverhandlungen zu
stärken.
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Frankreich
Beschäftigung von Jugendlichen :
Am 7. Mai hat die Regierung den Plan „Emploi
Futur“ zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit vorgestellt. Der Übergang
vom Schul- ins Berufsleben soll für 16- bis 25-Jährige über drei strategische
Maßnahmen erleichtert und beschleunigt werden: 1. Jugendliche werden bei der
Berufsorientierung unterstützt, sie werden ausgebildet und auf Berufe aufmerksam
gemacht, die Arbeitskräfte suchen. 2.
Jugendliche werden an Unternehmen herangeführt, gleichzeitig
wird die Arbeitssicherheit gestärkt. 3. Ausbildungsabbrüchen wird
vorgebeugt und junge Menschen werden in individuelle und intensive Bildungsmaßnahmen
eingebunden.
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Niederlande
Mehr Schutz für flexible Beschäftigte :
Das Repräsentantenhaus hat am 12. Mai ein Gesetzesvorhaben
angenommen, um die Stellung von Beschäftigten in prekären Arbeitsverhältnissen zu
stärken. Stimmt die Erste Kammer ebenfalls zu, kann der Gesetzentwurf am 1. Januar
2028 in Kraft treten (s. Mitteilung).
Demzufolge dürfen befristete Verträge grundsätzlich nur für befristete Tätigkeiten
gelten. Nach Ablauf eines solchen Vertrags sollen Arbeitnehmer schneller einen
unbefristeten Vertrag erhalten und nach sechs Monaten darf ihnen kein neuer
unbefristeter Vertrag mehr angeboten werden. Außerdem werden die
Null-Stunden-Verträge durch eine stundenbasierte Gehaltsskala ersetzt. Die Differenz
zwischen den Mindest- und Höchstsätzen darf 130 % nicht überschreiten.
Aufträge, die die Höchststundenzahl überschreiten, können vom Arbeitnehmer
abgelehnt werden. Steigt das Arbeitsvolumen darüber hinaus dauerhaft an, muss dem
Mitarbeiter ein Vertrag mit einer höheren Stundenzahl angeboten werden. Auch
Zeitarbeiter werden besser geschützt: Das Gesetzesvorhaben orientiert sich am
EU-Recht, wonach Zeitarbeiter dieselben Arbeitsbedingungen erhalten wie
Festangestellte.
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Arbeitsplatzerhalt in Krisenzeiten :
Der Ministerrat billigte am 24. April das Gesetzesvorhaben über
die Erhaltung von Arbeitsplätzen in Krisenzeiten, d. h. wenn die Geschäftstätigkeit
eines Unternehmens in zwei Monaten um 20 % zurückgeht (s. Mitteilung).
Durch diese Maßnahme kann der Arbeitgeber über einen Zeitraum von maximal 6 Monaten
entweder die Aufgaben seiner Beschäftigten so abändern, dass diese bei
Lohnfortzahlung im gleichen Umfang arbeiten, oder aber ihren Lohn um 10 % kürzen, um
die Arbeitsstunden auszugleichen, die aufgrund der Krise nicht geleistet werden. Im
letzteren Fall kann der Staat einen Teil der Lohnkosten (65 %) übernehmen.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Übernahme : Der europäische
Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe hat am 11. Mai die Vereinbarung zwischen dem
weltweit führenden Hersteller von Aufzügen und Rolltreppen Kone und seinem deutschen
Konkurrenten TK Elevator
(TKE) über den Zusammenschluss der Unternehmen kritisiert, die
„ohne vorherige Anhörung von Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretern“ zustande
kam. Mit der Übernahme „würde der weltweit größte Hersteller der Branche entstehen,
mit mehr als 100.000 Beschäftigten in über 100 Ländern (45.000 davon in der EU)“,
betont IndustriAll Europe und bedauert, dass die Beschäftigten und ihre Vertreter
„es zur selben Zeit erfahren haben wie alle anderen auch, nämlich aus der
Finanzpresse und einer E-Mail, die der Geschäftsführer nach der öffentlichen
Bekanntmachung versandte“ (s. Mitteilung). „Diese
Ankündigung stellt eine schwerwiegende Verletzung der globalen Rahmenvereinbarung
dar, die 2021 zwischen TK Elevator, dem Konzernbetriebsrat, der IG Metall und
IndustriAll unterzeichnet wurde“ und „verletzt eindeutig die EBR-Vereinbarung und
die des Gesamtbetriebsrats (Global Workers Council) über die Unterrichtungs- und
Anhörungsrechte, die 2022 bzw. 2024 unterzeichnet wurden. „Diese Vereinbarungen sind
keine Formalität – sie verpflichten das Unternehmen, die Beschäftigten anzuhören,
bevor und nicht nachdem Entscheidungen dieser Größenordnung getroffen werden“, sagt
Atle Høie, Generalsekretär von IndustriAll (s. Mitteilung).
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Umstrukturierung : In Lausanne,
Schweiz, fand am 22. April eine außerordentliche Tagung des europäischen
Unterrichtungs- und Anhörungsausschusses von Nestlé (CICEN) statt, um das
Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren zum Kostensenkungsplan öffentlich
einzuleiten, den die Unternehmensleitung von Nestlé am 16. Oktober 2025 angekündigt
hatte. Laut CICEN könnten weltweit 16.000 Stellen entfallen. Wie aus einer Mitteilung
des CICEN hervorgeht, wurden die Modalitäten zur Unterrichtung und Anhörung in einem
gesonderten Protokoll im Einzelnen festgelegt, das die Informationen auflistet, die
der – vom Ausschuss benannten – Beratungsfirma Syndex vorgelegt werden müssen. Nach
einer Frist von 30 Tagen wird der CICEN eine Stellungnahme zum Vorhaben abgeben,
worauf die Unternehmensleitung der Zone Europa vor der Umsetzung des Plans antworten
muss. Laut Mitteilung des CICEN werden die betroffenen Länder (in erster Linie
Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien) entsprechend ihrer
jeweiligen gesetzlichen Verfahren mit ihrem Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren
beginnen, das sie aber erst nach Abgabe der Stellungnahme des CICEN abschließen
können. Für das Vorhaben ist ein Zeitraum von zwei Jahren angesetzt, und bei jeder
ordentlichen Sitzung des CICEN 2026 und 2027 wird eine Zwischenbilanz gezogen (s. Mitteilung
der IUL).
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Gewerkschaften
Gewerkschafter der globalen Gewerkschaftsallianz
UNI-H&M, die vom globalen
Gewerkschaftsverband UNI Global Union gegründet wurde, trafen sich am 5. und 6. Mai
in Stockholm. Die Mitglieder der Allianz, die beabsichtigen, die weltweite
Vereinbarung mit dem schwedischen Moderiesen zu verlängern, trafen ebenfalls
mit Vertretern der globalen Unternehmensleitung von H&M zusammen, die einen
Überblick zur Sozialpolitik und Mindestbeschäftigungsstandards des Unternehmens
gaben (s. Mitteilung).
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