IR Notes

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IR Notes 274 – Weniger als 25 Jahre, um die Armut in der EU zu beseitigen

  IR Notes 274 – 20 Mai 2026
www.irshare.eu
 
 
  IR Notes erfindet sich neu!

Die Ausgabe, die Sie gerade lesen, ist eine besondere, sie ist die letzte im bisherigen Format. Ab 3. Juni erscheint IR Notes im neuen Gewand – noch besser lesbar, auf allen Geräten verfügbar und in modernem Design.


Das neue Format ist in erster Linie Ihr Verdienst. Sie haben an unserer Umfrage teilgenommen, uns Ihre Erwartungen mitgeteilt und auch, was Ihnen nicht gefällt. Wir haben Ihnen zugehört. Monatelang hat unser Team unermüdlich daran gearbeitet, ein IR Notes zu entwickeln, das allen Ihren Ansprüchen gerecht wird – und ehrlich gesagt können wir es kaum erwarten, es Ihnen vorzustellen.


Was ändert sich nun konkret? Sie erhalten eine neu gestaltete, kompaktere E-Mail, die Sie auf unsere Website weiterleitet, wo Sie den gesamten Inhalt bequem lesen können – auf allen Ihren Geräten, einschließlich Ihres Smartphones. Auch das Problem, dass Newsletter von der Firewall Ihres Unternehmens blockiert werden, gehört der Vergangenheit an – wir haben die Lösung gefunden. Und das Archiv aller bisherigen Ausgaben ist endlich mit einem Klick zugänglich.


Und was bleibt unverändert? Das Wesentliche: die sorgfältige Recherche, die redaktionelle Unabhängigkeit und die Vielfalt der Inhalte. Es gibt genauso viel zu lesen – und sogar noch mehr, denn wir arbeiten derzeit an exklusiven Inhalten. Und für alle, die sich diese Frage stellen: Der Abonnementpreis bleibt unverändert.


Wir freuen uns auf den 3. Juni, wenn wir den neuen Newsletter gemeinsam erkunden – und seien wir ehrlich, vielleicht sind auch noch ein paar Bugs zu beheben. Ihre Geduld und Ihre Treue seit Januar 2014 sind unser größter Ansporn. Vielen Dank!


Das Team von IR Notes

 
  Agenda

 


29. Juni
Luxemburg
Tagung des Rats “Beschäftigung und Soziales”


16.–18. September
Oslo
Gemeinsame Konferenz von IWPLMS und IREC: Wie können wir Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt bekämpfen, die zur Ungleichheit führen und welche Rolle können Akteure und Institutionen dabei übernehmen?

 
  Über uns ?

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Polnisch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 273,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Inès Bollet, Victoria Fonseca, Ambre Grenier-Boley, Frédéric Turlan und Iris Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.


Abonnieren Sie IR Notes Mit wenigen Klicks auf der IR Share-Website oder per Telefon unter: 
+33 (0)6 81 41 53 95

Impressum.
Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy – Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 –  Stammkapital 1.500 Euro – Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet – Château – 89500 Villeneuve-sur-Yonne. CPPAP Nr.: 0621 Z 93933.

 
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IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Weniger als 25 Jahre, um die Armut in der EU zu beseitigen

Das Ziel ist ehrgeizig und soll in zwei Etappen erreicht werden: Bis 2030 ist geplant, die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen um mindestens 15 Millionen zu verringern. Mit anderen Worten geht es darum, das im März 2021 im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte gesetzte Ziel zu erreichen (s. IR Notes 159). Die EU liegt bei der Armutsbekämpfung zurück. Die Zahl der von Armut bedrohten Menschen in der EU ist zwischen 2019 und 2024 nur um 2,9 Millionen gesunken. In 11 Mitgliedstaaten war die Zahl 2024 sogar noch höher als im Jahr 2019. Die Europäische Kommission will nun mit ihrer am 6. Mai vorgestellten ersten EU-Strategie zur Armutsbekämpfung diesen Trend umkehren (s. Pressemitteilung). Mehrere Initiativen begleiten diese Strategie: Ein Vorschlag für eine Ratsempfehlung zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt, eine Mitteilung, bei der es speziell um Kinderarmut geht und eine Mitteilung zur Stärkung der Strategie 2021-2030 für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Einer der Schwerpunkte der neuen Strategie gilt der Integration arbeitsfähiger Personen in den Arbeitsmarkt, insbesondere „Langzeitarbeitslose, Nichterwerbstätige und Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen[MH1] “. Die Kommission wird im zweiten Halbjahr 2026 die erste Phase der Konsultation der europäischen Sozialpartner einleiten, um ihre Meinung zu den Maßnahmen einzuholen, mit denen die EU die Integration der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen fördern will. Doch wie die NRO ATD-Vierte-Welt feststellt: „Beschäftigung als Hauptmittel zur Überwindung von Armut darzustellen, ist eine allzu einfache Antwort auf die Vielschichtigkeit der Armut und verleitet dazu, die Debatte auf die Frage der Eigenverantwortung zu reduzieren, obwohl systemische Faktoren maßgeblich dazu beitragen, dass Menschen in Armut gehalten werden.“ Dabei erkennt die Initiative der Kommission Armut in ihrer Vielschichtigkeit durchaus an und setzt den Schwerpunkt auch auf Prävention, den Zugang zu Diensten, die entscheidend für das Wohlbefinden der Menschen sind, und auf soziale Inklusion. Die Ergebnisse können nur durch die Mobilisierung aller Akteure erreicht werden – was ein koordiniertes Vorgehen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene erfordert – und die Bereitstellung der erforderlichen Mittel für den mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034, der zurzeit im Rat erörtert wird.


1. Europäische Union
Vorhaben

Künstliche Intelligenz : Die Verhandlungsführer von Rat und Europäischem Parlament erzielten am 7. Mai eine vorläufige Einigung, um die europäische Gesetzgebung im digitalen Bereich zu vereinfachen („Omnibus VII“). Die angenommenen Maßnahmen umfassen Vorschläge für zwei Verordnungen, mit denen der Rechtsrahmen der EU für den digitalen Bereich und die Umsetzung harmonisierter Vorschriften für KI vereinfacht werden sollen (s. Pressemitteilung des Rats und des Parlaments). So wird die Anwendung der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme verschoben: Neues Anwendungsdatum ist nun der 2. Dezember 2027 für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme und der 2. August 2028 für Hochrisiko-KI-Systeme, die in Produkte eingebettet sind.  Parlament und Rat müssen diese beiden Vorschläge noch formell verabschieden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Der Kompromiss erntet heftige Kritik vom europäischen Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe: „Mit die größte Sorge bereitet uns die Entscheidung, die Maschinenverordnung von Anhang I Abschnitt A des KI-Gesetzes nach Abschnitt B zu übertragen“.  Der Gewerkschaftsverband sieht darin „nicht nur eine technische Anpassung“, da Abschnitt A „gewährleistet, dass Produkte mit hohem Risiko EU-weit automatisch den strengsten Sicherheitsauflagen für KI unterliegen“ (s. Mitteilung). IndustriAll Europe stellt bitter fest: „Wenn die Industrie ihre Lobbyarbeit verstärkt, werden die Rechte der Beschäftigten und Arbeitsschutzmaßnahmen verhandelbar“.



Konsultation zu Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung : Die Europäische Kommission startete am 6. Mai eine öffentliche Konsultation zum vorgeschlagenen Entwurf der EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) und ihre Anhänge sowie zu einem freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung für kleinere Unternehmen und seine Anhänge. Die veröffentlichten Entwürfe der beiden Delegierten Verordnungen bauen auf dem Omnibus-I-Vereinfachungspaket auf und dem neuen Anwendungsbereich der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD). Sie sollen „den Verwaltungsaufwand für Unternehmen in der EU verringern und gleichzeitig qualitativ hochwertige Informationen zur Nachhaltigkeit gewährleisten“, erklärt die Kommission (s. Meldung). Der Entwurf des freiwilligen Standards richtet sich auch an Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD-Berichtspflichten fallen. Darin wird eine „Obergrenze für Wertschöpfungsketten“ festgelegt: Unternehmen, die den CSRD-Berichtspflichten unterliegen, dürfen von ihren Partnern in der Wertschöpfungskette, die nur bis zu 1000 Arbeitnehmer beschäftigen, nicht mehr als die im freiwilligen Standard genannten Informationen verlangen.  Interessenträger – unter anderem Arbeitnehmer- und EBR-Vertreter – können bis zum 3. Juni 2026 über das „Have Your Say“-Portal Rückmeldung geben. Die Kommission wird die beiden delegierten Rechtsakte anschließend so bald wie möglich annehmen und dem Europäischem Parlament und Rat im Rahmen des Verfahrens der stillschweigenden Zustimmung zur Prüfung vorlegen (das 2-monatige Verfahren ist um weitere zwei Monate verlängerbar).


Gesetzgebung

Fonds für die Anpassung an die Globalisierung : Der Rat hat die überarbeitete Verordnung 2021/691 im Hinblick auf die Unterstützung von in umstrukturierenden Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmern, die von einem unmittelbar bevorstehenden Stellenabbau betroffen sind, endgültig angenommen (s. Pressemitteilung). Die neue Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Bei der am 1. April 2025 von der Europäischen Kommission vorgelegten Fassung (s. IR Notes 249) geht es darum, die EGF-Förderung auszuweiten, damit nicht nur bereits entlassene Beschäftigte unterstützt werden, sondern auch die ,„von in umstrukturierenden Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer, die von einem unmittelbar bevorstehenden Stellenabbau betroffen sind“ (s. IR Notes 269). Des Weiteren wird der finanzielle Beitrag des EGF zugunsten eines Unternehmens pro Mitgliedstaat und Haushaltsjahr auf 4 Millionen Euro begrenzt.


2. Mitgliedstaaten
Italien

Tarifverhandlungen : Die Regierung hat zum 1. Mai ein neues Arbeitsdekret (Decreto Lavoro) verabschiedet. Zentrale Inhalte sind gerechte Löhne, Anreize für Einstellungen und der Kampf gegen Vertragsdumping und die Ausbeutung von Plattformbeschäftigten (caporalato digitale). Erkennbar ist vor allem eine klare politische Linie der Regierung Meloni in Fragen der Arbeitsbeziehungen. Italien hat sich entschieden, keinen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen und stattdessen die Rolle von Tarifverträgen zu stärken, die von den repräsentativsten Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbänden unterzeichnet werden. Das Dekret enthält Bestimmungen, um den Einsatz sogenannter Piratenverträge (contratti pirata) einzudämmen – Tarifverträge, die von nicht repräsentativen Gewerkschaften geschlossen werden und häufig niedrigere Löhne und schlechtere Arbeitsbedingungen enthalten. Unterstützt werden die Unternehmen, die anerkannte Tarifverträge anwenden.  Die Reaktion der Arbeitgeberorganisation Confindustria ist weitgehend positiv. Ihr Präsident Emanuele Orsini lobte das Gesetz, das „Tarifverhandlungen stärkt‟ und „Vertragsdumping einen Riegel vorschiebt“. Die Gewerkschaften reagierten unterschiedlich. Heftige Kritik kam von der CGIL: Generalsekretär Maurizio Landini zufolge bietet das Gesetz den Unternehmen mehr Vorteile als den Beschäftigten, und er bedauert die Entscheidung gegen einen echten gesetzlichen Mindestlohn. Der Gewerkschaftsbund CISL äußerte sich wohlwollender: Das Gesetz sei „ein erster wichtiger Schritt“, und er unterstützt die Wahl, nationale Tarifverhandlungen zu stärken.


Frankreich

Beschäftigung von Jugendlichen : Am 7. Mai hat die Regierung den Plan „Emploi Futur“ zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit vorgestellt. Der Übergang vom Schul- ins Berufsleben soll für 16- bis 25-Jährige über drei strategische Maßnahmen erleichtert und beschleunigt werden:
1. Jugendliche werden bei der Berufsorientierung unterstützt, sie werden ausgebildet und auf Berufe aufmerksam gemacht, die Arbeitskräfte suchen.
2. Jugendliche werden an Unternehmen herangeführt, gleichzeitig wird die Arbeitssicherheit gestärkt.
3. Ausbildungsabbrüchen wird vorgebeugt und junge Menschen werden in individuelle und intensive Bildungsmaßnahmen eingebunden.


Niederlande

Mehr Schutz für flexible Beschäftigte : Das Repräsentantenhaus hat am 12. Mai ein Gesetzesvorhaben angenommen, um die Stellung von Beschäftigten in prekären Arbeitsverhältnissen zu stärken. Stimmt die Erste Kammer ebenfalls zu, kann der Gesetzentwurf am 1. Januar 2028 in Kraft treten (s. Mitteilung). Demzufolge dürfen befristete Verträge grundsätzlich nur für befristete Tätigkeiten gelten. Nach Ablauf eines solchen Vertrags sollen Arbeitnehmer schneller einen unbefristeten Vertrag erhalten und nach sechs Monaten darf ihnen kein neuer unbefristeter Vertrag mehr angeboten werden. Außerdem werden die Null-Stunden-Verträge durch eine stundenbasierte Gehaltsskala ersetzt. Die Differenz zwischen den Mindest- und Höchstsätzen darf 130 % nicht überschreiten. Aufträge, die die Höchststundenzahl überschreiten, können vom Arbeitnehmer abgelehnt werden. Steigt das Arbeitsvolumen darüber hinaus dauerhaft an, muss dem Mitarbeiter ein Vertrag mit einer höheren Stundenzahl angeboten werden. Auch Zeitarbeiter werden besser geschützt: Das Gesetzesvorhaben orientiert sich am EU-Recht, wonach Zeitarbeiter dieselben Arbeitsbedingungen erhalten wie Festangestellte.



Arbeitsplatzerhalt in Krisenzeiten : Der Ministerrat billigte am 24. April das Gesetzesvorhaben über die Erhaltung von Arbeitsplätzen in Krisenzeiten, d. h. wenn die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens in zwei Monaten um 20 % zurückgeht (s. Mitteilung). Durch diese Maßnahme kann der Arbeitgeber über einen Zeitraum von maximal 6 Monaten entweder die Aufgaben seiner Beschäftigten so abändern, dass diese bei Lohnfortzahlung im gleichen Umfang arbeiten, oder aber ihren Lohn um 10 % kürzen, um die Arbeitsstunden auszugleichen, die aufgrund der Krise nicht geleistet werden. Im letzteren Fall kann der Staat einen Teil der Lohnkosten (65 %) übernehmen.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Übernahme : Der europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe hat am 11. Mai die Vereinbarung zwischen dem weltweit führenden Hersteller von Aufzügen und Rolltreppen Kone und seinem deutschen Konkurrenten TK Elevator (TKE) über den Zusammenschluss der Unternehmen kritisiert, die „ohne vorherige Anhörung von Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretern“ zustande kam. Mit der Übernahme „würde der weltweit größte Hersteller der Branche entstehen, mit mehr als 100.000 Beschäftigten in über 100 Ländern (45.000 davon in der EU)“, betont IndustriAll Europe und bedauert, dass die Beschäftigten und ihre Vertreter „es zur selben Zeit erfahren haben wie alle anderen auch, nämlich aus der Finanzpresse und einer E-Mail, die der Geschäftsführer nach der öffentlichen Bekanntmachung versandte“ (s. Mitteilung). „Diese Ankündigung stellt eine schwerwiegende Verletzung der globalen Rahmenvereinbarung dar, die 2021 zwischen TK Elevator, dem Konzernbetriebsrat, der IG Metall und IndustriAll unterzeichnet wurde“ und „verletzt eindeutig die EBR-Vereinbarung und die des Gesamtbetriebsrats (Global Workers Council) über die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte, die 2022 bzw. 2024 unterzeichnet wurden. „Diese Vereinbarungen sind keine Formalität – sie verpflichten das Unternehmen, die Beschäftigten anzuhören, bevor und nicht nachdem Entscheidungen dieser Größenordnung getroffen werden“, sagt Atle Høie, Generalsekretär von IndustriAll (s. Mitteilung).



Umstrukturierung : In Lausanne, Schweiz, fand am 22. April eine außerordentliche Tagung des europäischen Unterrichtungs- und Anhörungsausschusses von Nestlé (CICEN) statt, um das Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren zum Kostensenkungsplan öffentlich einzuleiten, den die Unternehmensleitung von Nestlé am 16. Oktober 2025 angekündigt hatte. Laut CICEN könnten weltweit 16.000 Stellen entfallen. Wie aus einer Mitteilung des CICEN hervorgeht, wurden die Modalitäten zur Unterrichtung und Anhörung in einem gesonderten Protokoll im Einzelnen festgelegt, das die Informationen auflistet, die der – vom Ausschuss benannten – Beratungsfirma Syndex vorgelegt werden müssen. Nach einer Frist von 30 Tagen wird der CICEN eine Stellungnahme zum Vorhaben abgeben, worauf die Unternehmensleitung der Zone Europa vor der Umsetzung des Plans antworten muss. Laut Mitteilung des CICEN werden die betroffenen Länder (in erster Linie Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien) entsprechend ihrer jeweiligen gesetzlichen Verfahren mit ihrem Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren beginnen, das sie aber erst nach Abgabe der Stellungnahme des CICEN abschließen können. Für das Vorhaben ist ein Zeitraum von zwei Jahren angesetzt, und bei jeder ordentlichen Sitzung des CICEN 2026 und 2027 wird eine Zwischenbilanz gezogen (s. Mitteilung der IUL).


Gewerkschaften

Gewerkschafter der globalen Gewerkschaftsallianz UNI-H&M, die vom globalen Gewerkschaftsverband UNI Global Union gegründet wurde, trafen sich am 5. und 6. Mai in Stockholm. Die Mitglieder der Allianz, die beabsichtigen, die weltweite Vereinbarung mit dem schwedischen Moderiesen zu verlängern, trafen ebenfalls mit Vertretern der globalen Unternehmensleitung von H&M zusammen, die einen Überblick zur Sozialpolitik und Mindestbeschäftigungsstandards des Unternehmens gaben  (s. Mitteilung).

 


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