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IR Notes 73 – 12 April 2017
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR
Share bietet Zugriff auf
Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und
Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen,
Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem
Expertennetzwerk.
Das
Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Stepanka
Lehmann und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
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Notes Mit wenigen Klicks auf
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Interview
Martin Myant, Senior Researcher und Leiter des Forschungsbereichs
Europäische Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik am
Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI)
Das Lohngefälle in den
EU-Mitgliedstaaten ist zwischen Ost und West immer noch stark
ausgeprägt (siehe auch Abschnitt 4. Studien und Berichte). Statt
der erwarteten Verringerung nach der Erweiterung scheint sich
die Spanne sogar noch vergrößert zu haben. Ist das
richtig? Ja,
in der Tat, die Unterschiede sind riesig. Die Arbeitskosten in Ost-
und Mitteleuropa liegen weit unter dem EU-Durchschnitt. In Slowenien
sind sie nur halb so hoch wie in Deutschland, während keines der
anderen Länder auch nur ein Drittel des deutschen Niveaus erreicht.
Bulgarien hat die niedrigsten Arbeitskosten, sie belaufen sich auf
nur 13 % der deutschen Arbeitskosten. Bis 2008 verringerte sich
dieses Gefälle, danach vergrößerte sich die Spanne wieder, sogar in
Ländern, die nicht so stark von der Krise betroffen waren, vor allem
die Tschechische Republik und Polen.
Was sind die wichtigsten Gründe
dafür, dass diese Unterschiede nach wie vor bestehen und sogar
noch größer geworden sind? Das Lohngefälle gibt nicht die tatsächliche
Produktivität der Arbeitnehmer wieder. Es geht zurück auf die
starken Währungsabwertungen ab den 1990ern, als sich die
Volkswirtschaften dem Außenhandel öffneten. Die Entwicklung in Ost-
und Mitteleuropa wurde in den letzten Jahren durch ausländische
Investitionen und die Outsourcing-Politik westlicher multinationaler
Unternehmen bestimmt. Zunächst zogen diese Länder
geringqualifizierte Tätigkeiten an, die aber nur wenig Möglichkeiten
für künftigen Wohlstand boten. In zunehmendem Maße ziehen sie jetzt
auch komplexere Arbeit an, denn sie bieten gut qualifizierte
Arbeitnehmer, die zu sehr viel geringeren Löhnen arbeiten als ihre
Kollegen in Westeuropa, und dafür manchmal die gleiche Leistung
erbringen. Diese Realität spiegelt sich in den
Produktivitätskennziffern nicht wider. Das Lohngefälle besteht vor
allem deshalb fort, weil die Arbeitnehmer keine großen Forderungen
stellen und moderate Lohnerhöhungen akzeptieren aus Sorge, ihren
Arbeitsplatz zu verlieren. Unternehmen können beispielsweise damit
drohen, die Produktion an andere Betriebsstätten in Europa zu
verlagern oder neue Investitionen zurückzuhalten, wenn sie die
Lohnforderungen als zu hoch einstufen, selbst wenn sie sich in
Wirklichkeit an ihren neuen Standorten fest etabliert haben. Darüber
hinaus warnen die Regierungen und die Europäische Kommission davor,
dass Lohnerhöhungen die Wettbewerbsfähigkeit einschränken und zu
einer Erhöhung der Arbeitslosigkeit führen. Diese Argumente sind
europaweit zu hören. Sie sollten vor allem in den Ländern weniger
überzeugen, in denen die Löhne ganz offensichtlich sehr niedrig
sind.
Wie könnte dieses Gefälle
verringert werden? Vor 2008 verringerte sich die Spanne
aufgrund von Währungsaufwertungen und Lohnerhöhungen. Jetzt scheint
eine entschlossenere politische Neuausrichtung erforderlich. Die
tschechischen Gewerkschaften haben eine engagierte Kampagne für
Lohnerhöhungen unter dem Motto „Schluss mit der billigen Arbeit“
gestartet und werben für ein Wirtschaftsmodell mit höheren Löhnen.
Durch ihre Öffentlichkeitsarbeit kam die schlichte Tatsache ans
Tageslicht, dass sich seit 1990 das Lohngefälle zu Westeuropa kaum
verringert hat – eine schockierende Erkenntnis für weite Teile der
Bevölkerung und der Medien. Ihre Kampagne, die mit einer
angestrebten Lohnerhöhung von jährlich 5 % gestartet ist, kann
bereits Erfolge verzeichnen. Mit wissenschaftlichen Argumenten, die
den Mythos in Frage stellen, dass jede Lohnerhöhung die
Wettbewerbsfähigkeit bedrohe, haben die Akteure die Unterstützung,
u.a., des Premierministers gewonnen. Der wohl aussichtsreichste
Versuch, das Lohngefälle zu verringern, besteht jetzt also darin,
die Gesellschaft davon zu überzeugen, dass ein Gefälle ungerecht und
unnötig ist und dass Arbeitgeber es sich mühelos leisten können,
etwas mehr zu zahlen.
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Agenda
27.-28. April
Brüssel Die Hans Böckler Stiftung organisiert
zusammen mit dem Europäischen Gewerkschaftsinstitut die Tagung
„European Dialog 2017. Europe: Rewrite the rules for shared
prosperity“.
28. April
Paris
Konferenz des französischen Verbands für Arbeitsrecht und soziale
Sicherheit AFDT
über die Messbarkeit der Repräsentativität von Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbänden.
29. April
Bordeaux Das
nationale Zentrum für vergleichende Forschung in den Bereichen
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen, Sozialschutz und Demografie COMPTRASEC
(UMR 5114 – CNRS-Université de Bordeaux) organisiert eine internationale
und interdisziplinäre Konferenz über Innovation und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, mit Professor Robert Karasek,
dem Vater des Job-Demand-Control-Modells zur Einschätzung von
arbeitsplatzbedingtem Stress.
4. Mai Paris
Hochrangige Konferenz über soziale
Mobilität und Chancengleichheit, ausgerichtet von der OECD und
der Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
Eurofound.
16.-17.
Mai Wien
Das österreichische Ministerium für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz organisiert „Promoting
uptake of paternity and parental leave among fathers for an equal share
of child care“ mit Beispielen bewährter europäischer Praktiken.
15.-16. Juni
Brüssel Rat
Beschäftigung und Soziales
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IR
Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von
IR
Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites
Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er
kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR
Share-Website abonniert werden. IR
Share ist ein
unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure
des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Der
Europäische Gewerkschaftsbund fordert effizientere Euro-Betriebsräte
Wie geplant (siehe IR
Notes 71) hat der Exekutivausschuss des Europäischen Gewerkschaftsbunds am
16. März ein Positionspapier für
eine moderne EBR-Richtlinie im digitalen Zeitalter angenommen. Solange die
Europäische Kommission ihre Bewertungsstudie zur Anwendung der Richtlinie 2009/38
noch nicht vorgestellt und noch nicht analysiert hat, ob der Bedarf einer
Überarbeitung vorliegt oder nicht, will sich der EGB verstärkt für einige Änderungen
einsetzen. Alle nationalen Gewerkschaftsorganisationen waren aufgefordert, dem EGB
ihre wichtigsten Forderungen mitzuteilen und dabei möglichst fünf Prioritäten zu
nennen. In seinem zusammenfassenden Dokument hält der EGB zehn davon fest. An erste
Stelle setzt er die Notwendigkeit, die von der Richtlinie festgelegten Rechte mit
wirksamen und abschreckenden Sanktionen durchzusetzen, darunter die Möglichkeit,
Entscheidungen des Arbeitgebers vorübergehend auszusetzen. „Bevor die
Unternehmensleitung eine endgültige Entscheidung trifft, muss das transnationale
Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt und abgeschlossen
werden”, so der EGB. Im äußersten Fall müssten die Entscheidungen des Unternehmens
bei Verletzung der Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren aufgehoben werden,
vorausgesetzt, die von der Entscheidung direkt betroffenen nationalen Gewerkschaften
unterstützen eine Aussetzung und/oder eine Aufhebung. Der EGB fordert ferner die
Anerkennung der Rechtspersönlichkeit für EBRs, um gegen den Arbeitgeber vorgehen zu
können, was allerdings nicht die Frage klärt, wer ein solches Vorgehen finanziert,
wenn der EBR, wie in den allermeisten Fällen, kein Budget dafür hat. Als weitere
Priorität wird eine bessere Abstimmung zwischen dem EBR und den lokalen und
nationalen Stellen gefordert, damit die europäischen Vertreter vor diesen Instanzen
Stellung nehmen können und sich mit diesen austauschen bzw. zusammentreffen können.
Der EGB plädiert ferner für die Aufhebung des Ausnahmecharakters der unter Artikel
13 der Richtlinie von 1994 geschlossenen Vereinbarungen und die Aufnahme der
Erwägungsgründe 12 und 16 der Richtlinie in den Artikel über die Definition von
transnationalen Fragen. Eine weitere Forderung ist die Präzisierung der
Geheimhaltungsklauseln, insbesondere damit die Mitglieder mit den
Arbeitnehmervertretern auf nationaler Ebene kommunizieren können und missbräuchliche
Verhaltensweisen von Arbeitgebern vermieden werden, die oft aus zu großer Vorsicht
den Betriebsratsmitgliedern mitteilen, dass alle Informationen vertraulich sind,
auch wenn dies nachweislich nicht der Fall ist. Entgegen der gemeinsamen Position der
europäischen Gewerkschaftsverbände enthält das EGB-Papier keine Hinweise darauf, wie
die geforderten Änderungen vorgenommen werden sollen: Durch eine Überarbeitung der
Richtlinie? Durch Annahme einer Durchführungsrichtlinie, um erneute umfassende
Verhandlungen zu vermeiden? Aushandlung einer europäischen Vereinbarung? Alle
Optionen sind offen.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
- Jugendgarantie: In einem
Bericht
vom 4. April gelangt der Europäische Rechnungshof (ERH) zu der Einschätzung,
dass die EU-Jugendgarantie und die dadurch erzielten Ergebnisse hinter den daran
geknüpften Erwartungen zurückbleiben. Nach dem Besuch von sieben Ländern
(Kroatien, Spanien, Italien, Irland, Frankreich, Portugal und Slowakei)
folgerten die Prüfer, dass keines dieser Länder dafür gesorgt habe, allen jungen
Menschen, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder
berufliche Ausbildung absolvieren (NEET), innerhalb von vier Monaten, nachdem
sie das Bildungssystem verlassen haben, die Möglichkeit zur Aufnahme einer
Arbeit, einer Ausbildung oder eines Praktikums zu bieten.
- Steuerflucht: Der
Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments hat mit
überwältigender Mehrheit eine Entschließung zur Änderung der EU-Richtlinie zur
Bekämpfung von Steuerflucht angenommen. Im Visier sind dabei sind die großen
Konzerne, die Steuerzahlungen auf Gewinne vermeiden, indem sie die Unterschiede
zwischen den Steuersystemen der EU und Drittländern ausnutzen. Der Bericht wird
dem Rat zur Prüfung vorgelegt (siehe Pressemitteilung).
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Rechtsprechung
Berücksichtigung der Beschäftigungszeiten eines
Arbeitnehmers beim Übergang des Unternehmens: Der
Europäische Gerichtshof hat in einer schwedischen Rechtssache, die die Beschäftigten
mehrerer Unternehmen betraf, deren Inhaber gewechselt haben, ein Urteil erlassen (EuGH
6. April 2017, Rs C-336/15, Unionen). Ihre Arbeitsverträge wurden
fortgesetzt, ein Jahr nach dem Übergang jedoch gekündigt. Sie forderten eine
verlängerte Kündigungsfrist von sechs Monaten, die der Kollektivvertrag bei der
Kündigung von Arbeitnehmern ab dem Alter von 55 Jahren vorsieht, sofern sie eine
ununterbrochene Beschäftigungszeit von mindestens zehn Jahren beim Arbeitgeber
vorweisen können. Letzterer wies ihre Forderung ab, da sie diese Beschäftigungszeit
in seinem Unternehmen nicht vorweisen konnten. Muss der Arbeitgeber die
Beschäftigungszeiten beim vorherigen Arbeitgeber berücksichtigen? Der Gerichtshof
bejaht diese Frage: Art. 3 der Richtlinie 2001/23 vom 12. März 2001 (Übergang von
Unternehmen) ist dahingehend auszulegen, „dass der Erwerber bei der Kündigung eines
Arbeitnehmers, die mehr als ein Jahr nach dem Übergang des Unternehmens erfolgt, in
die Berechnung der Beschäftigungszeiten des betreffenden Arbeitnehmers, die für die
Bestimmung der ihm zustehenden Kündigungsfrist maßgeblich sind, die
Beschäftigungszeiten einzubeziehen hat, die dieser Arbeitnehmer beim Veräußerer
zurückgelegt hat“.
- Ein Pilot kann auch nach seinem 65.
Lebensjahr fliegen: Die Rechtssache muss noch vom
Gerichtshof entschieden werden, aber der Generalanwalt gelangt in seinen
Schlussanträgen (EuGH,
Schlussantr. 21. März 2017, Rs C-190/16, Werner Fries) zu der
Einschätzung, dass die Altersgrenze von 65 Jahren für die Piloten gelte, die im
gewerblichen Luftverkehr tätig sind, nicht aber für die Piloten, die als
Ausbilder, Prüfer oder Piloten bei Leer- bzw. Überführungsflügen eingesetzt
werden. Denn in diesen Fällen hält sich der Pilot „als nicht fliegendes Mitglied
der Crew im Cockpit des Flugzeugs“ auf, er hat „nicht die Kontrolle über das
Flugzeug, und seine Tätigkeiten beeinflussen nicht unmittelbar die Sicherheit
des Fluges“.
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
- Berufskraftfahrer dürfen ihre wöchentliche
Ruhezeit nicht mehr im Lastwagen verbringen: Mit der Abstimmung
des Bundesrats vom 31. März dieses Jahres ist es Berufskraftfahrern künftig
verboten, ihre wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden in der Fahrerkabine oder
neben dem Fahrzeug zu verbringen. Deutschland ist – nach Belgien, Frankreich und
den Niederlanden – das vierte EU-Mitgliedsland, das die europäische Gesetzgebung
in diesem Punkt präzisiert hat. Die Europäische Transportarbeiter-Föderation ETF
begrüßt diese Entscheidung (siehe Pressemitteilung).
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Luxemburg
- Umsetzung der Reform des Sozialdialogs in
den Unternehmen: Der Regierungsrat hat am 8. März seine
Zustimmung zu drei großherzoglichen Verordnungen zum Personalausschuss erteilt
(siehe Pressemitteilung).
Eine sieht die Möglichkeit einer elektronischen Stimmabgabe bei den Wahlen des
Ausschusses vor, eine andere betrifft die Ernennung eines Experten im Rahmen der
Zuständigkeiten des Ausschusses sowie die Übernahme der damit zusammenhängenden
Kosten durch den Arbeitgeber (0,10 % der jährlichen Lohnsumme mit einer
Untergrenze von EUR 2.000,00 und einer Obergrenze von EUR 20.000).
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Tschechische
Republik
Streik der Busfahrer: Um ihrer
Forderung nach Lohnerhöhungen Nachdruck zu verleihen, streikten am 6. April die
Busfahrer in zahlreichen Regionen. Die Transportgewerkschaft hatte bereits
im November 2016 mit Streik gedroht, was die Regierung dazu bewog, höheren
Mindestlöhnen zuzustimmen, insbesondere aufgrund der Anhebung des gesetzlichen
Mindestlohns auf nationaler Ebene. Viele Regionalbehörden waren jedoch nicht in der
Lage, diese Erhöhungen weiterzugeben, vor allem wegen rechtlicher und technischer
Fragen im Zusammenhang mit den Verträgen mit den Busunternehmen. Die Regionen werden
die Busunternehmen für die Leistungsunterbrechung mit einem Bußgeld belegen. Die
Gewerkschaften machen jedoch die regionalen Behörden dafür verantwortlich, die
Transportunternehmen ausschließlich nach dem günstigsten Angebot auswählen. Am
Vorabend des Streiktags hat die Regierung den Regionen 420 Mio. Kronen (15,7 Mio.
Euro) als Zuschuss für eine Erhöhung der Fahrergehälter zugewiesen. Dies hat die
Busfahrer aber nicht daran gehindert, in
bestimmten Regionen die Arbeit niederzulegen.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Bonduelle: Der französische
Nahrungsmittelkonzern Bonduelle (9.961 Beschäftigte) hat seine 2005 getroffene EBR-Vereinbarung verlängert. Die
am 22. März mit den EBR-Mitgliedern und einem Vertreter des europäischen
Gewerkschaftsverbands EFFAT unterzeichnete neue Vereinbarung sieht ein umfassendes
Anhörungsverfahren vor (siehe Pressemitteilung von EFFAT). Die
Personalvertreter „schlagen alternative Lösungen vor und geben eine oder mehrere
Stellungnahmen zu den Informationen ab“, die die Unternehmensleitung „zu den
Maßnahmen“ vorlegt. Diese bemüht sich daraufhin „eine Erklärung und eine begründete
Antwort zur endgültigen Entscheidung sowie zu den Stellungnahmen und alternativen
Lösungsvorschlägen der Arbeitnehmervertreter zu geben“. Innerhalb einer festgelegten
Frist gibt der Betriebsrat dann seine Stellungnahme „für jeden Einzelfall ab, je
nach Umfang der geplanten Maßnahmen“. Die neue Vereinbarung gehört mit zu denen, die
die umfassendsten Definitionen im Hinblick auf die transnationale Thematik
enthalten, die auch Fragen beinhalten kann, „die, auch wenn sie nur die
Beschäftigten eines einzigen Landes betreffen, eine wesentliche und
konjunkturunabhängige Auswirkung auf die Beschäftigten anderer Länder haben
könnten“. Eine Vertraulichkeitsklausel sieht vor, dass die Unternehmensleitung
geheime Informationen entsprechend bezeichnet, mit Hinweisen darüber, gegenüber wem
und über welchen Zeitraum sie vertraulich zu behandeln sind.
- LafargeHolcim : Die
Konzernleitung des Schweizer Zementherstellers LafargeHolcim (mehr als 20.000
Beschäftigte in der EU) unterzeichnete am 27. März eine EBR-Gründungsvereinbarung
mit einem besonderen Verhandlungsgremium, der Europäischen Föderation der Bau-
und Holzarbeiter (EFBH) sowie den Vorsitzenden des europäischen Betriebsrat von
Lafarge und dem europäischen Forum von Holcim, die ihre Tätigkeit mit der
konstituierenden Sitzung des neuen Betriebsrats einstellen werden. Begrüßt wurde
diese Vereinbarung von der Europäischen Föderation der Bau- und Holzarbeiter
(EFBH) (siehe Pressemitteilung),
der französischen Gewerkschaft FNTB-CFDT (siehe Pressemitteilung)
sowie vom Gewerkschaftsverband Global Union, der darin ein „vielversprechendes
Signal“ für die Aushandlung einer künftigen globalen Rahmenvereinbarung (siehe
Pressemitteilung)
sieht. Die nach britischem Recht geschlossene Vereinbarung sieht vor, dass die
Unternehmensleitung oder der EBR-Vorsitzende über die Einberufung einer Sitzung
des engeren Ausschusses entscheiden kann sowie darüber, ob Länder, die von einer
Maßnahme nicht betroffen sind, darin mit einbezogen werden. Es geht darum, sich
auf die Entscheidung zu konzentrieren, „das Unterrichtungs- und
Anhörungsverfahren einzuleiten sowie die Tagesordnung, den Zeitplan und die
Teilnehmer der Sitzungen festzulegen“. In Bezug auf die Mittel stehen den
Mitgliedern nach Absprache mit dem Arbeitgeber „die erforderliche Zeit für die
Erfüllung ihrer Aufgaben“ sowie „die erforderlichen finanziellen und materiellen
Ressourcen“ zur Verfügung.
- Eiffage : Die
EBR-Mitglieder des Bauunternehmens Eiffage haben eine Erklärung unterzeichnet,
in der sie die französische Gewerkschaft CGT auffordern, ihre Entscheidung
aufzuheben, ihre vier EBR-Vertreter, darunter den Vorsitzenden, auszuschließen.
„Indem sie ihre Vertreter ausschließt, verleugnet die CGT Mitglieder, die einen
effizienten und durchsetzungsfähigen europäischen Betriebsrat aufgebaut und
geleitet haben“, betont der EBR.
- Linde: Der EBR des
deutschen Industriegaskonzerns Linde lehnt das Fusionsvorhaben mit dem
amerikanischen Gas-Produzenten Praxair ab und ruft die Mitarbeitervertreter im
Aufsichtsrat dazu auf, gegen den Zusammenschluss zu stimmen. Dem EBR zufolge
könnte die Fusion in einigen Ländern der EU zu einem erheblichen Stellenabbau
führen.
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Gewerkschaften
- BMW: Die 3.500 britischen
BMW-Mitarbeiter haben mit 93 % für den Streikaufruf der Gewerkschaft Unite the
Union gestimmt. Sie wollen gegen das Vorhaben der Unternehmensleitung
protestieren, den Pensionsfonds des Unternehmens aufzulösen (siehe
Pressemitteilungen der Industrial
Global Union, IndustriAll Europe
und Unite
the Union).
- Ericsson: Die
internationalen Gewerkschaftsverbände UNI Global Union und IndustriAll Global
Union haben am 4. und 6. April das zweite Treffen des globalen
Gewerkschaftsnetzwerks des schwedischen Telekommunikationsunternehmens Ericsson
(116.416 Beschäftigte) veranstaltet (siehe Pressemitteilung).
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4. Studien
und Berichte
Lohngefälle in der EU stagniert:
Laut einer Studie
von Eurostat lagen die durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde in der gesamten
Wirtschaft in der Europäischen Union (EU) 2016 schätzungsweise bei 25,4 € und im
Euroraum bei 29,8 €. Diese Durchschnittswerte verbergen jedoch erhebliche
Unterschiede zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Die niedrigsten
Arbeitskosten pro Stunde haben Bulgarien (4,4 €), Rumänien (5,5 €), Litauen (7,3 €)
Lettland (7,5 €), Ungarn (8,3 €) sowie Polen (8,6 €); die höchsten sind in
Dänemark (42 €), Belgien (39,2 €), Schweden (38 €), Luxemburg (36,6 €) und in
Frankreich (35,6 €) zu verzeichnen. Der Unterschied in Prozentpunkten zwischen den
Ländern mit den höchsten bzw. den niedrigsten Arbeitskosten betrug im Jahr 2004 28,7
Punkte (Luxemburg/Bulgarien). 2015 stieg er auf 37,2 Punkte (Dänemark/ Bulgarien),
und 2016 auf 37,6 Punkte. Ähnliche Ergebnisse erhält man, wenn man die fünf Länder
mit den niedrigsten bzw. den höchsten Arbeitskosten vergleicht. Zwischen diesen
beiden Gruppen betrug das Lohngefälle 2004 26,5 Punkte und 2015 31,7 Punkte. 2016
stagnierte es bei 31,64 Punkten. Auch wenn die Steigerungsraten in den neuen
Mitgliedstaaten von Jahr zu Jahr höher sind, kann dies das Gefälle nicht wettmachen.
In einem Artikel
hob Martin Myant, Forscher am Europäischen Gewerkschaftsinstitut, hervor, dass das
Gefälle zwischen den Arbeitskosten in Deutschland und denen in Bulgarien und
Rumänien seit 2008 gestiegen ist (siehe nebenstehendes Interview).
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