IR Notes

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IR Notes 73 – Der Europäische Gewerkschaftsbund fordert effizientere Euro-Betriebsräte

  IR Notes 73 – 12 April 2017
www.irshare.eu
 
 
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  Interview
Martin Myant, Senior Researcher und Leiter des Forschungsbereichs Europäische Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik am Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI)

Das Lohngefälle in den EU-Mitgliedstaaten ist zwischen Ost und West immer noch stark ausgeprägt (siehe auch Abschnitt 4. Studien und Berichte). Statt der erwarteten Verringerung nach der Erweiterung scheint sich die Spanne sogar noch vergrößert zu haben. Ist das richtig?
Ja, in der Tat, die Unterschiede sind riesig. Die Arbeitskosten in Ost- und Mitteleuropa liegen weit unter dem EU-Durchschnitt. In Slowenien sind sie nur halb so hoch wie in Deutschland, während keines der anderen Länder auch nur ein Drittel des deutschen Niveaus erreicht. Bulgarien hat die niedrigsten Arbeitskosten, sie belaufen sich auf nur 13 % der deutschen Arbeitskosten. Bis 2008 verringerte sich dieses Gefälle, danach vergrößerte sich die Spanne wieder, sogar in Ländern, die nicht so stark von der Krise betroffen waren, vor allem die Tschechische Republik und Polen.


Was sind die wichtigsten Gründe dafür, dass diese Unterschiede nach wie vor bestehen und sogar noch größer geworden sind?
Das Lohngefälle gibt nicht die tatsächliche Produktivität der Arbeitnehmer wieder. Es geht zurück auf die starken Währungsabwertungen ab den 1990ern, als sich die Volkswirtschaften dem Außenhandel öffneten. Die Entwicklung in Ost- und Mitteleuropa wurde in den letzten Jahren durch ausländische Investitionen und die Outsourcing-Politik westlicher multinationaler Unternehmen bestimmt. Zunächst zogen diese Länder geringqualifizierte Tätigkeiten an, die aber nur wenig Möglichkeiten für künftigen Wohlstand boten. In zunehmendem Maße ziehen sie jetzt auch komplexere Arbeit an, denn sie bieten gut qualifizierte Arbeitnehmer, die zu sehr viel geringeren Löhnen arbeiten als ihre Kollegen in Westeuropa, und dafür manchmal die gleiche Leistung erbringen. Diese Realität spiegelt sich in den Produktivitätskennziffern nicht wider. Das Lohngefälle besteht vor allem deshalb fort, weil die Arbeitnehmer keine großen Forderungen stellen und moderate Lohnerhöhungen akzeptieren aus Sorge, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Unternehmen können beispielsweise damit drohen, die Produktion an andere Betriebsstätten in Europa zu verlagern oder neue Investitionen zurückzuhalten, wenn sie die Lohnforderungen als zu hoch einstufen, selbst wenn sie sich in Wirklichkeit an ihren neuen Standorten fest etabliert haben. Darüber hinaus warnen die Regierungen und die Europäische Kommission davor, dass Lohnerhöhungen die Wettbewerbsfähigkeit einschränken und zu einer Erhöhung der Arbeitslosigkeit führen. Diese Argumente sind europaweit zu hören. Sie sollten vor allem in den Ländern weniger überzeugen, in denen die Löhne ganz offensichtlich sehr niedrig sind.


Wie könnte dieses Gefälle verringert werden?
Vor 2008 verringerte sich die Spanne aufgrund von Währungsaufwertungen und Lohnerhöhungen. Jetzt scheint eine entschlossenere politische Neuausrichtung erforderlich. Die tschechischen Gewerkschaften haben eine engagierte Kampagne für Lohnerhöhungen unter dem Motto „Schluss mit der billigen Arbeit“ gestartet und werben für ein Wirtschaftsmodell mit höheren Löhnen. Durch ihre Öffentlichkeitsarbeit kam die schlichte Tatsache ans Tageslicht, dass sich seit 1990 das Lohngefälle zu Westeuropa kaum verringert hat – eine schockierende Erkenntnis für weite Teile der Bevölkerung und der Medien. Ihre Kampagne, die mit einer angestrebten Lohnerhöhung von jährlich 5 % gestartet ist, kann bereits Erfolge verzeichnen. Mit wissenschaftlichen Argumenten, die den Mythos in Frage stellen, dass jede Lohnerhöhung die Wettbewerbsfähigkeit bedrohe, haben die Akteure die Unterstützung, u.a., des Premierministers gewonnen. Der wohl aussichtsreichste Versuch, das Lohngefälle zu verringern, besteht jetzt also darin, die Gesellschaft davon zu überzeugen, dass ein Gefälle ungerecht und unnötig ist und dass Arbeitgeber es sich mühelos leisten können, etwas mehr zu zahlen.

 
  Agenda

27.-28. April
Brüssel
Die Hans Böckler Stiftung organisiert zusammen mit dem Europäischen Gewerkschaftsinstitut die Tagung „European Dialog 2017. Europe: Rewrite the rules for shared prosperity“.


28. April
Paris
Konferenz des französischen Verbands für Arbeitsrecht und soziale Sicherheit AFDT über die Messbarkeit der Repräsentativität von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.


29. April
Bordeaux
Das nationale Zentrum für vergleichende Forschung in den Bereichen Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen, Sozialschutz und Demografie COMPTRASEC (UMR 5114 – CNRS-Université de Bordeaux) organisiert eine internationale und interdisziplinäre Konferenz über Innovation und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, mit Professor Robert Karasek, dem Vater des Job-Demand-Control-Modells zur Einschätzung von arbeitsplatzbedingtem Stress.


4. Mai
Paris
Hochrangige Konferenz über soziale Mobilität und Chancengleichheit, ausgerichtet von der OECD und der Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen Eurofound.


16.-17. Mai
Wien
Das österreichische Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz organisiert  „Promoting uptake of paternity and parental leave among fathers for an equal share of child care“ mit Beispielen bewährter europäischer Praktiken.


15.-16. Juni
Brüssel
Rat Beschäftigung und Soziales

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden.
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Der Europäische Gewerkschaftsbund fordert effizientere Euro-Betriebsräte

Wie geplant (siehe IR Notes 71) hat der Exekutivausschuss des Europäischen Gewerkschaftsbunds am 16. März ein Positionspapier für eine moderne EBR-Richtlinie im digitalen Zeitalter angenommen. Solange die Europäische Kommission ihre Bewertungsstudie zur Anwendung der Richtlinie 2009/38 noch nicht vorgestellt und noch nicht analysiert hat, ob der Bedarf einer Überarbeitung vorliegt oder nicht, will sich der EGB verstärkt für einige Änderungen einsetzen. Alle nationalen Gewerkschaftsorganisationen waren aufgefordert, dem EGB ihre wichtigsten Forderungen mitzuteilen und dabei möglichst fünf Prioritäten zu nennen. In seinem zusammenfassenden Dokument hält der EGB zehn davon fest. An erste Stelle setzt er die Notwendigkeit, die von der Richtlinie festgelegten Rechte mit wirksamen und abschreckenden Sanktionen durchzusetzen, darunter die Möglichkeit, Entscheidungen des Arbeitgebers vorübergehend auszusetzen.  „Bevor die Unternehmensleitung eine endgültige Entscheidung trifft, muss das transnationale Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt und abgeschlossen werden”, so der EGB. Im äußersten Fall müssten die Entscheidungen des Unternehmens bei Verletzung der Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren aufgehoben werden, vorausgesetzt, die von der Entscheidung direkt betroffenen nationalen Gewerkschaften unterstützen eine Aussetzung und/oder eine Aufhebung. Der EGB fordert ferner die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit für EBRs, um gegen den Arbeitgeber vorgehen zu können, was allerdings nicht die Frage klärt, wer ein solches Vorgehen finanziert, wenn der EBR, wie in den allermeisten Fällen, kein Budget dafür hat. Als weitere Priorität wird eine bessere Abstimmung zwischen dem EBR und den lokalen und nationalen Stellen gefordert, damit die europäischen Vertreter vor diesen Instanzen Stellung nehmen können und sich mit diesen austauschen bzw. zusammentreffen können. Der EGB plädiert ferner für die Aufhebung des Ausnahmecharakters der unter Artikel 13 der Richtlinie von 1994 geschlossenen Vereinbarungen und die Aufnahme der Erwägungsgründe 12 und 16 der Richtlinie in den Artikel über die Definition von transnationalen Fragen. Eine weitere Forderung ist die Präzisierung der Geheimhaltungsklauseln, insbesondere damit die Mitglieder mit den Arbeitnehmervertretern auf nationaler Ebene kommunizieren können und missbräuchliche Verhaltensweisen von Arbeitgebern vermieden werden, die oft aus zu großer Vorsicht den Betriebsratsmitgliedern mitteilen, dass alle Informationen vertraulich sind, auch wenn dies nachweislich nicht der Fall ist. Entgegen der gemeinsamen Position der europäischen Gewerkschaftsverbände enthält das EGB-Papier keine Hinweise darauf, wie die geforderten Änderungen vorgenommen werden sollen: Durch eine Überarbeitung der Richtlinie? Durch Annahme einer Durchführungsrichtlinie, um erneute umfassende Verhandlungen zu vermeiden? Aushandlung einer europäischen Vereinbarung? Alle Optionen sind offen.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

  • Jugendgarantie: In einem Bericht vom 4. April gelangt der Europäische Rechnungshof (ERH) zu der Einschätzung, dass die EU-Jugendgarantie und die dadurch erzielten Ergebnisse hinter den daran geknüpften Erwartungen zurückbleiben.  Nach dem Besuch von sieben Ländern (Kroatien, Spanien, Italien, Irland, Frankreich, Portugal und Slowakei) folgerten die Prüfer, dass keines dieser Länder dafür gesorgt habe, allen jungen Menschen, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEET), innerhalb von vier Monaten, nachdem sie das Bildungssystem verlassen haben, die Möglichkeit zur Aufnahme einer Arbeit, einer Ausbildung oder eines Praktikums zu bieten.

  • Steuerflucht: Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments hat mit überwältigender Mehrheit eine Entschließung zur Änderung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuerflucht angenommen. Im Visier sind dabei sind die großen Konzerne, die Steuerzahlungen auf Gewinne vermeiden, indem sie die Unterschiede zwischen den Steuersystemen der EU und Drittländern ausnutzen. Der Bericht wird dem Rat zur Prüfung vorgelegt (siehe Pressemitteilung).


Rechtsprechung

Berücksichtigung der Beschäftigungszeiten eines Arbeitnehmers beim Übergang des Unternehmens: Der Europäische Gerichtshof hat in einer schwedischen Rechtssache, die die Beschäftigten mehrerer Unternehmen betraf, deren Inhaber gewechselt haben, ein Urteil erlassen (EuGH 6. April 2017, Rs C-336/15, Unionen).  Ihre Arbeitsverträge wurden fortgesetzt, ein Jahr nach dem Übergang jedoch gekündigt. Sie forderten eine verlängerte Kündigungsfrist von sechs Monaten, die der Kollektivvertrag bei der Kündigung von Arbeitnehmern ab dem Alter von 55 Jahren vorsieht, sofern sie eine ununterbrochene Beschäftigungszeit von mindestens zehn Jahren beim Arbeitgeber vorweisen können. Letzterer wies ihre Forderung ab, da sie diese Beschäftigungszeit in seinem Unternehmen nicht vorweisen konnten. Muss der Arbeitgeber die Beschäftigungszeiten beim vorherigen Arbeitgeber berücksichtigen? Der Gerichtshof bejaht diese Frage: Art. 3 der Richtlinie 2001/23 vom 12. März 2001 (Übergang von Unternehmen) ist dahingehend auszulegen, „dass der Erwerber bei der Kündigung eines Arbeitnehmers, die mehr als ein Jahr nach dem Übergang des Unternehmens erfolgt, in die Berechnung der Beschäftigungszeiten des betreffenden Arbeitnehmers, die für die Bestimmung der ihm zustehenden Kündigungsfrist maßgeblich sind, die Beschäftigungszeiten einzubeziehen hat, die dieser Arbeitnehmer beim Veräußerer zurückgelegt hat“.



  • Ein Pilot kann auch nach seinem 65. Lebensjahr fliegen: Die Rechtssache muss noch vom Gerichtshof entschieden werden, aber der Generalanwalt gelangt in seinen Schlussanträgen (EuGH, Schlussantr. 21. März 2017, Rs C-190/16, Werner Fries) zu der Einschätzung, dass die Altersgrenze von 65 Jahren für die Piloten gelte, die im gewerblichen Luftverkehr tätig sind, nicht aber für die Piloten, die als Ausbilder, Prüfer oder Piloten bei Leer- bzw. Überführungsflügen eingesetzt werden. Denn in diesen Fällen hält sich der Pilot „als nicht fliegendes Mitglied der Crew im Cockpit des Flugzeugs“ auf, er hat „nicht die Kontrolle über das Flugzeug, und seine Tätigkeiten beeinflussen nicht unmittelbar die Sicherheit des Fluges“.


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

  • Berufskraftfahrer dürfen ihre wöchentliche Ruhezeit nicht mehr im Lastwagen verbringen: Mit der Abstimmung des Bundesrats vom 31. März dieses Jahres ist es Berufskraftfahrern künftig verboten, ihre wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden in der Fahrerkabine oder neben dem Fahrzeug zu verbringen. Deutschland ist – nach Belgien, Frankreich und den Niederlanden – das vierte EU-Mitgliedsland, das die europäische Gesetzgebung in diesem Punkt präzisiert hat. Die Europäische Transportarbeiter-Föderation ETF begrüßt diese Entscheidung (siehe Pressemitteilung).


Luxemburg

  • Umsetzung der Reform des Sozialdialogs in den Unternehmen: Der Regierungsrat hat am 8. März seine Zustimmung zu drei großherzoglichen Verordnungen zum Personalausschuss erteilt (siehe Pressemitteilung). Eine sieht die Möglichkeit einer elektronischen Stimmabgabe bei den Wahlen des Ausschusses vor, eine andere betrifft die Ernennung eines Experten im Rahmen der Zuständigkeiten des Ausschusses sowie die Übernahme der damit zusammenhängenden Kosten durch den Arbeitgeber (0,10 % der jährlichen Lohnsumme mit einer Untergrenze von EUR 2.000,00 und einer Obergrenze von EUR 20.000).


Tschechische Republik

Streik der Busfahrer: Um ihrer Forderung nach Lohnerhöhungen Nachdruck zu verleihen, streikten am 6. April die Busfahrer in zahlreichen Regionen. Die Transportgewerkschaft hatte bereits im November 2016 mit Streik gedroht, was die Regierung dazu bewog, höheren Mindestlöhnen zuzustimmen, insbesondere aufgrund der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf nationaler Ebene. Viele Regionalbehörden waren jedoch nicht in der Lage, diese Erhöhungen weiterzugeben, vor allem wegen rechtlicher und technischer Fragen im Zusammenhang mit den Verträgen mit den Busunternehmen. Die Regionen werden die Busunternehmen für die Leistungsunterbrechung mit einem Bußgeld belegen. Die Gewerkschaften machen jedoch die regionalen Behörden dafür verantwortlich, die Transportunternehmen ausschließlich nach dem günstigsten Angebot auswählen. Am Vorabend des Streiktags hat die Regierung den Regionen 420 Mio. Kronen (15,7 Mio. Euro) als Zuschuss für eine Erhöhung der Fahrergehälter zugewiesen. Dies hat die Busfahrer aber nicht daran gehindert, in bestimmten Regionen die Arbeit niederzulegen.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Bonduelle: Der französische Nahrungsmittelkonzern Bonduelle (9.961 Beschäftigte) hat seine 2005 getroffene EBR-Vereinbarung verlängert. Die am 22. März mit den EBR-Mitgliedern und einem Vertreter des europäischen Gewerkschaftsverbands EFFAT unterzeichnete neue Vereinbarung sieht ein umfassendes Anhörungsverfahren vor (siehe Pressemitteilung von EFFAT). Die Personalvertreter „schlagen alternative Lösungen vor und geben eine oder mehrere Stellungnahmen zu den Informationen ab“, die die Unternehmensleitung „zu den Maßnahmen“ vorlegt. Diese bemüht sich daraufhin „eine Erklärung und eine begründete Antwort zur endgültigen Entscheidung sowie zu den Stellungnahmen und alternativen Lösungsvorschlägen der Arbeitnehmervertreter zu geben“. Innerhalb einer festgelegten Frist gibt der Betriebsrat dann seine Stellungnahme „für jeden Einzelfall ab, je nach Umfang der geplanten Maßnahmen“. Die neue Vereinbarung gehört mit zu denen, die die umfassendsten Definitionen im Hinblick auf die transnationale Thematik enthalten, die auch Fragen beinhalten kann, „die, auch wenn sie nur die Beschäftigten eines einzigen Landes betreffen, eine wesentliche und konjunkturunabhängige Auswirkung auf die Beschäftigten anderer Länder haben könnten“. Eine Vertraulichkeitsklausel sieht vor, dass die Unternehmensleitung geheime Informationen entsprechend bezeichnet, mit Hinweisen darüber, gegenüber wem und über welchen Zeitraum sie vertraulich zu behandeln sind.



  • LafargeHolcim : Die Konzernleitung des Schweizer Zementherstellers LafargeHolcim (mehr als 20.000 Beschäftigte in der EU) unterzeichnete am 27. März eine EBR-Gründungsvereinbarung mit einem besonderen Verhandlungsgremium, der Europäischen Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) sowie den Vorsitzenden des europäischen Betriebsrat von Lafarge und dem europäischen Forum von Holcim, die ihre Tätigkeit mit der konstituierenden Sitzung des neuen Betriebsrats einstellen werden. Begrüßt wurde diese Vereinbarung von der Europäischen Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH)  (siehe Pressemitteilung), der französischen Gewerkschaft FNTB-CFDT (siehe Pressemitteilung) sowie vom Gewerkschaftsverband Global Union, der darin ein „vielversprechendes Signal“ für die Aushandlung einer künftigen globalen Rahmenvereinbarung (siehe Pressemitteilung) sieht. Die nach britischem Recht geschlossene Vereinbarung sieht vor, dass die Unternehmensleitung oder der EBR-Vorsitzende über die Einberufung einer Sitzung des engeren Ausschusses entscheiden kann sowie darüber, ob Länder, die von einer Maßnahme nicht betroffen sind, darin mit einbezogen werden. Es geht darum, sich auf die Entscheidung zu konzentrieren, „das Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren einzuleiten sowie die Tagesordnung, den Zeitplan und die Teilnehmer der Sitzungen festzulegen“. In Bezug auf die Mittel stehen den Mitgliedern nach Absprache mit dem Arbeitgeber „die erforderliche Zeit für die Erfüllung ihrer Aufgaben“ sowie „die erforderlichen finanziellen und materiellen Ressourcen“ zur Verfügung.

  • Eiffage : Die EBR-Mitglieder des Bauunternehmens Eiffage haben eine Erklärung unterzeichnet, in der sie die französische Gewerkschaft CGT auffordern, ihre Entscheidung aufzuheben, ihre vier EBR-Vertreter, darunter den Vorsitzenden, auszuschließen.  „Indem sie ihre Vertreter ausschließt, verleugnet die CGT Mitglieder, die einen effizienten und durchsetzungsfähigen europäischen Betriebsrat aufgebaut und geleitet haben“, betont der EBR.

  • Linde: Der EBR des deutschen Industriegaskonzerns Linde lehnt das Fusionsvorhaben mit dem amerikanischen Gas-Produzenten Praxair ab und ruft die Mitarbeitervertreter im Aufsichtsrat dazu auf, gegen den Zusammenschluss zu stimmen. Dem EBR zufolge könnte die Fusion in einigen Ländern der EU zu einem erheblichen Stellenabbau führen.


Gewerkschaften

  • BMW: Die 3.500 britischen BMW-Mitarbeiter haben mit 93 % für den Streikaufruf der Gewerkschaft Unite the Union gestimmt. Sie wollen gegen das Vorhaben der Unternehmensleitung protestieren, den Pensionsfonds des Unternehmens aufzulösen (siehe Pressemitteilungen der Industrial Global Union, IndustriAll Europe und Unite the Union).

  • Ericsson: Die internationalen Gewerkschaftsverbände UNI Global Union und IndustriAll Global Union haben am 4. und 6. April das zweite Treffen des globalen Gewerkschaftsnetzwerks des schwedischen Telekommunikationsunternehmens  Ericsson (116.416 Beschäftigte) veranstaltet (siehe Pressemitteilung).


4. Studien und Berichte

Lohngefälle in der EU stagniert: Laut einer Studie von Eurostat lagen die durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde in der gesamten Wirtschaft in der Europäischen Union (EU) 2016 schätzungsweise bei 25,4 € und im Euroraum bei 29,8 €. Diese Durchschnittswerte verbergen jedoch erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Die niedrigsten Arbeitskosten pro Stunde haben Bulgarien (4,4 €), Rumänien (5,5 €), Litauen (7,3 €) Lettland (7,5 €), Ungarn (8,3 €) sowie Polen (8,6 €); die höchsten sind in Dänemark (42 €), Belgien (39,2 €), Schweden (38 €), Luxemburg (36,6 €) und in Frankreich (35,6 €) zu verzeichnen. Der Unterschied in Prozentpunkten zwischen den Ländern mit den höchsten bzw. den niedrigsten Arbeitskosten betrug im Jahr 2004 28,7 Punkte (Luxem­burg/Bulgarien). 2015 stieg er auf 37,2 Punkte (Dänemark/ Bulgarien), und 2016 auf 37,6 Punkte. Ähnliche Ergebnisse erhält man, wenn man die fünf Länder mit den niedrigsten bzw. den höchsten Arbeitskosten vergleicht. Zwischen diesen beiden Gruppen betrug das Lohngefälle 2004 26,5 Punkte und 2015 31,7 Punkte. 2016 stagnierte es bei 31,64 Punkten.  Auch wenn die Steigerungsraten in den neuen Mitgliedstaaten von Jahr zu Jahr höher sind, kann dies das Gefälle nicht wettmachen. In einem Artikel hob Martin Myant, Forscher am Europäischen Gewerkschaftsinstitut, hervor, dass das Gefälle zwischen den Arbeitskosten in Deutschland und denen in Bulgarien und Rumänien seit 2008 gestiegen ist (siehe nebenstehendes Interview).

 


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