IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 100 – IR Notes: Die 100. Ausgabe!

  IR Notes 100 – 20 Juni 2018
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Sylvain Nadalet et Frédéric Turlan.
Erfahren Sie mehr über das 
IR Share-Team auf unserer Website.


Abonnieren Sie IR Notes Mit wenigen Klicks auf der IR Share-Website oder per Telefon unter: 
+33 (0)6 81 41 53 95

 
  Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten

IR Share respektiert das Recht auf Achtung des Privatlebens und stellt die Vertraulichkeit Ihrer personenbezogenen Daten sicher. Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns mitteilen, bleiben unter der Kontrolle von IR Share. Wir leiten Ihre Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, wir sind in bestimmten Fällen gesetzlich dazu verpflichtet. Wenn eine Unternehmensleitung ein Abonnement für einen Euro-Betriebsrat bestellt, geben wir keinerlei Informationen über Ihre Verbindungen zu IR Notes oder eine sonstige Nutzung des Newsletters oder der Website von IR Share weiter.


Wir sammeln personenbezogene Daten insbesondere dann, wenn Sie sich auf der Internetseite von IR Share anmelden oder wenn Sie IR Notes abonnieren, entweder direkt oder indirekt über die Geschäftsführung Ihres Unternehmens, Ihre Gewerkschaft oder Ihren Europäischen Betriebsrat. Mithilfe der von uns gesammelten und verarbeiteten Daten können wir Ihnen den IR Notes-Newsletter im Rahmen eines Abonnements zusenden oder Ihnen den Zugang zur Datenbank der IR Share-Website ermöglichen. In diesen Fällen gehen wir davon aus, dass Sie mit der Übermittlung dieser personenbezogenen Daten einverstanden sind und dass Sie Ihr Einverständnis zum Abonnement der IR Notes gegeben haben. Sie können sich aus dem Verteiler der IR Notes austragen, indem Sie auf den dafür vorgesehenen Link am Ende des Newsletters klicken.


Wir ergreifen die geeigneten und erforderlichen Maßnahmen um sicherzustellen, dass Ihre Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung über einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt und durch ein sicheres Verfahren verarbeitet werden. Sollten sich Ihre personenbezogenen Daten ändern oder wenn Sie feststellen, dass Ihre bei uns gespeicherten Daten nicht korrekt sind, oder wenn Sie auf Ihre personenbezogenen Daten zugreifen wollen, können Sie uns kontaktieren über frederic.t@irshare.eu. Die Website von IR Share verwendet Cookies, mit denen die Identifikationsdaten auf Ihrem Rechner (oder einem anderen Gerät) gespeichert und schnell wiederhergestellt werden können, um Informationen zu liefern, die zur Verbesserung der Servicequalität genutzt werden können.

 
 

21.-22. Juni
Luxemburg
Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik.


27. und 29. Juni
Brüssel
Jahreskonferenz des Europäischen Gewerkschaftsbunds und des Europäischen Gewerkschaftsinstituts mit dem Titel  „The World(s) of Work in Transition“. Untersucht werden die Auswirkungen der unterschiedlichen Veränderungen auf die Beschäftigung (ökologischer Wandel, Energiewende, demographischer Übergang etc.), um ein umfassenderes Gesamtbild von dem stattfindenden Wandel zu erhalten.


2. Juli
Bordeaux
Multidisziplinäre und internationale Sommeruniversität zum Thema: Arbeit und technologische Innovationen.

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound).

 

In den Schlagzeilen
IR Notes: Die 100. Ausgabe!

In der Presse werden die Ausgaben mit einer runden Veröffentlichungsnummer traditionell gefeiert. Heute haben wir Anlass zu feiern: Ihr Newsletter IR Notes, der 2014 aus der Taufe gehoben wurde, erscheint heute zum 100. Mal! Unser Anliegen war und ist es, die Akteure des sozialen Dialogs, insbesondere in den länderübergreifenden Unternehmen, über die neuesten sozialen Entwicklungen in der EU zu informieren. Diese Herausforderung haben wir bewältigt! Alle zwei Wochen informiert und unterrichtet IR Notes EU-weit mehr als 1000 Leserinnen und Leser.


Warum IR Notes?

IR Notes bietet seinen Leserinnen und Lesern eine prägnante und didaktisch aufbereitete Übersicht über die sozialen Angelegenheiten in Europa auf Englisch, Deutsch, Spanisch, Französisch, und seit Anfang 2018 auch auf Italienisch, mit dem Ziel, den Austausch über europäische soziale Praktiken zu fördern. Mit IR Notes geben wir Ihnen ein Werkzeug an die Hand, mit dem Sie das soziale Europa konkret erfahren können. Denn es sind seine Akteure auf allen Ebenen, die dieses Vorhaben umsetzen.


Wer sind wir?

IR Notes wird von einem Expertenteam für Arbeitsbeziehungen in den EU-Mitgliedstaaten erstellt. Koordiniert wird das Team von Frédéric Turlan, Jurist mit Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht und fast 20 Jahren Erfahrung im Bereich Sozialrecht und Arbeitsbeziehungen in Europa. Er analysiert die wichtigsten Informationen und bereitet sie gleichzeitig für eine breite Leserschaft verständlich auf. Der Newsletter wird von professionellen Übersetzern übersetzt: BENAVIDES Fachübersetzungen (Englisch, Deutsch), CIT (Spanisch) und Rosanna Gasbarro (Italienisch).


Sind wir unabhängig?

IR Notes wird von IR Share herausgegeben, einer unabhängigen privaten Gesellschaft, die keinerlei Verbindungen zu Arbeitgeberorganisationen oder Gewerkschaften hat, weder zu Parteien oder Denkfabriken noch zu Unternehmen, die ein Interesse daran hätten, den Leserinnen oder Lesern von IR Notes Waren oder Dienstleistungen anzubieten. IR Notes wird ausschließlich über die Abonnements finanziert. Diese Unabhängigkeit garantiert unvoreingenommene Informationen, deren alleiniges Ziel es ist, den sozialen Dialog und die soziale Innovation zu fördern.


Wie können Sie an IR Notes mitwirken?

Mit einem Abonnement von IR Notes kaufen Sie mehr als einen Newsletter. Mit IR Notes möchten wir den Gedankenaustausch von Personen fördern, die sich für die europäischen sozialen Praktiken interessieren – über alle politischen, gewerkschaftlichen oder sprachlichen Grenzen hinweg. Jedes Sammelabonnement enthält alle Sprachen. Ihr Abonnement ermöglicht es uns, ein soziales Beobachtungsinstrument zu einem angemessenen Preis für alle anzubieten. Gleichzeitig unterstützen Sie die Aufnahme neuer Sprachversionen. IR Notes ist ein partizipatives Werkzeug, zu dem Sie als Leserin oder Leser beitragen können, indem Sie Informationen an die Redaktion senden (frederic.t@irshare.eu) oder Dokumente wie Vereinbarungen etc. auf die Website von IR Share stellen.


Welche Zukunftspläne gibt es für IR Notes?

Wir möchten den Newsletter auch gerne in den osteuropäischen Sprachen anbieten. Doch jede Sprache bedeutet eine zusätzliche Übersetzung und aufgrund des geforderten hohen Qualitätsanspruchs somit auch hohe Kosten. Zudem würden wir gerne mehr Interviews anbieten. Wir streben auch andere Formen der Präsentation an – anhand von Videos oder der Erstellung einer Zeitschrift. Ihre Meinung interessiert uns, und wir freuen uns über Ihre Vorschläge und Anregungen (frederic.t@irshare.eu).


Wie wird IR Notes verkauft?

IR Notes gibt es nur im Abonnement – entweder einzeln über die Website IR Share oder im Rahmen eines Sammelabonnements, das beispielsweise von einer Unternehmensleitung oder einem Euro-Betriebsrat für seine Mitglieder abgeschlossen wird.


Wie gelangen Sie an die Quellen, die in IR Notes genannt sind?

Über die Hypertext-Links gelangen Sie zu den Dokumenten, die in den Artikeln zitiert werden. Über diese Links kommen Sie entweder auf das Ausgangsdokument oder auf die Website von IR Share, in deren Datenbank das Dokument eingestellt wurde. Soweit vorhanden können Sie das Dokument in der gewünschten Sprache lesen und standardmäßig auf Englisch.


Wie öffne ich ein Dokument auf der Website von IR Share?

Um ein Dokument auf der Webseite von IR Share aufzurufen, müssen Sie sich zunächst auf der Website von IR Share anmelden und ein kostenloses Konto anlegen. Dann können Sie alle Dokumente herunterladen. Einige davon sind den Abonnenten von IR Notes vorbehalten.


Wie kann ich IR Notes unterstützen?

Liebe Leserin, lieber Leser, Sie sind unsere Marketingabteilung! Wenn Ihnen IR Notes gefällt, teilen Sie dies in den sozialen Netzwerken mit! Gerne kontaktieren wir auf Ihren Hinweis hin auch Personen, die an einem Abonnement von IR Notes interessiert sein könnten. Denn unsere Unabhängigkeit und weitere Entwicklung hängt auch von Ihnen ab. Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen.


Wie schützen wir Ihre personenbezogenen Daten?

Seit Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie sicherlich eine ganze Flut von Nachrichten über den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten erhalten! Wir nehmen diese 100. Ausgabe zum Anlass, Ihnen zu erläutern, wie IR Share Ihre personenbezogenen Daten sammelt und verarbeitet (siehe linke Spalte).


1. Europäische Union
Vorhaben

  • Stärkung des Europäischen Globalisierungsfonds: Die Europäische Kommission hat im Rahmen des EU-Haushaltsentwurfs 2021-2027 am 30. Mai in einem Verordnungsvorschlag vorgeschlagen, den Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung beizubehalten, der europäische Mittel bereitstellt, um Arbeitnehmer bei der Suche nach neuen Jobs zu unterstützen, die im Zuge von Massenentlassungen größeren Ausmaßes (mehr als 500 Stellenstreichungen) ihre Arbeitsstelle verloren haben. Der Fonds, der wegen seiner geringen Inanspruchnahme lange umstritten war (es hat zehn Jahre gedauert, bis die für ein Jahr bewilligten Mittel von 500 Mio. Euro ausgegeben waren), soll jetzt nicht nur beibehalten, sondern erweitert werden: Er soll nun für alle Umstrukturierungen gelten (nicht nur für solche, die im Zusammenhang mit der „Globalisierung“ oder „der Krise“ stehen) und auch für Maßnahmen, bei denen mindestens 250 Arbeitnehmer (anstelle der derzeitigen 500) in einem Unternehmen, einer Unternehmenskette (einschließlich Subunternehmen) oder einem Sektor entlassen werden. Trotz der Erweiterung werden die für den Fonds bereitgestellten Mittel von 500 auf 200 Mio. Euro gekürzt. Zum Vergleich: 2015 und 2016 wurden 51 Mio. Euro der Fonds-Mittel in Anspruch genommen, also weit weniger als die vorgeschlagene Obergrenze.


Rechtsprechung

  • Befristete Arbeitsverträge: Der Gerichtshof hat in zwei spanischen Rechtssachen zu einzelnen befristeten Arbeitsverträgen ein Urteil gefällt (Rs C-574/16 und C-677/16). So kann der Arbeitgeber einen Mitarbeiter für die Dauer eines Auswahl- oder Beförderungsverfahrens eines anderen Mitarbeiters vorübergehend beschäftigen („contrato de interinidad“ – Vertrag für eine Übergangszeit) oder auch um die Arbeitszeit abzudecken, die frei wird, weil ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit geht (Ersetzungsvertrag). Bei Beendigung ihres jeweiligen Vertrags klagten die Arbeitnehmer, gar keine bzw. eine geringere Entschädigung erhalten zu haben als ein Arbeitnehmer, dessen unbefristeter Arbeitsvertrag aus sachlichem Grund beendet wurde.  Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass diese unterschiedliche Behandlung die Rechtsvorschriften der Union über befristete Arbeitsverträge nicht verletzt.


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Kein Streikrecht für Beamte: Das Bundesverfassungsgericht bestätigte in seinem Urteil vom 12. Juni das Streikverbot für Beamte, in diesem Fall Lehrer (siehe  Pressemitteilung). In diesem Urteil, das der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entgegensteht, beruft sich das Gericht auf eine Besonderheit des deutschen Systems des Berufsbeamtentums.
> siehe auch Artikel der Süddeutschen Zeitung, auf den Professor Alain Supiot hinweist.


Frankreich

  • Eine Charta zum Schutz von Arbeitnehmern in der Gig Economy: Bei der Prüfung eines Gesetzentwurfs legten die Abgeordneten mit Unterstützung der Regierung einen Änderungsantrag vor, um Auftragnehmer von Onlineplattformen besser zu schützen und den Unternehmen größere Rechtssicherheit zu geben.  Diese Unternehmen könnten in einer Charta „die Rechte und Pflichten“ der Plattform sowie ihrer Auftragnehmer definieren. Diese Charta soll „den nicht ausschließlichen Charakter der Beziehung zwischen dem Auftragnehmer und der Plattform“ garantieren und „eine angemessene Bezahlung“ der Auftragnehmer gewährleisten, „Maßnahmen zur Vorbeugung von Berufsrisiken“ sowie „Garantien bei Abbruch vertraglicher Beziehungen“ enthalten. Mit einer solchen Charta liefen die Unternehmen nicht länger Gefahr, dass vertragliche Beziehungen in Arbeitsverträge umgedeutet werden könnten.


Italien

Laut Gerichtsbeschluss sind Essenszusteller selbständige Erwerbstätige: Das Gericht in Turin veröffentlichte das Urteil vom 7. Mai 2018, das die Entscheidungsgründe enthält, warum es die Klage von sechs Fahrradboten, die Essen ausliefern, ablehnte. Diese hatten Klage gegen den deutschen Konzern Foodora erhoben, um als Arbeitnehmer anerkannt zu werden. In diesem Fall hatte das Unternehmen den Radlern gekündigt, nachdem diese eine Änderung der Entlohnungsbedingungen nicht akzeptieren wollten. Sie beantragten die Kündigung ihres Vertrags als Verletzung des Kündigungsrechts einzustufen und verlangten eine Entschädigung für die Verletzung von Bestimmungen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und dem Schutz des Privatlebens. Die Tatsache, dass jeder Zusteller einen Auftrag über eine App annehmen oder ablehnen konnte, war maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts, die Einstufung dieser Beschäftigten als Selbständige zu bestätigen, die durch „Verträge über eine abgestimmte und kontinuierliche Zusammenarbeit“ (Parasubordination) mit dem Unternehmen verbunden waren. Auch wenn die Beschäftigten die Lieferung annahmen und somit zeitlichen Einschränkungen und möglicherweise einer Überwachung aus der Ferne unterlagen, entsprach dies dem Gericht zufolge nicht der Art und Weise, wie Unternehmensleitungs- und Aufsichtsbefugnisse gegenüber unterstellten Beschäftigten ausgeübt werden. Vielmehr handele es sich hier um eine „Koordinierung“, die mit selbständiger Arbeit vereinbar sei. Und in diesem Sinn kann eine „falsche Einstufung“ nicht in die Kategorie einer Disziplinarstrafe eingeordnet werden.


Großbritannien

Umstufung eines Selbständigen in einen „Worker“: Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs fällte am 13. Juni ein Urteil hinsichtlich des Heizungsinstallateurs Gary Smith (Foto), der als Selbständiger fast sechs Jahre für eine Sanitärfirma in London tätig war (siehe  Pressemitteilung). Als Smith einen Herzinfarkt erlitt, kündigte ihm das Unternehmen. Daraufhin klagte Smith gegen die Firma, um als Arbeitnehmer anerkannt zu werden und somit Anspruch auf einen gewissen Schutz zu haben. Nach Ansicht des Arbeits- und des Berufungsgerichts kann er nicht als Arbeitnehmer (employee) eingestuft, aber auch nicht als Selbständiger behandelt werden. Vielmehr ist er als Worker (arbeitnehmerähnliche Person) einzustufen, eine im britischen Recht vorgesehene Zwischenstellung, die einem Worker gewisse Rechte verleiht. Nach Prüfung der jeweiligen Vertragspflichten der beiden Parteien bestätigte der Oberste Gerichtshof die Umstufung in einen „Worker“. Dies berechtigt Smith dazu, eine Entschädigung für die unbezahlten Urlaubszeiten sowie die Rückzahlung bestimmter Lohnabzüge zu verlangen. Ferner kann er Klage erheben, weil er aufgrund seiner Invalidität diskriminiert wurde. Trotz der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs müsse über den Status von arbeitnehmerähnlichen Personen weiterhin auf einer Fall-zu-Fall-Basis entschieden werden, sagt Joanne Moseley von der Anwaltskanzlei Irwin Mitchell. Während der Chef der Sanitärfirma darin eine Entscheidung sieht, die nicht der Realität des 21. Jahrhunderts entspricht und mit einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte droht, hält die Generalsekretärin des britischen Gewerkschaftsdachverbands TUC Frances O’Grady es an der Zeit, den Wildwestmanieren der Gig Economy ein Ende zu bereiten.
> siehe auch Artikel der BBC und des Guardian.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Asahi Breweries Europe Group: Die Leitung der Asahi Breweries Europe Group (ABEG), der europäischen Tochter des japanischen Brauereikonzerns, hat mit einem Besonderen Verhandlungsgremium, das von der europäischen Gewerkschaftsföderation EFFAT beraten wurde, eine EBR-Vereinbarung für die 2017 von ABinbev übernommenen Unternehmen unterzeichnet (siehe Pressemitteilung der EFFAT). ABEG mit Sitz in Prag beschäftigt EU-weit rund 10.000 Arbeitnehmer, vor allem in Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien und Ungarn. Darüber hinaus hat Asahi ein weiteres Tochterunternehmen in Europa, PGM Business, das die 2017 von SABMiller erworbenen Standorte abdeckt. Zurzeit laufen die Verhandlungen, um auch hier einen EBR einzurichten. Die Vereinbarung sieht Folgendes vor: 1. Anwesenheit eines EFFAT-Vertreters bei allen Tagungen; 2. Anrecht auf ein Gutachten pro Jahr mit einem Budget von bis zu 10.000 Euro (inkl. Reisekosten), das bei außergewöhnlichen Ereignissen aufgestockt werden kann; 3. ein sehr klares Anhörungsverfahren, dessen Dauer von der Unternehmensleitung gemeinsam mit dem EBR von Fall zu Fall je nach Größenordnung des Vorhabens festzulegen ist, das dem EBR vorgelegt wird.



  • Adecco Group: The Adecco Group, der Weltmarktführer für Personaldienstleistungen (15.200 Beschäftigte in der EU + in der Schweiz) hat seine EBR-Vereinbarung verlängert. Dem Brexit wird dabei auf zwei Ebenen Rechnung getragen: Die Vereinbarung wurde unter Anwendung des britischen Umsetzungsgesetzes geschlossen, doch die Rechtsvorschriften für die Euro-Betriebsräte galten nicht mehr für Großbritannien/ sollten die EU-Rechtsvorschriften für die Euro-Betriebsräte nicht mehr für Großbritannien gelten, ernennt die Unternehmensleitung der Schweizer Gruppe daraufhin ein anderes Leitungsgremium innerhalb der EU, die den EBR aufnimmt. Die Vereinbarung schließt ausdrücklich die Schweiz und Großbritannien in den Anwendungsbereich mit ein. Vorgesehen ist ein Vertreter pro Land plus den zusätzlichen Mitgliedern der fünf Länder mit dem höchsten Umsatz (Frankreich, Großbritannien, Italien, Deutschland und Spanien) bis zu einer Obergrenze von 30 Mitgliedern. Die Vereinbarung sieht ebenfalls eine Klausel zur Beilegung von Streitigkeiten vor, mit der Möglichkeit, vor einem Gerichtsverfahren einen Mediator einzusetzen.

  • Imerys: Die Unternehmensleitung des Konzerns Imerys (18.300 Beschäftigte), dem Weltmarktführer für Industriemineralien, hat ihre EBR-Vereinbarung aus dem Jahre 2001 verlängert. Die Vereinbarung sieht insbesondere die Einrichtung von spezialisierten Arbeitsgruppen vor sowie ein Unterrichtungsverfahren, wenn ein Vorhaben nur ein Land betrifft. In diesem Fall informiert die Unternehmensleitung den EBR-Vorsitzenden und das ordentliche EBR-Mitglied, das das von dem Vorhaben betroffene Land vertritt, per E-Mail oder Telefon. Sind mehr als 300 Arbeitnehmer von diesem Vorhaben betroffen, beruft die Unternehmensleitung das Präsidium diesbezüglich zu einer außerordentlichen Sitzung ein.
    > vgl. auch die EBR-Vereinbarungen, die das Europäische Gewerkschaftsinstitut kürzlich für Wolters Kluwer (Verlängerung 2016) und Seiko Epson (September 2017) online gestellt hat.


Länderübergreifende Vereinbarung

  • Lukoil: Am 4. Juni unterzeichneten die Unternehmensleitung des Öl- und Gaskonzerns Lukoil (100.000 Beschäftigte) und der internationale Gewerkschaftsverband IndustriAll Global Union die Verlängerung ihrer globalen Rahmenvereinbarung. Diese Vereinbarung trat 2004 erstmalig in Kraft und wurde zuletzt 2012 verlängert (vgl. Pressemitteilung von IndustriAll).

  • EDF: Die Rahmenvereinbarung zur sozialen Verantwortung des EDF Konzerns, auf die in IR Notes 99 näher eingegangen wurde, ist jetzt in seiner französischen Fassung online. Die italienische und die niederländische Version können auf Anfrage (frederic.t@irshare.eu) zur Verfügung gestellt werden.


Gewerkschaften

DXC Technology: Am 11. Juni demonstrierten in Belgien beschäftigte Mitarbeiter des amerikanischen IT-Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens DXC am regionalen Sitz von DXC in La Défense bei Paris. Die EBR-Vorsitzende war ebenfalls anwesend. Der belgischen Gewerkschaft SETCa FGTB zufolge hat die Unternehmensleitung von DXC in Mechelen einen Plan angekündigt, um die Mehrzahl der über 45-Jährigen systematisch durch junge Absolventen zu ersetzen. DXC Technology beschäftigt 137.000 Arbeitnehmer und ist 2017 aus der Fusion von CSC mit der Dienstleistungssparte Enterprise Services von Hewlett-Packard hervorgegangen.



  • Ryanair: Die Billigfluggesellschaft Ryanair gab am 11. Juni bekannt, die Gewerkschaft Unite als Vertreter ihres Kabinenpersonals in Großbritannien anzuerkennen (vgl. Mitteilungen von Ryanair und UNITE).


4. Studien und Berichte

Bestandsaufnahme der Einhaltung sozialer Rechte: Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) hat die fünfte Ausgabe seines Jahresberichts über die Achtung von Rechten weltweit veröffentlicht (ITUC Global Rights 2018). In Europa wird „der schwindende Respekt vor dem dreigliedrigen sozialen Dialog“ festgestellt und Frankreich als Beispiel genannt. Kroatien, Spanien und Polen werden aus anderen Gründen beanstandet. Die Arbeitnehmer hatten „immer noch unter den anhaltenden negativen Auswirkungen der Sparmaßnahmen zu leiden, die den vorhandenen Tarifverhandlungsrahmen nahezu zerstört haben, vor allem in den Ländern, die von den Maßnahmen der Troika […] betroffen sind, wie etwa Portugal, Spanien und Griechenland“. Der Index des IGB bewertet 142 Länder auf einer Skala von 1 – 5 anhand der Einhaltung der Arbeitnehmerrechte ein. Rechtsverletzungen werden jedes Jahr von April bis März dokumentiert. Die Kategorien sind: Sporadische Rechtsverletzungen (Kategorie 1), Wiederholte Rechtsverletzungen (2), Regelmäßige Rechtsverletzungen (3), Systematische Rechtsverletzungen (4), Rechte nicht garantiert (5), Rechte nicht garantiert wegen des Zusammenbruchs der Rechtsstaatlichkeit (5+).

 

IR Notes

Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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Gemeinsam ein soziales Europa aufbauen

Der IR Notes-Newsletter bietet jedem in Europa Zugang zu einer unabhängigen, zuverlässigen und unparteiischen Informationsquelle zu Themen rund um die Arbeitsbeziehungen

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