|
| |
IR Notes 100 – 20 Juni 2018
www.irshare.eu
|
|
|
| |
| |
Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Sylvain Nadalet et Frédéric Turlan.
Erfahren Sie mehr über das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR Notes
Mit wenigen Klicks auf der IR
Share-Website oder per Telefon unter: +33 (0)6 81 41 53
95
|
|
|
 |
| |
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten
IR Share respektiert das Recht auf Achtung
des Privatlebens und stellt die Vertraulichkeit Ihrer
personenbezogenen Daten sicher. Alle personenbezogenen Daten, die
Sie uns mitteilen, bleiben unter der Kontrolle von IR Share. Wir
leiten Ihre Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, wir sind in
bestimmten Fällen gesetzlich dazu verpflichtet. Wenn eine
Unternehmensleitung ein Abonnement für einen Euro-Betriebsrat
bestellt, geben wir keinerlei Informationen über Ihre Verbindungen
zu IR Notes oder eine sonstige Nutzung des Newsletters oder der
Website von IR Share weiter.
Wir sammeln personenbezogene Daten
insbesondere dann, wenn Sie sich auf der Internetseite von IR Share
anmelden oder wenn Sie IR Notes abonnieren, entweder direkt oder
indirekt über die Geschäftsführung Ihres Unternehmens, Ihre
Gewerkschaft oder Ihren Europäischen Betriebsrat. Mithilfe der von
uns gesammelten und verarbeiteten Daten können wir Ihnen den IR
Notes-Newsletter im Rahmen eines Abonnements zusenden oder Ihnen den
Zugang zur Datenbank der IR Share-Website ermöglichen. In diesen
Fällen gehen wir davon aus, dass Sie mit der Übermittlung dieser
personenbezogenen Daten einverstanden sind und dass Sie Ihr
Einverständnis zum Abonnement der IR Notes gegeben haben. Sie können
sich aus dem Verteiler der IR Notes austragen, indem Sie auf den
dafür vorgesehenen Link am Ende des Newsletters klicken.
Wir ergreifen die geeigneten und
erforderlichen Maßnahmen um sicherzustellen, dass Ihre Daten in
Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung über einen
angemessenen Zeitraum aufbewahrt und durch ein sicheres Verfahren
verarbeitet werden. Sollten sich Ihre personenbezogenen Daten ändern
oder wenn Sie feststellen, dass Ihre bei uns gespeicherten Daten
nicht korrekt sind, oder wenn Sie auf Ihre personenbezogenen Daten
zugreifen wollen, können Sie uns kontaktieren über frederic.t@irshare.eu. Die Website von IR Share verwendet
Cookies, mit denen die Identifikationsdaten auf Ihrem Rechner (oder
einem anderen Gerät) gespeichert und schnell wiederhergestellt
werden können, um Informationen zu liefern, die zur Verbesserung der
Servicequalität genutzt werden können.
|
|
|
 |
| |
21.-22.
Juni Luxemburg
Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik.
27. und 29.
Juni Brüssel
Jahreskonferenz des Europäischen Gewerkschaftsbunds und des
Europäischen Gewerkschaftsinstituts mit dem Titel „The
World(s) of Work in Transition“. Untersucht werden die
Auswirkungen der unterschiedlichen Veränderungen auf die Beschäftigung
(ökologischer Wandel, Energiewende, demographischer Übergang etc.), um
ein umfassenderes Gesamtbild von dem stattfindenden Wandel zu erhalten.
2.
Juli Bordeaux
Multidisziplinäre und internationale Sommeruniversität zum
Thema: Arbeit und
technologische Innovationen.
|
|
|
 |
IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Dubliner Stiftung
(Eurofound).
|
|
|
In den
Schlagzeilen
IR Notes:
Die 100. Ausgabe!
In der Presse werden die Ausgaben mit einer
runden Veröffentlichungsnummer traditionell gefeiert.
Heute haben wir Anlass zu feiern: Ihr Newsletter IR Notes, der
2014 aus der Taufe gehoben wurde, erscheint heute zum 100.
Mal! Unser Anliegen war und ist es, die
Akteure des sozialen Dialogs, insbesondere in den länderübergreifenden
Unternehmen, über die neuesten sozialen Entwicklungen in der EU zu
informieren. Diese Herausforderung haben wir bewältigt!
Alle zwei Wochen informiert und unterrichtet IR Notes EU-weit
mehr als 1000 Leserinnen und Leser.
|
Warum IR
Notes?
IR Notes bietet seinen Leserinnen und Lesern eine prägnante und didaktisch
aufbereitete Übersicht über die sozialen Angelegenheiten in Europa auf Englisch,
Deutsch, Spanisch, Französisch, und seit Anfang 2018 auch auf
Italienisch, mit dem Ziel, den Austausch über europäische soziale
Praktiken zu fördern. Mit IR Notes geben wir Ihnen ein Werkzeug an die Hand, mit dem
Sie das soziale Europa konkret erfahren können. Denn es sind seine Akteure auf allen
Ebenen, die dieses Vorhaben umsetzen.
|
Wer sind
wir?
IR Notes wird von einem Expertenteam für Arbeitsbeziehungen in den EU-Mitgliedstaaten
erstellt. Koordiniert wird das Team von Frédéric Turlan, Jurist mit
Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht und fast 20 Jahren Erfahrung im Bereich
Sozialrecht und Arbeitsbeziehungen in Europa. Er analysiert die wichtigsten
Informationen und bereitet sie gleichzeitig für eine breite Leserschaft verständlich
auf. Der Newsletter wird von professionellen Übersetzern übersetzt: BENAVIDES Fachübersetzungen (Englisch,
Deutsch), CIT (Spanisch) und Rosanna
Gasbarro (Italienisch).
|
Sind wir
unabhängig?
IR Notes wird von IR Share herausgegeben, einer unabhängigen privaten Gesellschaft,
die keinerlei Verbindungen zu Arbeitgeberorganisationen oder Gewerkschaften hat,
weder zu Parteien oder Denkfabriken noch zu Unternehmen, die ein Interesse daran
hätten, den Leserinnen oder Lesern von IR Notes Waren oder Dienstleistungen
anzubieten. IR Notes wird ausschließlich über die Abonnements finanziert. Diese
Unabhängigkeit garantiert unvoreingenommene Informationen, deren alleiniges Ziel es
ist, den sozialen Dialog und die soziale Innovation zu fördern.
|
Wie können
Sie an IR Notes mitwirken?
Mit einem Abonnement von IR Notes kaufen Sie mehr als einen Newsletter. Mit IR Notes
möchten wir den Gedankenaustausch von Personen fördern, die sich für die
europäischen sozialen Praktiken interessieren – über alle politischen,
gewerkschaftlichen oder sprachlichen Grenzen hinweg. Jedes Sammelabonnement enthält
alle Sprachen. Ihr Abonnement ermöglicht es uns, ein soziales Beobachtungsinstrument
zu einem angemessenen Preis für alle anzubieten. Gleichzeitig unterstützen Sie die
Aufnahme neuer Sprachversionen. IR Notes ist ein partizipatives Werkzeug, zu dem Sie
als Leserin oder Leser beitragen können, indem Sie Informationen an die Redaktion
senden (frederic.t@irshare.eu) oder
Dokumente wie Vereinbarungen etc. auf die Website von IR Share stellen.
|
Welche
Zukunftspläne gibt es für IR Notes?
Wir möchten den Newsletter auch gerne in den osteuropäischen Sprachen anbieten. Doch
jede Sprache bedeutet eine zusätzliche Übersetzung und aufgrund des geforderten
hohen Qualitätsanspruchs somit auch hohe Kosten. Zudem würden wir gerne mehr
Interviews anbieten. Wir streben auch andere Formen der Präsentation an – anhand von
Videos oder der Erstellung einer Zeitschrift. Ihre Meinung interessiert uns, und wir
freuen uns über Ihre Vorschläge und Anregungen (frederic.t@irshare.eu).
|
Wie wird IR
Notes verkauft?
IR Notes gibt es nur im Abonnement – entweder einzeln über die Website IR
Share oder im Rahmen eines Sammelabonnements, das beispielsweise von einer
Unternehmensleitung oder einem Euro-Betriebsrat für seine Mitglieder abgeschlossen
wird.
|
Wie gelangen
Sie an die Quellen, die in IR Notes genannt sind?
Über die Hypertext-Links gelangen Sie zu den Dokumenten, die in den Artikeln zitiert
werden. Über diese Links kommen Sie entweder auf das Ausgangsdokument oder auf die
Website von IR Share, in deren Datenbank das Dokument eingestellt wurde. Soweit
vorhanden können Sie das Dokument in der gewünschten Sprache lesen und standardmäßig
auf Englisch.
|
Wie öffne
ich ein Dokument auf der Website von IR Share?
Um ein Dokument auf der Webseite von IR Share aufzurufen, müssen Sie sich zunächst
auf der Website von IR Share
anmelden und ein kostenloses Konto anlegen. Dann können Sie alle Dokumente
herunterladen. Einige davon sind den Abonnenten von IR Notes vorbehalten.
|
Wie kann ich
IR Notes unterstützen?
Liebe Leserin, lieber Leser, Sie sind unsere Marketingabteilung! Wenn Ihnen IR Notes
gefällt, teilen Sie dies in den sozialen Netzwerken mit! Gerne kontaktieren wir auf
Ihren Hinweis hin auch Personen, die an einem Abonnement von IR Notes interessiert
sein könnten. Denn unsere Unabhängigkeit und weitere Entwicklung hängt auch von
Ihnen ab. Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen.
|
Wie schützen
wir Ihre personenbezogenen Daten?
Seit Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie sicherlich
eine ganze Flut von Nachrichten über den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten
erhalten! Wir nehmen diese 100. Ausgabe zum Anlass, Ihnen zu erläutern, wie IR Share
Ihre personenbezogenen Daten sammelt und verarbeitet (siehe linke Spalte).
|
1.
Europäische Union
Vorhaben
- Stärkung des Europäischen
Globalisierungsfonds: Die Europäische Kommission hat im
Rahmen des EU-Haushaltsentwurfs 2021-2027 am 30. Mai in einem Verordnungsvorschlag
vorgeschlagen, den Europäischen
Fonds zur Anpassung an die Globalisierung beizubehalten, der europäische
Mittel bereitstellt, um Arbeitnehmer bei der Suche nach neuen Jobs zu
unterstützen, die im Zuge von Massenentlassungen größeren Ausmaßes (mehr als 500
Stellenstreichungen) ihre Arbeitsstelle verloren haben. Der Fonds, der wegen
seiner geringen Inanspruchnahme lange umstritten war (es hat zehn Jahre
gedauert, bis die für ein Jahr bewilligten Mittel von 500 Mio. Euro ausgegeben
waren), soll jetzt nicht nur beibehalten, sondern erweitert werden: Er soll nun
für alle Umstrukturierungen gelten (nicht nur für solche, die im Zusammenhang
mit der „Globalisierung“ oder „der Krise“ stehen) und auch für Maßnahmen, bei
denen mindestens 250 Arbeitnehmer (anstelle der derzeitigen 500) in einem
Unternehmen, einer Unternehmenskette (einschließlich Subunternehmen) oder einem
Sektor entlassen werden. Trotz der Erweiterung werden die für den Fonds
bereitgestellten Mittel von 500 auf 200 Mio. Euro gekürzt. Zum Vergleich: 2015
und 2016 wurden 51 Mio. Euro der Fonds-Mittel in Anspruch genommen, also weit
weniger als die vorgeschlagene Obergrenze.
|
Rechtsprechung
- Befristete Arbeitsverträge:
Der Gerichtshof hat in zwei spanischen Rechtssachen zu
einzelnen befristeten Arbeitsverträgen ein Urteil gefällt (Rs C-574/16
und C-677/16).
So kann der Arbeitgeber einen Mitarbeiter für die Dauer eines Auswahl- oder
Beförderungsverfahrens eines anderen Mitarbeiters vorübergehend beschäftigen
(„contrato de interinidad“ – Vertrag für eine Übergangszeit) oder auch um die
Arbeitszeit abzudecken, die frei wird, weil ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit
geht (Ersetzungsvertrag). Bei Beendigung ihres jeweiligen Vertrags klagten die
Arbeitnehmer, gar keine bzw. eine geringere Entschädigung erhalten zu haben als
ein Arbeitnehmer, dessen unbefristeter Arbeitsvertrag aus sachlichem Grund
beendet wurde. Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass diese unterschiedliche
Behandlung die Rechtsvorschriften der Union über befristete Arbeitsverträge
nicht verletzt.
|
2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Kein Streikrecht für Beamte:
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte in seinem Urteil
vom 12. Juni das Streikverbot für Beamte, in diesem Fall Lehrer (siehe Pressemitteilung).
In diesem Urteil, das der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte entgegensteht, beruft sich das Gericht auf eine Besonderheit des
deutschen Systems des Berufsbeamtentums. > siehe auch
Artikel
der Süddeutschen Zeitung, auf den Professor Alain Supiot hinweist.
|
Frankreich
- Eine Charta zum Schutz von Arbeitnehmern
in der Gig Economy: Bei der Prüfung eines Gesetzentwurfs
legten die Abgeordneten mit Unterstützung der Regierung einen Änderungsantrag
vor, um Auftragnehmer von Onlineplattformen besser zu schützen und den
Unternehmen größere Rechtssicherheit zu geben. Diese Unternehmen könnten in
einer Charta „die Rechte und Pflichten“ der Plattform sowie ihrer Auftragnehmer
definieren. Diese Charta soll „den nicht ausschließlichen Charakter der
Beziehung zwischen dem Auftragnehmer und der Plattform“ garantieren und „eine
angemessene Bezahlung“ der Auftragnehmer gewährleisten, „Maßnahmen zur
Vorbeugung von Berufsrisiken“ sowie „Garantien bei Abbruch vertraglicher
Beziehungen“ enthalten. Mit einer solchen Charta liefen die Unternehmen nicht
länger Gefahr, dass vertragliche Beziehungen in Arbeitsverträge umgedeutet
werden könnten.
|
Italien
Laut Gerichtsbeschluss sind Essenszusteller
selbständige Erwerbstätige: Das Gericht in Turin
veröffentlichte das Urteil
vom 7. Mai 2018, das die Entscheidungsgründe enthält, warum es die Klage von sechs
Fahrradboten, die Essen ausliefern, ablehnte. Diese hatten Klage gegen den deutschen
Konzern Foodora erhoben, um als Arbeitnehmer anerkannt zu werden. In diesem Fall
hatte das Unternehmen den Radlern gekündigt, nachdem diese eine Änderung der
Entlohnungsbedingungen nicht akzeptieren wollten. Sie beantragten die Kündigung
ihres Vertrags als Verletzung des Kündigungsrechts einzustufen und verlangten eine
Entschädigung für die Verletzung von Bestimmungen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen
und dem Schutz des Privatlebens. Die Tatsache, dass jeder Zusteller einen Auftrag
über eine App annehmen oder ablehnen konnte, war maßgeblich für die Entscheidung des
Gerichts, die Einstufung dieser Beschäftigten als Selbständige zu bestätigen, die
durch „Verträge über eine abgestimmte und kontinuierliche Zusammenarbeit“
(Parasubordination) mit dem Unternehmen verbunden waren. Auch wenn die Beschäftigten
die Lieferung annahmen und somit zeitlichen Einschränkungen und möglicherweise einer
Überwachung aus der Ferne unterlagen, entsprach dies dem Gericht zufolge nicht der
Art und Weise, wie Unternehmensleitungs- und Aufsichtsbefugnisse gegenüber
unterstellten Beschäftigten ausgeübt werden. Vielmehr handele es sich hier um eine
„Koordinierung“, die mit selbständiger Arbeit vereinbar sei. Und in diesem Sinn kann
eine „falsche Einstufung“ nicht in die Kategorie einer Disziplinarstrafe eingeordnet
werden.
|
Großbritannien
Umstufung eines Selbständigen in einen
„Worker“: Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten
Königreichs fällte am 13. Juni ein Urteil
hinsichtlich des Heizungsinstallateurs Gary Smith (Foto), der als Selbständiger fast
sechs Jahre für eine Sanitärfirma in London tätig war (siehe Pressemitteilung).
Als Smith einen Herzinfarkt erlitt, kündigte ihm das Unternehmen. Daraufhin klagte
Smith gegen die Firma, um als Arbeitnehmer anerkannt zu werden und somit Anspruch
auf einen gewissen Schutz zu haben. Nach Ansicht des Arbeits- und des
Berufungsgerichts kann er nicht als Arbeitnehmer (employee) eingestuft,
aber auch nicht als Selbständiger behandelt werden. Vielmehr ist er als Worker
(arbeitnehmerähnliche Person) einzustufen, eine im britischen Recht vorgesehene
Zwischenstellung, die einem Worker gewisse Rechte verleiht. Nach Prüfung der
jeweiligen Vertragspflichten der beiden Parteien bestätigte der Oberste Gerichtshof
die Umstufung in einen „Worker“. Dies berechtigt Smith dazu, eine Entschädigung für
die unbezahlten Urlaubszeiten sowie die Rückzahlung bestimmter Lohnabzüge zu
verlangen. Ferner kann er Klage erheben, weil er aufgrund seiner Invalidität
diskriminiert wurde. Trotz der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs müsse über den
Status von arbeitnehmerähnlichen Personen weiterhin auf einer Fall-zu-Fall-Basis
entschieden werden, sagt Joanne
Moseley von der Anwaltskanzlei Irwin Mitchell. Während der Chef der
Sanitärfirma darin eine Entscheidung sieht, die nicht der Realität des 21.
Jahrhunderts entspricht und mit einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte droht, hält die Generalsekretärin des britischen
Gewerkschaftsdachverbands TUC Frances O’Grady es an der Zeit, den Wildwestmanieren
der Gig Economy ein Ende zu bereiten. > siehe
auch Artikel der BBC und des Guardian.
|
3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Asahi Breweries Europe Group:
Die Leitung der Asahi Breweries Europe Group (ABEG), der
europäischen Tochter des japanischen Brauereikonzerns, hat mit einem Besonderen
Verhandlungsgremium, das von der europäischen Gewerkschaftsföderation EFFAT beraten
wurde, eine EBR-Vereinbarung
für die 2017 von ABinbev übernommenen Unternehmen unterzeichnet (siehe Pressemitteilung der EFFAT). ABEG
mit Sitz in Prag beschäftigt EU-weit rund 10.000 Arbeitnehmer, vor allem in Polen,
Rumänien, Slowakei, Tschechien und Ungarn. Darüber hinaus hat Asahi ein weiteres
Tochterunternehmen in Europa, PGM Business, das die 2017 von SABMiller erworbenen
Standorte abdeckt. Zurzeit laufen die Verhandlungen, um auch hier einen EBR
einzurichten. Die Vereinbarung sieht Folgendes vor: 1. Anwesenheit eines
EFFAT-Vertreters bei allen Tagungen; 2. Anrecht auf ein Gutachten pro Jahr mit einem
Budget von bis zu 10.000 Euro (inkl. Reisekosten), das bei außergewöhnlichen
Ereignissen aufgestockt werden kann; 3. ein sehr klares Anhörungsverfahren, dessen
Dauer von der Unternehmensleitung gemeinsam mit dem EBR von Fall zu Fall je nach
Größenordnung des Vorhabens festzulegen ist, das dem EBR vorgelegt wird.
- Adecco Group: The Adecco
Group, der Weltmarktführer für Personaldienstleistungen (15.200 Beschäftigte in
der EU + in der Schweiz) hat seine EBR-Vereinbarung verlängert.
Dem Brexit wird dabei auf zwei Ebenen Rechnung getragen: Die Vereinbarung wurde
unter Anwendung des britischen Umsetzungsgesetzes geschlossen, doch die
Rechtsvorschriften für die Euro-Betriebsräte galten nicht mehr für
Großbritannien/ sollten die EU-Rechtsvorschriften für die Euro-Betriebsräte
nicht mehr für Großbritannien gelten, ernennt die Unternehmensleitung der
Schweizer Gruppe daraufhin ein anderes Leitungsgremium innerhalb der EU, die den
EBR aufnimmt. Die Vereinbarung schließt ausdrücklich die Schweiz und
Großbritannien in den Anwendungsbereich mit ein. Vorgesehen ist ein Vertreter
pro Land plus den zusätzlichen Mitgliedern der fünf Länder mit dem höchsten
Umsatz (Frankreich, Großbritannien, Italien, Deutschland und Spanien) bis zu
einer Obergrenze von 30 Mitgliedern. Die Vereinbarung sieht ebenfalls eine
Klausel zur Beilegung von Streitigkeiten vor, mit der Möglichkeit, vor einem
Gerichtsverfahren einen Mediator einzusetzen.
- Imerys: Die
Unternehmensleitung des Konzerns Imerys (18.300 Beschäftigte), dem
Weltmarktführer für Industriemineralien, hat ihre EBR-Vereinbarung aus dem Jahre
2001 verlängert. Die Vereinbarung sieht
insbesondere die Einrichtung von spezialisierten Arbeitsgruppen vor sowie ein
Unterrichtungsverfahren, wenn ein Vorhaben nur ein Land betrifft. In diesem Fall
informiert die Unternehmensleitung den EBR-Vorsitzenden und das ordentliche
EBR-Mitglied, das das von dem Vorhaben betroffene Land vertritt, per E-Mail oder
Telefon. Sind mehr als 300 Arbeitnehmer von diesem Vorhaben betroffen, beruft
die Unternehmensleitung das Präsidium diesbezüglich zu einer außerordentlichen
Sitzung ein.
> vgl. auch
die EBR-Vereinbarungen, die das Europäische
Gewerkschaftsinstitut kürzlich für Wolters Kluwer (Verlängerung
2016) und Seiko Epson
(September 2017) online gestellt hat.
|
Länderübergreifende Vereinbarung
- Lukoil: Am 4. Juni
unterzeichneten die Unternehmensleitung des Öl- und Gaskonzerns Lukoil (100.000
Beschäftigte) und der internationale Gewerkschaftsverband IndustriAll Global
Union die Verlängerung ihrer globalen Rahmenvereinbarung. Diese Vereinbarung
trat 2004 erstmalig in Kraft und wurde zuletzt 2012 verlängert (vgl. Pressemitteilung
von IndustriAll).
- EDF: Die
Rahmenvereinbarung zur sozialen Verantwortung des EDF Konzerns, auf die in IR
Notes 99 näher eingegangen wurde, ist jetzt in seiner französischen
Fassung online. Die italienische und die niederländische Version können auf
Anfrage (frederic.t@irshare.eu) zur
Verfügung gestellt werden.
|
Gewerkschaften
DXC Technology: Am 11. Juni
demonstrierten in Belgien beschäftigte Mitarbeiter des amerikanischen IT-Beratungs-
und Dienstleistungsunternehmens DXC am regionalen Sitz von DXC in La Défense bei
Paris. Die EBR-Vorsitzende war ebenfalls anwesend. Der belgischen Gewerkschaft SETCa
FGTB zufolge hat die Unternehmensleitung von DXC in Mechelen einen
Plan angekündigt, um die Mehrzahl der über 45-Jährigen systematisch durch
junge Absolventen zu ersetzen. DXC Technology beschäftigt 137.000 Arbeitnehmer und
ist 2017 aus der Fusion von CSC mit der Dienstleistungssparte Enterprise Services
von Hewlett-Packard hervorgegangen.
- Ryanair: Die
Billigfluggesellschaft Ryanair gab am 11. Juni bekannt, die Gewerkschaft Unite
als Vertreter ihres Kabinenpersonals in Großbritannien anzuerkennen (vgl.
Mitteilungen von Ryanair
und UNITE).
|
4. Studien
und Berichte
Bestandsaufnahme der Einhaltung sozialer
Rechte: Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) hat die
fünfte Ausgabe seines Jahresberichts über die Achtung von Rechten weltweit
veröffentlicht (ITUC Global
Rights 2018). In Europa wird „der schwindende Respekt vor dem dreigliedrigen
sozialen Dialog“ festgestellt und Frankreich als Beispiel genannt. Kroatien, Spanien
und Polen werden aus anderen Gründen beanstandet. Die Arbeitnehmer hatten „immer
noch unter den anhaltenden negativen Auswirkungen der Sparmaßnahmen zu leiden, die
den vorhandenen Tarifverhandlungsrahmen nahezu zerstört haben, vor allem in den
Ländern, die von den Maßnahmen der Troika […] betroffen sind, wie etwa Portugal,
Spanien und Griechenland“. Der Index des IGB bewertet 142 Länder auf einer Skala von
1 – 5 anhand der Einhaltung der Arbeitnehmerrechte ein. Rechtsverletzungen werden
jedes Jahr von April bis März dokumentiert. Die Kategorien sind: Sporadische
Rechtsverletzungen (Kategorie 1), Wiederholte Rechtsverletzungen (2), Regelmäßige
Rechtsverletzungen (3), Systematische Rechtsverletzungen (4), Rechte nicht
garantiert (5), Rechte nicht garantiert wegen des Zusammenbruchs der
Rechtsstaatlichkeit (5+).
|
|
|