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IR Notes 105 – 10 Oktober 2018
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Jean-Luc Delenne, Direktor für soziale Beziehungen bei Carrefour
Wie kam es zu der vom EBR
verabschiedeten Erklärung zum Kampf gegen Gewalt an
Frauen? Seit
mehr als zehn Jahren arbeiten wir auf Konzernebene mit den
Arbeitnehmervertretern zusammen. Zunächst bei der Einstellung und
Integration von Menschen mit Behinderungen, ab 2012 dann bei der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Dies führte zu der
Ausarbeitung und Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung durch
den EBR, die der internationalen Vereinbarung Carrefour – Uni Global
Union von 2015 beigefügt wurde. Dieses Jahr führte der EBR Workshops
zum Kampf gegen die Gewalt an Frauen durch, was ebenfalls zur
Annahme einer neuen gemeinsamen Erklärung geführt hat, die jetzt der
Erklärung über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern
hinzugefügt wurde. Diese Arbeit zeigt das zunehmende Bewusstsein der
Sozialpartner für dieses Thema und ihre Bereitschaft, konkrete
Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen zu ergreifen, insbesondere in Bezug
auf die Auswirkungen auf ihre tägliche Arbeit und die Entwicklung
ihrer beruflichen Laufbahn. Diese erfolgreiche, von der
Geschäftsleitung unterstützte Initiative der europäischen
Arbeitnehmervertreter wurde in die neue internationale
Rahmenvereinbarung vom 3. Oktober 2018 aufgenommen und hat nun eine
globale Reichweite.
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Agenda
10.-11.
Oktober Brüssel
Jahrestagung der Europäischen Betriebsräte, ausgerichtet vom
Europäischen Gewerkschaftsbund.
12. Oktober
Paris
Internationale Konferenz des französischen Arbeitsministeriums
und der ILO zum Thema « Mehr
Dialog für bessere Entscheidungen im Unternehmen ».
18. Oktober
Suresnes
(Frankreich) Sechstes Treffen zum sozialen
Dialog des öffentlichen und privaten Sektors unter der Schirmherrschaft
des ILO-Büros für Frankreich und Global Deal.
22. Oktober
Brüssel
Monatsforum des Europäischen Gewerkschaftsinstituts über die neuen
Gewerkschaftsstrategien für neue Beschäftigungsformen.
4.-5. Dezember
Brüssel
Das Europäische Gewerkschaftsinstitut organisiert eine Konferenz
über das Krebsrisiko, dem Frauen am Arbeitsplatz ausgesetzt
sind. Mit Veranstaltungen zur Prävention, Erhaltung des Arbeitsplatzes
und Rückkehr in die Beschäftigung sowie zur Erkennung von
berufsbedingten Krebserkrankungen.
13. Dezember
Paris
Veranstaltung des Clubs Europäischer Betriebsräte zur
Geschäftsgeheimnis-Richtlinie, ausgerichtet von Astrees und IR Share.
Tel.: + 33 (0)6 81 41 53 95.
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Über uns
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Das Team: Diese
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In den
Schlagzeilen
Carrefour
verschreibt sich dem Kampf gegen Gewalt an Frauen
Bei der Verlängerung der internationalen Rahmenvereinbarung (*) zwischen dem
Handelskonzern Carrefour und dem Gewerkschaftsverband Uni Global Union (vgl.
Pressemitteilungen von Uni
Global Union und Carrefour)
am 3. Oktober fügten die Unterzeichner eine Erklärung des Euro-Betriebsrats „zum
Kampf gegen Gewalt an Frauen“ an (vgl. Eine Frage an …). Dies ist, soweit wir
wissen, das erste Mal, dass dieses Thema im Rahmen eines internationalen sozialen
Dialogs angesprochen wurde. Die Unterzeichner erinnern daran, dass der
UNO-Frauenkommission zufolge jede dritte Frau Opfer häuslicher Gewalt wird, sei es
durch psychische, sexuelle oder psychologische Gewalt. Auf den Konzern übertragen
bedeutet dies, dass ein Drittel seiner 160.000 Arbeitnehmerinnen potenziell davon
betroffen ist. In der Erklärung liegt der Schwerpunkt auf der Notwendigkeit,
Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen durchzuführen. Führungskräfte werden dazu
aufgerufen, Arbeitnehmerinnen nicht für unzulängliche berufliche Leistungen zu
sanktionieren, bevor nicht sichergestellt wurde, dass diese Defizite nicht im
Zusammenhang mit „privaten Problemen“ stehen und „bei Verhaltensänderungen einer
Mitarbeiterin Einfühlungsvermögen zu zeigen, zuzuhören und aufzuhorchen“. Die
Unterzeichner dringen darauf, „sexistische oder abwertende Äußerungen oder
Handlungen gegenüber Frauen am Arbeitsplatz“ und deren Banalisierung abzulehnen.
Diese Maßnahmen werden von einer EBR-Arbeitsgruppe überwacht, die sich dreimal im
Jahr treffen wird. Bei der Unterzeichnung des internationalen Rahmenabkommens
bezeichnete ILO-Generaldirektor Guy Ryder diese Initiative als
„bahnbrechend“. > Siehe auch:
Verpflichtung zur Prävention von sexueller Belästigung bei Sodexo und Unilever.
(*) Diese Texte sind nicht verfügbar.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Gefährdung von Arbeitnehmern durch
Dieselmotor-Abgase: Kommission, Rat und Europäisches
Parlament führen Gespräche (im Rahmen eines Trilogs) zur Annahme der zweiten
Überarbeitung der Richtlinie 2004/37 vom 29. April 2004 über den Schutz von
Arbeitnehmern gegen die Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit.
Die Kommission kündigte an, den von der österreichischen Ratspräsidentschaft
vorgelegten Kompromissvorschlag zu unterstützen. Dieser besteht vor allem darin,
eine Änderung anzunehmen, um die Dieselabgase in den Anwendungsbereich der
Richtlinie aufzunehmen und einen wie vom Parlament geforderten Arbeitsplatzgrenzwert
von 0,05 mg/m3 festzulegen – welcher der in Deutschland geltenden Norm
entspricht. Durch Einhaltung dieses Grenzwertes könnten 6.000 tödliche
Krebserkrankungen pro Jahr verhindert werden.
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Sektoraler
sozialer Dialog
- Gefährdung durch Formaldehyd:
Im Rahmen der dritten Überarbeitung der Richtlinie 2004/37
vom 29. April 2004 (siehe oben) haben die europäischen Sozialpartner der
Möbelindustrie eine gemeinsame
Stellungnahme abgegeben, um die von der Europäischen Kommission
vorgeschlagenen Expositionsgrenzwerte für die Gefährdung durch Formaldehyd zu
unterstützen.
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Gewerkschaften
- Brexit und Euro-Betriebsräte:
Mit dem Ziel, den Folgen des Brexits vorzugreifen,
veröffentlichten die europäischen Gewerkschaftsverbände gemeinsame
Empfehlungen, um den Platz der britischen Arbeitnehmervertreter in den
bestehenden EBR und SE-Betriebsräten zu sichern und den Brexit systematisch auf
die Tagesordnungen der EBR- oder SE-Betriebsratsversammlungen zu setzen.
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Rechtsprechung
Begriff der Nachtarbeit für schwangere und
stillende Arbeitnehmerinnen sowie Wöchnerinnen: Eine
spanische Arbeitnehmerin ist im Wachdienst eines Einkaufszentrums beschäftigt und
arbeitet im Rahmen ihres Schichtdiensts auch nachts. Als sie ein Kind zur Welt
brachte, beantragte sie ein ärztliches Attest, um von der Nachtarbeit befreit zu
werden, die sie als Risiko für das Stillen einstufte.
Richtlinie 92/85 vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur
Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren
Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am
Arbeitsplatz gewährt Schutz vor Nachtarbeit, ohne den genauen Zeitraum
festzulegen. Der Gerichtshof nahm daraufhin Bezug auf die Richtlinie
2003/88 vom 4. November 2003 (über die Arbeitszeitgestaltung), um den
Begriff der Nachtarbeit der Richtlinie 92/85 auszulegen. Aus den Bestimmungen der
Richtlinie 2003/88 geht hervor, dass „eine Arbeitnehmerin, die […] Schichtarbeit
leistet, in deren Rahmen sie ihre Arbeit nur zum Teil während der Nachtzeit
verrichtet, als während der „Nachtzeit“ arbeitend anzusehen ist und daher als
„Nachtarbeiter“ […] einzustufen ist“ (EuGH,
19. September 2018, Rs C-41/17, Isabel Gonzalez Castros).
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2.
Mitgliedstaaten
Estland
- Einigung über höheren Mindestlohn:
Am 1. Oktober beschlossen die Sozialpartner die Anhebung des
Mindestlohns um 40 Euro auf monatlich 540 Euro (3,21 Euro pro Stunde). Dies gilt
ab dem 1. Januar 2019. Der Beschluss folgte auf eine öffentliche Konsultation,
die ergeben hatte, dass der Mindestlohn zu niedrig war.
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Italien
Pauschalierung der Entschädigungszahlungen bei
ungerechtfertigter Kündigung: Der Verfassungsrat hat sich am
26. September gegen eine Bestimmung der Arbeitsrechtsreform von 2015 („Jobs Act“)
ausgesprochen, die für Arbeitgeber eine Skala für Schadensersatzleistungen bei
ungerechtfertigten Entlassungen vorsah. Die Gerichte können nun die vom Gesetz
vorgesehene Entschädigung (die zwischen 6 bis 36 Monatslöhnen betrug und sich vor
allem nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richtete) anhand anderer Kriterien
anpassen, wie familiäre Verantwortung, Bedingungen des lokalen Arbeitsmarkts und
Verhalten der einzelnen Parteien während des Vertragsverhältnisses und des
Verfahrens.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Neue Vereinbarung: Der
spanische Textilkonzern Inditex (171.839 Beschäftigte),
zu denen die Marken Zara und Massimo Dutti gehören, schloss am 25. September eine
Vereinbarung zur Einrichtung eines EBR. 2009 hatte der Konzern bereits mit dem
internationalen Gewerkschaftsverband Uni Global Union eine internationale
Rahmenvereinbarung unterzeichnet. Die Vereinbarung hält fest, dass nur
Gewerkschafter oder Personalvertreter Mitglieder des Betriebsrats sein können. So
werden circa zehn Länder im EBR vertreten sein, bis es auch Gewerkschaften oder
Personalvertretungen in den Ländern gibt, in denen diese Instanzen bislang noch
fehlen. Ab dem dritten Jahr des Inkrafttretens der Vereinbarung ist für die Schweiz
und die Türkei der Beobachterstatus vorgesehen. „Darüber hinaus kann der EBR ab dem
zweiten Jahr sein eigenes Betriebsbudget verabschieden, was ihm eine gewissen
Autonomie verleiht“, so Laila Castaldo, Koordinatorin bei Uni Global Union.
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Länderübergreifende Vereinbarung
Entwicklung von Berufen und
Kompetenzen: Die Geschäftsleitung von Veolia und der EBR des Konzerns
unterzeichneten am 30. Mai eine Absichtserklärung
der Geschäftsleitung mit zehn Absichten zur Vorwegnahme der Unterstützung der
Mitarbeiter bei der Entwicklung ihrer Kompetenzen, ihrer beruflichen Laufbahn und
ihrer Mobilität. Die Personalleiter der Länder und die Arbeitnehmervertreter sollen
zwei dieser zehn Absichten vorrangig verfolgen. > In Kürze: Die
Gewerkschaftsverbände IndustriAll Global Union und IndustriAll Europe organisierten
ein Seminar über die Umsetzung internationaler Rahmenvereinbarungen von Asos, H&M und Inditex in Bezug auf die 600.000
Beschäftigten in der Textil- und Schuhindustrie im Südosten Europas, wo der
monatliche Mindestlohn teilweise bei 200 Euro liegt, also um die Hälfte unter dem
Mindestlohn in bestimmten Regionen Chinas (vgl. Pressemitteilung).
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Umstrukturierungen
Termin bei der Europäischen Kommission:
Eine Abordnung europäischer Gewerkschafter des Stahlkonzerns
ArcelorMittal wurde von den
Dienststellen der Europäischen Kommission empfangen. Es ging um die Folgen der
Übernahme des italienischen Stahlkonzerns Ilva durch ArcelorMittal (vgl. Pressemitteilung
von IndustriAll Europe). „Es soll sichergestellt werden, dass die Interessen der
Arbeitnehmer und die langfristige Entwicklung von ArcelorMittal, einschließlich der
Standorte, die zur Veräußerung vorgeschlagen wurden, von der GD Wettbewerb
berücksichtigt werden“, so Luis Colunga, stellvertretender Generalsekretär von
IndustriAll Europe. Ferner „haben wir die Verantwortung der GD Wettbewerb in Bezug
auf die Garantie der Arbeitsplätze und den Fortbestand der veräußerten Standorte
betont, da die Veräußerung eine direkte Folge der Wettbewerbsanalyse der Kommission
ist“. IndustriAll kritisiert, dass diese Verkäufe auf „der absurden Anwendung eines
absolut überholten europäischen Wettbewerbsrechts basierten, das sich einzig und
allein am Binnenmarkt orientiert und dabei vergisst, dass sich unsere Industrien in
einer global ausgerichteten Wirtschaft entwickeln“. Die Abordnung verlangte auch
Transparenz im Veräußerungsprozess und wollte u. a. wissen, nach welchem Kriterium
die GD Wettbewerb entscheidet, ob ein Käufer ein „guter“ Käufer
ist.
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