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IR Notes 113 – 13 Februar 2019
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Fernando Vasquez, ehemaliger europäischer Beamter bei der GD
Beschäftigung und Soziales der Europäischen Kommission
Sie haben vor kurzem eine
Facebook-Gruppe eingerichtet, um über die Zukunft der
Europäischen Union zu diskutieren.
Warum? Die
drei Gründungsmitglieder dieses neuen Forums waren viele Jahre lang
Beamte bei europäischen Institutionen und konnten die Phasen der
Begeisterung im Laufe des europäischen Aufbauprozesses ganz nah
miterleben. Sie sind auch Zeugen des raschen Niedergangs, der vor
fünfzehn Jahren begann und sich in den vergangenen Jahren verschärft
hat. Angesichts der jüngsten Ereignisse befürchten wir heute das
Scheitern eines Projekts für Frieden, Wohlstand und Solidarität, das
seit den Gründungsverträgen aufgebaut wurde. Diese Initiative hat
ein klares Ziel vor Augen: Sie will eine Tribüne sein für alle, die
sich zu den großen Vorzügen und/oder zu den Nachteilen der EU äußern
wollen, um einer Institution wieder einen Sinn und eine Zukunft zu
geben, die so häufig als technokratisch, wenig demokratisch oder gar
als undemokratisch empfunden wird. Einer Institution, die sich
scheinbar nicht um soziale Belange schert und die offenbar obskuren
politischen, wirtschaftlichen und finanziellen Interessen ausgesetzt
ist. Innerhalb eines Monats hat es dieses Forum auf fast 700
Mitglieder und 3000 Posts geschafft. Es ist offen für alle, und die
Beiträge können auf Portugiesisch, Spanisch, Französisch oder
Englisch verfasst werden. > Link zur Facebook-Gruppe
„Die Entführung Europas”
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Agenda
14. und 15.
Februar
Brüssel
Jahreskonferenz des EWPCC 2019, ausgerichtet vom Europäischen
Gewerkschaftsinstitut, zum Thema: „Rechtliche
Durchsetzung der Ansprüche von BVG, EBR und SE-BR“, mit der
Teilnahme von mehreren Rechtsanwälten (siehe Programm).
26. und 27.
Februar Paris
„Arbeit
im 21. Jahrhundert: Recht, Methoden, Ökumene“– Kolloquium unter
der Leitung des Lehrstuhls „Sozialstaat und Globalisierung“ am Collège
de France, u. a. mit einer Gesprächsrunde über die digitale
Revolution.
15.
März Brüssel
Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik
21.
März Paris
Debatte von EUROGIP zum Thema: Gesundheit
und Sicherheit am Arbeitsplatz: Welche Stellschrauben gibt es in
Europa für eine Präventionskultur in Unternehmen? Auf der
Konferenz erfolgt eine Bestandsaufnahme auf internationaler, nationaler
und sektoraler Ebene der verschiedenen Ansätze in diesem Bereich, der
Leistungen von Versicherungsunternehmen bei Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten in Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich und
Dänemark sowie der Managementstandards für Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz.
21. und 22.
März London Deutsch-britische
EBR-Fachtagung, organisiert von der EWC Academy, mit Catherine
Sarah Barnard, Professorin für Arbeitsrecht an der Universität Cambridge
und Stephen Redmond, Vorsitzender des Central Arbitration Committee
(CAC), der ersten Instanz im britischen EBR-Recht.
2. April
Paris Die
CFDT Construction et Bois veranstaltet eine Diskussion zum Thema « Citoyen
et syndicaliste : 2 voix pour agir pour l’Europe » (Bürger und
Gewerkschafter : 2 Stimmen, um sich für Europa einzusetzen) mit Pascal
Lamy (Institut Jacques Delors), Marcel Grignard (Confrontations Europe),
Werner Buelen (EFBH), Sylvain Lefebvre (IndustriAll Europe) und Laurent
Berger (CFDT).
4. April
Warschau
Drittes Seminar im Rahmen des Projekts „European
Metal Workers participation : State of play and best practices on
the edge“ über die Wirksamkeit der Anhörung des Europäischen
Betriebsrats, wird von der FGMM-CFDT mit Unterstützung von Syndex und
zwölf weiteren Gewerkschaftsverbänden der EU-Staaten veranstaltet.
Kontakt: caroline.blot@fgmm.cfdt.fr
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Über uns
IR Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
Französisch, Italienisch und Spaniasch) wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 18,00 Euro
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Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Catarina Carvalho
und Frédéric
Turlan. Erfahren Sie mehr über das
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Impressum.
Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy –
Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 – Stammkapital 1.500 Euro –
Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die
Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: Ideal prod – 14 rue Auguste
Morel – 89100 Sens – Frankreich – Tel.: + 33 (0)3 86 83 21 21
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In den
Schlagzeilen
Auf dem Weg
zur Annahme der Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen
Der Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Einigung über eine neue
Richtlinie erzielt, die für transparentere und verlässlichere Arbeitsbedingungen
sorgen soll. Diese vorläufige Einigung muss nun sowohl vom Europäischen Parlament
als auch vom Rat endgültig angenommen werden. Danach kann die Richtlinie im
Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Dieser Text, der die Richtlinie
91/533/EWG vom 14. Oktober 1991 über die Pflicht des Arbeitgebers zur
Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein
Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen, aufheben wird, verlangt von den
Arbeitgebern, ihre Arbeitnehmer zwischen dem ersten und dem siebten Arbeitstag über
einen Teil der wichtigsten Aspekte ihres Arbeitsverhältnisses zu informieren. In der
Richtlinie 91/533 betrug diese Frist zwei Monate. Über die Informationen hinaus, die
laut der Richtlinie 91/533 verpflichtend sind, muss der Arbeitgeber jetzt in Fällen,
in denen das Arbeitszeitmuster vollkommen oder größtenteils nicht planbar ist, die
Arbeitnehmer über Referenzstunden und -tage informieren, innerhalb derer sie
aufgefordert werden können zu arbeiten. Darüber hinaus muss er die Arbeitnehmer über
die Mindestfrist informieren, mit der ihnen der Beginn eines Arbeitsauftrags
angekündigt wird sowie über die Anzahl der garantiert bezahlten Stunden. Die
Vereinbarung legt eine Reihe weiterer Mindestrechte für die Arbeitnehmer fest: 1.
das Recht, gleichzeitig eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber anzunehmen.
2. das Recht auf eine Probezeit, die höchstens sechs Monate dauert. 3. das Recht,
den Arbeitgeber um eine Beschäftigungsform mit verlässlicheren und sichereren
Arbeitsbedingungen ersuchen zu dürfen, wenn man seit mindestens sechs Monaten bei
demselben Arbeitgeber tätig ist. Gemäß der Vereinbarung fallen alle Personen, die
innerhalb von vier Wochen mehr als drei Stunden pro Woche arbeiten (das heißt mehr
als 12 Stunden pro Monat), unter die Richtlinie. Diese Regelung ist weitaus
günstiger als der ursprüngliche Vorschlag der Mitgliedstaaten, nach dem
Arbeitnehmer, die weniger als 20 Stunden pro Woche arbeiten, nicht in den
Geltungsbereich der Richtlinie fallen sollten. Der Europäische Gewerkschaftsbund
(EGB) bedauert allerdings, dass Arbeitnehmer des öffentlichen Sektors, der
Notfalldienste, der Streitkräfte, der Polizei sowie Seeleute vom Geltungsbereich der
Richtlinie ausgeschlossen sind. > Weitere
Informationen: aktualisiertes Factsheet
der Kommission, Factsheet
des Parlaments von Oktober 2018, Pressemitteilung des Rats,
des Europäischen
Parlaments, der Kommission
und des EGB.
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Rechtsvorschriften
Überarbeitung der Richtlinie „Karzinogene oder
Mutagene“: Veröffentlichung der Richtlinie
2019/130 vom 16. Januar 2019 zur Änderung der Richtlinie 2004/37 über den Schutz
der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der
Arbeit, die sechs neue Grenzwerte für Karzinogene einführt, darunter auch
für Dieselmotoremissionen (vgl. Kommentar
des Europäischen Gewerkschaftsinstituts). Zudem haben der Rat und das Parlament am
29. Januar eine vorläufige Einigung über eine dritte Überarbeitung der Richtlinie
erzielt, die die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber krebserregenden Chemikalien
verringern soll. Die Einigung wird jetzt dem Rat und dem Parlament zur formellen
Annahme vorgelegt, bevor die Richtline im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht wird (vgl. Pressemitteilung
des Rats)
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Aktuelle
soziale Themen
- Entsendung von
Arbeitnehmern: Die Europäische Föderation der Bau- und
Holzarbeiter (EFBH) hat am 1. Februar eine Beschwerde bei der Europäischen
Kommission gegen Slowenien eingereicht, da das Land seinen Unternehmen bei der
Entsendung von Arbeitnehmern unrechtmäßige staatlicher Beihilfen gewährt. (vgl.
Pressemitteilung).
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Sozialer
Dialog
Arbeitsprogramm: Die
europäischen Sozialpartner haben am 6. Februar ihr sechstes autonomes Arbeitsprogramm
für den Zeitraum 2019-2021 vorgestellt. Dieses Dokument beschäftigt sich mit
sechs Schwerpunkten: 1. Digitalisierung. 2. Verbesserung der Performance der
Arbeitsmärkte und Sozialsysteme. 3. Skills. 4. Psycho-soziale Risiken am
Arbeitsplatz. 5. Maßnahmen zur Kapazitätsbildung für einen stärkeren sozialen
Dialog. 6. Kreislaufwirtschaft. Vor der Aufnahme von Verhandlungen für eine
Rahmenvereinbarung – übrigens die einzige, die in dem Programm vorgesehen ist –,
werden in einem Arbeitsseminar zum Schwerpunkt Digitalisierung u. a. der Erwerb von
digitalen Kompetenzen und „die Modalitäten für das An- und das Abschalten“ behandelt
(vgl. Mitteilung des EGB
und von BusinessEurope).
Zum Schwerpunkt psychosoziale Risiken, die bereits in den Rahmenvereinbarungen über
Stress am Arbeitsplatz (2004)
und Gewalt und Belästigung am
Arbeitsplatz (2007) thematisiert wurden – wird ein Seminar organisiert,
dessen Ziel es ist, „zu gemeinsamen Schlussfolgerungen zu gelangen“ und weitere
mögliche gemeinsame Maßnahmen zu identifizieren.
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Rechtsprechung
Berechnung der Arbeitszeit: In
einer spanischen Rechtssache ist der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof,
dessen Auffassung der Gerichtshof in 80 % seiner Urteile folgt, der Ansicht, dass
die EU-Rechtsvorschriften über die Arbeitszeit (Richtlinie 2003/88) die Unternehmen
dazu verpflichten, „ein System zur Erfassung der täglichen effektiven Arbeitszeit
ihrer Vollzeitmitarbeiter einzuführen, die sich nicht ausdrücklich individuell oder
kollektiv zur Ableistung von Überstunden verpflichtet hätten“ (vgl. Schlussanträge
und Pressemitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Tragen des Kopftuchs: Das
Bundesarbeitsgericht hat mit einem Beschluss vom 30. Januar den Gerichtshof der
Europäischen Union um Vorabentscheidung in der Angelegenheit einer Arbeitnehmerin im
Einzelhandel ersucht, die nach der Rückkehr aus der Elternzeit ein Kopftuch trug. Zu
klären ist die Frage, ob hinsichtlich der europäischen
Antidiskriminierungsrichtlinien eine interne Vorschrift, die das Tragen auffälliger
religiöser oder politischer Zeichen am Arbeitsplatz verbietet, nach wie vor eine
Ungleichbehandlung im Namen der unternehmerischen Freiheit rechtfertigen kann, die
von der EU-Grundrechtecharta garantiert wird. Oder ob die Religionsfreiheit vom
Gerichtshof, der Europäischen Menschrechtskommission und dem deutschen Grundgesetz
geschützt werden muss (vgl. Pressemitteilung).
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Portugal
- Wöchentliche Ruhezeit :
Der Oberste Gerichtshof hat infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs
vom 9. November 2017 (Rs.
C-306/16, Maio Marques da Rosa; vgl. IR
Notes 86) seine Entscheidung gefällt. Der Gerichtshof kam zu dem
Schluss, dass eine Regelung, die einem Arbeitnehmer nicht garantiert, „dass ihm
eine Mindestruhezeit spätestens am siebten Tag nach sechs aufeinanderfolgenden
Arbeitstagen gewährt wird“, konform zu den EU-Rechtsvorschriften ist. Der EuGH
hat aber anerkannt, dass die Mitgliedstaaten für Arbeitnehmer günstigere
Bestimmungen anwenden oder einführen können. Dagegen hat der Oberste Gerichtshof
überraschend entschieden, die portugiesische Gesetzgebung müsse so interpretiert
werden, dass sie nicht verlange, dass die ununterbrochene wöchentliche
Mindestruhezeit von 24 Stunden spätestens am Tag nach sechs aufeinanderfolgenden
Arbeitstagen erfolgen muss. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer zwölf Tage am Stück
ohne Ruhezeit arbeiten dürfen.
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Spanien
Schutz personenbezogener Daten:
Das Gesetz 3/2018 vom 5.
Dezember über den Schutz der personenbezogenen Daten und der digitalen Rechte
umfasst einen Teil, der das Arbeitsverhältnis betrifft. Darin wird ein neuer Artikel
in das Arbeitsgesetzbuch eingeführt, der den Arbeitnehmern das Recht auf Schutz des
Privatlebens bezüglich der digitalen Geräte verleiht, die sie am Arbeitsplatz
nutzen, das Recht auf Abschalten und Schutz des Privatlebens gegenüber dem Einsatz
von Geräten zur Videoüberwachung und zur Geolokalisierung. Die Ausübung des Rechts
auf Abschalten, das Erholungszeiten garantieren und das Privat- und Familienleben
schützen soll, muss durch Kollektivverhandlungen geregelt werden. >
Weitere Informationen in Flash Reports on Labour Law
December 2018 der Europäischen Kommission (S. 53).
> Weitere
Länderinformationen finden Sie : im Collective
Bargaining Newsletter von Januar 2019 mit einer Meldung über die erste
Erhöhung des Mindestlohns seit fast zehn Jahren in Griechenland, der von 586 auf 650
Euro (+11%) steigt, und in den Flash Reports on Labour Law von Oktober, November und Dezember 2018 mit aktuellen
Meldungen zu Gesetzgebung und Rechtsprechung.
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3.
Unternehmen
Europäische
Gesellschaft
Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft
(SE): Der französische Automobilzulieferer Faurecia (110.000 Beschäftigte,
davon 45.000 in der EU) wurde am 26. Dezember 2018 in eine Europäische Gesellschaft
(SE) umgewandelt. Zuvor hatte das Unternehmen am 22. Oktober eine Vereinbarung über die Beteiligung
der Arbeitnehmer in der SE (vgl. Pressemitteilung)
und eine Zusatzklausel
unterzeichnet. Diese besagt, dass der britische Vertreter ab dem Tag des Austritts
Großbritanniens aus der EU ein Jahr lang als Gast zu den Betriebsratssitzungen
eingeladen wird.
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Transnationale Vereinbarungen
Soziale Grundrechte: Die
französische Bank Société
Générale (147.000 Beschäftigte) und der internationale
Gewerkschaftsverband UNI Global Union haben am 4. Februar ihre globale Vereinbarung über die
Grundrechte von 2015 erneuert. Die neue Vereinbarung schließt die
Sorgfaltspflicht ein, die für französische multinationale Gesellschaften gilt (Gesetz
vom 27. März 2017), einschließlich des Rechts auf Auslösung eines
Frühwarnsystems bei „Risiken von schweren Verstößen gegen Menschenrechte,
Grundfreiheiten, die Gesundheit und Sicherheit von Personen oder gegen den
Umweltschutz“ (vgl. Pressemitteilung von UNI
Global Union und der Société
Générale). Zudem hat die brasilianische Bank Banco do Brasil am 31. Januar
ihre internationale Rahmenvereinbarung mit UNI Global Union erneuert (vgl. Pressemitteilung
von UNI).
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4. Studien
und Berichte
- Künstliche Intelligenz:
Der europäische Gewerkschaftsverband IndustrieAll Europa hat eine Studie
über künstliche Intelligenz veröffentlicht, in der die verschiedenen
berechtigten Bedenken der Arbeitnehmer ermittelt werden.
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5.
Europawahlen
Das Ziel dieser Rubrik ist es nicht, Ihre Entscheidung bei den nächsten
Europawahlen zu beeinflussen, sondern über Initiativen zu berichten, die eine
Debatte über die Zukunft der Europäischen Union eröffnen.
> In dieser
Ausgabe stellen wir die Initiative von
Mitgliedern europäischer Hochschulen vor, die einen Beitrag in mehreren
Tageszeitungen veröffentlicht haben. Sie liefern kein fertiges Programm, sondern
zeigen mögliche Wege auf, die – ohne das politische Europa und die Verträge in Frage
zu stellen – eine andere Wirtschafts- und Sozialpolitik ermöglichen als eine vom
Neoliberalismus inspirierte Politik. Es handelt sich um das Manifest „Die EU muss neu gegründet
werden“. Lesen Sie die
deutsche,
französische,
englische,
portugiesische
und polnische
Version.
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