IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

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IR Notes 113 – Auf dem Weg zur Annahme der Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen

  IR Notes 113 – 13 Februar 2019
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Fernando Vasquez, ehemaliger europäischer Beamter bei der GD Beschäftigung und Soziales der Europäischen Kommission

Sie haben vor kurzem eine Facebook-Gruppe eingerichtet, um über die Zukunft der Europäischen Union zu diskutieren. Warum?
Die drei Gründungsmitglieder dieses neuen Forums waren viele Jahre lang Beamte bei europäischen Institutionen und konnten die Phasen der Begeisterung im Laufe des europäischen Aufbauprozesses ganz nah miterleben. Sie sind auch Zeugen des raschen Niedergangs, der vor fünfzehn Jahren begann und sich in den vergangenen Jahren verschärft hat. Angesichts der jüngsten Ereignisse befürchten wir heute das Scheitern eines Projekts für Frieden, Wohlstand und Solidarität, das seit den Gründungsverträgen aufgebaut wurde. Diese Initiative hat ein klares Ziel vor Augen: Sie will eine Tribüne sein für alle, die sich zu den großen Vorzügen und/oder zu den Nachteilen der EU äußern wollen, um einer Institution wieder einen Sinn und eine Zukunft zu geben, die so häufig als technokratisch, wenig demokratisch oder gar als undemokratisch empfunden wird. Einer Institution, die sich scheinbar nicht um soziale Belange schert und die offenbar obskuren politischen, wirtschaftlichen und finanziellen Interessen ausgesetzt ist. Innerhalb eines Monats hat es dieses Forum auf fast 700 Mitglieder und 3000 Posts geschafft. Es ist offen für alle, und die Beiträge können auf Portugiesisch, Spanisch, Französisch oder Englisch verfasst werden.
> Link zur Facebook-Gruppe „Die Entführung Europas”

 
  Agenda

 


14. und 15. Februar
Brüssel
Jahreskonferenz des EWPCC 2019, ausgerichtet vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut, zum Thema: „Rechtliche Durchsetzung der Ansprüche von BVG, EBR und SE-BR“, mit der Teilnahme von mehreren Rechtsanwälten (siehe Programm).


26. und 27. Februar
Paris
„Arbeit im 21. Jahrhundert: Recht, Methoden, Ökumene“– Kolloquium unter der Leitung des Lehrstuhls „Sozialstaat und Globalisierung“ am Collège de France, u. a. mit einer Gesprächsrunde über die digitale Revolution.


15. März
Brüssel

Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik


21. März
Paris

Debatte von EUROGIP zum Thema: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Welche Stellschrauben gibt es in Europa für eine Präventionskultur in Unternehmen? Auf der Konferenz erfolgt eine Bestandsaufnahme auf internationaler, nationaler und sektoraler Ebene der verschiedenen Ansätze in diesem Bereich, der Leistungen von Versicherungsunternehmen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich und Dänemark sowie der Managementstandards  für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.


21. und 22. März
London

Deutsch-britische EBR-Fachtagung, organisiert von der EWC Academy,  mit Catherine Sarah Barnard, Professorin für Arbeitsrecht an der Universität Cambridge und Stephen Redmond, Vorsitzender des Central Arbitration Committee (CAC), der ersten Instanz im britischen EBR-Recht.


2. April
Paris
Die CFDT Construction et Bois veranstaltet eine Diskussion zum Thema « Citoyen et syndicaliste : 2 voix pour agir pour l’Europe » (Bürger und Gewerkschafter : 2 Stimmen, um sich für Europa einzusetzen) mit Pascal Lamy (Institut Jacques Delors), Marcel Grignard (Confrontations Europe), Werner Buelen (EFBH), Sylvain Lefebvre (IndustriAll Europe) und Laurent Berger (CFDT).


4. April
Warschau
Drittes Seminar im Rahmen des Projekts „European Metal Workers participation : State of play and best practices on the edge“ über die Wirksamkeit der Anhörung des Europäischen Betriebsrats, wird von der FGMM-CFDT mit Unterstützung von Syndex und zwölf weiteren Gewerkschaftsverbänden der EU-Staaten veranstaltet. Kontakt: caroline.blot@fgmm.cfdt.fr

 
  Über uns

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spaniasch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 18,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Catarina Carvalho und Frédéric Turlan.
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IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound).


 

In den Schlagzeilen
Auf dem Weg zur Annahme der Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen

Der Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Einigung über eine neue Richtlinie erzielt, die für transparentere und verlässlichere Arbeitsbedingungen sorgen soll. Diese vorläufige Einigung muss nun sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat endgültig angenommen werden. Danach kann die Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Dieser Text, der die Richtlinie 91/533/EWG vom 14. Oktober 1991 über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen, aufheben wird, verlangt von den Arbeitgebern, ihre Arbeitnehmer zwischen dem ersten und dem siebten Arbeitstag über einen Teil der wichtigsten Aspekte ihres Arbeitsverhältnisses zu informieren. In der Richtlinie 91/533 betrug diese Frist zwei Monate. Über die Informationen hinaus, die laut der Richtlinie 91/533 verpflichtend sind, muss der Arbeitgeber jetzt in Fällen, in denen das Arbeitszeitmuster vollkommen oder größtenteils nicht planbar ist, die Arbeitnehmer über Referenzstunden und -tage informieren, innerhalb derer sie aufgefordert werden können zu arbeiten. Darüber hinaus muss er die Arbeitnehmer über die Mindestfrist informieren, mit der ihnen der Beginn eines Arbeitsauftrags angekündigt wird sowie über die Anzahl der garantiert bezahlten Stunden. Die Vereinbarung legt eine Reihe weiterer Mindestrechte für die Arbeitnehmer fest: 1. das Recht, gleichzeitig eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber anzunehmen. 2. das Recht auf eine Probezeit, die höchstens sechs Monate dauert. 3. das Recht, den Arbeitgeber um eine Beschäftigungsform mit verlässlicheren und sichereren Arbeitsbedingungen ersuchen zu dürfen, wenn man seit mindestens sechs Monaten bei demselben Arbeitgeber tätig ist. Gemäß der Vereinbarung fallen alle Personen, die innerhalb von vier Wochen mehr als drei Stunden pro Woche arbeiten (das heißt mehr als 12 Stunden pro Monat), unter die Richtlinie. Diese Regelung ist weitaus günstiger als der ursprüngliche Vorschlag der Mitgliedstaaten, nach dem Arbeitnehmer, die weniger als 20 Stunden pro Woche arbeiten, nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen sollten. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) bedauert allerdings, dass Arbeitnehmer des öffentlichen Sektors, der Notfalldienste, der Streitkräfte, der Polizei sowie Seeleute vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen sind.
> Weitere Informationen:
aktualisiertes Factsheet der Kommission, Factsheet des Parlaments von Oktober 2018, Pressemitteilung des Rats, des Europäischen Parlaments, der Kommission und des EGB.


Rechtsvorschriften

Überarbeitung der Richtlinie „Karzinogene oder Mutagene“: Veröffentlichung der Richtlinie 2019/130 vom 16. Januar 2019 zur Änderung der Richtlinie 2004/37 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit, die sechs neue Grenzwerte für Karzinogene einführt, darunter auch für Dieselmotoremissionen (vgl. Kommentar des Europäischen Gewerkschaftsinstituts). Zudem haben der Rat und das Parlament am 29. Januar eine vorläufige Einigung über eine dritte Überarbeitung der Richtlinie erzielt, die die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber krebserregenden Chemikalien verringern soll. Die Einigung wird jetzt dem Rat und dem Parlament zur formellen Annahme vorgelegt, bevor die Richtline im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird (vgl. Pressemitteilung des Rats)


Aktuelle soziale Themen

  • Entsendung von Arbeitnehmern: Die Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) hat am 1. Februar eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen Slowenien eingereicht, da das Land seinen Unternehmen bei der Entsendung von Arbeitnehmern unrechtmäßige staatlicher Beihilfen gewährt. (vgl. Pressemitteilung).


Sozialer Dialog

Arbeitsprogramm: Die europäischen Sozialpartner haben am 6. Februar ihr sechstes autonomes Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2019-2021 vorgestellt. Dieses Dokument beschäftigt sich mit sechs Schwerpunkten: 1. Digitalisierung. 2. Verbesserung der Performance der Arbeitsmärkte und Sozialsysteme. 3. Skills. 4. Psycho-soziale Risiken am Arbeitsplatz. 5. Maßnahmen zur Kapazitätsbildung für einen stärkeren sozialen Dialog. 6. Kreislaufwirtschaft. Vor der Aufnahme von Verhandlungen für eine Rahmenvereinbarung – übrigens die einzige, die in dem Programm vorgesehen ist –, werden in einem Arbeitsseminar zum Schwerpunkt Digitalisierung u. a. der Erwerb von digitalen Kompetenzen und „die Modalitäten für das An- und das Abschalten“ behandelt (vgl. Mitteilung des EGB und von BusinessEurope). Zum Schwerpunkt psychosoziale Risiken, die bereits in den Rahmenvereinbarungen über Stress am Arbeitsplatz (2004) und Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz (2007) thematisiert wurden – wird ein Seminar organisiert, dessen Ziel es ist, „zu gemeinsamen Schlussfolgerungen zu gelangen“ und weitere mögliche gemeinsame Maßnahmen zu identifizieren.


Rechtsprechung

Berechnung der Arbeitszeit: In einer spanischen Rechtssache ist der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, dessen Auffassung der Gerichtshof in 80 % seiner Urteile folgt, der Ansicht, dass die EU-Rechtsvorschriften über die Arbeitszeit (Richtlinie 2003/88) die Unternehmen dazu verpflichten, „ein System zur Erfassung der täglichen effektiven Arbeitszeit ihrer Vollzeitmitarbeiter einzuführen, die sich nicht ausdrücklich individuell oder kollektiv zur Ableistung von Überstunden verpflichtet hätten“ (vgl. Schlussanträge und Pressemitteilung).


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Tragen des Kopftuchs: Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem Beschluss vom 30. Januar den Gerichtshof der Europäischen Union um Vorabentscheidung in der Angelegenheit einer Arbeitnehmerin im Einzelhandel ersucht, die nach der Rückkehr aus der Elternzeit ein Kopftuch trug. Zu klären ist die Frage, ob hinsichtlich der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien eine interne Vorschrift, die das Tragen auffälliger religiöser oder politischer Zeichen am Arbeitsplatz verbietet, nach wie vor eine Ungleichbehandlung im Namen der unternehmerischen Freiheit rechtfertigen kann, die von der EU-Grundrechtecharta garantiert wird. Oder ob die Religionsfreiheit vom Gerichtshof, der Europäischen Menschrechtskommission und dem deutschen Grundgesetz geschützt werden muss (vgl. Pressemitteilung).


Portugal

  • Wöchentliche Ruhezeit : Der Oberste Gerichtshof hat infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 9. November 2017 (Rs. C-306/16, Maio Marques da Rosa; vgl. IR Notes 86) seine Entscheidung gefällt. Der Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass eine Regelung, die einem Arbeitnehmer nicht garantiert, „dass ihm eine Mindestruhezeit spätestens am siebten Tag nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen gewährt wird“, konform zu den EU-Rechtsvorschriften ist. Der EuGH hat aber anerkannt, dass die Mitgliedstaaten für Arbeitnehmer günstigere Bestimmungen anwenden oder einführen können. Dagegen hat der Oberste Gerichtshof überraschend entschieden, die portugiesische Gesetzgebung müsse so interpretiert werden, dass sie nicht verlange, dass die ununterbrochene wöchentliche Mindestruhezeit von 24 Stunden spätestens am Tag nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen erfolgen muss. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer zwölf Tage am Stück ohne Ruhezeit arbeiten dürfen.


Spanien

Schutz personenbezogener Daten: Das Gesetz 3/2018 vom 5. Dezember über den Schutz der personenbezogenen Daten und der digitalen Rechte umfasst einen Teil, der das Arbeitsverhältnis betrifft. Darin wird ein neuer Artikel in das Arbeitsgesetzbuch eingeführt, der den Arbeitnehmern das Recht auf Schutz des Privatlebens bezüglich der digitalen Geräte verleiht, die sie am Arbeitsplatz nutzen, das Recht auf Abschalten und Schutz des Privatlebens gegenüber dem Einsatz von Geräten zur Videoüberwachung und zur Geolokalisierung. Die Ausübung des Rechts auf Abschalten, das Erholungszeiten garantieren und das Privat- und Familienleben schützen soll, muss durch Kollektivverhandlungen geregelt werden.
> Weitere Informationen in Flash Reports on Labour Law December 2018 der Europäischen Kommission (S. 53).


> Weitere Länderinformationen finden Sie : im Collective Bargaining Newsletter von Januar 2019 mit einer Meldung über die erste Erhöhung des Mindestlohns seit fast zehn Jahren in Griechenland, der von 586 auf 650 Euro (+11%) steigt, und in den Flash Reports on Labour Law von Oktober, November und Dezember 2018 mit aktuellen Meldungen zu Gesetzgebung und Rechtsprechung.


3. Unternehmen
Europäische Gesellschaft

Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE): Der französische Automobilzulieferer Faurecia (110.000 Beschäftigte, davon 45.000 in der EU) wurde am 26. Dezember 2018 in eine Europäische Gesellschaft (SE) umgewandelt. Zuvor hatte das Unternehmen am 22. Oktober eine Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE (vgl. Pressemitteilung) und eine Zusatzklausel unterzeichnet. Diese besagt, dass der britische Vertreter ab dem Tag des Austritts Großbritanniens aus der EU ein Jahr lang als Gast zu den Betriebsratssitzungen eingeladen wird.


Transnationale Vereinbarungen

Soziale Grundrechte: Die französische Bank Société Générale (147.000 Beschäftigte) und der internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Union haben am 4. Februar ihre globale Vereinbarung über die Grundrechte von 2015  erneuert. Die neue Vereinbarung schließt die Sorgfaltspflicht ein, die für französische multinationale Gesellschaften gilt (Gesetz vom 27. März 2017), einschließlich des Rechts auf Auslösung eines Frühwarnsystems bei „Risiken von schweren Verstößen gegen Menschenrechte, Grundfreiheiten, die Gesundheit und Sicherheit von Personen oder gegen den Umweltschutz“ (vgl. Pressemitteilung von UNI Global Union und der Société Générale). Zudem hat die brasilianische Bank Banco do Brasil am 31. Januar ihre internationale Rahmenvereinbarung mit UNI Global Union erneuert (vgl. Pressemitteilung von UNI).


4. Studien und Berichte

  • Künstliche Intelligenz: Der europäische Gewerkschaftsverband IndustrieAll Europa hat eine Studie über künstliche Intelligenz veröffentlicht, in der die verschiedenen berechtigten Bedenken der Arbeitnehmer ermittelt werden.


5. Europawahlen

Das Ziel dieser Rubrik ist es nicht, Ihre Entscheidung bei den nächsten Europawahlen zu beeinflussen, sondern über Initiativen zu berichten, die eine Debatte über die Zukunft der Europäischen Union eröffnen.


> In dieser Ausgabe stellen wir die Initiative von Mitgliedern europäischer Hochschulen vor, die einen Beitrag in mehreren Tageszeitungen veröffentlicht haben. Sie liefern kein fertiges Programm, sondern zeigen mögliche Wege auf, die – ohne das politische Europa und die Verträge in Frage zu stellen – eine andere Wirtschafts- und Sozialpolitik ermöglichen als eine vom Neoliberalismus inspirierte Politik. Es handelt sich um das Manifest „Die EU muss neu gegründet werden“. Lesen Sie die deutsche, französische, englische, portugiesische und polnische Version.

 

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Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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