IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 114 – EU errichtet Europäische Arbeitsbehörde

  IR Notes 114 – 27 Februar 2019
www.irshare.eu
 
 
  Warum IR Notes?

IR Notes bietet seinen Leserinnen und Lesern eine prägnante und didaktisch aufbereitete Übersicht über die sozialen Angelegenheiten in Europa auf Englisch, Deutsch, Spanisch, Französisch, und seit Anfang 2018 auch auf Italienisch, mit dem Ziel, den Austausch über europäische soziale Praktiken zu fördern. Mit IR Notes geben wir Ihnen ein Werkzeug an die Hand, mit dem Sie das soziale Europa konkret erfahren können. Denn es sind seine Akteure auf allen Ebenen, die dieses Vorhaben umsetzen.

 
  Wer schreibt die IR Notes?

IR Notes wird von einem Expertenteam für Arbeitsbeziehungen in den EU-Mitgliedstaaten erstellt. Koordiniert wird das Team von Frédéric Turlan, Jurist mit Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht und fast 20 Jahren Erfahrung im Bereich Sozialrecht und Arbeitsbeziehungen in Europa. Er analysiert die wichtigsten Informationen und bereitet sie gleichzeitig für eine breite Leserschaft verständlich auf. Der Newsletter wird von professionellen Übersetzern übersetzt: BENAVIDES Fachübersetzungen (Englisch, Deutsch), CIT (Spanisch) und Rosanna Gasbarro (Italienisch).


 
  Sind wir unabhängig?

IR Notes wird von IR Share herausgegeben, einer unabhängigen privaten Gesellschaft, die keinerlei Verbindungen zu Arbeitgeberorganisationen oder Gewerkschaften hat, weder zu Parteien oder Denkfabriken noch zu Unternehmen, die ein Interesse daran hätten, den Leserinnen oder Lesern von IR Notes Waren oder Dienstleistungen anzubieten. IR Notes wird ausschließlich über die Abonnements finanziert. Diese Unabhängigkeit garantiert unvoreingenommene Informationen, deren alleiniges Ziel es ist, den sozialen Dialog und die soziale Innovation zu fördern.

 
  Wie können Sie an IR Notes mitwirken?

Mit einem Abonnement von IR Notes kaufen Sie mehr als einen Newsletter. Mit IR Notes möchten wir den Gedankenaustausch von Personen fördern, die sich für die europäischen sozialen Praktiken interessieren – über alle politischen, gewerkschaftlichen oder sprachlichen Grenzen hinweg. Jedes Sammelabonnement enthält alle Sprachen. Ihr Abonnement ermöglicht es uns, ein soziales Beobachtungsinstrument zu einem angemessenen Preis für alle anzubieten. Gleichzeitig unterstützen Sie die Aufnahme neuer Sprachversionen. IR Notes ist ein partizipatives Werkzeug, zu dem Sie als Leserin oder Leser beitragen können, indem Sie Informationen an die Redaktion senden (frederic.t@irshare.eu) oder Dokumente wie Vereinbarungen etc. auf die Website von IR Share stellen.


 
  Wie wird IR Notes verkauft?

IR Notes gibt es nur im Abonnement – entweder einzeln über die Website IR Share oder im Rahmen eines Sammelabonnements, das beispielsweise von einer Unternehmensleitung oder einem Euro-Betriebsrat für seine Mitglieder abgeschlossen wird.


 
  Wie gelangen Sie an die Quellen, die in IR Notes genannt sind?

Über die Hypertext-Links gelangen Sie zu den Dokumenten, die in den Artikeln zitiert werden. Über diese Links kommen Sie entweder auf das Ausgangsdokument oder auf die Website von IR Share, in deren Datenbank das Dokument eingestellt wurde. Soweit vorhanden können Sie das Dokument in der gewünschten Sprache lesen und standardmäßig auf Englisch.

 
  Wie öffne ich ein Dokument auf der Website von IR Share?

Um ein Dokument auf der Webseite von IR Share aufzurufen, müssen Sie sich zunächst auf der Website von IR Share anmelden und ein kostenloses Konto anlegen. Dann können Sie alle Dokumente herunterladen. Einige davon sind den Abonnenten von IR Notes vorbehalten.


 
  Wie kann ich IR Notes unterstützen?

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  Wie schützen wir Ihre personenbezogenen Daten?

IR Share respektiert das Recht auf Achtung des Privatlebens und stellt die Vertraulichkeit Ihrer personenbezogenen Daten sicher. Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns mitteilen, bleiben unter der Kontrolle von IR Share. Wir leiten Ihre Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, wir sind in bestimmten Fällen gesetzlich dazu verpflichtet. Wenn eine Unternehmensleitung ein Abonnement für einen Euro-Betriebsrat bestellt, geben wir keinerlei Informationen über Ihre Verbindungen zu IR Notes oder eine sonstige Nutzung des Newsletters oder der Website von IR Share weiter.


Wir sammeln personenbezogene Daten insbesondere dann, wenn Sie sich auf der Internetseite von IR Share anmelden oder wenn Sie IR Notes abonnieren, entweder direkt oder indirekt über die Geschäftsführung Ihres Unternehmens, Ihre Gewerkschaft oder Ihren Europäischen Betriebsrat. Mithilfe der von uns gesammelten und verarbeiteten Daten können wir Ihnen den IR Notes-Newsletter im Rahmen eines Abonnements zusenden oder Ihnen den Zugang zur Datenbank der IR Share-Website ermöglichen. In diesen Fällen gehen wir davon aus, dass Sie mit der Übermittlung dieser personenbezogenen Daten einverstanden sind und dass Sie Ihr Einverständnis zum Abonnement der IR Notes gegeben haben. Sie können sich aus dem Verteiler der IR Notes austragen, indem Sie auf den dafür vorgesehenen Link am Ende des Newsletters klicken.


Wir ergreifen die geeigneten und erforderlichen Maßnahmen um sicherzustellen, dass Ihre Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung über einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt und durch ein sicheres Verfahren verarbeitet werden. Sollten sich Ihre personenbezogenen Daten ändern oder wenn Sie feststellen, dass Ihre bei uns gespeicherten Daten nicht korrekt sind, oder wenn Sie auf Ihre personenbezogenen Daten zugreifen wollen, können Sie uns kontaktieren über frederic.t@irshare.eu. Die Website von IR Share verwendet Cookies, mit denen die Identifikationsdaten auf Ihrem Rechner (oder einem anderen Gerät) gespeichert und schnell wiederhergestellt werden können, um Informationen zu liefern, die zur Verbesserung der Servicequalität genutzt werden können.


 
  Agenda

 


15. März
Brüssel

Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik


21. März
Paris

Debatte von EUROGIP zum Thema: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Welche Stellschrauben gibt es in Europa für eine Präventionskultur in Unternehmen? Auf der Konferenz erfolgt eine Bestandsaufnahme auf internationaler, nationaler und sektoraler Ebene der verschiedenen Ansätze in diesem Bereich, der Leistungen von Versicherungsunternehmen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich und Dänemark sowie der Managementstandards  für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.


21. und 22. März
London

Deutsch-britische EBR-Fachtagung, organisiert von der EWC Academy,  mit Catherine Sarah Barnard, Professorin für Arbeitsrecht an der Universität Cambridge und Stephen Redmond, Vorsitzender des Central Arbitration Committee (CAC), der ersten Instanz im britischen EBR-Recht.


2. April
Paris
Die CFDT Construction et Bois veranstaltet eine Diskussion zum Thema « Citoyen et syndicaliste : 2 voix pour agir pour l’Europe » (Bürger und Gewerkschafter : 2 Stimmen, um sich für Europa einzusetzen) mit Pascal Lamy (Institut Jacques Delors), Marcel Grignard (Confrontations Europe), Werner Buelen (EFBH), Sylvain Lefebvre (IndustriAll Europe) und Laurent Berger (CFDT).


3. und 5. April
Paris
Jahrestagung zu Arbeitsrecht und Recht auf Diversität der International Bar Association zum Thema „Arbeitsrecht in schwierigen Zeiten“.


4. April
Warschau

Drittes Seminar im Rahmen des Projekts „European Metal Workers participation : State of play and best practices on the edge“ über die Wirksamkeit der Anhörung des Europäischen Betriebsrats, wird von der FGMM-CFDT mit Unterstützung von Syndex und zwölf weiteren Gewerkschaftsverbänden der EU-Staaten veranstaltet. Kontakt: caroline.blot@fgmm.cfdt.fr


16. April
Brüssel
Abschlussseminar des EU-Projekts EWC 4.0 zur Rolle der EBRs bei der Digitalisierung, unter der Leitung von Astrees und IR Share.
E-Mail: c.teissier@astrees.org

 
  Über uns

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spaniasch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 18,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Predrag Bejakovic und Frédéric Turlan.
Erfahren Sie mehr über das 
IR Share-Team auf unserer Website.


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Impressum. Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy – Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 –  Stammkapital 1.500 Euro – Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: Ideal prod – 14 rue  Auguste Morel – 89100 Sens – Frankreich – Tel.: + 33 (0)3 86 83 21 21

 

IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

 

In den Schlagzeilen
EU errichtet Europäische Arbeitsbehörde

Am 14. Februar erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über eine Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde. Vor ihrem Inkrafttreten muss die Verordnung vom Rat und dem Parlament noch offiziell gebilligt werden (siehe Pressemitteilung des Rats und der Kommission. Diese neue EU-Behörde hat die folgenden Aufgaben: 1. Erleichterung des Zugangs von Bürgern und Arbeitgebern zu Informationen über ihre Rechte und Pflichten bei grenzüberschreitender Arbeitskräftemobilität sowie des Zugangs zu einschlägigen Diensten. 2. Erleichterung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den nationalen Behörden, um die wirksame Durchsetzung des EU-Rechts auf grenzüberschreitende Mobilität und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu gewährleisten. 3. Erstellung von Analysen und Risikobewertungen zu Aspekten der grenzüberschreitenden Mobilität. 4. Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Kapazitätsaufbau, indem bewährte Verfahren und das Voneinanderlernen gefördert und Schulungen durchgeführt werden. Eine der wichtigsten Aufgaben wird darin bestehen, auf Antrag der Mitgliedstaaten gemeinsame Arbeits- und/oder Sozialinspektionen und Kontrollmaßnahmen zu koordinieren und zu erleichtern, um Sozial- und Entsendebetrug sowie nicht angemeldete Erwerbstätigkeit zu bekämpfen. Die Arbeitsbehörde wird die nationalen Verwaltungen unterstützen und ein Modell für Vereinbarungen über gemeinsame Inspektionen vorschlagen, Koordinationstreffen organisieren und logistische und technische Unterstützung, einschließlich Übersetzungs- und Dolmetscherdienste, leisten. Die Sozialpartner können der Aufsichtsbehörde Betrugsfälle melden. Das Recht, über Inspektionsmaßnahmen zu entscheiden und diese auszuführen, verbleibt jedoch auf nationaler Ebene. Und schließlich kann die Arbeitsbehörde bei Streitigkeiten zwischen nationalen Behörden über die Anwendung des Unionsrechts Mediationsdienste leisten und in einem ersten Schritt eine unverbindliche Stellungnahme abgeben. Im Anschluss daran soll eine zweite Schlichtungsphase folgen. Die Arbeitsbehörde, die letztendlich nicht mit vielen Befugnissen ausgestattet ist, muss die Mitgliedstaaten von ihrer Nützlichkeit überzeugen, so der Rat, denn deren Teilnahme an den Maßnahmen erfolgt auf freiwilliger Basis.
> Nähere Einzelheiten, siehe Fragen und Antworten der Kommission sowie das von Notre Europe erstellte Strategiepapier (März 2018)


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Vereinfachte Ausübung des Rechts auf Mobilität: Verordnung Nr. 2016/1191 vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgerinnen und Bürgern ist am 16. Februar in Kraft getreten. Hier geht es um die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der EU. In einem EU-Mitgliedstaat ausgestellte Geburts- und Heiratsurkunden oder auch polizeiliche Führungszeugnisse müssen nicht mehr mit einem Echtheitsvermerk versehen sein, um von den Behörden eines anderen Mitgliedstaates anerkannt zu werden.  Zudem müssen in vielen Fällen auch keine Kopie und beglaubigte Übersetzung dieser Urkunden mehr vorgelegt werden (vgl. Pressemitteilung der Kommission).


Verordnungsentwurf

  • Soziale Sicherheit und Brexit: Der Rat billigt den Entwurf von Maßnahmen zur Wahrung der Ansprüche im Bereich der sozialen Sicherheit von britischen Staatsbürgern in anderen Mitgliedstaaten und von EU-Bürgern im Vereinigten Königreich (vgl. Pressemitteilung des Rats).


Rechtsprechung

Zweierlei Maß beim Entgelt und Diskriminierung wegen des Alters: Mitten in einer tiefen Haushaltskrise billigte Irland für den Bildungssektor eine neue Entgeltskala, um Lehrkräfte zu einem geringeren Entgelt, als das der bereits im Amt befindlichen Lehrkräfte einzustellen (-10 %). Ferner begannen die neu eingestellten Lehrkräfte auf einer niedrigeren Stufe der Entgeltskala als vorher üblich war. Zwei junge, von dieser Maßnahme betroffene Lehrkräfte fühlten sich aufgrund ihres Alters diskriminiert (70 % ihrer 2011 eingestellten Kollegen seien höchstens 25 Jahre alt gewesen). Der Gerichtshof weist darauf hin, dass sie „eine Arbeit verrichten, die mit der der […] eingestellten Lehrkräfte“ vor Einführung der neuen Entgeltskala „vergleichbar ist“. Doch „diese Ungleichbehandlung [ergibt sich] aus dem jeweiligen Einstellungszeitpunkt der Lehrkräfte“. Daher „beruhen“ die neuen Entgeltbedingungen „nicht auf einem Kriterium […], das untrennbar mit dem Alter der Lehrkräfte verbunden ist oder mittelbar daran anknüpft, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die neue Regelung zu einer Ungleichbehandlung wegen des Alters führt“ (EuGH, 14. Februar 2019, Rs C-154/18, Horgan und Keegan).


Aktuelle soziale Themen

  • Alstom-Siemens: Nach der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 6. Februar, die Fusion der Zugsparten des französischen Unternehmens Alstom und des deutschen Siemens-Konzerns zu untersagen, verlangt IndustriAll Europe nun die „Einleitung einer Debatte über veraltete EU-Wettbewerbsregeln“. Sie „muss dringender denn je auf der politischen Agenda der EU stehen“, da diese Regeln „aus dem 20. Jahrhundert“ stammen. „Eine Überprüfung bedeutet jedoch nicht die Aufhebung der Regeln, und die Gewerkschaften werden jeden Versuch einer Deregulierung ablehnen“ (siehe Pressemitteilung von IndustriAll).


Sektoraler sozialer Dialog

Langsam steigende Beschäftigungsquote von Frauen im Eisenbahnsektor: Die europäischen Sozialpartner des Eisenbahnsektors veröffentlichten ihren fünften Bericht über die Umsetzung ihrer gemeinsamen Empfehlungen zur besseren Vertretung und Integration von Frauen im Eisenbahnsektor. Demzufolge hat die Beschäftigungsquote von Frauen seit Jahren regelmäßig erhöht. Zwischen 2015 und 2017 ist der Anteil der Frauen durchschnittlich um 0,5 % gestiegen. Die größte Steigerung in diesem Zeitraum ist mit +3,2 Punkten (von 20,4 auf 23,6 %) in Großbritannien (Merseyrail Electric) zu verzeichnen, die geringste Steigerung in Frankreich (SNCF) mit +0,3 Punkten (von 20,3 auf 20,6 %).


Kroatien

  • Streik als illegal verurteilt: Der oberste Gerichtshof entschied am 7. Februar, dass der Streik im Werk Same Deutz Fahr Žetelice, das 400 Mähdrescher im Jahr herstellt, illegal sei. Die Beschäftigten waren in Streik getreten, nachdem sie eine vom Arbeitgeber vorgeschlagene Lohnerhöhung abgelehnt hatten. Dem Gericht zufolge war der Arbeitgeber seinen Pflichten umfassend nachgekommen, da der Tarifvertrag nach wie in Kraft war. Von daher hatten die Beschäftigten kein Recht zu streiken.
    > Weitere Informationen
    im vollständigen Artikel.


Österreich

Karfreitag wird ein halber Feiertag: Die Regierung hat einen Gesetzentwurf verfasst, um dem Urteil des Gerichtshofs vom 22. Januar (IR Notes 112) nachzukommen, demzufolge die österreichische Rechtsvorschrift, wonach der Karfreitag nur für jene Beschäftigte ein Feiertag ist, die bestimmten christlichen Kirchen angehören, dem Unionsrecht entgegensteht. Diese Lösung, für die es Kritik von allen Seiten hagelt, sieht vor, dass der Karfreitag für alle Beschäftigten ab 14.00 Uhr ein Feiertag sein soll. Diese von der Regierung als Halbfeiertag vorstellte Regelung wird vom Gewerkschaftsverband ÖGB, der den Feiertag für alle Beschäftigte forderte, als lächerlich bezeichnet, da viele Beschäftigte an einem Freitag ohnehin schon früher Dienstschluss haben (vgl. Pressemitteilung).


Tschechische Republik

  • Aufhebung der Wartezeit: Das Parlament billigte einen Gesetzentwurf, wonach die Wartezeit von drei Tagen auf Krankengeld aufgehoben wird. Ab 1. Juli 2019 muss der Arbeitgeber für den gesamten Zeitraum von 14 Tagen ein Krankengeld zahlen und nicht erst vom vierten bis vierzehnten Tag, wie dies bislang der Fall ist. Danach setzen die Leistungen der Krankenversicherung ein.

> Zur aktuellen Entwicklung der Gesetzgebung und der Rechtsprechung, siehe Flash Reports on Labour Law vom Januar 2019.


3. Unternehmen
Umstrukturierungen

Soziale Garantien: Der Dienstleistungskonzern ISS (480.000 Beschäftigte) und der internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Union verabschiedeten eine gemeinsame Erklärung über den Erhalt von Arbeitsplätzen im Rahmen des weltweiten Desinvestitionsvorhabens, das der Konzern am 10. Dezember 2018 bekannt gab. Denn ISS beabsichtigt, seine Aktivitäten in 13 Ländern, davon 6 in der EU, zu veräußern. Der Konzern hat sich bereiterklärt, in den EU-Mitgliedstaaten Richtlinie 2001/23 über den Übergang von Unternehmen anzuwenden und strebt an, die betroffenen Arbeitsverträge der Beschäftigten aus Nicht-EU-Ländern zu übertragen und betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden (vgl. Pressemitteilung von UNI Global Union).


Transnationale Verhandlungen

  • Datenbank: Die Europäische Kommission kündigte am 23. Januar die Aktualisierung der Datenbank zu internationalen Rahmenvereinbarungen an. Die mit der ILO eingerichtete Datenbank enthält 321 Vereinbarungen, die in 164 Unternehmen geschlossen wurden und 9 Millionen Beschäftigte betreffen. Die Vereinbarungen können nach Thema, Unternehmen oder Sektor gesucht werden.


4. Studien und Berichte

Auswirkungen des Pariser Klimaabkommens auf die Beschäftigung: Aus einem von Eurofound veröffentlichten Bericht geht hervor, dass sich der ökologische Wandel in der Form, in der er im Abkommen vorhergesagt wurde, auf die EU in ihrer Gesamtheit positiv auswirken wird, auch wenn es zwischen den einzelnen Sektoren erhebliche Unterschiede geben wird. Die positiven Auswirkungen auf die Beschäftigungslage sind in erster Linie auf die für diesen Wandel erforderlichen Investitionen zurückzuführen sowie auf die gesunkenen Ausgaben für importierte fossile Brennstoffe. Die größten Beschäftigungszunahmen werden demnach auf Belgien, Spanien, Deutschland und Griechenland entfallen. Polen wird voraussichtlich das einzige Land mit leicht negativen Auswirkungen sein.



  • Auswirkungen von Plastik auf die Gesundheit: Das Europäische Gewerkschaftsinstitut weist auf eine Studie hin, die von mehreren vom Zentrum für internationales Umweltrecht (CIEL) koordinierten NROs erstellt wurde (vgl. vollständiger Bericht oder die Zusammenfassung), und in der zum ersten Mal die Auswirkungen des gesamten Lebenszyklus von Plastik auf die Gesundheit berücksichtigt werden. Der Studie zufolge ist „Plastik für eine Gesundheitskrise verantwortlich“, die unerkannt bleibt (vgl. Kommentar von ETUI).


5. Europäische Wahlen

Das Ziel dieser Rubrik ist es nicht, Ihre Entscheidung bei den nächsten Europawahlen zu beeinflussen, sondern über Initiativen zu berichten, die eine Debatte über die Zukunft der Europäischen Union eröffnen.


> In dieser Ausgabe werden wir Ihnen nicht wie beim letzten Mal eine Initiative vorstellen, die eine Debatte eröffnet, um die EU aus der Sackgasse herauszuführen. Heute möchten wir Ihnen ein Manifest vorstellen, das zwar auch eine Debatte eröffnet, gleichzeitig aber „konkrete Vorschläge – insbesondere ein Projekt für einen Demokratisierungsvertrag und ein Projekt für einen europäischen Haushalt“ enthält, das die Ungleichheiten innerhalb der Mitgliedstaaten verringern soll, ohne auf einen Transfer zwischen den „tugendhaften“ und den wirtschaftlich schwächeren Ländern abzuzielen. Mehr als 113.000 Personen haben das Manifest unterschrieben.

 

IR Notes

Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

IR Notes
Gemeinsam ein soziales Europa aufbauen

Der IR Notes-Newsletter bietet jedem in Europa Zugang zu einer unabhängigen, zuverlässigen und unparteiischen Informationsquelle zu Themen rund um die Arbeitsbeziehungen

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