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IR Notes 114 – 27 Februar 2019
www.irshare.eu
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Warum IR Notes?
IR Notes bietet seinen Leserinnen und Lesern eine prägnante und
didaktisch aufbereitete Übersicht über die sozialen Angelegenheiten in
Europa auf Englisch, Deutsch, Spanisch, Französisch, und seit Anfang
2018 auch auf Italienisch, mit dem Ziel, den Austausch über europäische
soziale Praktiken zu fördern. Mit IR Notes geben wir Ihnen ein Werkzeug
an die Hand, mit dem Sie das soziale Europa konkret erfahren können.
Denn es sind seine Akteure auf allen Ebenen, die dieses Vorhaben
umsetzen.
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Wer schreibt die IR Notes?
IR Notes wird von einem Expertenteam für Arbeitsbeziehungen in den
EU-Mitgliedstaaten erstellt. Koordiniert wird das Team von Frédéric
Turlan, Jurist mit Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht und fast 20
Jahren Erfahrung im Bereich Sozialrecht und Arbeitsbeziehungen in
Europa. Er analysiert die wichtigsten Informationen und bereitet sie
gleichzeitig für eine breite Leserschaft verständlich auf. Der
Newsletter wird von professionellen Übersetzern übersetzt: BENAVIDES Fachübersetzungen
(Englisch, Deutsch), CIT (Spanisch) und Rosanna
Gasbarro (Italienisch).
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Sind wir unabhängig?
IR Notes wird von IR Share herausgegeben, einer unabhängigen privaten
Gesellschaft, die keinerlei Verbindungen zu Arbeitgeberorganisationen
oder Gewerkschaften hat, weder zu Parteien oder Denkfabriken noch zu
Unternehmen, die ein Interesse daran hätten, den Leserinnen oder Lesern
von IR Notes Waren oder Dienstleistungen anzubieten. IR Notes wird
ausschließlich über die Abonnements finanziert. Diese Unabhängigkeit
garantiert unvoreingenommene Informationen, deren alleiniges Ziel es
ist, den sozialen Dialog und die soziale Innovation zu fördern.
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Wie können Sie an IR Notes mitwirken?
Mit einem Abonnement von IR Notes kaufen Sie mehr als einen Newsletter.
Mit IR Notes möchten wir den Gedankenaustausch von Personen fördern, die
sich für die europäischen sozialen Praktiken interessieren – über alle
politischen, gewerkschaftlichen oder sprachlichen Grenzen hinweg. Jedes
Sammelabonnement enthält alle Sprachen. Ihr Abonnement ermöglicht es
uns, ein soziales Beobachtungsinstrument zu einem angemessenen Preis für
alle anzubieten. Gleichzeitig unterstützen Sie die Aufnahme neuer
Sprachversionen. IR Notes ist ein partizipatives Werkzeug, zu dem Sie
als Leserin oder Leser beitragen können, indem Sie Informationen an die
Redaktion senden (frederic.t@irshare.eu) oder
Dokumente wie Vereinbarungen etc. auf die Website von IR Share stellen.
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Wie wird IR Notes verkauft?
IR Notes gibt es nur im Abonnement – entweder einzeln über die Website
IR Share oder im Rahmen eines Sammelabonnements, das
beispielsweise von einer Unternehmensleitung oder einem Euro-Betriebsrat
für seine Mitglieder abgeschlossen wird.
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Wie gelangen Sie an die Quellen, die in IR Notes genannt sind?
Über die Hypertext-Links gelangen Sie zu den Dokumenten, die in den
Artikeln zitiert werden. Über diese Links kommen Sie entweder auf das
Ausgangsdokument oder auf die Website von IR Share, in deren Datenbank
das Dokument eingestellt wurde. Soweit vorhanden können Sie das Dokument
in der gewünschten Sprache lesen und standardmäßig auf Englisch.
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Wie öffne ich ein Dokument auf der Website von IR Share?
Um ein Dokument auf der Webseite von IR Share aufzurufen, müssen Sie sich
zunächst auf der Website von IR
Share anmelden und ein kostenloses Konto anlegen. Dann können
Sie alle Dokumente herunterladen. Einige davon sind den Abonnenten von
IR Notes vorbehalten.
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Wie kann ich IR Notes unterstützen?
Liebe Leserin, lieber Leser, Sie sind unsere Marketingabteilung! Wenn
Ihnen IR Notes gefällt, teilen Sie dies in den sozialen Netzwerken mit!
Gerne kontaktieren wir auf Ihren Hinweis hin auch Personen, die an einem
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Unabhängigkeit und weitere Entwicklung hängt auch von Ihnen ab. Wir sind
auf Ihre Hilfe angewiesen.
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Wie schützen wir Ihre personenbezogenen Daten?
IR
Share respektiert das Recht auf Achtung des Privatlebens und
stellt die Vertraulichkeit Ihrer personenbezogenen Daten
sicher. Alle personenbezogenen Daten, die
Sie uns mitteilen, bleiben unter der Kontrolle von IR Share. Wir
leiten Ihre Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, wir sind in
bestimmten Fällen gesetzlich dazu verpflichtet. Wenn eine
Unternehmensleitung ein Abonnement für einen Euro-Betriebsrat
bestellt, geben wir keinerlei Informationen über Ihre Verbindungen
zu IR Notes oder eine sonstige Nutzung des Newsletters oder der
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Agenda
15.
März Brüssel
Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik
21.
März Paris
Debatte von EUROGIP zum Thema: Gesundheit
und Sicherheit am Arbeitsplatz: Welche Stellschrauben gibt es in
Europa für eine Präventionskultur in Unternehmen? Auf der
Konferenz erfolgt eine Bestandsaufnahme auf internationaler, nationaler
und sektoraler Ebene der verschiedenen Ansätze in diesem Bereich, der
Leistungen von Versicherungsunternehmen bei Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten in Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich und
Dänemark sowie der Managementstandards für Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz.
21. und 22.
März London Deutsch-britische
EBR-Fachtagung, organisiert von der EWC Academy, mit Catherine
Sarah Barnard, Professorin für Arbeitsrecht an der Universität Cambridge
und Stephen Redmond, Vorsitzender des Central Arbitration Committee
(CAC), der ersten Instanz im britischen EBR-Recht.
2. April
Paris Die
CFDT Construction et Bois veranstaltet eine Diskussion zum Thema « Citoyen
et syndicaliste : 2 voix pour agir pour l’Europe » (Bürger und
Gewerkschafter : 2 Stimmen, um sich für Europa einzusetzen) mit Pascal
Lamy (Institut Jacques Delors), Marcel Grignard (Confrontations Europe),
Werner Buelen (EFBH), Sylvain Lefebvre (IndustriAll Europe) und Laurent
Berger (CFDT).
3. und 5. April
Paris
Jahrestagung zu Arbeitsrecht und Recht auf Diversität der International
Bar Association zum Thema „Arbeitsrecht
in schwierigen Zeiten“.
4.
April Warschau
Drittes Seminar im Rahmen des Projekts „European
Metal Workers participation : State of play and best practices on
the edge“ über die Wirksamkeit der Anhörung des Europäischen
Betriebsrats, wird von der FGMM-CFDT mit Unterstützung von Syndex und
zwölf weiteren Gewerkschaftsverbänden der EU-Staaten veranstaltet.
Kontakt: caroline.blot@fgmm.cfdt.fr
16. April
Brüssel
Abschlussseminar des EU-Projekts EWC 4.0 zur Rolle der EBRs bei der
Digitalisierung, unter der Leitung von Astrees und IR Share.
E-Mail: c.teissier@astrees.org
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Über uns
IR Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
Französisch, Italienisch und Spaniasch) wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 18,00 Euro
zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Predrag
Bejakovic und Frédéric
Turlan. Erfahren Sie mehr über das
IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR Notes
Mit wenigen Klicks auf der IR
Share-Website oder per Telefon unter: +33 (0)6 81 41 53
95
Impressum.
Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy –
Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 – Stammkapital 1.500 Euro –
Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die
Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: Ideal prod – 14 rue Auguste
Morel – 89100 Sens – Frankreich – Tel.: + 33 (0)3 86 83 21 21
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In den
Schlagzeilen
EU errichtet
Europäische Arbeitsbehörde
Am 14. Februar erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige
Einigung über eine Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde. Vor
ihrem Inkrafttreten muss die Verordnung vom Rat und dem Parlament noch offiziell
gebilligt werden (siehe Pressemitteilung des Rats
und der Kommission.
Diese neue EU-Behörde hat die folgenden Aufgaben: 1. Erleichterung des Zugangs von
Bürgern und Arbeitgebern zu Informationen über ihre Rechte und Pflichten bei
grenzüberschreitender Arbeitskräftemobilität sowie des Zugangs zu einschlägigen
Diensten. 2. Erleichterung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs
zwischen den nationalen Behörden, um die wirksame Durchsetzung des EU-Rechts auf
grenzüberschreitende Mobilität und die Koordinierung der Systeme der sozialen
Sicherheit zu gewährleisten. 3. Erstellung von Analysen und Risikobewertungen zu
Aspekten der grenzüberschreitenden Mobilität. 4. Unterstützung der Mitgliedstaaten
beim Kapazitätsaufbau, indem bewährte Verfahren und das Voneinanderlernen gefördert
und Schulungen durchgeführt werden. Eine der wichtigsten Aufgaben wird darin
bestehen, auf Antrag der Mitgliedstaaten gemeinsame Arbeits- und/oder
Sozialinspektionen und Kontrollmaßnahmen zu koordinieren und zu erleichtern, um
Sozial- und Entsendebetrug sowie nicht angemeldete Erwerbstätigkeit zu bekämpfen.
Die Arbeitsbehörde wird die nationalen Verwaltungen unterstützen und ein Modell für
Vereinbarungen über gemeinsame Inspektionen vorschlagen, Koordinationstreffen
organisieren und logistische und technische Unterstützung, einschließlich
Übersetzungs- und Dolmetscherdienste, leisten. Die Sozialpartner können der
Aufsichtsbehörde Betrugsfälle melden. Das Recht, über Inspektionsmaßnahmen zu
entscheiden und diese auszuführen, verbleibt jedoch auf nationaler Ebene. Und
schließlich kann die Arbeitsbehörde bei Streitigkeiten zwischen nationalen Behörden
über die Anwendung des Unionsrechts Mediationsdienste leisten und in einem ersten
Schritt eine unverbindliche Stellungnahme abgeben. Im Anschluss daran soll eine
zweite Schlichtungsphase folgen. Die Arbeitsbehörde, die letztendlich nicht mit
vielen Befugnissen ausgestattet ist, muss die Mitgliedstaaten von ihrer Nützlichkeit
überzeugen, so der Rat, denn deren Teilnahme an den Maßnahmen erfolgt auf
freiwilliger Basis. > Nähere
Einzelheiten, siehe Fragen und
Antworten der Kommission sowie das von Notre Europe erstellte Strategiepapier
(März 2018)
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
Vereinfachte Ausübung des Rechts auf Mobilität: Verordnung
Nr. 2016/1191 vom 6. Juli 2016 zur
Förderung der Freizügigkeit von Bürgerinnen und Bürgern ist am 16. Februar
in Kraft getreten. Hier geht es um die Vereinfachung der Anforderungen an die
Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der EU. In einem
EU-Mitgliedstaat ausgestellte Geburts- und Heiratsurkunden oder auch polizeiliche
Führungszeugnisse müssen nicht mehr mit einem Echtheitsvermerk versehen sein, um von
den Behörden eines anderen Mitgliedstaates anerkannt zu werden. Zudem müssen in
vielen Fällen auch keine Kopie und beglaubigte Übersetzung dieser Urkunden mehr
vorgelegt werden (vgl. Pressemitteilung
der Kommission).
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Verordnungsentwurf
- Soziale Sicherheit und Brexit:
Der Rat billigt den Entwurf von Maßnahmen zur Wahrung der
Ansprüche im Bereich der sozialen Sicherheit von britischen Staatsbürgern in
anderen Mitgliedstaaten und von EU-Bürgern im Vereinigten Königreich (vgl. Pressemitteilung
des Rats).
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Rechtsprechung
Zweierlei Maß beim Entgelt und Diskriminierung
wegen des Alters: Mitten in einer tiefen Haushaltskrise
billigte Irland für den Bildungssektor eine neue Entgeltskala, um Lehrkräfte zu
einem geringeren Entgelt, als das der bereits im Amt befindlichen Lehrkräfte
einzustellen (-10 %). Ferner begannen die neu eingestellten Lehrkräfte auf einer
niedrigeren Stufe der Entgeltskala als vorher üblich war. Zwei junge, von dieser
Maßnahme betroffene Lehrkräfte fühlten sich aufgrund ihres Alters diskriminiert (70
% ihrer 2011 eingestellten Kollegen seien höchstens 25 Jahre alt gewesen). Der
Gerichtshof weist darauf hin, dass sie „eine Arbeit verrichten, die mit der der […]
eingestellten Lehrkräfte“ vor Einführung der neuen Entgeltskala „vergleichbar ist“.
Doch „diese Ungleichbehandlung [ergibt sich] aus dem jeweiligen
Einstellungszeitpunkt der Lehrkräfte“. Daher „beruhen“ die neuen Entgeltbedingungen
„nicht auf einem Kriterium […], das untrennbar mit dem Alter der Lehrkräfte
verbunden ist oder mittelbar daran anknüpft, so dass nicht davon ausgegangen werden
kann, dass die neue Regelung zu einer Ungleichbehandlung wegen des Alters führt“ (EuGH,
14. Februar 2019, Rs C-154/18, Horgan und Keegan).
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Aktuelle
soziale Themen
- Alstom-Siemens: Nach der
Entscheidung der Europäischen Kommission vom 6. Februar, die Fusion der
Zugsparten des französischen Unternehmens Alstom und des deutschen
Siemens-Konzerns zu untersagen, verlangt IndustriAll Europe nun die „Einleitung
einer Debatte über veraltete EU-Wettbewerbsregeln“. Sie „muss dringender denn je
auf der politischen Agenda der EU stehen“, da diese Regeln „aus dem 20.
Jahrhundert“ stammen. „Eine Überprüfung bedeutet jedoch nicht die Aufhebung der
Regeln, und die Gewerkschaften werden jeden Versuch einer Deregulierung
ablehnen“ (siehe Pressemitteilung
von IndustriAll).
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Sektoraler
sozialer Dialog
Langsam steigende Beschäftigungsquote von
Frauen im Eisenbahnsektor: Die europäischen Sozialpartner
des Eisenbahnsektors veröffentlichten ihren fünften
Bericht über die Umsetzung ihrer gemeinsamen
Empfehlungen zur besseren Vertretung und Integration von Frauen im
Eisenbahnsektor. Demzufolge hat die Beschäftigungsquote von Frauen seit
Jahren regelmäßig erhöht. Zwischen 2015 und 2017 ist der Anteil der Frauen
durchschnittlich um 0,5 % gestiegen. Die größte Steigerung in diesem Zeitraum ist
mit +3,2 Punkten (von 20,4 auf 23,6 %) in Großbritannien (Merseyrail Electric) zu
verzeichnen, die geringste Steigerung in Frankreich (SNCF) mit +0,3 Punkten (von
20,3 auf 20,6 %).
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Kroatien
- Streik als illegal verurteilt:
Der oberste Gerichtshof entschied am 7. Februar, dass der
Streik im Werk Same Deutz Fahr Žetelice, das 400 Mähdrescher im Jahr herstellt,
illegal sei. Die Beschäftigten waren in Streik getreten, nachdem sie eine vom
Arbeitgeber vorgeschlagene Lohnerhöhung abgelehnt hatten. Dem Gericht zufolge
war der Arbeitgeber seinen Pflichten umfassend nachgekommen, da der Tarifvertrag
nach wie in Kraft war. Von daher hatten die Beschäftigten kein Recht zu
streiken.
> Weitere Informationen im
vollständigen Artikel.
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Österreich
Karfreitag wird ein halber Feiertag:
Die Regierung hat einen Gesetzentwurf verfasst, um dem Urteil
des Gerichtshofs vom 22. Januar (IR
Notes 112) nachzukommen, demzufolge die österreichische Rechtsvorschrift,
wonach der Karfreitag nur für jene Beschäftigte ein Feiertag ist, die bestimmten
christlichen Kirchen angehören, dem Unionsrecht entgegensteht. Diese Lösung, für die
es Kritik von allen Seiten hagelt, sieht vor, dass der Karfreitag für alle
Beschäftigten ab 14.00 Uhr ein Feiertag sein soll. Diese von der Regierung als
Halbfeiertag vorstellte Regelung wird vom Gewerkschaftsverband ÖGB, der den Feiertag
für alle Beschäftigte forderte, als lächerlich bezeichnet, da viele Beschäftigte an
einem Freitag ohnehin schon früher Dienstschluss haben (vgl. Pressemitteilung).
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Tschechische
Republik
- Aufhebung der Wartezeit:
Das Parlament billigte einen
Gesetzentwurf,
wonach die Wartezeit von drei Tagen auf Krankengeld aufgehoben wird. Ab 1. Juli
2019 muss der Arbeitgeber für den gesamten Zeitraum von 14 Tagen ein Krankengeld
zahlen und nicht erst vom vierten bis vierzehnten Tag, wie dies bislang der Fall
ist. Danach setzen die Leistungen der Krankenversicherung ein.
> Zur aktuellen Entwicklung der Gesetzgebung und
der Rechtsprechung, siehe Flash Reports on Labour
Law vom Januar 2019.
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3.
Unternehmen
Umstrukturierungen
Soziale Garantien: Der
Dienstleistungskonzern ISS (480.000 Beschäftigte) und der internationale
Gewerkschaftsverband UNI Global Union verabschiedeten eine gemeinsame Erklärung über
den Erhalt von Arbeitsplätzen im Rahmen des weltweiten Desinvestitionsvorhabens, das
der Konzern am 10. Dezember 2018 bekannt gab. Denn ISS beabsichtigt, seine
Aktivitäten in 13 Ländern, davon 6 in der EU, zu veräußern. Der Konzern hat sich
bereiterklärt, in den EU-Mitgliedstaaten Richtlinie 2001/23 über den Übergang von
Unternehmen anzuwenden und strebt an, die betroffenen Arbeitsverträge der
Beschäftigten aus Nicht-EU-Ländern zu übertragen und betriebsbedingte Kündigungen zu
vermeiden (vgl. Pressemitteilung
von UNI Global Union).
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Transnationale Verhandlungen
- Datenbank: Die Europäische
Kommission kündigte am 23. Januar die Aktualisierung der Datenbank
zu internationalen Rahmenvereinbarungen an. Die mit der ILO eingerichtete
Datenbank enthält 321 Vereinbarungen, die in 164 Unternehmen geschlossen wurden
und 9 Millionen Beschäftigte betreffen. Die Vereinbarungen können nach Thema,
Unternehmen oder Sektor gesucht werden.
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4. Studien
und Berichte
Auswirkungen des Pariser Klimaabkommens auf die
Beschäftigung: Aus einem von Eurofound veröffentlichten Bericht
geht hervor, dass sich der ökologische Wandel in der Form, in der er im Abkommen
vorhergesagt wurde, auf die EU in ihrer Gesamtheit positiv auswirken wird, auch wenn
es zwischen den einzelnen Sektoren erhebliche Unterschiede geben wird. Die positiven
Auswirkungen auf die Beschäftigungslage sind in erster Linie auf die für diesen
Wandel erforderlichen Investitionen zurückzuführen sowie auf die gesunkenen Ausgaben
für importierte fossile Brennstoffe. Die größten Beschäftigungszunahmen werden
demnach auf Belgien, Spanien, Deutschland und Griechenland entfallen. Polen wird
voraussichtlich das einzige Land mit leicht negativen Auswirkungen sein.
- Auswirkungen von Plastik auf die
Gesundheit: Das Europäische Gewerkschaftsinstitut weist
auf eine Studie hin, die von mehreren vom Zentrum für internationales
Umweltrecht (CIEL) koordinierten NROs erstellt wurde (vgl. vollständiger
Bericht oder die Zusammenfassung),
und in der zum ersten Mal die Auswirkungen des gesamten Lebenszyklus von Plastik
auf die Gesundheit berücksichtigt werden. Der Studie zufolge ist „Plastik für
eine Gesundheitskrise verantwortlich“, die unerkannt bleibt (vgl. Kommentar
von ETUI).
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5.
Europäische Wahlen
Das Ziel dieser Rubrik ist es nicht, Ihre Entscheidung bei den nächsten
Europawahlen zu beeinflussen, sondern über Initiativen zu berichten, die eine
Debatte über die Zukunft der Europäischen Union eröffnen.
> In dieser Ausgabe werden wir Ihnen nicht wie beim letzten Mal eine
Initiative vorstellen, die eine Debatte eröffnet, um die EU aus der Sackgasse
herauszuführen. Heute möchten wir Ihnen ein Manifest vorstellen, das zwar auch eine
Debatte eröffnet, gleichzeitig aber „konkrete Vorschläge – insbesondere ein Projekt
für einen Demokratisierungsvertrag und ein Projekt für einen europäischen Haushalt“
enthält, das die Ungleichheiten innerhalb der Mitgliedstaaten verringern soll, ohne
auf einen Transfer zwischen den „tugendhaften“ und den wirtschaftlich schwächeren
Ländern abzuzielen. Mehr als 113.000 Personen haben das Manifest unterschrieben.
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