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IR Notes 118 – 24 April 2019
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Philippe Pochet, Generaldirektor des Europäischen
Gewerkschaftsinstituts
Wie bewerten Sie die Ergebnisse der
aktuellen Europäischen Kommission im Hinblick auf das soziale
Europa? Angesichts der Umstände, das heißt, für ein
Europa, in dem Mitte-Links-Regierungen nicht in der Mehrheit sind,
ist die Bilanz durchaus zufriedenstellend. In diesem Zusammenhang
hat die Kommission im allgemeinen sozialere Standpunkte vertreten
als die Mitgliedstaaten. Man kann nicht sagen, dass wir wieder in
einer Zeit leben, in der das soziale Europa eine überaus wichtige
Stellung einnimmt. Doch steht es auch nicht mehr völlig im Abseits
wie noch zu Zeiten der Kommission Barroso. Um das soziale Europa
voranzubringen, müssen freilich strukturelle Defizite abgebaut
werden, wie in manchen Fällen die fehlende qualifizierte Mehrheit,
um soziale Fragen auf die Agenda zu setzen. Doch es muss auch
strategische Akteure geben, die bereit sind zu handeln, wie in dem
soeben erschienen Buch deutlich wird (*). Ein gutes Beispiel dafür
ist der Europäische Gewerkschaftsbund, der in den vergangenen Jahren
wichtige Lobbyarbeit geleistet und starken Druck auf die
Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament ausgeübt hat, um die
europäische Säule sozialer Rechte zu unterstützen und umzusetzen und
um die Verabschiedung von Richtlinien durchzusetzen, die von der
Gewerkschaftsbewegung geförderte Maßnahmen enthalten. Anhand von
konkreten Beispielen wie Gesundheitsschutz und Sicherheit am
Arbeitsplatz oder auch Gleichstellung von Frauen und Männern zeigt
das Buch, wie sich eine Gruppe von Akteuren für bestimmte Bereiche
einsetzte, Erfolge oder Misserfolge verbuchte, auch Fortschritte
erzielte, bevor diese Themen von der europäischen Agenda
verschwanden.
(*)
Philippe Pochet, „À la recherche de l’Europe sociale“ („Auf der
Suche nach dem sozialen Europa“), Presse Universitaire de
France, 372 Seiten, 26 Euro (19,99
Euro auf der Website des
Herausgebers), Mai 2019
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In den
Schlagzeilen
Das soziale
Europa durch verstärkte Nutzung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit
vorantreiben
Am 16. April legte die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine „verstärkte Nutzung der Beschlussfassung
mit qualifizierter Mehrheit“ vor. In bestimmten Bereichen müssen
die Mitgliedstaaten Beschlüsse einstimmig fassen: 1. Bekämpfung von Diskriminierung;
2. Soziale Sicherheit und sozialer Schutz der Arbeitnehmer (mit Ausnahme von
grenzüberschreitenden Situationen); 3. Schutz der Arbeitnehmer gegen Kündigung; 4.
Vertretung und kollektive Wahrnehmung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen;
5. Beschäftigungsbedingungen der Staatsangehörigen dritter Länder, die sich
rechtmäßig im Gebiet der Gemeinschaft aufhalten. Um Blockaden zu vermeiden, schlägt
die Kommission gemäß den EU-Verträgen die Anwendung von Überleitungsklauseln vor.
Anhand der Überleitungsklauseln könnten die Mitgliedstaaten einstimmig entscheiden,
die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit auf Bereiche auszudehnen, für die
bislang noch die Einstimmigkeit gilt, um „die Entscheidungsfindung dort zügiger,
flexibler und effizienter zu gestalten“, so die Kommission. Sie schlägt die
Anwendung einer Überleitungsklausel für die Nichtdiskriminierung vor. Diese Klausel
könnte auch für die Annahme von Empfehlungen im Bereich der sozialen Sicherheit und
des sozialen Schutzes von Arbeitnehmern erwogen werden, um „den Prozess der
Modernisierung und der Konvergenz der Sozialschutzsysteme“ zu unterstützen. Alle
europäischen Instanzen, die Sozialpartner und alle Interessenträger sind aufgerufen,
sich zu diesen Vorschlägen zu äußern. Nach den Europawahlen wird sich dann die
nächste Kommission mit diesem Thema weiter befassen müssen. > Weitere Informationen: Die
Kommission hat eine Pressemitteilung,
ein Factsheet mit
Fragen und Antworten und Anhänge
der Mitteilung veröffentlicht.
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
- Triebfahrzeugführer :
In der Verordnung
2019/554 vom 5. April 2019 werden die Sprachanforderungen erleichtert,
die laut Anhang VI der Richtlinie 2007/59 für die Zertifizierung von
Triebfahrzeugführern im Eisenbahnsystem der EU vorgeschrieben sind.
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Vorhaben
- Koordinierung der Systeme der sozialen
Sicherheit : Auf der letzten Tagung des Europäischen
Parlaments beschlossen die Abgeordneten (mit 291 gegen 284 Stimmen bei 6
Enthaltungen), dass es mehr Zeit brauche, um die Vorschriften zur Koordinierung
der Systeme der sozialen Sicherheit zu überarbeiten.
> Siehe
auch: Reaktion
des Europäischen Gewerkschaftsbundes.
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Aktuelle
soziale Themen
- Die Zukunft der Arbeit :
Die Europäische Kommission organisierte am
9. April eine hochrangige Konferenz zur Zukunft der Arbeit, auf der zehn
Kernbotschaften herausgearbeitet wurden; so muss u. a. definiert werden, „wie
die Zukunft der Arbeit aussehen soll, und wie wir dies erreichen“ (siehe Pressemitteilung).
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Sektoraler
sozialer Dialog
Digitaler Wandel in der chemischen Industrie:
Die europäischen Chemie-Sozialpartner veröffentlichten am 9.
April einen Bericht über den
digitalen Wandel am Arbeitsplatz in der Chemieindustrie. Schwerpunkt war die
2. digitale Revolution (Internet der Dinge, KI etc.). In den sechs
Schlussfolgerungen schlagen die Autoren u. a. vor, den Bereichen mobile Arbeit,
Gestaltung der Arbeitszeit und Qualifikationen in Tarifverträgen mehr Aufmerksamkeit
zu schenken. Andere im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel wichtige Themen
(Datenschutz, Leistungsüberwachung) sollen ebenfalls in Tarifverträgen
berücksichtigt oder von anderen Initiativen (z. B. offene Dialogprozesse) begleitet
werden. > vgl. auch Mitteilungen von IndustriAll und ECEG,
sowie Zusammenfassung
des Berichts.
- Schutz der Beschäftigten vor Formaldehyd:
Das Formaldehyd-Bündnis von Herstellern und Arbeitnehmern,
das sich aus den Sozialpartnern der Chemiebranche zusammensetzt, teilte am 27.
Juni 2018 in einem
gemeinsamen Schreiben an die Europäische Kommission seine Entscheidung
mit, die von der EU festgelegten Grenzwerte für Formaldehyd zu unterschreiten
und die maximal zulässigen Grenzwerte von 2 ppm auf 0,3 ppm zu senken. Für seine
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Arbeitnehmer wurde das Bündnis mit
einem Preis ausgezeichnet.
> vgl.
auch Pressemitteilung.
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Zahlung des Mindestlohns durch Zustelldienste :
Die Gewerkschaft ver.di kritisiert seit mehreren Monaten die
Praktiken bestimmter Paketdienste. Diese setzen Subunternehmer ein, die ihrerseits
Arbeitnehmer aus Osteuropa zu Stundenlöhnen ab 4,50 Euro beschäftigen, während der
Mindestlohn bei 9,19 Euro liegt. Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat diese
Arbeitsbedingungen als „beschämend“ bezeichnet und ein neues Gesetz angekündigt, mit
dem die Paketdienste für Verstöße ihrer Subunternehmer mitverantwortlich gemacht
werden sollen, die häufig weder den Mindestlohn zahlen, noch ihrer
Sozialversicherungspflicht nachkommen. Auf diese Weise soll auch die Vereinbarung
zwischen der Deutschen Post und der Gewerkschaft ver.di unterstützt werden.
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Belgien
- Eine Studie über Burnout am Arbeitsplatz :
Das Arbeitsministerium veröffentlichte eine Studie,
die bei Forschern in Auftrag gegeben wurde, um einerseits die Verbreitung des
Burnout-Phänomens und die Zahl der Personen zu erfassen, die sich in Belgien am
Arbeitsplatz überlastet fühlen, und andererseits das 2013 eingeführte Instrument
zur Früherkennung von Burnout anzupassen, das Patienten/Beschäftigten,
Allgemeinmedizinern und Betriebsärzten als Hilfe dienen soll. Während die
Früherkennungsmaßnahme mithilfe der Studie verbessert werden kann, lässt sich
die Verbreitung des Burnout-Phänomens damit nicht berechnen. Doch die
Untersuchung zeigt eine gewisse Stabilität der Zahlen in den Jahren 2010 – 2018.
Ferner macht sie deutlich, dass der Einsatz von zwei Diagnoseverfahren zusammen
sinnvoll ist: die klinische Einschätzung des Arztes mithilfe des
Burnout-Früherkennungsinstruments und ein Fragebogen zur Selbsteinschätzung des
Patienten.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Chemische Industrie : Der führende europäische
Hersteller für PVC Compounds Benvic
Europe hat mit einer am 22. Oktober 2018 unterzeichneten Vereinbarung einen
Betriebsrat nach französischem Recht gegründet. Die Neuheit besteht darin, dass
diese Vereinbarung, in Anlehnung an die Bestimmungen der EBR-Richtlinie 2009/38,
auch die europäischen Tochtergesellschaften abdeckt, obwohl das Unternehmen nur 250
Personen beschäftigt. Benvic Europe, ein Unternehmen der italienischen
Investmentgesellschaft Investindustrial, verfügt über Standorte in Spanien,
Frankreich, Italien und Polen.
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Nahrungsmittelindustrie :
Das belgische Familienunternehmen Ardo (3.800 Beschäftigte),
weltweiter Anbieter von Tiefkühlgemüse und -obst, hat nach dreijährigen
Verhandlungen eine Vereinbarung
zur Errichtung eines EBR unterzeichnet. Ardo hat Standorte in acht
europäischen Ländern: Belgien, Dänemark, Frankreich, Niederlande, Österreich,
Portugal, Spanien und Vereinigtes Königreich. Die europäische
Gewerkschaftsföderation EFFAT, die die Verhandlungsführer der Arbeitnehmer
begleitete, begrüßt das Zustandekommen dieser Vereinbarung und die Einbeziehung
Großbritanniens in den Zuständigkeitsbereichs des Betriebsrats (vgl. Pressemitteilung).
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Automobilzulieferer : Nachdem
der amerikanische Automobilzulieferer TI
Automotive (28.700 Beschäftigte) gerichtlich zur
Verhandlungseröffnung gezwungen wurde, unterzeichnete er am 27. März eine Vereinbarung zur Bildung eines
EBR nach englischem Recht. Die Vereinbarung sieht den Verbleib britischer
Vertreter vor und legt bei Kündigung eines Arbeitsvertrags eines EBR-Mitglieds fest,
dass die Unternehmensleitung den EBR-Vorsitzenden innerhalb einer angemessenen Frist
über die Gründe der Kündigung informieren muss.
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- Umstrukturierung :
IndustriAll Europe hat Honda dazu aufgefordert, zur
Schließung des Standorts in Swindon, Großbritannien, eine außerordentliche
Sitzung seines EBR einzuberufen (vgl. Pressemitteilung).
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Transnationale Vereinbarungen
Arbeitsplatzqualität : Die
Unternehmensleitung des französischen Versicherungsunternehmens Groupama (32.000 Beschäftigte,
davon 7.000 außerhalb Frankreichs) unterzeichnete mit seinem EBR am 1. Juli 2018
eine allgemeine Erklärung zur
Arbeitsplatzqualität. Mit diesem Text wird eine erste Erklärung vom 15.
Februar 2013 zu diesem Thema durch die Aufnahme von Bestimmungen zur Vereinbarkeit
von Beruf und Privatleben und zu Auswirkungen der Digitalisierung ergänzt.
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Betriebsvereinbarung
Ende einer Auslagerung : Die
Unternehmensleitung der Deutschen Post
AG und die Gewerkschaft Verdi haben am 27. März eine
Einigung zur Überleitung in den Konzern der rund 13.000 Beschäftigten der im Jahre
2015 gegründeten Regionalgesellschaften erzielt. Für sie galt der in der
Logistikwirtschaft geltende Tarifvertrag, der weniger Schutz und weniger Entgelt
bietet als der Tarifvertrag der Post (vgl. Pressemitteilung von Verdi
und Uni
Europa. Die Überleitung erfolgt zum 1. Juli 2019, und die Beschäftigten sind
bis Ende 2022 gegen betriebsbedingte Kündigungen geschützt. Uni Europa zufolge
dürfte der Konzern im Zusammenhang mit den verschiedenen Gesellschaften Verwaltungs-
und Managementkosten einsparen und den Arbeitsplatz attraktiver machen. Schließlich
plant das Unternehmen in diesem Jahr 5.000 neue Fahrer einzustellen.
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Gewerkschaften
- Das beim Stahlkonzern ArcelorMittal eingerichtete
Gewerkschaftsnetzwerk forderte auf seiner zweiten Tagung am 8. und 9. April
Verhandlungen für ein weltweites Rahmenabkommen (vgl. Pressemitteilung
von IndustriAll).
- Die internationalen Gewerkschaftsverbände IndustriAll und UNI verurteilen die
von Kimberly Clark
angekündigten jüngsten Umstrukturierungen, die Australien und Großbritannien
betreffen (vgl. Pressemitteilung
von IndustriAll und UNI).
- Die Gewerkschaften bei Hyundai und Kia haben ihre
Unternehmensleitung zu Verhandlungen für eine weltweite Rahmenvereinbarung
aufgefordert (vgl. Pressemitteilung
von IndustriAll). Dies wäre die erste Rahmenvereinbarung mit einem koreanischen
Konzern.
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4. Studien
und Berichte
Digitaler Wandel : Die von der
Europäischen Kommission eingesetzte hochrangige Expertengruppe hat am 8. April ihren
Bericht zu den Auswirkungen des
digitalen Wandels auf den Arbeitsmarkt in der EU eingereicht. Darin wird u.
a. die Einrichtung eines persönlichen Kontos für das Erlernen digitaler Kompetenzen
angeregt, damit Arbeitnehmer ihre Beschäftigungsfähigkeit auf dem sich schnell
wandelnden digitalen Arbeitsmarkt erhalten. Im Bericht wird auch von einer
„Digitalisierung“ des sozialen Dialogs gesprochen, vor allem bei
Plattform-Unternehmen, wo die Beschäftigten Zugang zu digitalen Dialogräumen haben
könnten („social worknet“). Arbeitgeber, Gewerkschaften und Plattformen
könnten sich zur Verbesserung des kollektiven Rahmens regelmäßig in anderen
digitalen Räumen austauschen („social digilogue“).
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