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IR Notes 118 – Das soziale Europa durch verstärkte Nutzung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit vorantreiben

  IR Notes 118 – 24 April 2019
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Philippe Pochet, Generaldirektor des Europäischen Gewerkschaftsinstituts

Wie bewerten Sie die Ergebnisse der aktuellen Europäischen Kommission im Hinblick auf das soziale Europa?
Angesichts der Umstände, das heißt, für ein Europa, in dem Mitte-Links-Regierungen nicht in der Mehrheit sind, ist die Bilanz durchaus zufriedenstellend. In diesem Zusammenhang hat die Kommission im allgemeinen sozialere Standpunkte vertreten als die Mitgliedstaaten. Man kann nicht sagen, dass wir wieder in einer Zeit leben, in der das soziale Europa eine überaus wichtige Stellung einnimmt. Doch steht es auch nicht mehr völlig im Abseits wie noch zu Zeiten der Kommission Barroso. Um das soziale Europa voranzubringen, müssen freilich strukturelle Defizite abgebaut werden, wie in manchen Fällen die fehlende qualifizierte Mehrheit, um soziale Fragen auf die Agenda zu setzen. Doch es muss auch strategische Akteure geben, die bereit sind zu handeln, wie in dem soeben erschienen Buch deutlich wird (*). Ein gutes Beispiel dafür ist der Europäische Gewerkschaftsbund, der in den vergangenen Jahren wichtige Lobbyarbeit geleistet und starken Druck auf die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament ausgeübt hat, um die europäische Säule sozialer Rechte zu unterstützen und umzusetzen und um die Verabschiedung von Richtlinien durchzusetzen, die von der Gewerkschaftsbewegung geförderte Maßnahmen enthalten.  Anhand von konkreten Beispielen wie Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz oder auch Gleichstellung von Frauen und Männern zeigt das Buch, wie sich eine Gruppe von Akteuren für bestimmte Bereiche einsetzte, Erfolge oder Misserfolge verbuchte, auch Fortschritte erzielte, bevor diese Themen von der europäischen Agenda verschwanden.

(*) Philippe Pochet, „À la recherche de l’Europe sociale“ („Auf der Suche nach dem sozialen Europa“), Presse Universitaire de France, 372 Seiten, 26 Euro (19,99 Euro auf der Website des Herausgebers), Mai 2019


 
  Agenda

 


16. Mai
Paris

France Stratégie, Denkfabrik der französischen Regierung, stellt die Schlussfolgerungen des Berichts von Michel Servoz über „künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit“ vor. Servoz ist Sonderberater des EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker.


20. – 24. Mai
Wien

14. Kongress des Europäischen Gewerkschaftsbunds.


27.-30. Mai
Venedig

Die Internationale Gesellschaft für das Recht der Arbeit und der sozialen Sicherheit organisiert ihr 6. Internationales Seminar über internationales und vergleichendes Arbeitsrecht zum Thema: „Zukunft der Arbeit: Arbeitsrecht und Arbeitsmarktregulierung im digitalen Zeitalter“.


4. – 7. Juni
Dublin

10. Kongress des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den Öffentlichen Dienst.


6.-7. Juni
Bordeaux

Internationales Kolloquium von Comptrasec mit dem Titel: „Menschenhandel: Von der Vielzahl der Praktiken bis hin zur rechtlichen Einordnung“.


12. – 14. Juni
Dresden

6. Europäische Konferenz zu Normung, Prüfung und Zertifizierung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.


13. Juni
Dublin

Eurofound organisiert ein Webinar, um die neuesten Schlussfolgerungen ihrer Untersuchungen zur steigenden Zahl mobiler Arbeitnehmer vorzustellen, die Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen.


13. und 14. Juni
Brüssel

Rat der für Beschäftigung und Sozialpolitik zuständigen europäischen Minister.


28. Juni
Brüssel

Konferenz des europäischen Verbands der Reinigungs- und Gebäudedienstleistungsunternehmen über die Zukunft der Branche mit Debatten über soziale Innovation, Digitalisierung und Kreislaufwirtschaft  (vgl. Programm und praktische Informationen).

 
  Über uns

 


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In den Schlagzeilen
Das soziale Europa durch verstärkte Nutzung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit vorantreiben

Am 16. April legte die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine „verstärkte Nutzung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit“ vor. In bestimmten Bereichen müssen die Mitgliedstaaten Beschlüsse einstimmig fassen: 1. Bekämpfung von Diskriminierung; 2. Soziale Sicherheit und sozialer Schutz der Arbeitnehmer (mit Ausnahme von grenzüberschreitenden Situationen); 3. Schutz der Arbeitnehmer gegen Kündigung; 4. Vertretung und kollektive Wahrnehmung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen; 5. Beschäftigungsbedingungen der Staatsangehörigen dritter Länder, die sich rechtmäßig im Gebiet der Gemeinschaft aufhalten. Um Blockaden zu vermeiden, schlägt die Kommission gemäß den EU-Verträgen die Anwendung von Überleitungsklauseln vor. Anhand der Überleitungsklauseln könnten die Mitgliedstaaten einstimmig entscheiden, die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit auf Bereiche auszudehnen, für die bislang noch die Einstimmigkeit gilt, um „die Entscheidungsfindung dort zügiger, flexibler und effizienter zu gestalten“, so die Kommission. Sie schlägt die Anwendung einer Überleitungsklausel für die Nichtdiskriminierung vor. Diese Klausel könnte auch für die Annahme von Empfehlungen im Bereich der sozialen Sicherheit und des sozialen Schutzes von Arbeitnehmern erwogen werden, um „den Prozess der Modernisierung und der Konvergenz der Sozialschutzsysteme“ zu unterstützen. Alle europäischen Instanzen, die Sozialpartner und alle Interessenträger sind aufgerufen, sich zu diesen Vorschlägen zu äußern. Nach den Europawahlen wird sich dann die nächste Kommission mit diesem Thema weiter befassen müssen.
>
Weitere Informationen: Die Kommission hat eine Pressemitteilung, ein Factsheet mit Fragen und Antworten und Anhänge der Mitteilung veröffentlicht.


1. Europäische Union
Gesetzgebung

  • Triebfahrzeugführer : In der Verordnung 2019/554 vom 5. April 2019 werden die Sprachanforderungen erleichtert, die laut Anhang VI der Richtlinie 2007/59 für die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern im Eisenbahnsystem der EU vorgeschrieben sind.

Vorhaben

  • Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit : Auf der letzten Tagung des Europäischen Parlaments beschlossen die Abgeordneten (mit 291 gegen 284 Stimmen bei 6 Enthaltungen), dass es mehr Zeit brauche, um die Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu überarbeiten.
    > Siehe auch:
    Reaktion des Europäischen Gewerkschaftsbundes.

Aktuelle soziale Themen

  • Die Zukunft der Arbeit : Die Europäische Kommission organisierte am 9. April eine hochrangige Konferenz zur Zukunft der Arbeit, auf der zehn Kernbotschaften herausgearbeitet wurden; so muss u. a. definiert werden, „wie die Zukunft der Arbeit aussehen soll, und wie wir dies erreichen“ (siehe Pressemitteilung).

Sektoraler sozialer Dialog

Digitaler Wandel in der chemischen Industrie: Die europäischen Chemie-Sozialpartner veröffentlichten am 9. April einen Bericht über den digitalen Wandel am Arbeitsplatz in der Chemieindustrie. Schwerpunkt war die 2. digitale Revolution (Internet der Dinge, KI etc.). In den sechs Schlussfolgerungen schlagen die Autoren u. a. vor, den Bereichen mobile Arbeit, Gestaltung der Arbeitszeit und Qualifikationen in Tarifverträgen mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Andere im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel wichtige Themen (Datenschutz, Leistungsüberwachung) sollen ebenfalls in Tarifverträgen berücksichtigt oder von anderen Initiativen (z. B. offene Dialogprozesse) begleitet werden.
>
vgl. auch Mitteilungen von IndustriAll und ECEG, sowie Zusammenfassung des Berichts.



  • Schutz der Beschäftigten vor Formaldehyd: Das Formaldehyd-Bündnis von Herstellern und Arbeitnehmern, das sich aus den Sozialpartnern der Chemiebranche zusammensetzt, teilte am 27. Juni 2018 in einem gemeinsamen Schreiben an die Europäische Kommission seine Entscheidung mit, die von der EU festgelegten Grenzwerte für Formaldehyd  zu unterschreiten und die maximal zulässigen Grenzwerte von 2 ppm auf 0,3 ppm zu senken. Für seine Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Arbeitnehmer wurde das Bündnis mit einem Preis ausgezeichnet.
    > vgl. auch Pressemitteilung.


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Zahlung des Mindestlohns durch Zustelldienste : Die Gewerkschaft ver.di kritisiert seit mehreren Monaten die Praktiken bestimmter Paketdienste. Diese setzen Subunternehmer ein, die ihrerseits Arbeitnehmer aus Osteuropa zu Stundenlöhnen ab 4,50 Euro beschäftigen, während der Mindestlohn bei 9,19 Euro liegt. Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat diese Arbeitsbedingungen als „beschämend“ bezeichnet und ein neues Gesetz angekündigt, mit dem die Paketdienste für Verstöße ihrer Subunternehmer mitverantwortlich gemacht werden sollen, die häufig weder den Mindestlohn zahlen, noch ihrer Sozialversicherungspflicht nachkommen. Auf diese Weise soll auch die Vereinbarung zwischen der Deutschen Post und der Gewerkschaft ver.di unterstützt werden.


Belgien

  • Eine Studie über Burnout am Arbeitsplatz : Das Arbeitsministerium veröffentlichte eine Studie, die bei Forschern in Auftrag gegeben wurde, um einerseits die Verbreitung des Burnout-Phänomens und die Zahl der Personen zu erfassen, die sich in Belgien am Arbeitsplatz überlastet fühlen, und andererseits das 2013 eingeführte Instrument zur Früherkennung von Burnout anzupassen, das  Patienten/Beschäftigten, Allgemeinmedizinern und Betriebsärzten als Hilfe dienen soll. Während die Früherkennungsmaßnahme mithilfe der Studie verbessert werden kann, lässt sich die Verbreitung des Burnout-Phänomens damit nicht berechnen. Doch die Untersuchung zeigt eine gewisse Stabilität der Zahlen in den Jahren 2010 – 2018. Ferner macht sie deutlich, dass der Einsatz von zwei Diagnoseverfahren zusammen sinnvoll ist: die klinische Einschätzung des Arztes mithilfe des Burnout-Früherkennungsinstruments und ein Fragebogen zur Selbsteinschätzung des Patienten.

3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Chemische Industrie : Der führende europäische Hersteller für PVC Compounds Benvic Europe hat mit einer am 22. Oktober 2018 unterzeichneten Vereinbarung einen Betriebsrat nach französischem Recht gegründet. Die Neuheit besteht darin, dass diese Vereinbarung, in Anlehnung an die Bestimmungen der EBR-Richtlinie 2009/38, auch die europäischen Tochtergesellschaften abdeckt, obwohl das Unternehmen nur 250 Personen beschäftigt. Benvic Europe, ein Unternehmen der italienischen Investmentgesellschaft Investindustrial, verfügt über Standorte in Spanien, Frankreich, Italien und Polen.



Nahrungsmittelindustrie : Das belgische Familienunternehmen Ardo (3.800 Beschäftigte), weltweiter Anbieter von Tiefkühlgemüse und -obst, hat nach dreijährigen Verhandlungen eine Vereinbarung zur Errichtung eines EBR unterzeichnet. Ardo hat Standorte in acht europäischen Ländern: Belgien, Dänemark, Frankreich, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Vereinigtes Königreich. Die europäische Gewerkschaftsföderation EFFAT, die die Verhandlungsführer der Arbeitnehmer begleitete, begrüßt das Zustandekommen dieser Vereinbarung und die Einbeziehung Großbritanniens in den Zuständigkeitsbereichs des Betriebsrats (vgl. Pressemitteilung).



Automobilzulieferer : Nachdem der amerikanische Automobilzulieferer TI Automotive (28.700 Beschäftigte) gerichtlich zur Verhandlungseröffnung gezwungen wurde, unterzeichnete er am 27. März eine Vereinbarung zur Bildung eines EBR nach englischem Recht. Die Vereinbarung sieht den Verbleib britischer Vertreter vor und legt bei Kündigung eines Arbeitsvertrags eines EBR-Mitglieds fest, dass die Unternehmensleitung den EBR-Vorsitzenden innerhalb einer angemessenen Frist über die Gründe der Kündigung informieren muss.



  • Umstrukturierung : IndustriAll Europe hat Honda dazu aufgefordert, zur Schließung des Standorts in Swindon, Großbritannien, eine außerordentliche Sitzung seines EBR einzuberufen (vgl. Pressemitteilung).

Transnationale Vereinbarungen

Arbeitsplatzqualität : Die Unternehmensleitung des französischen Versicherungsunternehmens Groupama (32.000 Beschäftigte, davon 7.000 außerhalb Frankreichs) unterzeichnete mit seinem EBR am 1. Juli 2018 eine allgemeine Erklärung zur Arbeitsplatzqualität. Mit diesem Text wird eine erste Erklärung vom 15. Februar 2013 zu diesem Thema durch die Aufnahme von Bestimmungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und zu Auswirkungen der Digitalisierung ergänzt.


Betriebsvereinbarung

Ende einer Auslagerung : Die Unternehmensleitung der Deutschen Post AG und die Gewerkschaft Verdi haben am 27. März eine Einigung zur Überleitung in den Konzern der rund 13.000 Beschäftigten der im Jahre 2015 gegründeten Regionalgesellschaften erzielt. Für sie galt der in der Logistikwirtschaft geltende Tarifvertrag, der weniger Schutz und weniger Entgelt bietet als der Tarifvertrag der Post (vgl. Pressemitteilung von Verdi und Uni Europa. Die Überleitung erfolgt zum 1. Juli 2019, und die Beschäftigten sind bis Ende 2022 gegen betriebsbedingte Kündigungen geschützt. Uni Europa zufolge dürfte der Konzern im Zusammenhang mit den verschiedenen Gesellschaften Verwaltungs- und Managementkosten einsparen und den Arbeitsplatz attraktiver machen. Schließlich plant das Unternehmen in diesem Jahr 5.000 neue Fahrer einzustellen.


Gewerkschaften

  • Das beim Stahlkonzern ArcelorMittal eingerichtete Gewerkschaftsnetzwerk forderte auf seiner zweiten Tagung am 8. und 9. April Verhandlungen für ein weltweites Rahmenabkommen (vgl. Pressemitteilung von IndustriAll).

  • Die internationalen Gewerkschaftsverbände IndustriAll und UNI verurteilen die von Kimberly Clark angekündigten jüngsten Umstrukturierungen, die Australien und Großbritannien betreffen (vgl. Pressemitteilung von IndustriAll und UNI).

  • Die Gewerkschaften bei Hyundai und Kia haben ihre Unternehmensleitung zu Verhandlungen für eine weltweite Rahmenvereinbarung aufgefordert (vgl. Pressemitteilung von IndustriAll). Dies wäre die erste Rahmenvereinbarung mit einem koreanischen Konzern.


4. Studien und Berichte

Digitaler Wandel : Die von der Europäischen Kommission eingesetzte hochrangige Expertengruppe hat am 8. April ihren Bericht zu den Auswirkungen des digitalen Wandels auf den Arbeitsmarkt in der EU eingereicht. Darin wird u. a. die Einrichtung eines persönlichen Kontos für das Erlernen digitaler Kompetenzen angeregt, damit Arbeitnehmer ihre Beschäftigungsfähigkeit auf dem sich schnell wandelnden digitalen Arbeitsmarkt erhalten. Im Bericht wird auch von einer „Digitalisierung“ des sozialen Dialogs gesprochen, vor allem bei Plattform-Unternehmen, wo die Beschäftigten Zugang zu digitalen Dialogräumen haben könnten („social worknet“). Arbeitgeber, Gewerkschaften und Plattformen könnten sich zur Verbesserung des kollektiven Rahmens regelmäßig in anderen digitalen Räumen austauschen („social digilogue“).

 

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  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
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