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IR Notes 128 – 23 Oktober 2019
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Oliver Röpke, Präsident der Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
(EWSA) Arbeitnehmergruppe
Wie könnten Sie als Präsident der
EWSA Arbeit-nehmergruppe die Sozialagenda der EU in den
kommenden Monaten verbessern? Die europäische Säule sozialer Rechte (ESSR)
muss u.a. Ungleichheit und Armut bekämpfen, angemessene Arbeits- und
Lebensbedingungen garantieren, einen Rahmen für
Antidumping-Verfahren bieten und EU-weit einklagbare soziale Rechte
gewährleisten. Um diese Ziele zu erreichen, darf die Säule kein
zahnloser Tiger sein, sondern muss mit angemessenen und
ausreichenden finanziellen Mitteln und Befugnissen ausgestattet
werden. Die finanziellen Mittel sollten nicht nur aus dem
EU-Haushalt, sondern auch aus den Etats der nationalen Regierungen
stammen, als soziale Investitionen gelten und von den
Haushaltsregeln ausgenommen sein. Im Hinblick auf die
Rechtsbefugnisse sind die Richtlinien zur Entsendung von
Arbeitnehmern oder zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Ausgangspunkte, doch sind weitere legislative Initiativen
erforderlich, um den politischen Willen in die Tat umzusetzen. Dies
gilt auch für die Europäische Arbeitsbehörde (ELA): Sie ist ein
vielversprechender Schritt, doch fehlt es ihr derzeit noch an
wirksamen Befugnissen, und die Kontrollen erfolgen auf freiwilliger
Basis. In der Arbeitnehmergruppe haben wir bislang die Umsetzung
überwacht und Ideen zur Vorgehensweise von ELA und ESSR
beigesteuert, beispielsweise die Entwicklung von Mechanismen zur
Behebung von makroökonomischen und sozialen Ungleichgewichten, die
Schaffung von Mindesteinkommenssystemen sowie eine gemeinsame
Arbeitslosenversicherung. Die Sozialagenda kann demnach nur
verbessert werden, wenn sie gleichrangig mit der Wirtschaftspolitik
ist, und ihre Instrumente (ESSR, ELA u. a.) mit ausreichenden
Mitteln und Befugnissen ausgestattet sind. Diese Bemühungen werden
jedoch scheitern, wenn Sozialpartner und Tarifverhandlungen,
einschließlich des Europäischen Semesters, nicht in den politischen
Entscheidungsprozess integriert werden. Tarifverhandlungen sind das
einzige Instrument, das Lösungen für die Herausforderungen der neuen
Arbeitsformen und der zunehmenden Ungleichheit anbietet, die das
EU-Projekt als Ganzes bedrohen und Öl in das populistische Feuer
gießen. Derzeit wird viel über Nachhaltigkeit gesprochen – um dieses
Ziel jedoch zu erreichen, müssen ökologische, ökonomische und
soziale Dimensionen berücksichtigt werden. Dies wiederum muss sich
in einer übergreifenden politischen EU-Strategie widerspiegeln, in
der die ESSR eine Schlüsselrolle einnimmt.
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Agenda
24.
Oktober Luxemburg Rat
Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten.
24. und 25.
Oktober Frankfurt am
Main Seminar
der IG Metall über gute Beispiele der EBR/SE-BR-Arbeit;
Austausch rund um die Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstituts, an
der 1635 EBR-Mitglieder teilnahmen, mit einem Beitrag zum Brexit und zu
den Perspektiven der EU nach der Europawahl und der Einrichtung der
neuen Kommission.
28.
Oktober Brüssel Mittagsgespräch
des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zum Thema „Ein
Plan für die Wirtschaftsdemokratie in Europa: die nächste Phase der
Arbeitnehmermitbestimmung“ mit Ewan McGaughey, Professor am
King’s College London, Isabelle Schömann (EGB), Aline Hoffmann und Sara
Lafuente Hernández (ETUI).
3.-6.
November Berlin Seminar
für EBR/SE-BR-Mitglieder ausgerichtet von vier deutschen
Gewerkschaftsverbänden zur Stärkung der Unterrichtungs- und
Anhörungsverfahren.. Ansprechpartnerin: Doris Meissner – doris.meissner@igbce.de
12. November Noisy-Le-Grand Internationales
IRES-Seminar mit Jean-Claude Barbier. Diskussionen rund um das
Buch: „A la recherche de l’Europe sociale“ (Auf der Suche nach einem
sozialen Europa) von Philippe Pochet (Europäisches
Gewerkschaftsinstitut).
12.-13.
November Bilbao Gipfel
für gesunde Arbeitsplätze 2019.
14. und 15.
November Brüssel Abschlusskonferenz
des europäischen Projekts „European
Metal Workers Participation; state of play and best practices on the
edge“, ausgerichtet von der französischen
Gewerkschaftsorganisation FGMM-CFDT mit Unterstützung von 12
angeschlossenen europäischen Gewerkschaften und dem Expertenwissen der
Beratungsfirma Syndex. Simultan gedolmetscht in Englisch, Französisch,
Polnisch, Rumänisch, Spanisch und Tschechisch. EBR-Mitglieder, die sich
über ihre Gewerkschaft anmelden, können an der Konferenz
teilnehmen. Ansprechpartnerin: Caroline Blot – caroline.blot@fgmm.cfdt.fr
26.
November Helsinki Eurofound
organisiert zusammen mit den finnischen Ministerien für Wirtschaft,
Beschäftigung, Soziales und Gesundheit und den finnischen Sozialpartnern
ein Seminar
über die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Qualität des
Arbeitslebens.
27.
November Helsinki Tagung im
Rahmen der finnischen EU-Ratspräsidentschaft zur Verhütung
arbeitsbedingter Krebserkrankungen.
3. und 4.
Dezember Brüssel Konferenz
des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zur Zukunft
von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Europa, 30 Jahre nach
Verabschiedung der Rahmenrichtlinie im Jahr 1989.
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In den
Schlagzeilen
Europäische
Arbeitsbehörde nimmt ihre Tätigkeit auf, hat aber nur wenige Befugnisse
Die neue Europäische Arbeitsbehörde nahm am 16. Oktober in Brüssel mit einer
Eröffnungsfeier ihre Tätigkeit zunächst in den Räumlichkeiten der Europäischen
Kommission auf. Sie wird in der slowakischen Hauptstadt Bratislava ihren endgültigen
Sitz einnehmen, sobald dort alles bereit ist (vgl. Pressemitteilung.
Bis 2024 soll sie 140 Mitarbeiter haben und über ein Jahresbudget von 50 Mio. Euro
verfügen. In einem Memo mit
Fragen und Antworten präzisiert die Kommission die Aufgaben der Behörde, die bereits
eine Website hat: Sie soll 1. den Zugang zu
Informationen über Rechte und Pflichten bei grenzüberschreitender Mobilität
erleichtern; 2. die Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten bei der
grenzüberschreitenden Durchsetzung einschlägiger EU-Vorschriften unterstützen und 3.
bei grenzüberschreitenden Problemen zwischen den Mitgliedstaaten vermitteln und zu
Lösungen beitragen. Entgegen dem Vorschlag der Kommission soll sie jedoch nicht „bei
Störungen des Arbeitsmarktes zur Herbeiführung von Lösungen beitragen“, insbesondere
dann, wenn im Fall von Umstrukturierungen mehrere Länder betroffen sind. Gemäß ihrer
Verordnung
vom 20. Juni 2019 können sich Beschäftigte oder Arbeitgeber bei
Unstimmigkeiten über die Anwendung des Unionsrechts nicht direkt an die Behörde
wenden. Für diese Art von Streitigkeiten sollen weiterhin die nationalen Gerichte
zuständig sein. Im Gegensatz zu anderen Behörden, wie z. B. der Europäischen
Bankaufsichtsbehörde, kann sie keine Sanktionen verhängen. Ferner kann sie zur
Bekämpfung des Entsendebetrugs nicht aus eigener Initiative Inspektionen in mehreren
Mitgliedstaaten durchführen. Sie darf nur auf Antrag der Mitgliedstaaten handeln.
Die Sozialpartner verfügen über vier Sitze im Verwaltungsrat (bei 34 Mitgliedern,
davon 27 Vertreter der Mitgliedstaaten) und zehn Sitze (von 11, davon ein Vertreter
der Kommission) in der „Gruppe der Interessenträger“, die eine beratende Funktion
hat. Sie haben daher echten Einfluss und wollen diese neue Behörde auch durchaus
nutzen. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) und die Europäische Föderation der
Bau- und Holzarbeiter (EFBH) kündigten an, Fälle, die für den weitverbreiteten
Missbrauch von entsandten Arbeitnehmern typisch sind, an die Behörde zu verweisen
(vgl. Pressemitteilung
des EGB).
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
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Aktuelle
soziale Themen
Soziales Europa wird gestärkt :
Mit überwältigender Mehrheit verabschiedete das Europäische
Parlament am 10. Oktober eine
Entschließung zur Beschäftigungs- und Sozialpolitik des
Euro-Währungsgebiets. In dieser Entschließung befassen sich die
Parlamentsmitglieder mit einigen Themen, die auch im Mandat der EU-Kommissare
genannt sind, und präzisieren ihre Erwartungen (vgl. Pressemitteilung).
Die Abgeordneten betonen, „dass die sozialen und wirtschaftlichen Ziele der Union
gleichrangig sein sollten und im nächsten Haushaltsplan Mittel hierfür gesichert
werden sollten“. Die länderspezifischen Empfehlungen des Rats sollten daher „mit den
wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zielen der EU im Einklang stehen und
sich verstärken […], anstatt im Widerspruch zueinander zu stehen“. Die Mitglieder
des Europäischen Parlaments fordern die Kommission vor allem dazu auf, Vorschläge
vorzulegen 1. für eine europäische Arbeitslosenrückversicherung, „um die Bürger zu
schützen und den Druck auf die öffentlichen Finanzen bei externen Schocks zu
reduzieren; 2. für eine „Strategie zur Bekämpfung der Armut“ mit der Umsetzung einer
„europäischen Kindergarantie“; 3. für eine Politik, „um den sozialen Bedürfnissen
derjenigen Rechnung zu tragen, für die der Arbeitsmarkt nicht zugänglich ist“; 4.
für ein Rechtsinstrument, „mit dem sichergestellt wird, dass jeder Arbeitnehmer in
der Union über einen gerechten Mindestlohn verfügt“; 5. für eine Richtlinie über
Lohntransparenz, „um das geschlechtsspezifische Lohngefälle rasch zu beseitigen“; 6.
für die Einführung eines Rechts „auf digitale Unerreichbarkeit“; 7. für „eine
langfristige Planungsstrategie für die Integration von Angehörigen ethnischer
Minderheiten in den Arbeitsmarkt […], um das Exklusionsrisiko einzudämmen“; 8. für
eine Initiative, „damit auf Online-Plattformen tätige Personen Zugang zu
Sozialschutz haben und ihre sozialen Rechte und Arbeitnehmerrechte ungeachtet ihres
Beschäftigungsstatus gewährleistet sind und damit Tarifverträge auch für diese
Personen gelten“. Das Parlament positioniert sich also eindeutig als die europäische
Institution, die die Mitgliedstaaten immer wieder an die soziale Dimension des
europäischen Aufbauwerks erinnert.
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Rechtsprechung
Sanktionen bei Nichteinhaltung der
Entsende-Formalitäten : Der Gerichtshof wies die
Mitgliedstaaten darauf hin, dass der Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs
bei der Verhinderung von Missbräuchen im Zusammenhang mit der Entsendung von
Arbeitnehmern eingehalten werden muss. Zur Ausführung einer Notinstandsetzung
beauftragte ein österreichisches Unternehmen nacheinander zwei in Kroatien ansässige
Firmen mit einem Teil der Arbeiten. Nach einer Kontrolle verhängten die Behörden
gegen die beiden kroatischen Unternehmen und ihre Geschäftsführer hohe Geldbußen von
mehr als 2 Mio. Euro wegen nicht vollständiger Lohnunterlagen. Der Gerichtshof ist
der Auffassung, dass die Höhe der Strafen „nicht in angemessenem Verhältnis zur
Schwere der geahndeten Verstöße“ steht. Die Durchsetzung der Verpflichtungen könnte
„auch mit weniger einschränkenden Maßnahmen wie der Auferlegung von Geldstrafen in
geringerer Höhe oder einer Höchstgrenze für solche Strafen gewährleistet werden, und
ohne sie zwangsläufig mit Ersatzfreiheitsstrafen zu verknüpfen“ (EuGH,
12. September 2019, verbundene Rechtssachen C‑64/18, C‑140/18, C‑146/18 et
C‑148/18, Zoran Maksimovic).
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Sozialer
Dialog
Industriepolitik : Auf einer
gemeinsamen Konferenz am 9. Oktober riefen europäische Arbeitgeber
und Gewerkschaften die neue EU-Kommission und das Europäische Parlament zu einer
proaktiveren und ehrgeizigeren europäischen Industriestrategie auf (siehe
Pressemitteilung von EGB
und BusinessEurope).
Ein Anliegen, das auch auf der Tagesordnung des dreigliedrigen Gipfels am 16.
Oktober stand (siehe gemeinsame
Erklärung).
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Sektoraler
sozialer Dialog
- Nahrungsmittel: Die
Sozialpartner im Nahrungsmittelsektor (EFFAT und FoodDrinkEurope) stellten am
15. Oktober die Ergebnisse ihres von der EU finanzierten Projekts für den
sozialen Dialog vor, in dessen Rahmen die aktuellen Veränderungen in der
Beschäftigung und die Herausforderungen durch die Digitalisierung untersucht
wurden (vgl. Pressemitteilung
der EFFAT und Bericht).
- Versicherungen und Banken:
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen (Eurofound) veröffentlichte am 7. Oktober Studien zur
Repräsentativität der Sozialpartner in den Versicherungs- und Bankenbranchen. Diese
Studien wurden im Auftrag der EU-Kommission durchgeführt.
- Eisenbahn: Die
europäischen Sozialpartner im Eisenbahnsektor (CER und ETF) begannen am 16.
Oktober Verhandlungen über ein europäisches Abkommen zur Förderung der
Beschäftigung von Frauen in diesem Sektor (vgl. Pressemitteilung von ETF
und CER).
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2.
Mitgliedstaaten
Dänemark
Reglementierung des Güterkraftverkehrs :
Die dänische Regierung hat einen Ausschuss mit der Erstellung
eines Berichts über die Einführung eines Mindestlohns für mobile Arbeitnehmer im
Rahmen von Kabotage-Fahrten beauftragt. Es soll gewährleistet werden, dass ihre
Vergütung den in den dänischen Tarifverträgen festgelegten Löhnen entspricht.
Während der Bericht für Dezember erwartet wird, tritt zum 1. November eine Regelung
für ausländische Busfahrer in Kraft, die Transportdienstleistungen auf dänischem
Hoheitsgebiet erbringen. Die Regelung wird vom Europäischen Gewerkschaftsverband ETF
begrüßt (vgl. Pressemitteilung).
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Griechenland
- Abschaffung der Solidarhaftung von
Auftraggebern: Mit Artikel 117 des Gesetzes
4623/7.8.2019 wurde die Solidarhaftung abgeschafft, kraft der Auftraggeber laut
einem Gesetz aus dem Jahr 2018 für die Zahlung von Gehältern, Sozialbeiträgen
und Abfindungen von Mitarbeitern des Unterauftragnehmers gesamtschuldnerisch
haftbar gemacht werden konnten. Eine Solidarhaftung bei der Untervergabe von
Aufträgen existiert demnach nicht mehr.
> Weitere Informationen zu
rechtlichen Entwicklungen in den Mitgliedstaaten in den Flash Reports on Labour Law
von Juli und August 2019.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Nichtbefolgung des Anhörungsverfahrens :
In seinem Beschluss vom 9. Oktober hat
das Central Arbitration Committee (CAC), die englische Schlichtungsstelle zur
Prüfung von EBR-Streitigkeiten, das amerikanische Unternehmen Verizon wegen Missachtung der
Klauseln der EBR-Vereinbarung deutlich verurteilt. Im Zuge einer Umstrukturierung,
bei der 216 Arbeitsstellen in acht europäischen Ländern auf dem Spiel stehen,
begnügte sich die Unternehmensleitung von Verizon damit, den engeren EBR-Ausschuss
vor der offiziellen Bekanntgabe darüber zu informieren. In einem solchen Fall sieht
die Vereinbarung jedoch nicht nur eine Informationssitzung vor, sondern auch die
Anhörung des engeren Ausschusses, der um die im EBR vertretenen Mitglieder der
betroffenen Länder erweitert wird. Nachdem die Unternehmensleitung den Forderungen
des EBR-Vorsitzenden nicht nachgekommen ist, einen erweiterten engeren Ausschuss
einzuberufen, wurde diese von der CAC wegen Nichtbeachtung des Verfahrens und zur
Übernahme der Anwaltskosten verurteilt, die dem EBR zur Verteidigung seiner
Interessen entstanden waren. „Der EBR hat in dieser Sache ein anderes englisches
Gericht angerufen, das darüber entscheiden soll, ob das Unternehmen zu einer
Geldstrafe verurteilt wird, die bis zu 100.000 Euro betragen kann“, sagt
EBR-Vorsitzender Jean-Philippe Charpentier. Ziel ist es, den Konzernbeschäftigten zu
zeigen, dass die Verurteilung der CAC mehr als einen rein symbolischen Charakter
hat.“ Die Entscheidung der CAC ist wichtig, da die Finanzierung eines
Gerichtsverfahrens für eine Personalvertretung, die über kein eigenes Budget
verfügt, bei Streitigkeiten immer wieder ein Problem darstellt.
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Änderung der Vereinbarung :
Zentrale Leitung und EBR-Mitglieder des Unternehmens Nexans (27.000 Beschäftigte)
änderten die EBR-Vereinbarung vom
16. Juli 2003 durch eine Zusatzvereinbarung vom 12.
Februar 2019. Die neuen Bestimmungen, die die Mittel des EBR verbessern,
machen dessen Stellung gegenüber den nationalen Gremien deutlich. „Um wirksame
Maßnahmen zu gewährleisten“, dürfen die Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren in
den Vertretungsgremien in den Mitgliedstaaten, die von einem Vorhaben betroffen
sind, das eine EBR-Anhörung erfordert, „erst dann eingeleitet werden, wenn das
Verfahren im EBR eingeleitet worden ist“. Die betroffenen Gremien „dürfen demnach
weder vor“ dem EBR „einberufen werden, noch dürfen sie ihre erste Sitzung vor der
ersten Sitzung des EBR abhalten“.
- Brexit: Die
Unternehmensleitung und die EBR-Mitglieder der Veolia-Gruppe haben am 26.
Juni eine Zusatzklausel zur EBR-Gründungsvereinbarung unterzeichnet, wonach das
Vereinigte Königreich auch nach einem Austritt aus der EU im Geltungsbereich der
Vereinbarung verbleibt. Die britischen EBR-Vertreter haben dieselben Rechte und
Befugnisse und genießen denselben Schutz wie die anderen Mitglieder des
Eurobetriebsrats. Am 19. Dezember 2018 wurde zwischen der Unternehmensleitung
von Suez und dessen EBR
eine Zusatzvereinbarung
unterzeichnet, die denselben Zweck verfolgt, ohne sich dabei ausdrücklich auf
das Vereinigte Königreich zu beziehen.
- Einspruch gegen
Schließung: Nach der angekündigten Schließung des Michelin-Werks in Bamberg
mit 860 Beschäftigten kritisierte der engere Ausschuss des EBR auf einer
außerordentlichen Sitzung am 9. Oktober in einer Erklärung diese
Entscheidung).
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Transnationale Vereinbarungen
Grundrechte : Der internationale
belgische Materialtechnologie-Konzern Umicore (10.700 Beschäftigte)
und die globale Gewerkschaftsföderation IndustriAll Global Union haben am 17.
Oktober zum dritten Mal ihren weltweiten Rahmenvertrag für eine nachhaltige
Entwicklung erneuert. Er enthält neue Bestimmungen zu Gewalt und Belästigung am
Arbeitsplatz, zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, zu Umweltfragen,
Sorgfaltspflicht in der Lieferkette und zum digitalen Wandel (vgl.
Pressemitteilungen von IndustriAll
und Umicore(auf
Niederländisch). > Siehe
auch: Das spanische Textilunternehmen Inditex (174. 000 Beschäftigte)
und der internationale Gewerkschaftsverband UNI Europa feierten am 3. Oktober den
zehnten Jahrestag ihrer internationalen Rahmenvereinbarung (vgl. Pressemitteilung
von UNI Global Union).
- Sexuelle Belästigung: Die
Unternehmensleitung der dänischen Molkereigenossenschaft Arla (19.190 Beschäftigte)
und die internationale Gewerkschaftsföderation IUL haben am 7. Oktober eine Vereinbarung zu sexueller
Belästigung geschlossen. (siehe (vgl. Pressemitteilung von IUL).
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Gewerkschaften
Weltbetriebsrat : Vom 30.
September bis zum 3. Oktober sind mehr als 40 Vertreter aus 20 Ländern des
Weltbetriebsrats der schwedischen SKF-Gruppe (47.000 Beschäftigte)
zusammengekommen und haben sich über Digitalisierung sowie Gesundheits- und
Sicherheitsfragen ausgetauscht. Ein ganzer Tag war für die Diskussion mit der
Unternehmensleitung über Perspektiven, Strategien und Aktivitäten der Gruppe
reserviert (siehe Pressemitteilung
von IndustriAll Global Union).
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