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IR Notes 128 – Europäische Arbeitsbehörde nimmt ihre Tätigkeit auf, hat aber nur wenige Befugnisse

  IR Notes 128 – 23 Oktober 2019
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Oliver Röpke, Präsident der Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Arbeitnehmergruppe

Wie könnten Sie als Präsident der EWSA Arbeit-nehmergruppe die Sozialagenda der EU in den kommenden Monaten verbessern?
Die europäische Säule sozialer Rechte (ESSR) muss u.a. Ungleichheit und Armut bekämpfen, angemessene Arbeits- und Lebensbedingungen garantieren, einen Rahmen für Antidumping-Verfahren bieten und EU-weit einklagbare soziale Rechte gewährleisten. Um diese Ziele zu erreichen, darf die Säule kein zahnloser Tiger sein, sondern muss mit angemessenen und ausreichenden finanziellen Mitteln und Befugnissen ausgestattet werden. Die finanziellen Mittel sollten nicht nur aus dem EU-Haushalt, sondern auch aus den Etats der nationalen Regierungen stammen, als soziale Investitionen gelten und von den Haushaltsregeln ausgenommen sein. Im Hinblick auf die Rechtsbefugnisse sind die Richtlinien zur Entsendung von Arbeitnehmern oder zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben Ausgangspunkte, doch sind weitere legislative Initiativen erforderlich, um den politischen Willen in die Tat umzusetzen. Dies gilt auch für die Europäische Arbeitsbehörde (ELA): Sie ist ein vielversprechender Schritt, doch fehlt es ihr derzeit noch an wirksamen Befugnissen, und die Kontrollen erfolgen auf freiwilliger Basis. In der Arbeitnehmergruppe haben wir bislang die Umsetzung überwacht und Ideen zur Vorgehensweise von ELA und ESSR beigesteuert, beispielsweise die Entwicklung von Mechanismen zur Behebung von makroökonomischen und sozialen Ungleichgewichten, die Schaffung von Mindesteinkommenssystemen sowie eine gemeinsame Arbeitslosenversicherung. Die Sozialagenda kann demnach nur verbessert werden, wenn sie gleichrangig mit der Wirtschaftspolitik ist, und ihre Instrumente (ESSR, ELA u. a.) mit ausreichenden Mitteln und Befugnissen ausgestattet sind. Diese Bemühungen werden jedoch scheitern, wenn Sozialpartner und Tarifverhandlungen, einschließlich des Europäischen Semesters, nicht in den politischen Entscheidungsprozess integriert werden. Tarifverhandlungen sind das einzige Instrument, das Lösungen für die Herausforderungen der neuen Arbeitsformen und der zunehmenden Ungleichheit anbietet, die das EU-Projekt als Ganzes bedrohen und Öl in das populistische Feuer gießen. Derzeit wird viel über Nachhaltigkeit gesprochen – um dieses Ziel jedoch zu erreichen, müssen ökologische, ökonomische und soziale Dimensionen berücksichtigt werden. Dies wiederum muss sich in einer übergreifenden politischen EU-Strategie widerspiegeln, in der die ESSR eine Schlüsselrolle einnimmt.

 
  Agenda

 


24. Oktober
Luxemburg
Rat Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten.


24. und 25. Oktober
Frankfurt am Main
Seminar der IG Metall über gute Beispiele der EBR/SE-BR-Arbeit; Austausch rund um die Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstituts, an der 1635 EBR-Mitglieder teilnahmen, mit einem Beitrag zum Brexit und zu den Perspektiven der EU nach der Europawahl und der Einrichtung der neuen Kommission.


28. Oktober
Brüssel
Mittagsgespräch des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zum Thema „Ein Plan für die Wirtschaftsdemokratie in Europa: die nächste Phase der Arbeitnehmermitbestimmung“ mit Ewan McGaughey, Professor am King’s College London, Isabelle Schömann (EGB), Aline Hoffmann und Sara Lafuente Hernández (ETUI).


3.-6. November
Berlin
Seminar für EBR/SE-BR-Mitglieder ausgerichtet von vier deutschen Gewerkschaftsverbänden zur Stärkung der Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren.. 
Ansprechpartnerin: Doris Meissner – doris.meissner@igbce.de


12. November
Noisy-Le-Grand

Internationales IRES-Seminar mit Jean-Claude Barbier. Diskussionen rund um das Buch: „A la recherche de l’Europe sociale“ (Auf der Suche nach einem sozialen Europa) von Philippe Pochet (Europäisches Gewerkschaftsinstitut).


12.-13. November
Bilbao

Gipfel für gesunde Arbeitsplätze 2019
.


14. und 15. November
Brüssel
Abschlusskonferenz des europäischen Projekts „European Metal Workers Participation; state of play and best practices on the edge“, ausgerichtet von der französischen Gewerkschaftsorganisation FGMM-CFDT mit Unterstützung von 12 angeschlossenen europäischen Gewerkschaften und dem Expertenwissen der Beratungsfirma Syndex. Simultan gedolmetscht in Englisch, Französisch, Polnisch, Rumänisch, Spanisch und Tschechisch. EBR-Mitglieder, die sich über ihre Gewerkschaft anmelden, können an der Konferenz teilnehmen. 
Ansprechpartnerin: Caroline Blot – caroline.blot@fgmm.cfdt.fr


26. November
Helsinki

Eurofound organisiert zusammen mit den finnischen Ministerien für Wirtschaft, Beschäftigung, Soziales und Gesundheit und den finnischen Sozialpartnern ein Seminar über die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Qualität des Arbeitslebens.


27. November
Helsinki

Tagung im Rahmen der finnischen EU-Ratspräsidentschaft zur Verhütung arbeitsbedingter Krebserkrankungen.


3. und 4. Dezember
Brüssel
Konferenz des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zur Zukunft von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Europa, 30 Jahre nach Verabschiedung der Rahmenrichtlinie im Jahr 1989.

 
  Über uns


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In den Schlagzeilen
Europäische Arbeitsbehörde nimmt ihre Tätigkeit auf, hat aber nur wenige Befugnisse

Die neue Europäische Arbeitsbehörde nahm am 16. Oktober in Brüssel mit einer Eröffnungsfeier ihre Tätigkeit zunächst in den Räumlichkeiten der Europäischen Kommission auf. Sie wird in der slowakischen Hauptstadt Bratislava ihren endgültigen Sitz einnehmen, sobald dort alles bereit ist (vgl. Pressemitteilung. Bis 2024 soll sie 140 Mitarbeiter haben und über ein Jahresbudget von 50 Mio. Euro verfügen. In einem Memo mit Fragen und Antworten präzisiert die Kommission die Aufgaben der Behörde, die bereits eine Website hat: Sie soll 1. den Zugang zu Informationen über Rechte und Pflichten bei grenzüberschreitender Mobilität erleichtern; 2. die Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung einschlägiger EU-Vorschriften unterstützen und 3. bei grenzüberschreitenden Problemen zwischen den Mitgliedstaaten vermitteln und  zu Lösungen beitragen. Entgegen dem Vorschlag der Kommission soll sie jedoch nicht „bei Störungen des Arbeitsmarktes zur Herbeiführung von Lösungen beitragen“, insbesondere dann, wenn im Fall von Umstrukturierungen mehrere Länder betroffen sind. Gemäß ihrer Verordnung vom 20. Juni 2019 können sich Beschäftigte oder Arbeitgeber bei Unstimmigkeiten über die Anwendung des Unionsrechts nicht direkt an die Behörde wenden. Für diese Art von Streitigkeiten sollen weiterhin die nationalen Gerichte zuständig sein. Im Gegensatz zu anderen Behörden, wie z. B. der Europäischen Bankaufsichtsbehörde, kann sie keine Sanktionen verhängen. Ferner kann sie zur Bekämpfung des Entsendebetrugs nicht aus eigener Initiative Inspektionen in mehreren Mitgliedstaaten durchführen. Sie darf nur auf Antrag der Mitgliedstaaten handeln. Die Sozialpartner verfügen über vier Sitze im Verwaltungsrat (bei 34 Mitgliedern, davon 27 Vertreter der Mitgliedstaaten) und zehn Sitze (von 11, davon ein Vertreter der Kommission) in der „Gruppe der Interessenträger“, die eine beratende Funktion hat.  Sie haben daher echten Einfluss und wollen diese neue Behörde auch durchaus nutzen. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) und die Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) kündigten an, Fälle, die für den weitverbreiteten Missbrauch von entsandten Arbeitnehmern typisch sind, an die Behörde zu verweisen (vgl. Pressemitteilung des EGB).


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Aktuelle soziale Themen

Soziales Europa wird gestärkt : Mit überwältigender Mehrheit verabschiedete das Europäische Parlament am 10. Oktober eine Entschließung zur Beschäftigungs- und Sozialpolitik des Euro-Währungsgebiets. In dieser Entschließung befassen sich die Parlamentsmitglieder mit einigen Themen, die auch im Mandat der EU-Kommissare genannt sind, und präzisieren ihre Erwartungen (vgl. Pressemitteilung). Die Abgeordneten betonen, „dass die sozialen und wirtschaftlichen Ziele der Union gleichrangig sein sollten und im nächsten Haushaltsplan Mittel hierfür gesichert werden sollten“. Die länderspezifischen Empfehlungen des Rats sollten daher „mit den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zielen der EU im Einklang stehen und sich verstärken […], anstatt im Widerspruch zueinander zu stehen“. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments fordern die Kommission vor allem dazu auf, Vorschläge vorzulegen 1. für eine europäische Arbeitslosenrückversicherung, „um die Bürger zu schützen und den Druck auf die öffentlichen Finanzen bei externen Schocks zu reduzieren; 2. für eine „Strategie zur Bekämpfung der Armut“ mit der Umsetzung einer „europäischen Kindergarantie“; 3. für eine Politik, „um den sozialen Bedürfnissen derjenigen Rechnung zu tragen, für die der Arbeitsmarkt nicht zugänglich ist“; 4. für ein Rechtsinstrument, „mit dem sichergestellt wird, dass jeder Arbeitnehmer in der Union über einen gerechten Mindestlohn verfügt“; 5. für eine Richtlinie über Lohntransparenz, „um das geschlechtsspezifische Lohngefälle rasch zu beseitigen“; 6. für die Einführung eines Rechts „auf digitale Unerreichbarkeit“; 7. für „eine langfristige Planungsstrategie für die Integration von Angehörigen ethnischer Minderheiten in den Arbeitsmarkt […], um das Exklusionsrisiko einzudämmen“; 8. für eine Initiative, „damit auf Online-Plattformen tätige Personen Zugang zu Sozialschutz haben und ihre sozialen Rechte und Arbeitnehmerrechte ungeachtet ihres Beschäftigungsstatus gewährleistet sind und damit Tarifverträge auch für diese Personen gelten“. Das Parlament positioniert sich also eindeutig als die europäische Institution, die die Mitgliedstaaten immer wieder an die soziale Dimension des europäischen Aufbauwerks erinnert.


Rechtsprechung

Sanktionen bei Nichteinhaltung der Entsende-Formalitäten : Der Gerichtshof wies die Mitgliedstaaten darauf hin, dass der Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs bei der Verhinderung von Missbräuchen im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern eingehalten werden muss. Zur Ausführung einer Notinstandsetzung beauftragte ein österreichisches Unternehmen nacheinander zwei in Kroatien ansässige Firmen mit einem Teil der Arbeiten. Nach einer Kontrolle verhängten die Behörden gegen die beiden kroatischen Unternehmen und ihre Geschäftsführer hohe Geldbußen von mehr als 2 Mio. Euro wegen nicht vollständiger Lohnunterlagen. Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass die Höhe der Strafen „nicht in angemessenem Verhältnis zur Schwere der geahndeten Verstöße“ steht. Die Durchsetzung der Verpflichtungen könnte „auch mit weniger einschränkenden Maßnahmen wie der Auferlegung von Geldstrafen in geringerer Höhe oder einer Höchstgrenze für solche Strafen gewährleistet werden, und ohne sie zwangsläufig mit Ersatzfreiheitsstrafen zu verknüpfen“ (EuGH, 12. September 2019, verbundene Rechtssachen C‑64/18, C‑140/18, C‑146/18 et C‑148/18, Zoran Maksimovic).


Sozialer Dialog

Industriepolitik : Auf einer gemeinsamen Konferenz am 9. Oktober riefen europäische Arbeitgeber und Gewerkschaften die neue EU-Kommission und das Europäische Parlament zu einer proaktiveren und ehrgeizigeren europäischen Industriestrategie auf (siehe Pressemitteilung von EGB und BusinessEurope). Ein Anliegen, das auch auf der Tagesordnung des dreigliedrigen Gipfels am 16. Oktober stand (siehe gemeinsame Erklärung).


Sektoraler sozialer Dialog

  • Nahrungsmittel: Die Sozialpartner im Nahrungsmittelsektor (EFFAT und FoodDrinkEurope) stellten am 15. Oktober die Ergebnisse ihres von der EU finanzierten Projekts für den sozialen Dialog vor, in dessen Rahmen die aktuellen Veränderungen in der Beschäftigung und die Herausforderungen durch die Digitalisierung untersucht wurden (vgl. Pressemitteilung der EFFAT und Bericht).

  • Versicherungen und Banken: Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) veröffentlichte am 7. Oktober Studien zur Repräsentativität der Sozialpartner in den Versicherungs- und Bankenbranchen. Diese Studien wurden im Auftrag der EU-Kommission durchgeführt.

  • Eisenbahn: Die europäischen Sozialpartner im Eisenbahnsektor (CER und ETF) begannen am 16. Oktober Verhandlungen über ein europäisches Abkommen zur Förderung der Beschäftigung von Frauen in diesem Sektor (vgl. Pressemitteilung von ETF und CER).


2. Mitgliedstaaten
Dänemark

Reglementierung des Güterkraftverkehrs : Die dänische Regierung hat einen Ausschuss mit der Erstellung eines Berichts über die Einführung eines Mindestlohns für mobile Arbeitnehmer im Rahmen von Kabotage-Fahrten beauftragt. Es soll gewährleistet werden, dass ihre Vergütung den in den dänischen Tarifverträgen festgelegten Löhnen entspricht. Während der Bericht für Dezember erwartet wird, tritt zum 1. November eine Regelung für ausländische Busfahrer in Kraft, die Transportdienstleistungen auf dänischem Hoheitsgebiet erbringen. Die Regelung wird vom Europäischen Gewerkschaftsverband ETF begrüßt (vgl. Pressemitteilung).


Griechenland

  • Abschaffung der Solidarhaftung von Auftraggebern: Mit Artikel 117 des Gesetzes 4623/7.8.2019 wurde die Solidarhaftung abgeschafft, kraft der Auftraggeber laut einem Gesetz aus dem Jahr 2018 für die Zahlung von Gehältern, Sozialbeiträgen und Abfindungen von Mitarbeitern des Unterauftragnehmers gesamtschuldnerisch haftbar gemacht werden konnten. Eine Solidarhaftung bei der Untervergabe von Aufträgen existiert demnach nicht mehr.

> Weitere Informationen zu rechtlichen Entwicklungen in den Mitgliedstaaten in den  Flash Reports on Labour Law von Juli und August 2019.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Nichtbefolgung des Anhörungsverfahrens : In seinem Beschluss vom 9. Oktober hat das Central Arbitration Committee (CAC), die englische Schlichtungsstelle zur Prüfung von EBR-Streitigkeiten, das amerikanische Unternehmen Verizon wegen Missachtung der Klauseln der EBR-Vereinbarung deutlich verurteilt. Im Zuge einer Umstrukturierung, bei der 216 Arbeitsstellen in acht europäischen Ländern auf dem Spiel stehen, begnügte sich die Unternehmensleitung von Verizon damit, den engeren EBR-Ausschuss vor der offiziellen Bekanntgabe darüber zu informieren. In einem solchen Fall sieht die Vereinbarung jedoch nicht nur eine Informationssitzung vor, sondern auch die Anhörung des engeren Ausschusses, der um die im EBR vertretenen Mitglieder der betroffenen Länder erweitert wird. Nachdem die Unternehmensleitung den Forderungen des EBR-Vorsitzenden nicht nachgekommen ist, einen erweiterten engeren Ausschuss einzuberufen, wurde diese von der CAC wegen Nichtbeachtung des Verfahrens und zur Übernahme der Anwaltskosten verurteilt, die dem EBR zur Verteidigung seiner Interessen entstanden waren. „Der EBR hat in dieser Sache ein anderes englisches Gericht angerufen, das darüber entscheiden soll, ob das Unternehmen zu einer Geldstrafe verurteilt wird, die bis zu 100.000 Euro betragen kann“, sagt EBR-Vorsitzender Jean-Philippe Charpentier. Ziel ist es, den Konzernbeschäftigten zu zeigen, dass die Verurteilung der CAC mehr als einen rein symbolischen Charakter hat.“ Die Entscheidung der CAC ist wichtig, da die Finanzierung eines Gerichtsverfahrens für eine Personalvertretung, die über kein eigenes Budget verfügt, bei Streitigkeiten immer wieder ein Problem darstellt.



Änderung der Vereinbarung : Zentrale Leitung und EBR-Mitglieder des Unternehmens Nexans (27.000 Beschäftigte) änderten die EBR-Vereinbarung vom 16. Juli 2003 durch eine Zusatzvereinbarung vom 12. Februar 2019. Die neuen Bestimmungen, die die Mittel des EBR verbessern, machen dessen Stellung gegenüber den nationalen Gremien deutlich. „Um wirksame Maßnahmen zu gewährleisten“, dürfen die Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren in den Vertretungsgremien in den Mitgliedstaaten, die von einem Vorhaben betroffen sind, das eine EBR-Anhörung erfordert, „erst dann eingeleitet werden, wenn das Verfahren im EBR eingeleitet worden ist“. Die betroffenen Gremien „dürfen demnach weder vor“ dem EBR „einberufen werden, noch dürfen sie ihre erste Sitzung vor der ersten Sitzung des EBR abhalten“.



  • Brexit: Die Unternehmensleitung und die EBR-Mitglieder der Veolia-Gruppe haben am 26. Juni eine Zusatzklausel zur EBR-Gründungsvereinbarung unterzeichnet, wonach das Vereinigte Königreich auch nach einem Austritt aus der EU im Geltungsbereich der Vereinbarung verbleibt. Die britischen EBR-Vertreter haben dieselben Rechte und Befugnisse und genießen denselben Schutz wie die anderen Mitglieder des Eurobetriebsrats. Am 19. Dezember 2018 wurde zwischen der Unternehmensleitung von Suez und dessen EBR eine Zusatzvereinbarung unterzeichnet, die denselben Zweck verfolgt, ohne sich dabei ausdrücklich auf das Vereinigte Königreich zu beziehen.

  • Einspruch gegen Schließung: Nach der angekündigten Schließung des Michelin-Werks in Bamberg mit 860 Beschäftigten kritisierte der engere Ausschuss des EBR auf einer außerordentlichen Sitzung am 9. Oktober in einer Erklärung diese Entscheidung).


Transnationale Vereinbarungen

Grundrechte : Der internationale belgische Materialtechnologie-Konzern Umicore (10.700 Beschäftigte) und die globale Gewerkschaftsföderation IndustriAll Global Union haben am 17. Oktober zum dritten Mal ihren weltweiten Rahmenvertrag für eine nachhaltige Entwicklung erneuert. Er enthält neue Bestimmungen zu Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz, zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, zu Umweltfragen, Sorgfaltspflicht in der Lieferkette und zum digitalen Wandel (vgl. Pressemitteilungen von IndustriAll und Umicore(auf Niederländisch).
> Siehe auch: Das spanische Textilunternehmen Inditex (174. 000 Beschäftigte) und der internationale Gewerkschaftsverband UNI Europa feierten am 3. Oktober den zehnten Jahrestag ihrer internationalen Rahmenvereinbarung (vgl. Pressemitteilung von UNI Global Union).



  • Sexuelle Belästigung: Die Unternehmensleitung der dänischen Molkereigenossenschaft Arla (19.190 Beschäftigte) und die internationale Gewerkschaftsföderation IUL haben am 7. Oktober eine Vereinbarung zu sexueller Belästigung geschlossen. (siehe (vgl. Pressemitteilung von IUL).


Gewerkschaften

Weltbetriebsrat : Vom 30. September bis zum 3. Oktober sind mehr als 40 Vertreter aus 20 Ländern des Weltbetriebsrats der schwedischen SKF-Gruppe (47.000 Beschäftigte) zusammengekommen und haben sich über Digitalisierung sowie Gesundheits- und Sicherheitsfragen ausgetauscht. Ein ganzer Tag war für die Diskussion mit der Unternehmensleitung über Perspektiven, Strategien und Aktivitäten der Gruppe reserviert (siehe Pressemitteilung von IndustriAll Global Union).

 

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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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