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IR Notes 129 — 6 November 2019
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Ralf Götz, Leiter des EBR/SE-Teams, IG Metall Vorstand
Was hat Sie beim EBR-Seminar der IG
Metall am meisten beeindruckt (Siehe 3.
Unternehmen)? Zunächst einmal hat es mich sehr gefreut
mitzuerleben, wie groß das Interesse der EBR-Mitglieder war,
Erfahrungen untereinander auszutauschen und voneinander zu lernen,
insbesondere im Rahmen der von uns veranstalteten vier Workshops.
Ferner haben mich bestimmte Ergebnisse der EBR-Studie des
Europäischen Gewerkschaftsinstituts überrascht, die klar zeigen,
dass Euro-Betriebsräte ohne Gewerkschaften nicht funktionieren.
Dieses Ergebnis ist für uns Lob aber auch Ansporn zugleich. Eines
unserer Probleme ist das Misstrauen zahlreicher europäischer
Gewerkschaften gegenüber Euro-Betriebsräten. Denn viele
Gewerkschafter meinen, dass diese Gremien nichts mit Gewerkschaften
zu tun haben. Daran müssen wir noch arbeiten. Wir müssen nachweisen,
dass die EBR sehr viel mit Gewerkschaften zu tun haben! Wir müssen
uns wirklich in die Euro-Betriebsräte einbringen, sie begleiten und
nicht nur politische Empfehlungen für ihre Arbeit erlassen. Wir
müssen persönlich zu den Sitzungen gehen, um sie zu unterstützen.
Auf diese Weise koordinieren wir 130 EBR und 23 SE-BR. Das Seminar
hat weiterhin ergeben, dass die EBR ein gutes Sprungbrett für andere
politische Tätigkeiten sind. Natürlich handelt es sich um ein
Unterrichtungs- und Anhörungsgremium mit der Unternehmensleitung.
Doch ein wichtiger Punkt ist der EBR als Ort der Begegnung. Es ist
wichtig, dass EBR-Mitglieder Zeit für sich haben, sich ein eigenes
Bild von den Aktivitäten des Unternehmens in den verschiedenen
Ländern zu machen und gemeinsam Maßnahmen zu beschließen. Das ist
genau das, wonach wir als Gewerkschafter streben. Und darum geht es
bei der Arbeit des EBR.
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Agenda
12.
November Noisy-Le-Grand Internationales
IRES-Seminar mit Jean-Claude Barbier. Diskussionen rund um das
Buch: „A la recherche de l’Europe sociale“ (Auf der Suche nach einem
sozialen Europa) von Philippe Pochet (Europäisches
Gewerkschaftsinstitut).
12.-13.
November Bilbao Gipfel
für gesunde Arbeitsplätze 2019.
14. und 15.
November Brüssel Abschlusskonferenz
des europäischen Projekts „European
Metal Workers Participation; state of play and best practices on the
edge“, ausgerichtet von der französischen
Gewerkschaftsorganisation FGMM-CFDT mit Unterstützung von 12
angeschlossenen europäischen Gewerkschaften und dem Expertenwissen der
Beratungsfirma Syndex. Simultan gedolmetscht in Englisch, Französisch,
Polnisch, Rumänisch, Spanisch und Tschechisch. EBR-Mitglieder, die sich
über ihre Gewerkschaft anmelden, können an der Konferenz
teilnehmen. Ansprechpartnerin: Caroline Blot – caroline.blot@fgmm.cfdt.fr
15.
November Utrecht EOR
Plattform für EBR-Mitglieder, organisiert von SBI Formaat.
Vorstellung der EBR-Studie des Europäischen Gewerkschaftsbunds
(Diskussion nur auf Niederländisch).
26.
November Helsinki Eurofound
organisiert zusammen mit den finnischen Ministerien für Wirtschaft,
Beschäftigung, Soziales und Gesundheit und den finnischen Sozialpartnern
ein Seminar
über die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Qualität des
Arbeitslebens.
27.
November Helsinki Tagung im
Rahmen der finnischen EU-Ratspräsidentschaft zur Verhütung
arbeitsbedingter Krebserkrankungen.
3. und 4.
Dezember Brüssel Konferenz
des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zur Zukunft
von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Europa, 30 Jahre nach
Verabschiedung der Rahmenrichtlinie im Jahr 1989.
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Über uns
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In den
Schlagzeilen
Das Gericht
der Europäischen Union schwächt den Europäischen Sozialdialog
Das Gericht der Europäischen Union stellt mit seinem Urteil (EuG,
24. Oktober 2019, Rs T-310/18, EGÖD Jan Goudriaan vs. Europäische
Kommission) eine Praxis in Frage, die seit 1991 im Vertrag über die
Arbeitsweise der EU (AEUV) vorgesehen ist. Laut diesem Vertrag können Sozialpartner
europäische Vereinbarungen schließen, entweder auf eigene Initiative oder nach einer
Anhörung der EU-Kommission, wenn diese eine europäische Initiative in einem
sozialpolitischen Bereich, d. h. im Zuständigkeitsbereich der europäischen
Sozialpartner für sinnvoll erachtet (Art. 154 und 155 AEUV). Dies gilt sowohl für
branchenübergreifende als auch für sektorale Vereinbarungen. Damit die Bestimmungen
dieser Vereinbarungen für alle Arbeitgeber und Beschäftigten innerhalb der EU
gelten, können die Unterzeichnerparteien die Kommission auffordern, ihre
Vereinbarung dem Rat – der die Mitgliedstaaten vertritt – vorzulegen. Der Rat kann
daraufhin einen Beschluss fassen, der mittels einer Richtlinie auf die Ausdehnung
der Vereinbarungsbestimmungen auf die gesamte Europäische Union abzielt. Das
Besondere an diesem Verfahren ist, dass die europäischen Sozialpartner befugt sind,
im Rahmen von Kollektivvereinbarungen soziale Standards festzulegen, z. B. für
befristete Arbeitsverträge, Teilzeit, Arbeitszeiten oder auch Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz. Eine weitere Besonderheit ist, dass diese Vereinbarungen
auf Beschluss des Rats auf die EU ausgeweitet werden können, ohne dass Kommission
oder Rat Einfluss auf den Wortlaut nehmen können und das EU-Parlament lediglich
unterrichtet wird. Bis 2012 legte die Kommission dem Rat systematisch die
Vereinbarungen für einen Beschluss vor, sie selbst prüfte dabei drei Kriterien: die
Repräsentativität der Unterzeichnerparteien, inwiefern der Inhalt mit dem EU-Recht
im Einklang stand und keine übermäßige Belastung für KMU darstellte. Doch ab 2012,
in einer Zeit, in der die Kommission jede sozialpolitische Initiative auf Eis legte,
wurde der sektorale soziale Dialog immer mehr zu einem Störfaktor. Da die Kommission
weiterhin die Anträge der Sozialpartner zur Ausweitung ihrer Vereinbarungen und
damit zur EU-weiten Harmonisierung der Standards erhielt, beschloss sie, die quasi
automatische Weiterleitung der Vereinbarungen an den Rat in Frage zu stellen. Sie
stellt sich auf den Standpunkt, beurteilen zu können, ob es zweckmäßig ist, eine
Vereinbarung dem Rat vorzulegen oder nicht. Seitdem wurde die Autonomie der
Sozialpartner eingeschränkt und es gab eine Reihe von Schikanen, was dieses
ursprüngliche Verfahren zur Schaffung sozialer Standards blockiert. Die
Gerichtsentscheidung setzt diesem Modell nun ein Ende, indem die Befugnis der
Kommission bestätigt wird, die Ergebnisse des Europäischen Sozialdialogs ins Leere
laufen zu lassen. >
Weitere Informationen
hierzu: Das sehr aufschlussreiche Arbeitspapier des
Europäischen Gewerkschaftsinstituts „Legislative
implementation of European social partner agreements: challenges and
debates“, von Jean-Paul Tricart. > Siehe auch die Reaktionen der
Sozialpartner: EGÖD,
CES
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Für eine Richtlinie über das Management von
Umstrukturierungen : Anlässlich der am 24. Oktober
angenommenen Entschließung zu den „Auswirkungen
der Insolvenz von Thomas Cook auf den Tourismus in der EU“
(vgl. Pressemitteilung),
weisen die europäischen Abgeordneten die EU-Kommission darauf hin, dass sie im
Januar 2013 eine Entschließung
angenommen hatten, dem Parlament einen Vorschlag für einen Rechtsakt über das Recht
der Beschäftigten auf Unterrichtung und Anhörung, Antizipation und Management von
Umstrukturierungen zu unterbreiten.
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Rechtsprechung
Begründung einer verdeckten Videoüberwachung :
In einer spanischen Rechtssache geht es um den
Leiter eines Supermarkts, der Beschäftigte wegen Diebstahls entlassen hat, nachdem
der Diebstahl durch verdeckte Videoüberwachung belegt werden konnte. Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) räumte den möglichen Einsatz dieses Mittels
ohne vorherige Unterrichtung der Beschäftigten ein. Das Gericht wies zwar darauf
hin, dass das spanische Recht sowie „die einschlägigen internationalen und
europäischen Normen festlegen, dass es grundsätzlich erforderlich ist, die
Beschäftigten, wenn auch nur allgemein, eindeutig und vorab über das Vorhandensein
und die Modalitäten einer solchen Datenerhebung zu informieren“. Doch der
Gerichtshof hält „das sorgfältige Abwägen“ der spanischen Gerichte „zwischen dem
Recht der Beschäftigten auf Achtung ihres Privatlebens und dem Interesse des
Arbeitgebers, sein Eigentum zu schützen und die ordnungsgemäße Geschäftstätigkeit
des Unternehmens sicherzustellen“, für rechtmäßig. Das Vorliegen eines begründeten
Verdachts auf gravierendes Fehlverhalten und das Ausmaß der festgestellten Verluste
können als angemessene Begründung für die fehlende vorherige Unterrichtung ausgelegt
werden. Drei Richter veröffentlichten eine abweichende Meinung, in der sie die
Ansicht vertreten, das Gericht fordere jeden zur Selbstjustiz auf, indem es ein
solches Verhalten durch eine Einzelperson nicht verurteile. Der Europäische
Gewerkschaftsbund hatte in dieser Rechtssache interveniert, um den Grundsatz
vorheriger Unterrichtung zu verteidigen (EGMR, 17. Oktober 2019, Nr.
1874/13 und 8567/13, Lopez Ribalda u. a. vs. Spanien).
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Sektoraler
sozialer Dialog
- Gas : Die europäischen
Gewerkschaftsverbände IndustriAll Europe und EGÖD sowie die
Arbeitgeberorganisation Eurogas haben ihren europäischen Sozialdialog im
Gassektor im Kontext der „Dekarbonisierung“ der Wirtschaft mit Unterstützung der
EU-Kommission wieder aufgenommen (vgl. gemeinsame
Pressemitteilung von EGÖD und Eurogas EN
DE,
Pressemitteilung von EGÖD
et Rede
des Generalsekretärs von Eurogas).
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Gewerkschaften
Gleiche Bezahlung :
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) wird
der EU-Kommission seine Vorschläge zur Verschärfung der Rechtsvorschriften über
Lohntransparenz vorlegen, damit die obligatorische Offenlegung nach Geschlechtern
aufgeschlüsselter Löhne und Gehälter mit Verhängung von Geldbußen bei Meldeverstößen
Teil der „verbindlichen Lohntransparenzmaßnahmen“ werden, die die neue
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen versprochen hat (vgl. Pressemitteilung).
- Neue Urlaubsansprüche: Der
Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) hat eine Kampagne gestartet, um die
Mitgliedstaaten anzuregen, die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und
Privatleben schnellstmöglich umsetzen, damit die Eltern in mehreren Ländern neue
Urlaubsregelungen in Anspruch nehmen können (vgl. Pressemitteilung).
- Recht auf Nichterreichbarkeit:
Der internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Union hat
eine Kampagne für das Recht auf Nichterreichbarkeit gestartet. Ein praktischer
Leitfaden wurde ausgearbeitet, um die Mitgliedsgewerkschaften bei Verhandlungen
zu diesem Recht zu unterstützen (vgl. Pressemitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Belgium
- Allgemeine Regelung für
Fahrkostenerstattung bei Fahrradnutzung :
Nach Informationen des größten belgischen
Gewerkschaftsverbands CSC werden 793.000 Beschäftigte in Kürze zum ersten Mal
ein Anrecht auf Fahrtkostenerstattung bei Nutzung des Fahrrads haben. Ermöglicht
wird dies auf der Grundlage von 12 sektoralen Vereinbarungen im Rahmen der im
vergangenen Frühjahr unterzeichneten branchenübergreifenden Vereinbarung
2019-2020 (AIP). Die Beschäftigten, die zum ersten Mal eine Erstattung oder eine
höhere Erstattung erhalten, können durchschnittlich 17 Cents pro Kilometer
ansetzen (vgl. Pressemitteilung).
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Kroatien
Mindestlohn :
Seit dem 1. Januar 2019 ist ein neues Gesetz
zum Mindestlohn in Kraft, das die Mindestlohnpolitik vorhersehbarer und
transparenter machen soll. Wie bereits zuvor legt die Regierung den Mindestlohn
einmal im Jahr für das Folgejahr fest. Dies erfolgt nach Konsultationen mit den
Sozialpartnern auf Empfehlung des Arbeitsministers. Um die Schwächen dieser
Konsultationen zu kompensieren, soll der Mindestlohn nun vor dem 31. Oktober eines
jeden Jahres feststehen, während die Konsultationen mit den Sozialpartnern ab
September stattfinden. Zudem sieht das Gesetz die Einrichtung eines Ausschusses zur
Überwachung und Analyse des Mindestlohns vor. Hierbei handelt es sich um ein Gremium
mit beratender Funktion zur Unterstützung des Ministers, der den Mindestlohn für das
Folgejahr vorschlägt. Auf dieser Grundlage schlug die Regierung am 31. Oktober einen
neuen Mindestlohn von 4.062,51 HRK (bzw. 544,60 Euro) vor. Dies entspricht einer
Erhöhung von 8,33% (+ 41,90 Euro). > Weitere
Informationen hierzu: Presseerklärung
der Regierung (auf Kroatisch).
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Portugal
Reform des Arbeitsmarkts :
Mit Gesetz Nr. 93/2009
vom 4. September 2019 wurden wichtige Änderungen an der Sozialgesetzgebung
eingeführt. Diese Änderungen betreffen Probezeit, Berufsausbildung, befristete
Verträge, Leiharbeit, zeitweilige Beschäftigung (einschließlich Abrufverträge),
Organisation der Arbeitszeit und Tarifverhandlungen. Durch die Beschränkung von
befristeten Arbeitsverträgen und mehr Schutz für Leiharbeiter sollen sie vor allem
zur Verbesserung der Arbeitsplatzstabilität beitragen und die hohe Segmentation des
Arbeitsmarkts bekämpfen. Einige der erlassenen Maßnahmen waren jedoch heftig
umstritten, sodass die Linksparteien, die die Regierung unterstützen, die Prüfung
der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes beantragt haben (noch nicht abgeschlossen).
Die umstrittensten Punkte betreffen die neue Probezeit von sechs Monaten für
Berufseinsteiger oder Langzeitarbeitslose, die zulässige Verlängerung sehr
kurzfristiger Arbeitsverträge (Gelegenheitsarbeit) sowie die neue Regelung über das
Ablaufen von Tarifverträgen. Abgesehen von einigen Ausnahmen ist das neue Gesetz am
1. Oktober 2019 in Kraft getreten.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
IG Metall-Forum für EBR-Mitglieder :
Am 24. und 25. Oktober lud die deutsche Gewerkschaft IG Metall zu ihrem
EBR/SE-BR-Forum in Frankfurt ein. Das Forum findet einmal im Jahr statt und „ist der
einzige Ort, wo EBR- und SE-BR-Mitglieder, Experten und unser Team zusammentreffen“,
so Ralf Götz, Leiter des EBR/SE-Teams der Gewerkschaft, „um sich über konkrete
Probleme auszutauschen, mit denen diese transnationalen
Arbeitnehmervertretungsorgane konfrontiert sind“. Mehr als 35 EBR- und
SE-BR-Mitglieder nahmen an den Workshops teil. Der Workshop über Umstrukturierungen
sowie der über Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren waren ausgebucht. Doch auch
die beiden anderen stießen auf reges Interesse: Bei einem ging es darum, wie der
Dialog zwischen Unternehmensleitung und EBR einen Mehrwert für das Unternehmen und
die Beschäftigten schaffen kann. Veranschaulicht wurde dies durch die Praktiken des
EBR im schwedischen Konzern Sandvik. Der vierte Workshop behandelte die
Herangehensweise des EBR bei der Einführung von Fertigungsmanagementsystemen (MES).
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- Gründung eines EBR :
Nach dreijährigen Verhandlungen
unterzeichnete der amerikanische Konzern XPO Logistics Europe eine
EBR-Vereinbarung mit einem besonderen Verhandlungsgremium, das vom europäischen
Gewerkschaftsverband ETF unterstützt wurde (vgl. Pressemitteilung
der ETF).
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Gewerkschaften
- Gewerkschaftsnetzwerk : Das
erste Treffen des globalen Gewerkschaftsnetzwerks des deutschen Bunt- und
Bleistiftherstellers Faber-Castell fand vom 30.
September bis 2. Oktober in Deutschland statt. Teilnehmer aus sieben Ländern und
acht Werkseinheiten kamen zu dieser Veranstaltung, die vom internationalen
Gewerkschaftsverband BHI und der IG Metall mit Unterstützung der Friedrich Ebert
Stiftung (FES) koordiniert wurde. Für die Arbeiter des Werks in Goa, Indien,
wurde eine Solidaritätserklärung
angenommen (vgl. Pressemitteilung).
Des Weiteren trafen sich 15 Gewerkschaftsvertreter aus der Slowakei, aus
Tschechien, Deutschland und Ungarn am 16. Oktober in der Slowakei, um
Erfahrungen mit dem österreichischen Bauunternehmen Strabag (75.000
Beschäftigte) auszutauschen. Diese Veranstaltung fand mit der Unterstützung der
Gewerkschaftsverbände BHI und EFBH sowie der FES statt (vgl. Pressemitteilung).
Das Gewerkschaftsnetzwerk von Saint-Gobain (549.000
Beschäftigte) tagte Anfang November in Paris. Im Mittelpunkt standen
Diskussionen über die neue Konzernstrategie, die Umsetzung der Digitalisierung
und die Auswirkungen auf die Beschäftigten. Sie beschlossen, ihre Arbeit zu
diesem Thema fortzusetzen und mit einem Online-Fragebogen Informationen zu
sammeln (vgl. Pressemitteilung).
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