IR Notes

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IR Notes 129 – Das Gericht der Europäischen Union schwächt den Europäischen Sozialdialog

  IR Notes 129 — 6 November 2019
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Ralf Götz, Leiter des EBR/SE-Teams, IG Metall Vorstand

Was hat Sie beim EBR-Seminar der IG Metall am meisten beeindruckt (Siehe 3. Unternehmen)?
Zunächst einmal hat es mich sehr gefreut mitzuerleben, wie groß das Interesse der EBR-Mitglieder war, Erfahrungen untereinander auszutauschen und voneinander zu lernen, insbesondere im Rahmen der von uns veranstalteten vier Workshops. Ferner haben mich bestimmte Ergebnisse der EBR-Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstituts überrascht, die klar zeigen, dass Euro-Betriebsräte ohne Gewerkschaften nicht funktionieren. Dieses Ergebnis ist für uns Lob aber auch Ansporn zugleich. Eines unserer Probleme ist das Misstrauen zahlreicher europäischer Gewerkschaften gegenüber Euro-Betriebsräten. Denn viele Gewerkschafter meinen, dass diese Gremien nichts mit Gewerkschaften zu tun haben. Daran müssen wir noch arbeiten. Wir müssen nachweisen, dass die EBR sehr viel mit Gewerkschaften zu tun haben! Wir müssen uns wirklich in die Euro-Betriebsräte einbringen, sie begleiten und nicht nur politische Empfehlungen für ihre Arbeit erlassen. Wir müssen persönlich zu den Sitzungen gehen, um sie zu unterstützen. Auf diese Weise koordinieren wir 130 EBR und 23 SE-BR. Das Seminar hat weiterhin ergeben, dass die EBR ein gutes Sprungbrett für andere politische Tätigkeiten sind. Natürlich handelt es sich um ein Unterrichtungs- und Anhörungsgremium mit der Unternehmensleitung. Doch ein wichtiger Punkt ist der EBR als Ort der Begegnung. Es ist wichtig, dass EBR-Mitglieder Zeit für sich haben, sich ein eigenes Bild von den Aktivitäten des Unternehmens in den verschiedenen Ländern zu machen und gemeinsam Maßnahmen zu beschließen. Das ist genau das, wonach wir als Gewerkschafter streben. Und darum geht es bei der Arbeit des EBR.

 
  Agenda

 


12. November
Noisy-Le-Grand
Internationales IRES-Seminar mit Jean-Claude Barbier. Diskussionen rund um das Buch: „A la recherche de l’Europe sociale“ (Auf der Suche nach einem sozialen Europa) von Philippe Pochet (Europäisches Gewerkschaftsinstitut).


12.-13. November
Bilbao

Gipfel für gesunde Arbeitsplätze 2019
.


14. und 15. November
Brüssel
Abschlusskonferenz des europäischen Projekts „European Metal Workers Participation; state of play and best practices on the edge“, ausgerichtet von der französischen Gewerkschaftsorganisation FGMM-CFDT mit Unterstützung von 12 angeschlossenen europäischen Gewerkschaften und dem Expertenwissen der Beratungsfirma Syndex. Simultan gedolmetscht in Englisch, Französisch, Polnisch, Rumänisch, Spanisch und Tschechisch. EBR-Mitglieder, die sich über ihre Gewerkschaft anmelden, können an der Konferenz teilnehmen. 
Ansprechpartnerin: Caroline Blot – caroline.blot@fgmm.cfdt.fr


15. November
Utrecht
EOR Plattform
für EBR-Mitglieder, organisiert von SBI Formaat. Vorstellung der EBR-Studie des Europäischen Gewerkschaftsbunds (Diskussion nur auf Niederländisch).



26. November
Helsinki

Eurofound organisiert zusammen mit den finnischen Ministerien für Wirtschaft, Beschäftigung, Soziales und Gesundheit und den finnischen Sozialpartnern ein Seminar über die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Qualität des Arbeitslebens.


27. November
Helsinki

Tagung im Rahmen der finnischen EU-Ratspräsidentschaft zur Verhütung arbeitsbedingter Krebserkrankungen.


3. und 4. Dezember
Brüssel
Konferenz des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zur Zukunft von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Europa, 30 Jahre nach Verabschiedung der Rahmenrichtlinie im Jahr 1989.

 
  Über uns


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In den Schlagzeilen
Das Gericht der Europäischen Union schwächt den Europäischen Sozialdialog

Das Gericht der Europäischen Union stellt mit seinem Urteil (EuG, 24. Oktober 2019, Rs T-310/18, EGÖD Jan Goudriaan vs. Europäische Kommission) eine Praxis in Frage, die seit 1991 im Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) vorgesehen ist. Laut diesem Vertrag können Sozialpartner europäische Vereinbarungen schließen, entweder auf eigene Initiative oder nach einer Anhörung der EU-Kommission, wenn diese eine europäische Initiative in einem sozialpolitischen Bereich, d. h.  im Zuständigkeitsbereich der europäischen Sozialpartner für sinnvoll erachtet (Art. 154 und 155 AEUV). Dies gilt sowohl für branchenübergreifende als auch für sektorale Vereinbarungen. Damit die Bestimmungen dieser Vereinbarungen für alle Arbeitgeber und Beschäftigten innerhalb der EU gelten, können die Unterzeichnerparteien die Kommission auffordern, ihre Vereinbarung dem Rat – der die Mitgliedstaaten vertritt – vorzulegen. Der Rat kann daraufhin einen Beschluss fassen, der mittels einer Richtlinie auf die Ausdehnung der Vereinbarungsbestimmungen auf die gesamte Europäische Union abzielt. Das Besondere an diesem Verfahren ist, dass die europäischen Sozialpartner befugt sind, im Rahmen von Kollektivvereinbarungen soziale Standards festzulegen, z. B. für befristete Arbeitsverträge, Teilzeit, Arbeitszeiten oder auch Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Eine weitere Besonderheit ist, dass diese Vereinbarungen auf Beschluss des Rats auf die EU ausgeweitet werden können, ohne dass Kommission oder Rat Einfluss auf den Wortlaut nehmen können und das EU-Parlament lediglich unterrichtet wird. Bis 2012 legte die Kommission dem Rat systematisch die Vereinbarungen für einen Beschluss vor, sie selbst prüfte dabei drei Kriterien: die Repräsentativität der Unterzeichnerparteien, inwiefern der Inhalt mit dem EU-Recht im Einklang stand und keine übermäßige Belastung für KMU darstellte. Doch ab 2012, in einer Zeit, in der die Kommission jede sozialpolitische Initiative auf Eis legte, wurde der sektorale soziale Dialog immer mehr zu einem Störfaktor. Da die Kommission weiterhin die Anträge der Sozialpartner zur Ausweitung ihrer Vereinbarungen und damit zur EU-weiten Harmonisierung der Standards erhielt, beschloss sie, die quasi automatische Weiterleitung der Vereinbarungen an den Rat in Frage zu stellen. Sie stellt sich auf den Standpunkt, beurteilen zu können, ob es zweckmäßig ist, eine Vereinbarung dem Rat vorzulegen oder nicht. Seitdem wurde die Autonomie der Sozialpartner eingeschränkt und es gab eine Reihe von Schikanen, was dieses ursprüngliche Verfahren zur Schaffung sozialer Standards blockiert. Die Gerichtsentscheidung setzt diesem Modell nun ein Ende, indem die Befugnis der Kommission bestätigt wird, die Ergebnisse des Europäischen Sozialdialogs ins Leere laufen zu lassen.
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Weitere Informationen hierzu: Das sehr aufschlussreiche Arbeitspapier des Europäischen Gewerkschaftsinstituts „Legislative implementation of European social partner agreements: challenges and debates“, von Jean-Paul Tricart.
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Siehe auch die Reaktionen der Sozialpartner: EGÖD, CES


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

Für eine Richtlinie über das Management von Umstrukturierungen : Anlässlich der am 24. Oktober angenommenen Entschließung zu den „Auswirkungen der Insolvenz von Thomas Cook auf den Tourismus in der EU“ (vgl. Pressemitteilung), weisen die europäischen Abgeordneten die EU-Kommission darauf hin, dass sie im Januar 2013 eine Entschließung angenommen hatten, dem Parlament einen Vorschlag für einen Rechtsakt über das Recht der Beschäftigten auf Unterrichtung und Anhörung, Antizipation und Management von Umstrukturierungen zu unterbreiten.



Rechtsprechung

Begründung einer verdeckten Videoüberwachung : In einer spanischen Rechtssache geht es um den Leiter eines Supermarkts, der Beschäftigte wegen Diebstahls entlassen hat, nachdem der Diebstahl durch verdeckte Videoüberwachung belegt werden konnte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) räumte den möglichen Einsatz dieses Mittels ohne vorherige Unterrichtung der Beschäftigten ein. Das Gericht wies zwar darauf hin, dass das spanische Recht sowie „die einschlägigen internationalen und europäischen Normen festlegen, dass es grundsätzlich erforderlich ist, die Beschäftigten, wenn auch nur allgemein, eindeutig und vorab über das Vorhandensein und die Modalitäten einer solchen Datenerhebung zu informieren“. Doch der Gerichtshof hält „das sorgfältige Abwägen“ der spanischen Gerichte „zwischen dem Recht der Beschäftigten auf Achtung ihres Privatlebens und dem Interesse des Arbeitgebers, sein Eigentum zu schützen und die ordnungsgemäße Geschäftstätigkeit des Unternehmens sicherzustellen“, für rechtmäßig. Das Vorliegen eines begründeten Verdachts auf gravierendes Fehlverhalten und das Ausmaß der festgestellten Verluste können als angemessene Begründung für die fehlende vorherige Unterrichtung ausgelegt werden. Drei Richter veröffentlichten eine abweichende Meinung, in der sie die Ansicht vertreten, das Gericht fordere jeden zur Selbstjustiz auf, indem es ein solches Verhalten durch eine Einzelperson nicht verurteile. Der Europäische Gewerkschaftsbund hatte in dieser Rechtssache interveniert, um den Grundsatz vorheriger Unterrichtung zu verteidigen (EGMR, 17. Oktober 2019, Nr. 1874/13 und 8567/13, Lopez Ribalda u. a. vs. Spanien).


Sektoraler sozialer Dialog

  • Gas : Die europäischen Gewerkschaftsverbände IndustriAll Europe und EGÖD sowie die Arbeitgeberorganisation Eurogas haben ihren europäischen Sozialdialog im Gassektor im Kontext der „Dekarbonisierung“ der Wirtschaft mit Unterstützung der EU-Kommission wieder aufgenommen (vgl. gemeinsame Pressemitteilung von EGÖD und Eurogas EN DE, Pressemitteilung von EGÖD et Rede des Generalsekretärs von Eurogas).

Gewerkschaften

Gleiche Bezahlung : Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) wird der EU-Kommission seine Vorschläge zur Verschärfung der Rechtsvorschriften über Lohntransparenz vorlegen, damit die obligatorische Offenlegung nach Geschlechtern aufgeschlüsselter Löhne und Gehälter mit Verhängung von Geldbußen bei Meldeverstößen Teil der  „verbindlichen Lohntransparenzmaßnahmen“ werden, die die neue Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen versprochen hat (vgl. Pressemitteilung).



  • Neue Urlaubsansprüche: Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) hat eine Kampagne gestartet, um die Mitgliedstaaten anzuregen, die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben schnellstmöglich umsetzen, damit die Eltern in mehreren Ländern neue Urlaubsregelungen in Anspruch nehmen können (vgl. Pressemitteilung).

  • Recht auf Nichterreichbarkeit: Der internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Union hat eine Kampagne für das Recht auf Nichterreichbarkeit gestartet. Ein praktischer Leitfaden wurde ausgearbeitet, um die Mitgliedsgewerkschaften bei Verhandlungen zu diesem Recht zu unterstützen (vgl. Pressemitteilung).


2. Mitgliedstaaten
Belgium

  • Allgemeine Regelung für Fahrkostenerstattung bei Fahrradnutzung : Nach Informationen des größten belgischen Gewerkschaftsverbands CSC werden 793.000 Beschäftigte in Kürze zum ersten Mal ein Anrecht auf Fahrtkostenerstattung bei Nutzung des Fahrrads haben. Ermöglicht wird dies auf der Grundlage von 12 sektoralen Vereinbarungen im Rahmen der im vergangenen Frühjahr unterzeichneten branchenübergreifenden Vereinbarung 2019-2020 (AIP). Die Beschäftigten, die zum ersten Mal eine Erstattung oder eine höhere Erstattung erhalten, können durchschnittlich 17 Cents pro Kilometer ansetzen (vgl. Pressemitteilung).

Kroatien

Mindestlohn : Seit dem 1. Januar 2019 ist ein neues Gesetz zum Mindestlohn in Kraft, das die Mindestlohnpolitik vorhersehbarer und transparenter machen soll. Wie bereits zuvor legt die Regierung den Mindestlohn einmal im Jahr für das Folgejahr fest. Dies erfolgt nach Konsultationen mit den Sozialpartnern auf Empfehlung des Arbeitsministers. Um die Schwächen dieser Konsultationen zu kompensieren, soll der Mindestlohn nun vor dem 31. Oktober eines jeden Jahres feststehen, während die Konsultationen mit den Sozialpartnern ab September stattfinden. Zudem sieht das Gesetz die Einrichtung eines Ausschusses zur Überwachung und Analyse des Mindestlohns vor. Hierbei handelt es sich um ein Gremium mit beratender Funktion zur Unterstützung des Ministers, der den Mindestlohn für das Folgejahr vorschlägt. Auf dieser Grundlage schlug die Regierung am 31. Oktober einen neuen Mindestlohn von 4.062,51 HRK (bzw. 544,60 Euro) vor. Dies entspricht einer Erhöhung von 8,33% (+ 41,90 Euro).
> Weitere Informationen hierzu:
Presseerklärung der Regierung (auf Kroatisch).


Portugal

Reform des Arbeitsmarkts : Mit Gesetz Nr. 93/2009 vom 4. September 2019 wurden wichtige Änderungen an der Sozialgesetzgebung eingeführt. Diese Änderungen betreffen Probezeit, Berufsausbildung, befristete Verträge, Leiharbeit, zeitweilige Beschäftigung (einschließlich Abrufverträge), Organisation der Arbeitszeit und Tarifverhandlungen. Durch die Beschränkung von befristeten Arbeitsverträgen und mehr Schutz für Leiharbeiter sollen sie vor allem zur Verbesserung der Arbeitsplatzstabilität beitragen und die hohe Segmentation des Arbeitsmarkts bekämpfen. Einige der erlassenen Maßnahmen waren jedoch heftig umstritten, sodass die Linksparteien, die die Regierung unterstützen, die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes beantragt haben (noch nicht abgeschlossen). Die umstrittensten Punkte betreffen die neue Probezeit von sechs Monaten für Berufseinsteiger oder Langzeitarbeitslose, die zulässige Verlängerung sehr kurzfristiger Arbeitsverträge (Gelegenheitsarbeit) sowie die neue Regelung über das Ablaufen von Tarifverträgen. Abgesehen von einigen Ausnahmen ist das neue Gesetz am 1. Oktober 2019 in Kraft getreten.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

IG Metall-Forum für EBR-Mitglieder : Am 24. und 25. Oktober lud die deutsche Gewerkschaft IG Metall zu ihrem EBR/SE-BR-Forum in Frankfurt ein. Das Forum findet einmal im Jahr statt und „ist der einzige Ort, wo EBR- und SE-BR-Mitglieder, Experten und unser Team zusammentreffen“, so Ralf Götz, Leiter des EBR/SE-Teams der Gewerkschaft, „um sich über konkrete Probleme auszutauschen, mit denen diese transnationalen Arbeitnehmervertretungsorgane konfrontiert sind“. Mehr als 35 EBR- und SE-BR-Mitglieder nahmen an den Workshops teil. Der Workshop über Umstrukturierungen sowie der über Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren waren ausgebucht. Doch auch die beiden anderen stießen auf reges Interesse: Bei einem ging es darum, wie der Dialog zwischen Unternehmensleitung und EBR einen Mehrwert für das Unternehmen und die Beschäftigten schaffen kann. Veranschaulicht wurde dies durch die Praktiken des EBR im schwedischen Konzern Sandvik. Der vierte Workshop behandelte die Herangehensweise des EBR bei der Einführung von Fertigungsmanagementsystemen (MES).



  • Gründung eines EBR : Nach dreijährigen Verhandlungen unterzeichnete der amerikanische Konzern XPO Logistics Europe eine EBR-Vereinbarung mit einem besonderen Verhandlungsgremium, das vom europäischen Gewerkschaftsverband ETF unterstützt wurde (vgl. Pressemitteilung der ETF).

Gewerkschaften

  • Gewerkschaftsnetzwerk : Das erste Treffen des globalen Gewerkschaftsnetzwerks des deutschen Bunt- und Bleistiftherstellers Faber-Castell fand vom 30. September bis 2. Oktober in Deutschland statt. Teilnehmer aus sieben Ländern und acht Werkseinheiten kamen zu dieser Veranstaltung, die vom internationalen Gewerkschaftsverband BHI und der IG Metall mit Unterstützung der Friedrich Ebert Stiftung (FES) koordiniert wurde. Für die Arbeiter des Werks in Goa, Indien, wurde eine Solidaritätserklärung angenommen (vgl. Pressemitteilung). Des Weiteren trafen sich 15 Gewerkschaftsvertreter aus der Slowakei, aus Tschechien, Deutschland und Ungarn am 16. Oktober in der Slowakei, um Erfahrungen mit dem österreichischen Bauunternehmen Strabag (75.000 Beschäftigte) auszutauschen. Diese Veranstaltung fand mit der Unterstützung der Gewerkschaftsverbände BHI und EFBH sowie der FES statt (vgl. Pressemitteilung). Das Gewerkschaftsnetzwerk von Saint-Gobain (549.000 Beschäftigte) tagte Anfang November in Paris. Im Mittelpunkt standen Diskussionen über die neue Konzernstrategie, die Umsetzung der Digitalisierung und die Auswirkungen auf die Beschäftigten. Sie beschlossen, ihre Arbeit zu diesem Thema fortzusetzen und mit einem Online-Fragebogen Informationen zu sammeln (vgl. Pressemitteilung).
 

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IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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