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IR Notes 130 – 20 November 2019
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Olivier Laviolette, Mitglied der Geschäftsführung des Beratungsbüros
Syndex, zuständig für die europäischen Büros (Belgien, Irland, Polen,
Vereinigtes Königreich)
Am 23. und 24. Oktober fand in
Brüssel mit fünfzig Teilnehmern die Abschlusskonferenz des
europäischen Projekts statt, das Sie für die Europäische
Transportarbeiterföderation (ETF) durchgeführt haben. Bei dem
Projekt ging es darum, die Präsenz von Eurobetriebsräten im
Transport- und Logistiksektor zu stärken. Warum gerade diese
Branche? Das
für die ETF durchgeführte Projekt „EWCs in transport:
More and better participation now!“ hatte zwei Ziele:
Zunächst sollten neue EBR in einem Sektor geschaffen werden, in dem
die länderübergreifende Koordinierung der Beschäftigten von
wesentlicher Bedeutung ist, es aber relativ wenige EBR gibt. Dann
ging es darum, die Verfahren der in diesem Sektor existierenden EBR
zu verbessern. Wir veranstalteten sechs Seminare mit insgesamt über
200 Teilnehmern, alles EBR-Mitglieder oder Mitglieder bzw. künftige
Mitglieder von Besonderen Verhandlungsgremien (BVG). Inzwischen hat
das Projekt bereits zur Aufnahme von Verhandlungen in bislang noch
nicht abgedeckten Bereichen geführt wie der Flughafeninstandhaltung.
Zurzeit laufen sieben Verhandlungen – bei Amazon, Boluda, Eurokai,
ID Logistics, Menzies, Norwegian und Swissport. Eurobetriebsräte
befassen sich mit der Transnationalisierung dieser Aktivitäten zu
einem Zeitpunkt, in dem diese Konzerne immer mehr Entscheidungen auf
europäischer oder sogar auf globaler Ebene treffen. Diese Dimension
muss unbedingt berücksichtigt werden. Im Anschluss an dieses Projekt
steht die Verbreitung der bewährten Verfahren an, die im Rahmen des
Projekts in Workshops ermittelt
wurden. > Siehe auch: Pressemitteilung
der ETF über die Abschlusskonferen).
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Über uns
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IR Notes gefiel …
das Buch von Philippe Pochet, Generaldirektor des Europäischen
Gewerkschaftsinstituts…
…der die Erfolge und Misserfolge, aber auch die Veränderungen der Ziele
und Methoden beim Aufbau des sozialen Europas, „das oft schwer zu fassen
ist“, historisch betrachtet und beleuchtet. Der Leser entdeckt die Rolle
der Akteure bei den größten Erfolgen des sozialen Europas, aber auch in
Zeiten der Stagnation und Regression. Das Ganze versehen mit den
persönlichen Kommentaren des Autors, einem namhaften Experten für das
soziale Europa. > À
la recherche de l’Europe sociale, Philippe Pochet, PUF,
371 Seiten, 26 Euro.
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An dieser Stelle möchten wir auch auf die dritte Ausgabe der deutschen
„EBR-Bibel“…
…von Professor Thomas Blanke hinweisen, weitergeführt u. a. von
Ralf-Peter Hayen, der das Werk auf der letzten EBR-Konferenz vorstellte,
die der EGB im vergangenen September organisierte (siehe Foto). Das Buch
geht auf die Richtlinie 2009/38 ein und deckt die neueste Rechtsprechung
ab. > Europäische
Betriebsräte-Gesetz, Arbeitnehmermitbestimmung in Europa, von
Prof. Dr. Thomas Blanke †, Ralf-Peter Hayen, Olaf Kunz und Dr. Sandra
Birte Carlson, 3. Ausgabe, 630 Seiten, 138 Euro.
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In den
Schlagzeilen
Mitgliedstaaten aufgefordert, Zugang zum Sozialschutz auszuweiten
Da die EU keine Befugnisse hat, in die nationalen Sozialversicherungssysteme
einzugreifen, fordert sie die Mitgliedstaaten über eine Empfehlung
– ein nicht bindendes Rechtsinstrument – auf, allen Beschäftigten Zugang zum
Sozialschutz zu gewähren. Am 8. November verabschiedete der Rat diese Empfehlung,
mit der Grundsatz 12 der europäischen Säule sozialer Rechte umsetzt wird. Danach
haben „Arbeitnehmer und unter vergleichbaren Bedingungen Selbstständige unabhängig
von Art und Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses das Recht auf angemessenen
Sozialschutz“. In der Empfehlung wird festgestellt, dass „einige Arbeitnehmer in
atypischen Beschäftigungsverhältnissen und einige Selbständige nur unzureichenden
Zugang“ zum Sozialschutz haben, was langfristig „Wohl und Gesundheit des Einzelnen
gefährden und die wachsende ökonomische Unsicherheit, das Armutsrisiko und die
Ungleichheiten verstärken“ oder auch „das Vertrauen in die Institutionen aushöhlen“
kann. In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, einen
„angemessenen“ Sozialschutz zu gewährleisten, der so gestaltet ist, dass „die
Einzelpersonen einen angemessen Lebensstandard aufrechterhalten können, dass er ihr
Einkommen angemessen ersetzt, dass er ihnen ein würdevolles Leben ermöglicht und
dass sie nicht in Armut abgleiten, während er gegebenenfalls zur Aktivierung
beiträgt und eine Rückkehr in die Beschäftigung unterstützt.“ Die Mitgliedstaaten
sollen für alle Zweige „Zugang zu einem angemessenen Sozialschutz gewähren“
(Arbeitslosigkeit, Krankheit und Gesundheitsleistungen, Mutterschaft und
Vaterschaft, Invalidität, Alter und Hinterbliebenenleistungen, Arbeitsunfälle und
Berufskrankheiten). Angestellte müssen gegen diese Risiken eine Pflichtversicherung
haben, Selbständige sollten sich diesen Systemen auf freiwilliger Basis anschließen
können. Die Mitgliedstaaten sollen weiterhin sicherstellen, dass „Ansprüche
ungeachtet der Art des Beschäftigungsstatus bzw. des Selbstständigenstatus und über
sämtliche Wirtschaftssektoren hinweg gewahrt, angehäuft und/oder übertragen werden
können – unabhängig davon, ob sie im Rahmen verpflichtender oder freiwilliger
Systeme erworben wurden, und zwar während der gesamten Laufbahn bzw. während eines
bestimmten Bezugszeitraums und zwischen verschiedenen Systemen innerhalb eines
bestimmten Zweiges des Sozialschutzes.“ Die Staaten haben 18 Monate Zeit, diese
Empfehlungen umzusetzen. Ihre Initiativen werden jedes Jahr im Rahmen des
Europäischen Semesters bewertet. Dieser Text ist als eine erste Antwort auf die
„Uberisierung“ des Arbeitsmarkts gedacht.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Umstrukturierungsmaßnahmen bei Carrefour Belgien
: Der Rat lehnte am 6. November den Antrag Walloniens auf
einen Finanzbeitrag aus dem Europäischen Fond für die Anpassung an die
Globalisierung (EGF) zur Unterstützung der Arbeitskräfte ab, die Carrefour Belgien
2018 im Rahmen einer Umstrukturierung entlassen hatte. Schweden sprach sich gegen
die Finanzhilfe aus (etwas über 1,6 Mio. Euro zur Unterstützung von 400 entlassenen
Arbeitskräften und 300 jungen Menschen), während sich zehn weitere Länder
enthielten. Die Konkurrenz des Onlinehandels ist für die Länder, die sich enthielten
oder dagegen stimmten, kein triftiger Grund für die Bereitstellung von EGF-Mitteln.
Dagegen hatte der Haushaltsausschuss des EU-Parlaments die Maßnahme am selben Tag
gebilligt. Der Standpunkt des Rats sei nicht akzeptabel, erklärte der
Berichterstatter in dieser Sache, der Portugiese José Manuel Fernandes (EVP). Der
Vorschlag sei „ohne Begründung“ abgewiesen worden (vgl. Pressemitteilung).
Am 14. November nahm das Parlament in einer Plenarsitzung mit großer Mehrheit eine
Entschließung
zugunsten dieser Hilfe an (vgl. Pressemitteilung).
Die Angelegenheit soll in einem Triloggespräch zwischen EU-Parlament, Rat und
Kommission weiter diskutiert werden. Unseres Wissens nach hat der Rat zum ersten Mal
einen solchen Antrag abgelehnt. Im Oktober 2011 hatte das EU-Parlament zunächst die
Hilfe für entlassene Beschäftigte des Renault Konzerns abgelehnt, bevor es sie dann
doch bewilligte. Die Uneinigkeit zwischen Rat und Parlament tritt zu einem Zeitpunkt
auf, in dem auch die Zukunft des Globalisierungsfonds diskutiert wird.
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Sektoraler
sozialer Dialog
Chemische Industrie :
Die europäischen Sozialpartner der
Chemieindustrie verabschiedeten am 7. November
gemeinsame Empfehlungen zum digitalen Wandel mit einer Liste von
„relevanten“ Themen, die Gegenstand eines sozialen Dialogs in Unternehmen sein
sollten: 1. Die physische/tatsächliche Einführung neuer Technologien, Software usw.
in Produktions-, Forschungs- und Verwaltungsabläufen. 2. Die erwartete Zunahme an
Arbeitsaufgaben, die im Homeoffice erledigt werden können. 3. Die Arbeit in
heterogenen und interdisziplinären Teams. 4. Multitasking und Flexibilität. 5. Neue
Probleme und Vorschriften in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
- Seefischerei: Die
europäischen Sozialpartner des Seefischereisektors verabschiedeten am 6.
November eine gemeinsame
Entschließung zu den sozioökonomischen Folgen der
„Anlandeverpflichtung“, der zufolge alle gefangenen Fische angelandet
werden müssen, auch die Fische, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet
sind. Die Sozialpartner fordern die Kommission auf, diese Vorschrift zu
überarbeiten, da sie zu „mehr Arbeitskräften an Bord, weniger Ruhezeiten und
einer Unterausschöpfung der zulässigen Fangmöglichkeiten“ führt (vgl. Pressemitteilung
der ETF).
> Siehe auch: In einer gemeinsamen
Pressemitteilung fordern die europäischen Sozialpartner der
maritimen Industrie
Maßnahmen zum Schutz der Branche und ihrer Arbeitsplätze, insbesondere vor
unlauteren Wettbewerbern aus China. Am 7. November wurden Verhandlungen für eine
europäische Vereinbarung im Sektor der Binnenschifffahrt aufgenommen
(vgl. Pressemitteilung
der ETF).
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2.
Mitgliedstaaten
Österreich
- Metallindustrie :
Die Sozialpartner in der Metallindustrie
haben für die 195.000 Beschäftigten des Sektors einen Abschluss erzielt. Ab 1.
November stiegen die Löhne und Gehälter um 2,6 % bis 2,8 %. Der niedrigste
Mindestlohn wurde um 4,46 % angehoben und beträgt somit 2.000 Euro. „Bei einer
Inflationsrate von 1,77 % bedeutet der Abschluss einen ordentlichen
Reallohnzuwachs und ist mit Blick auf Kaufkraft und Konjunktur
volkswirtschaftlich extrem wichtig“, betonen die Gewerkschaften (siehe Pressemitteilung
der Gewerkschaft GPA djp).
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Portugal
- Hilfe bei Umwandlung in unbefristete
Arbeitsverträge : Mit Verordnung Nr. 323 vom 19.
September 2019 wird eine vorübergehende Beihilfe für die Umwandlung von
befristeten in unbefristete Verträge eingerichtet (Converte+). Arbeitgeber haben
Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung, die dem vierfachen monatlichen
Grundlohn im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsvertrags entspricht, mit einer
Obergrenze von sieben Mal dem Sozialhilfesatz für 2019 von 435,76 Euro. Unter
bestimmten Umständen kann diese Beihilfe um 10 % erhöht werden (z.B. bei
Behinderung, Opfer häuslicher Gewalt, ehemalige Strafgefangene, Flüchtlinge).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
- Anhörung zu einer Fusion :
Die EBR-Mitglieder des Fahrzeugherstellers PSA wurden für den 26.
November einberufen. Es geht um die Einleitung des Anhörungsverfahrens zum
Fusionsvorhaben ihres Konzerns mit Fiat-Chrysler.
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Europäische
Gesellschaft
Wegweisende Klauseln :
Anlässlich der Umwandlung der Erwin Hymer Group (6.400
Beschäftigte) in eine SE unterzeichnete die Unternehmensleitung des deutschen
Wohnmobil- und Wohnwagenherstellers am 18. Oktober eine Vereinbarung
über die Beteiligung der Arbeitnehmer. Die Vereinbarung lässt zwar keine
Mitbestimmung im Aufsichtsrat zu, enthält für den SE-Betriebsrat aber einige
interessante Bestimmungen: 1. Zusätzlich zu den zwei regelmäßigen Sitzungen pro Jahr
kann der Vorsitzende bei anstehenden wichtigen Themen weitere Sitzungen einberufen.
„2018 hatten wir vier Sitzungen“, sagt SE-Betriebsratsvorsitzender Janusz
Eichendorff. 2. Der SE-BR ist nicht nur für länderübergreifende Angelegenheiten
zuständig, sondern auch für Vorhaben, die mindestens zwei Betriebe in einem Land
betreffen. So befasst sich der SE-BR auch mit dem Transfer von Produktion zwischen
den Betrieben im selben Land. 3. Jeder Betrieb mit mindestens 100 Arbeitskräften
kann zwei Vertreter in den SE-BR entsenden. Je nach Bedarf können es auch mehr sein.
So kann der französische Betrieb (220 Beschäftigte) drei Mitglieder entsenden, womit
gleichzeitig die drei größten Gewerkschaften vertreten sind, was die Beziehung zu
den französischen Vertretern erleichtert. 4. Die deutschen Gesetze zum Schutz von
Arbeitnehmervertretern in den Betriebsräten gelten für alle Mitglieder. Zur
Kündigung eines SE-BR-Mitglieds muss der Arbeitgeber die Zustimmung des SE-BR
einholen. Anderenfalls ist er verpflichtet, ein Arbeitsgericht anzurufen, um das
Recht auf Kündigung des Arbeitnehmervertreters zu erhalten. 5. „Anstelle“ einer
Mitbestimmung orientiert sich die Vereinbarung an der Atos SE-Vereinbarung und sieht
Gespräche im Kalendervierteljahr zwischen drei Mitgliedern des Aufsichtsrats – einem
Mitglied der Geschäftsleitung der Erwin Hymer Group und zwei Vertretern des
amerikanischen Anteilseigners (Thor Industries Inc.) – und drei Mitgliedern des
SE-Präsidiums (das „Gremium) vor. In diesen Gesprächen auf höchster Führungsebene
geht es um die laufenden Geschäfte des Unternehmens und die Entwicklung der
Arbeitsplätze.
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Transnationale Vereinbarungen
Globaler Gewerkschaftsausschuss :
Anlässlich der Verlängerung ihrer internationalen
Rahmenvereinbarung am 13. November haben die Unternehmensleitung von
Inditex und der internationale
Gewerkschaftsdachverband IndustriAll Global Union beschlossen, einen Globalen
Gewerkschaftsausschuss einzurichten, um sich über die „besten Verfahren zur
Förderung des Vereinigungsrechts und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
auszutauschen“. Der Ausschuss wird sich einmal im Jahr treffen und besteht aus sechs
Vertretern der weltweit wichtigsten Produktionscluster und zwei Vertretern der
spanischen Gewerkschaften CCOO und UGT. Letztere sind auch in einem vierköpfigen
„Koordinationsausschuss“ vertreten, der insbesondere im Rahmen von zwei jährlichen
Treffen die Verbindung zur Unternehmensleitung sicherstellen wird. In der
Vereinbarung ist auch ein gemeinsames Schulungsprogramm vorgesehen (vgl.
Pressemitteilung von IndustriAll
und Inditex).
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Sexuelle Belästigung :
Die Unternehmensleitung von Unilever hat am 11. November
zusammen mit seinem EBR eine Vereinbarung zur Verhinderung von
sexueller Belästigung unterzeichnet. Dies gab EBR-Vorsitzender Hermann
Soggeberg bekannt. Zum selben Thema hatte der Konzern bereits 2016 eine gemeinsame Erklärung mit den
globalen Gewerkschaftsverbänden IndustriAll Global Union und IUL unterzeichnet. In
der neuen Erklärung „verpflichten sich die Unilever-Betriebe in allen Ländern
konkrete Verfahren für den Umgang Unilevers mit inakzeptablen Verhaltensweisen
umzusetzen“, sagt Hermann Soggeberg. „Bestehende Verfahren kommen auf den Prüfstand
und müssen erforderlichenfalls geändert werden.“ In der Vereinbarung werden
Mindeststandards vorgeschlagen, die in alle lokalen Leitlinien aufgenommen werden
sollen. Es werden einige Grundsätze festgelegt: So müssen Belästigungen ernst
genommen werden, die Vertraulichkeit gewahrt und die Opfer geschützt werden. Auf der
Grundlage der im Anhang zusammengestellten guten Verfahren in den einzelnen Ländern
sind Schulungen für alle Beschäftigte sowie spezielle Schulungen für Manager
vorgesehen.
> Siehe auch:
Koordinierungssitzung des Überwachungsausschusses zur internationalen
Rahmenvereinbarung des deutschen Büromöbelherstellers Wilkhahn (vgl. Pressemitteilung
der BHI).
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Gewerkschaften
- Gewerkschaftsnetzwerk :
Die Mitglieder des globalen
Gewerkschaftsnetzwerks Saint-Gobain forderten vor
Einführung der neuen Gruppenstrategie eine umfangreichere Anhörung. Außerdem
diskutierten sie über die Umsetzung von Digitalisierungsprozessen und deren
Auswirkungen auf die Beschäftigten. Sie beschlossen, ihre Arbeit zu diesem Thema
fortzusetzen und mit einem Online-Fragebogen Informationen über die Folgen zu
sammeln (vgl. Pressemitteilung).
Die globale Gewerkschaftsallianz der Beschäftigten von HeidelbergCement nahm eine
Erklärung
an, in der sie die Einrichtung eines weltweiten sozialen Dialogs fordert, der
qualitativ dem Dialog auf EBR-Ebene entspricht (vgl. Pressemitteilung
von IndustriAll).
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4. Studien
und Berichte
Tarifverhandlungen verringern Ungleichheiten :
Eine sehr gute Nachricht für den europäischen
Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe, der eine breit angelegte Kampagne zur
Förderung von Tarifverhandlungen als Werkzeug zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen für Beschäftigte sowie ihrer Löhne startete: Die OECD
veröffentlichte eine Studie,
aus der hervorgeht, dass „Tarifverhandlungen wichtig sind, um Beschäftigten und
Unternehmen zu helfen, sich an Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt anzupassen und
Wohlstand und Integration in die Arbeitswelt zu gewährleisten“. Die Studie macht
eine Bestandsaufnahme der Tarifverhandlungen und hebt hervor, dass der Anteil der
Beschäftigten, die 2019 in Arbeitsverhältnissen mit Tarifbindung arbeiten, mit 32 %
gegenüber 46 % im Jahre 1985 stark zurückgegangen ist. Die Studie beschäftigt sich
ebenfalls mit der gewerkschaftlichen Organisation von Beschäftigten in atypischen
Beschäftigungsverhältnissen (befristete Arbeitsverträge, Leiharbeiter,
Selbstständige), von denen nur halb so viele gewerkschaftlich organisiert sind wie
Beschäftigte mit unbefristeten Arbeitsverträgen. >
Weiterführende Informationen: Gemeinsam
zum Erfolg: Tarifverhandlungen und Mitsprache in einer Arbeitswelt im Wandel
; Pressemitteilung
der OECD).
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