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IR Notes 138 – 25 März 2020
www.irshare.eu
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Eine Frage an…
Alain Supiot, Emeritierter Professor am Collège de France, Inhaber des
Lehrstuhls für „Sozialstaat und Globalisierung: juristische Analyse der
Solidarität“
In einem Interview
mit dem Wirtschafts-magazin Alter Eco betonen Sie in Bezug auf die
Covid-19-Krise, dass « allein der Zusammenstoß mit der
Wirklichkeit uns aus einem dogmatischen Schlummer aufrütteln“,
oder anders ausgedrückt, uns vom neoliberalen Dogma befreien
kann. Hat Europa die Ressourcen, sich auf einer neuen Grundlage
wiederaufzubauen? Die Kritik an der aktuellen Arbeitsweise der
Europäischen Union ist nicht neu. Dieter Grimm, deutscher
Verfassungsrechtler und ehemaliger Bundesverfassungsrichter
kritisiert ein System der Überkonstitutionalisierung, wodurch
die Union der Wirtschaftspolitik einen konstitutionellen Wert
verleiht und damit der demokratischen Kontrolle der einzelnen
Mitgliedstaaten entzieht. In einem 2018 veröffentlichten
Text (2) haben mehrere Akteure auf der Tagung „Solidarität in Europa
neu überdenken“ dazu aufgerufen, Politik und Demokratie erneut einen
Raum zu geben, angesichts einer Europäischen Union, die die
Solidarität in den einzelnen Mitgliedstaaten im Namen der
wirtschaftlichen Freiheit ausgehöhlt hat, ohne diese gleichzeitig
durch eine europäische Solidarität zu ersetzen. Die aktuelle
Gesundheitskrise ist schwerwiegender als die Finanzkrise 2008, denn
sie gefährdet die körperliche Unversehrtheit der Menschen, deren
Gewährleistung die oberste Aufgabe und Verantwortung des Staates
ist. Diese Pandemie offenbart auf grausame Weise die fehlende
europäischen Solidarität – so zögern Länder, ihren Nachbarn Masken
zu liefern, ein Land hat sogar die Masken gestohlen, die für ein
anderes Land bestimmt waren. Diese fehlende Solidarität ist nichts
Neues. Bereits während der Flüchtlingskrise oder in der
Währungskrise der Eurozone wurde dies offensichtlich, beispielsweise
als die EU während der Schuldenkrise von griechischen Krankenhäusern
forderte, im Rahmen des Rettungsplans 25 % ihres Personals zu
entlassen, und das Land später wegen überlanger Arbeitszeiten
verurteilte, die eine Folge der Kürzungen in den Krankenhäusern
waren. Die Beispiele lassen sich beliebig fortführen. Die
Coronakrise könnte die EU letztendlich total in Misskredit bringen;
sie könnte aber auch eine Gelegenheit sein, das Solidaritätsprinzip
über das des fairen und unverfälschten Wettbewerbs zu stellen und
ein Europa wiederzubeleben, das Projekte verfolgt, z.B. Europa mit
einem guten Gesundheitssystem auszustatten, damit die nächste Krise
besser koordiniert und wirkungsvoller bewältigt werden kann. Weitere
Möglichkeiten wären eigene Geolokalisierungstools oder eigene
Suchmaschinen für Europa, die heute vollständig von den Vereinigten
Staaten abhängen. Erfolgsgeschichten wie der Airbus zeigen, dass
solche Kooperationen möglich sind und nicht von einer Einigung der
27 Mitgliedstaaten abhängen.
(1) Alain Supiot ist u. a. der Autor
von Der
Geist von Philadelphia. Soziale Gerechtigkeit in Zeiten entgrenzter
Märkte und « La gouvernance
par les nombres » (Governance
by Numbers. The Making of a Legal Model of Allegiance).
(2) Mit dieser Stellungnahme sollte die
Diskussion über die tiefgreifende Krise der europäischen
Institutionen angestoßen werden sowie Überlegungen darüber, wie
sie bewältigt werden kann. In Deutschland wurde sie in der
Frankfurter
Allgemeine Zeitung
veröffentlicht, in Frankreich in Le
Monde, in Portugal in
Il
Publico, in
Griechenland in Ta
NEA, in Polen in
Rzeczpospolita, auf Holländisch im Blog Doxaludo, in Spanien in El
País und auf Englisch
auf der Website Open
Democracy. Der
Tagungsbericht steht hier
zur Verfügung.
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Über uns
IR Notes erscheint
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Das Team: Diese
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Allinger, Predrag
Bejakovic, Francisco Gomez
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In den
Schlagzeilen
Erster
Überblick über die Maßnahmen der Länder gegen die Folgen der Corona-Krise
Die Redaktion von IR Notes wird Sie angesichts der Covid-19-Epidemie umfassend über
die Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten auf dem Laufenden halten. Mithilfe
unserer Korrespondenten und unserer Kontakte zu allen Arbeitsministerien und
Sozialpartnern der Mitgliedstaaten können wir Ihnen heute einen ersten Überblick
vorlegen. Informationsmaterial wird auf der IR
Share Website und unserer Facebook-Seite zur Verfügung
gestellt. Dort finden Sie auch Berichte auf Englisch und Französisch über die
Länder, die wir in dieser Ausgabe nicht berücksichtigen konnten. Sie können gerne
alle Dokumente, die Ihnen nützlich erscheinen, von unserer Website herunterladen
und/oder Informationen auf unserer Facebook-Seite posten. Ferner
empfehlen wir Ihnen die Seiten des Europäischen
Gewerkschaftsbunds, die er mit Unterstützung des Europäischen Gewerkschaftsinstituts
diesem Thema widmet, die Website des europäischen Gewerkschaftsverbands IndustriAll Europe
sowie das Ressourcenzentrum der OECD.
Für die erste Übersicht über die Maßnahmen der europäischen Arbeitnehmervertreter
hat die Redaktion von IR Notes außerdem rund zwanzig EBR-Vorsitzende kontaktiert.
Teilen auch Sie Ihre Initiativen auf unserer Facebook-Seite oder wenden Sie
sich mit Ihren Erfahrungen direkt an: frederic.t@irshare.eu.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
- Staatliche Beihilfen :
Am 20. März hat die Europäische Kommission
einen Befristeten Rahmen angenommen, damit die Mitgliedstaaten den in den
Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraum in vollem Umfang nutzen können, um
die Wirtschaft angesichts der Covid-12-Epidemie zu unterstützen. Der Befristete
Rahmen sieht fünf Arten von Beihilfen vor: 1. direkte Zuschüsse, rückzahlbare
Vorschüsse und Steuervorteile; 2. staatliche Garantien für Bankdarlehen an
Unternehmen; 3. vergünstigte öffentliche Darlehen an Unternehmen; 4.
Zusicherungen für Banken, die staatliche Beihilfen an die Realwirtschaft
weiterleiten; und 5. kurzfristige Exportkreditversicherungen (Pressemitteilung).
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Rechtsprechung
Aufeinanderfolgende befristete Verträge :
In einer spanischen Rechtssache, bei der es um Arbeitnehmer
geht, die im Gesundheitsdienst der Comunidad de Madrid (Autonome Gemeinschaft
Madrid) über mehrere Jahre einen befristeten Arbeitsvertrag hatten, hat der
Gerichtshof nun ein Urteil gefällt (EuGH,
19. März 2020, Rs C-103/18 et C-429/18, Ruiz und Alvarez (nicht auf Deutsch
verfügbar). Die strittigen Rechtsvorschriften beziehen sich speziell auf den
öffentlichen Sektor, und die Lösung ist für den Privatsektor nicht wirklich
relevant. Der Gerichtshof erinnert jedoch daran, dass Richtlinie 1999/70 vom 28.
Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge
darauf abzielt, den wiederholten Rückgriff auf befristete Arbeitsverträge zu regeln
und den missbräuchlichen Rückgriff darauf zu begrenzen. Sie „beruht implizit, aber
zwangsläufig auf der Prämisse, dass der Arbeitnehmer wegen seiner gegenüber dem
Arbeitgeber schwächeren Position Opfer eines missbräuchlichen Rückgriffs des
Arbeitgebers auf aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverhältnisse werden kann,
auch wenn er der Begründung und der Verlängerung solcher Arbeitsverhältnisse aus
freien Stücken zugestimmt hat“. Paragraph 5 der Rahmenvereinbarung „würde jede
praktische Wirksamkeit genommen, wenn befristet beschäftigte Arbeitnehmer den durch
ihn gewährleisteten Schutz allein deswegen verlören, weil sie der Begründung
aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverhältnisse aus freien Stücken zugestimmt
haben“ (siehe Pressemitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Zugang zu Kurzarbeit wird erleichtert :
Am 13. März hat der Bundestag den vom Bundesminister für Arbeit
und Soziales vorgelegten Gesetzesentwurf verabschiedet (siehe Pressemitteilung),
mit dem der Zugang zu Kurzarbeit vereinfacht wird. Die Neuregelungen treten
rückwirkend zum 1. März in Kraft. Sind 10 % ihrer Beschäftigten in Kurzarbeit (zuvor
30 %), können Unternehmen nach Vereinbarung mit dem Betriebsrat finanzielle
Unterstützung beantragen. Der Staat übernimmt die Sozialversicherungsbeiträge für
nicht gearbeitete Stunden in voller Höhe (statt 50 %, was seit dem 1. Januar 2020
galt). Die Kurzarbeitenden erhalten für die ausgefallene Arbeitszeit grundsätzlich
60 % des ausgefallenen pauschalierten Nettogehalts (wenn sie keine
unterhaltsberechtigten Kinder haben) und 67 % (mit einem Kind) (siehe Merkblatt
des DGB). Falls es entsprechende Tarifverträge gibt, kann dieses Ersatzeinkommen
auch höher liegen. In der Metall- und Elektroindustrie wurde am 20. März ein
Tarifvertrag für Nordrhein-Westphalen geschlossen, der vorsieht, dass Urlaubs- und
Weihnachtsgeld, plus einem vom Arbeitgeber zu zahlenden Arbeitgeberzuschuss von 350
Euro pro Mitarbeiter zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes verwendet werden, damit
insgesamt bis zu 80 % des Nettogehalts ausgezahlt werden können. Mitarbeiter
erhalten zusätzliche 8 Tage bezahlten Urlaubs zur Kinderbetreuung, solange
Kindergärten oder Schulen geschlossen haben. Diese regionale Vereinbarung soll nun
auch von anderen Regionen übernommen werden (siehe Pressemitteilungen von IG
Metall und GesamtMetall). Am 23. März legte die Regierung einen weiteren Gesetzentwurf
im Bundestag vor, mit dem der Zugang zur sozialen Sicherung erleichtert werden soll.
Darin sind spezifische Maßnahmen für Familien mit geringem Einkommen und
Selbstständige ohne oder mit nur wenigen Angestellten vorgesehen (siehe Pressemitteilung).
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Österreich
Neue Maßnahme zur Kurzarbeit :
Bundesregierung und Sozialpartner schlossen am
14. März eine Vereinbarung über ein Kurzarbeit-Paket, das mit 400 Mio. Euro
ausgestattet ist (vgl. Mitteilung
des Gewerkschaftsverbands ÖGB). Diese Maßnahme ist auf drei Monate angelegt (und
kann für weitere drei Monate verlängert werden) und greift sogar bei Nullarbeit. Die
Auszahlungsrate beträgt 80 – 90 % des Nettolohns oder -gehalts. Die 80 %
Nettoersatzrate betrifft das Bruttoentgelt vor der Kurzarbeit über 2.685 Euro. Diese
Rate steigt auf 85 % bei einem monatlichen Bruttoentgelt zwischen 1.700 und 2.685
Euro, und auf 90 % bei einem Bruttoentgelt bis zu 1.700 Euro. Bei einem
Bruttoentgelt von 2.000 Euro reduzieren sich für den Arbeitgeber die Bruttokosten
von 2.570,20 Euro auf 530,50 Euro bei einer Kurzarbeit von 50 % der Arbeitszeit,
während der Beschäftigte ein Nettoentgelt von 1.298,60 Euro anstelle von 1.442,90
Euro erhält. > Auf der Website des Bundesministeriums für
Soziales finden Sie alle angenommenen
Gesetze, Erlässe, Verordnungen und Rundschreiben. Der ÖGB hat zusammen mit der
Arbeiterkammer eine spezielle Website eingerichtet: www.jobundcorona.at
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Kroatien
- Wirtschaftliche Maßnahmen :
Zur Unterstützung von Unternehmen, die sich
verpflichten, keine Mitarbeiter zu entlassen, setzt die Regierung auf rein
wirtschaftliche Maßnahmen und stundet die Steuerzahlungen für drei Monate. Die
Gewerkschaft des Einzelhandelssektors forderte am 17. März die Arbeitgeber dazu
auf, ihre Beschäftigten vor dem Covid-19-Erreger zu schützen (vgl. Mitteilung von unserem
Korrespondenten Predrag Bejakovic).
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Dänemark
Dreiseitige Vereinbarung :
Regierung und Sozialpartner unterzeichneten am 14. März eine dreiseitige Vereinbarung zur
vorübergehenden Entgeltsentschädigung für die Beschäftigten im privaten Sektor, um
Kündigungen in Unternehmen zu vermeiden, die mindestens 30 % ihres Personals oder
mehr als 50 Beschäftigte entlassen müssten. Arbeitnehmer mit ausgesetztem
Arbeitsvertrag beziehen vom 9. März bis 9. Juni ihren Lohn in voller Höhe bis zu
einer Obergrenze von 23.000 Kronen (3.080 Euro). Dabei übernimmt der Staat 75 % der
von den Unternehmern gezahlten Entgelte (vgl. Beispiele des
Gewerkschaftsverbands LH). In diesem Zeitraum müssen die Beschäftigten fünf
Urlaubstage oder Ruhetage nehmen. Weitere Maßnahmen der Regierung (vgl. Papier von LH): Arbeitslose,
deren Anspruch auf Arbeitslosengeld ausläuft, haben 3 zusätzliche Monate Anspruch
auf Arbeitslosengeld; Selbständige mit Umsatzeinbußen von 30 % erhalten Zuschüsse
(75 % des Verlusts bis zu 23.000 Kronen).
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Spanien
Hilfspaket in Höhe von 20 % des BIP :
Die Regierung hat angesichts der Covid-19-Krise
gleich mehrere Dekrete verabschiedet. Das Königliche Dekret vom 17.
März ist eine Antwort auf den gemeinsamen Standpunkt der
Sozialpartner. Es enthält verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt: 1. Individuelles Recht der Arbeitnehmer, ihre
Arbeitsbedingungen so anzupassen, dass diese mit der Betreuung ihrer
schulpflichtigen Kinder oder der Pflege von Angehörigen vereinbar sind. Sofern dies
machbar oder keine unverhältnismäßige Belastung für das Unternehmen darstellt, kann
der Beschäftigte zu anderen Arbeitszeiten arbeiten, im Wechsel arbeiten, von Zuhause
aus etc. Lohn oder Gehalt werden zu 100 % gezahlt. 2. Individuelles Recht, die
Arbeitsstunden bis zu 100 % zu reduzieren, um die oben genannten
Betreuungsverpflichtungen zu erfüllen. Lohn bzw. Gehalt werden im selben Verhältnis
reduziert. 3. Vereinfachung und Ausdehnung des Kurzarbeit-Verfahrens (ERTE) auf
Beschäftigte, die keine Arbeit mehr haben. Die Beschäftigten beziehen
Arbeitslosengeld unabhängig vom Zeitraum, in dem sie Beiträge eingezahlt haben.
Arbeitgeber können den Antrag stellen, von der Pflicht zur Zahlung der
Sozialbeiträge befreit zu werden. Das Arbeitslosengeld entspricht 70 % der
Beitragsbemessungsgrundlage mit einer Obergrenze von 1.411,83 Euro pro Person mit
zwei Kindern, 1.254,96 Euro pro Person mit einem Kind und 1.098,09 Euro pro Person
ohne Kinder. > Weitere Einzelheiten: Beiträge
der Gewerkschaftsverbände UGT
und CCOO.
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Estland
70 % der Löhne und Gehälter werden gezahlt :
Die Regierung kündigte am 19. März ein Maßnahmenpaket in Höhe
von 2 Mrd. Euro (7 % des BIP) an. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören: Die
Arbeitslosenversicherungskasse richtet einen Lohnausgleich für Arbeitgeber ein, die
mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt: Umsatzrückgang um 30 %; sie
können mindestens 30 % ihrer Beschäftigten nicht mehr mit Arbeit versorgen; sie
müssen die Löhne und Gehälter von mindestens 30 % ihres Personals um mindestens 30 %
kürzen. Die Beschäftigten, die keine Arbeit mehr haben, erhalten eine Entschädigung
in Höhe von 70 % ihres monatlichen Bruttolohns (max. 1.000 Euro) für zwei Monate
zwischen 1. März und 30. Mai 2020. Der Arbeitgeber muss diese Zahlung um mindestens
150 Euro aufstocken. Von März bis Mai wird auch das Krankengeld nicht erst ab dem 4.
Tag, sondern ab dem ersten Krankheitstag gezahlt (unabhängig davon, ob es sich um
Covid-19 handelt oder nicht).
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Frankreich
Massive Kurzarbeit :
Zu den wichtigsten Maßnahmen der Regierung
gehört ein verstärktes Kurzarbeitsprogramm, das am 12. März vorgestellt wurde (vgl.
Alle
Maßnahmen und Zusammenfassung auf
Englisch). Das Unternehmen zahlt seinen Beschäftigten ein Kurzarbeitergeld in Höhe
von 70 % des Bruttoentgelts (ca. 84 % des Nettoentgelts). Beschäftigte mit
Mindestlohn oder darunter werden zu 100 % entschädigt. Diese Entgeltzahlungen erhält
das Unternehmen vom Staat in vollem Umfang bis zu monatlich 6.927 Euro brutto, d. h.
das 4,5-fache des Mindestlohns, zurück. Am 21. März gingen bei den staatlichen
Stellen bereits mehr als 26.000 Anträge von Unternehmen ein. Dabei geht es um
500.000 Arbeitnehmer und ein Finanzvolumen von 2 Mrd. Euro. Am 19. März
veröffentlichte das Arbeitsministerium ein Rundschreiben
mit Fragen und Antworten, das die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern in Zeiten der Epidemie präzisiert. Telearbeit wird somit
obligatorisch, wenn dies von der Tätigkeit her machbar ist. Das Ministerium weist
darauf hin, dass bei der Gefahr einer Epidemie laut Artikel L.
1222-11 des Arbeitsgesetzbuchs Telearbeit auch ohne Zustimmung des
Arbeitnehmers angeordnet werden kann. Beschäftigte, die zuhause bleiben müssen, um
sich um ihre Kinder zu kümmern oder keine Telearbeit machen können, werden
krankgemeldet und erhalten ab dem ersten Tag Krankengeld. Am 22. März verabschiedete
das Parlament ein Notstandsgesetz,
das der Regierung das Recht einräumt, auf dem Verordnungsweg (also ohne Debatte im
Parlament) Maßnahmen einzuleiten, insbesondere im Arbeitsrecht und bei der sozialen
Sicherheit. Außerdem erweitert es die Befugnisse von Arbeitgebern, die ihren
Beschäftigten nun die Ruhetage vorschreiben bzw. entsprechende Absprachen einseitig
ändern können. Ferner können sie unter Anwendung einer Betriebs- oder
Branchenvereinbarung die Zeiten für bezahlten Urlaub (bis zu sechs Tagen) ändern.
Des Weiteren sind digitale Anhörungen des Betriebsrats mit verkürzten Fristen
möglich, und im Krankheitsfall entfallen die Karenztage – Krankengeld wird ab dem
ersten Krankheitstag gezahlt. Unternehmen, die für die Sicherheit des Landes oder
die Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen und sozialen Lebens besonders wichtig
sind, können von den öffentlichen Ordnungsvorschriften und vertraglichen
Vereinbarungen in Bezug auf Arbeitszeit, wöchentlicher und sonntäglicher Ruhezeit
abweichen.
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Italien
Protokoll über gemeinsame Maßnahmen :
Angesichts der eskalierenden Epidemie hat die Regierung zunächst
eine Reihe von Verordnungen erlassen, um im Norden des Landes „rote Zonen“
festzulegen (Verordnung
vom 1. März), diese Schutzzonen bis zum 3. April auf das ganze Land
auszuweiten (Verordnung
vom 8. März), und diese Maßnahmen mit der Schließung aller Geschäfte weiter
zu verschärfen (Verordnung
vom 11. März). Am 14. März hat die Regierung dann zusammen mit den
Sozialpartnern ein Protokoll über
gemeinsame Maßnahmen gegen die Verbreitung des Covid-19-Erregers am
Arbeitsplatz unterzeichnet. Dieses Protokoll sieht Maßnahmen vor, die darauf
abzielen, zur Telearbeit anzuhalten, alle Tätigkeiten auszusetzen, die für die
Produktion nicht absolut notwendig sind, Sicherheitsprotokolle zur Einschränkung der
Ansteckungsgefahr zu verabschieden oder auch die Bewegungen von Personen in den
Werkshallen auf ein Minimum zu beschränken (siehe Maßnahmen im Einzelnen in einer Mitteilung des
Gewerkschaftsverbands CGIL auf Englisch). Am 17. März verabschiedete die
Regierung die
Verordnung „Care-Italy“: Hierin geht es um den Aufschub der wichtigsten
Steuerzahlungen von Unternehmen, die Unterstützung der von der Krise am stärksten
betroffenen Wirtschaftszweige, die Freigabe von Mitteln, um die Kapazitäten der
Krankenhäuser zu erhöhen, die Einstellung von medizinischem Personal sowie um die
Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung. Diese Verordnung sieht Hilfsmaßnahmen
für Arbeitnehmer vor, beispielsweise eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro für
Selbständige, Künstler und Landwirte (im Rahmen der verfügbaren Mittel); die
Ausdehnung der „Cassa integrazione“ (Kurzarbeit) auf Sektoren und Unternehmen, die
die Voraussetzungen für Kurzarbeit bislang nicht erfüllten; 12 zusätzliche bezahlte
Urlaubstage für Beschäftigte, die sich um Personen mit Behinderungen kümmern
(zusätzlich zu den 3 bisher geltenden Tagen und gültig für März und April); die
Verlängerung des Erziehungsurlaubs um 15 Tage bei Kindern bis 12 Jahren (der zu 50 %
anstelle von 30 % bezahlt wird) oder alternativ einen Dienstleistungscheck über 600
Euro zur Inanspruchnahme eines Babysitters (1000 Euro für medizinisches Personal und
Ordnungskräfte); Quarantäne-Tage werden im Rahmen des Krankengelds entschädigt;
einen Bonus von 100 Euro auf das Märzgehalt für alle Beschäftigten, die weiterhin
zur Arbeit gehen und die Aussetzung von Einzel- und Massenentlassungen aus
wirtschaftlichen Gründen über einen Zeitraum von 60 Tagen. Telearbeit wurde bereits
mit der Verordnung vom 1. März genehmigt, sofern es keine individuellen Absprachen
mit den Beschäftigten dazu gab.
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Niederlande
Löhne und Gehälter werden für drei Monate bis zu
90 % übernommen : Die Regierung hat eine
Reihe von wirtschaftlichen und sozialen Maßnahmen verabschiedet, die zuvor alle mit
den Sozialpartnern besprochen worden waren (vgl. Mitteilung des
Gewerkschaftsverbands FNV). Eine neue vorübergehende Maßnahme ist in Vorbereitung,
die Unternehmen unterstützen soll, ihre Beschäftigten zu halten: Arbeitgeber, die
mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 20 % rechnen, können für einen Zeitraum von
drei Monaten Unterstützung in Höhe von maximal 90 % des Gesamtbetrags der Löhne und
Gehälter beantragen. Im Gegenzug müssen sie sich dazu verpflichten, ihre
Beschäftigten in diesem Zeitraum nicht aus wirtschaftlichen Gründen zu entlassen.
Die Arbeitsstiftung (Stichting van de arbeid /
Labour foundation), ein Forum der
niederländischen Sozialpartner, beschloss am 19. März gemeinsam mit der Regierung
die Gründung eines Einheits- und Entscheidungsausschusses, der einmal wöchentlich
tagen wird, um „Einkommen, Arbeitsplätze und Geschäftstätigkeit zu erhalten“ (vgl.
Mitteilung).
Die Stiftung wandte sich am 18. März mit Empfehlungen an die Sozialpartner auf
Sektor- und Unternehmensebene und unterbreitete der Regierung Vorschläge für neue
Maßnahmen (vgl. Mitteilung auf
der EGB-Website).
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Polen
Verabschiedung eines Krisen-Schutzschirms :
Ausgestattet mit 212 Mrd. Zloty (ca. 46 Mrd.
Euro bzw. 10 % des BIP) enthält das am 18. März von der Regierung vorgestellte
Rettungspaket für die Wirtschaft eine breite Palette an Maßnahmen, u. a. zum Erhalt
von Arbeitsplätzen (vgl. Pressemitteilung).
Für Unternehmen in Schwierigkeiten übernimmt der Staat 40 % der Bruttolöhne (in Höhe
des Durchschnittslohns von ca. 463 Euro). Arbeitnehmer mit Verträgen nach
bürgerlichem Recht erhalten eine monatliche Unterstützung von ca. 2.000 Zloty brutto
(438 Euro). Die Sozialpartner im Rat für sozialen Dialog halten „die vorgeschlagenen
Lösungen, die im Einzelnen wichtige Maßnahmen enthalten, für nicht ausreichend, um
die Stimmung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu beruhigen“. (siehe gemeinsamer Standpunkt).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Wie reagieren Euro-Betriebsräte auf Covid-19 ?
Nach Absage von physischen Sitzungen und Reisen ins Ausland
(Axa, Generali), von Plenarsitzungen im März (Coca-Cola European Partners, Korian,
Merck) und Verhandlungssitzungen (Wordline) oder Sitzungen zu Neuverhandlungen
(Generali) haben die Euro-Betriebsräte nach Mitteln und Wegen gesucht, die
Kontinuität ihrer Arbeit sicherzustellen. Video- und Telefonkonferenzen werden
zunehmend für Sitzungen des Präsidiums oder engeren Ausschusses (Axa) eingesetzt,
aber auch für Arbeitsgruppen zu Gesundheit und Sicherheit (LafargeHolcim) und sogar
für EBR-Plenartagungen (Airbus SE, Merck). Manche Versammlungen werden gedolmetscht
(Airbus SE, Axa, LafargeHolcim, Merck), andere nicht (Generali, Veolia). Die neue
EBR-Vorsitzende bei Veolia,
Michaela Sofer-Ayadi, plant eine informelle Sitzung des engeren Ausschusses ohne
Anwesenheit der Geschäftsleitung mit Hangouts, um sich direkt auszutauschen. Die
anderen Mitglieder erhalten eine Zusammenfassung. „Ich werde unsere internen
Ressourcen nutzen“, erläutert Michaela Sofer-Ayadi, „ich spreche Englisch und
Französisch, also werde ich für das französischsprachige Mitglied dolmetschen. Die
englischen, niederländischen und polnischen Mitglieder sprechen Englisch, der
Niederländer wird ins Deutsche dolmetschen, und die polnische Abgeordnete dolmetscht
dem tschechischen Vertreter.“ Die Sitzungen finden in unterschiedlichen Abständen
statt – zweimal pro Woche treffen sich EBR-Präsidium (Vorsitzender und
stellvertretender Vorsitzende) von Generali und
Unternehmensleitung, mindestens einmal pro Woche der EBR von Airbus und die
Unternehmensleitung. Die Mitglieder des EBR-Präsidiums (BNP Paribas) oder der
EBR-Vorsitzende und die Unternehmensleitung (Solvay) tauschen sich täglich aus. Die
EBR-Mitglieder nutzen auch die sozialen Netzwerke. Die Mitglieder des engeren
Ausschusses bei Generali haben
im Januar eine WhatsApp-Gruppe eingerichtet. Bei Lhoist gibt es eine private
Facebook-Gruppe für einen ersten Austausch der EBR-Mitglieder.
- Informationsfluss in Zeiten von Covid-19.
Das Hauptziel der Gremien ist die Sicherstellung des
Informationsflusses zwischen den Arbeitnehmervertretern und die Verfolgung der
Situation in den verschiedenen Ländern. „Ich versuche, ein System zur
Nachverfolgung der Maßnahmen in den einzelnen Ländern aufzubauen“, sagt Hélène
Debegnac, EBR-Vorsitzende bei LafargeHolcim. „Über
Videokonferenzen mit Mitgliedern europäischer Gremien vor Ort können wir uns
vergewissern, dass die Maßnahmen des Konzerns den Beschäftigten ausreichenden
Schutz gewähren und gleichzeitig den Geschäftsbetrieb sicherstellen, der für den
Fortbestand des Unternehmens und der Arbeitsstellen wünschenswert ist“, sagt
Patricia Nunez, stellvertretende Vorsitzende des EBR von Axa. Das EBR-Präsidium
bei Generali hat für den engeren Ausschuss eine Excel-Datei erstellt, um
bestimmte Maßnahmen zu identifizieren, die in den Business Units umgesetzt
werden. Danach wird die Datei an alle EBR-Mitglieder geschickt, damit alle
Länder lückenlos erfasst werden. Das Ergebnis wird untersucht und anschließend
der zentralen Personalverwaltung vorgelegt – zusammen mit Vorschlägen zur
Verbesserung der Koordination. Das EBR-Präsidium von Safran hat einen Fragebogen
für alle EBR-Mitglieder erstellt, damit diese das Präsidium regelmäßig über die
Vorgänge vor Ort unterrichten. Der EBR kann die Unternehmensleitung auch über
die Ängste und Sorgen der europäischen Beschäftigten informieren. So hat sich
der EBR-Vorsitzende des Baukonzerns Eiffage am 16. März in einem
Schreiben an die Unternehmensleitung nach „ihrer Absicht“ erkundigt,
„angemessenere Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen für seine Beschäftigten
durchzuführen, egal in welchem Land“.
- Umstrukturierungen werden ausgesetzt:
Von den konkreten Maßnahmen möchten wir die Vereinbarung vom
19. März zwischen dem EBR von Unilever und Konzernchef
Alan Jope hervorheben: Die geplante Umstrukturierung, die zu Werksschließungen
hätte führen können, wird für die Dauer der Corona-Krise ausgesetzt. „Das ist
fürs Erste eine gute Nachricht und so haben wir die Möglichkeit, die Situation
zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu prüfen“, meint EBR-Vorsitzender Hermann
Soggeberg. Ebenso ist es dem EBR von Verizon gelungen, die
Aussetzung aller laufenden Umstrukturierungsmaßnahmen mindestens bis zum 1. Juni
durchzusetzen.
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Aufnahme von Verhandlungen :
Eine Gruppe von 153 europäischen Beschäftigten
von Google, die 11 Länder vertritt, forderte die Unternehmensleitung in einem
Schreiben dazu auf, einen Euro-Betriebsrat einzurichten. Die Unternehmensleitung
erklärte sich bereit, Verhandlungen über die Einrichtung eines Gremiums aufzunehmen,
das die rund 35 europäischen Google-Standorte vertreten soll.
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4. Studien
und Berichte
- Lohntransparenz-Maßnahmen:
Der Ausschuss für Beschäftigung und Soziales des
Europäischen Parlaments hat eine zusammenfassende Studie in Auftrag gegeben (Equal Pay for Equal Work:
Binding pay-transparency measures) über die Maßnahmen zur
Lohntransparenz, die von der EU-Kommission in ihren Empfehlungen 2014
vorgeschlagen werden. Das Dokument bietet eine Übersicht über die vorhandene
Literatur zur Wirksamkeit dieser Art von Maßnahmen und legt die Positionen der
verschiedenen Akteure dar. Besonders eingegangen wird auf den heftigen
Widerstand der drei europäischen Arbeitgeberverbände.
- Plattform-Beschäftigte:
Die EU-Kommission hat am 21. März eine umfassende Studie zur
Analyse der Arbeitsbedingungen
von Plattform-Beschäftigten veröffentlicht. Dieses Dokument soll die
Überlegungen der Kommission ergänzen, die im September eine Konferenz zu diesem
Thema plant. Angestrebt wird eine Initiative zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen von Personen, die 2021 in der Plattform-Wirtschaft tätig
sind.
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