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IR Notes 14 – 16 Juli 2014
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt von Francisco Gomez Abelleira, Sofia Lampousaki,
Alain Lefebvre und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
Share-Team auf unserer Website.
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Info für unsere Leserinnen und Leser
IR Notes geht in
die Sommerpause! Am 10. September melden wir uns mit IR Notes 15 zurück.
Wir wünschen Ihnen allen eine schöne und erholsame Urlaubszeit. Erinnern
wir uns daran, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub laut
Gerichtshof der Europäischen Union „als ein besonders bedeutsamer
Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft anzusehen“ ist. Natürlich
bleiben wir auch in der Zeit, in der kein Newsletter erscheint, für Sie
erreichbar: (contact@irshare.eu
/ + 33 (0) 6 81 41 53 95). Schöne
Urlaubstage!
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Interview
Jean François Kondratiuk, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat von PSA
Peugeot-Citroën
Wie wurden Sie in den Aufsichtsrat
des französischen Autobauers PSA Peugeot-Citroën
berufen? 2012
griff der französische Staat ein, um die Unternehmensgruppe zu
unterstützen, die sich in einer schwierigen finanziellen Lage
befand. Danach wurde ich als Arbeitnehmervertreter in den
Aufsichtsrat berufen, gleichzeitig mit Louis Gallois als Vertreter
des Staates. Es handelte sich um eine Forderung der französischen
Regierung. Am 13. Juni 2013 hat das Parlament dann ein Gesetz
verabschiedet, das die Unternehmen dazu verpflichtet, je nach Größe
des Aufsichtsrats ein bis zwei Arbeitnehmervertreter in dieses
Gremium zu berufen. So kam es, dass der Europäische Betriebsrat,
dessen Sekretär ich damals war, mir am 18. Juni in einer Abstimmung
sein Vertrauen ausgesprochen hat, die Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
zu vertreten.
Welche Auswirkungen hatte das auf
Ihr Mandat als Sekretär des Europäischen
Betriebsrats? Laut Gesetz war ich gezwungen, alle meine
Gewerkschaftsämter niederzulegen, da diese mit einem Mandat als
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nicht vereinbar sind. Das habe
ich am 31. Mai 2013 getan. Am 18. Juni wurde ich dann in den
Aufsichtsrat gewählt.
Was haben die Arbeitnehmer
davon? Seit
1981 war ich aktives Mitglied der FO, ich habe die Ereignisse von
1982 bei Chrysler erlebt, 1989 bei Peugeot, die
Wirtschaftskrise….ich kenne also das Unternehmen sehr gut und kann
so praktisches Wissen und Erfahrung in den Aufsichtsrat einbringen,
in dem oft Personen sitzen, die nicht aus der Unternehmensgruppe
stammen, die zwar theoretische Kenntnisse über das Unternehmen
haben, es aber nicht wirklich kennen.
Welche Verbindungen wird es zum
Europäischen Betriebsrat geben? Wir haben auf Ebene der Unternehmensgruppe
eine neue Vereinbarung geschlossen, einen „neuen Sozialvertrag“, mit
dem ein paritätischer strategischer Ausschuss geschaffen wird, der
sich aus Gewerkschaftsvertretern und Mitgliedern des
Verbindungsausschusses zusammensetzt. Der Verbindungsausschuss ist
das Präsidium des Europäischen Betriebsrats. Der neu geschaffene
Ausschuss tritt zusammen, sobald im Aufsichtsrat ein neues
strategisches Projekt vorgestellt wurde. Durch diese Bestimmung wird
der Europäische Betriebsrat besser in die Gruppenstrategie
einbezogen, er wird darüber ständig auf dem Laufenden gehalten. Das
ist für den sozialen Dialog über die Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit der Gruppe unerlässlich.
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Agenda
10. – 16.
August
Sofia 43.
Kongress der Internationalen Transportarbeiter-Föderation
(ITF)
10. – 12.
September Dublin Konferenz
über die Arbeitsbeziehungen in Europa 2014 (Industrial Relations in
Europe Conference – IREC), veranstaltet gemeinsam mit dem Research
Network on Work, Employment and Industrial Relations (RN nr. 17)
der europäischen soziologischen Vereinigung (European Sociological
Association – ESA). Thema der Veranstaltung: Die Zukunft des
europäischen Sozialmodells – neue Perspektiven für Arbeitsbeziehungen,
für die Sozial- und Beschäftigungspolitik in Europa?
24. – 26.
September Brüssel
Gemeinsame Konferenz des Europäischen
Gewerkschaftsbunds (EGB) und des Europäischen Gewerkschaftsinstituts
(EGI) mit dem Titel „Europa
am Scheideweg. Wo bitte schön geht es zu Wohlstand und hochwertigen
Arbeitsplätzen?“.
1. – 3.
Oktober
Bordeaux 9.
Kongress des internationalen Forschungsnetzwerks zur nachhaltigen
Entwicklung (RIODD) über den Zusammenhang zwischen Umwelt und Arbeit:
„Environnement
et travail: quelles relations ?“ organisiert vom Zentrum für
Rechtsvergleichung Arbeitsrecht und Soziale Sicherheit (COMPRASEC) der
Universität Bordeaux.
7.
Oktober
Paris Gemeinsame
Konferenz der Verbände Réalité du Dialogue social (RDS) und Europe et Société über
den europäischen sozialen Dialog auf sektoraler Ebene.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR Share
und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser
Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht,
Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von
monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR
Share-Website abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner
Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Eine
Strategie, um das „grüne“ Wachstum mit der Beschäftigungspolitik zu verknüpfen
Die Europäische Kommission hat am 2. Juli eine Mitteilung veröffentlicht, die auf die
„Nutzung
des Potenzials der grünen Wirtschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen“
abzielt. Es geht darum, die ökologische Umstellung sicherzustellen und gleichzeitig
das Wachstum der grünen Wirtschaft mit den Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitiken
zu verknüpfen. Die Kommission unterstreicht, dass integrierte politische Rahmen, die
grünes Wachstum und Beschäftigung miteinander verknüpfen, „nur in einigen wenigen
Mitgliedstaaten bestehen, während die Mehrzahl der Länder eine unzusammenhängende,
bruchstückhafte Strategie verfolgen“. Das ist der Grund für die Initiative der
Kommission. Diese Mitteilung unterstreicht die Bedeutung des sektoralen sozialen
Dialogs in diesem Bereich, insbesondere um die Umstrukturierungen zu begleiten und
erwähnt auch die „Risiken, die durch die Entwicklung grüner Technologien entstehen“
und die „berücksichtigt werden müssen“. Die Kommission möchte, dass „neue Gefahren
gründlich geprüft und in Präventionsstrategien eingebunden werden“. Der Europäische
Gewerkschaftsbund (EGB) hat die Initiative in einer Pressemitteilung
(auf Englisch) begrüßt, in der Generalsekretärin Bernadette Ségol betont, dass das
„Paket der Europäischen Kommission über grünes Wachstum visionär und fortschrittlich
ist“ und erklärt, dass „die Gewerkschaften bereit sind, mit der Kommission und den
Arbeitgebern zu kooperieren, um eine gerechte Umstellung auf eine Wirtschaft zu
realisieren, die einen nachhaltigeren Umgang mit der Umwelt fördert“. Die
Arbeitgeberseite, BusinessEurope, äußert sich deutlich kritischer (siehe Pressemitteilung,
auf Englisch), insbesondere hinsichtlich des Ziels der Kommission, die
Ressourcenproduktivität bis 2030 um 30 % zu steigern (gegenüber +20 % zwischen 2000
et 2011), wenn die Unternehmen „ihre Produktionsprozesse effizienter machen“,
innovative Lösungen zur Einsparung von Ressourcen umsetzen, neue Geschäftsmodelle
entwickeln oder nachhaltigere Produkte und Dienstleistungen anbieten.“ Laut
BusinessEurope „sollte die Europäische Union eher kein Ziel formulieren, als ein
unangemessenes Ziel festzulegen“. Zudem dürfe „nicht die Nutzung von Ressourcen
bestraft werden, sondern die effiziente Ressourcennutzung sollte das Ziel“ für die
Unternehmen sein.
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Aktuelle
soziale Themen
- Ausschuss Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten des Europäischen Parlaments: Anlässlich
seiner Sitzung am vergangenen 7. Juli hat der neue
Ausschuss Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen
Parlaments seinen Vorsitzenden und seine stellvertretenden Vorsitzenden
gewählt. Der deutsche Abgeordnete der Linkspartei Die Linke, Thomas
Händel (Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken),
übernimmt in seiner dritten Amtszeit den Vorsitz des Ausschusses und löst die
Französin Pervenche
Bérès (S & D) ab, die Mitglied im Ausschuss Wirtschaft und Währung
wird. Zu den neuen Ausschussmitgliedern gehören die Niederländerin Agnes
Jongerius (S & D), die seit 2012 Forscherin an der Universität
Utrecht und von 1987 bis 2012 Vorsitzende des niederländischen
Gewerkschaftsbunds FNV war, und Claude
Rolin (EVP) der seit 2006 Generalsekretär des Christlichen
Gewerkschaftsbunds (CSC) war. Eine weitere starke Persönlichkeit im Ausschuss
ist die ehemalige portugiesische Arbeitsministerin Maria
Joao Rodrigues (S & D). Auf sie geht die Lissabon-Strategie zurück,
durch die Europa zum wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der
westlichen Welt werden sollte.
- Hilfe für entlassene
Arbeitnehmer: Die Europäische Kommission hat am 11. Juli
vorgeschlagen, Gelder in Höhe von 960 000 EUR aus dem Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) bereitzustellen, um 280
Gastronomie-Arbeitskräften in Aragon (Spanien), die von 661 Unternehmen
entlassen wurden, dabei zu helfen, eine neue Beschäftigung zu finden (siehe Pressemitteilung).
Am 10. Juli hat sie außerdem vorgeschlagen, den Niederlanden 1,6 Mio. EUR zur
Verfügung zu stellen, um 475 entlassenen Arbeitskräften aus der Baubranche dabei
zu unterstützen, wieder einen Arbeitsplatz zu finden (siehe Pressemitteilung).
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Sektoraler
sozialer Dialog
Zivile Luftfahrt: Die
europäischen Sozialpartner der Zivilluftfahrt, die im Ausschuss für den europäischen
sektoralen sozialen Dialog vertreten sind (in der Arbeitsgruppe für Kabinenpersonal)
haben am 5. Juni eine gemeinsame
Erklärung gegen den Einsatz von Billigflaggen in der Zivilluftfahrt in
Europa angenommen. Auslöser war, dass die Fluggesellschaft Norwegian Air
International (NAI) – die in Irland registriert ist, obwohl sie dort keinerlei
Geschäftstätigkeit hat, und Personal mit Arbeitsverträgen aus Ländern außerhalb der
EU wie Thailand beschäftigt – die Genehmigung erhalten hat, transatlantische Flüge
durchzuführen. Am 14. Juni hat sich Emmanuel Jahan (CEEP), Vorsitzender des
Ausschusses für den sektoralen sozialen Dialog, in einem Schreiben (auf Englisch) an
die GD Beschäftigung und Soziales der Kommission gewandt und die positive Haltung
der GD Mobilität und Transport gegenüber Norwegian Air sowie den Druck, den sie auf
die Akteure des europäischen sozialen Dialogs des Sektors ausübt, offen kritisiert.
- Audiovisueller Sektor und darstellende
Kunst: Die Gewerkschaftsverbände des audiovisuellen
Sektors und der darstellenden Kunst (UNI MEI, FIM, FIA, EFJ) haben eine „europäische Empfehlung für
eine bessere Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben“ angenommen
(siehe Pressemitteilung
von UNI Europa, auf Englisch).
- Metallindustrie: Die
europäische Arbeitgeberorganisation in der Metallindustrie CEEMET hat eine
Broschüre veröffentlicht mit dem Titel „Eine
wettbewerbsfähige Industrie für ein soziales Europa“ (auf Englisch), die
Empfehlungen enthält, wie die Wettbewerbsfähigkeit wieder hergestellt werden
kann. Das Dokument geht insbesondere auf alle europäischen Initiativen im
Bereich Soziales ein, die nicht weiterentwickelt werden sollten, wie eine
Gesetzesinitiative über die Gestaltung von Umstrukturierungen oder den Schutz
vor Erkrankungen des Bewegungsapparats.
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Rechtsprechung
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
- Das Gesetz über den Mindestlohn wurde
angenommen: Am 11. Juli hat das Parlament das Gesetz
über die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns in Deutschland (Gesetz
zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz))
angenommen, allerdings mit mehr Ausnahmen (für Arbeitnehmerkategorien,
Übergangszeit etc.) als der Entwurf anfangs vorgesehen hatte. Der Mindestlohn
wird ab dem 1. Januar 2015 eingeführt und beträgt 8,50 EUR brutto pro Stunde. Er
gilt zunächst für Arbeitnehmer, die nicht unter eine Branchenvereinbarung
fallen, und wird ab 2017 auf alle Arbeitnehmer angewandt. Ab 2017 wird der
Mindestlohn alle zwei Jahre von einem besonderen Ausschuss überprüft, der sich
aus Vertretern der Sozialpartner zusammensetzt und unabhängig von der
politischen Macht ist.
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Finnland
- Programm der neuen
Regierung: Die neue Regierung unter Premierminister
Alexander Stubb hat am 24. Juni ihr Programm
(auf Englisch) veröffentlicht. Es sieht insbesondere eine Rentenreform im Jahr
2015 vor, mit der das Defizit verringert und die Lebensarbeitszeit verlängert
werden soll, eine Reform der beruflichen Bildung, eine bessere soziale
Absicherung der Selbständigen sowie Maßnahmen, die die Anwendung von
„Null-Stunden-Verträgen“ einschränken sollen.
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Griechenland
- Bestätigung der meisten, von der Troika
diktierten Maßnahmen: Das oberste Verwaltungsgericht hat
am 24. Juni ein Urteil (Nr. 2307/2014) über das Gesetz 4046/2012 gesprochen,
durch das eine Reihe von Maßnahmen, die im 2. Memorandum zwischen Griechenland
und der Troika (Vertreter der EZB, der Europäischen Kommission und des IWF)
vereinbart worden waren, umgesetzt wurden. Das Gericht befand nur einen Punkt
des Gesetzes für verfassungswidrig: die Abschaffung der Möglichkeit für
Gewerkschaften, einseitig die Schiedsstelle der nationalen Mediationsstelle
anzurufen. Alle anderen Maßnahmen wurden als verfassungskonform und als konform
zum internationalen Sozialrecht erklärt. Zu diesen Maßnahmen zählen die Kürzung
des Mindestlohns um 22 % bis 32 % für Arbeitnehmer unter 26 Jahren, die
Streichung der Ehegattenzulage, die Einschränkung des Bereichs, der bei
Tarifverträgen verhandelt werden kann (der Mindestlohn wird nicht mehr zwischen
den Sozialpartnern ausgehandelt) oder auch die Begrenzung der Laufzeit von
Tarifverträgen.
- Bestätigung der Entscheidung, die
staatliche Fernseh- und Rundfunkgesellschaft zu
schließen: Das oberste Verwaltungsgericht hat in einem
Urteil (Nr. 1901/2014) die 2013 von der Regierung getroffene Entscheidung, die
staatliche Fernseh- und Rundfunkgesellschaft ERT zu schließen (siehe den von Eurofound
veröffentlichten Artikel, auf Englisch), für verfassungskonform und konform zum
europäischen Recht erklärt. Das Gericht sieht die ERT als öffentlichen
Arbeitgeber an, der damit nicht dem Anwendungsbereich der Richtlinie 75/129 und
dem Gesetz 1387/1983 über Massenentlassungen unterliegt.
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Luxemburgo
- Annahme der Reform der Studienbeihilfen:
Das Parlament hat die Reform der Studienbeihilfen (Gesetzesentwurf
6670 und Pressemitteilung,
auf Französisch) endgültig angenommen. Das vorherige Gesetz war vom Gerichtshof
als diskriminierend erklärt worden, da seiner Ansicht nach die Kinder von
Grenzgängern nicht von diesen Hilfen ausgeschlossen werden dürfen. Die
Studienbeihilfe setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einem Darlehen und
einem Stipendium (üblicherweise Subsid genannt), das wiederum aus verschiedenen
Modulen besteht (Basisstipendium, Stipendium für Mobilität, Stipendium nach
sozialen Kriterien usw.)
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
- Air France KLM: Die
Führung der Unternehmensgruppe Air FranceKLM und ihr Europäischer Betriebsrat
haben am 12. Juni die Vereinbarung
des Europäischen
Betriebsrats verlängert. In der Vereinbarung ist ein besonderes
Anhörungsverfahren bei „strategischen“ Themen vorgesehen, die große Auswirkungen
auf die Organisation der Gruppe, ihre Tochtergesellschaften und/oder ihre
Arbeitnehmer haben. Diese Themen werden dem „Ausschuss Gruppenstrategie“ des
Betriebsrats unterbreitet. Der Ausschuss wird „zu gegebener Zeit, das heißt im
Vorfeld, und über geeignete Mittel sowie mit einem geeigneten Inhalt“
konsultiert werden, was ermöglichen soll, dass die Leitung „die Kommentare,
Beobachtungen und Stellungnahmen der Arbeitnehmervertreter berücksichtigen
kann“. Außerdem erhalten die Betriebsratsmitglieder Zugang zu einer „internen
digitalen Bibliothek“, die alle von der Unternehmensleitung übermittelten
Informationen enthält.
- Manpower: Das Tribunal de
Grande Instance von Paris (entspricht in etwa dem dt. Landgericht) ist mit der
Rechtssache zwischen der amerikanischen Zeitarbeitsfirma Manpower und dem
Europäischen Gewerkschaftsverband UNI, der französischen Gewerkschaft CGT sowie
der britischen Gewerkschaft Unite The Union befasst. Die Gerichtsverhandlung hat
am 3. Juli stattgefunden, mit einer Entscheidung des Gerichts kann am 17. Juli
gerechnet werden. Die CGT und die drei italienischen Gewerkschaftsverbände
(CGIL, CISL et UIL) haben sich am 23. Mai 2013 an die Unternehmensleitung von
Manpower Frankreich gewandt,
das Land, das die
größte Mitarbeiterzahl in Europa verzeichnet, um Auskünfte über die
Voraussetzungen für die Errichtung eines Europäischen Betriebsrats zu erhalten.
Als innerhalb der Frist von sechs Monaten keine Antwort vorlag, haben die
Gewerkschaften die Unternehmensleitung angewiesen, einen Europäischen
Betriebsrat auf der Grundlage der subsidiären Regeln, die in der Richtlinie
2009/38 vorgesehen sind, einzurichten. Da aber die Gewerkschaft Unite kurze Zeit
nach den französischen und italienischen Gewerkschaften bei der britischen
Unternehmensleitung von Manpower einen Antrag auf Einrichtung eines Europäischen
Betriebsrates gestellt hatte, ist die Unternehmensgruppe der Ansicht, noch
innerhalb der Frist zu liegen. Sie hat daher alle europäischen Gewerkschaften,
die in der Gruppe vertreten sind, aufgefordert, Verhandlungsführer aus der Mitte
des besonderen Verhandlungsgremiums zu benennen. Bei dem Gerichtsverfahren geht
es zum einen darum, ob die Frist für die Antwort auf den Antrag der
Gewerkschaften verstrichen ist oder nicht. Falls ja, müsste ein Europäischer
Betriebsrat „kraft Gesetzes“, also ohne Verhandlungen, eingerichtet werden. Zum
anderen soll geklärt werden, ob der Betriebsrat gemäß dem französischen Gesetz
(Frankreich ist das Land mit den höchsten Mitarbeiterzahlen) oder nach dem
britischen Gesetz (dem von der Unternehmensgruppe bestimmten Sitz der
europäischen Leitung) errichtet werden muss, unabhängig davon, ob er mit oder
ohne Verhandlungen eingerichtet wird.
- Seit kurzem online: die
Vereinbarungen über die Arbeitnehmerbeteiligung bei SAP
SE und Schneider
Electric SE. Die Vereinbarungen des europäischen Betriebsrats von Gras Savoye und PerkinElmer.
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Umstrukturierungen
- Coca-Cola Iberian
Partners: Der spanische Gerichtshof (Audiencia Nacional)
hat die von Coca-Cola beschlossene Umstrukturierung aufgehoben, in deren Rahmen
11 Standorte geschlossen und 1 190 Arbeitnehmer entlassen worden sind (siehe Pressemitteilung,
auf Spanisch). Durch das Urteil
wird das
Unternehmen dazu verpflichtet, die im April entlassenen Arbeitnehmer wieder
einzustellen und ihnen die seit ihrer Entlassung fälligen Löhne und Gehälter zu
zahlen. Das Gericht wirft der Unternehmensleitung vor, hinsichtlich der
Unternehmensverlegung ihren Informations- und Anhörungspflichten gegenüber den
Arbeitnehmern nicht nachgekommen zu sein. Das Urteil wird kritisiert und es
könnte vom Obersten Gerichtshof aufgehoben werden, den die Unternehmensleitung
angerufen hat. Ein ehemaliger Arbeitsminister wurde ernannt, um eine Schlichtung
zu versuchen.
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Grenzüberschreitende Vereinbarung
- Inditex: Die spanische
Textilunternehmensgruppe Inditex hat am 8. Juli ihre internationale
Rahmenvereinbarung verlängert. Diese Vereinbarung sieht die Anwendung
der Grundrechte für alle Mitarbeiter der Gruppe und die ihrer Subunternehmer
vor. Das betrifft ungefähr eine Million Arbeitnehmer, die weltweit bei 6 000
Subunternehmern angestellt sind. „Dieses Abkommen ist ein Reifemodell für die
sozialen Beziehungen mit einem multinationalen Unternehmen,“ hat Jyrki Raina,
der Generalsekretär von IndustriAll (siehe Pressemitteilung von IndustriAll
und von Inditex
auf Englisch) betont.
- Unilever: Am 14. Januar
2014 haben die Unternehmensgruppe Unilever und ihr Europäischer Betriebsrat Leitlinien angenommen, die
im Rahmen der Antizipation und des Managements von Umstrukturierungen
eingehalten werden müssen.
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4. Studien
und Berichte
- Sozialbilanz der EU: Wie
jedes Jahr haben das Europäische Gewerkschaftsinstitut und die Europäische
Beobachtungsstelle für den Sozialbereich eine „Sozialbilanz
der Europäischen Union“ (auf Englisch) veröffentlicht. Diese stellt die
Auswirkungen der Sparpolitik heraus und legt Analysen hinsichtlich der
Einführung eines europäischen Mindestlohns und einer europäischen
Arbeitslosenversicherung vor.
- Mobilität in Europa: Die
Europäische Kommission hat ein Dokument über die
jüngsten Tendenzen bei der geografischen Mobilität in Europa (auf
Englisch) veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die Immigration in den von
der Wirtschaftskrise betroffenen Ländern stark gesunken ist (–51 % in Portugal
und in Slowenien, –49 % en Spanien…), während sie in den Ländern, die davon
verschont wurden und eine niedrige Arbeitslosenquote aufweisen, stark zugenommen
hat (+71 % für Deutschland, +24 % in Österreich).
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Das aktuelle
Schlagwort
CEEMET
Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich seit 2004 der Dachverband der Europäischen
Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie (Council of European
Employers of the Metal, Engineering and Technology-Based Industries), der
1962 zunächst unter dem Namen Western European Metal Trades Employers’ Organisation
(WEM) gegründet wurde. Seine Aufgabe ist es, die sozialpolitischen Interessen von
ca. 200 000 Unternehmen zu vertreten, die Mitglied in einem nationalen
Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie sind und rund 13 Millionen
Menschen beschäftigen. CEEMET nimmt am Ausschuss für den europäischen sektoralen
sozialen Dialog im Bereich Metallindustrie teil, und das seit dessen Gründung im
Jahr 2001. Der Sozialpartner von CEEMET ist die europäische Industriegewerkschaft
IndustriAll Europe. Die Stellungnahmen von
CEEMET werden angesichts der Bedeutung der Metallbranche in Europa sehr genau
geprüft. Weitere Informationen finden Sie im Lexikon
der Arbeitsbeziehungen von Eurofound (auf Englisch).
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