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IR Notes 140 – 22 April 2020
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Christer Thörnqvist, Professor für Sozialwissenschaften an der Hochschule
Skövde
Wie reagieren die schwedischen
Sozialpartner auf die Politik der Regierung im Kampf gegen
Covid-19, die in erster Linie auf Empfehlungen für räumliche
Distanzierung basiert, ohne die Wirtschaft
stillzulegen? Die Regierung will die Wirtschaft nicht zum
Stillstand bringen, da sie fürchtet, dass nach einem Lockdown eine
neue Ansteckungswelle auf das Land zukommt, die noch schlimmer sein
könnte als die erste. Dies wird der Bevölkerung ständig erklärt.
Daher hat die Regierung nur eine Reihe von Empfehlungen
herausgegeben, wie das Einhalten der räumlichen Distanzierung,
Menschen über 70 sollen zuhause bleiben und die Förderung der
Telearbeit. Diese Strategie wird von den Arbeitgebern unterstützt,
die die Tatsache begrüßen, dass die Wirtschaft weiterhin
funktioniert. Bei den Gewerkschaften gilt die einzige Sorge den
Berufen, die dem Virus am meisten ausgesetzt sind, wie medizinisches
Personal und Personen, die sich um ältere Menschen oder Kinder
kümmern. Es gab teilweise hitzige Diskussionen über fehlende
Schutzmaßnahmen, insbesondere Masken. In diesen Tätigkeitsbereichen
und auch im Einzelhandel forderten die Gewerkschaften persönliche
Schutzausrüstung, die von den Arbeitgebern, wenn möglich, zur
Verfügung gestellt wurde. Für die Busse und Straßenbahnen wurde
vereinbart, dass die Passagiere zum Schutz der Fahrer nicht mehr
vorne einsteigen. In den Geschäften wurden Schutzeinrichtungen
installiert, um die KassiererInnen zu schützen. All dies ging sehr
schnell und ohne formelle Tarifvereinbarungen, da die Sozialpartner
keine Zeit für Verhandlungen hatten. Insgesamt werden die
Empfehlungen der Regierung gut befolgt, dank des Vertrauens, das die
Schweden untereinander haben und ihrer Kultur der gegenseitigen
sozialen Kontrolle, die dazu führt, dass diejenigen, die sich nicht
an die Vorgaben halten, in den sozialen Netzwerken zurecht gewiesen
werden. Das Vertrauen in die Regierung ist gewachsen, und für die
Gewerkschaften ist es beruhigend zu wissen, dass der
sozialdemokratische Ministerpräsident einst Vorsitzender der
Metallgewerkschaft war.
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Eine gute Idee
Nehmen Sie an der Umfrage von Eurofound zu den Auswirkungen von Covid-19
teil
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat eine umfassende Online-Umfrage
in allen EU-Sprachen gestartet, um eine erste Einschätzung über die
Auswirkungen der Corona-Krise auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
der europäischen Arbeitnehmer zu erhalten. Die Redaktion von IR Notes
möchte auch Sie dazu einladen, an dieser Umfrage teilzunehmen (die
Beantwortung wird etwa 10 Minuten in Anspruch nehmen).
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Über uns
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In den
Schlagzeilen
Führt
Covid-19 in eine neue soziale Eiszeit?
Ende April präsentiert die Europäische Kommission ein neues Arbeitsprogramm, das mit
Blick auf die Corona-Krise erstellt wurde. Viele Pressestimmen sehen bereits den
Green Deal in Frage gestellt, das Vorzeigeprojekt der Kommission zur Begleitung des
ökologischen Wandels in der EU angesichts der Klimakrise. Die Dringlichkeit der
Wirtschaftskrise verdrängt die Dringlichkeit des Klimawandels. Diese Argumentation
gilt auch für den sozialen Bereich. In einem Schreiben
an den Präsidenten des Rates fordert die Arbeitgeberorganisation
BusinessEurope auf allen Gebieten „eine größere Flexibilität bei der Anwendung des
geltenden Rechtsrahmens“. Außerdem ist eine „große Flexibilität bei den Fristen für
öffentliche Konsultationen oder bei den Geltungsdaten für neu festgelegte
Vorschriften erforderlich“. Weiterhin „sollten vorgesehene Fristen wesentlich
verlängert“ und jedes „neue Gesetz unter Berücksichtigung der aktuellen
Krisensituation sorgfältig geprüft werden, damit die Unternehmen nicht unter neuen
Druck geraten, der existenzgefährdend für sie sein könnte“. Daher unterstützt
BusinessEurope zwar die Initiative SURE, die den Mitgliedstaaten bei der
Finanzierung eines Kurzarbeitssystems hilft (vgl. IR Notes 139, In
den Schlagzeilen), betont jedoch, dass es sich dabei um eine „außergewöhnliche
Hilfsmaßnahme“ „aufgrund von außerordentlichen Umständen“ handelt, die jedoch nicht
als „Präzedenzfall für ein dauerhaftes europäisches Arbeitslosenversicherungssystem
betrachtet werden darf, das wir nach wie vor ablehnen“. Diese Position, mit der die
Union aufgefordert wird, sich ausschließlich auf die Wiederbelebung der europäischen
Wirtschaft zu beschränken, erinnert deutlich an den Beginn der 2000er Jahre, als
BusinessEurope die Ansicht vertrat, die europäische Sozialgesetzgebung solle
eingefroren werden, um die Integration der neuen mittel- und osteuropäischen
Mitgliedstaaten im Jahre 2004 und 2007 zu ermöglichen. Die Folge war eine soziale
Eiszeit, die bis zur zweiten Hälfte des Mandats von Jean-Claude Juncker (2014-2019)
dauerte. Angesichts der aufgrund Covid-19 entstandenen Wirtschaftskrise wird jede
Initiative, die die Arbeitskosten belasten könnte, Angriffen von allen Seiten
ausgesetzt sein. Die europäische Strategie für die Gleichstellung von Frauen und
Männern, zusammen mit der Annahme verbindlicher Maßnahmen zur Lohntransparenz, der
europäische Mindestlohn, die neue europäische Strategie für Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz oder auch die Verbesserung der Bedingungen für
Plattform-Beschäftigte sind für manche jedoch Themen, die ebenso dringlich sind. Es
gilt daher sehr überzeugende Argumente vorzubringen, um soziale Gerechtigkeit und
einen gerechten ökologischen Wandel in den Mittelpunkt des europäischen Projekts zu
rücken.
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1.
Europäische Union
Vorhaben
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Sektoraler
sozialer Dialog
Digitalisierung im Elektrizitätssektor :
Die europäischen Sozialpartner im
Elektrizitätssektor stellten am 9. April einen Aktionsrahmen zur Unterstützung
des Digitalisierungsprozesses auf. Die darin genannten Maßnahmen sollen bis
2022 umgesetzt werden, und es sollen Leitlinien für einen sozial verantwortlichen
digitalen Übergang bereitgestellt werden, wenn es im Zuge der Einführung
verbesserter digitaler Prozesse zu Umstrukturierungen kommt. Die Unterzeichner
wollen den sozialen Dialog auf allen Ebenen fördern, um Lösungen zu finden, die
Gesundheit, Wohlbefinden und Vereinbarung von Beruf und Privatleben der
Beschäftigten gewährleisten. Dazu gehören auch sozial verantwortliche Regelungen für
Telearbeit und das Recht auf Nichterreichbarkeit. In einer gemeinsamen
Stellungnahme zum Aktionsrahmen heißt es: „Die europäische Wirtschaft
befindet sich aufgrund der COVID-19-Krise in erheblichen Turbulenzen. Die Einführung
neuer Technologien und Geschäftsmodelle kann eine rasche Erholung der
Elektrizitätswirtschaft vom bevorstehenden wirtschaftlichen Abschwung unterstützen.“
Die Unterzeichner „verpflichten sich, die Zukunft der Arbeit durch eine gerechte
digitale Transformation zu gestalten, die allen zugutekommt“.
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Gemeinsame Erklärungen zu COVID-19 :
Die
europäischen Sozialpartner mehrerer Wirtschaftszweige haben vor kurzem gemeinsame
Erklärungen zur Corona-Krise abgegeben:
- Telekommunikation: Am 7.
April wurde eine gemeinsame
Erklärung abgegeben. Darin heißt es, die Unternehmen der Branche „bieten
ihren Beschäftigten die Option, weitgehend von zu Hause aus zu arbeiten“. Die
Unterzeichner versprechen sich wichtige Erkenntnisse von dieser Erfahrung. Sie
„werden sich bemühen, diese neue Form der Arbeit verfügbar zu machen, um die
während der Notsituation festgestellten positiven Auswirkungen auf Umwelt,
Unternehmen sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu optimieren.
- Nahrungsmittel- und
Getränkeindustrie: Am 9. April wurden sektorspezifische Leitlinien
zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten festgelegt.
Ziel dieser gemeinsamen Stellungnahme ist die Aufstellung von Mindestnormen, die
in den Nahrungsmittel- und Getränkeunternehmen in dieser Notsituation anzuwenden
sind.
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Arbeitsgerichte tagen per Videokonferenz :
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen
Gesetzesentwurf vorgestellt, um die Tätigkeit der Arbeits- und Sozialgerichte
während der Corona-Pandemie zu gewährleisten. Die ehrenamtlichen Richter an den
Arbeitsgerichten (das heißt, die beiden Laienrichter, von denen einer die
Arbeitnehmer und der andere die Arbeitgeber vertritt und die zusammen mit dem
Berufsrichter tagen) können von einem anderen Ort aus an den Verhandlungen und den
Beratungen teilnehmen. Ferner können Richter den Parteien, ihren Bevollmächtigten
und Beiständen sowie den Zeugen und Sachverständigen die Teilnahme an einer
mündlichen Verhandlung per Videokonferenz anordnen, sofern sie das für sinnvoll
halten. > Abhaltung von
Betriebsratssitzungen: Der Bundesminister für Arbeit und
Soziales hat außerdem am 23. März eine Ministererklärung
veröffentlicht, in der die Abhaltung von Betriebsratssitzungen in Form von Video-
oder Telefonkonferenzen empfohlen wird.
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Österreich
Einzelhandel: Für die Dauer der
Corona-Krise haben die Sozialpartner ausgehandelt, dass Handelsbeschäftigte
besonderen Schutz bekommen (siehe Vereinbarung).
Die Öffnungszeiten wurden eingeschränkt, die Läden haben bis maximal 19:00 geöffnet.
Die Beschäftigten werden durch Plexiglasscheiben im Kassenbereich, Masken und
Handschuhe vor Ansteckung geschützt. Auf Erlass der Bundesregierung gilt seit April
eine Maskenpflicht für alle Kunden (siehe Pressemitteilungen des österreichischen
Gewerkschaftsbunds GPA-djp und von UNI
Europa). Die Gewerkschaften fordern zudem eine steuerfreie monetäre
Corona-Zulage für alle, die in systemrelevanten Berufen arbeiten müssen. Zurzeit
gibt es noch keine Fortschritte in dieser Sache, aber viele Unternehmen bieten
bereits nicht-monetäre Vergütungen an, wie z.B. Einkaufsgutscheine im
Handel.
- Kurzarbeit: Rückwirkend
zum 1. März können österreichische Unternehmen für drei Monate (verlängerbar um
weitere drei Monate) Kurzarbeit beantragen. Die Beschäftigten bekommen für
diesen Zeitraum, abhängig von ihrem Bruttogehalt, zwischen 80 und 90 Prozent des
Nettogehalts. Die Unternehmen bekommen die Kosten durch staatliche Beihilfen
rückerstattet. Die Sozialpartner müssen dem Antrag auf Kurzarbeit zustimmen. Am
20. April waren rund 900.000 Menschen in Kurzarbeit (vgl. Mitteilung
der Regierung).
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Dänemark
- Verbesserung der Leistungen :
Die am 14. März geschlossene
Dreiervereinbarung wurde am 30. März geändert, um das Kurzarbeitergeld zu
erhöhen. Die staatliche Finanzhilfe beläuft sich zwar weiterhin auf 75 % der an
die Beschäftigten gezahlten Gesamtvergütung, doch wurde die Obergrenze jetzt von
23.000 auf 30.000 dänische Kronen (ca. 3.080 bis 4.000 Euro) monatlich
angehoben. Die Unternehmen müssen nach wie vor die restlichen 25 % des Gehalts
übernehmen. Die Maßnahme wurde verlängert und gilt nun vom 9. März bis zum 9.
Juni. Darüber hinaus wird die sogenannte „225-Stunden-Regel“ für den genannten
Zeitraum aufgehoben. Nach dieser Regel müssen Sozialhilfeempfänger ihre
Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt nachweisen, indem sie mindestens 225 Stunden
in einem Jahr arbeiten müssen, ansonsten werden ihre Leistungen gekürzt.
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3.
Unternehmen
Wie Euro-Betriebsräte auf die Corona-Krise
reagieren : Ergänzend zu IR Notes 138 haben
wir erneut EBR-Vorsitzende zu den Auswirkungen der Pandemie befragt. Es folgt eine
Zusammenfassung unserer Analyse, die in voller Länge auf Englisch und
Französisch vorliegt. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie uns Ihre Initiativen und
Erfahrungen mitteilen, damit wir unsere Analysen entsprechend vervollständigen
können (frederic.t@irshare.eu).
- Alle physischen Sitzungen auf Eis gelegt.
Praktisch alle physischen Sitzungen sind verschoben worden,
egal ob es sich um Plenarsitzungen (LafargeHolcim, GSK), Sitzungen des engeren
Ausschusses oder von Arbeitsgruppen (Generali) oder um Schulungen
(Carrefour) handelt.
Dasselbe gilt für Neuaushandlungen von Vereinbarungen (ArcelorMittal).
- Zunahme von Online-Meetings.
Die EBR halten Telefonkonferenzen ab, oft in wöchentlichem
Rhythmus. Bei LafargeHolcim findet jede
Woche eine Konferenz zwischen dem Vorsitzenden, den Gewerkschaftskoordinatoren,
der DRH Group sowie DRH Europe statt, die in französischer und englischer
Sprache gedolmetscht wird. Bei einer Telefonkonferenz mit den Mitgliedern des
EBR-Ausschusses für Gesundheit und Sicherheit und den auf Gruppenebene
zuständigen Managern für Gesundheit und Sicherheit ging es ausschließlich um die
Covid-19-Krise. Die Unternehmensleitung des Baukonzerns Eiffage organisierte eine
gemeinsame Telefonkonferenz mit dem Präsidium des Euro-Betriebsrats und des
französischen Betriebsrats. Bei Carrefour „haben wir die
Abhaltung von Treffen des engeren Ausschusses (6 Mitglieder) beantragt und sie
wurden uns gewährt“, so EBR-Vorsitzender Michel Enguelz. Drei haben bereits
stattgefunden: am 30. März, 10. April und 21. April. Pierre Goulaieff,
Vorsitzender des internationalen Betriebsrats von Capgemini sagt, die
Häufigkeit der Treffen des Präsidiums – im Normalfall einmal im Monat -, habe
sich in den Zeiten von Corona verdoppelt. Seit März tauschen sich der
EBR-Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende bei Generali per Skype-Anruf
montags mit ihren HR- Ansprechpartnern im Unternehmen aus. Ebenfalls einmal die
Woche sprechen sich die Unternehmensleitung und der EBR-Vorsitzende von Axa (10 Mitglieder). Manche
Unternehmensleitungen legen verstärkten Wert auf diesen verstärkten sozialen
Dialog. Der Vorstandsvorsitzende von Axa Thomas Buberl bezeichnet
den sozialen Dialog als unerlässlich unter den gegebenen Umständen: Er soll in
der jetzigen Krise und auch in der Phase danach fortsetzt werden. Für Benoît de
Rufray, CEO bei Eiffage
„zeigt sich der Unterschied in der Leistung gegenüber unseren Konkurrenten nicht
in der Dauer des Betriebsstillstands, sondern darin, wie wir Schritt für Schritt
zu einem Zustand der Normalität zurückfinden. Und dabei spielt auch die Qualität
unseres Dialogs eine Rolle“.
- Einsatz von Dolmetschleistungen oft noch
schwierig. Einige Gremien nutzen die Möglichkeiten, die
im Unternehmen bereits vorhanden sind (Microsoft
Teams, Webex und Skype). Diese funktionieren, solange
die Arbeitssprache Englisch ist (Axa, Dassault Systèmes,
Capgemini, GSK, Orange), ansonsten wird es
schwieriger. „Die Gespräche des Präsidiums mit der Unternehmensleitung werden
mit Teams organisiert, dabei aber nicht gedolmetscht, was für ein spanisches
Mitglied problematisch ist“, sagt Philippe Luppo, EBR-Vorsitzender bei Eiffage. Für Hélène
Debegnac, EBR-Vorsitzende bei LafargeHolcim ist „die
Telefonkonferenz mit Dolmetschen akzeptabel, wenn nur zwei Sprachen gesprochen
werden. Sobald mehr Sprachen beteiligt sind, wird es dagegen sehr kompliziert.
Dann muss vorab eine Druckversion vorliegen“. „Für ein Präsidiumstreffen haben
wir einen Versuch mit Microsoft Teams für Videokonferenzen gemacht, zusammen mit
dem System Interactio,
das die Übersetzung per Smartphone übermittelt“, erläutert Martine Peyronnet,
EBR-Vorsitzende bei Bel.
„Leider hat das nur einige Minuten während des Vorbereitungstreffens
funktioniert, das eigentliche Treffen mit der Unternehmensleitung musste
abgesagt werden.“ Manchmal hilft dann nur zu improvisieren. „Wir haben eine
Konferenzschaltung zwischen Mitgliedern des engeren Ausschusses mit Jitsi versucht“, sagt Carole Bourner,
EBR-Vorsitzende bei Generali, „aber das ist
alles andere als einfach, weil nicht alle Mitglieder Englisch sprechen.“ Doch es
gibt auch positive Erfahrungen mit mehrsprachigen Meetings. Bei Carrefour finden die Treffen
im Rahmen von Videokonferenzen mit dem System Google Meet statt. Gedolmetscht
wird vom Französischen ins Spanische und Niederländische. Auch das Dolmetschen
bei den Treffen zwischen dem engeren EBR-Ausschuss und der Unternehmensleitung
von Generali klappt sehr
gut, dasselbe gilt für Veolia.
- Einholung von Informationen vor Ort.
Euro-Betriebsräte schicken ihren Mitgliedern Umfragebögen in
Form von Dateien (Safran,
Legrand), stellen sie
online (Eiffage) zur
Verfügung oder auch als Excel-Tabellen (Generali). Wiederum andere
EBR organisieren gedolmetschte Gespräche zwischen den Mitgliedern des engeren
EBR-Ausschusses (Generali)
oder zwischen dem Präsidium und EBR-Mitgliedern (Eiffage). Bei diesem
direkten Austausch können Informationen der Unternehmensleitung erläutert
werden, die zuweilen als unzureichend erachtet werden (ArcelorMittal, Bel, GSK). Die EBR-Mitglieder von
Safran tauschen
sich täglich aus (auf Englisch) und zweimal wöchentlich gibt es
ein Treffen mit der Unternehmensleitung. Die Suche nach Informationen kann auch
gemeinsam mit der Unternehmensleitung erfolgen. So hat die Unternehmensleitung
von Axa zusammen mit ihrem
EBR am 20. April die weltweite Umfrage „Checking“ gestartet. Mit 4 Fragen wollen
sie die Reaktionen der Beschäftigten erfragen, die Auswirkungen der aktuellen
Situation auf deren psychische Gesundheit und Arbeitsgewohnheiten einschätzen
und die Unterstützung auf Konzernebene verbessern.
- Ungleiche Behandlung. Die
verschiedenen Kurzarbeitsmodelle in den einzelnen Ländern mit großen
Unterschieden bei den Lohnersatzquoten und Erholungs- oder Zwangsurlaub
verursachen Probleme. Bei Carrefour „haben wir sehr
unterschiedliche Praktiken in den einzelnen Ländern festgestellt, vor allem was
die Öffnungszeiten und -tage der Geschäfte betrifft“, stellt EBR-Vorsitzender
Michel Enguelz fest. „Nicht überall konnten wir, wie in Frankreich, kürzere
Öffnungszeiten oder die Schließung der Geschäfte am Sonntag durchsetzen.“ Eine
weitere Ungleichbehandlung: Die französischen Beschäftigten von Carrefour erhalten steuer-
und sozialabgabenfreie Bonuszahlungen. Dies gilt jedoch nicht in anderen
Ländern, in denen solche Zahlungen nicht zu den staatlichen Maßnahmen gehören.
- Kontroverse bei
Dividendenauszahlungen. Ein besonders konfliktreiches
Thema ist die Dividendenausschüttung. Auf Nachfrage des EBR bestätigte die
Unternehmensleitung von Eiffage, dass der
Verwaltungsrat 2020 auf die Ausschüttung von 2019 erzielten Dividenden
verzichte. Der EBR von LafargeHolcim
wiederum spricht sich in einem Protestschreiben an den CEO
der Gruppe „gegen die Ausschüttung in Höhe der 2019 ausgezahlten Dividende aus“,
sagt EBR-Vorsitzende Hélène Debegnac. Ähnliche Diskussionen gab es auch bei
Generali. Hier beschloss
das Unternehmen, die Hälfte der Dividenden auszuschütten, einen
Solidaritätsfonds einzurichten und keine Kurzarbeit einzuführen.
>
Weitere Informationen: Wir haben
kürzlich Vereinbarungen aus dem Jahre 2019 online gestellt, u. a. beim
Lebensmittelkonzern Savencia
(22.900 Beschäftigte weltweit) mit einer Zusatzvereinbarung vom 16.
Oktober 2019.
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Transnationale Vereinbarungen
Analyse über die Auswirkungen digitaler Projekte
auf den Menschen : Die Unternehmensleitung
des belgischen Chemiekonzerns Solvay (24.000 Beschäftigte) und
die beiden transnationalen Arbeitnehmervertretungsgremien, der Euro-Betriebsrat und
das Solvay Global Forum, haben am 17. März ein globales Rahmenabkommen über die
digitale Transformation unterzeichnet. Es handelt sich unseres Wissens nach
um die erste weltweite Vereinbarung, die sich ausschließlich diesem Thema widmet.
Die Vereinbarung gilt für jedes „Vorhaben von wesentlicher Bedeutung“, bei dem eine
neue Technologie einsetzt oder einführt wird. In den wesentlichen ersten Phasen der
Einführung muss je nach Umfang des Vorhabens ein Unterrichtungs- und
Anhörungsverfahren zwischen der Unternehmensleitung und den Arbeitnehmervertretern
auf der entsprechenden Ebene (weltweit, europäisch, national und/oder
standortgebunden) stattfinden. Dieses Verfahren muss „vor der Entscheidung zur
Einführung einer neuen Technologie am Arbeitsplatz“ erfolgen. Weiterhin führt die
Unternehmensleitung so früh wie möglich ein systematisches Analyseverfahren über die
Auswirkungen auf den Menschen durch (psychische Gesundheit, Arbeitsbelastung,
Kontrolle oder Überwachung etc.). In der Vereinbarung werden „Gespräche von
Angesicht zu Angesicht“ gefordert, entweder im Rahmen von „Präsenztreffen oder per
Videokonferenz“. Nachdem die Möglichkeit für alle Beschäftigten hervorgehoben wird,
sich „überall und jederzeit“ mit dem Internet und mit ihren Kollegen verbinden zu
können, heißt es weiter, dass „diese Flexibilität mitunter auch für Solvay von
Vorteil sein kann, aber nur genutzt werden darf, wenn das Wohlergehen der
Beschäftigten dabei respektiert wird“. Gleichzeitig „fordern zahlreiche Beschäftigte
aufgrund der veränderten Familienstrukturen flexiblere Arbeitsbedingungen“. Mehreren
Bestimmungen sollen die Telearbeit als Möglichkeit fördern, um auf das Bedürfnis der
besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben einzugehen. In diesem Zusammenhang
wird auch darauf hingewiesen, dass Solvay „das grundsätzliche Prinzip der
Nichterreichbarkeit außerhalb der regulären Arbeitszeit aktiv unterstützt“.
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