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IR Notes 140 – Führt Covid-19 in eine neue soziale Eiszeit?

  IR Notes 140 – 22 April 2020
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Christer Thörnqvist, Professor für Sozialwissenschaften an der Hochschule Skövde

Wie reagieren die schwedischen Sozialpartner auf die Politik der Regierung im Kampf gegen Covid-19, die in erster Linie auf Empfehlungen für räumliche Distanzierung basiert, ohne die Wirtschaft stillzulegen?
Die Regierung will die Wirtschaft nicht zum Stillstand bringen, da sie fürchtet, dass nach einem Lockdown eine neue Ansteckungswelle auf das Land zukommt, die noch schlimmer sein könnte als die erste. Dies wird der Bevölkerung ständig erklärt. Daher hat die Regierung nur eine Reihe von Empfehlungen herausgegeben, wie das Einhalten der räumlichen Distanzierung, Menschen über 70 sollen zuhause bleiben und die Förderung der Telearbeit. Diese Strategie wird von den Arbeitgebern unterstützt, die die Tatsache begrüßen, dass die Wirtschaft weiterhin funktioniert. Bei den Gewerkschaften gilt die einzige Sorge den Berufen, die dem Virus am meisten ausgesetzt sind, wie medizinisches Personal und Personen, die sich um ältere Menschen oder Kinder kümmern. Es gab teilweise hitzige Diskussionen über fehlende Schutzmaßnahmen, insbesondere Masken. In diesen Tätigkeitsbereichen und auch im Einzelhandel forderten die Gewerkschaften persönliche Schutzausrüstung, die von den Arbeitgebern, wenn möglich, zur Verfügung gestellt wurde. Für die Busse und Straßenbahnen wurde vereinbart, dass die Passagiere zum Schutz der Fahrer nicht mehr vorne einsteigen. In den Geschäften wurden Schutzeinrichtungen installiert, um die KassiererInnen zu schützen. All dies ging sehr schnell und ohne formelle Tarifvereinbarungen, da die Sozialpartner keine Zeit für Verhandlungen hatten. Insgesamt werden die Empfehlungen der Regierung gut befolgt, dank des Vertrauens, das die Schweden untereinander haben und ihrer Kultur der gegenseitigen sozialen Kontrolle, die dazu führt, dass diejenigen, die sich nicht an die Vorgaben halten, in den sozialen Netzwerken zurecht gewiesen werden. Das Vertrauen in die Regierung ist gewachsen, und für die Gewerkschaften ist es beruhigend zu wissen, dass der sozialdemokratische Ministerpräsident einst Vorsitzender der Metallgewerkschaft war.

 
  Eine gute Idee
Nehmen Sie an der Umfrage von Eurofound zu den Auswirkungen von Covid-19 teil

Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat eine umfassende Online-Umfrage in allen EU-Sprachen gestartet, um eine erste Einschätzung über die Auswirkungen der Corona-Krise auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen der europäischen Arbeitnehmer zu erhalten. Die Redaktion von IR Notes möchte auch Sie dazu einladen, an dieser Umfrage teilzunehmen (die Beantwortung wird etwa 10 Minuten in Anspruch nehmen).

 
  Über uns

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spaniasch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 18,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


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IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Führt Covid-19 in eine neue soziale Eiszeit?

Ende April präsentiert die Europäische Kommission ein neues Arbeitsprogramm, das mit Blick auf die Corona-Krise erstellt wurde. Viele Pressestimmen sehen bereits den Green Deal in Frage gestellt, das Vorzeigeprojekt der Kommission zur Begleitung des ökologischen Wandels in der EU angesichts der Klimakrise. Die Dringlichkeit der Wirtschaftskrise verdrängt die Dringlichkeit des Klimawandels. Diese Argumentation gilt auch für den sozialen Bereich. In einem Schreiben an den Präsidenten des Rates fordert die Arbeitgeberorganisation BusinessEurope auf allen Gebieten „eine größere Flexibilität bei der Anwendung des geltenden Rechtsrahmens“. Außerdem ist eine „große Flexibilität bei den Fristen für öffentliche Konsultationen oder bei den Geltungsdaten für neu festgelegte Vorschriften erforderlich“. Weiterhin „sollten vorgesehene Fristen wesentlich verlängert“ und jedes „neue Gesetz unter Berücksichtigung der aktuellen Krisensituation sorgfältig geprüft werden, damit die Unternehmen nicht unter neuen Druck geraten, der existenzgefährdend für sie sein könnte“. Daher unterstützt BusinessEurope zwar die Initiative SURE, die den Mitgliedstaaten bei der Finanzierung eines Kurzarbeitssystems hilft (vgl. IR Notes 139, In den Schlagzeilen), betont jedoch, dass es sich dabei um eine „außergewöhnliche Hilfsmaßnahme“ „aufgrund von außerordentlichen Umständen“ handelt, die jedoch nicht als „Präzedenzfall für ein dauerhaftes europäisches Arbeitslosenversicherungssystem betrachtet werden darf, das wir nach wie vor ablehnen“. Diese Position, mit der die Union aufgefordert wird, sich ausschließlich auf die Wiederbelebung der europäischen Wirtschaft zu beschränken, erinnert deutlich an den Beginn der 2000er Jahre, als BusinessEurope die Ansicht vertrat, die europäische Sozialgesetzgebung solle eingefroren werden, um die Integration der neuen mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten im Jahre 2004 und 2007 zu ermöglichen. Die Folge war eine soziale Eiszeit, die bis zur zweiten Hälfte des Mandats von Jean-Claude Juncker (2014-2019) dauerte. Angesichts der aufgrund Covid-19 entstandenen Wirtschaftskrise wird jede Initiative, die die Arbeitskosten belasten könnte, Angriffen von allen Seiten ausgesetzt sein. Die europäische Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern, zusammen mit der Annahme verbindlicher Maßnahmen zur Lohntransparenz, der europäische Mindestlohn, die neue europäische Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz oder auch die Verbesserung der Bedingungen für Plattform-Beschäftigte sind für manche jedoch Themen, die ebenso dringlich sind. Es gilt daher sehr überzeugende Argumente vorzubringen, um soziale Gerechtigkeit und einen gerechten ökologischen Wandel in den Mittelpunkt des europäischen Projekts zu rücken.


1. Europäische Union
Vorhaben

Sektoraler sozialer Dialog

Digitalisierung im Elektrizitätssektor : Die europäischen Sozialpartner im Elektrizitätssektor stellten am 9. April einen Aktionsrahmen zur Unterstützung des Digitalisierungsprozesses auf. Die darin genannten Maßnahmen sollen bis 2022 umgesetzt werden, und es sollen Leitlinien für einen sozial verantwortlichen digitalen Übergang bereitgestellt werden, wenn es im Zuge der Einführung verbesserter digitaler Prozesse zu Umstrukturierungen kommt. Die Unterzeichner wollen den sozialen Dialog auf allen Ebenen fördern, um Lösungen zu finden, die Gesundheit, Wohlbefinden und Vereinbarung von Beruf und Privatleben der Beschäftigten gewährleisten. Dazu gehören auch sozial verantwortliche Regelungen für Telearbeit und das Recht auf Nichterreichbarkeit. In einer gemeinsamen Stellungnahme zum Aktionsrahmen heißt es: „Die europäische Wirtschaft befindet sich aufgrund der COVID-19-Krise in erheblichen Turbulenzen. Die Einführung neuer Technologien und Geschäftsmodelle kann eine rasche Erholung der Elektrizitätswirtschaft vom bevorstehenden wirtschaftlichen Abschwung unterstützen.“ Die Unterzeichner „verpflichten sich, die Zukunft der Arbeit durch eine gerechte digitale Transformation zu gestalten, die allen zugutekommt“.


Gemeinsame Erklärungen zu COVID-19 : Die europäischen Sozialpartner mehrerer Wirtschaftszweige haben vor kurzem gemeinsame Erklärungen zur Corona-Krise abgegeben:



  • Telekommunikation: Am 7. April wurde eine gemeinsame Erklärung abgegeben. Darin heißt es, die Unternehmen der Branche „bieten ihren Beschäftigten die Option, weitgehend von zu Hause aus zu arbeiten“. Die Unterzeichner versprechen sich wichtige Erkenntnisse von dieser Erfahrung. Sie „werden sich bemühen, diese neue Form der Arbeit verfügbar zu machen, um die während der Notsituation festgestellten positiven Auswirkungen auf Umwelt, Unternehmen sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu optimieren.

  • Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie: Am 9. April wurden sektorspezifische Leitlinien zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten festgelegt.  Ziel dieser gemeinsamen Stellungnahme ist die Aufstellung von Mindestnormen, die in den Nahrungsmittel- und Getränkeunternehmen in dieser Notsituation anzuwenden sind.


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Arbeitsgerichte tagen per Videokonferenz : Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Gesetzesentwurf vorgestellt, um die Tätigkeit der Arbeits- und Sozialgerichte während der Corona-Pandemie zu gewährleisten. Die ehrenamtlichen Richter an den Arbeitsgerichten (das heißt, die beiden Laienrichter, von denen einer die Arbeitnehmer und der andere die Arbeitgeber vertritt und die zusammen mit dem Berufsrichter tagen) können von einem anderen Ort aus an den Verhandlungen und den Beratungen teilnehmen.  Ferner können Richter den Parteien, ihren Bevollmächtigten und Beiständen sowie den Zeugen und Sachverständigen die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung per Videokonferenz anordnen, sofern sie das für sinnvoll halten.
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Abhaltung von Betriebsratssitzungen: Der Bundesminister für Arbeit und Soziales hat außerdem am 23. März eine Ministererklärung veröffentlicht, in der die Abhaltung von Betriebsratssitzungen in Form von Video- oder Telefonkonferenzen empfohlen wird.


Österreich

Einzelhandel: Für die Dauer der Corona-Krise haben die Sozialpartner ausgehandelt, dass Handelsbeschäftigte besonderen Schutz bekommen (siehe Vereinbarung). Die Öffnungszeiten wurden eingeschränkt, die Läden haben bis maximal 19:00 geöffnet. Die Beschäftigten werden durch Plexiglasscheiben im Kassenbereich, Masken und Handschuhe vor Ansteckung geschützt. Auf Erlass der Bundesregierung gilt seit April eine Maskenpflicht für alle Kunden (siehe Pressemitteilungen des österreichischen Gewerkschaftsbunds GPA-djp und von UNI Europa).  Die Gewerkschaften fordern zudem eine steuerfreie monetäre Corona-Zulage für alle, die in systemrelevanten Berufen arbeiten müssen. Zurzeit gibt es noch keine Fortschritte in dieser Sache, aber viele Unternehmen bieten bereits nicht-monetäre Vergütungen an, wie z.B. Einkaufsgutscheine im Handel.



  • Kurzarbeit: Rückwirkend zum 1. März können österreichische Unternehmen für drei Monate (verlängerbar um weitere drei Monate) Kurzarbeit beantragen. Die Beschäftigten bekommen für diesen Zeitraum, abhängig von ihrem Bruttogehalt, zwischen 80 und 90 Prozent des Nettogehalts. Die Unternehmen bekommen die Kosten durch staatliche Beihilfen rückerstattet. Die Sozialpartner müssen dem Antrag auf Kurzarbeit zustimmen. Am 20. April waren rund 900.000 Menschen in Kurzarbeit (vgl. Mitteilung der Regierung).


Dänemark

  • Verbesserung der Leistungen : Die am 14. März geschlossene Dreiervereinbarung wurde am 30. März geändert, um das Kurzarbeitergeld zu erhöhen. Die staatliche Finanzhilfe beläuft sich zwar weiterhin auf 75 % der an die Beschäftigten gezahlten Gesamtvergütung, doch wurde die Obergrenze jetzt von 23.000 auf 30.000 dänische Kronen (ca. 3.080 bis 4.000 Euro) monatlich angehoben. Die Unternehmen müssen nach wie vor die restlichen 25 % des Gehalts übernehmen. Die Maßnahme wurde verlängert und gilt nun vom 9. März bis zum 9. Juni. Darüber hinaus wird die sogenannte „225-Stunden-Regel“ für den genannten Zeitraum aufgehoben. Nach dieser Regel müssen Sozialhilfeempfänger ihre Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt nachweisen, indem sie mindestens 225 Stunden in einem Jahr arbeiten müssen, ansonsten werden ihre Leistungen gekürzt.

3. Unternehmen

Wie Euro-Betriebsräte auf die Corona-Krise reagieren : Ergänzend zu IR Notes 138 haben wir erneut EBR-Vorsitzende zu den Auswirkungen der Pandemie befragt. Es folgt eine Zusammenfassung unserer Analyse, die in voller Länge auf Englisch und Französisch vorliegt. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie uns Ihre Initiativen und Erfahrungen mitteilen, damit wir unsere Analysen entsprechend vervollständigen können (frederic.t@irshare.eu).



  • Alle physischen Sitzungen auf Eis gelegt. Praktisch alle physischen Sitzungen sind verschoben worden, egal ob es sich um Plenarsitzungen (LafargeHolcim, GSK), Sitzungen des engeren Ausschusses oder von Arbeitsgruppen (Generali) oder um Schulungen (Carrefour) handelt. Dasselbe gilt für Neuaushandlungen von Vereinbarungen (ArcelorMittal).



  • Zunahme von Online-Meetings. Die EBR halten Telefonkonferenzen ab, oft in wöchentlichem Rhythmus. Bei LafargeHolcim findet jede Woche eine Konferenz zwischen dem Vorsitzenden, den Gewerkschaftskoordinatoren, der DRH Group sowie DRH Europe statt, die in französischer und englischer Sprache gedolmetscht wird. Bei einer Telefonkonferenz mit den Mitgliedern des EBR-Ausschusses für Gesundheit und Sicherheit und den auf Gruppenebene zuständigen Managern für Gesundheit und Sicherheit ging es ausschließlich um die Covid-19-Krise. Die Unternehmensleitung des Baukonzerns Eiffage organisierte eine gemeinsame Telefonkonferenz mit dem Präsidium des Euro-Betriebsrats und des französischen Betriebsrats. Bei Carrefour „haben wir die Abhaltung von Treffen des engeren Ausschusses (6 Mitglieder) beantragt und sie wurden uns gewährt“, so EBR-Vorsitzender Michel Enguelz. Drei haben bereits stattgefunden: am 30. März, 10. April und 21. April. Pierre Goulaieff, Vorsitzender des internationalen Betriebsrats von Capgemini sagt, die Häufigkeit der Treffen des Präsidiums – im Normalfall einmal im Monat -, habe sich in den Zeiten von Corona verdoppelt. Seit März tauschen sich der EBR-Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende bei Generali per Skype-Anruf montags mit ihren HR- Ansprechpartnern im Unternehmen aus. Ebenfalls einmal die Woche sprechen sich die Unternehmensleitung und der EBR-Vorsitzende von Axa (10 Mitglieder). Manche Unternehmensleitungen legen verstärkten Wert auf diesen verstärkten sozialen Dialog. Der Vorstandsvorsitzende von Axa Thomas Buberl bezeichnet den sozialen Dialog als unerlässlich unter den gegebenen Umständen: Er soll in der jetzigen Krise und auch in der Phase danach fortsetzt werden. Für Benoît de Rufray, CEO bei Eiffage „zeigt sich der Unterschied in der Leistung gegenüber unseren Konkurrenten nicht in der Dauer des Betriebsstillstands, sondern darin, wie wir Schritt für Schritt zu einem Zustand der Normalität zurückfinden. Und dabei spielt auch die Qualität unseres Dialogs eine Rolle“.


  • Einsatz von Dolmetschleistungen oft noch schwierig. Einige Gremien nutzen die Möglichkeiten, die im Unternehmen bereits vorhanden sind (Microsoft Teams, Webex und Skype). Diese funktionieren, solange die Arbeitssprache Englisch ist (Axa, Dassault Systèmes, Capgemini, GSK, Orange), ansonsten wird es schwieriger. „Die Gespräche des Präsidiums mit der Unternehmensleitung werden mit Teams organisiert, dabei aber nicht gedolmetscht, was für ein spanisches Mitglied problematisch ist“, sagt Philippe Luppo, EBR-Vorsitzender bei Eiffage. Für Hélène Debegnac, EBR-Vorsitzende bei LafargeHolcim ist „die Telefonkonferenz mit Dolmetschen akzeptabel, wenn nur zwei Sprachen gesprochen werden. Sobald mehr Sprachen beteiligt sind, wird es dagegen sehr kompliziert. Dann muss vorab eine Druckversion vorliegen“. „Für ein Präsidiumstreffen haben wir einen Versuch mit Microsoft Teams für Videokonferenzen gemacht, zusammen mit dem System Interactio, das die Übersetzung per Smartphone übermittelt“, erläutert Martine Peyronnet, EBR-Vorsitzende bei Bel. „Leider hat das nur einige Minuten während des Vorbereitungstreffens funktioniert, das eigentliche Treffen mit der Unternehmensleitung musste abgesagt werden.“ Manchmal hilft dann nur zu improvisieren. „Wir haben eine Konferenzschaltung zwischen Mitgliedern des engeren Ausschusses mit Jitsi versucht“, sagt Carole Bourner, EBR-Vorsitzende bei Generali, „aber das ist alles andere als einfach, weil nicht alle Mitglieder Englisch sprechen.“ Doch es gibt auch positive Erfahrungen mit mehrsprachigen Meetings. Bei Carrefour finden die Treffen im Rahmen von Videokonferenzen mit dem System Google Meet statt. Gedolmetscht wird vom Französischen ins Spanische und Niederländische. Auch das Dolmetschen bei den Treffen zwischen dem engeren EBR-Ausschuss und der Unternehmensleitung von Generali klappt sehr gut, dasselbe gilt für Veolia.


  • Einholung von Informationen vor Ort. Euro-Betriebsräte schicken ihren Mitgliedern Umfragebögen in Form von Dateien (Safran, Legrand), stellen sie online (Eiffage) zur Verfügung oder auch als Excel-Tabellen (Generali). Wiederum andere EBR organisieren gedolmetschte Gespräche zwischen den Mitgliedern des engeren EBR-Ausschusses (Generali) oder zwischen dem Präsidium und EBR-Mitgliedern (Eiffage). Bei diesem direkten Austausch können Informationen der Unternehmensleitung erläutert werden, die zuweilen als unzureichend erachtet werden (ArcelorMittal, Bel, GSK). Die EBR-Mitglieder von Safran tauschen sich täglich aus (auf Englisch) und zweimal wöchentlich gibt es ein Treffen mit der Unternehmensleitung. Die Suche nach Informationen kann auch gemeinsam mit der Unternehmensleitung erfolgen. So hat die Unternehmensleitung von Axa zusammen mit ihrem EBR am 20. April die weltweite Umfrage „Checking“ gestartet. Mit 4 Fragen wollen sie die Reaktionen der Beschäftigten erfragen, die Auswirkungen der aktuellen Situation auf deren psychische Gesundheit und Arbeitsgewohnheiten einschätzen und die Unterstützung auf Konzernebene verbessern.


  • Ungleiche Behandlung. Die verschiedenen Kurzarbeitsmodelle in den einzelnen Ländern mit großen Unterschieden bei den Lohnersatzquoten und Erholungs- oder Zwangsurlaub verursachen Probleme. Bei Carrefour „haben wir sehr unterschiedliche Praktiken in den einzelnen Ländern festgestellt, vor allem was die Öffnungszeiten und -tage der Geschäfte betrifft“, stellt EBR-Vorsitzender Michel Enguelz fest. „Nicht überall konnten wir, wie in Frankreich, kürzere Öffnungszeiten oder die Schließung der Geschäfte am Sonntag durchsetzen.“ Eine weitere Ungleichbehandlung: Die französischen Beschäftigten von Carrefour erhalten steuer- und sozialabgabenfreie Bonuszahlungen. Dies gilt jedoch nicht in anderen Ländern, in denen solche Zahlungen nicht zu den staatlichen Maßnahmen gehören.


  • Kontroverse bei Dividendenauszahlungen. Ein besonders konfliktreiches Thema ist die Dividendenausschüttung. Auf Nachfrage des EBR bestätigte die Unternehmensleitung von Eiffage, dass der Verwaltungsrat 2020 auf die Ausschüttung von 2019 erzielten Dividenden verzichte. Der EBR von LafargeHolcim wiederum spricht sich in einem Protestschreiben an den CEO der Gruppe „gegen die Ausschüttung in Höhe der 2019 ausgezahlten Dividende aus“, sagt EBR-Vorsitzende Hélène Debegnac. Ähnliche Diskussionen gab es auch bei Generali. Hier beschloss das Unternehmen, die Hälfte der Dividenden auszuschütten, einen Solidaritätsfonds einzurichten und keine Kurzarbeit einzuführen.


> Weitere Informationen: Wir haben kürzlich Vereinbarungen aus dem Jahre 2019 online gestellt, u. a. beim Lebensmittelkonzern Savencia (22.900 Beschäftigte weltweit) mit einer Zusatzvereinbarung vom 16. Oktober 2019.


Transnationale Vereinbarungen

Analyse über die Auswirkungen digitaler Projekte auf den Menschen : Die Unternehmensleitung des belgischen Chemiekonzerns Solvay (24.000 Beschäftigte) und die beiden transnationalen Arbeitnehmervertretungsgremien, der Euro-Betriebsrat und das Solvay Global Forum, haben am 17. März ein globales Rahmenabkommen über die digitale Transformation unterzeichnet. Es handelt sich unseres Wissens nach um die erste weltweite Vereinbarung, die sich ausschließlich diesem Thema widmet.  Die Vereinbarung gilt für jedes „Vorhaben von wesentlicher Bedeutung“, bei dem eine neue Technologie einsetzt oder einführt wird. In den wesentlichen ersten Phasen der Einführung muss je nach Umfang des Vorhabens ein Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren zwischen der Unternehmensleitung und den Arbeitnehmervertretern auf der entsprechenden Ebene (weltweit, europäisch, national und/oder standortgebunden) stattfinden. Dieses Verfahren muss „vor der Entscheidung zur Einführung einer neuen Technologie am Arbeitsplatz“ erfolgen. Weiterhin führt die Unternehmensleitung so früh wie möglich ein systematisches Analyseverfahren über die Auswirkungen auf den Menschen durch (psychische Gesundheit, Arbeitsbelastung, Kontrolle oder Überwachung etc.).  In der Vereinbarung werden „Gespräche von Angesicht zu Angesicht“ gefordert, entweder im Rahmen von „Präsenztreffen oder per Videokonferenz“.  Nachdem die Möglichkeit für alle Beschäftigten hervorgehoben wird, sich „überall und jederzeit“ mit dem Internet und mit ihren Kollegen verbinden zu können, heißt es weiter, dass „diese Flexibilität mitunter auch für Solvay von Vorteil sein kann, aber nur genutzt werden darf, wenn das Wohlergehen der Beschäftigten dabei respektiert wird“. Gleichzeitig „fordern zahlreiche Beschäftigte aufgrund der veränderten Familienstrukturen flexiblere Arbeitsbedingungen“. Mehreren Bestimmungen sollen die Telearbeit als Möglichkeit fördern, um auf das Bedürfnis der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben einzugehen. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass Solvay „das grundsätzliche Prinzip der Nichterreichbarkeit außerhalb der regulären Arbeitszeit aktiv unterstützt“.

 

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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
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  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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