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IR Notes 148 – 23 September 2020
www.irshare.eu
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Eine Frage an…
Agnes Jongerius (S&D), Abgeordnete im Europäischen Parlament, Mitglied
des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und
beschäftigungspolitische S&D Fraktionssprecherin
Am 22. September hat die
Europäische Kommission einen neuen Vorschlag für eine
Überarbeitung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene
vorgelegt. Warum ist dieser Vorschlag
enttäuschend? Aus mehreren Gründen. Zunächst einmal hatte
uns die Kommission 2016 versprochen, bis Ende 2020 eine Liste mit 50
Schadstoffen aufzustellen, doch bis jetzt wurden uns erst 25
vorgelegt. Dieses Mal hat die Kommission lediglich eine Erweiterung
der Liste um zwei Substanzen und die Änderung des Schwellenwerts für
eine Substanz angekündigt, also insgesamt 27 Schadstoffe. Zudem sind
die Stoffe in diesem neuen Vorschlag keine gefährlichen oder
reproduktionstoxischen Stoffe, die ein schnelleres Eingreifen
erfordern, wie wir vom Parlament gefordert haben. Und schließlich
wurde uns vor dem Sommer eine neue Strategie zugesagt, um die
Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu verbessern, zumal in
den derzeitigen Vorschriften ein Pandemie-Szenario nicht
berücksichtigt ist. Angesichts der Covid-19-Krise muss dieses Thema
aber entschlossen angegangen werden. > Weitere
Informationen: Link zum Vorschlag der Europäischen
Kommission und Pressemitteilung; Pressemitteilungen der
S&D-Fraktion und des EGG.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
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von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch
die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools
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In den
Schlagzeilen
Ursula von
der Leyen verkündet die Pläne der Kommission für die EU nach der Pandemie
In ihrer ersten Rede zur Lage der Union stellte Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen am 16. September die Prioritäten der Kommission vor. Sie kündigte eine
Verschärfung der Klimaziele an und will das Einsparen der Emissionen bis 2030 auf
mindestens 55 % (anstelle von 40 %) anheben, dann wäre „die EU auf dem besten Weg,
bis 2050 klimaneutral zu werden“. Ein Ziel, das durch die Aufstockung des Fonds für
einen gerechten Übergang den Forderungen nach einem sozial-ökologischen Wandel neuen
Auftrieb gibt (s. u. Aktuelle soziale Themen). Ein weiteres ehrgeiziges Ziel ist der
Aufbau einer „Europäischen Gesundheitsunion“ mit der Unterstützung des
EU-Parlaments, „um die Kürzungen des Europäischen Rates (s. Council of the EU) wieder
wettzumachen“. Von der Leyen sprach auch von der Aktualisierung der europäischen
Industriestrategie und der Wettbewerbspolitik sowie von einem neuen
CO2-Grenzausgleichssystem. Beim Thema Beschäftigung erinnerte sie an die Bedeutung
der Kurzarbeit (s. Short-time work), die 40
Millionen Europäern zugutekam, und an die SURE-Initiative, in deren Rahmen „bald 16
Länder fast 90 Mrd. EUR erhalten, um Arbeitnehmer und Unternehmen zu unterstützen“
(v. SURE initiative). Fermer
bestätigte sie, die Kommission werde „einen Gesetzesvorschlag vorlegen, um die
Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, einen Rechtsrahmen für Mindestlöhne
einzuführen“. Jeder Arbeitnehmer sollte einen „Anspruch auf Mindestlohn haben, sei
es im Rahmen einer Tarifvereinbarung oder dank eines gesetzlichen Mindestlohns“.
Ohne näher darauf einzugehen, erinnerte sie daran, dass sie „eine große
Befürworterin von Tarifvereinbarungen“ ist und „unser Vorschlag (…) nicht an
nationalen Kompetenzen und Traditionen rütteln“ werde, insbesondere der sechs
Länder, in denen der Mindestlohn ausschließlich durch Tarifverträge festgelegt wird
(v. Pressemitteilung
des EGB). Die Kommission will ein „Regelwerk“ für künstliche Intelligenz festlegen,
das „den Menschen in den Mittelpunkt stellt“, damit „die Algorithmen“ keine
„Blackbox“ sind. Dem Respekt des Rechtsstaats und dem Kampf gegen den Rassismus
räumte sie einen breiten Raum in ihrer Rede ein. Sie kündigte einen Aktionsplan an,
darunter auch legislative Instrumente sowie die erstmalige Ernennung einer
„Koordinatorin“ oder eines „Koordinators“ für dieses Thema. Den Kampf gegen
Diskriminierung will sie „am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche oder in der
Gesundheitsversorgung“ (durch Haushaltsmaßnahmen) verstärken. Eine spezielle
Strategie wird es zur Stärkung der LGBTQI-Rechte geben. LGBTQI-freie Zonen in Polen
seien „Zonen, in denen der Respekt vor Mitmenschen abhandengekommen ist. Dafür gibt
es in unserer Union keinen Platz“. > Siehe auch: Mitteilung
des Parlaments und vollständige
Rede von Ursula von der Leyen.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Fonds für einen gerechten Übergang :
Am 16. September hat eine große Mehrheit der EU-Abgeordneten den
Standpunkt der Verhandlung mit Rat und
Kommission zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang angenommen. Darin
fordern sie eine deutliche Aufstockung der Mittel aus dem EU-Haushalt 2021-2027,
d.h. 25,3 Mrd. EUR anstelle der von der Kommission vorgeschlagenen 11,2 Mio. Euro
(s. Pressemitteilung).
Der europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe weist darauf hin, „dass der
Fonds für die Dekarbonisierung der von Kohle abhängigen Regionen bereits nicht
ausreiche. Wenn dieser Mechanismus jetzt auch noch andere Branchen wie den
Automobilsektor oder die energieintensiven Industriezweige abdecken soll, wäre diese
Maßnahme nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein“ (s. Pressemitteilung).
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Rechtsprechung
Das Monopol der Hafenarbeiter wird
möglicherweise in Frage gestellt : Der
Generalanwalt des Gerichtshofs (s. Advocate
general of the CJEU) hat am 10. September seine Schlussanträge in zwei
belgischen Rechtssachen vorgelegt, die in den europäischen Häfen und unter den
Hafenarbeitern Wellen schlagen werden (EuGH,
Schlussantr, 10. September 2020, Rs C–407/19 und C–471/19). „Die Häfen sind
kein rechtsfreier Raum“, sagt er (Punkt 6). Wenn das Gericht ihnen folgt „könnte das
Urteil den belgischen Hafensektor schwer treffen. Denn es stellt eine Bedrohung für
die Sicherheit der Hafenarbeiter und für ihren Sozialschutz dar“, so die Europäische
Transportarbeiterföderation (ETF) (s. Erklärung).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
- Gesetzentwurf zur Verlängerung der
Kurzarbeit : Das Bundeskabinett hat am 16. September den
Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie
beschlossen sowie zwei Verordnungsentwürfe zur Verlängerung der
Kurzarbeitsregelung für das ganze kommende Jahr 2021. Das Gesetz soll zusammen
mit den beiden Verordnungen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
>
Weitere Informationen: Pressemitteilung
des Arbeitsministeriums.
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Belgien
Vereinbarung zur Verlängerung der Kurzarbeit :
Zur Unterstützung von Unternehmen und
Beschäftigten im Rahmen der Covid-19-Krise schlossen die Sozialpartner am 14.
September eine Vereinbarung, um das kollektive Arbeitsabkommen (CCT) in Bezug auf
die „Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen“ und die
„Corona-Übergangsregelung“ bis Ende 2021 zu verlängern (vgl. Pressemitteilung
des Unternehmensverbands FEB, Pressemitteilung
der Gewerkschaft FGTB). Die Vereinbarung sieht vor, die stufenweise Verringerung
der Arbeitslosenunterstützung und Eingliederungsleistungen erneut
einzufrieren. > Weitere
Informationen: Artikel
in der belgischen Tageszeitung L‘Echo (14.09).
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Kroatien
- Neue Kurzarbeitsregelung :
Nach Absprache mit den Sozialpartnern über
den Einsatz der europäischen Mittel aus dem SURE-Instrument zur Finanzierung von
Kurzarbeitsregelungen hat die Regierung ein neues Programm angenommen, das vom
1. Juli bis 31. Dezember greift. Es betrifft Unternehmen aus allen Sektoren mit
10 oder mehr Beschäftigten, deren Umsatz in einem Monat gegenüber dem
Vergleichsmonat im Jahr 2019 um mindestens 20 % eingebrochen
ist.
> Weitere Informationen: Artikel unseres
Korrespondenten Predrag Bejakovic (auf Englisch).
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Frankreich
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Tschechien
Garantierter Lohn wackelt :
Die tschechische Finanzministerin Alena
Schillerová will den gesetzlich garantierten Lohn ab Januar 2021 streichen (s. §
112 des Arbeitsgesetzbuchs). Der „garantierte Lohn“ legt den niedrigsten
Lohn für eine Arbeit abhängig vom Grad ihrer Komplexität, Verantwortung und
Schwierigkeit fest. Er gilt für alle Arbeitskräfte, deren Löhne und Gehälter nicht
im Rahmen eines Tarifvertrags ausgehandelt werden. Der garantierte Lohn ist in acht
Kategorien eingeteilt, wobei die unterste Kategorie nicht unter dem gesetzlichen
Mindestlohn liegen darf. Auf der anderen Seite könnte der gesetzliche Mindestlohn
von derzeit 14.600 CZK (550 Euro) im nächsten Jahr deutlich steigen. Als Reaktion
auf die geplante Streichung drohten die Kommunisten, die Regierung nicht weiter zu
unterstützen. Die Gewerkschaften haben sich gegen den Vorschlag ausgesprochen,
während die Arbeitgeber ihn begrüßen. Der Vorschlag soll beim nächsten Dreiertreffen
erörtert werden.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Überarbeitung der EBR-Richtlinie und Demokratie
am Arbeitsplatz : Auf seiner Jahrestagung zu
Eurobetriebsräten am 9. und 10. September machte der Europäische Gewerkschaftsbund
(EGB) einen Vorstoß zur Stärkung der Demokratie am Arbeitsplatz und für eine
Überarbeitung der EBR-Richtlinie. Der EGB setzt dabei auf das derzeit positive
Klima: 1. Die aktuelle EU-Kommission scheint dem sozialen Dialog offener gegenüber
zu stehen als ihre Vorgänger. 2. Den Vorsitz im Rat hat derzeit Deutschland, und der
deutsche Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant, dieses Thema voranzubringen auch
im Hinblick auf den nächsten Vorsitz , der von Portugal übernommen wird, das eine
der wenigen linken Regierungen in Europa hat. 3. Das EU-Parlament geht die Frage
aktiv an, da es beschlossen hat, die Arbeiten im Hinblick auf die Annahme von zwei
Initiativberichten aufzunehmen, die zwei Schwergewichten im Ausschuss für
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten anvertraut wurden. Bei einem Bericht
handelt es sich um die Überarbeitung der EBR-Richtlinie (Dennis Radke, EVP). Bei dem
anderen geht es im weiteren Sinne um Demokratie am Arbeitsplatz, mit dem Ziel, die
Beteiligung von Arbeitskräften an Entscheidungen zu stärken (Gabriele Bischoff,
S&D). 4. Die jüngste Folge von Umstrukturierungsankündigungen im Zusammenhang
mit der Covid-19-Krise scheint wenig Platz für Anhörungen zu lassen, so Livia Spera,
Generalsekretärin der Europäischen Transportarbeiterföderation (ETF). Sie wirft
zahlreichen Verkehrsunternehmen vor, die Krise zum Anlass zu nehmen, um
Arbeitsbedingungen zu verschlechtern und das Recht auf sozialen Dialog und Anhörung
auf allen Ebenen zu missachten, und nennt dabei vor allem British Airways, Aer Lingus, P&O Ferries, Avia Partner, Swissport und EasyJet (vgl. Pressemitteilung
der ETF). Die Welle der Schließungsankündigungen wie die von Bridgestone in Frankreich (830
Beschäftigte) oder Continental
in Deutschland (1.800 Beschäftigte) wird den Handlungsdruck auf die Kommission
erhöhen. In einem solchen Kontext sieht die Bundessekretärin des Europäischen
Gewerkschaftsbunds Isabelle Schömann gute Voraussetzungen, um ihrem Forderungen
Gehör zu verschaffen. Zunächst müssen aber noch die Mitgliedstaaten überzeugt werden
– was nicht einfach sein wird. Nicolas Schmit, der als Redner an der Konferenz
teilnahm, kündigte an, das Thema würde auf Antrag von EGB und EU-Parlament
Gegenstand eines Gedankenaustauschs der Tagung des Rats für Beschäftigung und
Soziales im Dezember sein. Das ist ein erster (kleiner) Schritt. Denn wie in der
Krise 2008 werden die Arbeitgeberverbände eindringlich betonen, dass es nicht
förderlich sei, in der schlimmsten Wirtschaftskrise ihrer Geschichte die Bürde der
Unternehmen zu vergrößern und ihre Entscheidungsprozesse zu verlangsamen.
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Rechtsstreitigkeit wegen unterlassener Anhörung
: Der EBR des Telekommunikationskonzerns
Verizon hat am 10. September
beim Arbeitsgericht (Employment tribunal) in London beantragt, die
Unternehmensleitung aufgrund unterlassener Anhörung des EBR zu einer Geldstrafe zu
verurteilen. Der EBR hatte einen Beschluss der englischen Schlichtungsstelle zur
Prüfung von EBR-Streitigkeiten (CAC) erwirkt, aus dem hervorging, dass die
Unternehmensleitung die Rechte auf Information und Anhörung des EBR nicht
respektiert hatte. Verizon war darin zur Übernahme der Rechtskosten verurteilt
worden, die dem EBR entstanden waren (s. IR Notes 128 3.
Unternehmen). Da die CAC jedoch nicht befugt ist, finanzielle Sanktionen zu
verhängen, muss der EBR die Sache vor das Arbeitsgericht bringen, um eine Strafe zu
erwirken. Das Urteil wird in Kürze erwartet.
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Umstrukturierung
Drei EBR sind mit einer Fusion konfrontiert :
In der sich ankündigenden Kraftprobe zwischen den beiden
französischen Unternehmen Suez
und Veolia kommentiert der
Europäische Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst (EPSU) als Vertreter
der Beschäftigten von Veolia, Suez und Engie (das Anteile an Suez
besitzt), die Fusion „resultiere weder aus der Notwendigkeit, neue Arbeitsplätze zu
schaffen noch garantiere sie den derzeitigen Beschäftigten höhere Gehälter oder
bessere Arbeitsbedingungen“ (s. Pressemitteilung).
Während sich der EBR von Veolia zunächst bedeckt hält, hat der EBR von Suez
zusammen mit dem französischen Betriebsrat bereits deutlich gemacht, dass er das
Fusionsvorhaben „entschieden ablehne“ (s. Pressemitteilung) und hat
alle Beschäftigten in Frankreich, in Europa und auf internationaler Ebene
aufgerufen, am 8. September die Arbeit für zwei Stunden niederzulegen (s. Pressemitteilung). Der EBR
von Engie veröffentlichte seinerseits eine Erklärung, um seinen
Widerstand gegen die neue Strategie der Unternehmensleitung deutlich zu machen, die
ankündigte, „seine Anteile an verschiedenen Gesellschaften zu verkaufen“, unter
anderem auch Veolia. Die EBR-Mitglieder „befürchten auf mittlere Sicht eine
Aufsplitterung der Geschäftsaktivitäten, was die derzeitige Integrität des
Unternehmens gefährden und schwerwiegende Folgen für die Beschäftigung haben wird“.
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