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IR Notes 150 – 21 Oktober 2020
www.irshare.eu
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Eine Frage an ….
Adrien Thomas, Forscher am Luxembourg Institute of Socio-Economic
Research (LISER)
Europäische Gewerkschaften
vertreten in Klimafragen keine einheitliche Position – das
geht aus Ihrer Studie hervor, die in der Fachzeitschrift
European Journal of Industrial
Relations (*) veröffentlicht
wurde. Wo verlaufen die großen Bruchlinien?
Zwischen Ländern? Zwischen Wirtschaftszweigen? Wird man sich
auf eine gemeinsame Haltung einigen
können? Der Europäische Gewerkschaftsbund und eine
gewisse Anzahl nationaler Gewerkschaftsverbände befürworten zwar
eine rasche Dekarbonisierung der Wirtschaft. Doch innerhalb der
Sektoren und Unternehmen gibt es unterschiedliche gewerkschaftliche
Strategien. Im Rahmen unserer Studie konnten wir drei große Gruppen
gewerkschaftlicher Strategien im Hinblick auf die Dekarbonisierung
feststellen: Eine davon, eine geringe Minderheit, lehnt die
Maßnahmen zur Emissionsverringerung ab, dann gibt es Strategien, die
grundlegend ambivalent sind und widersprüchliche Ziele zu verfolgen
scheinen und schließlich die Strategie, die ehrgeizigen Maßnahmen
zur Dekarbonisierung gezielt unterstützen. Derzeit scheint die
ambivalente Strategie zu überwiegen: Die Gewerkschaften erkennen an,
dass die Klimapolitik ihre Berechtigung hat, empfehlen aber ein
schrittweises Vorgehen und spielen Beschäftigung und Umwelt
gegeneinander aus, häufig gemeinsam mit den Arbeitgebern. Die
europäischen Stahlgewerkschaften verfolgten diese Strategie bei der
letzten Reform des EU-Emissionshandelssystems, ebenso wie die
Gewerkschaften der Automobilindustrie bei den Diskussionen über die
neuen CO2-Emissionsnormen für Autos. Eine Schlüsselrolle
spielen dabei die sektoralen Interessen und der Wunsch, die
Arbeitsplätze der Gewerkschaftsmitglieder zu erhalten. Von Bedeutung
ist aber auch die ideologische Identität der Gewerkschaften.
Gewerkschaften, die traditionell mit NGOs zusammenarbeiten und deren
gewerkschaftliche Aktionen sich nicht ausschließlich auf Fragen der
Beschäftigung und Vergütung beschränken, sind eher bereit, die
Dringlichkeit der Bekämpfung des Klimawandels bei der Entwicklung
ihrer Strategien zu berücksichtigen.
(*) Trade
union strategies on climate change mitigation: Between opposition,
hedging and support
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen
gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von
Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber
von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch
die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools
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In den
Schlagzeilen
Aufruf zum
sozialen Dialog bei Umstrukturierungsprozessen
Es ist „sehr wichtig, die Beteiligung der Arbeitnehmer an den Entscheidungsprozessen
der Unternehmen sicherzustellen, insbesondere bei Vorgängen wie
Betriebsumgestaltung, Betriebsschließung, Fusion oder Übernahme, Downsizing,
Auslagerung von Dienstleistungen und Standortverlagerung“, erklärten die
Arbeitsministerinnen und -minister auf der Ratssitzung für Beschäftigung und
Soziales am 12. Oktober (s. Pressemitteilung
vom Rat). Unter dem Druck der europäischen Gewerkschaftsbewegung (vgl. Pressemitteilung
des Europäischen Gewerkschaftsbunds) führte der EU-Kommissar für Beschäftigung und
soziale Rechte Nicolas Schmit eine Aussprache über die Beteiligung von Arbeitnehmern
und die Unterstützung, die sie bei Umstrukturierungsprozessen erhalten müssen (s. Restructuring). Der
Pressemitteilung zufolge hoben die Ministerinnen und Minister auch hervor, „dass die
Pandemie nicht als Vorwand dienen sollte, um die Rechte der Arbeitnehmer auf
Unterrichtung und Anhörung zu beschneiden, und dass es für die wirtschaftliche
Erholung und erfolgreiche Umstrukturierungen von entscheidender Bedeutung ist, für
einen inklusiven sozialen Dialog auf allen Ebenen zu sorgen“. Im Laufe der
Aussprache betonten sie außerdem die wichtige Rolle von EU-Fonds, wie dem
Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, um die negativen
sozialen Auswirkungen von Umstrukturierungen abzufedern. Auf der Pressekonferenz
sagte Nicolas Schmit, dass künftig „erhebliche Restrukturierungen“ erforderlich
seien, um die Covid-19-Krise, aber auch den ökologischen Wandel und die Frage der
Digitalisierung zu bewältigen. Die Lösung, so Nicolas Schmit, liege vor allem in der
Aus- und Weiterbildung, um neue Kompetenzen zu erlangen und den Beruf zu wechseln.
Er gibt zu, dass die Richtlinie aus dem Jahr 2002 zu Unterrichtung und Anhörung
„nicht immer respektiert wird“, und dass die Arbeitnehmer bei
Umstrukturierungsabsichten „nicht im Vorfeld informiert“ werden. „Das ist gegen
europäisches Recht.“ Er appellierte an die Unternehmen, „dass sie zusammen im
Sozialdialog diese Probleme angehen“. Auch wenn diese grundsätzlichen Aussagen
begrüßenswert sind, wurden keine konkreten Maßnahmen genannt, weder für eine
Überarbeitung der bestehenden Vorschriften, noch in Bezug auf Vorhaben, um
Umstrukturierungen besser antizipieren zu können. Um den Druck aufrechtzuerhalten,
hat der EGB eine Petition
für mehr Demokratie am Arbeitsplatz gestartet (s. Mitteilung).
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1.
Europäische Union
Zusammenfassung der Ratssitzung der europäischen Arbeitsministerinnen und -minister
vom 12. Oktober
Gleichstellung der Geschlechter am
Arbeitsmarkt: Zu diesem Thema fand eine Aussprache statt,
die jedoch zu keinen konkreten Maßnahmen führte (s. Equality between women and men
; Gender equality). Mehrere
Teilnehmende sprachen sich für die angekündigte Richtlinie zur Lohntransparenz aus.
EU–Kommissarin für Gleichstellung, Helena Dalli, will die Diskussionen über die
vorgeschlagene Richtlinie wieder aufnehmen, um die Teilnahme von Frauen in den
Leitungsgremien zu erhöhen. „Ohne Vorschriften wird sich da nichts bewegen“, sagte
sie. „Quoten funktionieren“, betonte sie, denn der Anteil von Frauen in
Leitungsgremien ist um 27 % in den Mitgliedstaaten gestiegen, die Rechtsvorschriften
erlassen hatten – im Vergleich zu 2,9 % in Mitgliedstaaten ohne entsprechende
Vorschriften. Die deutsche Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Franziska Giffey gibt zu, dass die Regierungen, darunter auch die deutsche, in
dieser Frage gespalten sind, und dieses Thema sicherlich auf nationaler Ebene weiter
diskutiert werde. Die EU-Kommissarin betonte ferner, wie wichtig eine rasche
Umsetzung der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sei sowie die
Annahme eines Textes, in dem eine vollständige Lohntransparenz in allen Unternehmen
gefordert wird.
- Schutz der Saisonarbeitskräfte:
Die Arbeitsministerinnen und -minister haben die Schlussfolgerungen
zur Verbesserung des Schutzes von Saisonarbeitnehmern und anderen mobilen
Arbeitskräften in der
EU gebilligt, die oft schlechten Arbeits- und
Lebensbedingungen sowie der Gefahr der Ausbeutung ausgesetzt sind (s. Seasonal worker). Sie
müssen ausreichend über ihre Rechte und Pflichten in einer für sie
verständlichen Sprache informiert werden. Der Rat fordert die Europäische
Kommission auf, eine Studie über Saisonarbeitskräfte in der EU durchzuführen, um
die größten Schwierigkeiten festzustellen – möglichst auch mit Blick auf die
Covid-19-Pandemie -, damit beurteilt werden kann, in welchen Bereichen
Saisonarbeitnehmer mehr Schutz brauchen (v. Pressemitteilung
des Rats). Es hat den deutschen Arbeitsminister Hubertus Heil „mit Scham
erfüllt“, dass die Verhältnisse in der Fleischindustrie mit ihren „furchtbaren
Arbeitsbedingungen“ zulasten der Saisonarbeitnehmer nicht schon längst verändert
wurden. „Es darf keine Beschäftigten zweiter Klasse in Europa geben“, fügt er
hinzu und appelliert an die Europäische Arbeitsbehörde, die Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedstaaten zu verstärken.
- Garantierter Mindestlohn:
Die Ministerinnen und Minister haben einstimmig die Schlussfolgerungen
angenommen zur
Stärkung der Mindestsicherung, um Armut und soziale Ausgrenzung während und
nach der Covid-19-Pandemie zu bekämpfen (s. Basic income). Darin heißt
es auch, dass sich diese Regelungen „stabilisierend auf die Wirtschaft“
auswirken und „die Eingliederung der Menschen in Beschäftigung und Gesellschaft“
fördern. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollen bei der Umsetzung der
europäischen Säule sozialer Rechte zusammenarbeiten. Jede Person, die nicht über
ausreichende Mittel verfügt, muss das Recht auf angemessene
Mindestsicherungsleistungen haben, die in allen Phasen ein Leben in Würde
gewährleisten (v. Pressemitteilung
des Rats). Hubertus Heil forderte Nicolas Schmit auf, „seinen Plan zur
Arbeitsbekämpfung“ vorzulegen und hofft auf „tatsächlich konkrete
Vorschläge“.
- Jugendgarantie: Die
Ministerinnen und Minister haben einstimmig den Beschluss gefasst, die
Jugendgarantie (s. Youth Guarantee) zu
verlängern und die Altersgrenze von 24 auf 29 Jahre zu erhöhen.
- Weitere Themen: Im Namen
der deutschen EU-Ratspräsidentschaft kündigte Hubertus Heil an, dass sie „noch
einiges vor“ haben. Er kündigte die Fortsetzung der Arbeiten im Hinblick auf
einen europäischen Rahmen für Mindestlöhne an und will diese Debatte mit der
portugiesischen Ratspräsidentschaft voranbringen, die Deutschland am 1. Januar
2021 ablöst. Ferner werden die Ministerinnen und Minister eine Lösung auf
EU-Ebene zur menschenrechtlichen Verantwortung europäischer Unternehmen in der
gesamten Lieferkette suchen.
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Aktuelle
soziale Themen
Empfehlung für Freizügigkeit :
Der Rat verabschiedete am 13. Oktober eine Empfehlung
für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit
aufgrund der Covid-19-Pandemie. Mit dieser Empfehlung sollen Fragmentierungen und
Beeinträchtigungen vermieden und die Transparenz und Berechenbarkeit für die
Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen erhöht werden (s. Pressemitteilung).
Die Kommission begrüßte diese Maßnahme und wies auf ihre Website Re-open-EU hin, die europäischen Bürger
Informationen über die jeweiligen Einreisebestimmungen der verschiedenen EU-Länder
gibt. „Alle Maßnahmen, die die Freizügigkeit zum Schutz der öffentlichen Gesundheit
einschränken, müssen verhältnismäßig und nichtdiskriminierend sein und müssen
aufgehoben werden, sobald es die epidemiologische Lage zulässt.“
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Muskel- und Skeletterkrankungen :
Die Europäische Agentur für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) in Bilbao startete am 12. Oktober ihre
Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze – Entlasten dich!“. Im Mittelpunkt stehen
arbeitsbedingte Muskel- und Skeletterkrankungen (MSE) (s. Pressemitteilung).
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Rechtsprechung
Begrenzung von Leiharbeit : Zum
ersten Mal legte der Gerichtshof Artikel 5 Absatz 5 der Richtlinie
2008/104 über Leiharbeit aus (s. Temporary agency work), wonach
die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, „um
eine missbräuchliche Anwendung“ von Leiharbeit zu verhindern „und um insbesondere
aufeinanderfolgende Überlassungen, mit denen die Bestimmungen der Richtlinie
umgangen werden sollen, zu verhindern“. In der Rechtssache geht es um einen
italienischen Leiharbeitnehmer, der vom 3. März 2014 bis zum 30. November 2016 einem
entleihenden Unternehmen im Rahmen mehrerer aufeinanderfolgender
Arbeitnehmerüberlassungsverträge (insgesamt acht) und verschiedener Verlängerungen
(insgesamt 17) als Leiharbeitnehmer überlassen wurde. Der Leiharbeiter erhob Klage
bei Gericht und beantragte, dieses Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes
Beschäftigungsverhältnis umzuqualifizieren. Das angerufene Gericht hat Zweifel an
der Vereinbarkeit des italienischen Rechts, das aufeinanderfolgende
Leiharbeitsverträge erlaubt, mit der EU-Richtlinie. Der Gerichtshof ist der
Auffassung, dass ein Mitgliedstaat 1. nicht verpflichtet ist, „die Zahl
aufeinanderfolgender Überlassungen desselben Leiharbeitnehmers bei demselben
entleihenden Unternehmen“ zu beschränken; und 2. „die Rechtmäßigkeit des Einsatzes
von Arbeitnehmerüberlassung nicht von der Angabe der technischen oder mit der
Produktion, der Organisation oder der Ersetzung eines Arbeitnehmers
zusammenhängenden Gründe für den Einsatz der Arbeitnehmerüberlassung abhängig“
machen muss. Dagegen muss ein Mitgliedstaat Maßnahmen ergreifen, „um den
vorübergehenden Charakter der Leiharbeit zu wahren“, „um aufeinanderfolgende
Überlassungen desselben Leiharbeitnehmers an dasselbe entleihende Unternehmen“ zu
verhindern, die zum Ziel haben, „die Bestimmungen der Richtlinie 2008/104 insgesamt
zu umgehen“. In seinem Urteil nennt der Gerichtshof Kriterien, die eindeutig auf
eine gewollte Umgehung der Bestimmungen der Richtlinie hinweisen. Die
Mitgliedstaaten sind aufgefordert zu prüfen, ob ihre Rechtsprechung eine Umgehung
der Richtlinie verhindert (EuGH,
14. Oktober 2020, Rs C-681/18, J.H).
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2.
Mitgliedstaaten
Spanien
Vereinbarung über das Recht auf
Nichterreichbarkeit : Die spanischen
Gewerkschaften CCOO, FINE und UGT haben am 1. Oktober zusammen mit dem Dachverband
der spanischen Sparkassen (CECA) den nationalen Tarifvertrag der Sparkassen (60.000
Beschäftigte) unterzeichnet, der die Rahmenbedingungen für Telearbeit vorgibt und
das Recht auf Nichterreichbarkeit beinhaltet (s. Right to switch off). Dies ist
das erste Mal, dass eine nationale Branchenvereinbarung das Recht auf
Nichterreichbarkeit nach der kollektiven Arbeitszeit enthält. Zwischen 19.00 und
8.00 Uhr ist die Nichterreichbarkeit vorgeschrieben. Außerdem dürfen Sitzungen
außerhalb der täglichen Arbeitszeit nicht später als 19.00 Uhr enden. Beschäftigten,
die mehr als 30 % ihrer Arbeitszeit im Homeoffice verbringen, muss ein Rechner, ein
Mobiltelefon und ein ergonomischer Stuhl zur Verfügung gestellt werden. Sie erhalten
außerdem je nach dem Anteil ihrer Arbeitsstunden eine Zulage von bis zu 130 Euro für
den Kauf von Büroausrüstung sowie 55 Euro monatlich zur Deckung sonstiger
Gemeinkosten. Beschäftigte, die weniger als 30 % im Homeoffice arbeiten, erhalten
einen Rechner und ein Mobiltelefon und können von einem Ort ihrer Wahl aus arbeiten
(s. Mitteilung der CC.OO
und der UNI
Global Union) >
Ebenfalls interessant: In der
Vereinbarung ist auch ein bezahlter Urlaub
aufgrund von geschlechtsspezifischer Gewalt von bis zu drei
Monaten festgelegt.
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Deutschland
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Aufstockung der Mittel :
Am 16. Juli wurde die EBR-Vereinbarung des
französischen Konzerns Mobivia
Driver Services durch einstimmigen Beschluss
des Besonderen Verhandlungsgremiums neu geregelt. Der Konzern beschäftigt 21.300
Mitarbeiter in Europa, vor allem in den Autohausketten A.T.U., Norauto und Midas.
Auf seiner ersten Sitzung am 7. Oktober ernannte der EBR die fünf Mitglieder seines
Präsidiums, die „so oft wie nötig, aber mindestens einmal im Quartal“ tagen. Die
Mittel des EBR wurden aufgestockt. „Bislang gab es eine jährliche Plenarsitzung,
jetzt haben wir vier“, so der stellvertretende Vorsitzende Alain Monpeurt (CFE-CGC).
Vor jedem transnationalen Projekt wird zunächst der EBR konsultiert, bevor die
Vertretungsinstanzen auf nationaler Ebene angehört werden. „Bei der Anhörung des
Betriebsrats vor Ort stehen diesem Informationen über das Ergebnis der Anhörung des
EBR zur Verfügung“, heißt es in der Vereinbarung. Ein Budget ist nicht vorgesehen,
doch erstattet das Unternehmen bestimmte Ausgaben. Bemerkenswert ist eine eher
selten anzutreffende Klausel: „Die Unternehmensleitung übernimmt mögliche und
notwenige Kosten in Verbindung mit einem Rechtsgutachten, das die Mitglieder des
EBR-Präsidiums im Rahmen ihres EBR-Mandats in Auftrag geben, nachdem die
Unternehmensleitung dem Kostenvoranschlag zugestimmt hat.“ Der EBR kann ein
jährliches Gutachten zur Kontenanalyse beantragen und bei Bedarf Unterstützung bei
besonderen Verfahren oder bestimmten Themenbereichen anfordern.
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Ethik-Charta : Die
Unternehmensleitung von Air France-KLM
und ihr Konzernbetriebsrat haben „die Werte und Grundrechte“
neu definiert, „die die Identität der Konzernunternehmen begründen und ihre Politik
im sozialen und ethischen Bereich leiten“. Sie verabschiedeten das Dokument „Air France–KLM
Principles“, das die Soziale Rechte und Ethik
Charta vom Juli 2013 ersetzt. In Bezug auf die Ethik gibt das Dokument eine
„Checkliste“ von fünf „hypothetischen Fragen“ vor, die sich jeder Beschäftigte vor
einer Entscheidung stellen sollte. Eine Frage lautet beispielsweise: „Könnte ich
diese Maßnahme guten Gewissens meiner Familie, meinen Freunden und meinen Kollegen
erläutern?“ Wenn der Beschäftigte eine dieser Fragen mit „nein“ beantwortet, sollte
er mit seinen Kollegen oder Vorgesetzten sprechen. Ferner schlägt der Text ein
System zur Meldung möglicher Verletzungen der Grundsätze sowie ein Alarmverfahren
vor. Im Vergleich zum Text aus dem Jahr 2013 gibt es einen Grundsatz der
„Null-Toleranz“ für alle Formen der Belästigung, ob sexueller, verbaler, physischer
oder psychischer Natur. Bei der Digitalisierung wird „der Austausch von Ideen“
gefördert, „u. a. zu Themen wie Vielfalt im Konstruktionsprozess oder Auswirkungen
unserer Informationssysteme auf die Umwelt“.
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Bündelung von IT-Diensten :
Der engere EBR-Ausschuss von Generali kam am 2. Oktober zu
einer außerordentlichen Sitzung zusammen, bei dem es um das Vorhaben GOSPEL ging,
das die Einrichtung eines neues Unternehmens zur Vereinheitlichung der IT-Strukturen
und Beschleunigung des digitalen Wandels zum Ziel hat. Nach der Sitzung
veröffentlichte der Ausschuss eine Mitteilung an alle Beschäftigten
des Konzerns, um diesen das Vorhaben zu erläutern. Diese bewährte Praxis
entspricht Artikel 10 (2) der Richtlinie
2009/38, der die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats dazu auffordert,
die Arbeitnehmervertreter der Betriebe oder die Belegschaft insgesamt „über Inhalt
und Ergebnisse der […] durchgeführten Unterrichtung und Anhörung“ zu informieren.
Das Verfahren dauert an.
> Siehe
auch: – Mitteilung des EBR von Verizon zur Information der
Konzernbeschäftigten über das Urteil gegen die Unternehmensleitung wegen der
Verletzung des Rechts auf Unterrichtung und Anhörung; Engie verkauft seine
Beteiligung an Suez an Veolia. – Erklärung des EBR von Veolia nach seiner
außerordentlichen Sitzung vom 30. September zum Kauf der Suez-Anteile von Engie, der letztendlich auf die
Übernahme des Konzerns abzielt.
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Europäische
Gesellschaft
Keine betriebsbedingten Kündigungen :
Nach zehn Sitzungen hat der SE-BR von Airbus am 5. Oktober eine
Stellungnahme
zum Projekt „Odyssey“ abgegeben (s. IR Notes 149). Im
Rahmen dieses Projekts sollen fast 15.000 Arbeitsplätze abgebaut werden, um die
Auswirkungen der Covid-19-Pandemie abzufedern. Auf der Grundlage von zwei
Sachverständigengutachten fordert der SE-BR, „die industriellen Transfers zu stoppen
bzw. sogar einige in Länder außerhalb Europas verlagerte Kompetenzen und
industrielle Arbeiten zurückzuholen.“ Andernfalls „befürchtet der SE-BR, dass manche
Industriestandorte des Konzerns in Europa […] und die damit verbundenen Kompetenzen
verlorengehen könnten!“ Daher schlägt er eine Reihe von Maßnahmen zur
Beschäftigungssicherung vor und erklärt, „das klar umrissene gemeinsame Ziel besteht
heute darin, zu kollektiven, auf dem Verhandlungswege erreichten Lösungen zu
gelangen mit dem Ziel, jegliches Risiko betriebsbedingter Kündigungen
auszuschließen.“ In Frankreich, wo 4.248 Stellen gestrichen werden sollten, wurden
am 12. Oktober zwei neue Vereinbarungen unterzeichnet, eine über eine neue Regelung
zur langfristigen Kurzarbeit (APLD), mit der 1.500 Arbeitsplätze erhalten werden
können, und die andere über soziale Maßnahmen zur Verhinderung von Kündigungen aus
wirtschaftlichen Gründen und zur Begleitung der Mitarbeiter, die freiwillig aus dem
Unternehmen ausscheiden. > Siehe auch : Pressemitteilung von
FO und CFE-CGE.
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Gewerkschaften
Überwachung von Beschäftigten :
Der Druck auf Amazon in Europa wächst. Am 30.
September richteten 33 europäische Gewerkschaftsführer ein Schreiben
an die EU-Kommissare Nicolas Schmit und Thierry Breton. Auslöser waren die
Enthüllungen der Informations-Website Vice, dass Amazon über Stellenanzeigen
Analysten suchte, die Versuche einer gewerkschaftlichen Organisierung im
Konzern überwachen sollten (ebenso wie sie Hassgruppen überwachen
oder terroristische Anschläge verhindern sollten …) sowie die Tatsache, dass Amazon
seine Fahrer überwacht, indem es auf
deren private Facebook-Gruppen zugreift. Am 6. Oktober enthüllte
die Website Recode die
Nutzung einer neuen Software zur Überwachung von Versuchen zur
gewerkschaftlichen Organisation. Am 7. Oktober wandten sich 37
Europaabgeordnete mit einem Schreiben
an Amazon-Chef Jeff Bezos. Besorgt über die Arbeitsorganisation in den
Logistikzentren des Unternehmens, die „jegliche Form der gewerkschaftlichen
Organisation der Arbeitnehmer“ ausschließt, sind die Abgeordneten der Ansicht, dass
„die Einstellung von Mitarbeitern zur Ausspionierung potenzieller interner oder
externer Gegner nicht hinnehmbar ist.“ Zudem wird an mehreren
Standorten in Deutschland gestreikt, und in Spanien stellte die
Arbeitsaufsichtsbehörde fest, dass 4.000 Amazon-Fahrer missbräuchlich als
Selbständige eingestuft werden. Die Behörde entschied, dass Amazon Sozialbeiträge
von insgesamt 6 Mio. Euro nachzahlen muss (s. Pressemitteilung von UNI
Europa und Artikel von El Paìs).
> Siehe
auch : Zusammenfassung
der Sitzung des Gewerkschaftsnetzwerks des Konzerns HeidelbergCement, die von
IndustriALL Global Union und der Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI) mit
Unterstützung der deutschen Friedrich-Ebert-Stiftung organisiert wurde.
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