IR Notes

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IR Notes 150 – Aufruf zum sozialen Dialog bei Umstrukturierungsprozessen

  IR Notes 150 – 21 Oktober 2020
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an ….
Adrien Thomas, Forscher am Luxembourg Institute of Socio-Economic Research (LISER)

Europäische Gewerkschaften vertreten in Klimafragen keine einheitliche Position – das geht aus Ihrer Studie hervor, die in der Fachzeitschrift European Journal of Industrial Relations (*) veröffentlicht wurde. Wo verlaufen die großen Bruchlinien? Zwischen Ländern? Zwischen Wirtschaftszweigen? Wird man sich auf eine gemeinsame Haltung einigen können?
Der Europäische Gewerkschaftsbund und eine gewisse Anzahl nationaler Gewerkschaftsverbände befürworten zwar eine rasche Dekarbonisierung der Wirtschaft. Doch innerhalb der Sektoren und Unternehmen gibt es unterschiedliche gewerkschaftliche Strategien. Im Rahmen unserer Studie konnten wir drei große Gruppen gewerkschaftlicher Strategien im Hinblick auf die Dekarbonisierung feststellen: Eine davon, eine geringe Minderheit, lehnt die Maßnahmen zur Emissionsverringerung ab, dann gibt es Strategien, die grundlegend ambivalent sind und widersprüchliche Ziele zu verfolgen scheinen und schließlich die Strategie, die ehrgeizigen Maßnahmen zur Dekarbonisierung gezielt unterstützen. Derzeit scheint die ambivalente Strategie zu überwiegen: Die Gewerkschaften erkennen an, dass die Klimapolitik ihre Berechtigung hat, empfehlen aber ein schrittweises Vorgehen und spielen Beschäftigung und Umwelt gegeneinander aus, häufig gemeinsam mit den Arbeitgebern. Die europäischen Stahlgewerkschaften verfolgten diese Strategie bei der letzten Reform des EU-Emissionshandelssystems, ebenso wie die Gewerkschaften der Automobilindustrie bei den Diskussionen über die neuen CO2-Emissionsnormen für Autos. Eine Schlüsselrolle spielen dabei die sektoralen Interessen und der Wunsch, die Arbeitsplätze der Gewerkschaftsmitglieder zu erhalten. Von Bedeutung ist aber auch die ideologische Identität der Gewerkschaften. Gewerkschaften, die traditionell mit NGOs zusammenarbeiten und deren gewerkschaftliche Aktionen sich nicht ausschließlich auf Fragen der Beschäftigung und Vergütung beschränken, sind eher bereit, die Dringlichkeit der Bekämpfung des Klimawandels bei der Entwicklung ihrer Strategien zu berücksichtigen.


(*) Trade union strategies on climate change mitigation: Between opposition, hedging and support

 
  Agenda

 


21. und 22. Oktober
Online

Konferenz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zur „Arbeitsschutzaufsicht in einer sich durch Digitalisierung wandelnden Arbeitswelt“.


4. November
Online

#Democratizing work Konferenz mit Neera Chandhoke, Isabelle Ferreras und Lisa Herzog veranstaltet von der Kritischen Theorie in Berlin.


9. und 10. November
Dortmund

Konferenz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft mit dem Titel „STOP dem Krebs am Arbeitsplatz“, mit Schwerpunkt auf der Gefährdung durch Asbest und den Möglichkeiten, Gefahrstoffe zu ersetzen.


16. November
Online
Konferenz des Europäischen Gewerkschaftsinstituts „New beginnings? The European Pillar of Social Rights and the new Commission“.

 
  Über uns

 


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  Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen

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IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Aufruf zum sozialen Dialog bei Umstrukturierungsprozessen

Es ist „sehr wichtig, die Beteiligung der Arbeitnehmer an den Entscheidungsprozessen der Unternehmen sicherzustellen, insbesondere  bei Vorgängen wie Betriebsumgestaltung, Betriebsschließung, Fusion oder Übernahme, Downsizing, Auslagerung von Dienstleistungen und Standortverlagerung“, erklärten die Arbeitsministerinnen und -minister auf der Ratssitzung für Beschäftigung und Soziales am 12. Oktober (s. Pressemitteilung vom Rat). Unter dem Druck der europäischen Gewerkschaftsbewegung (vgl. Pressemitteilung des Europäischen Gewerkschaftsbunds) führte der EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte Nicolas Schmit eine Aussprache über die Beteiligung von Arbeitnehmern und die Unterstützung, die sie bei Umstrukturierungsprozessen erhalten müssen (s. Restructuring). Der Pressemitteilung zufolge hoben die Ministerinnen und Minister auch hervor, „dass die Pandemie nicht als Vorwand dienen sollte, um die Rechte der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung zu beschneiden, und dass es für die wirtschaftliche Erholung und erfolgreiche Umstrukturierungen von entscheidender Bedeutung ist, für einen inklusiven sozialen Dialog auf allen Ebenen zu sorgen“. Im Laufe der Aussprache betonten sie außerdem die wichtige Rolle von EU-Fonds, wie dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, um die negativen sozialen Auswirkungen von Umstrukturierungen abzufedern. Auf der Pressekonferenz sagte Nicolas Schmit, dass künftig „erhebliche Restrukturierungen“ erforderlich seien, um die Covid-19-Krise, aber auch den ökologischen Wandel und die Frage der Digitalisierung zu bewältigen. Die Lösung, so Nicolas Schmit, liege vor allem in der Aus- und Weiterbildung, um neue Kompetenzen zu erlangen und den Beruf zu wechseln.  Er gibt zu, dass die Richtlinie aus dem Jahr 2002 zu Unterrichtung und Anhörung „nicht immer respektiert wird“, und dass die Arbeitnehmer bei Umstrukturierungsabsichten „nicht im Vorfeld informiert“ werden. „Das ist gegen europäisches Recht.“ Er appellierte an die Unternehmen, „dass sie zusammen im Sozialdialog diese Probleme angehen“.  Auch wenn diese grundsätzlichen Aussagen begrüßenswert sind, wurden keine konkreten Maßnahmen genannt, weder für eine Überarbeitung der bestehenden Vorschriften, noch in Bezug auf Vorhaben, um Umstrukturierungen besser antizipieren zu können. Um den Druck aufrechtzuerhalten, hat der EGB eine Petition für mehr Demokratie am Arbeitsplatz gestartet (s. Mitteilung).


1. Europäische Union
Zusammenfassung der Ratssitzung der europäischen Arbeitsministerinnen und -minister vom 12. Oktober

Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsmarkt: Zu diesem Thema fand eine Aussprache statt, die jedoch zu keinen konkreten Maßnahmen führte (s. Equality between women and men ; Gender equality). Mehrere Teilnehmende sprachen sich für die angekündigte Richtlinie zur Lohntransparenz aus. EU–Kommissarin für Gleichstellung, Helena Dalli, will die Diskussionen über die vorgeschlagene Richtlinie wieder aufnehmen, um die Teilnahme von Frauen in den Leitungsgremien zu erhöhen. „Ohne Vorschriften wird sich da nichts bewegen“, sagte sie. „Quoten funktionieren“, betonte sie, denn der Anteil von Frauen in Leitungsgremien ist um 27 % in den Mitgliedstaaten gestiegen, die Rechtsvorschriften erlassen hatten – im Vergleich zu 2,9 % in Mitgliedstaaten ohne entsprechende Vorschriften. Die deutsche Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Franziska Giffey gibt zu, dass die Regierungen, darunter auch die deutsche, in dieser Frage gespalten sind, und dieses Thema sicherlich auf nationaler Ebene weiter diskutiert werde. Die EU-Kommissarin betonte ferner, wie wichtig eine rasche Umsetzung der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sei sowie die Annahme eines Textes, in dem eine vollständige Lohntransparenz in allen Unternehmen gefordert wird.



  • Schutz der Saisonarbeitskräfte: Die Arbeitsministerinnen und -minister haben die Schlussfolgerungen zur Verbesserung des Schutzes von  Saisonarbeitnehmern und anderen mobilen Arbeitskräften in der EU gebilligt, die oft schlechten Arbeits- und Lebensbedingungen sowie der Gefahr der Ausbeutung ausgesetzt sind (s. Seasonal worker). Sie müssen ausreichend über ihre Rechte und Pflichten in einer für sie verständlichen Sprache informiert werden. Der Rat fordert die Europäische Kommission auf, eine Studie über Saisonarbeitskräfte in der EU durchzuführen, um die größten Schwierigkeiten festzustellen – möglichst auch mit Blick auf die Covid-19-Pandemie -, damit beurteilt werden kann, in welchen Bereichen Saisonarbeitnehmer mehr Schutz brauchen  (v. Pressemitteilung des Rats). Es hat den deutschen Arbeitsminister Hubertus Heil „mit Scham erfüllt“, dass die Verhältnisse in der Fleischindustrie mit ihren „furchtbaren Arbeitsbedingungen“ zulasten der Saisonarbeitnehmer nicht schon längst verändert wurden. „Es darf keine Beschäftigten zweiter Klasse in Europa geben“, fügt er hinzu und appelliert an die Europäische Arbeitsbehörde, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu verstärken.

  • Garantierter Mindestlohn: Die Ministerinnen und Minister haben einstimmig die Schlussfolgerungen angenommen zur Stärkung der Mindestsicherung, um Armut und soziale Ausgrenzung während und nach der Covid-19-Pandemie zu bekämpfen (s. Basic income). Darin heißt es auch, dass sich diese Regelungen „stabilisierend auf die Wirtschaft“ auswirken und „die Eingliederung der Menschen in Beschäftigung und Gesellschaft“ fördern. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollen bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte zusammenarbeiten. Jede Person, die nicht über ausreichende Mittel verfügt, muss das Recht auf angemessene Mindestsicherungsleistungen haben, die in allen Phasen ein Leben in Würde gewährleisten (v. Pressemitteilung des Rats). Hubertus Heil forderte Nicolas Schmit auf, „seinen Plan zur Arbeitsbekämpfung“ vorzulegen und hofft auf „tatsächlich konkrete Vorschläge“.

  • Jugendgarantie: Die Ministerinnen und Minister haben einstimmig den Beschluss gefasst, die Jugendgarantie (s. Youth Guarantee) zu verlängern und die Altersgrenze von 24 auf 29 Jahre zu erhöhen.

  • Weitere Themen: Im Namen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft kündigte Hubertus Heil an, dass sie „noch einiges vor“ haben. Er kündigte die Fortsetzung der Arbeiten im Hinblick auf einen europäischen Rahmen für Mindestlöhne an und will diese Debatte mit der portugiesischen Ratspräsidentschaft voranbringen, die Deutschland am 1. Januar 2021 ablöst. Ferner werden die Ministerinnen und Minister eine Lösung auf EU-Ebene zur menschenrechtlichen Verantwortung europäischer Unternehmen in der gesamten Lieferkette suchen.


Aktuelle soziale Themen

Empfehlung für Freizügigkeit : Der Rat verabschiedete am 13. Oktober eine Empfehlung für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der Covid-19-Pandemie. Mit dieser Empfehlung sollen Fragmentierungen und Beeinträchtigungen vermieden und die Transparenz und Berechenbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen erhöht werden (s. Pressemitteilung). Die Kommission begrüßte diese Maßnahme und wies auf ihre Website Re-open-EU hin, die europäischen Bürger Informationen über die jeweiligen Einreisebestimmungen der verschiedenen EU-Länder gibt. „Alle Maßnahmen, die die Freizügigkeit zum Schutz der öffentlichen Gesundheit einschränken, müssen verhältnismäßig und nichtdiskriminierend sein und müssen aufgehoben werden, sobald es die epidemiologische Lage zulässt.“



Muskel- und Skeletterkrankungen : Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) in Bilbao startete am 12. Oktober ihre Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze – Entlasten dich!“. Im Mittelpunkt stehen arbeitsbedingte Muskel- und Skeletterkrankungen (MSE) (s. Pressemitteilung).


Rechtsprechung

Begrenzung von Leiharbeit : Zum ersten Mal legte der Gerichtshof Artikel 5 Absatz 5 der Richtlinie 2008/104 über Leiharbeit aus (s. Temporary agency work), wonach die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, „um eine missbräuchliche Anwendung“ von Leiharbeit zu verhindern „und um insbesondere aufeinanderfolgende Überlassungen, mit denen die Bestimmungen der Richtlinie umgangen werden sollen, zu verhindern“. In der Rechtssache geht es um einen italienischen Leiharbeitnehmer, der vom 3. März 2014 bis zum 30. November 2016 einem entleihenden Unternehmen im Rahmen mehrerer aufeinanderfolgender Arbeitnehmerüberlassungsverträge (insgesamt acht) und verschiedener Verlängerungen (insgesamt 17) als Leiharbeitnehmer überlassen wurde. Der Leiharbeiter erhob Klage bei Gericht und beantragte, dieses Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis umzuqualifizieren. Das angerufene Gericht hat Zweifel an der Vereinbarkeit des italienischen Rechts, das aufeinanderfolgende Leiharbeitsverträge erlaubt, mit der EU-Richtlinie. Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass ein Mitgliedstaat 1. nicht verpflichtet ist, „die Zahl aufeinanderfolgender Überlassungen desselben Leiharbeitnehmers bei demselben entleihenden Unternehmen“ zu beschränken; und 2. „die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Arbeitnehmerüberlassung nicht von der Angabe der technischen oder mit der Produktion, der Organisation oder der Ersetzung eines Arbeitnehmers zusammenhängenden Gründe für den Einsatz der Arbeitnehmerüberlassung abhängig“ machen muss. Dagegen muss ein Mitgliedstaat Maßnahmen ergreifen, „um den vorübergehenden Charakter der Leiharbeit zu wahren“, „um aufeinanderfolgende Überlassungen desselben Leiharbeitnehmers an dasselbe entleihende Unternehmen“ zu verhindern, die zum Ziel haben, „die Bestimmungen der Richtlinie 2008/104 insgesamt zu umgehen“. In seinem Urteil nennt der Gerichtshof Kriterien, die eindeutig auf eine gewollte Umgehung der Bestimmungen der Richtlinie hinweisen. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert zu prüfen, ob ihre Rechtsprechung eine Umgehung der Richtlinie verhindert (EuGH, 14. Oktober 2020, Rs C-681/18, J.H).


2. Mitgliedstaaten
Spanien

Vereinbarung über das Recht auf Nichterreichbarkeit : Die spanischen Gewerkschaften CCOO, FINE und UGT haben am 1. Oktober zusammen mit dem Dachverband der spanischen Sparkassen (CECA) den nationalen Tarifvertrag der Sparkassen (60.000 Beschäftigte) unterzeichnet, der die Rahmenbedingungen für Telearbeit vorgibt und das Recht auf Nichterreichbarkeit beinhaltet (s. Right to switch off). Dies ist das erste Mal, dass eine nationale Branchenvereinbarung das Recht auf Nichterreichbarkeit nach der kollektiven Arbeitszeit enthält. Zwischen 19.00 und 8.00 Uhr ist die Nichterreichbarkeit vorgeschrieben.  Außerdem dürfen Sitzungen außerhalb der täglichen Arbeitszeit nicht später als 19.00 Uhr enden. Beschäftigten, die mehr als 30 % ihrer Arbeitszeit im Homeoffice verbringen, muss ein Rechner, ein Mobiltelefon und ein ergonomischer Stuhl zur Verfügung gestellt werden. Sie erhalten außerdem je nach dem Anteil ihrer Arbeitsstunden eine Zulage von bis zu 130 Euro für den Kauf von Büroausrüstung sowie 55 Euro monatlich zur Deckung sonstiger Gemeinkosten. Beschäftigte, die weniger als 30 % im Homeoffice arbeiten, erhalten einen Rechner und ein Mobiltelefon und können von einem Ort ihrer Wahl aus arbeiten (s. Mitteilung der CC.OO und der UNI Global Union)
>
Ebenfalls interessant: In der Vereinbarung ist auch ein bezahlter Urlaub aufgrund von geschlechtsspezifischer Gewalt von bis zu drei Monaten festgelegt.


Deutschland

  • Inklusion von behinderten Arbeitnehmern : Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und IG BCE haben die bundesweit erste Sozialpartnervereinbarung zum Thema Inklusion von Behinderten in den Betrieben unterzeichnet (s. Mitteilung der IG BCE).


    > Weitere Infos zu den einzelnen Mitgliedstaaten im Collective Bargaining newsletter (Juli-August und September 2020) vom Europäisches Gewerkschaftsinstitut und in den von der Europäischen Kommission veröffentlichten Flash Reports on Labour Law vom Juni, Juli und August 2020.



3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Aufstockung der Mittel : Am 16. Juli wurde die EBR-Vereinbarung des französischen Konzerns Mobivia Driver Services durch einstimmigen Beschluss des Besonderen Verhandlungsgremiums neu geregelt. Der Konzern beschäftigt 21.300 Mitarbeiter in Europa, vor allem in den Autohausketten A.T.U., Norauto und Midas. Auf seiner ersten Sitzung am 7. Oktober ernannte der EBR die fünf Mitglieder seines Präsidiums, die „so oft wie nötig, aber mindestens einmal im Quartal“ tagen. Die Mittel des EBR wurden aufgestockt. „Bislang gab es eine jährliche Plenarsitzung, jetzt haben wir vier“, so der stellvertretende Vorsitzende Alain Monpeurt (CFE-CGC). Vor jedem transnationalen Projekt wird zunächst der EBR konsultiert, bevor die Vertretungsinstanzen auf nationaler Ebene angehört werden. „Bei der Anhörung des Betriebsrats vor Ort stehen diesem Informationen über das Ergebnis der Anhörung des EBR zur Verfügung“, heißt es in der Vereinbarung. Ein Budget ist nicht vorgesehen, doch erstattet das Unternehmen bestimmte Ausgaben. Bemerkenswert ist eine eher selten anzutreffende Klausel: „Die Unternehmensleitung übernimmt mögliche und notwenige Kosten in Verbindung mit einem Rechtsgutachten, das die Mitglieder des EBR-Präsidiums im Rahmen ihres EBR-Mandats in Auftrag geben, nachdem die Unternehmensleitung dem Kostenvoranschlag zugestimmt hat.“ Der EBR kann ein jährliches Gutachten zur Kontenanalyse beantragen und bei Bedarf Unterstützung bei besonderen Verfahren oder bestimmten Themenbereichen anfordern.



Ethik-Charta : Die Unternehmensleitung von Air France-KLM und ihr Konzernbetriebsrat haben „die Werte und Grundrechte“ neu definiert, „die die Identität der Konzernunternehmen begründen und ihre Politik im sozialen und ethischen Bereich leiten“. Sie verabschiedeten das Dokument „Air France–KLM Principles“, das die Soziale Rechte und Ethik Charta vom Juli 2013 ersetzt. In Bezug auf die Ethik gibt das Dokument eine „Checkliste“ von fünf „hypothetischen Fragen“ vor, die sich jeder Beschäftigte vor einer Entscheidung stellen sollte. Eine Frage lautet beispielsweise: „Könnte ich diese Maßnahme guten Gewissens meiner Familie, meinen Freunden und meinen Kollegen erläutern?“ Wenn der Beschäftigte eine dieser Fragen mit „nein“ beantwortet, sollte er mit seinen Kollegen oder Vorgesetzten sprechen. Ferner schlägt der Text ein System zur Meldung möglicher Verletzungen der Grundsätze sowie ein Alarmverfahren vor. Im Vergleich zum Text aus dem Jahr 2013 gibt es einen Grundsatz der „Null-Toleranz“ für alle Formen der Belästigung, ob sexueller, verbaler, physischer oder psychischer Natur. Bei der Digitalisierung wird „der Austausch von Ideen“ gefördert, „u. a. zu Themen wie Vielfalt im Konstruktionsprozess oder Auswirkungen unserer Informationssysteme auf die Umwelt“.



Bündelung von IT-Diensten : Der engere EBR-Ausschuss von Generali kam am 2. Oktober zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen, bei dem es um das Vorhaben GOSPEL ging, das die Einrichtung eines neues Unternehmens zur Vereinheitlichung der IT-Strukturen und Beschleunigung des digitalen Wandels zum Ziel hat. Nach der Sitzung veröffentlichte der Ausschuss eine Mitteilung an alle Beschäftigten des Konzerns, um diesen das Vorhaben zu erläutern. Diese bewährte Praxis entspricht Artikel 10 (2) der Richtlinie 2009/38, der die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats dazu auffordert, die Arbeitnehmervertreter der Betriebe oder die Belegschaft insgesamt „über Inhalt und Ergebnisse der […] durchgeführten Unterrichtung und Anhörung“ zu informieren. Das Verfahren dauert an.


> Siehe auch:
– Mitteilung des EBR von Verizon zur Information der Konzernbeschäftigten über das Urteil gegen die Unternehmensleitung wegen der Verletzung des Rechts auf Unterrichtung und Anhörung; Engie verkauft seine Beteiligung an Suez an Veolia.
– Erklärung des EBR von Veolia nach seiner außerordentlichen Sitzung vom 30. September zum Kauf der Suez-Anteile von Engie, der letztendlich auf die Übernahme des Konzerns abzielt.


Europäische Gesellschaft

Keine betriebsbedingten Kündigungen : Nach zehn Sitzungen hat der SE-BR von Airbus am 5. Oktober eine Stellungnahme zum Projekt „Odyssey“ abgegeben (s. IR Notes 149). Im Rahmen dieses Projekts sollen fast 15.000 Arbeitsplätze abgebaut werden, um die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie abzufedern. Auf der Grundlage von zwei Sachverständigengutachten fordert der SE-BR, „die industriellen Transfers zu stoppen bzw. sogar einige in Länder außerhalb Europas verlagerte Kompetenzen und industrielle Arbeiten zurückzuholen.“ Andernfalls „befürchtet der SE-BR, dass manche Industriestandorte des Konzerns in Europa […] und die damit verbundenen Kompetenzen verlorengehen könnten!“ Daher schlägt er eine Reihe von Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung vor und erklärt, „das klar umrissene gemeinsame Ziel besteht heute darin, zu kollektiven, auf dem Verhandlungswege erreichten Lösungen zu gelangen mit dem Ziel, jegliches Risiko betriebsbedingter Kündigungen auszuschließen.“ In Frankreich, wo 4.248 Stellen gestrichen werden sollten, wurden am 12. Oktober zwei neue Vereinbarungen unterzeichnet, eine über eine neue Regelung zur langfristigen Kurzarbeit (APLD), mit der 1.500 Arbeitsplätze erhalten werden können, und die andere über soziale Maßnahmen zur Verhinderung von Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen und zur Begleitung der Mitarbeiter, die freiwillig aus dem  Unternehmen ausscheiden.
> Siehe auch :
Pressemitteilung von FO und CFE-CGE.


Gewerkschaften

Überwachung von Beschäftigten : Der Druck auf Amazon in Europa wächst. Am 30. September richteten 33 europäische Gewerkschaftsführer ein Schreiben an die EU-Kommissare Nicolas Schmit und Thierry Breton. Auslöser waren die Enthüllungen der Informations-Website Vice, dass Amazon über Stellenanzeigen Analysten suchte, die Versuche einer gewerkschaftlichen Organisierung im Konzern überwachen sollten (ebenso wie sie Hassgruppen überwachen oder terroristische Anschläge verhindern sollten …) sowie die Tatsache, dass Amazon seine Fahrer überwacht, indem es auf deren private Facebook-Gruppen zugreift. Am 6. Oktober enthüllte die Website Recode die Nutzung einer neuen Software zur Überwachung von Versuchen zur gewerkschaftlichen Organisation. Am 7. Oktober wandten sich 37 Europaabgeordnete mit einem Schreiben an Amazon-Chef Jeff Bezos. Besorgt über die Arbeitsorganisation in den Logistikzentren des Unternehmens, die „jegliche Form der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeitnehmer“ ausschließt, sind die Abgeordneten der Ansicht, dass „die Einstellung von Mitarbeitern zur Ausspionierung potenzieller interner oder externer Gegner nicht hinnehmbar ist.“ Zudem wird an mehreren Standorten in Deutschland gestreikt, und in Spanien stellte die Arbeitsaufsichtsbehörde fest, dass 4.000 Amazon-Fahrer missbräuchlich als Selbständige eingestuft werden. Die Behörde entschied, dass Amazon Sozialbeiträge von insgesamt 6 Mio. Euro nachzahlen muss (s. Pressemitteilung von UNI Europa und Artikel von El Paìs).


> Siehe auch : Zusammenfassung der Sitzung des Gewerkschaftsnetzwerks des Konzerns HeidelbergCement, die von IndustriALL Global Union und der Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI) mit Unterstützung der deutschen Friedrich-Ebert-Stiftung organisiert wurde.

 

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Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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