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IR Notes 16 – Die Europäische Kommission gibt sich ein „soziales Gesicht“

  IR Notes 16 – 24 September 2014
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

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Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt von Francisco Gomez Abelleira, Raluca Dimitriu, Stepanka Lehmann, Ekatherina Markova und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.


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  Interview
Gabriel Di Letizia, Sekretär (LCGB-SESF) des Europäischen Betriebsrats von BNP Paribas

Sie haben gerade eine europäische Vereinbarung über die Gleichbehandlung im Beruf innerhalb der BNP Paribas unterzeichnet. Worin liegt die Bedeutung dieser Vereinbarung?
Bei der Vorbereitung der Verhandlungen haben wir uns über die bereits vorhandenen Instrumente ausgetauscht, die es in den verschiedenen Ländern mit Europäischen Betriebsräten bereits gibt. Dabei haben wir festgestellt, dass mehrere Mitgliedstaaten bereits über eine sehr starke Gesetzgebung in diesem Bereich und/oder über einen Tarifvertrag verfügen. Das war allerdings nicht in allen Ländern der Fall, vor allem nicht in den osteuropäischen Ländern. Durch unsere Vereinbarung können jetzt alle Arbeitnehmer innerhalb der Gruppe gleichgestellt werden.


Gab es auch gegensätzliche Standpunkte während der Verhandlungen?
Nicht wirklich, denn die Leitung und wir wollten von Anfang an eine Vereinbarung erzielen. Wenn dieses Ziel gleich am Anfang festgelegt wird und der Wille da ist, einen Konsens zu finden, dann laufen die Verhandlungen schnell und reibungslos ab.


Wie gehen Sie nun die Umsetzung der Vereinbarung an?
Die Grundsätze haben wir ja bereits schriftlich festgehalten. Jetzt folgt der schwierigste Teil, das heißt wir müssen durchsetzen, dass die Vereinbarung auch angewandt wird. Wir sind allerdings ziemlich zuversichtlich, denn die Anwendung der ersten europäischen Vereinbarung über die Beschäftigung, die wir 2012 unterzeichnet haben, verläuft zufriedenstellend. Es gab bereits Länder, die sich auf diese Vereinbarung gestützt haben, als es darum ging, mit einer Umstrukturierung umzugehen. Die Erfahrung ist also durchaus positiv.

 
  Agenda

24. – 26. September
Brüssel
Gemeinsame Konferenz des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB) und des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (EGI) mit dem Titel „Europa am Scheideweg. Wo bitte schön geht es zu Wohlstand und hochwertigen Arbeitsplätzen?“.


1. – 3. Oktober
Bordeaux
9. Kongress des internationalen Forschungsnetzwerks zur nachhaltigen Entwicklung (RIODD) über den Zusammenhang zwischen Umwelt und Arbeit: „Environnement et travail: quelles relations ?“ organisiert vom Zentrum für Rechtsvergleichung Arbeitsrecht und Soziale Sicherheit  (COMPRASEC) der Universität Bordeaux.


7. Oktober
Paris
Gemeinsame Konferenz der Verbände Réalité du Dialogue social  (RDS) und Europe et Société über den europäischen sozialen Dialog auf sektoraler Ebene.


20. und 21. November
Wien
4. Kongress des europäischen Verbands der Landwirtschafts-, Lebensmittel- und Tourismusgewerkschaften (EFFAT).

 
 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 
 

In den Schlagzeilen
Die Europäische Kommission gibt sich ein „soziales Gesicht“

Die neue Europäische Kommission, die Jean-Claude Juncker als designierter Kommissionspräsident zusammengestellt hat, scheint der sozialen Dimension der EU besser Rechnung zu tragen als die vorherige Mannschaft: 1. Zwei Vize-Präsidenten der Kommission haben soziale Themen in ihren Kompetenzbereichen. Zum einen der Lette Valdis Dombrovskis, der für eine ungewöhnliche Themenkombination verantwortlich ist: den Euro und den sozialen Dialog. Und dann der Finne Jyrki Katainen, in dessen Zuständigkeitsbereich Arbeit, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit fallen. 2. Die Kommissarin für Beschäftigung, Soziales und Integration, die flämische Christdemokratin Marianne Thyssen (siehe Foto), vertritt ein Gründungsland der Union, das wie das Heimatland von Jean-Claude Juncker eine große Tradition im sozialen Dialog vorweisen kann. Sie ist ein Mensch, der „die Notwendigkeit des Dialogs mit den Gewerkschaften versteht“, betonte Bernadette Ségol, die Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbunds. 3. In ihrem Auftragsschreiben wird ihr ein Interventionsrecht für das System des Europäischen Semesters verliehen. Dadurch kann sie Empfehlungen an die Mitgliedstaaten formulieren, insbesondere in Bezug auf die Reform des Arbeitsmarkts. 4. Die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration übernimmt Bereiche anderer Generaldirektionen, die für Themengebiete zuständig sind, die mit Bildung, Gleichbehandlung oder dem Recht von Menschen mit Behinderung in Zusammenhang stehen. Es gibt also einige positive Signale, die in Richtung des sozialen Dialogs ausgesandt werden. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die Mitglied im Ausschuss Beschäftigung, Soziales und Integration sind, werden ganz bestimmt die sozialere Ausrichtung des neuen Teams abklopfen, wenn sie am 1. Oktober Marianne Thyssen anhören, die sich als das „soziale Gesicht“ der neuen EU-Kommission bezeichnet.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

  • Reduzierung der steuerlichen Belastung der Arbeit: Die Vertreter der Mitgliedstaaten der Eurozone (Eurogroup) haben am 12. September eine Erklärung (in Englisch) über die gemeinsamen Grundsätze zur Verringerung der steuerlichen Belastung der Arbeit angenommen. «Der stärkste Anschub zur Förderung der Beschäftigung wäre derzeit die Reduzierung der steuerlichen Belastung der Arbeit », sagte auch der Ratspräsident Herman van Rompuy am 16. September (siehe Rede, in Englisch).

  • Unterstützung der von PSA Peugeot-Citroën entlassenen Arbeitnehmer: Die Europäische Kommission hat am 11. September vorgeschlagen, Frankreich 12,7 Mio. EUR aus dem Globalisierungsfonds zu gewähren (siehe Pressemitteilung). Mit diesem Betrag sollen die 2 357 vom Automobilhersteller PSA Peugeot-Citroën entlassenen Arbeitnehmer bei der Suche nach neuer Arbeit unterstützt werden.

  • Seminar für Europäische Betriebsräte des Finanzsektors: Die UNI Europa Finanz hat vom 10. – 11. September ein Seminar in Potsdam veranstaltet, an dem Gewerkschaftsvertreter der größten europäischen Banken teilnahmen (Deutsche Bank, Allianz, BNP Paribas Fortis, UniCredit, Barclays et Société Générale). Ziel war die Verbesserung der praktischen Arbeit der Europäischen Betriebsräte und der Aufbau globaler gewerkschaftlicher Netzwerke in diesen Bankengruppen. (siehe Pressemitteilung, in Englisch).


Rechtsprechung

  • Keine Barrieren mehr bei der Entsendung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten : Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil erlassen (EuGh vom 11. September 2014, in der Rechtssache C-91/13), das die Mitgliedstaaten daran erinnert, dass sie keine Barrieren errichten dürfen, um Arbeitnehmern aus Drittstaaten den Zugang zu ihrem Arbeitsmarkt zu erschweren, wenn diese von einem Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat auf ihr Hoheitsgebiet entsandt werden, um dort Dienstleistungen zu erbringen. Im vorliegenden Fall hat Essent, ein niederländisches Unternehmen, ein anderes niederländisches Unternehmen mit dem Aufbau von Gerüsten beauftragt. Dieses wiederum hat den Auftrag an ein deutsches Unternehmen untervergeben, das 29 türkische Arbeitnehmer auf diese Baustelle geschickt hat. Die niederländischen Behörden verhängten eine Geldbuße in Höhe von 264 000 EUR gegen Essent, weil das Unternehmen keine Arbeitsgenehmigung für diese Drittstaatsangehörige beantragt hatte. Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass die Verpflichtung zur Einholung einer Arbeitsgenehmigung unangemessen ist und schlägt das einfachere Verfahren einer Erklärung vor der Entsendung vor.

  • Ansprüche aus Tarifverträgen werden beim Übergang von Unternehmen gewahrt : Die Richtlinie 2001/23 vom 12. März 2001 sieht bei einem Unternehmensübergang vor, dass das Unternehmen, das die Beschäftigten des anderen Unternehmens übernimmt, « die in einem Kollektivvertrag vereinbarten Arbeitsbedingungen » bis zum Datum der Kündigung, des Ablaufs, oder des Inkrafttretens eines anderen Kollektivvertrags beibehalten muss (Para. 3 Abs. 3). In einem Rechtsstreit, der vor dem Europäischen Gerichtshof entschieden wurde, (EuGh vom 11. September 2014, in der Rechtssache C-328/13, Österreichischer Gewerkschaftsbund), geht es darum, ob dieses Prinzip auch dann gilt, wenn der Kollektivvertrag unmittelbar vor dem Übergang gekündigt worden war und ob die nationale Gesetzgebung die Wahrung der Ansprüche aus dem Kollektivvertrag im Fall einer Kündigung vorsieht. Der Gerichtshof hat diese Frage nun positiv beantwortet: Die Ansprüche aus dem Kollektivvertrag gelten trotz Kündigung weiterhin bis zum Ablauf der vorgesehenen Geltungsfrist oder bis zum Inkrafttreten eines neuen Kollektivvertrags oder einer neuen Einzelvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

  • Bei einer öffentlichen Ausschreibung kann nicht das geltende Mindestentgelt für Arbeitnehmer erzwungen werden, die in einem anderen Mitgliedstaat tätig sind: Der Europäische Gerichtshof hat sein Urteil in einer Rechtssache (EuGh vom 18. September 2014, in der Rechtssache C-549/13, Bundesdruckerei GmbH) zwischen einer deutschen Buchdruckerei und der Stadt Dortmund erlassen. Diese wollte im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung laut der geltenden deutschen Gesetzgebung die Einhaltung des Mindestentgelts von 8,62 EUR die Stunde sowohl von der Buchdruckerei als auch von ihren Nachunternehmern erzwingen. Die Druckerei, die einen Teil des Auftrags an einen polnischen Nachunternehmer vergeben wollte, legte Widerspruch gegen diese Bestimmung ein. Zu Recht entschied der Gerichtshof: Wenn das festgelegte Mindestentgelt « dem entspricht, das erforderlich ist, um eine angemessene Entlohnung der Arbeitnehmer des Mitgliedstaats des öffentlichen Auftraggebers im Hinblick auf die in diesem Mitgliedstaat bestehenden Lebenshaltungskosten zu gewährleisten, aber keinen Bezug zu den in dem Mitgliedstaat bestehenden Lebenshaltungskosten hat, in dem die Leistungen im Zusammenhang mit dem betreffenden öffentlichen Auftrag ausgeführt werden, und damit den in dem letztgenannten Mitgliedstaat ansässigen Nachunternehmern die Möglichkeit vorenthalten würde, aus den zwischen den jeweiligen Lohnniveaus bestehenden Unterschieden einen Wettbewerbsvorteil zu ziehen, geht sie nämlich über das hinaus, was erforderlich ist, um zu gewährleisten, dass das Ziel des Arbeitnehmerschutzes erreicht wird.“


2. Mitgliedstaaten
Bulgarien

  • Eine Gewerkschaft für Heimarbeiter: Am 16. Juli hat eine Gewerkschaft für Heimarbeiter ihren ersten Kongress abgehalten. Von den circa 500 000 Menschen, die von zu Hause aus arbeiten, haben nur 8 % einen Arbeitsvertrag und zahlen Beiträge in die Sozialversicherung ein. Alle anderen gehören der Schattenwirtschaft an. Die Gewerkschaft schlägt vor, dass sich ihre Mitglieder registrieren lassen können (und Sozialbeiträge und Steuern zahlen) und nach fünf Jahren Beschäftigung entsprechend dem Mindestlohn (der bei 174 Euro im Monat liegt) bezahlt werden.


Frankreich

  • Beschäftigtenzahlen: Am 9. September haben die Sozialpartner ihre Sozialagenda („Aufstellung der Sozialagenda“, auf Französisch) festgelegt. Darin sind Verhandlungen zu drei verschiedenen Themenblöcken vorgesehen, darunter auch Verhandlungen über den sozialen Dialog, die im Oktober beginnen sollen und Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen. Gegenstand dieser Verhandlungen werden die Schwellen der Beschäftigtenzahlen sein, ab denen die Einrichtung einer Arbeitnehmervertretung verpflichtend ist, sowie die Verbesserung der Funktionsweise dieser Vertretungen.


Luxemburg

  • Strategie zur Förderung der Gleichbehandlung: Die Ministerin für Chancengleichheit, Lydia Mutsch, hat am 16. September eine in elf Etappen gegliederte Strategie zur Förderung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern (Pressemitteilung auf Französisch) vorgestellt sowie eine Informationskampagne, in der Frauen und Männer zur Zusammenarbeit aufgefordert werden, um dieses Ziel zu erreichen. Eine bedeutende Maßnahme ist dabei die Einführung einer Quotenregelung ab 2019, die festlegt, dass 40 % der Führungspositionen im Öffentlichen Sektor und in Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung mit Frauen besetzt sein müssen.


Tschechische Republik

  • Erhöhung des Mindestentgelts: Die Regierung hat am 15. September eine Erhöhung des Mindestentgelts von 700 Kronen (etwas mehr als 25 EUR) beschlossen. Der Mindestlohn beträgt nun 9 200 Kronen (etwa 333 EUR), liegt damit aber immer noch unter der Armutsgrenze von 9 600 Kronen (etwa 350 EUR).

  • Gesetz über den Öffentlichen Dienst: Am 10. September hat das Parlament nach 13jährigen Debatten eine Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Dienst (Civil Service Act) angenommen, die am 1. Januar 2015 in Kraft treten soll. Ziel dieser Gesetzesänderung ist einerseits, den Öffentlichen Dienst zu „entpolitisieren“ – die EU hatte damit gedroht, der Tschechischen Republik keine europäischen Mittel mehr zur Verfügung zu stellen, bis ein solches Gesetz angenommen wurde. Andererseits sollen mit dem neuen Gesetzestext auch wichtige Änderungen bei den Arbeitsbedingungen der 70 000 Beamten vorgenommen werden.


Rumänien

  • Recht auf Beistand beim Vorgespräch vor diszipli-narischen Maßnahmen: Nach dem Arbeitsgesetzbuch muss vor dem Verhängen von disziplinarischen Maßnahmen ein Vorgespräch zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer stattfinden. Dabei waren die rumänischen Gerichte geteilter Meinung, ob der Arbeitnehmer bei diesem Gespräch von einem Berater unterstützt werden darf oder nicht. Deshalb hat der Gesetzgeber nach französischem Vorbild das Gesetz Nr. 77/2014 angenommen, das am 26. Juni veröffentlicht wurde und in dem ausdrücklich festgelegt wird, dass der Arbeitnehmer das Recht hat, auf seinen Antrag hin von einem Anwalt oder einem Gewerkschaftsvertreter unterstützt zu werden.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

  • ArcelorMittal : Die Konzernspitze und die Vertreter des Europäischen Betriebsrats müssen die EBR-Gründungsvereinbarung des Stahlherstellers überarbeiten, insbesondere im Hinblick auf deren Anpassung an die Reduzierung der europäischen Belegschaft, die von 136 000 Mitarbeitern im Jahr 2006 auf derzeit 82 000 gesunken ist. Die Anzahl der Mitglieder – 54 plus deren Stellvertreter – werden daraufhin zweifellos verringert.

  • Microsoft: Es wird keine Verhandlungen zur Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats geben. Der italienische Gewerkschaftsbund CGIL, der die Eröffnung der Verhandlungen mit der CGT (Frankreich) gefordert hatte, hat diese Forderung nun zurückgezogen. In der entsprechenden EBR-Richtlinie ist festgelegt, dass ein solcher Antrag von den Vertretern der Arbeitnehmer aus mindestens zwei Ländern gestellt werden muss.


Europäische Gesellschaft

  • Airbus: Die Verhandlungen für die Ausarbeitung einer Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer an der künftigen europäischen Gesellschaft Airbus SE, die 2015 gegründet werden soll, werden demnächst eröffnet. Dies ist die Gelegenheit für eine Neugestaltung der derzeitigen Struktur der verschiedenen europäischen Betriebsräte der Gruppe, die insbesondere auf Holding-Ebene und in den verschiedenen Geschäftsbereichen bestehen.


Transnationale Vereinbarung

BNP Paribas: Die Unternehmensführung der BNP Paribas hat am 16. September die zweite europäische Vereinbarung unterzeichnet; die erste über die Beschäftigung im Juli 2012, siehe Interview). Die neue Vereinbarung betrifft die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und wurde mit dem europäischen Gewerkschaftsverband UNI-Europa Finanz, der FECEC und den drei Mitgliedern des Sekretariats des Europäischen Betriebsrats geschlossen. Die Vereinbarung umfasst die Bereiche Einstellung, Förderung, Zugang zur beruflichen Ausbildung und Beseitigung der Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen durch die Umsetzung eines Aktionsplans in jeder Geschäftseinheit der Bankengruppe. Die Unterzeichner bekräftigen auch ihre Absicht zur Förderung der Diversität, der Vereinbarkeit zwischen Berufs- und Privatleben und der Einrichtung von Netzwerken für Frauen in der Gruppe. Auch eine professionelle Beratung während und nach dem Mutterschaftsurlaub ist vorgesehen (Pressemitteilung von BNP PAribas, in Französisch).



  • H&M: Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) und der Textilkonzern H&M (116000 Beschäftigte) haben am 15. September eine Partnerschaft geschlossen, um die Nachhaltigkeit in den Lieferketten der Textilindustrie weltweit zu fördern. Die Vereinbarung sieht eine gemeinsame Arbeit bei den Beziehungen zwischen den Sozialpartnern, den Löhnen und Gehältern, der Ausbildung und der Weiterentwicklung von Kompetenzen in den Unternehmen, die H&M beliefern, sowie die Stärkung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen in der Textil- und Bekleidungsindustrie weltweit vor  (siehe ILO-Erklärung)


4. Studien und Berichte

  • Erwerbstätigkeit und Arbeitskosten: Die Zahl der Erwerbstätigen stieg im zweiten Quartal 2014 um 0,3 % in der EU28 und um 0,2 % im Euroraum gegenüber dem Vorquartal, laut Schätzungen, die Eurostat am 12. September veröffentlicht hat. Eurostat hat auch eine Statistik über die Entwicklung der Arbeitskosten veröffentlicht (siehe Pressemitteilung) sowie über die Quote der offenen Stellen im Euroraum (siehe Pressemitteilung).

  • Negativtrend bei sozialer Gerechtigkeit: Eine Studie der deutschen Bertelsmann-Stiftung (Soziale Gerechtigkeit in der EU – Ein länderübergreifender Vergleich) hat eine Verschlechterung des Indexes für soziale Gerechtigkeit nachgewiesen, der von der Stiftung seit 2008 berechnet wird. Die neue Studie – die letzte wurde für die Jahre 2008 und 2011 durchgeführt –  zeigt, dass sich die Situation in zahlreichen Ländern verschlechtert hat (Spanien, Griechenland, Portugal, Irland und Ungarn). Am meisten beunruhigt die Stiftung, dass die soziale Ungerechtigkeit in erster Linie die jungen Generationen betrifft, denn 28% der Kinder und Jugendlichen in Europa sind dem Armutsrisiko oder der sozialen Ausgrenzung  ausgesetzt, während es 2009 nur 26,1% waren.

  • Für eine gemeinsame Migrationspolitik: Die Europäische Kommission und die OECD haben am 18. September einen gemeinsamen Bericht veröffentlicht mit dem Titel „Matching economic migration with labour market needs“ (auf Deutsch: Steuerung der Wirtschaftsmigration im Hinblick auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts). Dieses Dokument empfiehlt drei Strategien: 1. Förderung der Mobilität von Arbeitskräften innerhalb der EU, damit eine bessere Verteilung der Qualifikationen gewährleistet ist; 2. bessere Integration von Migranten aus Drittländern, damit ihre Fähigkeiten intelligenter genutzt werden; 3. Gewinnung von qualifizierten Migranten, die auf dem EU-Arbeitsmarkt benötigt werden.


Das aktuelle Schlagwort
Die länderspezifischen Empfehlungen

Die neue Kommissarin für Beschäftigung, Soziales und Integration wird sich an der Ausarbeitung der länderspezifischen Empfehlungen beteiligen, wie der neu ernannte Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker erklärte. Worum handelt es sich dabei? In diesen von der Kommission jährlich ausgearbeiteten Empfehlungen werden die Ziele festgelegt, die von den Mitgliedstaaten verwirklicht werden sollen, insbesondere in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. Die Länderempfehlungen werden im Mai ausgearbeitet und vom Kollegium der Kommissionsmitglieder angenommen. Sie werden dann dem Rat vorgelegt, der nach Beratung im Juli über eine Annahme entscheidet. Danach werden die Mitgliedstaaten zur Umsetzung aufgefordert. Die europäischen Sozialpartner werden im Rahmen dieses Prozesses konsultiert, und die Mitgliedstaaten werden ebenfalls ersucht, sich mit ihren Sozialpartnern über die Umsetzung der Empfehlungen und über das nationale Reformprogramm zu beraten, das sie der Kommission vorlegen müssen. Weitere Informationen siehe Wörterbuch der Sozialpolitik (auf Englisch).

 


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