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IR Notes 16 – 24 September 2014
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt von Francisco Gomez Abelleira, Raluca Dimitriu,
Stepanka Lehmann, Ekatherina Markova und Frédéric Turlan. Erfahren Sie
mehr über das IR
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Interview
Gabriel Di Letizia, Sekretär (LCGB-SESF) des Europäischen Betriebsrats
von BNP Paribas
Sie haben gerade eine europäische
Vereinbarung über die Gleichbehandlung im Beruf innerhalb der
BNP Paribas unterzeichnet. Worin liegt die Bedeutung dieser
Vereinbarung? Bei
der Vorbereitung der Verhandlungen haben
wir uns über die bereits vorhandenen Instrumente ausgetauscht, die
es in den verschiedenen Ländern mit Europäischen Betriebsräten
bereits gibt. Dabei haben wir festgestellt, dass mehrere
Mitgliedstaaten bereits über eine sehr starke Gesetzgebung in diesem
Bereich und/oder über einen Tarifvertrag verfügen. Das war
allerdings nicht in allen Ländern der Fall, vor allem nicht in den
osteuropäischen Ländern. Durch unsere Vereinbarung können jetzt alle
Arbeitnehmer innerhalb der Gruppe gleichgestellt werden.
Gab es auch gegensätzliche
Standpunkte während der
Verhandlungen? Nicht wirklich, denn die Leitung und wir
wollten von Anfang an eine Vereinbarung erzielen. Wenn dieses Ziel
gleich am Anfang festgelegt wird und der Wille da ist, einen Konsens
zu finden, dann laufen die Verhandlungen schnell und reibungslos
ab.
Wie gehen Sie nun die Umsetzung der
Vereinbarung an? Die Grundsätze haben wir ja bereits
schriftlich festgehalten. Jetzt folgt der schwierigste Teil, das
heißt wir müssen durchsetzen, dass die Vereinbarung auch angewandt
wird. Wir sind allerdings ziemlich zuversichtlich, denn die
Anwendung der ersten europäischen Vereinbarung über die
Beschäftigung, die wir 2012 unterzeichnet haben, verläuft
zufriedenstellend. Es gab bereits Länder, die sich auf diese
Vereinbarung gestützt haben, als es darum ging, mit einer
Umstrukturierung umzugehen. Die Erfahrung ist also durchaus
positiv.
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Agenda
24. – 26.
September Brüssel
Gemeinsame Konferenz des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB)
und des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (EGI) mit dem Titel „Europa
am Scheideweg. Wo bitte schön geht es zu Wohlstand und hochwertigen
Arbeitsplätzen?“.
1. – 3.
Oktober
Bordeaux 9.
Kongress des internationalen Forschungsnetzwerks zur nachhaltigen
Entwicklung (RIODD) über den Zusammenhang zwischen Umwelt und Arbeit:
„Environnement
et travail: quelles relations ?“ organisiert vom Zentrum für
Rechtsvergleichung Arbeitsrecht und Soziale Sicherheit (COMPRASEC) der
Universität Bordeaux.
7.
Oktober
Paris Gemeinsame
Konferenz der Verbände Réalité du Dialogue social (RDS) und Europe et Société über
den europäischen sozialen Dialog auf sektoraler Ebene.
20. und 21.
November
Wien 4. Kongress
des europäischen Verbands der Landwirtschafts-, Lebensmittel- und
Tourismusgewerkschaften (EFFAT).
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren
europäischen Sprachen und wird von IR Share und
seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00
Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR Share
ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes
Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa
und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share
stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der
Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Die
Europäische Kommission gibt sich ein „soziales Gesicht“
Die neue Europäische Kommission, die Jean-Claude Juncker als designierter
Kommissionspräsident zusammengestellt hat, scheint der sozialen Dimension der EU
besser Rechnung zu tragen als die vorherige Mannschaft: 1. Zwei Vize-Präsidenten der
Kommission haben soziale Themen in ihren Kompetenzbereichen. Zum einen der Lette
Valdis Dombrovskis, der für eine ungewöhnliche Themenkombination verantwortlich ist:
den Euro und den sozialen Dialog. Und dann der Finne Jyrki Katainen, in dessen
Zuständigkeitsbereich Arbeit, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit
fallen. 2. Die Kommissarin für Beschäftigung, Soziales und Integration, die
flämische Christdemokratin Marianne Thyssen (siehe Foto), vertritt ein Gründungsland
der Union, das wie das Heimatland von Jean-Claude Juncker eine große Tradition im
sozialen Dialog vorweisen kann. Sie ist ein Mensch, der „die Notwendigkeit des
Dialogs mit den Gewerkschaften versteht“, betonte Bernadette Ségol, die
Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbunds. 3. In ihrem Auftragsschreiben
wird ihr ein Interventionsrecht für das System des Europäischen Semesters verliehen.
Dadurch kann sie Empfehlungen an die Mitgliedstaaten formulieren, insbesondere in
Bezug auf die Reform des Arbeitsmarkts. 4. Die Generaldirektion Beschäftigung,
Soziales und Integration übernimmt Bereiche anderer Generaldirektionen, die für
Themengebiete zuständig sind, die mit Bildung, Gleichbehandlung oder dem Recht von
Menschen mit Behinderung in Zusammenhang stehen. Es gibt also einige positive
Signale, die in Richtung des sozialen Dialogs ausgesandt werden. Die Abgeordneten
des Europäischen Parlaments, die Mitglied im Ausschuss Beschäftigung, Soziales und
Integration sind, werden ganz bestimmt die sozialere Ausrichtung des neuen Teams
abklopfen, wenn sie am 1. Oktober Marianne Thyssen anhören, die sich als das
„soziale Gesicht“ der neuen EU-Kommission bezeichnet.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
- Reduzierung der steuerlichen Belastung der
Arbeit: Die Vertreter der Mitgliedstaaten der Eurozone
(Eurogroup) haben am 12. September eine Erklärung
(in Englisch) über die gemeinsamen Grundsätze zur Verringerung der steuerlichen
Belastung der Arbeit angenommen. «Der stärkste Anschub zur Förderung der
Beschäftigung wäre derzeit die Reduzierung der steuerlichen Belastung der
Arbeit », sagte auch der Ratspräsident Herman van Rompuy am 16. September (siehe
Rede,
in Englisch).
- Unterstützung der von PSA Peugeot-Citroën
entlassenen Arbeitnehmer: Die Europäische Kommission hat
am 11. September vorgeschlagen, Frankreich 12,7 Mio. EUR aus dem
Globalisierungsfonds zu gewähren (siehe Pressemitteilung).
Mit diesem Betrag sollen die 2 357 vom Automobilhersteller PSA Peugeot-Citroën
entlassenen Arbeitnehmer bei der Suche nach neuer Arbeit unterstützt werden.
- Seminar für Europäische Betriebsräte des
Finanzsektors: Die UNI Europa Finanz hat vom 10. – 11.
September ein Seminar in Potsdam veranstaltet, an dem Gewerkschaftsvertreter der
größten europäischen Banken teilnahmen (Deutsche Bank, Allianz, BNP Paribas
Fortis, UniCredit, Barclays et Société Générale). Ziel war die Verbesserung der
praktischen Arbeit der Europäischen Betriebsräte und der Aufbau globaler
gewerkschaftlicher Netzwerke in diesen Bankengruppen. (siehe Pressemitteilung,
in Englisch).
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Rechtsprechung
- Keine Barrieren mehr bei der Entsendung
von Arbeitnehmern aus Drittstaaten : Der Europäische
Gerichtshof hat ein Urteil erlassen (EuGh
vom 11. September 2014, in der Rechtssache C-91/13), das die
Mitgliedstaaten daran erinnert, dass sie keine Barrieren errichten dürfen, um
Arbeitnehmern aus Drittstaaten den Zugang zu ihrem Arbeitsmarkt zu erschweren,
wenn diese von einem Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat auf ihr
Hoheitsgebiet entsandt werden, um dort Dienstleistungen zu erbringen. Im
vorliegenden Fall hat Essent, ein niederländisches Unternehmen, ein anderes
niederländisches Unternehmen mit dem Aufbau von Gerüsten beauftragt. Dieses
wiederum hat den Auftrag an ein deutsches Unternehmen untervergeben, das 29
türkische Arbeitnehmer auf diese Baustelle geschickt hat. Die niederländischen
Behörden verhängten eine Geldbuße in Höhe von 264 000 EUR gegen Essent, weil das
Unternehmen keine Arbeitsgenehmigung für diese Drittstaatsangehörige beantragt
hatte. Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass die Verpflichtung zur Einholung
einer Arbeitsgenehmigung unangemessen ist und schlägt das einfachere Verfahren
einer Erklärung vor der Entsendung vor.
- Ansprüche aus Tarifverträgen werden beim
Übergang von Unternehmen gewahrt : Die Richtlinie
2001/23 vom 12. März 2001 sieht bei einem Unternehmensübergang vor, dass das
Unternehmen, das die Beschäftigten des anderen Unternehmens übernimmt, « die in
einem Kollektivvertrag vereinbarten Arbeitsbedingungen » bis zum Datum der
Kündigung, des Ablaufs, oder des Inkrafttretens eines anderen Kollektivvertrags
beibehalten muss (Para. 3 Abs. 3). In einem Rechtsstreit, der vor dem
Europäischen Gerichtshof entschieden wurde, (EuGh
vom 11. September 2014, in der Rechtssache C-328/13, Österreichischer
Gewerkschaftsbund), geht es darum, ob dieses Prinzip auch dann gilt,
wenn der Kollektivvertrag unmittelbar vor dem Übergang gekündigt worden war und
ob die nationale Gesetzgebung die Wahrung der Ansprüche aus dem Kollektivvertrag
im Fall einer Kündigung vorsieht. Der Gerichtshof hat diese Frage nun positiv
beantwortet: Die Ansprüche aus dem Kollektivvertrag gelten trotz Kündigung
weiterhin bis zum Ablauf der vorgesehenen Geltungsfrist oder bis zum
Inkrafttreten eines neuen Kollektivvertrags oder einer neuen Einzelvereinbarung
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Bei einer öffentlichen Ausschreibung kann
nicht das geltende Mindestentgelt für Arbeitnehmer erzwungen werden, die
in einem anderen Mitgliedstaat tätig sind: Der
Europäische Gerichtshof hat sein Urteil in einer Rechtssache (EuGh
vom 18. September 2014, in der Rechtssache C-549/13, Bundesdruckerei
GmbH) zwischen einer deutschen Buchdruckerei und der Stadt Dortmund
erlassen. Diese wollte im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung laut der
geltenden deutschen Gesetzgebung die Einhaltung des Mindestentgelts von 8,62 EUR
die Stunde sowohl von der Buchdruckerei als auch von ihren Nachunternehmern
erzwingen. Die Druckerei, die einen Teil des Auftrags an einen polnischen
Nachunternehmer vergeben wollte, legte Widerspruch gegen diese Bestimmung ein.
Zu Recht entschied der Gerichtshof: Wenn das festgelegte Mindestentgelt « dem
entspricht, das erforderlich ist, um eine angemessene Entlohnung der
Arbeitnehmer des Mitgliedstaats des öffentlichen Auftraggebers im Hinblick auf
die in diesem Mitgliedstaat bestehenden Lebenshaltungskosten zu gewährleisten,
aber keinen Bezug zu den in dem Mitgliedstaat bestehenden Lebenshaltungskosten
hat, in dem die Leistungen im Zusammenhang mit dem betreffenden öffentlichen
Auftrag ausgeführt werden, und damit den in dem letztgenannten Mitgliedstaat
ansässigen Nachunternehmern die Möglichkeit vorenthalten würde, aus den zwischen
den jeweiligen Lohnniveaus bestehenden Unterschieden einen Wettbewerbsvorteil zu
ziehen, geht sie nämlich über das hinaus, was erforderlich ist, um zu
gewährleisten, dass das Ziel des Arbeitnehmerschutzes erreicht wird.“
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2.
Mitgliedstaaten
Bulgarien
- Eine Gewerkschaft für
Heimarbeiter: Am 16. Juli hat eine Gewerkschaft für
Heimarbeiter ihren ersten Kongress abgehalten. Von den circa 500 000 Menschen,
die von zu Hause aus arbeiten, haben nur 8 % einen Arbeitsvertrag und zahlen
Beiträge in die Sozialversicherung ein. Alle anderen gehören der
Schattenwirtschaft an. Die Gewerkschaft schlägt vor, dass sich ihre Mitglieder
registrieren lassen können (und Sozialbeiträge und Steuern zahlen) und nach fünf
Jahren Beschäftigung entsprechend dem Mindestlohn (der bei 174 Euro im Monat
liegt) bezahlt werden.
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Frankreich
- Beschäftigtenzahlen: Am 9.
September haben die Sozialpartner ihre Sozialagenda („Aufstellung
der Sozialagenda“, auf Französisch) festgelegt. Darin sind Verhandlungen
zu drei verschiedenen Themenblöcken vorgesehen, darunter auch Verhandlungen über
den sozialen Dialog, die im Oktober beginnen sollen und Ende des Jahres
abgeschlossen sein sollen. Gegenstand dieser Verhandlungen werden die Schwellen
der Beschäftigtenzahlen sein, ab denen die Einrichtung einer
Arbeitnehmervertretung verpflichtend ist, sowie die Verbesserung der
Funktionsweise dieser Vertretungen.
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Luxemburg
- Strategie zur Förderung der
Gleichbehandlung: Die Ministerin für Chancengleichheit,
Lydia Mutsch, hat am 16. September eine in elf Etappen gegliederte Strategie zur
Förderung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern (Pressemitteilung
auf Französisch) vorgestellt sowie eine Informationskampagne, in der Frauen und
Männer zur Zusammenarbeit aufgefordert werden, um dieses Ziel zu erreichen. Eine
bedeutende Maßnahme ist dabei die Einführung einer Quotenregelung ab 2019, die
festlegt, dass 40 % der Führungspositionen im Öffentlichen Sektor und in
Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung mit Frauen besetzt sein müssen.
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Tschechische
Republik
- Erhöhung des
Mindestentgelts: Die Regierung hat am 15. September eine
Erhöhung des Mindestentgelts von 700 Kronen (etwas mehr als 25 EUR) beschlossen.
Der Mindestlohn beträgt nun 9 200 Kronen (etwa 333 EUR), liegt damit aber immer
noch unter der Armutsgrenze von 9 600 Kronen (etwa 350 EUR).
- Gesetz über den Öffentlichen
Dienst: Am 10. September hat das Parlament nach
13jährigen Debatten eine Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Dienst
(Civil Service Act) angenommen, die am 1. Januar 2015 in Kraft treten soll. Ziel
dieser Gesetzesänderung ist einerseits, den Öffentlichen Dienst zu
„entpolitisieren“ – die EU hatte damit gedroht, der Tschechischen Republik keine
europäischen Mittel mehr zur Verfügung zu stellen, bis ein solches Gesetz
angenommen wurde. Andererseits sollen mit dem neuen Gesetzestext auch wichtige
Änderungen bei den Arbeitsbedingungen der 70 000 Beamten vorgenommen werden.
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Rumänien
- Recht auf Beistand beim Vorgespräch vor
diszipli-narischen Maßnahmen: Nach dem Arbeitsgesetzbuch
muss vor dem Verhängen von disziplinarischen Maßnahmen ein Vorgespräch zwischen
dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer stattfinden. Dabei waren die rumänischen
Gerichte geteilter Meinung, ob der Arbeitnehmer bei diesem Gespräch von einem
Berater unterstützt werden darf oder nicht. Deshalb hat der Gesetzgeber nach
französischem Vorbild das Gesetz Nr. 77/2014 angenommen, das am 26. Juni
veröffentlicht wurde und in dem ausdrücklich festgelegt wird, dass der
Arbeitnehmer das Recht hat, auf seinen Antrag hin von einem Anwalt oder einem
Gewerkschaftsvertreter unterstützt zu werden.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
- ArcelorMittal : Die
Konzernspitze und die Vertreter des Europäischen Betriebsrats müssen die
EBR-Gründungsvereinbarung des Stahlherstellers überarbeiten, insbesondere im
Hinblick auf deren Anpassung an die Reduzierung der europäischen Belegschaft,
die von 136 000 Mitarbeitern im Jahr 2006 auf derzeit 82 000 gesunken ist. Die
Anzahl der Mitglieder – 54 plus deren Stellvertreter – werden daraufhin
zweifellos verringert.
- Microsoft: Es wird keine
Verhandlungen zur Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats geben. Der
italienische Gewerkschaftsbund CGIL, der die Eröffnung der Verhandlungen mit der
CGT (Frankreich) gefordert hatte, hat diese Forderung nun zurückgezogen. In der
entsprechenden EBR-Richtlinie ist festgelegt, dass ein solcher Antrag von den
Vertretern der Arbeitnehmer aus mindestens zwei Ländern gestellt werden muss.
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Europäische
Gesellschaft
- Airbus: Die Verhandlungen
für die Ausarbeitung einer Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer an
der künftigen europäischen Gesellschaft Airbus SE, die 2015 gegründet werden
soll, werden demnächst eröffnet. Dies ist die Gelegenheit für eine Neugestaltung
der derzeitigen Struktur der verschiedenen europäischen Betriebsräte der Gruppe,
die insbesondere auf Holding-Ebene und in den verschiedenen Geschäftsbereichen
bestehen.
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Transnationale Vereinbarung
BNP Paribas: Die
Unternehmensführung der BNP Paribas hat am 16. September die zweite europäische
Vereinbarung unterzeichnet; die erste über die Beschäftigung
im Juli 2012, siehe Interview). Die neue Vereinbarung betrifft
die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und wurde mit dem europäischen
Gewerkschaftsverband UNI-Europa Finanz, der FECEC und den drei Mitgliedern des
Sekretariats des Europäischen Betriebsrats geschlossen. Die Vereinbarung umfasst die
Bereiche Einstellung, Förderung, Zugang zur beruflichen Ausbildung und Beseitigung
der Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen durch die Umsetzung eines
Aktionsplans in jeder Geschäftseinheit der Bankengruppe. Die Unterzeichner
bekräftigen auch ihre Absicht zur Förderung der Diversität, der Vereinbarkeit
zwischen Berufs- und Privatleben und der Einrichtung von Netzwerken für Frauen in
der Gruppe. Auch eine professionelle Beratung während und nach dem
Mutterschaftsurlaub ist vorgesehen (Pressemitteilung
von BNP PAribas, in Französisch).
- H&M: Die
Internationale Arbeitsorganisation (ILO) und der Textilkonzern H&M (116000
Beschäftigte) haben am 15. September eine Partnerschaft geschlossen, um die
Nachhaltigkeit in den Lieferketten der Textilindustrie weltweit zu fördern. Die
Vereinbarung sieht eine
gemeinsame Arbeit bei den Beziehungen zwischen den Sozialpartnern, den Löhnen
und Gehältern, der Ausbildung und der Weiterentwicklung von Kompetenzen in den
Unternehmen, die H&M beliefern, sowie die Stärkung der Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerorganisationen in der Textil- und Bekleidungsindustrie weltweit vor
(siehe ILO-Erklärung)
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4. Studien
und Berichte
- Erwerbstätigkeit und Arbeitskosten: Die Zahl der Erwerbstätigen
stieg im zweiten Quartal 2014 um 0,3 % in der EU28 und um 0,2 % im Euroraum
gegenüber dem Vorquartal, laut Schätzungen,
die Eurostat am 12. September veröffentlicht hat. Eurostat hat auch eine
Statistik über die Entwicklung der Arbeitskosten veröffentlicht (siehe Pressemitteilung)
sowie über die Quote der offenen Stellen im Euroraum (siehe Pressemitteilung).
- Negativtrend bei sozialer
Gerechtigkeit: Eine Studie der deutschen
Bertelsmann-Stiftung (Soziale
Gerechtigkeit in der EU – Ein länderübergreifender Vergleich) hat eine
Verschlechterung des Indexes für soziale Gerechtigkeit nachgewiesen, der von der
Stiftung seit 2008 berechnet wird. Die neue Studie – die letzte wurde für die
Jahre 2008 und 2011 durchgeführt – zeigt, dass sich die Situation in
zahlreichen Ländern verschlechtert hat (Spanien, Griechenland, Portugal, Irland
und Ungarn). Am meisten beunruhigt die Stiftung, dass die soziale
Ungerechtigkeit in erster Linie die jungen Generationen betrifft, denn 28% der
Kinder und Jugendlichen in Europa sind dem Armutsrisiko oder der sozialen
Ausgrenzung ausgesetzt, während es 2009 nur 26,1% waren.
- Für eine gemeinsame Migrationspolitik: Die Europäische
Kommission und die OECD haben am 18. September einen gemeinsamen Bericht
veröffentlicht mit dem Titel „Matching
economic migration with labour market needs“ (auf
Deutsch: Steuerung der Wirtschaftsmigration im Hinblick auf die Bedürfnisse des
Arbeitsmarkts). Dieses Dokument empfiehlt drei Strategien: 1. Förderung der
Mobilität von Arbeitskräften innerhalb der EU, damit eine bessere Verteilung der
Qualifikationen gewährleistet ist; 2. bessere Integration von Migranten aus
Drittländern, damit ihre Fähigkeiten intelligenter genutzt werden; 3. Gewinnung
von qualifizierten Migranten, die auf dem EU-Arbeitsmarkt benötigt werden.
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Das aktuelle
Schlagwort
Die
länderspezifischen Empfehlungen
Die neue Kommissarin für Beschäftigung, Soziales und Integration wird sich an der
Ausarbeitung der länderspezifischen Empfehlungen beteiligen, wie der neu ernannte
Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker erklärte. Worum handelt es
sich dabei? In diesen von der Kommission jährlich ausgearbeiteten Empfehlungen
werden die Ziele festgelegt, die von den Mitgliedstaaten verwirklicht werden sollen,
insbesondere in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. Die Länderempfehlungen
werden im Mai ausgearbeitet und vom Kollegium der Kommissionsmitglieder angenommen.
Sie werden dann dem Rat vorgelegt, der nach Beratung im Juli über eine Annahme
entscheidet. Danach werden die Mitgliedstaaten zur Umsetzung aufgefordert. Die
europäischen Sozialpartner werden im Rahmen dieses Prozesses konsultiert, und die
Mitgliedstaaten werden ebenfalls ersucht, sich mit ihren Sozialpartnern über die
Umsetzung der Empfehlungen und über das nationale Reformprogramm zu beraten, das sie
der Kommission vorlegen müssen. Weitere Informationen siehe Wörterbuch
der Sozialpolitik (auf Englisch).
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