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IR Notes 166 – EU-Minister vertrauen die Telearbeit dem sozialen Dialog an

  IR Notes 166 – 16 Juni 2021
www.irshare.eu
 
 
  **In letzter Minute**

Am 15. Juni leitete die Europäische Kommission die zweite Konsultationsphase der europäischen Sozialpartner ein zu der Frage, wie die Arbeitsbedingungen von Menschen, die über digitale Plattformen arbeiten, verbessert werden können. Die europäischen Sozialpartner werden gebeten, sich bis zum 15. September dazu zu äußern. Konsultiert werden sie vor allem zu Beschäftigungsstatus und Zugang zu Arbeitnehmer- und Sozialschutzrechten, zu Rechtsschutz, insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz algorithmischen Managements bei der Plattformarbeit oder auch zu kollektiver Vertretung und zu sozialem Dialog.

 
  Agenda

 


21. und 22. Juni
Online

Seminar vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI) für neue EBR-Mitglieder. Registrierung.



28. und 29. Juni
Online

„Seminar zur Rolle der EBR hinsichtlich CSR und nichtfinanzieller Informationen“, ausgerichtet vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI). Registrierung.

 
  Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen

Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.

 
  Über uns

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spaniasch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 18,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


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In den Schlagzeilen
EU-Minister vertrauen die Telearbeit dem sozialen Dialog an

Nachdem die EU-Minister für Beschäftigung und Soziales einen deutlichen Anstieg der Telearbeit und das Entstehen eines hybriden Arbeitsmodells infolge der Covid-19-Pandemie festgestellt haben, billigten sie auf der Ratstagung am 14. Juni (s. unten) die Schlussfolgerungen zur Telearbeit und verwiesen die Regelung der Telearbeit an die Mitgliedstaaten. Diese werden zur „Ausarbeitung nationaler Aktionspläne oder nationaler Strategien“ aufgerufen, „die sich […] mit den Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der Telearbeit“ befassen. Die Mitgliedstaaten werden ihre „politischen Maßnahmen zur Regulierung der Telearbeit“ anpassen können oder gegebenenfalls „Orientierungshilfen“ herausgeben, „insbesondere in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit, die Organisation und Überwachung von Arbeitszeiten, wirksame Kontrollen durch Arbeitsaufsichtsbehörden“ oder auch in Bezug auf „Zulagen zur Deckung der Kosten der Telearbeit“. Die Sozialpartner werden ersucht, auf Branchen- oder Unternehmensebene für die „Einhaltung der geltenden Arbeitszeitvorschriften für Telearbeiter“ einzutreten, „um ihnen eine wirksame Nichterreichbarkeit“ zu ermöglichen. Denn „angesichts der Vielfalt an Geschäftsmodellen, Branchen und Arbeitsplätzen, für die eine Einheitslösung nicht geeignet ist“, spielen „die Sozialpartner eine zentrale Rolle bei der Aushandlung, Anwendung und Durchsetzung der Vorschriften für Telearbeit“. Der Rat ruft ferner die Kommission auf, „das Maß, in dem das geltende Sozial- und Arbeitsrecht in der EU menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Telearbeiter gewährleistet und auf ihre besondere Situation und ihre besonderen Herausforderungen, auch in Bezug auf das Recht auf Nichterreichbarkeit [eingeht], zu analysieren“. Eine Gesetzesinitiative zu diesem Thema ist auf europäische Ebene also nicht zu erwarten. Auch hier haben sich die Regierungen von der Position des Europäischen Parlaments entfernt, das ausdrücklich eine Initiative zum Recht auf Nichterreichbarkeit gefordert hatte.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

Rat „Beschäftigung und Sozialpolitik“ : Auf ihrer ersten Ratstagung nach dem EU-Sozialgipfel in Porto scheinen die für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zuständigen EU-Minister ihre Versprechen gehalten zu haben – wenn man EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit (Foto) hört, der den 14. Juni als „einen außerordentlichen Tag für die portugiesische Ratspräsidentschaft“ und einen „besonderen Augenblick für das soziale Europa“ feierte. Anlass für das Lob war vor allem die Annahme einer Empfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder zum Schutz „bedürftiger Kinder“, d. h. „Personen unter 18 Jahren, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind“. So wird den Mitgliedstaaten empfohlen, Folgendes zu garantieren: „einen effektiven und kostenlosen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, zu Bildungsangeboten und schulbezogenen Aktivitäten, zu mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag sowie zu Gesundheitsversorgung“. Die in den Empfehlungen vorgeschlagenen Maßnahmen sollen durch die von jeder Regierung benannten „Nationalen Koordinatoren für die Garantie für Kinder“ umgesetzt werden. „Wir haben auf Worte Taten folgen lassen“, freut sich die portugiesische Ministerin für Beschäftigung und Soziale Sicherheit Ana Mendes Godinho. Der Rat nahm ferner Kenntnis von den unter portugiesischem Vorsitz erzielten Fortschritten bei den jüngsten Vorschlägen für Richtlinien über angemessene Mindestlöhne (s. Fortschrittsbericht) und Lohntransparenz (s. Fortschrittsbericht) sowie bei dem seit langem vorliegenden Vorschlag für eine Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung (s. Sachstandsbericht). Der Rat billigte ferner Schlussfolgerungen zu den sozioökonomischen Auswirkungen von Covid-19 aueef die Geschlechtergleichstellung, zur Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 und zur Telearbeit (s. In den Schlagzeilen). Abschließend diskutierten die Minister über die Herausforderungen von sozialem Dialog und Tarifverhandlungen und tauschten sich über die verschiedenen nationalen Ansätze aus. Nicolas Schmit zufolge plant die Europäische Kommission, bis Ende 2022 hierzu tätig zu werden.



  • Arbeitsmarkte und Migration: Im Rahmen des neuen Migrations- und Asylpakets startete die Europäische Kommission am 11. Juni die Initiative „Fachkräftepartnerschaften“, „die dabei helfen soll, den Fachkräftemangel in der Europäischen Union abzubauen und Partnerschaften mit Drittstaaten im Bereich Migration zu stärken, die für alle Beteiligten vorteilhaft sind“. Ziel ist es, die Kompetenzen von Arbeitskräften aus Drittländern auf den Bedarf des Arbeitsmarkts in der EU abzustimmen (s. Pressemitteilung und Website über die Partnerschaften).


Rechtsprechung

Entsendung von Leiharbeitnehmern : Der Gerichtshof hat ein Urteil in einer heiklen Rechtssache gefällt: Es ging um die Entsendung von Leiharbeitnehmern durch ein bulgarisches Leiharbeitsunternehmen an einen Kunden in Deutschland (s. Posted workers). Die bulgarische Behörde, die für die Ausstellung der Bescheinigung A1 für entsandte Arbeitnehmer zuständig ist – Nachweis dafür, dass diese einer bulgarischen Sozialversicherung angehören -, hatte sich geweigert, dem Leiharbeitsunternehmen diese Bescheinigungen auszustellen, mit der Begründung, es führe keine „nennenswerten Tätigkeiten“ in Bulgarien aus, so dass es keine Arbeitnehmer entsenden dürfe. Um Leiharbeitnehmer entsenden zu können, so die Auffassung der EU-Kommission, reiche es aus, wenn ein Leiharbeitsunternehmen über Mitarbeiter verfüge, die im Entsendestaat arbeiten, und dort die Arbeitnehmer einstelle, die den Entleihern vorübergehend zur Verfügung gestellt werden. Wenn diese Bedingung erfüllt sei, spreche nichts dagegen, dass das Leiharbeitsunternehmen Arbeitnehmer einstelle, um sie ausschließlich Entleihern mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten zu überlassen.  Die belgische, die bulgarische, die estnische, die finnische, die französische und die polnische Regierung waren dagegen der Auffassung, die Überlassung von Arbeitnehmern an Unternehmen mit Sitz im Entsendestaat, in diesem Fall also Bulgarien, müsse einen nennenswerten Teil der Tätigkeit der Leiharbeitsunternehmen darstellen. Damit soll eine Form von Sozialdumping durch „Briefkastenfirmen“ in Ländern mit niedrigen Sozialkosten vermieden werden, die Arbeitnehmer in Länder mit höheren Arbeitskosten entsenden. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hatte in seinen Schlussanträgen die Position der Kommission unterstützt (EuGH, Schlussantr., 10. Dezember 2020, Rs. C-784/19, Team Power Europe), woraufhin die Gewerkschaften, vor allem IndustriAll Europe und EFBH, ausdrückliche Warnungen dagegen aussprachen (s. gemeinsame Presseerklärung). Der Gerichtshof hat diese Schlussanträge nun eindeutig zurückgewiesen und wie folgt festgestellt: „Würde den Leiharbeitsunternehmen, die von der Dienstleistungsfreiheit Gebrauch machen, gestattet“, diesen Vorteil der Entsenderichtlinie zu beanspruchen, „wenn sie ihre Tätigkeiten der Überlassung von Leiharbeitnehmern ausschließlich oder hauptsächlich auf einen oder mehrere andere Mitgliedstaaten als den ihrer Niederlassung ausrichten, könnte für diese Unternehmen ein Anreiz dazu geschaffen werden, den Mitgliedstaat zu wählen, in dem sie sich wegen dessen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit einzig zu dem Zweck, die für sie in diesem Bereich günstigsten Rechtsvorschriften in Anspruch nehmen zu können, niederlassen wollen, und damit ein ‚forum shopping‘ ermöglicht werden“. Würde diese Situation hingenommen, würde dies ferner „dazu führen, dass unter den verschiedenen möglichen Beschäftigungsmodalitäten gegenüber denjenigen Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer direkt einstellen, die dem Sozialversicherungssystem in dem Mitgliedstaat, in dem sie arbeiten, angeschlossen würden, eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Inanspruchnahme von Leiharbeit einträte“. Um die Entsendevorschriften in Anspruch nehmen zu können, muss ein in einem Mitgliedstaat ansässiges Leiharbeitsunternehmen „einen nennenswerten Teil seiner Tätigkeit der Überlassung von Leiharbeitnehmern für Unternehmen, die in diesem Mitgliedstaat niedergelassen und tätig sind, ausüben“ (EuGH, 3. Juni 2021, Rs. C-784/19, Team Power Europe). Eine Entscheidung, die von der EFBH begrüßt wurde (s. Pressemitteilung).



Gleiches Entgelt für „gleichwertige Arbeit“ : In einem Urteil vom 3. Juni entschied der Gerichtshof der Europäischen Union über einen Rechtsstreit, der 6.000 Mitarbeiterinnen der Supermarktkette Tesco betraf, die der Unternehmensleitung vorwarfen, ihnen weniger zu bezahlen als den im Lager beschäftigten Männern. In seinem Urteil bestätigt der Gerichtshof, 1. dass Art. 157 AEUV über gleiches Entgeld für Männer und Frauen (s. Equality between women and men) „mithin eindeutig und bestimmt eine Ergebnispflicht auf[erlegt] und […] zwingenden Charakter“ hat. Dies gilt sowohl in Bezug auf eine ‚gleiche‘ als auch in Bezug auf eine ‚gleichwertige Arbeit‘“, wie von den Arbeitnehmerinnen geltend gemacht wird. Dieser Grundsatz muss sich „auch auf alle Tarifverträge, die abhängige Erwerbstätigkeit kollektiv regeln, sowie alle Verträge zwischen Privaten“ erstrecken; 2. weist der Gerichtshof darauf hin, dass die Unternehmensleitung von Tesco als „einheitliche Quelle“ der Diskriminierung angesehen werden kann, auch wenn die Arbeitskräfte in verschiedenen Geschäften beschäftigt sind (EuGH, 3. Juni 2021, Rs. C- 624/19, Tesco Stores).


Sektoraler sozialer Dialog

2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Unternehmerische Sorgfaltspflicht : Am 11. Juni hat der Bundestag das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten angenommen (s. IR Notes 159). Das Gesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und ab 2024 auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Die Unternehmen werden verpflichtet, jährlich eine Analyse menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken in ihrer Branche und bei ihren direkten Lieferanten durchzuführen. Doch es handelt sich um einen „Kompromiss“, der „an vielen Punkten deutlich zu kurz“ greift, „wodurch das Gesetz nicht wirksam genug ist und nicht ohne weiteres als Vorbild für ein europäisches Lieferkettengesetz dienen kann‟, so das Bündnis aus 18 Organisationen, die sich für dieses Gesetz eingesetzt haben (s. Analyse des Bündnisses und Mitteilung des Bundestags.


Frankreich

Armut bei jungen Menschen : Laut dem letzten Bericht der Beobachtungsstelle für Ungleichheiten ist die Armutsquote der 18- bis 29-Jährigen von 8,2 % im Jahr 2002 auf 12,5 % im Jahr 2018 gestiegen – ein Anstieg von mehr als 50 %. Junge Erwachsene sind die Altersgruppe, die am stärksten armutsgefährdet ist und für die sich die Situation in diesen fünfzehn Jahren am meisten verschlechtert hat. 2019 arbeiteten 52,7 % der Personen im Alter von 15 bis 24 Jahren in prekären Beschäftigungsverhältnissen, das sind 5,7 % mehr als noch 2009.


3. Drittländer
Großbritannien

Gegensätzliche Entwicklung des gewerkschaftlichen Organisationsgrads : Die öffentlichen Statistiken über Gewerkschaftsmitgliedschaft, die am 27. Mai veröffentlicht wurden, zeigen zum vierten Mal einen jährlichen Anstieg der Gewerkschaftsmitgliedschaft: Die Zahl der Beschäftigten, die Mitglied einer Gewerkschaft waren, stieg von 23,3 % im Jahr 2017 auf 23,7 % im Jahr 2020 (+0,2 Prozent im Vergleich zu 2019).  Dieser Anstieg beruht auf einer starken Zunahme der Gewerkschaftsmitgliedschaft im öffentlichen Sektor (+228.000), während im privaten Sektor in einem Jahr ein Verlust von 110.000 Mitgliedern zu verzeichnen ist, vor allem durch den Verlust von Arbeitsplätzen und Einkünften im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise, so der Gewerkschaftsdachverband TUC (s. Pressemitteilung).


4. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

„New Normal“ : IR Notes befragte einige EBR-Sekretäre zur Einführung der „Neuen Normalität“ in ihrem Unternehmen, d. h. der neuen Formen der Arbeitsorganisation nach der Coronakrise.  Die Arbeit im Homeoffice gehört dabei eindeutig zu den genutzten Optionen. Von Generali wurde eine gemeinsame Erklärung zu Krisensituationen (s. IR Notes 165) angenommen, geplant sind jetzt Verhandlungen über die „Neue Normalität“. Bei BNP Paribas werden derzeit Verhandlungen über Telearbeit geführt (mit erwarteten Einzelheiten zur Telearbeit im grenzüberschreitenden Kontext). Doch im Wesentlichen finden die Verhandlungen auf lokaler Ebene statt, wie bei Orange oder Stellantis. Die Automobilholding Stellantis strebt in den Service-Abteilungen einen Anteil von 70 % Telearbeit an, was wie bei Orange zu einer Politik der Kostenoptimierung führt: Büroflächen sollen verkleinert, mehr Flächen als „Flex Desk“ mit „Self Cleaning“ geschaffen werden, was auch die Reinigungskosten senken würde, personalisierte Arbeitsplätze werden abgeschafft.  Das Unternehmen strebt eine vollständige Digitalisierung an, d.h. keine Schränke und Büromaterial mehr, Selbstverwaltungstools (um Arbeitsplätze, Parkplätze etc. zu buchen) und weniger internationalen Reisen, dafür mehr Videokonferenzen. Bei Orange gibt es „eine von der DRH-Gruppe gestartete Initiative, bei der sich der EBR, der Konzernbetriebsrat Frankreich und die französischen Gewerkschaften zum Thema ‚anders arbeiten‘ austauschen, mit regelmäßigen Beiträgen von Experten aus verschiedenen Bereichen“, so EBR-Sekretär Guy de Trazegnies.




  • Eurobetriebsräte in Kroatien: Im Rahmen eines von der EU finanzierten Projekts hat das kroatische Institut für Entwicklung und Internationale Beziehungen (IRMO) eine Untersuchung auf der Grundlage der Ergebnisse einer Feldforschung veröffentlicht, an der kroatische EBR-Mitglieder beteiligt waren. Es handelt sich um die erste vollständige Studie über Eurobetriebsräte in diesem Land, die zu einem besseren Verständnis ihrer Position und ihrer Bedeutung für die Arbeitsbeziehungen beitragen soll (IRMO (2021), Puljiz, J. et Rukavina, I. „European Works Councils in Croatia: Experiences and Opportunities for further Development“).


Europäische Gesellschaft

Fusion und Übergangsgremium : Nach dem erfolgreichen Übernahmeangebot des IT-Beratungs- und Outsourcing-Konzerns Capgemini SE haben sich die Unternehmen der Altran Group (50.000 Beschäftigte) im Frühjahr 2020 mit Capgemini zusammengeschlossen, so dass die Beschäftigtenzahl des Konzerns weltweit auf insgesamt 270.000 gestiegen ist. Die Unternehmensleitung von Capgemini änderte daraufhin die Zusammensetzung ihres 2001 gebildeten internationalen Betriebsrats, um die Beschäftigten von Altran mit abzudecken, und war der Auffassung, dass der EBR von Altran aufgelöst werden sollte, „da die EBR-Bestimmungen nicht für die Anwendung in einem Konzern bestimmt sind, dessen Muttergesellschaft unter dem Status der Europäischen Gesellschaft gegründet wurde“. Daraufhin hat die Unternehmensleitung am 15. Oktober 2020 ein Besonderes Verhandlungsgremium eingesetzt, um Verhandlungen über eine neue Vereinbarung über die Mitwirkung der Beschäftigten in der SE zu führen. Auf Antrag der Arbeitnehmervertreter von Altran, die die Auflösung ihres EBR in einer Phase der Umstrukturierungen kritisierten, erklärte die Unternehmensleitung sich damit einverstanden, über eine zweite Vereinbarung für die „Einrichtung einer vorübergehenden Vertretung zur Unterrichtung und Beobachtung […] zu verhandeln, die dem künftigen Präsidium des internationalen BR unterstehe“. Dieses Gremium wird nach der Auflösung des EBR von Altran im Juni eingerichtet, sofern gleichzeitig die neue Vereinbarung über die Mitwirkung der Beschäftigten von Capgemini SE unterzeichnet wird. Die Unternehmensleitung und das BVG unterzeichneten am 23. April zwei Vereinbarungen, eine zusätzliche und vorläufige Absichtserklärung in Bezug auf den Beobachtungs- und Unterrichtungsausschuss von Altran und eine Vereinbarung über den Internationalen Betriebsrat von Capgemini SE. Der internationale Charakter ergibt sich aus der Klausel über die Zusammensetzung des Gremiums mit Mitgliedern aus den vier Regionen des Konzerns (Lateinamerika, Nordamerika, Asien-Pazifik und Afrika) und den beiden Ländern Indien und Vereinigtes Königreich. Der Internationale Betriebsrat tagt viermal im Jahr, davon zweimal in Form einer Videokonferenz. Die Anhörung „erfolgt vor der endgültigen Entscheidung zur Durchführung eines Vorhabens, um das Prinzip der Wirksamkeit zu gewährleisten“. Aber nicht alle Mitglieder des BVG haben diese Vereinbarungen unterzeichnet – dazu gehören auch die vier französischen Gewerkschaften, von denen einige die Vereinbarungen vor Gericht anfechten wollen.


Transnationale Vereinbarungen

Vorausschauende Beschäftigungs- und Kompetenzplanung : Die Unternehmensleitung des Aeronautik-Konzern Safran und der europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe unterzeichneten am 8. Juni eine Europäische Rahmenvereinbarung zur Kompetenzentwicklung und Sicherung der Berufslaufbahn. 2015 war bereits eine Vorläufervereinbarung unterzeichnet worden, doch die Neuverhandlung nach der Übernahme von Zodiac hatte sich durch die Covid-19-Krise verzögert (s. European Framework Agreement). Die neue Vereinbarung, die sich auch auf die Schweiz und das Vereinigte Königreich bezieht, geht auf die doppelte Herausforderung ein – zum einen die beschleunigte Digitalisierung der Gruppe und zum anderen die hohe Zahl an natürlichen Abgängen von Arbeitskräften in den kommenden fünf Jahren. Bis 2025 sollen alle Beschäftigten pro Jahr mindestens 26 Stunden Schulung erhalten, 2022 gilt eine Zwischenstufe von 18 Stunden. Vorgesehen ist die Einrichtung eines Ausschusses, der sich aus den Unterzeichnenden zusammensetzt und die im Anhang aufgeführten Indikatoren überwacht (Anzahl der durchgeführten Schulungen nach Land, Unternehmen und Bereich; Anzahl der angebotenen E-Learning-Schulungen; Anzahl der durch interne Mobilität besetzten Stellen; Anzahl der durchgeführten Entwicklungsgespräche nach Standort und prozentualer Anteil in Bezug auf die Gesamtzahl der Beschäftigten am Standort etc.). Die Mitglieder dieses Ausschusses werden ebenfalls einer „Beobachtungsstelle für Berufe und Kompetenzen“ angehören. Hierbei handelt es sich um einen „Ort des Austauschs und des Dialogs“, der als „treibende Kraft“ agiert und „interne oder externe Experten zur Bereicherung und Unterstützung der Arbeit“ hinzuziehen kann. Der Ausschuss wird „jährlich einen Bericht über die quantitativen und qualitativen Bewertungselemente der Berufe in der Safran-Gruppe für den europäischen Geltungsbereich vorlegen“. Verhandlungsführerin der Vereinbarung für die CFDT, EBR-Sekretärin Corinne Schievene, begrüßt diese Vereinbarung, die zu der von 2015 einen Teil hinzufügt, der auf die schlechte Wirtschaftslage eingeht, der den Sektor getroffen hat, und „Maßnahmen zur Anpassung und Begleitung bei schwierigen Situationen“ vorschlägt, die „Auswirkungen auf die Beschäftigung haben können“. „Diese Maßnahmen bieten den europäischen Beschäftigten Garantien, auch wenn wir keine Zusage zum Erhalt von Arbeitsplätzen erhalten haben“, so die EBR-Sekretärin (s. Pressemitteilungen von IndustriAll Europe und Safran).


4. Studien und Berichte

Mindestlohn in der EU : Die Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen hat ihren jährlichen Bericht zu den Mindestlöhnen in der EU veröffentlicht. Während der europäische Gesetzgeber zurzeit über den Vorschlag für eine Richtlinie über angemessenen Mindestlöhnen in der EU diskutiert, bietet Eurofound einen vollständigen und präzisen Überblick über die Situation und gibt die Positionen der Sozialpartner und der Regierungen in dieser Sache wieder. Die Studie betont, dass der Mindestlohn nicht das einzige Bollwerk gegen Armut ist: 2018 gaben 23 % der Beschäftigten, die in der EU zum Mindestlohn beschäftigt sind, an, nur mit Schwierigkeiten oder großen Schwierigkeiten über die Runden zu kommen, gegenüber 11,5 % der übrigen Beschäftigten. Die Autoren der Studie fordern, über die Debatte zur Höhe des angemessenen Mindestlohns verglichen mit dem Medianeinkommen hinauszugehen, denn es bestehe die Gefahr, sich in technischen Diskussionen zu verlieren „ohne das tatsächliche Problem anzusprechen“, nämlich, ob die Geringverdienenden, die den Mindestlohn erhalten, in der Lage sind, sich einen angemessenen Lebensstandard zu sichern, was auch die Möglichkeit beinhaltet, angemessen für unterhaltsberechtigte Familienangehörige zu sorgen. Für Eurofound steht fest, „dass die politischen Entscheidungsträger weitere Indikatoren zur Ermittlung der Angemessenheit prüfen müssen, darunter auch subjektive (wie die Fähigkeit, über die Runden zu kommen) und objektive Indikatoren (wie materielle Deprivation oder Entbehrung) um festzustellen, in welchem Maße die Grundversorgung für Mindestlohnbeschäftigte erschwinglich ist oder nicht.‟



Streiks in Europa : Kurt Vandaele, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Europäischen Gewerkschaftsinstitut, hat eine Reihe von aufschlussreichen Diagrammen zur Entwicklung der Zahl der Arbeitstage erstellt, die in den Zeiträumen 2000 – 2009 und 2010 – 2019 in verschiedenen Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene durch Streik verloren gegangen sind (siehe Abbildung gegenüber: In den rot gekennzeichneten Ländern gab es die meisten Streiks) (s. Strike action at EU level). Eine weitere Infografik zeigt die Entwicklung der Anzahl von Generalstreiks. Ebenfalls möglich ist ein Zugriff auf die Daten nach Land.

 

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Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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