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IR Notes 166 – 16 Juni 2021
www.irshare.eu
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Agenda
21. und 22. Juni Online Seminar vom
Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI) für neue EBR-Mitglieder. Registrierung.
28. und 29. Juni Online „Seminar
zur Rolle der EBR hinsichtlich CSR und nichtfinanzieller Informationen“,
ausgerichtet vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI). Registrierung.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von Eurofound
veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber von IR
Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch die
Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools
leicht übersetzen.
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Über uns
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In den
Schlagzeilen
EU-Minister
vertrauen die Telearbeit dem sozialen Dialog an
Nachdem die EU-Minister für Beschäftigung und Soziales einen deutlichen Anstieg der
Telearbeit und das Entstehen eines hybriden Arbeitsmodells infolge der
Covid-19-Pandemie festgestellt haben, billigten sie auf der Ratstagung am 14. Juni
(s. unten) die Schlussfolgerungen
zur Telearbeit und verwiesen die Regelung der Telearbeit an die
Mitgliedstaaten. Diese werden zur „Ausarbeitung nationaler Aktionspläne oder
nationaler Strategien“ aufgerufen, „die sich […] mit den Chancen und Risiken im
Zusammenhang mit der Telearbeit“ befassen. Die Mitgliedstaaten werden ihre
„politischen Maßnahmen zur Regulierung der Telearbeit“ anpassen können oder
gegebenenfalls „Orientierungshilfen“ herausgeben, „insbesondere in Bezug auf
Gesundheitsschutz und Sicherheit, die Organisation und Überwachung von
Arbeitszeiten, wirksame Kontrollen durch Arbeitsaufsichtsbehörden“ oder auch in
Bezug auf „Zulagen zur Deckung der Kosten der Telearbeit“. Die Sozialpartner werden
ersucht, auf Branchen- oder Unternehmensebene für die „Einhaltung der geltenden
Arbeitszeitvorschriften für Telearbeiter“ einzutreten, „um ihnen eine wirksame
Nichterreichbarkeit“ zu ermöglichen. Denn „angesichts der Vielfalt an
Geschäftsmodellen, Branchen und Arbeitsplätzen, für die eine Einheitslösung nicht
geeignet ist“, spielen „die Sozialpartner eine zentrale Rolle bei der Aushandlung,
Anwendung und Durchsetzung der Vorschriften für Telearbeit“. Der Rat ruft ferner die
Kommission auf, „das Maß, in dem das geltende Sozial- und Arbeitsrecht in der EU
menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Telearbeiter gewährleistet und auf ihre
besondere Situation und ihre besonderen Herausforderungen, auch in Bezug auf das
Recht auf Nichterreichbarkeit [eingeht], zu analysieren“. Eine Gesetzesinitiative zu
diesem Thema ist auf europäische Ebene also nicht zu erwarten. Auch hier haben sich
die Regierungen von der Position des Europäischen Parlaments entfernt, das
ausdrücklich eine Initiative zum Recht auf Nichterreichbarkeit gefordert hatte.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Rat „Beschäftigung und Sozialpolitik“ :
Auf ihrer ersten Ratstagung
nach dem EU-Sozialgipfel in Porto scheinen die für Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten zuständigen EU-Minister ihre Versprechen gehalten zu haben – wenn
man EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit (Foto) hört,
der den 14. Juni als „einen außerordentlichen Tag für die portugiesische
Ratspräsidentschaft“ und einen „besonderen Augenblick für das soziale Europa“
feierte. Anlass für das Lob war vor allem die Annahme einer Empfehlung
zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder zum Schutz
„bedürftiger Kinder“, d. h. „Personen unter 18 Jahren, die von Armut oder sozialer
Ausgrenzung bedroht sind“. So wird den Mitgliedstaaten empfohlen, Folgendes zu
garantieren: „einen effektiven und kostenlosen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher
Betreuung, Bildung und Erziehung, zu Bildungsangeboten und schulbezogenen
Aktivitäten, zu mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag sowie zu
Gesundheitsversorgung“. Die in den Empfehlungen vorgeschlagenen Maßnahmen sollen
durch die von jeder Regierung benannten „Nationalen Koordinatoren für die Garantie
für Kinder“ umgesetzt werden. „Wir haben auf Worte Taten folgen lassen“, freut sich
die portugiesische Ministerin für Beschäftigung und Soziale Sicherheit Ana Mendes
Godinho. Der Rat nahm ferner Kenntnis von den unter portugiesischem Vorsitz
erzielten Fortschritten bei den jüngsten Vorschlägen für Richtlinien über
angemessene Mindestlöhne (s. Fortschrittsbericht)
und Lohntransparenz (s. Fortschrittsbericht)
sowie bei dem seit langem vorliegenden Vorschlag für eine Richtlinie zur Anwendung
des Grundsatzes der Gleichbehandlung (s. Sachstandsbericht).
Der Rat billigte ferner Schlussfolgerungen
zu den sozioökonomischen Auswirkungen von Covid-19 aueef die
Geschlechtergleichstellung, zur Strategie
für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 und zur Telearbeit
(s. In den Schlagzeilen). Abschließend diskutierten die Minister über die
Herausforderungen von sozialem Dialog und Tarifverhandlungen und tauschten sich über
die verschiedenen nationalen Ansätze aus. Nicolas Schmit zufolge plant die
Europäische Kommission, bis Ende 2022 hierzu tätig zu werden.
- Arbeitsmarkte und Migration:
Im Rahmen des neuen Migrations- und Asylpakets startete die
Europäische Kommission am 11. Juni die Initiative „Fachkräftepartnerschaften“,
„die dabei helfen soll, den Fachkräftemangel in der Europäischen Union abzubauen
und Partnerschaften mit Drittstaaten im Bereich Migration zu stärken, die für
alle Beteiligten vorteilhaft sind“. Ziel ist es, die Kompetenzen von
Arbeitskräften aus Drittländern auf den Bedarf des Arbeitsmarkts in der EU
abzustimmen (s. Pressemitteilung
und Website
über die Partnerschaften).
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Rechtsprechung
Entsendung von Leiharbeitnehmern :
Der Gerichtshof hat ein Urteil in einer heiklen
Rechtssache gefällt: Es ging um die Entsendung von Leiharbeitnehmern durch ein
bulgarisches Leiharbeitsunternehmen an einen Kunden in Deutschland (s. Posted workers). Die
bulgarische Behörde, die für die Ausstellung der Bescheinigung A1 für entsandte
Arbeitnehmer zuständig ist – Nachweis dafür, dass diese einer bulgarischen
Sozialversicherung angehören -, hatte sich geweigert, dem Leiharbeitsunternehmen
diese Bescheinigungen auszustellen, mit der Begründung, es führe keine
„nennenswerten Tätigkeiten“ in Bulgarien aus, so dass es keine Arbeitnehmer
entsenden dürfe. Um Leiharbeitnehmer entsenden zu können, so die Auffassung der
EU-Kommission, reiche es aus, wenn ein Leiharbeitsunternehmen über Mitarbeiter
verfüge, die im Entsendestaat arbeiten, und dort die Arbeitnehmer einstelle, die den
Entleihern vorübergehend zur Verfügung gestellt werden. Wenn diese Bedingung erfüllt
sei, spreche nichts dagegen, dass das Leiharbeitsunternehmen Arbeitnehmer einstelle,
um sie ausschließlich Entleihern mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten zu überlassen.
Die belgische, die bulgarische, die estnische, die finnische, die französische und
die polnische Regierung waren dagegen der Auffassung, die Überlassung von
Arbeitnehmern an Unternehmen mit Sitz im Entsendestaat, in diesem Fall also
Bulgarien, müsse einen nennenswerten Teil der Tätigkeit der Leiharbeitsunternehmen
darstellen. Damit soll eine Form von Sozialdumping durch „Briefkastenfirmen“ in
Ländern mit niedrigen Sozialkosten vermieden werden, die Arbeitnehmer in Länder mit
höheren Arbeitskosten entsenden. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs
hatte in seinen Schlussanträgen die Position der Kommission unterstützt (EuGH,
Schlussantr., 10. Dezember 2020, Rs. C-784/19, Team Power Europe), woraufhin
die Gewerkschaften, vor allem IndustriAll Europe und EFBH, ausdrückliche Warnungen
dagegen aussprachen (s. gemeinsame
Presseerklärung). Der Gerichtshof hat diese Schlussanträge nun eindeutig
zurückgewiesen und wie folgt festgestellt: „Würde den Leiharbeitsunternehmen, die
von der Dienstleistungsfreiheit Gebrauch machen, gestattet“, diesen Vorteil der
Entsenderichtlinie zu beanspruchen, „wenn sie ihre Tätigkeiten der Überlassung von
Leiharbeitnehmern ausschließlich oder hauptsächlich auf einen oder mehrere andere
Mitgliedstaaten als den ihrer Niederlassung ausrichten, könnte für diese Unternehmen
ein Anreiz dazu geschaffen werden, den Mitgliedstaat zu wählen, in dem sie sich
wegen dessen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit einzig zu dem Zweck, die
für sie in diesem Bereich günstigsten Rechtsvorschriften in Anspruch nehmen zu
können, niederlassen wollen, und damit ein ‚forum shopping‘ ermöglicht werden“.
Würde diese Situation hingenommen, würde dies ferner „dazu führen, dass unter den
verschiedenen möglichen Beschäftigungsmodalitäten gegenüber denjenigen Unternehmen,
die ihre Arbeitnehmer direkt einstellen, die dem Sozialversicherungssystem in dem
Mitgliedstaat, in dem sie arbeiten, angeschlossen würden, eine Wettbewerbsverzerrung
zugunsten der Inanspruchnahme von Leiharbeit einträte“. Um die Entsendevorschriften
in Anspruch nehmen zu können, muss ein in einem Mitgliedstaat ansässiges
Leiharbeitsunternehmen „einen nennenswerten Teil seiner Tätigkeit der Überlassung
von Leiharbeitnehmern für Unternehmen, die in diesem Mitgliedstaat niedergelassen
und tätig sind, ausüben“ (EuGH,
3. Juni 2021, Rs. C-784/19, Team Power Europe). Eine Entscheidung, die von
der EFBH begrüßt wurde (s. Pressemitteilung).
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Gleiches Entgelt für „gleichwertige Arbeit“ :
In einem Urteil vom 3. Juni entschied der Gerichtshof der
Europäischen Union über einen Rechtsstreit, der 6.000 Mitarbeiterinnen der
Supermarktkette Tesco betraf, die der Unternehmensleitung vorwarfen, ihnen weniger
zu bezahlen als den im Lager beschäftigten Männern. In seinem Urteil bestätigt der
Gerichtshof, 1. dass Art. 157 AEUV über gleiches Entgeld für Männer und Frauen (s.
Equality between women and
men) „mithin eindeutig und bestimmt eine Ergebnispflicht
auf[erlegt] und […] zwingenden Charakter“ hat. Dies gilt sowohl in Bezug auf eine
‚gleiche‘ als auch in Bezug auf eine ‚gleichwertige Arbeit‘“, wie von den
Arbeitnehmerinnen geltend gemacht wird. Dieser Grundsatz muss sich „auch auf alle
Tarifverträge, die abhängige Erwerbstätigkeit kollektiv regeln, sowie alle Verträge
zwischen Privaten“ erstrecken; 2. weist der Gerichtshof darauf hin, dass die
Unternehmensleitung von Tesco als „einheitliche Quelle“ der Diskriminierung
angesehen werden kann, auch wenn die Arbeitskräfte in verschiedenen Geschäften
beschäftigt sind (EuGH,
3. Juni 2021, Rs. C- 624/19, Tesco Stores).
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Sektoraler
sozialer Dialog
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Unternehmerische Sorgfaltspflicht :
Am 11. Juni hat der Bundestag das Gesetz über
die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten angenommen (s. IR Notes 159). Das
Gesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und ab
2024 auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Die Unternehmen werden
verpflichtet, jährlich eine Analyse menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken
in ihrer Branche und bei ihren direkten Lieferanten durchzuführen. Doch es handelt
sich um einen „Kompromiss“, der „an vielen Punkten deutlich zu kurz“ greift,
„wodurch das Gesetz nicht wirksam genug ist und nicht ohne weiteres als Vorbild für
ein europäisches Lieferkettengesetz dienen kann‟, so das Bündnis aus 18
Organisationen, die sich für dieses Gesetz eingesetzt haben (s. Analyse
des Bündnisses und Mitteilung
des Bundestags.
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Frankreich
Armut bei jungen Menschen :
Laut dem letzten Bericht
der Beobachtungsstelle für Ungleichheiten ist die Armutsquote der 18- bis
29-Jährigen von 8,2 % im Jahr 2002 auf 12,5 % im Jahr 2018 gestiegen – ein Anstieg
von mehr als 50 %. Junge Erwachsene sind die Altersgruppe, die am stärksten
armutsgefährdet ist und für die sich die Situation in diesen fünfzehn Jahren am
meisten verschlechtert hat. 2019 arbeiteten 52,7 % der Personen im Alter von 15 bis
24 Jahren in prekären Beschäftigungsverhältnissen, das sind 5,7 % mehr als noch
2009.
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3.
Drittländer
Großbritannien
Gegensätzliche Entwicklung des
gewerkschaftlichen Organisationsgrads : Die
öffentlichen Statistiken über
Gewerkschaftsmitgliedschaft, die am 27. Mai veröffentlicht
wurden, zeigen zum vierten Mal einen jährlichen Anstieg der
Gewerkschaftsmitgliedschaft: Die Zahl der Beschäftigten, die Mitglied einer
Gewerkschaft waren, stieg von 23,3 % im Jahr 2017 auf 23,7 % im Jahr 2020 (+0,2
Prozent im Vergleich zu 2019). Dieser Anstieg beruht auf einer starken Zunahme der
Gewerkschaftsmitgliedschaft im öffentlichen Sektor (+228.000), während im privaten
Sektor in einem Jahr ein Verlust von 110.000 Mitgliedern zu verzeichnen ist, vor
allem durch den Verlust von Arbeitsplätzen und Einkünften im Zusammenhang mit der
Covid-19-Krise, so der Gewerkschaftsdachverband TUC (s. Pressemitteilung).
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4.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
„New Normal“ :
IR Notes befragte einige EBR-Sekretäre zur Einführung der „Neuen
Normalität“ in ihrem Unternehmen, d. h. der neuen Formen der Arbeitsorganisation
nach der Coronakrise. Die Arbeit im Homeoffice gehört dabei eindeutig zu den
genutzten Optionen. Von Generali wurde eine gemeinsame
Erklärung zu Krisensituationen (s. IR Notes 165)
angenommen, geplant sind jetzt Verhandlungen über die „Neue Normalität“. Bei BNP Paribas werden derzeit
Verhandlungen über Telearbeit geführt (mit erwarteten Einzelheiten zur Telearbeit im
grenzüberschreitenden Kontext). Doch im Wesentlichen finden die Verhandlungen auf
lokaler Ebene statt, wie bei Orange oder Stellantis. Die Automobilholding
Stellantis strebt in den Service-Abteilungen einen Anteil von 70 % Telearbeit an,
was wie bei Orange zu einer Politik der Kostenoptimierung führt: Büroflächen sollen
verkleinert, mehr Flächen als „Flex Desk“ mit „Self Cleaning“ geschaffen werden, was
auch die Reinigungskosten senken würde, personalisierte Arbeitsplätze werden
abgeschafft. Das Unternehmen strebt eine vollständige Digitalisierung an, d.h.
keine Schränke und Büromaterial mehr, Selbstverwaltungstools (um Arbeitsplätze,
Parkplätze etc. zu buchen) und weniger internationalen Reisen, dafür mehr
Videokonferenzen. Bei Orange gibt es „eine von der DRH-Gruppe gestartete Initiative,
bei der sich der EBR, der Konzernbetriebsrat Frankreich und die französischen
Gewerkschaften zum Thema ‚anders arbeiten‘ austauschen, mit regelmäßigen Beiträgen
von Experten aus verschiedenen Bereichen“, so EBR-Sekretär Guy de Trazegnies.
- Eurobetriebsräte in Kroatien:
Im Rahmen eines von der EU finanzierten Projekts hat das
kroatische Institut für Entwicklung und Internationale Beziehungen (IRMO) eine
Untersuchung auf der Grundlage der Ergebnisse einer Feldforschung
veröffentlicht, an der kroatische EBR-Mitglieder beteiligt waren. Es handelt
sich um die erste vollständige Studie über Eurobetriebsräte in diesem Land, die
zu einem besseren Verständnis ihrer Position und ihrer Bedeutung für die
Arbeitsbeziehungen beitragen soll (IRMO (2021), Puljiz, J. et Rukavina, I. „European
Works Councils in Croatia: Experiences and Opportunities for further
Development“).
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Europäische
Gesellschaft
Fusion und Übergangsgremium :
Nach dem erfolgreichen Übernahmeangebot des
IT-Beratungs- und Outsourcing-Konzerns Capgemini SE haben sich die
Unternehmen der Altran Group
(50.000 Beschäftigte) im Frühjahr 2020 mit Capgemini zusammengeschlossen, so dass
die Beschäftigtenzahl des Konzerns weltweit auf insgesamt 270.000 gestiegen ist. Die
Unternehmensleitung von Capgemini änderte daraufhin die Zusammensetzung ihres 2001
gebildeten internationalen Betriebsrats, um die Beschäftigten von Altran mit
abzudecken, und war der Auffassung, dass der EBR von Altran aufgelöst werden sollte,
„da die EBR-Bestimmungen nicht für die Anwendung in einem Konzern bestimmt sind,
dessen Muttergesellschaft unter dem Status der Europäischen Gesellschaft gegründet
wurde“. Daraufhin hat die Unternehmensleitung am 15. Oktober 2020 ein Besonderes
Verhandlungsgremium eingesetzt, um Verhandlungen über eine neue Vereinbarung über
die Mitwirkung der Beschäftigten in der SE zu führen. Auf Antrag der
Arbeitnehmervertreter von Altran, die die Auflösung ihres EBR in einer Phase der
Umstrukturierungen kritisierten, erklärte die Unternehmensleitung sich damit
einverstanden, über eine zweite Vereinbarung für die „Einrichtung einer
vorübergehenden Vertretung zur Unterrichtung und Beobachtung […] zu verhandeln, die
dem künftigen Präsidium des internationalen BR unterstehe“. Dieses Gremium wird nach
der Auflösung des EBR von Altran im Juni eingerichtet, sofern gleichzeitig die neue
Vereinbarung über die Mitwirkung der Beschäftigten von Capgemini SE unterzeichnet
wird. Die Unternehmensleitung und das BVG unterzeichneten am 23. April zwei
Vereinbarungen, eine zusätzliche und vorläufige Absichtserklärung in Bezug auf den
Beobachtungs- und Unterrichtungsausschuss von Altran und eine Vereinbarung über den
Internationalen Betriebsrat von Capgemini SE. Der internationale Charakter ergibt
sich aus der Klausel über die Zusammensetzung des Gremiums mit Mitgliedern aus den
vier Regionen des Konzerns (Lateinamerika, Nordamerika, Asien-Pazifik und Afrika)
und den beiden Ländern Indien und Vereinigtes Königreich. Der Internationale
Betriebsrat tagt viermal im Jahr, davon zweimal in Form einer Videokonferenz. Die
Anhörung „erfolgt vor der endgültigen Entscheidung zur Durchführung eines Vorhabens,
um das Prinzip der Wirksamkeit zu gewährleisten“. Aber nicht alle Mitglieder des BVG
haben diese Vereinbarungen unterzeichnet – dazu gehören auch die vier französischen
Gewerkschaften, von denen einige die Vereinbarungen vor Gericht anfechten wollen.
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Transnationale Vereinbarungen
Vorausschauende Beschäftigungs- und
Kompetenzplanung : Die Unternehmensleitung des
Aeronautik-Konzern Safran und
der europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe unterzeichneten am 8. Juni
eine Europäische
Rahmenvereinbarung zur Kompetenzentwicklung und Sicherung der
Berufslaufbahn. 2015 war bereits eine Vorläufervereinbarung
unterzeichnet worden, doch die Neuverhandlung nach der Übernahme von Zodiac hatte
sich durch die Covid-19-Krise verzögert (s. European Framework Agreement).
Die neue Vereinbarung, die sich auch auf die Schweiz und das Vereinigte Königreich
bezieht, geht auf die doppelte Herausforderung ein – zum einen die beschleunigte
Digitalisierung der Gruppe und zum anderen die hohe Zahl an natürlichen Abgängen von
Arbeitskräften in den kommenden fünf Jahren. Bis 2025 sollen alle Beschäftigten pro
Jahr mindestens 26 Stunden Schulung erhalten, 2022 gilt eine Zwischenstufe von 18
Stunden. Vorgesehen ist die Einrichtung eines Ausschusses, der sich aus den
Unterzeichnenden zusammensetzt und die im Anhang aufgeführten Indikatoren überwacht
(Anzahl der durchgeführten Schulungen nach Land, Unternehmen und Bereich; Anzahl der
angebotenen E-Learning-Schulungen; Anzahl der durch interne Mobilität besetzten
Stellen; Anzahl der durchgeführten Entwicklungsgespräche nach Standort und
prozentualer Anteil in Bezug auf die Gesamtzahl der Beschäftigten am Standort etc.).
Die Mitglieder dieses Ausschusses werden ebenfalls einer „Beobachtungsstelle für
Berufe und Kompetenzen“ angehören. Hierbei handelt es sich um einen „Ort des
Austauschs und des Dialogs“, der als „treibende Kraft“ agiert und „interne oder
externe Experten zur Bereicherung und Unterstützung der Arbeit“ hinzuziehen kann.
Der Ausschuss wird „jährlich einen Bericht über die quantitativen und qualitativen
Bewertungselemente der Berufe in der Safran-Gruppe für den europäischen
Geltungsbereich vorlegen“. Verhandlungsführerin der Vereinbarung für die CFDT,
EBR-Sekretärin Corinne Schievene, begrüßt diese Vereinbarung, die zu der von 2015
einen Teil hinzufügt, der auf die schlechte Wirtschaftslage eingeht, der den Sektor
getroffen hat, und „Maßnahmen zur Anpassung und Begleitung bei schwierigen
Situationen“ vorschlägt, die „Auswirkungen auf die Beschäftigung haben können“.
„Diese Maßnahmen bieten den europäischen Beschäftigten Garantien, auch wenn wir
keine Zusage zum Erhalt von Arbeitsplätzen erhalten haben“, so die EBR-Sekretärin
(s. Pressemitteilungen von IndustriAll
Europe und Safran).
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4. Studien
und Berichte
Mindestlohn in der EU :
Die Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen hat ihren jährlichen Bericht zu den Mindestlöhnen
in der EU veröffentlicht. Während der europäische Gesetzgeber
zurzeit über den Vorschlag für eine Richtlinie über angemessenen Mindestlöhnen in
der EU diskutiert, bietet Eurofound einen vollständigen und präzisen Überblick über
die Situation und gibt die Positionen der Sozialpartner und der Regierungen in
dieser Sache wieder. Die Studie betont, dass der Mindestlohn nicht das einzige
Bollwerk gegen Armut ist: 2018 gaben 23 % der Beschäftigten, die in der EU zum
Mindestlohn beschäftigt sind, an, nur mit Schwierigkeiten oder großen
Schwierigkeiten über die Runden zu kommen, gegenüber 11,5 % der übrigen
Beschäftigten. Die Autoren der Studie fordern, über die Debatte zur Höhe des
angemessenen Mindestlohns verglichen mit dem Medianeinkommen hinauszugehen, denn es
bestehe die Gefahr, sich in technischen Diskussionen zu verlieren „ohne das
tatsächliche Problem anzusprechen“, nämlich, ob die Geringverdienenden, die den
Mindestlohn erhalten, in der Lage sind, sich einen angemessenen Lebensstandard zu
sichern, was auch die Möglichkeit beinhaltet, angemessen für unterhaltsberechtigte
Familienangehörige zu sorgen. Für Eurofound steht fest, „dass die politischen
Entscheidungsträger weitere Indikatoren zur Ermittlung der Angemessenheit prüfen
müssen, darunter auch subjektive (wie die Fähigkeit, über die Runden zu kommen) und
objektive Indikatoren (wie materielle Deprivation oder Entbehrung) um festzustellen,
in welchem Maße die Grundversorgung für Mindestlohnbeschäftigte erschwinglich ist
oder nicht.‟
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Streiks in Europa :
Kurt Vandaele, wissenschaftlicher Mitarbeiter
am Europäischen Gewerkschaftsinstitut, hat eine Reihe von aufschlussreichen Diagrammen zur Entwicklung der Zahl
der Arbeitstage erstellt, die in den Zeiträumen 2000 – 2009 und 2010 – 2019 in
verschiedenen Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene durch Streik verloren
gegangen sind (siehe Abbildung gegenüber: In den rot gekennzeichneten Ländern gab es
die meisten Streiks) (s. Strike action at EU level). Eine weitere Infografik zeigt die
Entwicklung der Anzahl von Generalstreiks. Ebenfalls möglich ist ein Zugriff auf die
Daten nach Land.
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