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IR Notes 168 – 14 Juli 2021
www.irshare.eu
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Leitartikel
Liebe Leserinnen und Leser,
IR Notes geht in die Sommerpause! Die
nächste Ausgabe erscheint am 8. September. Doch bis dahin müssen Sie
nicht ganz auf Informationen verzichten: Die Website von IR Share
wird bis Ende Juli und dann wieder ab Anfang September aktualisiert.
Sie können uns auch auf Twitter folgen @IR_Share. Das erste Halbjahr beenden wir mit guten
Nachrichten: Trotz der Covid-19-Krise ist unsere Abonnentenzahl
leicht gestiegen. Und wir haben nun einen Abonnenten in Asien: Ganz
herzlich begrüßen wir das koreanische Forschungsinstitut Korea Labor
Institute, das den Newsletter abonniert hat, um die aktuellen
sozialen Entwicklungen in Europa zu verfolgen. Wir freuen uns
ebenfalls über neue Leserinnen und Leser bei der ILO, ebenso wie bei
den EBR-Mitgliedern von Société Générale und Bureau Veritas. Doch um
die Unabhängigkeit und die Weiterentwicklung von IR Notes zu
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Dabei setzen wir auch auf Ihre Unterstützung! Bitte sprechen Sie in
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in EBR, Berufsverbänden, Führungsgremien für Arbeitsbeziehungen oder
auch Forschungszentren für ein Abonnement. Wenn Sie uns unterstützen
möchten, können Sie uns auch gerne direkt ansprechen (frederic.t@irshare.eu).
Im Namen der ganzen Redaktion und unserer
nationalen Experten wünsche ich Ihnen allen eine schöne und
erholsame Sommerzeit!
Mit herzlichen Grüßen
Frédéric Turlan Direktor von IR Share
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von Eurofound
veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber von IR
Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch die
Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools
leicht übersetzen.
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Über uns
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alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
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In den
Schlagzeilen
Automobilindustrie unter Klimadruck
In der Klimafrage steht die Autoindustrie mit dem Rücken zur Wand, und
Software-Tricks werden nicht mehr ausreichen, um die Fristen hinauszuschieben. Zumal
die Europäische Kommission diese Fristen verkürzt und am 14. Juli ihre Strategie
„Fit-for-55“ präsentiert hat (s. Pressemitteilung).
Mit mehreren europäischen Legislativvorschlägen setzt sie darin das neue Ziel um,
die CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 um 55 % zu senken, statt der bislang
vorgegebenen 40 % (s. Merkblatt
des Europäischen Parlaments). Zu den Vorschlägen zählt eine Überarbeitung der Verordnung
2019/631 vom 17. April 2019 zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue
Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge. Kurz vor dieser Ankündigung
richteten die europäischen Sozialpartner des Automobilsektors zusammen mit NROs am
7. Juli ein Schreiben an
EU-Kommissar Frans Timmermans, der für den europäischen Grünen Deal zuständig ist.
Darin fordern sie die Kommission auf, „dringend einen Rahmen für einen gerechten
Übergang für das Ökosystem der Automobilindustrie und der Mobilität im weiteren
Sinne“ vorzulegen, um „die Vorausplanung und Anpassung an den Wandel zu
unterstützen“. Die Unterzeichneten kritisieren, dass derzeit ein solcher Rahmen für
die betroffenen 16 Millionen Arbeitskräfte fehlt – während für die 8,8 Millionen
Beschäftigten in den energieintensiven Branchen und den europäischen Kohleregionen
ein Fonds für einen gerechten Übergang eingerichtet wurde. Dieser könne als „Vorbild
für einen gerechten Übergang für die Automobilindustrie und das Ökosystem der
Mobilität im weiteren Sinne“ dienen. In Frankreich hat die Metallgewerkschaft
der CFDT (FGMM-CFDT) zusammen mit einer NRO, der Stiftung Nicolas Hulot, einen
Bericht veröffentlicht (Wie
kann den Herausforderungen eines gerechten Übergangs begegnet werden?).
Darin werden mehrere Szenarien für die französische Autoindustrie auf der Basis
einer Untersuchung der Beratungsfirma Syndex entworfen (Elektrifizierung des Automobils und Beschäftigung in
Frankreich). Für die Autoren bietet nur ein einziges Szenarium
„die Möglichkeit, den sozialen und den ökologischen Herausforderungen gleichzeitig
zu begegnen“: Es geht darum, „den Produktionsapparat rund um eine integrierte
Motor-Batterie-Fahrzeug-Recycling-Kette“ umzustrukturieren, die „Produktion von
Diesel- und Benzinfahrzeugen bis 2030, und von Hybridautos bis 2035 einzustellen“
und den Weg einer „Kreislaufwirtschaft“ einzuschlagen, um einen starken Beitrag zu
den Klimaverpflichtungen zu leisten und gleichzeitig das Beschäftigungsvolumen
zwischen 2035 und 2050 zu stabilisieren. Bei den anderen Szenarien könnte die Zahl
der Beschäftigten um bis zu 70 % einbrechen. Das gemeinsame Vorgehen von
Sozialpartnern und NRO markiert einen Wendepunkt und zeigt gleichzeitig auch, wie
stark die Arbeitsplätze bedroht sind.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Slowenische EU-Ratspräsidentschaft :
Slowenien hat von Portugal den EU-Ratsvorsitz
übernommen und wird ihn nach sechs Monaten im Januar 2022 an Frankreich übergeben
(s. Council of the European
Union). Die Rolle des Vorsitzes besteht vor allem darin, die
Arbeit der Mitgliedstaaten im Rat zu koordinieren, auch wenn jede Präsidentschaft
die Diskussionsthemen am Rande beeinflussen kann. Seinem Arbeitsprogramm
zufolge hat Slowenien das Ziel, eine politische Einigung zwischen den 27
Mitgliedstaaten zur vorgeschlagenen Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der
EU herbeizuführen. Des Weiteren will der slowenische Ratsvorsitz mit dem
EU-Parlament einen Kompromiss zur Überarbeitung der Vorschriften zur Koordinierung
der sozialen Sicherheitssysteme erzielen, die Diskussionen über den
Richtlinienvorschlag zur Lohntransparenz fortführen und sich den Auswirkungen des
demografischen Wandels auf die Arbeitsmärkte widmen. Ziel ist es, Übereinstimmung zu
erreichen („Schlussfolgerungen verabschieden“, wie es im Programm heißt) bei der
„Förderung von Qualitätsarbeit für die Lebensqualität aller Generationen“ sowie bei den
„Auswirkungen von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz auf die
Geschlechtergleichstellung auf dem Arbeitsmarkt“. Der Ratsvorsitz wird ferner einen
besonderen Augenmerk legen auf die Annäherung der Westbalkanstaaten an die
Grundsätze des sozialen Europas, mit Schwerpunkt auf der Beschäftigung von
Jugendlichen (s. Website des
slowenischen Ratsvorsitzes).
- Arbeitsbedingungen im Luftfahrtsektor:
Am 8. Juli erörterten die Europaabgeordneten im Plenum des
Europäischen Parlaments die Auswirkungen der Pandemie auf den Luftfahrtsektor,
insbesondere auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen. Die Vorsitzende des
Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten Lucia Duris
Nicholsonova (Renew Europe) befürchtet „Kostensenkungen und die Streichung von
Arbeitsplätzen“, während die Vorsitzende des Verkehrsausschusses Karima Delli
(Grüne/EFA) die Kommission aufforderte, „wirksame Maßnahmen gegen soziales
Dumping“ zu treffen. Mehrere Abgeordnete forderten, im Rahmen der Überarbeitung
der Verordnung 1008/2008 vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für
die Durchführung von Luftverkehrsdiensten, die soziale Dimension des Sektors zu
entwickeln. Agnes Jongerius (S&D) zeigte sich besorgt über den unlauteren
Wettbewerb, der eine Bedrohung für die Sicherheit der Flüge darstelle, und
schlug vor, die Zuweisung von Zeitnischen für Starts und Landungen (Slots) von
der Einhaltung der sozialen Rechte und guter Arbeitsbedingungen abhängig zu
machen.
- Sorgfaltspflicht: Der
Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) hat die Europäische Kommission aufgefordert,
ein Datum für die Vorlage ihres Richtlinienvorschlags zur Sorgfaltspflicht zu
nennen. Ursprünglich war dafür der Juni vorgesehen, die Frist wurde nun auf
Oktober verschoben. Bei seiner Forderung stützt sich der EGB auf den vom
Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB) veröffentlichten Globalen
Rechtsindex, der eine Zunahme der Gewerkschafts- und
Arbeitnehmerrechtsverletzungen weltweit beobachtet (s. Pressemitteilung
und Zusammenfassung).
Laut diesem Bericht gibt es in drei EU-Ländern systematische Verstöße
(Griechenland, Ungarn und Rumänien) und in drei weiteren Mitgliedstaaten
regelmäßige Verstöße (Belgien, Bulgarien und Polen).
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Rechtsprechung
Mindestlohn bei Entsendung :
Der Gerichtshof hat in einer ungarischen
Rechtssache ein Urteil gefällt, bei der es um ein Gütertransportunternehmen geht,
das Kraftfahrer in einem Kleinbus nach Frankreich bringt, um dort Kabotage
durchzuführen (EuGH,
8. Juli 2021, Rs. C-428/19, Rapudsped). Der Stundenlohn der Fahrer betrug
10,40 Euro, und lag somit über dem geltenden gesetzlichen Mindestlohn in Frankreich
(9,76 Euro). Tatsächlich erhielten die Fahrer aber nur 3,24 Euro pro Stunde. Laut
Arbeitgeber war die Differenz (6,52 Euro) mit dem Betrag der Tagegelder abgegolten,
den die Fahrer erhielten, um die bei der Entsendung entstehenden Kosten abzudecken,
und mit der Treibstoffeinsparungszulage, die ihnen je nach erzielten Einsparungen
nach freiem Ermessen gezahlt wurde. Der Gerichtshof ist zunächst der Ansicht, dass
die ungarischen Fahrer ein ungarisches Gericht wegen Verstoß des ungarischen
Unternehmens gegen die französischen Mindestlohnvorschriften anrufen können. In
Bezug auf das Tagegeld, das zur Deckung der den Fahrern entstehenden Kosten gezahlt
wird, handelt es sich dem Gerichtshof zufolge offensichtlich um eine Entschädigung,
die nach der Entsendedauer gestaffelt ist, um die Nachteile im Zusammenhang mit der
Entsendung auszugleichen. In diesem Fall kann dieser Betrag zusätzlich zum
erhaltenen Lohn berücksichtigt werden, wenn geprüft wird, ob die Höhe des
französischen Mindestlohns erreicht wird. Sollte das nationale Gericht entscheiden,
dass es sich bei diesem Tagegeld um eine Erstattung von tatsächlich entstandenen
Kosten wie Reise‑, Unterbringungs- und Verpflegungskosten handelt, kann es bei der
Berechnung des Mindestlohns nicht angesetzt werden. Der Gerichtshof äußerte sich
auch zur Kraftstoffeinsparungszulage. Laut Art. 10 der Verordnung Nr. 561/2006
dürfen Transportunternehmen ihren Fahrern keine Zulagen in Abhängigkeit von der
zurückgelegten Strecke und/oder der Menge der beförderten Güter leisten, wenn diese
Zahlungen „geeignet sind, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gefährden und/oder zu
Verstößen gegen diese Verordnung ermutigen“. Dem Gericht zufolge verstößt eine
solche Zulage „gegen das in dieser Bestimmung aufgestellte Verbot, wenn sie, anstatt
nur an die Treibstoffeinsparung anzuknüpfen, eine solche Einsparung in Relation zu
der zurückgelegten Strecke und/oder der Menge der beförderten Güter gemäß
Modalitäten honorieren würde, die den Kraftfahrer zu Verhaltensweisen verleiten, die
geeignet sind, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gefährden und/oder Verstöße gegen
die Verordnung Nr. 561/2006 zu begehen“.
> Hinweis: Der Gerichtshof wird am
15. Juli in zwei deutschen Rechtssachen ein neues Urteil erlassen, bei denen es um
das Tragen des islamischen Kopftuchs geht – zum einen durch eine
Heilerziehungspflegerin in einem gemeinnützigen Verein, der Kindertagesstätten
betreibt, und zum anderen durch eine Kassiererin in einem Drogeriemarkt. Beide
trugen bei ihrer Rückkehr aus der Elternzeit ein islamisches Kopftuch und wurden
dafür bestraft. Der Gerichtshof soll den Begriff „mittelbare Diskriminierung“ und
die Verknüpfung zwischen dem Recht der Europäischen Union und dem Recht der
Mitgliedstaaten betreffend den Schutz der Religionsfreiheit verdeutlichen (EuGH,
15. Juli 2021, verbundene Rs. C‑804/18 und C‑341/19, WABE und Müller Handels
GmbH).
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Sektoraler
sozialer Dialog
Schienensektor :
Die europäischen Sozialpartner des Bahnsektors
(CER und ETF) erreichten am 30. Juni eine vorläufige Vereinbarung zur Förderung von
Frauen in dieser Branche. Die erste verbindliche Vereinbarung seit 15 Jahren muss
noch von den Führungsgremien beider Organisationen abgesegnet werden. Mit der
Unterzeichnung wird Ende des Jahres gerechnet. „Diese Vereinbarung soll mehr Frauen
für den Schienensektor gewinnen, ihnen mehr Schutz bieten und gleiche Behandlung am
Arbeitsplatz garantieren (siehe Pressemitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Kroatien
- Tarifvertrag mit CRBC: :
Die Gewerkschaft der Bauindustrie (SGH)
unterzeichnete am 5. Juli einen neuen Tarifvertrag mit dem wichtigsten
Bauunternehmen der Pelješac-Brücke, der China Road and Bridge Corporation
(CRBC). Der neue Vertrag regelt insbesondere die Einzelheiten zu den
Arbeitszeiten der am Brückenbau beschäftigten Arbeitskräfte.
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Frankreich
- Tarifverhandlungen während der
Covid-19-Krise : Gemäß dem am 5. Juli
veröffentlichten Jahresbericht über Tarifverhandlungen im Jahr 2020 blieb die
Entwicklung der Tarifverhandlungen auch während der Pandemie dynamisch. Die
Branchenabkommen liegen knapp unter der 1000er-Marke. Auch wenn 2020 weniger
Betriebsvereinbarungen geschlossen wurden als noch 2019, so liegt die Zahl doch
über der von 2018, was zeigt, dass die allgemeine Tendenz nach wie vor steigend
ist. Laut Arbeitsministerium hat „der soziale Dialog eine entscheidende Rolle
bei der Bewältigung der Krise gespielt“ (v. Mitteilung,
Pressemappe
et Bericht).
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Italien
Strafe für missbräuchliche Nutzung von
Algorithmen :
Die unabhängige Datenschutzbehörde (Garante per la protezione dei
dati personali) hat gegen Foodinho, eine Lieferplattform der spanischen
Gruppe Glovo, eine Strafe von 2,6 Mio. Euro verhängt, weil sie Algorithmen
einsetzte, die zu Diskriminierungen führten. Es handelt sich um die erste
Entscheidung in dieser Sache durch die italienische Behörde, die im Rahmen der
europäischen Verordnung DSGVO gemeinsam mit der spanischen Behörde AEPD eine
Untersuchung durchgeführt hat. Die italienische Behörde betont, dass das Unternehmen
seine 19.000 Fahrer nicht angemessen über die Funktionsweise der Algorithmen
unterrichtet und keine angemessenen Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat, um die
Genauigkeit und Fairness der Ergebnisse zu gewährleisten, die zur Bewertung der
Fahrerleistungen verwendet wurden. Das Unternehmen hatte ferner keine Verfahren
eingerichtet, um das Recht durchzusetzen, menschliches Eingreifen zu verlangen,
einen Standpunkt zu vertreten oder mithilfe dieser Algorithmen getroffene
Entscheidungen anzufechten – was in manchen Fällen zum Ausschluss von Fahrern von
der Plattform geführt hat (s. Pressemitteilung).
- Kündigungsverbot wird schrittweise
aufgehoben: Die Regierung setzt dem während der Pandemie
geltenden Kündigungsverbot nach und nach ein Ende. Die Aufhebung des Verbots
erfolgt abhängig vom „sozialen Puffer“ zur Abfederung der Kurzarbeit durch die
Kasse für Lohnersatzleistungen (Cassa integrazione). In der Industrie
und im Bauwesen, die die gesetzlichen Regelungen nutzen, wurde das Verbot von
betriebsbedingten Entlassungen ab dem 1. Juli aufgehoben. Am 31. Oktober
entfällt das Verbot für den Dienstleistungssektor und für Kleinunternehmen, die
entweder alternative Mechanismen („Solidaritätsfonds“) oder staatliche Zuschüsse
in Anspruch nehmen können. Die Regierung hat vor Ablauf der Frist am 30. Juni
die Ausnahmeregelung auf die Textilbranche ausgeweitet, die aufgrund ihrer
Schwierigkeiten noch bis zum 31. Oktober Kurzarbeit straffrei einsetzen kann. Im
verarbeitenden Gewerbe, in dem inzwischen wieder Entlassungen vorgenommen werden
dürfen, können Unternehmen, die bereits die Anzahl der von der Cassa
Integrazione abgedeckten Monate in Anspruch genommen haben, noch weitere 13
Wochen kurzarbeiten.
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3.
Drittländer
Island
Vier-Tage-Woche :
Am 4. Juli wurde ein Bericht zur
Auswertung des 4-Tage-Woche-Experiments veröffentlicht, das von der
Regierung und der Stadt Reykjavik zwischen 2015 und 2019 durchgeführt wurde. Die
Wochenarbeitszeit wurde auf 35-36 Stunden reduziert, das Gehalt blieb aber gleich.
Laut Bericht, der sich auf 2.500 Beschäftigte bezieht, d. h. mehr als 1 % der
arbeitenden Bevölkerung des Landes, blieben Produktivität und erbrachte Leistungen
an den meisten Arbeitsplätzen, die an dem Experiment teilnahmen, gleich oder
verbesserten sich sogar. Das Wohlbefinden der Beschäftigten steigerte sich
erheblich, wie eine Reihe von Indikatoren belegte, von empfundenem Stress und
Erschöpfungszustand bis hin zur Gesundheit und Vereinbarkeit von Beruf und
Privatleben.
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4.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Ablehnende Stellungnahme zur Umstrukturierung :
Einstimmig abgelehnt hat der EBR des
Energiekonzerns Engie am 23.
Juni in seiner Stellungnahme
die geplante Umstrukturierung des Konzerns und die Gründung der „Bright“-Holding,
von der weltweit 75.000 Beschäftigte (davon 80 % in Europa) betroffen wären. In
dieser Holdinggesellschaft, so der EBR, würden „die meisten Tochtergesellschaften
mit Mehrfachdienstleistungen konsolidiert, die dann auf einen bislang noch
unbekannten Käufer übertragen werden“. Für den EBR handelt es sich bei dieser
Transaktion eher um ein finanzielles als um ein industrielles Vorhaben, und er ist
der Auffassung, dass „Bright“ in der Engie-Gruppe verbleiben könnte. Sollte die
Unternehmensleitung jedoch das Ziel verfolgen, Bright zu verkaufen, strebt der EBR
den Abschluss einer „Dreiervereinbarung zwischen den Sozialpartnern, Bright und dem
künftigen Käufer vor Abschluss des Verkaufsprozesses“ an, um die sozialen
Verpflichtungen des Käufers festzuschreiben und „eine sozial verantwortliche
Investition“ zu gewährleisten.
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Ausschluss britischer Vertreter :
Der EBR der Bank HSBC rief die
britische Schlichtungsstelle für Streitigkeiten im kollektiven Arbeitsrecht, das
Central Arbitration Committee (CAC), an, um mehrere Entscheidungen der
Unternehmensleitung im Zusammenhang mit dem Brexit anzufechten. Die
Unternehmensleitung hatte dem EBR folgende Mitteilungen gemacht: 1. Änderung bei der
Vertretung der Unternehmensleitung, die ab 1. Januar 2021 von einer irischen Person
übernommen werde. 2. Änderung des für die EBR-Gründungsvereinbarung geltenden Rechts
– anstelle des bisherigen englischen gelte fortan irisches Recht. 3. Alle Standorte
innerhalb des Vereinigten Königreichs seien nicht mehr von der Vereinbarung
abgedeckt. 4. Die Vertreter der britischen Arbeitskräfte im EBR, d. h. 8 von 20
EBR-Mitgliedern, seien ausgeschlossen. Die EBR-Gründungsvereinbarung verweist auf
die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, was die von der Vereinbarung
abgedeckten Vorgänge betrifft, als auch die Ernennung von Mitgliedern. In ihrem Beschluss
vom 22. Juni hat die Schlichtungsstelle daher erwartungsgemäß die Entscheidung des
Arbeitgebers zum Ausschluss der britischen Vertreter mit Ende der Übergangszeit
bestätigt, die den endgültige Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU
markiert. Dagegen räumte sie dem EBR eine Frist ein, um Klage gegen die Änderung des
geltenden Rechts zu erheben.
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5. Studien
und Berichte
Zahl der europäischen Rahmenabkommen rückläufig
: In einem Artikel,
der in der Internationalen Chronik des Instituts für Wirtschafts- und
Sozialforschung IRES erschienen ist – das von sechs französischen Gewerkschaften
geführt wird -, stellt sich der wissenschaftliche Mitarbeiter Udo Rehfeldt die
Frage, warum die Zahl der internationalen Rahmenvereinbarungen (IRV) stagniert und
die der europäischen Rahmenvereinbarungen (ERV) zurückgeht (s. European social dialogue). Anhand von entsprechendem
Zahlenmaterial zeichnet er die starke Zunahme der jährlich abgeschlossenen
transnationalen Betriebsvereinbarungen in den 2000er-Jahren nach, die 2008 ihren
Höhepunkt erreicht, „gefolgt von einer Verlangsamung im folgenden Jahrzehnt“. Für
den Autor ist diese Verlangsamung „die Folge einer stagnierenden Zahl der IRV und
eines starken Rückgangs bei den jährlich unterzeichneten ERV“. „Dieser Rückgang bei
den ERV ist größtenteils eine Auswirkung der Annahme von Beauftragungsverfahren
europäischer Gewerkschaftsverbände“. Verfahren, die, wie das von IndustriAll Europe,
die Annahme eines Verhandlungsmandats und die Genehmigung des Vereinbarungsentwurfs
durch eine Zweidrittelmehrheit der Gewerkschaften in jedem betroffenen Land
verlangen. Mit Hinweis auf neuere Untersuchungen betont der Autor, dass die
Verfahrensvorschriften der Globalen Gewerkschaftsföderation IndustriAll Global Union
„weniger streng“ sind und von Unternehmensleitungen daher bevorzugt werden. „Zur
Aufnahme von Verhandlungen begnügt IndustriAll Global sich mit einer einfachen
Unterrichtung ihrer Mitglieder und zur Annahme der Vereinbarung mit der Billigung
durch die Hälfte der Gewerkschaftsvertreter der einzelnen betroffenen Länder, die
die Hälfte der Beschäftigten vertreten.“ Udo Rehfeld kritisiert den Europäischen
Gewerkschaftsbund, der die Europäische Kommission und die ILO auffordern will, aus
ihrer gemeinsam geführten Datenbank mit Vereinbarungen dieser Art „alle
Vereinbarungen zu entfernen, die von anderen Parteien geschlossen wurden“ als von
den europäischen oder internationalen Gewerkschaftsverbänden. „Läuft dies nicht
darauf hinaus, das Thermometer zu zerbrechen, anstatt die Ursachen der Krankheit zu
erforschen, um diese heilen zu können?“, fragt Udo Rehfeldt.
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