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IR Notes 175 – 1 Dezember 2021
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Rémi Boyer, Personaldirektor und verantwortlich für den Bereich CSR der
Korian Gruppe
Sie haben mit dem Eurobetriebsrat
der Korian Gruppe ein Protokoll über Gesundheit, Sicherheit und
Verhütung von Arbeitsunfällen unterzeichnet (s. 3.
Unternehmen). Inwiefern ist es wichtig, dieses
Thema auf europäischer Ebene zu
behandeln? In
der 2019 geschlossenen EBR-Vereinbarung hatten die
Arbeitnehmervertreter die Einrichtung einer ständigen Arbeitsgruppe
für Fragen der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
aufgenommen. Es ist also ein gemeinsames Anliegen, die
Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Gruppe zu verbessern. Das
Thema ist länderübergreifend, denn in allen Ländern verzeichnen wir
eine höhere Unfallrate als andere Branchen. Wir stehen schlechter da
als der Bausektor. Auch wenn es meist leichte Unfälle sind, gibt es
bei uns viele Ausfallzeiten aufgrund von
Muskel-Skelett-Erkrankungen. Zudem ist es interessant
herauszufinden, ob ein Land bessere Ergebnisse erzielt als andere,
und ob eine nationale Rechtsvorschrift wirksamer zu sein scheint
oder ob bestimmte Praktiken effizienter sind als andere.
Beispielsweise sehen die italienischen Rechtsvorschriften (Gesetz
Nr. 81) ein strenges Überwachungssystem mit multidisziplinären
Ausschüssen für Sicherheit und Gesundheitsschutz unter dem Vorsitz
des Standortleiters vor. Das erklärt, warum unsere italienischen
Einrichtungen die besten Ergebnisse der Gruppe erzielen. Der
Austausch in der Arbeitsgruppe hat natürlich dazu geführt, dass sich
die Mitglieder bestimmte Rechtsvorschriften oder Verfahren auch für
ihr Land wünschten. Genau das ist der Sinn des Protokolls, bei dem
jede vorgeschlagene Maßnahme auf einem bewährten Verfahren beruht,
das als Referenz dienen kann. Die Verringerung von Arbeitsunfällen
ist für die Unternehmensleitung ein zentrales Thema, da dies in
einer Branche mit angespannter Personalsituation den Krankenstand
senkt, die Arbeitsbedingungen verbessert und folglich die Gruppe als
Arbeitgeber attraktiver macht. Außerdem verbessern wir so die
Arbeitsleistung der Teams, es gibt mehr Kontinuität für die Bewohner
und folglich eine höhere Qualität der Dienstleistung. Jetzt muss das
Protokoll in jedem Land angewendet werden, und ein Kontrollausschuss
wird die Umsetzung überwachen. Dieses Protokoll hat zum Ziel, zum
sozialen Dialog aufzufordern, um diese Problematik auf der Grundlage
der in der Vereinbarung aufgezeigten bewährten Verfahren zu
behandeln, aber ohne bestimmte Lösungen vorzuschreiben – daher die
Wahl eines „Protokolls“ anstelle einer verbindlichen
„Vereinbarung“.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen
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Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von
Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber
von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch
die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools
leicht übersetzen.
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Nr.: 00626 Z 93933.
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In den
Schlagzeilen
Beseitigung
von Gewalt gegen Frauen ist auch ein Thema für Unternehmen
Am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, der den Auftakt der
16 Tage Aktionismus der Orange The
World-Kampagne markiert, forderten die Europaabgeordneten die sechs
Mitgliedstaaten, die bislang die Istanbul-Konvention
noch nicht ratifiziert haben, auf, dies umgehend zu tun. Es handelt sich um
Bulgarien, Tschechien, Ungarn, Lettland, Litauen und die Slowakei. Polen ist aus der
Konvention, einem Übereinkommen des Europarats, ausgetreten. Dieses Übereinkommen
ist das erste rechtsverbindliche Instrument zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
und von häuslicher Gewalt in den vier wichtigen Bereichen: Gewaltprävention,
Opferschutz, Täterverfolgung sowie Entwicklung integrierter, umfassender und
koordinierter Strategien. Die Konvention erkennt an, dass geschlechtsspezifische
Gewalt und Belästigung ein systemisches Problem ist, das seine Wurzeln in ungleichen
Machtverhältnissen in der Gesellschaft und in der Arbeitswelt hat. Der Text macht
ferner die negativen Auswirklungen von häuslicher Gewalt auf Beschäftigung,
Produktivität, Gesundheit und Sicherheit deutlich. Es handelt sich um das
umfassendste Instrument zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt,
einschließlich häuslicher Gewalt. Während einige Mitgliedstaaten die Unterzeichnung
immer noch vermeiden, bereitet die EU-Kommission für 2022 eine Richtlinie zur
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vor und hat sich zum Ziel gesetzt, die
Istanbul-Konvention zu ratifizieren. Die unabhängige Expertengruppe GREVIO
überwacht die Umsetzung dieser Konvention durch die Unterzeichnerstaaten und
veröffentlicht regelmäßig Berichte für jedes Land, um die Einhaltung und die zu
erzielenden Fortschritte zu bewerten. Auch zum Teil auf der Grundlage dieser
Empfehlungen veröffentlichte Belgien am 25. November seinen neuen nationalen
Aktionsplan zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt 2021-2025, mit dem
„die Sensibilisierung und Schulung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Personen, die
deren Rechte im Unternehmen verteidigen“ verbessert werden soll. Dazu gehört „die
Möglichkeit, neue Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer von Gewalt und Belästigung
in der Arbeitswelt zu ergreifen“. Am 24. November veröffentlichte GREVIO ihre Allgemeine
Empfehlung Nr. 1 zur „digitalen Dimension von Gewalt gegen Frauen“, die vor
allem die geschlechtsspezifische Gewalt „am Arbeitsplatz, einschließlich mobiler
Arbeit und Arbeit auf/über Plattformen“ abdeckt. Es handelt sich um ein
hervorragendes und umfassendes Dokument über alle neuen Formen von Gewalt und
Belästigung, das die Unternehmen bei der Festlegung ihrer Präventionsstrategie
inspirieren sollte. Unternehmen kommt „eine Verantwortung und eine wichtige Rolle
bei der Bekämpfung von häuslicher Gewalt gegen Frauen zu“, wie es in der Verpflichtungscharta
des europäischen Netzwerks von Unternehmen gegen häusliche Gewalt heißt, die
im Rahmen des europäischen Projekts Cease erstellt
wurde. In der Charta heißt es: „Wenn Arbeitgeber die Auswirkungen häuslicher Gewalt
erkennen und ihre Teams über verfügbare Unterstützungsangebote informieren, trägt
dies in hohem Maße dazu bei, das Tabu über diese Form von Gewalt abzubauen.“ Doch
angesichts der offensichtlich länderübergreifenden Problematik reichen die
Initiativen auf der Ebene von Konzernen und Eurobetriebsräte bei weitem nicht aus.
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1.
Europäische Union
Vorhaben
Mindestlohn : Die
Europaabgeordneten entschieden am 25. November, mit dem Rat Verhandlungen zur
Annahme des Richtlinienvorschlags für angemessene Mindestlöhne in der EU einzuleiten
(v. IR Notes 151).
Das Verhandlungsmandat wurde mit großer Mehrheit angenommen – mit 443 Ja-Stimmen,
192 Nein-Stimmen, vor allem von der EVP, aber auch von einigen Abgeordnete der
Fraktion Renew Europe, und 58 Enthaltungen (s. Pressemitteilung
des Parlaments). Das Mandat bezieht sich auf den Bericht von Dennis Radtke (EVP) und
Agnes Jongerius (S&D), der am 11. November im Ausschuss für Beschäftigung und
soziale Angelegenheiten angenommen wurde (s.
IR Notes 174). Die Verhandlungen können beginnen, sobald der Rat am 6.
Dezember auf der Tagung des Rats “Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten” seine
eigene Position verabschiedet hat. Am 24. November konnten die Vertreter der
Mitgliedstaaten eine Einigung über den Richtlinienvorschlag erzielen und forderten
den Rat auf, diesen so anzunehmen. Eine „breite Mehrheit der Delegationen“
unterstützte die Arbeit der slowenischen EU-Ratspräsidentschaft, heißt es in dem Dokument
des Rats, und sei mit der Ratspräsidentschaft übereingekommen, dass der von ihr
vorgestellte Text den Schwerpunkt des Rats darstelle. „Zahlreiche Delegationen
bestanden darauf, keine weiteren Änderungen am Text vorzunehmen, da es sich um eine
Gratwanderung handele, die keinen Spielraum für weitere Anpassungen zulasse“. Dies
lässt schwierige Verhandlungen mit dem Parlament vermuten, das den Text der
Kommission deutlich verbessert hat. Der Text wurde jedenfalls als „ausreichend
ausgereift“ befunden, um ihn am 6. Dezember der Ratstagung vorzulegen. Nur Dänemark
hat direkt angekündigt, dagegen zu stimmen. Auch die Arbeitgeberverbände lehnen den
Text des Parlaments entschieden ab. Dem Metall- und Elektro-Arbeitgeberverband
CEEMET zufolge wird diese Richtlinie „vermutlich das Ende der gut funktionierenden
Tarifverhandlungssysteme einläuten. Diese Einmischung steht der Autonomie der
Sozialpartner entgegen und wird das schwächen, was die Richtlinie stärken will“ (s.
Pressemitteilung).
- Finanztransparenz: Der
Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat seine Arbeit auf der Grundlage
des Berichts
von Pascal Durand (Renew Europe) aufgenommen, um die Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen zu überarbeiten. In seinem Bericht spricht er
sich dafür aus, den Anwendungsbereich der Richtlinie auf Unternehmen mit weniger
als 250 Mitarbeitern zu erweitern, die in Hochrisikosektoren mit großen
ökologischen (Erzabbau) und menschlichen Herausforderungen angesiedelt sind –
wie in der Textilbranche, in der es Kinder- und Zwangsarbeit gibt. Das Parlament
dürfte sich im März dazu äußern. Die Mitgliedstaaten befürworten den
Richtlinienvorschlag, so dass es zu einer schnellen Annahme unter der
französischen EU-Ratspräsidentschaft (im ersten Halbjahr 2022) konnten dürfte.
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Aktuelle
soziale Themen
Europäisches Semester : Die
Europäische Kommission hat am 24. November den 2022er Zyklus des Europäischen
Semesters zur wirtschaftspolitischen Koordinierung vorgestellt. Dieses „Herbstpaket“
umfasst die jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum, Stellungnahmen zu den
Übersichten über die Haushaltsplanung der Euro-Länder für 2022, politische
Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet und den Vorschlag
für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht (s. Pressemitteilung)
(s. auch European semester). Letzterer
bietet eine umfassende Bestandsaufnahme der verschiedenen Arbeitsmarktindikatoren
der EU-Mitgliedstaaten mit zahlreichen Vergleichsdaten zur Bewertung der Leistung
der Mitgliedstaaten. Er aktualisiert auch die wichtigsten Indikatoren des
sozialpolitischen Scoreboard und stuft die Länder anhand dieser Indikatoren nach
ihrer Leistung ein (s. Seite 33)
(s. auch Social scoreboard). Der
Bericht befasst sich mit der Entwicklung der Arbeit über digitale Plattformen und
„fordert politische Maßnahmen“ in Bezug auf den Rechtsstatus, die Verbesserung der
Arbeitsbedingungen und den Zugang zum Sozialschutz. Der Bericht hebt auch noch
einmal hervor, wie wichtig die Mitwirkung der Sozialpartner bei den Reformen ist.
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Rechtsprechung
Einstufung von Rufbereitschaft :
Der Gerichtshof hat sich mit dem Los eines Feuerwehrmanns der
Stadt Dublin befasst, der eine selbständige Tätigkeit als Taxifahrer ausüben durfte,
während er in ständiger Rufbereitschaft war: 7 Tage in der Woche, 24 Stunden am Tag.
Während dieser Rufbereitschaft muss er an 75 % der Einsätze seiner Brigade
teilnehmen und innerhalb von 10 Minuten an der Feuerwache sein, wenn er einen Notruf
erhält (Sachverhalt s. Pressemitteilung).
Ist diese Rufbereitschaft als Arbeitszeit oder als Ruhezeit einzustufen? Für den
Gerichtshof handelt es bei dieser Form von Rufbereitschaft nicht um „Arbeitszeit
[…], wenn eine Gesamtbeurteilung aller Umstände des Einzelfalls – insbesondere des
Umfangs und der Modalitäten dieser Möglichkeit, eine andere berufliche Tätigkeit
auszuüben, sowie des Umstands, dass er nicht verpflichtet ist, an allen von seiner
Dienstwache aus durchgeführten Einsätzen teilzunehmen – ergibt, dass die dem
Arbeitnehmer während der Bereitschaftszeit auferlegten Einschränkungen nicht von
solcher Art sind, dass sie seine Möglichkeit, während der Bereitschaftszeit die
Zeit, in der seine beruflichen Leistungen als Feuerwehrmann nicht in Anspruch
genommen werden, frei zu gestalten, objektiv ganz erheblich beeinträchtigen“ (EuGh,
11. November 2021, Rs. C-214/20, MG).
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Sektoraler
sozialer Dialog
Elektrizität : Die Sozialpartner
im Elektrizitätssektor – der Arbeitgeberverband Eurelectric und die europäischen
Gewerkschaftsverbände EGÖD und IndustriAll Europe – verabschiedeten am 15. November
eine gemeinsame
Erklärung zum gerechten Wandel und ergänzen damit die Erklärung aus dem Jahre 2017.
Die unterzeichnenden Parteien setzen sich „für einen umfassenden sozialen Dialog auf
europäischer, nationaler, regionaler, sektoraler und betrieblicher Ebene ein,
einschließlich der Europäischen Betriebsräte als integraler Teil der
Übergangsstrategien“ (s. Pressemitteilung von IndustriAll Europe).
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2.
Mitgliedstaaten
Österreich
Tarifvereinbarung in der Metallindustrie :
Die Sozialpartner in der Metallindustrie schlossen am 19.
November einen Tarifvertrag für die 110.000 Beschäftigten in dieser Branche ab. Die
im Kollektivvertrag vorgesehenen Mindestlöhne werden ab dem 1. Januar 2022 um 3,45 %
erhöht. Der neue Mindestlohn steigt künftig auf 2.069 Euro. Die Reallöhne steigen um
3 %, während für die 18.000 Auszubildenden des Metallgewerbes eine Erhöhung von 3,45
% erzielt wurde. Zusätzlich erhalten sie ein KlimaTicket, mit dem alle öffentlichen
Transportmittel in ganz Österreich kostenlos genutzt werden können. Die Kosten des
Tickets übernimmt das Unternehmen, also ein Plus von 821 Euro (diejenigen, die es
bereits gekauft haben, bekommen es erstattet). Eine Betriebsvereinbarung eröffnet
den Beschäftigten darüber hinaus die Möglichkeit, die 3%ige Erhöhung in zusätzliche
Freizeit von 4,5 Stunden pro Monat umzuwandeln (s. Pressemitteilungen der
Gewerkschaft Pro
GE und GPA).
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Frankreich
Kinderarbeit, Zwangsarbeit und moderne Sklaverei
: Am 9. November hat Frankreich seine nationale Strategie
zur beschleunigten Abschaffung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Menschenhandel und
moderner Sklaverei in Frankreich und weltweit auf den Weg gebracht (s. Mitteilung).
Diese Strategie umfasst drei Maßnahmen: 1. Engere Verknüpfung von
Arbeitsaufsichtsbehörde und interministeriellem Referat für den Schutz von Frauen
vor Gewalt und für die Bekämpfung des Menschenhandels; 2. Abschluss einer
Vereinbarung mit den Sozialpartnern zur Weiterleitung der Informationen an die
Unternehmen; 3. Stärkung der europäischen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des
Menschenhandels, insbesondere durch die Mobilisierung von Instanzen der
Arbeitsaufsichtsbehörde und der Europäischen Arbeitsbehörde. Diese Initiative ist
eine Antwort auf eines der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) des Programms
der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung aus dem Jahr 2015, das die
Staaten aufruft: „Sofortige und wirksame Maßnahmen [zu] ergreifen, um Zwangsarbeit
abzuschaffen, moderne Sklaverei und Menschenhandel zu beenden und das Verbot und die
Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Einziehung
und des Einsatzes von Kindersoldaten, sicher[zu]stellen und bis 2025 jeder Form von
Kinderarbeit ein Ende [zu] setzen“ (SDG 8.7).
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Irland
Gesetzlicher Anspruch auf Krankheitsurlaub :
Irland gehört zu den wenigen Ländern, in denen es keinen vom
Arbeitgeber finanzierten Krankheitsurlaub gibt. Diese Tatsache scheint zum schweren
Verlauf der COVID-19-Pandemie beigetragen zu haben, da zahlreiche Mitarbeiter nicht
die Möglichkeit hatten, im Homeoffice zu arbeiten oder es sich finanziell nicht
leisten konnten, Urlaub zu nehmen, als sie erkrankten oder zu den Kontaktpersonen
gehörten. Durch den Gesetzentwurf „Sick
leave bill“ dürfte sich diese Situation jetzt ändern. Wenn das am 4.
November veröffentlichte Gesetz verabschiedet wird, haben Beschäftigte ab Januar
2022 einen gesetzlichen Anspruch auf drei Tage Krankheitsurlaub pro Jahr, die sie
zusammenhängend oder einzeln nehmen können für „einen Tag, an dem sie normalerweise
arbeiten, aber aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht dazu in der Lage
sind“. Dieser Urlaub wird vom Arbeitgeber vergütet werden, und die Anzahl der
Urlaubstage erhöht sich mit der Zeit. 2023 sind es fünf Tage, 2024 sieben und 2025
zehn Tage. Diese Dauer kann jedoch von der Regierung anhand von mehreren, im
Gesetzentwurf genannten Kriterien geändert werden: Dazu gehören die allgemeine
Wirtschaftslage, die Rahmenbedingungen für Unternehmen sowie die
Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Die Höhe der Vergütung ist im Gesetzentwurf nicht
festgelegt. Auf der Website der Regierung heißt es, die Vergütung beliefe sich
zunächst auf 70 % des Lohns oder Gehalts und bis zu 110 Euro pro Tag. Dieser Satz
kann per Ministerialerlass geändert werden. Um die Vergütung zu erhalten, müssen die
Beschäftigten eine ärztliche Bescheinigung vorlegen und nachweisen können, dass sie
durchgehend 13 Wochen für ihren Arbeitgeber tätig gewesen sind. Beschäftigte, die
ihren gesetzlichen Krankheitsurlaub in Anspruch nehmen, können dafür nicht bestraft
werden, und die Fehltage können nicht gegen sonstige Urlaubsansprüche wie
Jahresurlaub, Eltern-, Mutter- oder Vaterschaftsurlaub aufgerechnet werden. Diese
Bestimmungen gelten nicht, wenn der Arbeitsvertrag dem Mitarbeiter bessere
Bedingungen einräumt. Diese neue Regelung kommt vor allem Niedriglohnempfängern
zugute, da der Arbeitgeber hier in der Regel keinen Krankheitsurlaub finanziert. Für
die Arbeitgeber ist dies eine große Veränderung, auf die sie sich seit einigen
Monaten vorbereiten. Diejenigen, die es sich wirklich nicht leisten können, das
gesetzliche Krankengeld zu zahlen, können beim Arbeitsgericht eine Befreiung von
diesem Gesetz für einen Zeitraum von drei Monaten bis zu einem Jahr beantragen.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
- Gründung: Nach schwierigen
Verhandlungen unterzeichneten die Unternehmensleitung des irischen Baukonzerns
CRH (77.000 Beschäftigte) und die Gewerkschaft SIPTU am 12. Oktober in Amsterdam
eine Vereinbarung zur Gründung eines EBR (s. Pressemitteilung
de SIPTU).
- Anti-Brexit-Klausel: Die
Unternehmensleitung von Air France KLM und ihr EBR unterzeichneten am 13. April
eine Zusatzvereinbarung,
die den Anwendungsbereich der Vereinbarung auf die Gesamtheit des Konzerns
ausweitet, „d. h. alle Tochter- und Enkelgesellschaften in Europa (Länder, die
der EU und Länder, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, die Schweiz
sowie das Vereinigte Königreich)“.
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Transnationale Vereinbarungen
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz :
Der auf Pflegedienstleistungen für Senioren
spezialisierte französische Konzern Korian
(57.500 Beschäftigte) unterzeichnete am 17. November mit dem
EBR seine erste transnationale Vereinbarung in Form eines Protokolls über Gesundheit,
Sicherheit und Verhütung von Arbeitsunfällen (s. nebenstehend Eine Frage
an …). Das Protokoll ist das Ergebnis von Diskussionen, die über ein Jahr in
einer EBR-Arbeitsgruppe zu Fragen der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
geführt wurden, und basiert auf den „besten Praktiken in den verschiedenen
Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist“. Es handelt sich um die erste
Vereinbarung zu diesem Thema in einem internationalen Unternehmen im
Gesundheitssektor (s. Pressemitteilung). Das
Protokoll wird in jedem Land von den dortigen Geschäftsleitungen umgesetzt. Auf
europäischer Ebene tagt ein Kontrollausschuss zweimal im Jahr, um die
Fortschritte zu überprüfen. Der Maßnahmenplan gliedert sich in sechs
Schwerpunkte, hier als Beispiel Schwerpunkt Nr. 2: „Förderung langfristiger
Lösungen mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen vor Ort zu verbessern,
insbesondere durch den Einsatz geeigneter Ausrüstung und durch Ausbildung“,
gefolgt von einer Reihe von zu ergreifenden Maßnahmen, die an einem konkreten
Beispiel erläutert werden. So wird bei der Bereitstellung angemessener
Ausrüstung Bezug genommen auf die Anbringung von Schienensystemen in Frankreich,
um Kranke zu bewegen. Gemäß der Vorgabe, sich von den besten Rechtsvorschriften
der Länder inspirieren zu lassen, könnte man sich an den Ausschüssen für
Sicherheit, Gesundheitsschutz und Instandhaltung in Italien orientieren. Dieses
Beispiel zeigt, wie der EBR neben seiner zentralen Rolle zur Unterrichtung und
Anhörung von Arbeitskräften noch andere zweckdienliche Aufgaben ausüben
kann.
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4. Studien
und Berichte
Arbeitsbedingungen in Katar :
Kurz vor Abschluss der Bauarbeiten für die Fußball-WM 2022 hat
die ILO einen Bericht über arbeitsbedingte Todesfälle und Verletzungen für das Jahr
2020 veröffentlicht (One
is too many: The collection and analysis of data on occupational injuries in
Qatar). Daraus geht hervor, dass 95 % der Beschäftigten in
Katar Migranten sind, von denen viele im Bausektor arbeiten. Abstürze und
Straßenunfälle sind die häufigsten Ursachen für schwere Verletzungen, gefolgt von
herunterfallenden Gegenständen an Baustellen. Die Unfallopfer stammen vor allem aus
Bangladesch, Indien und Nepal. Der Bericht weist auf die Lücken bei der
Datenerhebung und die unterschiedliche Verarbeitung durch die vielen Ministerien und
Einrichtungen hin, die arbeitsbedingte Verletzungen und Todesfälle einstufen. „In
den meisten Fällen enthalten die medizinischen (oder anderen) Akten keine
ausreichenden Angaben, um endgültig feststellen zu können, ob es sich um tödliche
Arbeitsunfälle handelt oder nicht“, so der Bericht, dessen Empfehlungen, laut ILO,
bereits zu Änderungen geführt haben sollen. Diese Unzulänglichkeiten sind auch
Gegenstand eines kürzlich erschienenen Berichts von Amnesty International („In
the prime of their lives“).
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