IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 177 – Das soziale Programm der französischen EU-Ratspräsidentschaft

  IR Notes 177 – 12 Januar 2022
www.irshare.eu
 
 
  Ein frohes Neues Jahr!

Das Team von IR Share wünscht Ihnen ein frohes neues Jahr 2022! Wie bereits 2020 und 2021 wird auch dieses Jahr für uns alle sicherlich nicht einfach werden, doch wir hoffen, dass es Ihnen trotz allem Glück und Freude bringen wird. IR Notes geht ins achte Jahr und freut sich darauf, Sie in den kommenden Monaten wieder mit aktuellen Informationen zu begleiten.

 
  Eine Frage an…
Francisco Javier Gómez Abelleira, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Universität Carlos III von Madrid

Wie sehen Sie die Arbeitsmarkt-reform, die Ende Dezember von der spanischen Regierung als Gesetzesverordnung verabschiedet wurde und jetzt vom Parlament noch gebilligt werden muss?
Nach monatelangen Dreierverhandlungen zwischen der Regierung und den Sozialpartnern wurde Ende Dezember eine Einigung über eine Arbeitsmarktreform erzielt, die drei Bereiche betrifft: befristete Arbeitsverträge, Kurzarbeit und Tarifverhandlungen. Dabei mussten alle Parteien erhebliche Abstriche von ihren ursprünglichen Zielsetzungen machen. Regierung und Gewerkschaften wollten die Arbeitsmarktreform aus dem Jahr 2012 (eine konservative Reform, die flexiblere Beschäftigungsverhältnisse schuf, die Kosten für Entlassungen senkte und Tarifverhandlungen weiter dezentralisierte) vollständig außer Kraft setzen. Den Arbeitgeberorganisationen war es wichtig, die Arbeitsflexibilität beizubehalten (vor allem die befristeten Verträge und die Dezentralisierung der Tarifverhandlungen).

Mit der jetzt erzielten Einigung werden die wichtigsten Aspekte der Arbeitsmarktreform von 2012 jedoch nicht aufgehoben. Regierung und Gewerkschaften haben dennoch einen wichtigen Punkt durchsetzen können: Der Branchentarifvertrag hat in Bezug auf Höhe und Struktur der Löhne und Gehälter Vorrang vor der Betriebsvereinbarung. In anderen Bereichen wie bei den Arbeitszeiten hat die Betriebsvereinbarung Priorität – was den Arbeitgebern entgegenkommt. Dafür haben Regierung und Gewerkschaften erreicht, dass Tarifverträge nach Ablauf über ein Jahr hinaus gültig bleiben, sofern beide Parteien nichts anderes vereinbaren.
In anderer Hinsicht entspricht die Reform 2021 nicht den Vorstellungen von Regierung und Gewerkschaften: Gründe, Verfahren, Folgen und Kosten von Entlassungen (Einzel- und Massenentlassungen) bleiben von der Reform unberührt. Ebenso wenig rüttelt die Reform an den wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen: Arbeitgeber können die Arbeitsbedingungen immer noch einseitig ändern, wenn es dafür ausreichende wirtschaftliche, sachliche oder organisatorische Gründe gibt und sofern diese Bedingungen nicht in einem Tarifvertrag festgelegt sind.
Auch wenn die Reform weniger umfangreich ausfällt, als von der Regierung anfänglich vorgesehen, könnte sie doch große Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben. Denn zu seinen schlimmsten Seiten gehört der Missbrauch von befristeten Verträgen als Form der Arbeitsflexibilität: Unternehmen setzen zu oft befristete Verträge ein, anstatt andere Formen der Arbeitsflexibilität zu nutzen (wie weniger Arbeitsstunden oder die vorübergehende Einstellung der Arbeit). Eine wichtige Lehre aus der Pandemie ist die Tatsache, dass Unternehmen auch in schwierigen Zeiten das Beschäftigungsniveau halten und ihre Arbeitnehmer nicht entlassen müssen: Die gesetzlichen Mechanismen, die während der Pandemie  durch Kooperation von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Staat eingeführt wurden, um Kündigungen im großen Rahmen zu vermeiden, haben sich inzwischen als normale Maßnahmen etabliert, um künftige Krisen meistern zu können (allgemeine Krisen oder auf Branchen- oder Unternehmensebene).


> Weitere Informationen über die Arbeitsmarktreform, s. Artikel (in englischer Sprache) unseres spanischen Experten Francisco Javier Gomez Abelleira.

 
  Agenda

 


17.-20. Januar
Straßburg

Plenartagung des Europäischen Parlaments


27. und 28. Januar
Online
Workshop des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) zu „arbeitsbedingten psychosozialen Risiken (PSR) in der EU“. Auf Grundlage einer Studie von ETUI wird eine Bestandsaufnahme von nationalen Rechtsrahmen, Tarifverträgen und Rechtsprechung zu PSR in der EU vorgeschlagen, um eine Diskussion über die mögliche Verabschiedung einer Europäischen Richtlinie für PSR anzuregen (Programm und Anmeldung).


7. und 8. Februar
Online
Schulung des Europäischen Gewerkschaftsinstituts für neue EBR-Mitglieder (oder BVG-Mitglieder) (weitere Terminvorschläge: 10. und 11. Februar).
Kontakt: esantaniello@etui.org und Link zur Anmeldung.


14. Februar
Bordeaux
Informelle Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik.


16. Februar
Online
Beginn des MOOC zum „Europäischen Arbeitsrecht‟ (auf Französisch), einer von der französischen Hochschule CNAM (Conservatoire National des Arts et Metiers) organisierten Schulung. Die Kurse werden online und kostenlos angeboten und finden vom 16. Februar bis 4. April 2022 statt (die Anmeldung ist ab sofort möglich).  IR Notes ist Partner der Initiative unter der Leitung von Michel Miné, Professor am CNAM und Inhaber des Lehrstuhls „Arbeitsrecht und Persönlichkeitsrechte“.


17. und 18. Februar
Straßburg
Konferenz zur sozialen und solidarischen Wirtschaft, organisiert von der französischen EU-Ratspräsidentschaft und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss


14. März
Brüssel

Rat für Beschäftigung und Sozialpolitik


16. Juni
Luxemburg

Rat für Beschäftigung und Sozialpolitik


27. und 28. Juni
Hamburg
14. Fachtagung für Europäische Betriebsräte und SE-Betriebsräte, u. a. mit Gabriele Bischoff, Udo Rehfeldt und Ilaria Armaroli.

 
  Über uns

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spaniasch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 18,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Francisco Gomez Abelleira, Sylvain Nadalet, Pascale Turlan und Frédéric Turlan.
Erfahren Sie mehr über das 
IR Share-Team auf unserer Website.


Abonnieren Sie IR Notes Mit wenigen Klicks auf der IR Share-Website oder per Telefon unter: 
+33 (0)6 81 41 53 95


Impressum. Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy – Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 –  Stammkapital 1.500 Euro – Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: Ideal prod – 14 rue  Auguste Morel – 89100 Sens – Frankreich – Tel.: + 33 (0)3 86 83 21 21. CPPAP Nr.: 00626 Z 93933.

 
  Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen

Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.

 
  Bitte unterstützen Sie uns!

Wenn Sie diesen Newsletter lesen, dann haben Sie IR Notes abonniert oder sind Mitglied einer Organisation, die ihn abonniert hat. Vielleicht haben Sie ihn auch von einem unserer Abonnenten erhalten. Was uns einerseits freut, denn unser Ziel ist es ja, so viele Leser wie möglich zu erreichen. Andererseits entgehen uns auf diese Weise die Einnahmen. Wie Sie wissen hat unabhängiger Qualitätsjournalismus seinen Preis, ebenso wie die Übersetzung in die vier von IR Notes angebotenen Sprachen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, IR Notes nur in Ausnahmefällen weiterzugeben und, noch wichtiger, zu abonnieren. Denn IR Notes wird ausschließlich durch Abonnements finanziert. Er erhält keine Zuschüsse und hat auch keine anderen Finanzierungsquellen. Die Zahl der Abonnenten ist für das Fortbestehen von IR Notes daher essentiell. Um uns zu unterstützen, können Sie uns weiterempfehlen, unsere Broschüre verteilen, den Newsletter abonnieren, wenn Sie das nicht bereits tun, natürlich Ihr Abonnement verlängern oder Ihre Organisation ansprechen, den Newsletter zu abonnieren. Vielen Dank!

 

IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Das soziale Programm der französischen EU-Ratspräsidentschaft

Die am 1. Januar begonnene französische EU-Ratspräsidentschaft hat ihre Prioritäten im Bereich Beschäftigung und Soziales festgelegt (s. Council of the European Union). Auch wenn das Programm weitgehend von bereits eingeleiteten Initiativen bestimmt wird, hat die Präsidentschaft die Möglichkeit, bestimmten Themen Vorrang einzuräumen und sie voranzubringen. So unterstreicht die französische Ratspräsidentschaft in ihrem Arbeitsprogramm ihren Willen, „die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den Vorschlag für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union [zu] leiten“. Nur wenige Monate vor der Präsidentschaftswahl in Frankreich (im April) wäre die Verabschiedung dieser Richtlinie ein beachtlicher politischer Erfolg für den jetzigen französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron, dessen Politik von einigen als zu liberal kritisiert wird. Doch die Präsidentschaft kündigt weder die Annahme des Textes an, noch spricht sie von einem Kompromiss mit dem Parlament, denn die Verhandlungen mit den Europaabgeordneten gestalten sich schwierig (s. IR Notes 174 und IR Notes 175). Ein weiteres Thema ist der Richtlinienvorschlag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit. Da dieser Vorschlag erst jetzt von der Kommission vorgelegt wurde (s. IR Notes 176), steht er noch am Anfang, während der Vorschlag zum Mindestlohn bereits von Rat und Parlament angenommen wurde. Der Vorsitz erklärt, dass er „außerdem […] die Gespräche“ darüber im Rat „einleiten“ wird. Der Vorschlag der Kommission ist recht weit entfernt von der Art und Weise, wie die französische Regierung versucht, die Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit in Frankreich zu regulieren – sie setzt dabei auf den sozialen Dialog. Beim dritten Text  handelt es sich um den Vorschlag einer Richtlinie zur Lohntransparenz. Hier wird die „Ratspräsidentschaft im Rahmen der Trilogien die Verhandlungen über den Vorschlag für eine Richtlinie vorantreiben“, sobald das Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat. Der Rat war bereits unter dem slowenischen Vorsitz zu einer politischen Einigung gelangt (s. IR Notes 176 et IR Notes 159). Gleichzeitig wird sich die Ratspräsidentschaft dafür einsetzen, „dass die Diskussionen über den Vorschlag für eine Richtlinie über ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis in Aufsichtsräten vorangetrieben werden“, der seit fast 10 Jahren im Rat feststeckt. Die französische Ratspräsidentschaft befasst sich ebenfalls mit dem gemeinsamen Programm, das sie zusammen mit den beiden künftigen Vorsitzen (Tschechien im 2. Halbjahr 2022 und Schweden im 1. Halbjahr 2023) erstellt hat. Dieses Programm des „Dreiervorsitzes“ legt die Prioritäten für die kommenden 18 Monate fest. Ziel ist die Stärkung des europäischen Sozialmodells und eine bessere Integration von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt. Des Weiteren geht es um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Plattformbeschäftigte, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie um die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Ungleichheiten. Außerdem wird der Dreiervorsitz „die Einführung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt fördern und im Hinblick auf ein EU-Modell verantwortungsvoller Unternehmen die Festlegung von EU-Standards für die Berichterstattung über die Nachhaltigkeit von Unternehmen unterstützen“.


1. Europäische Union
Vorhaben

Karzinogene und Mutagene : Der Ratsvorsitz und das Europäische Parlament gelangten am 16. Dezember 2021 zu einer vorläufigen Einigung hinsichtlich der Überarbeitung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (s. Carcinogens directive revision). Diese vierte Überarbeitung der Richtlinie hatte die EU-Kommission im September 2020 vorgeschlagen (s. IR Notes 149). Rat und Parlament müssen den Text noch formell verabschieden, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. Die neue Version sieht einen besseren Schutz vor, zum einen durch die Festlegung der Belastungsgrenzwerte für Acrylnitril und Nickelverbindungen, zum anderen durch die Senkung des Grenzwerts für Benzol. Derzeit sind rund 33.000 Beschäftigte einer Gefährdung durch Acrylnitril, 79.000 durch Nickelverbindungen und eine Million durch Benzol ausgesetzt. Ferner erreichten die Abgeordneten, dass 12 reproduktionstoxische Stoffe in den Geltungsbereich der Richtlinie aufgenommen wurden, die sich nachteilig auf die Fortpflanzung auswirken und zur Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit oder zur Unfruchtbarkeit führen können. Damit erfasst die Richtlinie jetzt 39 Stoffe: Die 25 Stoffe, die mit ihrem Arbeitsplatzgrenzwert bereits in der alten Fassung der Richtlinie enthalten waren, sowie die beiden neuen Stoffe mit Belastungsgrenzwerten und die 12 fortpflanzungsgefährdenden Stoffe. Der Text sieht zudem die Annahme eines Aktionsplans bis Ende 2022 vor, um 25 neue krebserzeugende Stoffe in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufzunehmen. Die Richtlinie wird auch die Beschäftigten besser schützen, die mit gefährlichen Arzneimitteln umgehen. Das Personal soll für einen sicheren Umgang mit diesen besser geschult werden. Die Kommission soll bis Ende 2022 Leitlinien für die Ausbildung, Aufsicht und Überwachung herausgeben.


> Siehe auch: Überblick der Europäischen Agentur EU-OSHA, Pressemitteilungen des Rats und des Parlaments.


Aktuelle soziale Themen

Mehr Demokratie am Arbeitsplatz : Mit großer Mehrheit hat das Parlament am 16. Dezember eine von der Europaabgeordneten Gabriele Bischoff (S&D) vorgestellte Entschließung zur Stärkung der Demokratie am Arbeitsplatz angenommen. Dieser Text soll die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern bei Unternehmensentscheidungen stärken und zielt auf die Überarbeitung verschiedener Richtlinien ab, darunter auch die über die Einsetzung von Euro-Betriebsräten. Unternehmen, die europäische Mobilitätsinstrumente nutzen, vor allem solche, die von der Richtlinie 2019/2121 in Bezug auf grenzüberschreitende Verschmelzungen oder durch das Statut der Europäischen Gesellschaften (SE) vorgesehen sind, sollten „EU-Mindestvorschriften für die Beteiligung und Vertretung der Arbeitnehmer in Leitungsorganen“ respektieren, „wobei auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern zu achten ist“. In diesem Sinne sollte „die Anzahl/der Anteil an Sitzen […] in Leitungsgremien von der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen und in seinen Tochtergesellschaften abhängig gemacht werden […], angefangen bei einer kleinen Anzahl von Sitzen bis hin zur Parität. Die Entschließung stellt „Schlupflöcher im Statut der Europäischen Gesellschaft“ fest, die es Unternehmen ermöglicht, nationale Vorschriften, insbesondere zur Vertretung von Arbeitnehmern in Leitungsorganen, zu umgehen. Die Kommission wird aufgefordert, diese Schlupflöcher zu schließen. In Bezug auf die EBR-Richtlinie 2009/38 wollen die Abgeordneten im Rahmen der Überarbeitung die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte vor allem bei Umstrukturierungen stärken. Sie bedauern, „dass die finanziellen und materiellen Mittel, die erforderlich sind, damit die EBR ihre Aufgaben in angemessener Weise wahrnehmen können, von der Unternehmensleitung nicht immer bereitgestellt werden“. Ferner sollten Kommission und Mitgliedstaaten sicherstellen, dass „Stellungnahmen des EBR bei Unternehmensentscheidungen berücksichtigt und abgegeben werden, bevor die Anhörung auf der jeweiligen Ebene abgeschlossen ist und bevor die Leitungsorgane eine Entscheidung getroffen haben“. Schließlich rufen die Abgeordneten dazu auf, die „Ausnahmen“ für alte, „freiwillige“ Vereinbarungen von vor 20 Jahren abzuschaffen, den Begriff „transnationaler Charakter“ genauer zu bestimmen und „den Missbrauch von Vertraulichkeitsregeln als Mittel zur Einschränkung des Zugangs zu Informationen und der wirksamen Beteiligung zu verhindern“.



  • Koordinierung der Sozialversicherungssysteme : Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) hat am 22. Dezember 2021 die Interinstitutionelle Vereinbarung abgelehnt, die in der Woche zuvor hinsichtlich der Verordnung über die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme (s. Free movement and social security) gefunden worden war – und deren Überarbeitung seit fünf Jahren diskutiert wird. Neun Mitgliedstaaten stimmten gegen die Vereinbarung, fünf enthielten sich der Stimme, darunter auch Deutschland und Polen, sodass keine Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit stattfinden konnte.

2. Mitgliedstaaten
Italien

Rahmenregelung für hybrides Arbeiten : Der Arbeitsminister unterzeichnete zusammen mit 26 Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen ein Protokoll zum hybriden Arbeiten, in dem ein unverbindlicher Referenzrahmen vorgeschlagen wird, der in den Tarifverhandlungen aufgegriffen werden kann. Mit dieser unverbindlichen Initiative reagiert die Regierung auf den rapiden Wandel, der sich in diesem Bereich seit der Einführung des Gesetzes über hybrides Arbeiten Nr. 81/2017 vollzogen hat. Auf der Grundlage einer Studie, die sich auf 200 Tarifverträge stützt, will sie Regeln bereitstellen, die außerhalb von Pandemiezeiten angepasst werden. Dabei gelten die folgenden Grundsätze: 1. Hybrides Arbeiten ist nicht mit Telearbeit zu verwechseln, denn beim hybriden Arbeiten können sich Arbeit im Homeoffice (oder an einem anderen Ort) und im Unternehmen abwechseln: In der Vereinbarung muss dieser Wechsel vorgesehen sein sowie die Orte, die davon ausgenommen sind. 2. Die Freiwilligkeit des hybriden Arbeitens wird bestätigt, d. h., wenn eine Arbeitskraft es ablehnt, kann sie dafür nicht bestraft werden. 3. Die Vereinbarung kann das hybride Arbeiten für eine bestimmte Dauer festlegen. Sie kann jedoch seitens des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers unter Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. 4. Hybrides Arbeiten lässt Raum für eine flexible Arbeitszeitgestaltung, ohne die Arbeitszeit zu verändern (Überstunden sind grundsätzlich ausgeschlossen), z. B. durch die Einführung von Zeitfenstern und dem Recht auf Nichterreichbarkeit. 5. Die Vereinbarung muss die Kontrollinstrumente des Arbeitgebers nennen. 6. Der Arbeitgeber muss die zur Ausführung der Arbeit erforderlichen Werkzeuge bereitstellen und die Kosten dafür übernehmen. Wenn die Beschäftigten ihre eigenen Geräte benutzen, müssen sich die Parteien über die einzusetzenden Sicherheitstools einigen und vereinbaren, inwiefern die Arbeitgeber die Kosten der Beschäftigten übernehme.



Gesetz zur Reduzierung geschlechtsspezifischer Ungleichheiten : Das am 5. November 2021 verabschiedete Gesetz Nr. 162/2021 zur Chancengleichheit, das seit dem 3. Dezember in Kraft ist, zielt auf die Lohngleichheit von Frauen und Männern ab. Das Gesetz erweitert den Anwendungsbereich von mittelbarer und unmittelbarer Diskriminierung, um Einstellungsbewerber zu schützen. Diskriminierungen beziehen sich jetzt nicht mehr nur auf nachteilige Behandlungen, sondern auch auf Änderungen bei der Arbeitsorganisation oder -zeit, die durch Schwangerschaft, Mutter- oder Vaterschaft und der Ausübung diesbezüglicher Rechte oder auch durch Geschlecht, Alter, Bedarf an Pflege oder familiärer Unterstützung begründet sind, und die Arbeitnehmerinnen in eine der folgenden Situationen bringt: 1. benachteiligte Position gegenüber allen anderen Beschäftigten; 2. begrenzte Möglichkeiten, am Leben oder an den Entscheidungen des Unternehmens teilzunehmen; 3. begrenzter Zugang zu beruflicher Weiterentwicklung und Beförderung. Neben diesen Änderungen wird das Anreizkonzept bevorzugt: Durch die Einführung einer Zertifizierung der Geschlechtergleichstellung können Unternehmen konkrete Maßnahmen anführen, die sie zur Verringerung der Ungleichheit bei Karriere und Lohn oder auch im Hinblick auf geschlechtsspezifische Unterschiede oder Mutterschutz durchführen (die Kriterien werden Gegenstand einer Gesetzesverordnung sein). Eine solche Zertifizierung wird die Voraussetzung dafür sein, eine Ermäßigung der Sozialabgaben oder eine Finanzierung zu erhalten. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten (bisher 100) müssen alle zwei Jahre einen Bericht über die Situation der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den einzelnen Tätigkeitsfeldern erstellen.



  • Verschiedene Sozialmaßnahmen : Das vom Parlament am 30. Dezember verabschiedete Haushaltsgesetz 2022 enthält verschiedene Sozialmaßnahmen (s. vom Arbeitsminister veröffentlichte Präsentation). Dazu gehören im Wesentlichen die Ausweitung der sozialen Abfederungsmaßnahme (Cassa integrazione / Kurzarbeit) auf Unternehmen, die bisher noch keinen Zugang dazu hatten, sowie die Verschärfung der Verpflichtungen zur Wahrnehmung der sozialen Verantwortung von Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten, wenn sie die Schließung einer Niederlassung in Italien planen. Diese Unternehmen sind verpflichtet, Gewerkschaften und verschiedene Behörden 90 Tage vor Durchführung der Kündigungen zu informieren. Innerhalb von 60 Tagen müssen sie einen Plan zur Begrenzung der Auswirkungen auf die Beschäftigung erstellen und Maßnahmen vorschlagen, um die Wiederbeschäftigung der betroffenen Arbeitnehmer und die Wiederbelebung der Industriestandorte sicherzustellen. Bei Nichteinhaltung dieses Verfahrens sind die Entlassungen ungültig. Dieser Haushaltsplan erhöht die Mittel des Fonds zur Unterstützung des gleichen Entgelts für Männer und Frauen um 50 Mio. Euro. Außerdem führt er für 2022 probeweise ein, dass im Privatsektor beschäftigte Mütter ab dem Zeitpunkt, an dem sie nach dem Mutterschaftsurlaub wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, ein Jahr lang 50 % weniger Sozialabgaben zahlen. Mit dieser Maßnahme ist ihr Nettogehalt ein Jahr lang höher als zu Beginn ihres Mutterschaftsurlaubs. Dies soll Frauen einen Anreiz geben, wieder auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Ihr Rentenanspruch wird durch diese Beitragsminderung nicht beeinträchtigt.

3. Drittstaaten

  • Einkommen von Führungskräften : „Fat Cats“ – Manager mit exzessiven Gehältern – sind im Vereinigten Königreich immer wieder ein Thema. Eine Untersuchung des High Pay Centre legt nahe, dass die Durchschnittsgehälter der Topmanager der FTSE 100 im Jahr 2022 am 7. Januar gegen 9 Uhr das mittlere Jahreseinkommen eines Vollzeitbeschäftigen im Vereinigten Königreichs überschritten haben (s. Pressemitteilung). Generalsekretärin des TUC Frances O‘Grady ruft zu „umfassenden Reformen“ auf, um „die Gehälter der Topmanager wieder auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen“. „Die Vergütungsausschüsse müssen geändert werden“, so die Gewerkschafterin. „Sie müssen verpflichtet werden, Arbeitnehmervertreter einzubeziehen, die sich für eine faire Differenz zwischen dem Entgelt der Führungskräfte und dem der normalen Beschäftigten aussprechen können. Und Anreizsysteme für die Firmenchefs sollten durch Gewinnbeteiligungssysteme ersetzt werden, die allen Beschäftigten zugutekommen. Es wird zu viel Reichtum an der Spitze gehortet“ (s. Pressemitteilung).

4. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Anpassung nach einer Aufspaltung : CNH Industrial NV, eine Holding nach niederländischem Recht, die 2013 aus der Fusion von Fiat Industrial und seiner amerikanischen Tochter CNH Global hervorging, wurde in zwei Unternehmen aufgespalten: In die an die Börse geführte Iveco Group, die mit den Marken Iveco, Iveco Bus, Heuliez Bus und Astra das Straßentransportgeschäft weiterführt, und in CNH Industrial, das die Produktion von Fahrzeugen für die Land- und Bauwirtschaft behält. Die Unternehmensleitung von CNH Industrial und der engere EBR-Ausschuss, der 2015 anhand der subsidiären Vorschriften des niederländischen Umsetzungsgesetzes errichtet wurde, unterzeichneten am 23. November 2021 eine Vereinbarung, um die Zusammensetzung des EBR an diese neuen Gegebenheiten anzupassen. Da die beiden Unternehmen, die aus dieser Aufspaltung hervorgehen, aufgrund ihrer Beschäftigtenzahl in der EU in den Anwendungsbereich der EBR-Vorschriften fallen, müsste auch die Iveco Group ein Verfahren zur Einrichtung eines EBR einleiten.



Vereinbarung überarbeitet : Die Unternehmensleitung des Logistikkonzerns Geodis (41.837 Beschäftigte, davon 15.500 in Frankreich) hat am 6. Juni 2021 seine Vereinbarung vom 8. Februar 2010 zu seinem Konzernbetriebsrat CEC verlängert. Gemäß der neuen Vereinbarung bleibt die Zusammensetzung stark auf Frankreich konzentriert: Von den 8 zugeteilten Sitzen im EBR-Präsidium sind 7 Sitze den französischen Gewerkschaften vorbehalten. „Im Geist der Offenheit und unter Berücksichtigung der internationalen Ausrichtung des Konzerns“ präzisiert die Vereinbarung, wird der EBR „regelmäßig über den Konzern außerhalb Europas informiert“. Der EBR-Sekretär ist außerdem „eingeladen, an den Sitzungen des Aufsichtsrats von Geodis als beratender Zuhörer teilzunehmen“. Bei Zuge der „vorherigen Anhörung“ im Sinne der Vereinbarung stellt die Unternehmensleitung „schnell präzise Informationen zusammen, damit der CEC über das Präsidium innerhalb von höchstens 21 Tagen Stellung dazu nehmen kann“. Der CEC verfügt über ein Jahresbudget von 12.500 Euro plus jährlich 10.000 Euro für Mitgliederschulungen. Die Präsidiumsmitglieder haben ein individuelles Kontingent von 120 Stunden pro Jahr für ihre Gewerkschaftsarbeit, die anderen Mitglieder teilen sich ein Jahreskontingent von 650 Stunden.


> Weitere Vereinbarungen Online bei IR Share: Groupe Up und Keolis.


Gewerkschaften

  • Globales Netz : Das Gewerkschaftsnetzwerk des Pharmakonzerns Sanofi, das 30 Länder umfasst, traf sich am 16. Dezember zu einem Online-Meeting, um sich über die Orientierungen des Konzerns und die Schwierigkeiten im sozialen Dialog auszutauschen. Durch die Einrichtung dieses Netzwerks will IndustriAll Global Union den Konzern zu Verhandlungen über eine internationale Rahmenvereinbarung für einen sozialen Dialog auf weltweiter Ebene bewegen.

5. Studien und Berichte

Eurobetriebsräte im Vorfeld der Richtlinienüberarbeitung : Das Europäische Gewerkschaftsinstitut hat eine Grundlagenstudie über EBR veröffentlicht, die bei der Überarbeitung der Richtlinie 2009/38 nicht außer Acht gelassen werden darf (European Works Councils: contested and still in the making). Das gut recherchierte Buch wirft einen kritischen Blick auf dieses Gremium, das trotz der 2009 überarbeiteten Richtlinie größtenteils eine reine Informationsinstanz geblieben ist. Seine Anhörungsrolle sei bei Arbeitgebern nach wie vor umstritten, so die Autoren, die bei den Managern die Tendenz beobachten, die EBR so einzusetzen, dass sie den Interessen des Unternehmens dienen. Der EBR ist noch ein Gremium „im Werden“, und Änderungen scheinen nur von den Akteuren vor Ort, darunter auch von den Gewerkschaften, zu kommen, während die Positionen der institutionellen Akteure jede Überarbeitung zu blockieren scheinen.



Ungleichheiten in Europa : Es ist eines der maßgeblichen Veröffentlichungen des Europäischen Gewerkschaftsinstituts: Benchmarking working Europe. Die im Dezember erschienene Publikation legt den Schwerpunkt auf die Zunahme der Ungleichheiten, die „besser messbar und gleichzeitig alarmierender ist“. Die Ungleichheiten wurden durch die COVID-19-Krise zwar verschärft, doch sind sie strukturell seit mehreren Jahrzehnten vorhanden. Für alle, die überzeugt sind, dass es ohne soziale Gerechtigkeit keinen dauerhaften Frieden gibt, ist dieser Bericht ein Anstoß zum Nachdenken und Handeln.



  • Psychosoziale Risiken : Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) veröffentlichte eine Studie, in der die Zusammenhänge zwischen psychosozialen Faktoren und Muskel- und Skeletterkrankungen (MSE) untersucht werden. Daraus geht hervor, dass Maßnahmen am Arbeitsplatz zur Beseitigung psychosozialer Risiken bei der Vorbeugung von MSE sehr wirksam sein können (Pressemitteilung, Zusammenfassung, vollständiger Bericht). Die Agentur veröffentlichte ebenfalls einen Bericht über die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit von LGBTI-Arbeitskräften mit dem Schwerpunkt auf psychosozialen und organisatorischen Risiken, einschließlich Diskriminierung, Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz (s. Pressemitteilung).


  • Gerechter Übergang : In einem Artikel geht Adrien Thomas, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Sozialforschung LISER, auf die Entwicklung der internationalen Gewerkschaftspositionen zur Klimapolitik ein. Das Konzept des gerechten Übergangs „bietet die Möglichkeit, widersprüchliche politische Interessen zu verfolgen und kommt sowohl den Gewerkschaften entgegen, die einen absolut ambitionierten Klimaschutz fordern, als auch denen, die sich diesem am stärksten widersetzen“, unterstreicht Thomas. Der Erfolg dieser Formel „bestand in ihrer Fähigkeit, Unstimmigkeiten über den angemessenen Rahmen für die Klimapolitik vorübergehend zu überwinden und zu verdecken“. Der Autor weist auf eine neue Trennlinie in der internationalen Gewerkschaftsbewegung zwischen Nord und Süd hin, insbesondere im Hinblick auf mögliche Zollschranken, die von den Gewerkschaften im Norden unterstützt werden und zum Nachteil von Produkten mit einer schlechten CO2-Bilanz ausfallen. Solche Maßnahmen führen zu neuen “Zwistigkeiten innerhalb der internationalen Gewerkschaftsbewegung und bringen Unstimmigkeiten zum Vorschein, die zuvor durch das gemeinsame Eintreten für das Konzept eines gerechten Übergangs verborgen waren”.


  • Sozialer Dialog in Belgien : Wie wirkt sich die COVID-19-Krise auf den sozialen Dialog aus? Michel Ajzen und Laurent Taskin von der Katholischen Universität von Löwen geben in ihrer Studie eine erste Antwort darauf. In einem Rückblick auf die Rolle, die die Sozialpartner seit Beginn der Pandemie in den verschiedenen Phasen gespielt haben, gehen die Autoren der Frage nach, was diese Krise dauerhaft am sozialen Dialog ändern könnte. Sie stellen vor allem fest, dass „die Unternehmensebene während der Krise als relevante Verhandlungsebene mobilisiert wurde und vorherrschte“, auf der „Führungskräfte und Gewerkschafter zusammenarbeiteten, um sich für die Sicherheit der Beschäftigten und bisweilen sogar für das Überleben des Unternehmens einzusetzen“. Ein Vorgehen, das die Tendenz zur Dezentralisierung der kollektiven Arbeitsbeziehungen bestätigt, gleichzeitig aber auch „den Weg zu einer neuen Partnerschaftsdynamik ebnet“ und über gewisse „dogmatische Haltungen“, vor allem auf Branchenebene, überwindet.
 

IR Notes

Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

IR Notes
Gemeinsam ein soziales Europa aufbauen

Der IR Notes-Newsletter bietet jedem in Europa Zugang zu einer unabhängigen, zuverlässigen und unparteiischen Informationsquelle zu Themen rund um die Arbeitsbeziehungen

Three questions for Delphine Rudelli

Three questions for Delphine Rudelli

Three questions for Delphine Rudelli, Director General of CEEMET (*) On the delays in transposing the ‘pay transparency’ directive “We are calling for the application of the directive to be suspended while we assess what can be simplified – not to reduce rights, but...

read more...
European Union – Social update

European Union – Social update

European Works Councils The Expert Group set up by the European Commission to help Member States transpose the new Directive (EU) 2025/2450 on European Works Councils is due to submit its report this summer. This report may constitute a useful point of reference when...

read more...
A step in coordination of national social security systems

A step in coordination of national social security systems

At last, a step forward for freedom of movement for workers in the EU On 22 April, representatives of the Council and Parliament reached a provisional agreement on revising the rules on coordination of national social security systems, as provided for by regulation...

read more...
Picture of Nora Krokovay

A question for… Nora Krokovay

A question for…Nora Krokovay, Senior Analyst at Kopint-Tárki What changes can we expect in terms of social dialogue and labour law in Hungary following the elections that brought an end to Viktor Orbán’s 16-year leadership? The atmosphere was very euphoric and joyful...

read more...
Improvements in job quality

Improvements in job quality

Eurofound notes improvements in job quality in Europe Now that the European Commission has announced its intention to present a bill on job quality by the year end, the results of the latest European Working Conditions Survey (EWCS) will be scrutinised very...

read more...
Is pay transparency the new enemy to be targeted?

Is pay transparency the new enemy to be targeted?

After seeing off the corporate sustainability reporting and due diligence directives, Member States appear ready to tackle the pay transparency directive, which is due to be transposed in Member States by 7 June 2026.Not only are many countries behind schedule, but a...

read more...
A question to… Lidia Gil Otero

A question to… Lidia Gil Otero

A question for…Lidia Gil Otero, PhD Assistant Professor in Labour and Social Security Law at Santiago de Compostela University In the context of the Digilare project (*), you advocate using the transposition of the Platform Work Directive, which is due to be completed...

read more...