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IR Notes 177 – 12 Januar 2022
www.irshare.eu
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Ein frohes Neues Jahr!
Das Team von IR Share wünscht Ihnen ein
frohes neues Jahr 2022! Wie bereits 2020 und 2021 wird auch dieses
Jahr für uns alle sicherlich nicht einfach werden, doch wir hoffen,
dass es Ihnen trotz allem Glück und Freude bringen wird. IR Notes
geht ins achte Jahr und freut sich darauf, Sie in den kommenden
Monaten wieder mit aktuellen Informationen zu begleiten.
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Eine Frage an…
Francisco Javier Gómez Abelleira, Professor für Arbeitsrecht und Recht
der Sozialen Sicherheit, Universität Carlos III von Madrid
Wie
sehen Sie die Arbeitsmarkt-reform, die Ende Dezember von der
spanischen Regierung als Gesetzesverordnung verabschiedet
wurde und jetzt vom Parlament noch gebilligt werden
muss? Nach monatelangen
Dreierverhandlungen zwischen der Regierung und den Sozialpartnern
wurde Ende Dezember eine Einigung über eine Arbeitsmarktreform
erzielt, die drei Bereiche betrifft: befristete Arbeitsverträge,
Kurzarbeit und Tarifverhandlungen. Dabei mussten alle Parteien
erhebliche Abstriche von ihren ursprünglichen Zielsetzungen machen.
Regierung und Gewerkschaften wollten die Arbeitsmarktreform aus dem
Jahr 2012 (eine konservative Reform, die flexiblere
Beschäftigungsverhältnisse schuf, die Kosten für Entlassungen senkte
und Tarifverhandlungen weiter dezentralisierte) vollständig außer
Kraft setzen. Den Arbeitgeberorganisationen war es wichtig, die
Arbeitsflexibilität beizubehalten (vor allem die befristeten
Verträge und die Dezentralisierung der
Tarifverhandlungen). Mit
der jetzt erzielten Einigung werden die wichtigsten Aspekte der
Arbeitsmarktreform von 2012 jedoch nicht aufgehoben. Regierung und
Gewerkschaften haben dennoch einen wichtigen Punkt durchsetzen
können: Der Branchentarifvertrag hat in Bezug auf Höhe und Struktur
der Löhne und Gehälter Vorrang vor der Betriebsvereinbarung. In
anderen Bereichen wie bei den Arbeitszeiten hat die
Betriebsvereinbarung Priorität – was den Arbeitgebern entgegenkommt.
Dafür haben Regierung und Gewerkschaften erreicht, dass
Tarifverträge nach Ablauf über ein Jahr hinaus gültig bleiben,
sofern beide Parteien nichts anderes vereinbaren. In anderer Hinsicht entspricht die Reform
2021 nicht den Vorstellungen von Regierung und Gewerkschaften:
Gründe, Verfahren, Folgen und Kosten von Entlassungen (Einzel- und
Massenentlassungen) bleiben von der Reform unberührt. Ebenso wenig
rüttelt die Reform an den wesentlichen Änderungen der
Arbeitsbedingungen: Arbeitgeber können die Arbeitsbedingungen immer
noch einseitig ändern, wenn es dafür ausreichende wirtschaftliche,
sachliche oder organisatorische Gründe gibt und sofern diese
Bedingungen nicht in einem Tarifvertrag festgelegt
sind. Auch wenn die
Reform weniger umfangreich ausfällt, als von der Regierung
anfänglich vorgesehen, könnte sie doch große Auswirkungen auf den
Arbeitsmarkt haben. Denn zu seinen schlimmsten Seiten gehört der
Missbrauch von befristeten Verträgen als Form der
Arbeitsflexibilität: Unternehmen setzen zu oft befristete Verträge
ein, anstatt andere Formen der Arbeitsflexibilität zu nutzen (wie
weniger Arbeitsstunden oder die vorübergehende Einstellung der
Arbeit). Eine wichtige Lehre aus der Pandemie ist die Tatsache, dass
Unternehmen auch in schwierigen Zeiten das Beschäftigungsniveau
halten und ihre Arbeitnehmer nicht entlassen müssen: Die
gesetzlichen Mechanismen, die während der Pandemie durch
Kooperation von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Staat eingeführt
wurden, um Kündigungen im großen Rahmen zu vermeiden, haben sich
inzwischen als normale Maßnahmen etabliert, um künftige Krisen
meistern zu können (allgemeine Krisen oder auf Branchen- oder
Unternehmensebene).
>
Weitere Informationen über die
Arbeitsmarktreform, s. Artikel
(in englischer Sprache) unseres spanischen Experten Francisco Javier
Gomez Abelleira.
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Agenda
17.-20. Januar
Straßburg
Plenartagung des Europäischen Parlaments
27. und 28.
Januar Online
Workshop des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) zu
„arbeitsbedingten psychosozialen Risiken (PSR) in der EU“. Auf Grundlage
einer Studie von ETUI wird eine Bestandsaufnahme von nationalen
Rechtsrahmen, Tarifverträgen und Rechtsprechung zu PSR in der EU
vorgeschlagen, um eine Diskussion über die mögliche Verabschiedung einer
Europäischen Richtlinie für PSR anzuregen (Programm
und Anmeldung).
7. und 8. Februar
Online
Schulung des Europäischen Gewerkschaftsinstituts für neue EBR-Mitglieder
(oder BVG-Mitglieder) (weitere Terminvorschläge: 10. und 11.
Februar). Kontakt: esantaniello@etui.org und Link zur Anmeldung.
14. Februar
Bordeaux
Informelle Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik.
16. Februar
Online Beginn
des MOOC zum „Europäischen
Arbeitsrecht‟ (auf Französisch), einer von der französischen
Hochschule CNAM (Conservatoire National des Arts et Metiers)
organisierten Schulung. Die Kurse werden online und kostenlos angeboten
und finden vom 16. Februar bis 4. April 2022 statt (die Anmeldung ist ab
sofort möglich). IR Notes ist Partner der Initiative unter der Leitung
von Michel Miné, Professor am CNAM und Inhaber des Lehrstuhls
„Arbeitsrecht und Persönlichkeitsrechte“.
17. und 18. Februar
Straßburg
Konferenz zur sozialen und solidarischen Wirtschaft,
organisiert von der französischen EU-Ratspräsidentschaft und dem
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
14.
März Brüssel Rat für
Beschäftigung und Sozialpolitik
16.
Juni Luxemburg Rat für
Beschäftigung und Sozialpolitik
27. und 28. Juni Hamburg 14.
Fachtagung für Europäische Betriebsräte und SE-Betriebsräte, u.
a. mit Gabriele Bischoff, Udo Rehfeldt und Ilaria Armaroli.
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Über uns
IR Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
Französisch, Italienisch und Spaniasch) wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 18,00 Euro
zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei
Francisco Gomez
Abelleira, Sylvain Nadalet, Pascale Turlan
und Frédéric
Turlan. Erfahren
Sie mehr über das IR
Share-Team auf unserer Website.
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Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 – Stammkapital 1.500 Euro –
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Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: Ideal prod – 14 rue Auguste
Morel – 89100 Sens – Frankreich – Tel.: + 33 (0)3 86 83 21 21. CPPAP
Nr.: 00626 Z 93933.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen
gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von
Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber
von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch
die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools
leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Das soziale
Programm der französischen EU-Ratspräsidentschaft
Die am 1. Januar begonnene französische EU-Ratspräsidentschaft hat ihre Prioritäten
im Bereich Beschäftigung und Soziales festgelegt (s. Council of the European
Union). Auch wenn das Programm weitgehend von bereits
eingeleiteten Initiativen bestimmt wird, hat die Präsidentschaft die Möglichkeit,
bestimmten Themen Vorrang einzuräumen und sie voranzubringen. So unterstreicht die
französische Ratspräsidentschaft in ihrem Arbeitsprogramm
ihren Willen, „die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den Vorschlag
für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union [zu]
leiten“. Nur wenige Monate vor der Präsidentschaftswahl in Frankreich (im April)
wäre die Verabschiedung dieser Richtlinie ein beachtlicher politischer Erfolg für
den jetzigen französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron, dessen Politik von
einigen als zu liberal kritisiert wird. Doch die Präsidentschaft kündigt weder die
Annahme des Textes an, noch spricht sie von einem Kompromiss mit dem Parlament, denn
die Verhandlungen mit den Europaabgeordneten gestalten sich schwierig (s. IR Notes 174 und IR Notes 175). Ein
weiteres Thema ist der Richtlinienvorschlag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
in der Plattformarbeit. Da dieser Vorschlag erst jetzt von der Kommission vorgelegt
wurde (s. IR Notes
176), steht er noch am Anfang, während der Vorschlag zum Mindestlohn bereits
von Rat und Parlament angenommen wurde. Der Vorsitz erklärt, dass er „außerdem […]
die Gespräche“ darüber im Rat „einleiten“ wird. Der Vorschlag der Kommission ist
recht weit entfernt von der Art und Weise, wie die französische Regierung versucht,
die Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit in Frankreich zu regulieren – sie
setzt dabei auf den sozialen Dialog. Beim dritten Text handelt es sich um den
Vorschlag einer Richtlinie zur Lohntransparenz. Hier wird die „Ratspräsidentschaft
im Rahmen der Trilogien die Verhandlungen über den Vorschlag für eine Richtlinie
vorantreiben“, sobald das Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat. Der Rat war
bereits unter dem slowenischen Vorsitz zu einer politischen Einigung gelangt (s. IR Notes 176 et IR Notes 159).
Gleichzeitig wird sich die Ratspräsidentschaft dafür einsetzen, „dass die
Diskussionen über den Vorschlag für eine Richtlinie über ein ausgewogeneres
Geschlechterverhältnis in Aufsichtsräten vorangetrieben werden“, der seit fast 10
Jahren im Rat feststeckt. Die französische Ratspräsidentschaft befasst sich
ebenfalls mit dem gemeinsamen
Programm, das sie zusammen mit den beiden künftigen Vorsitzen (Tschechien im
2. Halbjahr 2022 und Schweden im 1. Halbjahr 2023) erstellt hat. Dieses Programm des
„Dreiervorsitzes“ legt die Prioritäten für die kommenden 18 Monate fest. Ziel ist
die Stärkung des europäischen Sozialmodells und eine bessere Integration von älteren
Menschen und Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt. Des Weiteren geht es um
die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Plattformbeschäftigte, die Sicherheit
und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie um die Bekämpfung
geschlechtsspezifischer Ungleichheiten. Außerdem wird der Dreiervorsitz „die
Einführung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Auswirkungen auf die
Menschenrechte und die Umwelt fördern und im Hinblick auf ein EU-Modell
verantwortungsvoller Unternehmen die Festlegung von EU-Standards für die
Berichterstattung über die Nachhaltigkeit von Unternehmen unterstützen“.
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1.
Europäische Union
Vorhaben
Karzinogene und Mutagene :
Der Ratsvorsitz und das Europäische Parlament
gelangten am 16. Dezember 2021 zu einer vorläufigen Einigung hinsichtlich der
Überarbeitung der Richtlinie
über Karzinogene und Mutagene (s. Carcinogens directive
revision). Diese vierte Überarbeitung der Richtlinie hatte die
EU-Kommission im September 2020 vorgeschlagen (s. IR Notes 149). Rat
und Parlament müssen den Text noch formell verabschieden, bevor er im Amtsblatt der
EU veröffentlicht wird. Die neue Version sieht einen besseren Schutz vor, zum einen
durch die Festlegung der Belastungsgrenzwerte für Acrylnitril und
Nickelverbindungen, zum anderen durch die Senkung des Grenzwerts für Benzol. Derzeit
sind rund 33.000 Beschäftigte einer Gefährdung durch Acrylnitril, 79.000 durch
Nickelverbindungen und eine Million durch Benzol ausgesetzt. Ferner erreichten die
Abgeordneten, dass 12 reproduktionstoxische Stoffe in den Geltungsbereich der
Richtlinie aufgenommen wurden, die sich nachteilig auf die Fortpflanzung auswirken
und zur Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit oder zur Unfruchtbarkeit führen können.
Damit erfasst die Richtlinie jetzt 39 Stoffe: Die 25 Stoffe, die mit ihrem
Arbeitsplatzgrenzwert bereits in der alten Fassung der Richtlinie enthalten waren,
sowie die beiden neuen Stoffe mit Belastungsgrenzwerten und die 12
fortpflanzungsgefährdenden Stoffe. Der Text sieht zudem die Annahme eines
Aktionsplans bis Ende 2022 vor, um 25 neue krebserzeugende Stoffe in den
Anwendungsbereich der Richtlinie aufzunehmen. Die Richtlinie wird auch die
Beschäftigten besser schützen, die mit gefährlichen Arzneimitteln umgehen. Das
Personal soll für einen sicheren Umgang mit diesen besser geschult werden. Die
Kommission soll bis Ende 2022 Leitlinien für die Ausbildung, Aufsicht und
Überwachung herausgeben.
> Siehe
auch: Überblick
der Europäischen Agentur EU-OSHA, Pressemitteilungen des
Rats und des Parlaments.
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Aktuelle
soziale Themen
Mehr Demokratie am Arbeitsplatz :
Mit großer Mehrheit hat das Parlament am 16.
Dezember eine von der Europaabgeordneten Gabriele Bischoff (S&D) vorgestellte Entschließung
zur Stärkung der Demokratie am Arbeitsplatz angenommen. Dieser Text soll die
Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern bei Unternehmensentscheidungen stärken und
zielt auf die Überarbeitung verschiedener Richtlinien ab, darunter auch die über die
Einsetzung von Euro-Betriebsräten. Unternehmen, die europäische
Mobilitätsinstrumente nutzen, vor allem solche, die von der Richtlinie 2019/2121 in
Bezug auf grenzüberschreitende Verschmelzungen oder durch das Statut der
Europäischen Gesellschaften (SE) vorgesehen sind, sollten „EU-Mindestvorschriften
für die Beteiligung und Vertretung der Arbeitnehmer in Leitungsorganen“
respektieren, „wobei auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern zu
achten ist“. In diesem Sinne sollte „die Anzahl/der Anteil an Sitzen […] in
Leitungsgremien von der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen und in seinen
Tochtergesellschaften abhängig gemacht werden […], angefangen bei einer kleinen
Anzahl von Sitzen bis hin zur Parität. Die Entschließung stellt „Schlupflöcher im
Statut der Europäischen Gesellschaft“ fest, die es Unternehmen ermöglicht, nationale
Vorschriften, insbesondere zur Vertretung von Arbeitnehmern in Leitungsorganen, zu
umgehen. Die Kommission wird aufgefordert, diese Schlupflöcher zu schließen. In
Bezug auf die EBR-Richtlinie 2009/38 wollen die Abgeordneten im Rahmen der
Überarbeitung die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte vor allem bei
Umstrukturierungen stärken. Sie bedauern, „dass die finanziellen und materiellen
Mittel, die erforderlich sind, damit die EBR ihre Aufgaben in angemessener Weise
wahrnehmen können, von der Unternehmensleitung nicht immer bereitgestellt werden“.
Ferner sollten Kommission und Mitgliedstaaten sicherstellen, dass „Stellungnahmen
des EBR bei Unternehmensentscheidungen berücksichtigt und abgegeben werden, bevor
die Anhörung auf der jeweiligen Ebene abgeschlossen ist und bevor die Leitungsorgane
eine Entscheidung getroffen haben“. Schließlich rufen die Abgeordneten dazu auf, die
„Ausnahmen“ für alte, „freiwillige“ Vereinbarungen von vor 20 Jahren abzuschaffen,
den Begriff „transnationaler Charakter“ genauer zu bestimmen und „den Missbrauch von
Vertraulichkeitsregeln als Mittel zur Einschränkung des Zugangs zu Informationen und
der wirksamen Beteiligung zu verhindern“.
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- Koordinierung der
Sozialversicherungssysteme : Der
Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) hat am 22.
Dezember 2021 die Interinstitutionelle Vereinbarung abgelehnt, die in der Woche
zuvor hinsichtlich der Verordnung über die Koordinierung der
Sozialversicherungssysteme (s. Free movement and social
security) gefunden worden war – und deren Überarbeitung seit
fünf Jahren diskutiert wird. Neun Mitgliedstaaten stimmten gegen die
Vereinbarung, fünf enthielten sich der Stimme, darunter auch Deutschland und
Polen, sodass keine Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit stattfinden konnte.
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2.
Mitgliedstaaten
Italien
Rahmenregelung für hybrides Arbeiten :
Der Arbeitsminister unterzeichnete zusammen mit
26 Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen ein Protokoll zum hybriden
Arbeiten, in dem ein unverbindlicher Referenzrahmen vorgeschlagen wird, der
in den Tarifverhandlungen aufgegriffen werden kann. Mit dieser unverbindlichen
Initiative reagiert die Regierung auf den rapiden Wandel, der sich in diesem Bereich
seit der Einführung des Gesetzes über hybrides Arbeiten Nr. 81/2017 vollzogen hat.
Auf der Grundlage einer Studie, die sich auf 200 Tarifverträge stützt, will sie
Regeln bereitstellen, die außerhalb von Pandemiezeiten angepasst werden. Dabei
gelten die folgenden Grundsätze: 1. Hybrides Arbeiten ist nicht mit Telearbeit zu
verwechseln, denn beim hybriden Arbeiten können sich Arbeit im Homeoffice (oder an
einem anderen Ort) und im Unternehmen abwechseln: In der Vereinbarung muss dieser
Wechsel vorgesehen sein sowie die Orte, die davon ausgenommen sind. 2. Die
Freiwilligkeit des hybriden Arbeitens wird bestätigt, d. h., wenn eine Arbeitskraft
es ablehnt, kann sie dafür nicht bestraft werden. 3. Die Vereinbarung kann das
hybride Arbeiten für eine bestimmte Dauer festlegen. Sie kann jedoch seitens des
Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers unter Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet
werden. 4. Hybrides Arbeiten lässt Raum für eine flexible Arbeitszeitgestaltung,
ohne die Arbeitszeit zu verändern (Überstunden sind grundsätzlich ausgeschlossen),
z. B. durch die Einführung von Zeitfenstern und dem Recht auf Nichterreichbarkeit.
5. Die Vereinbarung muss die Kontrollinstrumente des Arbeitgebers nennen. 6. Der
Arbeitgeber muss die zur Ausführung der Arbeit erforderlichen Werkzeuge
bereitstellen und die Kosten dafür übernehmen. Wenn die Beschäftigten ihre eigenen
Geräte benutzen, müssen sich die Parteien über die einzusetzenden Sicherheitstools
einigen und vereinbaren, inwiefern die Arbeitgeber die Kosten der Beschäftigten
übernehme.
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Gesetz zur Reduzierung geschlechtsspezifischer
Ungleichheiten : Das am 5.
November 2021 verabschiedete Gesetz Nr. 162/2021 zur Chancengleichheit, das
seit dem 3. Dezember in Kraft ist, zielt auf die Lohngleichheit von Frauen und
Männern ab. Das Gesetz erweitert den Anwendungsbereich von mittelbarer und
unmittelbarer Diskriminierung, um Einstellungsbewerber zu schützen.
Diskriminierungen beziehen sich jetzt nicht mehr nur auf nachteilige Behandlungen,
sondern auch auf Änderungen bei der Arbeitsorganisation oder -zeit, die durch
Schwangerschaft, Mutter- oder Vaterschaft und der Ausübung diesbezüglicher Rechte
oder auch durch Geschlecht, Alter, Bedarf an Pflege oder familiärer Unterstützung
begründet sind, und die Arbeitnehmerinnen in eine der folgenden Situationen bringt:
1. benachteiligte Position gegenüber allen anderen Beschäftigten; 2. begrenzte
Möglichkeiten, am Leben oder an den Entscheidungen des Unternehmens teilzunehmen; 3.
begrenzter Zugang zu beruflicher Weiterentwicklung und Beförderung. Neben diesen
Änderungen wird das Anreizkonzept bevorzugt: Durch die Einführung einer
Zertifizierung der Geschlechtergleichstellung können Unternehmen konkrete Maßnahmen
anführen, die sie zur Verringerung der Ungleichheit bei Karriere und Lohn oder auch
im Hinblick auf geschlechtsspezifische Unterschiede oder Mutterschutz durchführen
(die Kriterien werden Gegenstand einer Gesetzesverordnung sein). Eine solche
Zertifizierung wird die Voraussetzung dafür sein, eine Ermäßigung der Sozialabgaben
oder eine Finanzierung zu erhalten. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten
(bisher 100) müssen alle zwei Jahre einen Bericht über die Situation der
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den einzelnen Tätigkeitsfeldern erstellen.
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- Verschiedene Sozialmaßnahmen :
Das vom Parlament am 30. Dezember verabschiedete Haushaltsgesetz
2022 enthält verschiedene Sozialmaßnahmen (s. vom Arbeitsminister
veröffentlichte Präsentation).
Dazu gehören im Wesentlichen die Ausweitung der sozialen Abfederungsmaßnahme
(Cassa integrazione / Kurzarbeit) auf Unternehmen, die bisher noch keinen Zugang
dazu hatten, sowie die Verschärfung der Verpflichtungen zur Wahrnehmung der
sozialen Verantwortung von Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten, wenn
sie die Schließung einer Niederlassung in Italien planen. Diese Unternehmen sind
verpflichtet, Gewerkschaften und verschiedene Behörden 90 Tage vor Durchführung
der Kündigungen zu informieren. Innerhalb von 60 Tagen müssen sie einen Plan zur
Begrenzung der Auswirkungen auf die Beschäftigung erstellen und Maßnahmen
vorschlagen, um die Wiederbeschäftigung der betroffenen Arbeitnehmer und die
Wiederbelebung der Industriestandorte sicherzustellen. Bei Nichteinhaltung
dieses Verfahrens sind die Entlassungen ungültig. Dieser Haushaltsplan erhöht
die Mittel des Fonds zur Unterstützung des gleichen Entgelts für Männer und
Frauen um 50 Mio. Euro. Außerdem führt er für 2022 probeweise ein, dass im
Privatsektor beschäftigte Mütter ab dem Zeitpunkt, an dem sie nach dem
Mutterschaftsurlaub wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, ein Jahr lang 50
% weniger Sozialabgaben zahlen. Mit dieser Maßnahme ist ihr Nettogehalt ein Jahr
lang höher als zu Beginn ihres Mutterschaftsurlaubs. Dies soll Frauen einen
Anreiz geben, wieder auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Ihr Rentenanspruch
wird durch diese Beitragsminderung nicht beeinträchtigt.
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3.
Drittstaaten
- Einkommen von Führungskräften :
„Fat Cats“ – Manager mit exzessiven
Gehältern – sind im Vereinigten Königreich immer wieder ein Thema. Eine
Untersuchung des High Pay Centre legt nahe, dass die Durchschnittsgehälter der
Topmanager der FTSE 100 im Jahr 2022 am 7. Januar gegen 9 Uhr das mittlere
Jahreseinkommen eines Vollzeitbeschäftigen im Vereinigten Königreichs
überschritten haben (s. Pressemitteilung).
Generalsekretärin des TUC Frances O‘Grady ruft zu „umfassenden Reformen“ auf, um
„die Gehälter der Topmanager wieder auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen“.
„Die Vergütungsausschüsse müssen geändert werden“, so die Gewerkschafterin. „Sie
müssen verpflichtet werden, Arbeitnehmervertreter einzubeziehen, die sich für
eine faire Differenz zwischen dem Entgelt der Führungskräfte und dem der
normalen Beschäftigten aussprechen können. Und Anreizsysteme für die Firmenchefs
sollten durch Gewinnbeteiligungssysteme ersetzt werden, die allen Beschäftigten
zugutekommen. Es wird zu viel Reichtum an der Spitze gehortet“ (s. Pressemitteilung).
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4.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Anpassung nach einer Aufspaltung :
CNH Industrial
NV, eine Holding nach niederländischem Recht, die 2013 aus
der Fusion von Fiat Industrial und seiner amerikanischen Tochter CNH Global
hervorging, wurde in zwei Unternehmen aufgespalten: In die an die Börse geführte
Iveco Group, die mit den
Marken Iveco, Iveco Bus, Heuliez Bus und Astra das Straßentransportgeschäft
weiterführt, und in CNH Industrial, das die Produktion von Fahrzeugen für die Land-
und Bauwirtschaft behält. Die Unternehmensleitung von CNH Industrial und der engere
EBR-Ausschuss, der 2015 anhand der subsidiären Vorschriften des niederländischen
Umsetzungsgesetzes errichtet wurde, unterzeichneten am 23. November 2021 eine Vereinbarung, um die Zusammensetzung
des EBR an diese neuen Gegebenheiten anzupassen. Da die beiden Unternehmen, die aus
dieser Aufspaltung hervorgehen, aufgrund ihrer Beschäftigtenzahl in der EU in den
Anwendungsbereich der EBR-Vorschriften fallen, müsste auch die Iveco Group ein
Verfahren zur Einrichtung eines EBR einleiten.
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Vereinbarung überarbeitet : Die
Unternehmensleitung des Logistikkonzerns Geodis (41.837 Beschäftigte,
davon 15.500 in Frankreich) hat am 6. Juni 2021 seine Vereinbarung vom 8. Februar
2010 zu seinem Konzernbetriebsrat CEC verlängert. Gemäß der neuen Vereinbarung bleibt die
Zusammensetzung stark auf Frankreich konzentriert: Von den 8 zugeteilten Sitzen im
EBR-Präsidium sind 7 Sitze den französischen Gewerkschaften vorbehalten. „Im Geist
der Offenheit und unter Berücksichtigung der internationalen Ausrichtung des
Konzerns“ präzisiert die Vereinbarung, wird der EBR „regelmäßig über den Konzern
außerhalb Europas informiert“. Der EBR-Sekretär ist außerdem „eingeladen, an den
Sitzungen des Aufsichtsrats von Geodis als beratender Zuhörer teilzunehmen“. Bei
Zuge der „vorherigen Anhörung“ im Sinne der Vereinbarung stellt die
Unternehmensleitung „schnell präzise Informationen zusammen, damit der CEC über das
Präsidium innerhalb von höchstens 21 Tagen Stellung dazu nehmen kann“. Der CEC
verfügt über ein Jahresbudget von 12.500 Euro plus jährlich 10.000 Euro für
Mitgliederschulungen. Die Präsidiumsmitglieder haben ein individuelles Kontingent
von 120 Stunden pro Jahr für ihre Gewerkschaftsarbeit, die anderen Mitglieder teilen
sich ein Jahreskontingent von 650 Stunden.
> Weitere
Vereinbarungen Online bei IR Share: Groupe Up und Keolis.
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Gewerkschaften
- Globales Netz :
Das Gewerkschaftsnetzwerk des
Pharmakonzerns Sanofi, das
30 Länder umfasst, traf sich am 16. Dezember zu einem Online-Meeting, um sich
über die Orientierungen des Konzerns und die Schwierigkeiten im sozialen Dialog
auszutauschen. Durch die Einrichtung dieses Netzwerks will IndustriAll Global
Union den Konzern zu Verhandlungen über eine internationale Rahmenvereinbarung
für einen sozialen Dialog auf weltweiter Ebene bewegen.
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5. Studien
und Berichte
Eurobetriebsräte im Vorfeld der
Richtlinienüberarbeitung : Das Europäische
Gewerkschaftsinstitut hat eine Grundlagenstudie über EBR veröffentlicht, die bei der
Überarbeitung der Richtlinie 2009/38 nicht außer Acht gelassen werden darf (European
Works Councils: contested and still in the making). Das gut
recherchierte Buch wirft einen kritischen Blick auf dieses Gremium, das trotz der
2009 überarbeiteten Richtlinie größtenteils eine reine Informationsinstanz geblieben
ist. Seine Anhörungsrolle sei bei Arbeitgebern nach wie vor umstritten, so die
Autoren, die bei den Managern die Tendenz beobachten, die EBR so einzusetzen, dass
sie den Interessen des Unternehmens dienen. Der EBR ist noch ein Gremium „im
Werden“, und Änderungen scheinen nur von den Akteuren vor Ort, darunter auch von den
Gewerkschaften, zu kommen, während die Positionen der institutionellen Akteure jede
Überarbeitung zu blockieren scheinen.
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Ungleichheiten in Europa : Es
ist eines der maßgeblichen Veröffentlichungen des Europäischen
Gewerkschaftsinstituts: Benchmarking
working Europe. Die im Dezember erschienene Publikation
legt den Schwerpunkt auf die Zunahme der Ungleichheiten, die „besser messbar und
gleichzeitig alarmierender ist“. Die Ungleichheiten wurden durch die COVID-19-Krise
zwar verschärft, doch sind sie strukturell seit mehreren Jahrzehnten vorhanden. Für
alle, die überzeugt sind, dass es ohne soziale Gerechtigkeit keinen dauerhaften
Frieden gibt, ist dieser Bericht ein Anstoß zum Nachdenken und Handeln.
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- Psychosoziale Risiken :
Die Europäische Agentur für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) veröffentlichte eine Studie, in der
die Zusammenhänge zwischen psychosozialen Faktoren und Muskel- und
Skeletterkrankungen (MSE) untersucht werden. Daraus geht hervor, dass Maßnahmen
am Arbeitsplatz zur Beseitigung psychosozialer Risiken bei der Vorbeugung von
MSE sehr wirksam sein können (Pressemitteilung,
Zusammenfassung,
vollständiger
Bericht). Die Agentur veröffentlichte ebenfalls einen Bericht
über die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit von LGBTI-Arbeitskräften mit
dem Schwerpunkt auf psychosozialen und organisatorischen Risiken, einschließlich
Diskriminierung, Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz (s. Pressemitteilung).
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- Gerechter Übergang :
In einem Artikel
geht Adrien Thomas, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für
Sozialforschung LISER, auf die Entwicklung der internationalen
Gewerkschaftspositionen zur Klimapolitik ein. Das Konzept des gerechten
Übergangs „bietet die Möglichkeit, widersprüchliche politische Interessen zu
verfolgen und kommt sowohl den Gewerkschaften entgegen, die einen absolut
ambitionierten Klimaschutz fordern, als auch denen, die sich diesem am stärksten
widersetzen“, unterstreicht Thomas. Der Erfolg dieser Formel „bestand in ihrer
Fähigkeit, Unstimmigkeiten über den angemessenen Rahmen für die Klimapolitik
vorübergehend zu überwinden und zu verdecken“. Der Autor weist auf eine neue
Trennlinie in der internationalen Gewerkschaftsbewegung zwischen Nord und Süd
hin, insbesondere im Hinblick auf mögliche Zollschranken, die von den
Gewerkschaften im Norden unterstützt werden und zum Nachteil von Produkten mit
einer schlechten CO2-Bilanz ausfallen. Solche Maßnahmen führen zu neuen
“Zwistigkeiten innerhalb der internationalen Gewerkschaftsbewegung und bringen
Unstimmigkeiten zum Vorschein, die zuvor durch das gemeinsame Eintreten für das
Konzept eines gerechten Übergangs verborgen waren”.
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- Sozialer Dialog in Belgien :
Wie wirkt sich die COVID-19-Krise auf den
sozialen Dialog aus? Michel Ajzen und Laurent Taskin von der Katholischen
Universität von Löwen geben in ihrer Studie
eine erste Antwort darauf. In einem Rückblick auf die Rolle, die die
Sozialpartner seit Beginn der Pandemie in den verschiedenen Phasen gespielt
haben, gehen die Autoren der Frage nach, was diese Krise dauerhaft am sozialen
Dialog ändern könnte. Sie stellen vor allem fest, dass „die Unternehmensebene
während der Krise als relevante Verhandlungsebene mobilisiert wurde und
vorherrschte“, auf der „Führungskräfte und Gewerkschafter zusammenarbeiteten, um
sich für die Sicherheit der Beschäftigten und bisweilen sogar für das Überleben
des Unternehmens einzusetzen“. Ein Vorgehen, das die Tendenz zur
Dezentralisierung der kollektiven Arbeitsbeziehungen bestätigt, gleichzeitig
aber auch „den Weg zu einer neuen Partnerschaftsdynamik ebnet“ und über gewisse
„dogmatische Haltungen“, vor allem auf Branchenebene, überwindet.
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