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IR Notes 180 – 23 Februar 2022
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
François Nogué, Personalvorstand des SNCF-Konzerns
Am 22. Februar veranstaltete die
SNCF unter Federführung der Europäischen Kommission und im
Rahmen der französischen EU-Ratspräsidentschaft in ihren
Räumlichkeiten einen Europäischen
Bahn-Gipfel,
bei dem es auch um den sektoralen sozialen Dialog auf
europäischer Ebene ging. Inwiefern ist diese
Ebene des sozialen Dialogs für den Sektor und für Ihr
Unternehmen von
Bedeutung? Hier möchte ich zunächst auf mein Engagement
im europäischen sozialen Dialog eingehen. Ich war bereits zu einem
früheren Zeitpunkt als Personalleiter bei der SNCF beschäftigt. Dann
verließ ich den Konzern und kam zu dem Zeitpunkt zurück, als der
Euro-Betriebsrat eingerichtet wurde. Ich hatte auch mehrere Jahre
den Vorsitz der HRD-Gruppe der europäischen Eisenbahnunternehmen im
europäischen Arbeitgeberverband CER inne. Aufgrund dieser
Erfahrungen habe ich den Bahn-Gipfel am Vorabend des Rats der
europäischen Verkehrsminister mit allen Akteuren des europäischen
sozialen Dialogs organisiert. Dadurch konnten wir die Einbindung der
SNCF in den europäischen sektoralen Sozialdialog und die Bedeutung
eines fruchtbaren sozialen Dialogs im Eisenbahnsektor bekräftigen.
Bei dem Gipfel standen drei Themen im Vordergrund: Erstens ging es um das gemeinsame Ziel aller
europäischen Eisenbahnnetze, nämlich um die Steigerung der
Attraktivität der Branche für europäische Arbeitskräfte, damit wir
die Entwicklung des Sektors begleiten können, die durch den Übergang
zu kohlenstoffarmen Transportmitteln gefördert wird. Wir brauchen
motivierte Fachkräfte, die in einem komplexen Umfeld arbeiten können
und mit digitalen Technologien vertraut sind. Beim zweiten Thema ging es um eine höhere
Beschäftigungsquote von Frauen im Schienensektor, für die wir uns
verstärkt einsetzen wollen. Aktuell haben wir in Europa einen
Frauenanteil von durchschnittlich 20 %, was viel zu wenig ist. Um
Abhilfe zu schaffen, unterzeichneten die europäischen Sozialpartner
eine freiwillige Vereinbarung „Women in Rail“ (s. IR Notes
174), bei der die SNCF treibende
Kraft war. Alle Mitgliedsgewerkschaften der Europäischen
Gewerkschaftsföderation ETF haben diese Vereinbarung unterzeichnet.
Im Anschluss daran hat die SNCF Nägel mit Köpfen gemacht, denn wir
haben mit voller Zustimmung der Gewerkschaften eine Vereinbarung
über Geschlechterdiversität und Geschlechtergleichstellung im
SNCF-Konzern unterzeichnet. Gemäß dem europäischen Abkommen haben
wir einen Fahrplan mit quantifizierten Verpflichtungen
aufgestellt. Beim dritten
Thema ging es um die Schaffung eines großen europaweiten
Eisenbahnmarkts durch die Interoperabilität der Netze. Wir haben
bereits zwei europäische Vereinbarungen über die Genehmigung für
Eisenbahnunternehmen und für mobile Arbeitskräfte im interoperablen
grenzüberschreitenden Verkehr ausgehandelt. Diese wurden in eine
europäische Richtlinie umgewandelt. Mit unserer kürzlich
geschlossenen Vereinbarung „Women in Rail“ tragen wir zu einer
Harmonisierung der Arbeitsbedingungen bei. Wenn der Stellenwert der
Eisenbahn in einer CO2-armen Wirtschaft gestärkt werden soll, müssen
die Grenzen in Europa aufgehoben werden, damit das Umladen von
Gütern an den Grenzübergängen vermieden wird. (Foto: Copyright – Veysset
Frédérique)
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Leitartikel
Die Ukraine liegt in Europa, ziehen wir die Konsequenzen daraus!
Es ist nicht einfach, eine Verbindung
zwischen der Ukraine-Krise und den üblichen Themen von IR Notes
herzustellen, und doch gibt es eine. Der Lebensmittelkonzern Bel hat
die Ukraine in seiner EBR-Vereinbarung
von 2019 in ihren geografischen
Anwendungsbereich einbezogen. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung
stellten die 342 ukrainischen Arbeitnehmer (5 % der
Gesamtbelegschaft in Europa) zwei ordentliche Mitglieder im EBR.
Aufgrund der Destabilisierung dieses demokratischen Landes, dessen
Bevölkerung sich mehrheitlich der EU zuwenden möchte, könnten
Konzerne, die Mitarbeiter in der Ukraine beschäftigen, über eine
Geste der Solidarität nachdenken. Sie könnten ihre Vereinbarung
ergänzen und die ukrainischen Beschäftigten in ihren EBR aufnehmen –
und wenn auch nur als Beobachter in Unternehmen, die es nicht wagen,
ihnen ein uneingeschränktes Mandat bereitzustellen.
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Agenda
28. Februar – 1.
März Online Schulung
des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) über Euro-Betriebsräte
von amerikanischen Konzernen. Kontakt: lcoremans@etui.org
14.
März Brüssel Rat für
Beschäftigung und Sozialpolitik.
22. und 23.
März
Brüssel Schulung des Europäischen
Gewerkschaftsinstituts (ETUI) für EBR-Vorsitzende über den europäischen
sozialen Dialog. Kontakt: esantaniello@etui.org.
24. März Online Konferenz
(in Französisch)mit dem Titel „Une année de jurisprudence sociale
européenne“ (ein Jahr europäischer sozialer Rechtsprechung),
ausgerichtet von IR Share und mit Jean-Philippe Lhernould,
Rechtsprofessor an der Universität von Poitiers.
8. – 12.
Mai Berlin DGB-Bundeskongress
16.
Juni Luxemburg Rat für
Beschäftigung und Sozialpolitik
27. und 28. Juni Hamburg 14.
Fachtagung für Europäische Betriebsräte und SE-Betriebsräte, u.
a. mit Gabriele Bischoff, Udo Rehfeldt und Ilaria Armaroli.
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Über uns
IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren
europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und
Spaniasch) wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 248,00 Euro
zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei
Inga Blaziene, Elma Paulauskaite,
Vasilis Koniaris,
Pascale Turlan
et Frédéric
Turlan. Erfahren
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Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: Ideal prod – 14 rue Auguste
Morel – 89100 Sens – Frankreich – Tel.: + 33 (0)3 86 83 21 21. CPPAP
Nr.: 00626 Z 93933.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen
gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von
Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber
von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch
die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools
leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Wird bei
einem Arbeitnehmer eine Behinderung anerkannt, so gehört sein Einsatz an einem
anderen Arbeitsplatz zu den angemessenen Vorkehrungen des Arbeitgebers
Der Gerichtshof hat ein Urteil gefällt in Bezug auf einen Facharbeiter, der von der
belgischen Eisenbahn eingestellt wurde, um die Schienenwege zu warten und instand zu
halten. In seiner Probezeit bekam er Herzbeschwerden und ihm wurde ein
Herzschrittmacher eingesetzt, der mit den elektromagnetischen Feldern in
Gleisanlagen nicht kompatibel ist. Aus diesem Grund wurde der Facharbeiter als
behindert anerkannt und zügig innerhalb des Unternehmens als Lagerist eingesetzt,
bevor er am Ende der Probezeit entlassen wurde. Hat der Arbeitnehmer in seiner
Probezeit Anspruch auf den Schutz, den die Richtlinie 2000/78 vom 27. November 2000
Beschäftigten bietet, indem sie einen allgemeinen Rahmen für eine Gleichbehandlung
in Beschäftigung und Beruf schafft? Der Gerichtshof bejaht diese Frage. Die
Richtlinie ist auf den Fall eines Arbeitnehmers anwendbar, „der nach der Einstellung
durch seinen Arbeitgeber zu Ausbildungszwecken eine Probezeit absolviert“, wenn
diese Probezeit „unter den Bedingungen einer tatsächlichen und echten Tätigkeit im
Lohn- oder Gehaltsverhältnis für einen Arbeitgeber nach dessen Weisung absolviert“
wird. Aus Art. 5 der Richtlinie ergibt sich, dass „angemessene Vorkehrungen“ zu
treffen sind, um die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Menschen mit
Behinderung zu gewährleisten. Im Rahmen „angemessener Vorkehrungen“ kann es, dem
Gericht zufolge, eine „geeignete Maßnahme“ darstellen, einen Arbeitnehmer, der wegen
des Entstehens einer Behinderung für seinen Arbeitsplatz endgültig ungeeignet
geworden ist, an einem anderen Arbeitsplatz einzusetzen. Diese Bestimmung kann den
Arbeitgeber jedoch nicht dazu verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, die ihn
„unverhältnismäßig belasten“, insbesondere hinsichtlich des mit ihnen verbundenen
finanziellen Aufwands sowie der Größe, der finanziellen Ressourcen und des
Gesamtumsatzes der Organisation oder des Unternehmens und der Verfügbarkeit von
öffentlichen Mitteln oder anderen Unterstützungsmöglichkeiten. Auch wenn der
Gerichtshof es dem nationalen Gericht überlässt, das Vorliegen einer übermäßigen
Belastung festzustellen, fügt er hinzu, dass der Facharbeiter „innerhalb desselben
Unternehmens als Lagerist eingesetzt wurde“ – ein deutliches Zeichen dafür, dass
eine Verwendung an einem anderen Arbeitsplatz möglich war. Denn, wie das Gerichtshof
weiter ausführt, „setzt die Möglichkeit, eine Person mit Behinderung an einem
anderen Arbeitsplatz zu verwenden, jedenfalls voraus, dass es zumindest eine freie
Stelle gibt, die der betreffende Arbeitnehmer einnehmen kann. (s. Pressemitteilung
und EuGH,
10. Februar 2022, Rs. C-485/20, HR Rail SA).
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***In
letzter Minute***
Die Kommission hat heute einen Vorschlag für eine Richtlinie über die
Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit angenommen. Ziel
dieser Richtlinie ist es, ein nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten von
Unternehmen zu fördern und Menschenrechts- und Umweltfragen in den
Geschäftstätigkeiten und der Leitung von Unternehmen zu verankern. Die Kommission
veröffentlichte einen Richtlinienvorschlag und eine
Mitteilung (s. Pressemitteilung
sowie Fragen
und Antworten der Kommission sowie die Reaktionen vom Europäischen
Gewerkschaftsbund und von BusinessEurope).
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
- Karzinogene, mutagene und
reproduktionstoxische Stoffe : Die Europaabgeordneten
haben am 17. Februar mit 686 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen die
4. Änderung der Richtlinie angenommen, die die Arbeitsplatzgrenzwerte für
karzinogene, mutagene und reproduktionstoxische Stoffe festlegt (s. IR Notes 177).
Jetzt muss der Rat noch zustimmen, bevor die Richtlinie im Amtsblatt
veröffentlicht wird (s. Pressemitteilung
des Parlaments).
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Vorhaben
Vertretung von Frauen in Führungsgremien :
Im Januar 2012 waren nur 14 % der Aufsichtsratsmitglieder großer
börsennotierter europäischer Unternehmen und nur 3 % der Vorstandsvorsitzenden
dieser Unternehmen Frauen. Um dieses Missverhältnis zu beheben, legte die
Europäische Kommission im November 2012 einen Vorschlag
für eine Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von
Frauen und Männern unter nicht geschäftsführenden
Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über
damit zusammenhängende Maßnahmen vor. Ein Ziel lautete: Börsennotierte
Unternehmen, in denen Aufsichtsratsmitglieder des unterrepräsentierten Geschlechts
weniger als 40 % der nicht geschäftsführenden Führungspositionen bekleiden, sollen
bis spätestens 1. Januar 2020 diesen Prozentsatz erzielt haben … Nach zehn Jahren
Blockade im Rat verkündigt
die deutsche Regierung nun, diesen Vorschlag unterstützen zu wollen und
erklärt, im Rat der EU für Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten am 14. März
dafür zu stimmen. Mit dieser Positionsänderung wird eine qualifizierte Mehrheit
zustande kommen und die Verabschiedung der Richtlinie ist somit garantiert. „Es kann
nicht sein, dass wir mitten in Europa immer noch mit der Lupe suchen müssen, um
Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen zu finden“, sagt die deutsche
Außenministerin Annalena Baerbock. Das neuliche Treffen deutscher Firmenchefs auf
der Sicherheitskonferenz in München ist ein anschauliches Beispiel dafür … (s.
Photo).
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Rechtsprechung
Mitbestimmung erneut vor dem Gerichtshof: :
Am 8. Februar wurde ein wichtiger Fall vor dem Europäischen
Gerichtshof verhandelt: die Einhaltung des deutschen Mitbestimmungsgesetzes bei der
Umwandlung eines Unternehmens in eine SE. In diesem Fall ging es um die Gültigkeit
der Bestimmung zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats in der Beteiligungsvereinbarung
der SAP SE. Bei einem Aufsichtsrat von 12 Mitgliedern müssen die Arbeitnehmer sechs
davon stellen. So sieht es die Vereinbarung zur Umwandlung von SAP in eine SE vor.
Die Vereinbarung enthält jedoch keine Bestimmung über einen Wahlgang für zwei
außerbetriebliche Gewerkschaftsvertreter unter diesen sechs, wie es das Gesetz in
Deutschland vorgibt. Die Beteiligungsvereinbarung der SAP SE respektiert zwar die
Parität, streicht aber das gesonderte Verfahren zur Ernennung von zwei
Gewerkschaftsvertretern in den Aufsichtsrat. Der Arbeitgeber vertritt die
Auffassung, dass die Vereinbarung angesichts des Grundsatzes der Parteiautonomie
eine solche Bestimmung vorsehen kann. Die beiden Gewerkschaften IG Metall und
ver.di, die diesen Fall vor Gericht brachten, argumentieren dagegen, dass gemäß dem
Vorher-Nachher-Prinzip laut SE-Richtlinie über die Beteiligung der Arbeitnehmer
diese Regelung bei der Umwandlung in eine SE beibehalten werden muss, da sie eine
der Stärken der deutschen Arbeitsbeziehungen darstellt. Den beiden Gewerkschaften
zufolge unterstützen die Vertreter der EU-Kommission sowie der deutschen und der
luxemburgischen Regierung ihre Position beim Plädoyer. Die Schlussanträge des
Generalanwalts werden für den 28. April erwartet. Das Urteil des Gerichtshofs in
dieser Sache ist anschließend innerhalb von 6-9 Monaten zu erwarten (s. gemeinsame
Pressemitteilung von IG Metall und ver.di sowie das Vorabentscheidungsersuchen
an den EuGH).
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Europäischer
Sozialdialog
- Position der BDA zum europäischen sozialen
Dialog : In einer im Januar veröffentlichten Erklärung
leistete die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die zu den
Schwergewichten des europäischen Arbeitgeberverbands BusinessEurope gehört,
ihren Beitrag zur Überarbeitung des europäischen sozialen Dialogs, zu dem die
EU-Kommission in der zweiten Jahreshälfte 2022 eine Mitteilung vorlegen will.
„Leider bringt die Europäische Kommission zunehmend mehr sozialpolitische
Initiativen auf den Weg, die im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsprozesses
durch Rat und Parlament umgesetzt werden“, bedauert die BDA und fordert die
Kommission auf, die Autonomie der Sozialpartner zu respektieren. Die BDA
befürwortet die meisten Vorschläge aus dem Bericht von Andrea Nahles (v. IR Notes 157).
Dazu gehört auch die Benennung eines Beauftragten für den sozialen Dialog in
allen Generaldirektionen der Kommission, um die Sozialpartner stärker in die
gesamte EU-Politik und nicht nur in die Sozialpolitik im engeren Sinne
einzubeziehen. Der BDA zufolge müssen die Sozialpartner auf die Respektierung
ihrer Vereinbarungen achten: So sollte die auf drei Jahre abgeschlossene
europäische Rahmenvereinbarung zum Thema Digitalisierung die Kommission und das
Parlament daran hindern, während dieser Laufzeit eine Richtlinie zum Recht auf
Nichterreichbarkeit anzunehmen.
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Behinderung von Betriebsratswahlen soll
Offizialdelikt werden : Der geschäftsführende
DGB-Bundesvorstand hat am 9. Februar in Berlin seine Arbeitsschwerpunkte für das
Jahr 2022 vorgestellt (s. Pressemitteilung).
Im Vorfeld der Betriebsratswahlen, bei denen in 28.000 Betrieben 180.000 Mandate neu
besetzt werden, begrüßte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann die Pläne der
Bundesregierung, die Behinderung von BR-Wahlen als Offizialdelikt einzustufen. „Es
ist schlicht nicht hinnehmbar, wenn jede sechste Betriebsratsgründung mit illegalen
Mitteln verhindert wird“, sagte Hoffmann. Darüber hinaus ruft er zu einer Stärkung
der Mitbestimmung auf, um den sozial-ökologischen Wandel zu bewältigen, ein Thema,
das einen zentralen Platz beim DGB-Bundeskongress vom 8.-12. Mai in Berlin einnehmen
wird.
- Anhebung der Löhne in der
Altenpflege: Die Pflegekommission,
die kraft Gesetz zur Festlegung der Mindestlöhne in der Altenpflege eingerichtet
wurde, hat am 5. Februar einstimmig beschlossen, die Mindestlöhne in diesem
Sektor anzuheben. Die Pflegekommission empfiehlt ab 1. September 2022 eine
Erhöhung des Mindestlohns bis zum 1. Dezember 2023 in drei Schritten – für
Pflegehilfskräfte auf 14,15 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte
auf 15,25 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro pro Stunde.
Außerdem empfiehlt die Kommission einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten
Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Dieser Mehrurlaub soll bei
Beschäftigten mit einer 5-Tage-Woche für das Jahr 2022 sieben Tage, für die
Jahre 2023 und 2024 jeweils neun Tage betragen (s. Pressemitteilung
des Arbeitsministers).
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Spanien
- Mindestlohn steigt auf 1000 Euros :
Die Arbeitsministerin Yolanda Díaz und die führenden
Gewerkschaften CCOO und UGT haben sich auf eine Anhebung des
branchenübergreifenden Mindestlohns (SMI) auf 1.000 Euro pro Monat in 14
Monatszahlungen verständigt. Die Arbeitgeberverbände lehnten diese Erhöhung als
verfrüht ab. Die Erhöhung wurde am 22. Februar vom Ministerrat genehmigt und
gilt rückwirkend ab dem 1. Januar. Derzeit beträgt der SMI 965 Euro, er wird
somit um 35 Euro angehoben.
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Griechenland
Rückkehr zur Dienstalterszulage :
Bis 2012 erhielten Beschäftigte, die den Mindestlohn erhielten –
der damals in einem national gültigen Tarifvertrag festgelegt wurde -, alle drei
Jahre eine gesetzlich vorgesehene Lohnerhöhung von 3 %, wenn sie, unabhängig vom
Arbeitgeber, drei aufeinanderfolgende Jahre beschäftigt waren. Diese Erhöhung konnte
maximal drei Mal angewendet werden (insgesamt 9 Jahre, d. h. ca. 10 % Erhöhung des
Mindestlohns). Gemäß den Bestimmungen in den Memoranden zwischen der EU und dem IWF
in der Schuldenkrise sollte dieser „Zuschuss für die Personen, die nach dem
Mindestlohn bezahlt wurden“ so lange aufgehoben werden, bis die Arbeitslosenquote
unter 10 % gefallen war. So verloren alle Beschäftigten, die zum Mindestlohn
arbeiteten und Anspruch auf diese Unterstützung hatten, diese Zulage. Heute wurde
diese Zulage durch Urteil des Staatsrats wieder für diejenigen eingeführt, die bis
2012 einen oder alle dreijährigen Zeiträume abgeleistet hatten. Arbeitnehmer, die
nach 2012 den Mindestlohn beziehen, haben hingegen keinen Anspruch darauf, da die
Arbeitslosenquote nicht wie gesetzlich vorgeschrieben, unter die 10%-Grenze gefallen
ist. Die Rückkehr zur Dienstalterszulage betrifft auch nur die Beschäftigten, die
den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Die anderen Arbeitnehmer, für die
Sektorvereinbarungen mit entsprechenden Lohnklauseln gelten oder deren
Arbeitsvertrag mit den Arbeitgebern ausgehandelt wurden, sind von dieser Zulage
nicht betroffen.
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Irland
Neue Arbeitnehmerrechte : Der
Minister für Unternehmen, Handel und Beschäftigung, Leo Varadkar, kündigte am 1.
Februar bei der Vorstellung eines Gesetzesvorhabens
über Trinkgelder und Zuwendungen an, Arbeitsplätze mit besseren
Arbeitsbedingungen schaffen zu wollen, die „krisenfester, sicherer und hochwertiger
sind. Dazu sollen 2022 fünf neue Arbeitnehmerrechte eingeführt werden: Ein neuer
Feiertag (der St. Brigid’s Tag am ersten Montag im Februar), mit dem sich Irland dem
europäischen Durchschnitt annähert; Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (s. IR Notes 175); das
Recht, Telearbeit zu beantragen (s. IR Notes 179), neue
Kündigungsrechte für die während der Pandemie entlassenen Arbeitskräfte und die
Garantie, dass Beschäftigte ihre Trinkgelder dank des Gesetzesvorhabens über
Trinkgelder und Zuwendungen ordnungsgemäß erhalten. Das neue Gesetz beruht auf vier
Prinzipien: 1. Arbeitgeber dürfen die Trinkgelder und Zuwendungen nicht zur Deckung
der vertraglich vereinbarten Vergütung benutzen. Die Trinkgelder und Zuwendungen
müssen immer zusätzlich zu den Löhnen und Gehältern ausgezahlt werden. 2.
Arbeitnehmer erhalten einen gesetzlichen Anspruch auf Trinkgelder und Zuwendungen,
die in elektronischer Form eingehen. 3. Der Arbeitgeber darf keinen Teil der in
elektronischer Form eingegangenen Trinkgelder einbehalten, außer z.B. um Steuern
oder Bankgebühren zu zahlen, die sich aus der elektronischen Übermittlung des
Trinkgeldes ergeben. 4. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Richtlinien zur
Verteilung von Trinkgeldern eindeutig darzulegen.
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Litauen
- Erster Streik im Privatsektor :
600 der insgesamt 1300 Beschäftigten des Chemieunternehmens
AB Achema streiken, weil ihr Arbeitgeber sich weigert, einen Tarifvertrag
auszuhandeln. Ungewöhnlich an dieser Nachricht, die in den meisten
Mitgliedstaaten banal wäre, ist die Tatsache, dass es sich um den ersten Streik
im Privatsektor seit mehr als dreißig Jahren handelt, denn bislang betrafen alle
Streiks in Litauen den öffentlichen Sektor (s. Pressemitteilung
von IndustriAll Europe und Artikel
de Delfi.en)
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Niederlande
Leitfaden zur Begleitung von Geschiedenen :
Der Christliche Nationale Gewerkschaftsverband (CNV)
veröffentlichte am 8. Februar eine Studie
über geschiedene Beschäftigte, wonach diese ein erhöhtes Risiko für Fehlzeiten und
Burnout aufweisen (16 % der Beschäftigten berichteten über einen Burnout im Jahr
nach ihrer Scheidung). Auf der Grundlage dieser Ergebnisse fordert der CNV in
Unternehmen die Einführung von Protokollen zur Begleitung von Beschäftigten, die
geschieden sind oder deren Scheidung läuft. Er empfiehlt den Arbeitgebern, eine
Unternehmensrichtlinie für getrennte Mitarbeiter einzuführen, aus denen hervorgeht,
wie geschiedene Mitarbeiter in praktischer, finanzieller und psychologischer
Hinsicht am besten unterstützt werden können. Zu diesem Zweck hat der CNV ein eBook
veröffentlicht und einen praktischen Leitfaden für geschiedene Beschäftigte erstellt
(s. Mitteilung).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Neuer Eurobetriebsrat : Die
Unternehmensleitung von Intersnack
unterzeichnete am 19. Januar mit einem Besonderen
Verhandlungsgremium (BVG) eine Vereinbarung zur Einrichtung eines EBR beim deutschen
Snack-Hersteller mit 13.000 Beschäftigten. Der Europäische Gewerkschaftsverband
EFFAT unterstützte das BVG bei den Verhandlungen. Der EBR setzt sich aus Mitgliedern
aus 20 Ländern zusammen (s. Mitteilung
EFFAT).
>
Lesenswert: Auf der Website von IndustriAll Global Union das
Portrait
von Daniela Cavalho, Vorsitzende des Gesamt- und Konzernbetriebsrats der
Volkswagen AG.
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- Umstrukturierung : Zusammen
mit Vertretern der finnischen Gewerkschaft SEL und des EBR von Unilever stattete der
internationale Gewerkschaftsverband IUL der Speiseeisfabrik in Sipoo (64
Beschäftigte), Finnland, einen Besuch ab, um für den Erhalt des Standorts zu
plädieren, der nach Plänen der Unternehmensleitung von Unilever von der
Schließung bedroht ist (s. Pressemitteilung).
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Transnationale Vereinbarungen
Sozialer Dialog bei Uber : Die
Internationale Transportarbeiter-Föderation (ITF) und Uber haben am 17. Februar eine
Absichtserklärung zur Einleitung eines sozialen Dialogs über die Arbeitsbedingungen
von Fahrern und Kurieren weltweit unterzeichnet. Die Erklärung deckt eine Vielzahl
von Themen ab, wie gewerkschaftliche Vertretung, die Rechte auf Vereinigungsfreiheit
und Kollektivverhandlungen, Gesundheit und Sicherheit, Sozialschutz und
Streitbeilegung. Auch wenn die ITF der Ansicht ist, dass diese Vereinbarung „die
Verbesserungen der Rechte und Bedingungen für Fahrer und Kuriere durch eine
zweigleisige Politik des sozialen Dialogs und der Strukturreformen beschleunigen
kann“ so wird die Föderation stets „entschieden gegen eine falsche Einstufung des
Beschäftigungsstatus und verschleierte Arbeitsverhältnisse“ eintreten (s. Pressemitteilung
der ITF).
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4. Studien
und Berichte
Künstliche Intelligenz : Für
alle, die sich gegen die Risiken wappnen wollen, die mit dem Einsatz künstlicher
Intelligenz am Arbeitsplatz verbunden sind, hat der Europäische Wirtschafts- und
Sozialausschuss (EWSA) in Zusammenarbeit mit dem französischen Gewerkschaftsverband
für Führungskräfte CFDT Cadres einen Leitfaden
herausgebracht, um besser mit der KI im Arbeitsumfeld zurechtzukommen. Konfrontiert
mit Gesichtserkennung beim Einstellungsverfahren, einer Nutzung unserer
personenbezogenen Daten ohne unser Wissen, der Überwachung durch ein Programm
während der Telearbeit und dem Einsatz von Algorithmen bei der Entscheidung über
eine Beförderung etc. – dieser von Franca Salis-Madinier (CFDT und Mitglied des
EWSA) erstellte Leitfaden hilft Arbeitnehmern und ihren Vertretern dabei, sich die
richtigen Fragen zu stellen und zu handeln. Die Veröffentlichung enthält ferner
Interviews mit Forschern, Soziologen, Belegschaftsvertretern und Gremien, die mit
der Einführung von künstlicher Intelligenz in den Organisationen konfrontiert sind.
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Beziehung zwischen Arbeitnehmern im Aufsichtsrat
und EBR : Das Europäische Gewerkschaftsinstitut hat einen Policy Brief
herausgegeben, in dem eine engere Beziehung zwischen EBR und Arbeitnehmervertretern
befürwortet wird, die im Aufsichts- oder im Verwaltungsrat eines Unternehmens
sitzen. Diese Publikation, die auf einer weitangelegten Umfrage aus dem Jahr 2018
basiert, stellt heraus, dass die EBR „nur unzureichend auf dieses Potenzial
zurückgreifen“ – d. h. auf gut informierte Verbündete im Entscheidungszentrum von
Unternehmen. Diese Ausführungen könnten in den betroffenen EBR Überlegungen anstoßen
und sie dazu veranlassen, entsprechende Beziehungen zu knüpfen, auf die oft wegen zu
eng ausgelegter Geheimhaltungsvorschriften verzichtet wird.
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