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IR Notes 191 – 7 September 2022
www.irshare.eu
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Eine Frage an…
Christer Thörnqvist, Professor an der Hochschule Skövde
Im Juni dieses Jahres wurde eine
Vereinbarung zur Reform des schwedischen Arbeitsmarkts
geschlossen, die auf „Flexicurity“ setzt:
größere Flexibilität für Arbeitgeber und mehr Sicherheit in
bestimmten Bereichen für die Beschäftigten (s. 2.
Mitgliedstaaten). Worin besteht diese
Vereinbarung? Schweden hat eine neue „Rahmenvereinbarung“
zur Sicherheit des Arbeitslebens, zum Übergang und
Beschäftigungsschutz auf dem Arbeitsmarkt. Sie legt die Grundlagen
der Arbeitsbeziehungen landesweit fest. Diese Vereinbarung ersetzt
die erste Rahmenvereinbarung, die 1938 von den Sozialpartnern
geschlossen wurde und die den Rahmen für kollektive
Lohnverhandlungen in den Betrieben regelte. Darin war auch
festgelegt, dass sich die Regierung nicht in Fragen des
Arbeitsmarkts einmischen durfte – ein Grundprinzip des „schwedischen
Modells“. Die schwedischen Arbeitsbeziehungen beruhen auf dem
Konzept, dass die Sozialpartner dafür verantwortlich sind, die
Regeln für die Funktionsweise des Arbeitsmarkts in
Tarifverhandlungen aufzustellen. Die neue Rahmenvereinbarung weist
keine großen Unterschiede zu der alten auf. Abgeschlossen wurde sie
zwischen der Confederation of Swedish Enterprise (Arbeitgeber) und
mehreren Gewerkschaften, die sowohl Arbeiter als auch Angestellte
und Akademiker vertreten. Der Schwerpunkt liegt auf dem
Privatsektor, aber die Gewerkschaften des öffentlichen Sektors sind
ebenfalls beteiligt. Die Verhandlungen liefen seit 2017. Die
Organisationen, die die Vereinbarung unterzeichnet haben, waren sich
einig, dass „gewisse Änderungen im bestehenden Gesetz“ über die
Beschäftigungssicherheit (LAS) entscheidend waren, um die Ziele der
Vereinbarung zu erreichen. Diese Gesetzesänderungen sollen den
Arbeitgebern mehr Flexibilität bei Entlassungen einräumen. Im
Gegenzug wurde das Recht der Arbeitnehmer gestärkt, ihre Kompetenzen
weiterzuentwickeln. Sie haben jetzt die Möglichkeit, sich ein Jahr
lang weiterzubilden und erhalten dafür eine Vergütung in Höhe von 80
% ihres Verdiensts. Die Bestimmungen der Vereinbarung bieten den
Arbeitgebern eine größere Flexibilität und Vorhersehbarkeit, sollten
aber auch die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte und die
Sicherheit des Arbeitsmarkts erhöhen.
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Über uns
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen
gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von
Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber
von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch
die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools
leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Für einen
stärkeren Sozialdialog in der Europäischen Union
Die Zeiten, in denen es hieß, sozialer Dialog und Tarifverhandlungen seien veraltet
und unvereinbar mit Wettbewerb und Wirtschaftswachstum, sind lange vorbei (s. IR Notes 157 und Collective bargaining). Seit
der „Kommission Juncker“ und mehr noch seit der „Kommission von der Leyen“ werden
„Tarifverhandlungen nicht mehr als Teil des Problems, sondern als Teil der Lösung
betrachtet“, unterstreicht Torsten Müller, wissenschaftlicher Mitarbeiter am
Europäischem Gewerkschaftsinstitut. So tauchen Tarifverhandlungen in mehreren
neueren Initiativen der Kommission auf: Zunächst im Vorschlag für eine Richtlinie
über den Mindestlohn (s. IR Notes 151), in
dem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, eine tarifliche Abdeckung ihrer
Beschäftigten von 80 % zu erreichen (2018 waren es im europäischen Durchschnitt 56
%). In dem Vorschlag ist die Förderung von Tarifverhandlungen ein Hebel für ein
höheres Mindestlohnniveau in Europa. Tarifverhandlungen werden auch im
Richtlinienvorschlag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von
Plattformbeschäftigten als eine der möglichen Lösungen empfohlen (s. IR Notes 176),
ebenso in den Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge
über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbständigen. Damit sollen Solo-Selbständige
Tarifverträge aushandeln dürfen, ohne dass diese „Absprachen“ als Verstoß gegen das
Wettbewerbsrecht angesehen werden (s. Collective bargaining and competition
law). Auch in der Mitteilung über „Bessere Arbeitsbedingungen für ein
stärkeres soziales Europa: die Vorteile der Digitalisierung für die Zukunft
der Arbeit in vollem Umfang nutzen», in der die Kommission
ankündigt, sie werde „den sozialen Dialog in der Plattformarbeit durch Maßnahmen zum
Kapazitätsaufbau für die Sozialpartner unterstützen, damit diese den sozialen Dialog
über das algorithmische Management […] einleiten können“, werden Tarifverhandlungen
aufgeführt. Doch die Förderung von Tarifverhandlungen und Sozialdialog auf
mehreren Ebenen stößt auf ein großes Hindernis: In manchen Ländern und/oder
bestimmten Branchen ist der soziale Dialog nur schwach ausgeprägt oder nicht
vorhanden, und seine Akteure – vor allem die Gewerkschaften – verzeichnen seit
mehreren Jahrzehnten einen allgemeinen Rückgang ihrer Mitgliederzahlen, der sich mit
der Corona-Krise noch verschärft hat. Daher die neue Initiative der Kommission,
die voraussichtlich am 28. September ein „Paket“ zur Stärkung des Sozialdialogs
vorstellen wird, mit einer: 1. Mitteilung über die Rolle des sozialen Dialogs
in der EU, in der unter anderem die Frage nach der Umsetzung von Vereinbarungen der
europäischen Sozialpartner in Richtlinien geklärt werden soll – um die durch den
Fall EGÖD ausgelösten Kontroversen zu beenden (s. EPSU case und IR Notes 169). Die
Mitteilung sollte betonen, wie wichtig eine starke Einbindung der Sozialpartner ist
für „einen gerechten Übergang zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft und
für die Gestaltung der Zukunft der Arbeit“. Sie wird ferner Vorschläge zur
Modernisierung des sozialen Dialogs auf EU-Ebene enthalten und u. a. einen Vorschlag
aus dem Bericht von Andrea Nahles aufgreifen, nämlich in jeder Generaldirektion der
Kommission eine für den sozialen Dialog verantwortliche Person zu ernennen, um die
europäischen Sozialpartner stärker an der Gestaltung der europäischen Politik zu
beteiligen, auch an den Maßnahmen, die sich nicht direkt auf soziale Fragen beziehen
(s. IR Notes
157). 2. Empfehlung an die Mitgliedstaaten, den sozialen Dialog auf
nationaler Ebene zu stärken. In manchen Ländern „fehlt es den Sozialpartnern an
Kapazitäten. Dies beeinträchtigt ihre Beteiligung an einschlägigen Reformen und an
der Gestaltung relevanter politischer Strategien sowie ihre Fähigkeit, Tarifverträge
abzuschließen“, betont die Kommission. „Diese Situation behindert den
Interessenausgleich zwischen den Sozialpartnern und erschwert die Suche nach
ausgewogenen Lösungen ebenso wie die Aushandlung angemessener Löhne“. Die
Empfehlung sollte drei Schwerpunkte haben: 1. Konsultation der Sozialpartner über
die Gestaltung und Umsetzung der Wirtschafts-, Sozial- und Beschäftigungspolitik, 2.
Unterstützung der Sozialpartner bei Aushandlung und Abschluss von Tarifverträgen in
relevanten Bereichen, wobei die Autonomie der Sozialpartner und ihr Recht auf
kollektive Maßnahmen respektiert werden müssen, 3. Stärkung der Kapazitäten der
Sozialpartner unterstützen.
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
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Aktuelle
soziale Themen
Auftakt mit sozialem Schwerpunkt :
Im September dürfte das Parlament die erste europäische
Gesetzgebung zu angemessenen Mindestlöhnen annehmen (s. Informationsblatt
und Mitteilung
des Parlaments). Dazu ist am 13. September eine Debatte im Plenum angesetzt. Die
Abstimmung darüber dürfte in einer der darauffolgenden Sitzungen erfolgen. Die neuen
Regeln verpflichten die Mitgliedstaaten dazu, mit ihrem nationalen Mindestlohn einen
angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. Die Bestimmungen müssen ein reales
Wachstum der Löhne fördern und die Armut trotz Erwerbstätigkeit sowie das
geschlechtsspezifische Lohngefälle verringern (s. IR Notes 151). Die
Richtlinie über ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei nicht geschäftsführenden
Mitgliedern von Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen, bei der Rat und
Parlament eine Einigung erzielt haben, muss im Plenum noch formal verabschiedet
werden. Sobald diese in Kraft ist, werden transparente Einstellungsverfahren in
Unternehmen gelten, damit mindestens 40 % der Posten nicht geschäftsführender
Mitglieder von Leitungsorganen oder 33 % aller Mitglieder von Leitungsorganen von
Angehörigen des unterrepräsentierten Geschlechts besetzt werden (s. Pressemitteilung
des Parlaments und IR
Notes 188). Die Abgeordneten werden ferner Verhandlungen mit dem Rat über
die Lohntransparenzrichtlinie (v. IR Notes 159)
aufnehmen, die Unternehmen dazu verpflichten wird, die Entgelte von Frauen und
Männern offenzulegen, die gleiche Arbeitsplätze und gleiche Funktionen besetzen, um
den Vergleich der Entgelte und den Nachweis der geschlechtsspezifischen
Lohnunterschiede zu erleichtern (s. Pressemitteilung
des Parlaments). Die tschechische EU-Ratspräsidentschaft will bis Ende des Jahres
eine Einigung über den Rechtsakt erzielen. In der ersten Hälfte des Jahres 2023 soll
er dann von Rat und Parlament formell angenommen werden. Das Parlament wird ferner
über neue Vorschriften zur Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) abstimmen. Diese
Gesetzgebung muss klare Standards festlegen, die die Werte der EU widerspiegeln und
den Schutz der Grundrechte gewährleisten. Eine Herausforderung wird darin bestehen,
dieses Thema zum Gegenstand des sozialen Dialogs zu machen. In Bezug auf die
Arbeitsbedingungen auf digitalen Plattformen strebt die tschechische
Ratspräsidentschaft bis Ende des Jahres die Annahme eines Verhandlungsmandats des
Rats an, damit anschließend die Verhandlungen mit dem Parlament beginnen können. Am
13. September soll die Europäische Kommission auch ihren Vorschlag zum Verbot von
Produkten aus Zwangsarbeit vorlegen. Am 28. September soll ein Vorschlag für die
Empfehlung zum Mindesteinkommen sowie ein Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz
von Beschäftigten vor Asbest folgen. Und schließlich wird der Ausschuss für
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments den Bericht
von Dennis Radtke (EVP) zur Überarbeitung der EBR-Richtlinie annehmen, sodass Ende
des Jahres mit der Annahme des Berichts im Plenum gerechnet werden kann.
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Rechtsprechung
Rolle des Arbeitgebers bei Belästigung :
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in
einer rumänischen Rechtssache entschieden, bei der es um die sexuelle Belästigung
einer Reinigungsfrau durch einen Bahnhofsvorsteher der nationalen
Eisenbahngesellschaft ging. Auch wenn der Hauptpunkt das Versagen des Staates und
des Justizapparats betraf, weist das Urteil auf die Versäumnisse des Arbeitgebers
hin, die für sich genommen bereits eine Verletzung von Art. 8 der Europäischen
Menschenrechtskonvention über die Achtung des Privat- und Familienlebens darstellen.
Der EGMR weist darauf hin, dass der für die Sicherheit der Passagiere
Verantwortliche, der über den Vorfall informiert worden war, trotz vorhandener
interner Politik, die jedes Verhalten gegen die Würde der Person untersagt und die
Anzeige aller Belästigungen seitens der Unternehmensleitung unterstützt, sich
geweigert hat, den Fall zu untersuchen und dem Opfer stattdessen geraten hat, sich
an die Polizei zu wenden, wenn sie dies für notwendig hält. Zudem hat er das Opfer
in seinem Büro mit dem Bahnhofsvorsteher konfrontiert, ohne das Opfer vorher darüber
informiert zu haben. Es weist auch nichts darauf hin, dass der für die Sicherheit
Verantwortliche die Frau an eine andere Person im Unternehmen verwiesen hat, die bei
der Lösung des Problems hätte helfen können, oder dass er selbst die zuständige
Person in der Bahngesellschaft angesprochen hätte. Das Gericht weist darauf hin,
dass keine interne Untersuchung stattgefunden hat. Daher ist das Gericht der
Auffassung, dass der Arbeitgeber keine Mechanismen eingerichtet hat, um gegen das
Problem der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen (s. Urteil).
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Sektoraler
sozialer Dialog
- Soziale Dienste : Die
europäischen Sozialpartner des Sektors der Sozialdienstleistungen (Verband der
Europäischen Arbeitgeber in der Sozialwirtschaft und EGÖD) haben ein neues
europäisches Projekt gestartet (FORTE), das den Bedarf des Sektors an
Kompetenzen und Ausbildung in den Vordergrund stellt. Das Projekt wird sich auch
mit der Notwendigkeit befassen, sichere und gesundheitsgerechte
Arbeitsbedingungen in der Branche zu gewährleisten, um Arbeitskräfte anzuziehen
und zu halten (s. Mitteilung
von EGÖD und Information
über das Projekt auf der Website des Arbeitgeberverbands).
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2.
Mitgliedstaaten
Frankreich
Kaufkraft : Das Gesetz
über die Notmaßnahmen zum Schutz der Kaufkraft und das Gesetz
über den Nachtragshaushalt für 2022 wurden veröffentlicht. Zur Bekämpfung
der Inflation erhalten Erwerbstätige einen Wertbeteiligungsbonus („prime de partage
de la valeur“) bis zu 3.000 Euro pro Jahr (bzw. 6.000 Euro in Unternehmen, die
bereits über einen Gewinnbeteiligungsvertrag verfügen). Beschäftigte, die in den 12
Monaten vor der Bonusauszahlung weniger als 60.442,20 Euro verdient haben, müssen
auf den Bonus keine Sozialversicherungsbeiträge oder Einkommenssteuer zahlen. Mit
Zustimmung des Arbeitgebers können alle Beschäftigten auch die vom 1. Januar 2022
bis zum 31. Dezember 2025 im Rahmen der Arbeitszeitverkürzung (RTT) angesammelten
Tage oder halben Tage in Lohn umwandeln.
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Schweden
Arbeitsmarktreform : Zu den
zentralen Maßnahmen des Abkommens zur Arbeitsmarktreform gehören: Bei Anfechtung
einer Entlassung verlässt der Arbeitnehmer das Unternehmen unmittelbar nach Ablauf
der Kündigungsfrist und erhält Arbeitslosengeld in Höhe von 80 % seines Verdiensts.
Bei betriebsbedingten Kündigungen kann der Arbeitgeber von der LIFO-Methode
(last-in-first-out) abweichen. Ein Beschäftigter mit einem befristeten
Arbeitsvertrag erhält einen unbefristeten Arbeitsvertrag, wenn er über einen
Zeitraum von fünf Jahren 12 Monate für denselben Arbeitgeber tätig war (zurzeit sind
es 24 Monate). Beschäftigte, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen in Bezug auf die
Dauer, die sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden haben, können bis zu 44
Schulungswochen in Anspruch nehmen, die bis zu 80 % ihres Verdiensts vergütet werden
– bei einer Obergrenze von 6.500 Euro pro Monat. > Weitere Information hierzu: Pressemitteilung,
Analyse des Abkommens des
Arbeitgeberverbands Svenskt Näringsliv und Analyse der Gewerkschaft
Unionen.
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3.
Drittstaaten
Großbritannien
- Psychische Gesundheit : Am
11. August hat die schottische Regierung eine kostenlose Online-Plattform
eingerichtet, die Beschäftigten praktische Möglichkeiten bietet, um ihre
psychische Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern. Angeboten werden Schulungen,
Ratschläge, Leitlinien zu den rechtlichen Verpflichtungen der Unternehmen oder
auch Kontakte zu Spezialisten. Die Regierung rechtfertigt diese Maßnahme durch
Verweis auf neuere Forschungen, die zeigen, dass eine schlechte psychische
Gesundheit die schottischen Arbeitgeber jedes Jahr über 2 Mrd. Pfund kostet,
während der Arbeitgeber für jedes Pfund, das er in die Förderung von psychischer
Gesundheit investiert, 5 Pfund zurückerhält – aufgrund geringerer Fehlzeiten und
gesteigerter Produktivität (s. Mitteilung).
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Ukraine
Ultraliberales Arbeitsrecht :
Trotz der Proteste des Europäischen und des Internationalen
Gewerkschaftsbunds (EGB und IGB) unterzeichnete Präsident Selenskyj am 17. August
Gesetz Nr. 5371, das die Beschäftigten von Unternehmen mit weniger als 250
Arbeitskräften von Arbeitsrecht und Tarifverhandlungen ausschließt. Für 70 % der
ukrainischen Erwerbstätigen werden damit künftig die Beschäftigungsbedingungen
ausschließlich im Rahmen individueller Arbeitsverträge festgelegt. Dieses Gesetz
„wird den Arbeitsbeziehungen im Land irreparable Schäden zufügen“, sagen Luca
Visentini, Generalsekretär des CES und Sharon Burrow, Generalsekretärin des IGB, in
einem am
24. August veröffentlichten gemeinsamen Schreiben an die EU-Spitzen (s.
auch das gemeinsame
Schreiben vom 14. Juli). „Dieses neue Gesetz“, so die beiden
Gewerkschaftsbünde, „ist eine neue Phase im permanenten Angriff gegen die
ukrainischen Gewerkschaften, angetrieben durch die Oligarchen, die hinter der
Regierungspartei stehen und sich nicht um die Interessen des Volkes scheren.“ Die
beiden Gewerkschaftsführenden appellieren an die EU, „diese Maßnahmen nicht
schweigend hinzunehmen“ und die wiederholten Handlungen, die den Werten und
Grundsätzen der EU feindlich gegenüberstehen, „klar und unmissverständlich zu
verurteilen“.
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4.
Unternehmen
Transnationale Vereinbarungen
OECD-Protokoll überprüft : Am
25. Juli überprüfte die Deutsche Post
DHL Group mit den internationalen Gewerkschaftsverbänden ITF
und UNI Global Union in Berlin ihr gemeinsames OECD-Protokoll, das unter
Federführung der deutschen Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze 2016
erstmals unterzeichnet und 2019 abgeändert wurde. Nach dem neuen Wortlaut haben
DPDHL, ITF und UNI erstmalig einen gemeinsamen Arbeitsplan entwickelt, der sich auf
sieben Themen konzentriert: Kinderarbeit, Vielfalt und Inklusion,
Arbeitsbedingungen, Vertraulichkeit von Daten, Zwangsarbeit, Vereinigungsfreiheit
und Recht auf Kollektivverhandlungen sowie Umwelt (s. gemeinsame
Pressemitteilung und Mitteilung
von UNI Global Union).
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Grundrechte : Anlässlich des
10-jährigen Bestehens der internationalen Rahmenvereinbarung von Siemens fand am 26. und 27. Juli
ein Online-Treffen der Arbeitnehmervertreter aus Europa, Asien und Amerika statt. In
Bezug auf mögliche Verbesserungen hebt Kan Matsuzaki, stellvertretender
Generalsekretär von IndustriAll Global Union, hervor, dass die lokalen
Unternehmensleitungen oft weder über das Bestehen noch den Inhalt der
Rahmenvereinbarung informiert sind, was eine der bekannten Schwächen dieser Art von
Vereinbarung ist. Ferner wünscht er sich Verhandlungen für eine globale
Rahmenvereinbarung für Siemens
Energy, der inzwischen unabhängigen und börsennotierten
Siemens-Sparte, um die Standards aufrechtzuerhalten, die bei Siemens erreicht worden
sind (s. Mitteilung).
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5. Studien
und Berichte
Welcher Rechtsrahmen für Telearbeit in der EU? :
Während verschiedene Dienststellen der Europäischen Kommission
an einer möglichen Initiative zur Telearbeit und dem Recht auf Nichterreichbarkeit
arbeiten, hat die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen (Eurofound) mit Unterstützung ihres Netzwerks nationaler
Korrespondenten (darunter auch IR Share) eine Studie über die bestehenden Regelungen
für Telearbeit in der EU und deren jüngste Entwicklungen veröffentlicht (s. Studie und Zusammenfassung). Der
Schwerpunkt der Studie liegt auf der Vielfalt der bestehenden Regelungen, der
Bedeutung des sozialen Dialogs und vor allem der diesbezüglichen Verhandlung auf
Betriebsebene. Laut Studie sind „gemeinsame Standards zum Schutz der Telearbeiter in
der EU notwendig‟, darunter auch für das Recht auf Nichterreichbarkeit. Gefordert
wird daher ein Mindestmaß an Harmonisierung des Rechtsrahmens. Entscheidungsträger
werden aufgefordert, „grenzüberschreitende Telearbeit zu erleichtern‟, da sie „im
Einklang ist mit der Politik der EU zur Förderung der grenzüberschreitenden
Mobilität im europäischen Binnenmarkt.‟
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- Algorithmisches Management :
In einem Policy
Brief geht das Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) auf die
Bestimmungen des Richtlinienvorschlags zu Arbeitsbedingungen auf Plattformen
ein, die sich auf das algorithmische Management beziehen. ETUI verweist auf die
Unzulänglichkeiten der von der Kommission vorgestellten Maßnahmen, unterbreitet
aber auch Verbesserungsvorschläge.
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