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IR Notes 196 – 16 November 2022
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Christophe Teissier, Projektleiter beim Verband ASTREES
Was
halten Sie als Co-Moderator des europäischen Projekts
SeColADeal (*) von der in der künftigen KI-Verordnung (s.
nebenstehend) vorgesehenen Genehmigung für die
Marktzulassung eines KI-Systems – wird sie ausreichen, um
die Unbedenklichkeit des KI-Systems bei der Einführung in
Unternehmen zu
gewährleisten? Die künftige Verordnung führt
„regulatorische Sandkästen“ ein, damit im Vorfeld geprüft wird, ob
ein KI-System den Vorschriften entspricht. Das ist ein notwendiger
Schritt, der aber bei weitem nicht ausreicht. Wir schlagen vor, in
Unternehmen „freiwillige Sandkästen“ einzurichten, als Ergänzung zu
den Prüfungen, die vor der Marktzulassung eines Instruments
durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um eine Phase, in der die
Funktionsweise eines KI-Werkzeugs im Unternehmen getestet wird, um
ermitteln zu können, was es konkret macht, worauf es basiert und was
es produziert. Auf diese Weise kann sich das Unternehmen einerseits
vom Mehrwert des Werkzeugs für seine Organisation überzeugen, denn
dieser ist keinesfalls selbstverständlich, wie wir in unseren
Arbeiten festgestellt haben. Die Einführung künstlicher Intelligenz
ist in Bezug auf die Leistung häufig ein Glücksspiel, und oft
scheint sich der Mehrwert nicht einzustellen oder ist nur schwer zu
ermitteln. Andererseits kann in dieser Phase auch die Akzeptanz der
KI bei den beteiligten Akteuren eingeschätzt werden, vor allem bei
den Beschäftigten. Dazu müssen Dialogformen entwickelt werden, die
heute in der Praxis noch kaum existieren. Es handelt sich um einen
betriebsinternen Technologiedialog, um die Einführung und die
Funktion eines KI-Systems in einem gegebenen Umfeld zu steuern.
Dieser Technologiedialog bringt eine Vielzahl von Akteuren an einen
Tisch: Den Lieferanten der KI-Lösung sowie von Auftraggeberseite die
Geschäftsleitung sowie die Leitung der Einkaufs-, IT- und
Personalabteilung. Von Arbeitnehmerseite nehmen natürlich die
Gewerkschaftsvertreter teil, so vorhanden, oder die
Arbeitnehmervertreter sowie die Beschäftigten in ihrer Eigenschaft
als Nutzer dieser Technologie. Beim Technologiedialog geht es zum einen
darum, den Kreis der Akteure zu erweitern, um vor der Einführung
einer Technologie Gespräche zu führen, zum Beispiel, um ein
Lastenheft für den Lieferanten des KI-Systems festzulegen, aber
auch, um die Auswirkungen zu betrachten, die man wahrnimmt oder
diesem System zuschreibt oder die man lenken will, oder um Formen
eines Fachdialogs zu entwickeln, d. h. einen Dialog über die
Organisation der Arbeit möglichst nah an der Belegschaft. Anhand
dieses Dialogs sollen sowohl die Auswirkungen der neuen Technologie
auf die Arbeitsbedingungen und -modalitäten als auch auf die
Kompetenzen und Arbeitsplätze bewertet werden. Wenn wir uns nur auf
das klassische Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren verlassen,
kommen wir hier nicht weiter und führen keinen Dialog, der den hohen
Herausforderungen einer evolutionären Technologie gewachsen
ist!
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Weitere Informationen: Träger des Projekts SeCoIADeal ist der französische Gewerkschaftsbund
CFE-CGC in Partnerschaft mit dem italienischen Gewerkschaftsverband
CIDA, dem französischen Arbeitgeberverband U2P, dem
Forschungszentrum IRES und dem Verband ASTREES im Rahmen des
Netzwerks Sharers&Workers.
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Agenda
16.-17. November
Brüssel European Employment
& Social Rights Forum
22.
November Online Der
Europäische Gewerkschaftsverband EGÖD und das Europäische
Gewerkschaftsinstitut organisieren eine Webkonferenz
über die psychosozialen Risiken für Beschäftigte im Gesundheits- und
Pflegebereich.
30.
November Brüssel Der
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen
Parlaments nimmt den Bericht von Dennis Radtke zur Überarbeitung der
EBR-Richtlinie an und ermöglicht damit eine Annahme durch das Plenum im
Dezember.
1. Dezember
Noisy-Le-Grand (und online)
Internationales Seminar des französischen
Forschungsinstituts IRES: „Europäische Lobbyarbeit der Gewerkschaften
zum Emissionshandel“ (auf Französisch), mit Adrien Thomas, Forscher am
LISER, Jean-Marie Pernot, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei IRES und
Joël Decaillon, ehemaliger stellvertretender EGB-Sekretär.
30. und 31. Januar
2023 Hamburg (Teilnahme per Video am ersten Tag möglich)
15. Hamburger Fachtagung für
Eurobetriebsräte und SE-Betriebsräte, veranstaltet von der EWC Academy.
Am ersten Tag geht es um die Überarbeitung der EBR-Richtlinie und um die
mit dem EBR von Engie abgeschlossene Vereinbarung zum Schutz der von
Bouygues übernommenen Beschäftigten. Außerdem gibt es einen Beitrag der
EBR-Vorsitzenden im französischen Pflegekonzern Orpea, die zweimal
entlassen und wieder eingestellt wurde. Programm
und Anmeldung, Französisch-Deutsch wird gedolmetscht.
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Über uns
IR Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 248,00 Euro
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Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei
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Predrag
Bejakovic, Pascale Turlan
und
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Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: Ideal prod – 14 rue Auguste
Morel – 89100 Sens – Frankreich – Tel.: + 33 (0)3 86 83 21 21. CPPAP
Nr.: 0621 Z 93933.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen
gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von
Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber
von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch
die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools
leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Arbeitnehmervertreter stärker in die Nachhaltigkeit von Unternehmen einbezogen
Das Parlament hat am 10. November die Richtlinie
hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)
angenommen (s. Due diligence). Nach der
förmlichen Annahme durch den Rat wird sie im Amtsblatt veröffentlicht. Die erste von
der Kommission im April 2021 vorgelegte Fassung (s. IR Notes 163) wurde
von den Abgeordneten erheblich erweitert (s. Pressemitteilung
des Parlaments). Während es bereits Verpflichtungen zur Offenlegung
nichtfinanzieller Informationen für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten gibt,
werden die Pflichten mit dieser Richtlinie erweitert, Arbeitnehmervertreter erhalten
neue Rechte und gleichzeitig wird der soziale Dialog gestärkt. In einem
Nachhaltigkeitsbericht müssen die Unternehmen nun regelmäßig Angaben über ihre
Auswirkungen auf Mensch und Umwelt machen. Die Richtlinie wird für alle großen
Unternehmen gelten, unabhängig davon, ob sie an der Börse notiert sind oder nicht,
sowie für nichteuropäische Unternehmen, die in der EU Umsätze von mehr als 150 Mio.
Euro erwirtschaften. Börsennotierte KMUs werden ebenfalls davon betroffen sein. Es
wird davon ausgegangen, dass somit 50.000 Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht
veröffentlichen müssen – gegenüber derzeit 11.700. Unternehmen mit mehr als 500
Beschäftigten, die bereits der jetzigen Richtlinie zur Berichterstattung über
nichtfinanzielle Informationen unterliegen, werden ihren ersten
Nachhaltigkeitsbericht 2025 veröffentlichen müssen. Für große Unternehmen, die von
der aktuellen Richtlinie nicht betroffen sind, wird das Jahr 2026 angesetzt. KMUs
und die anderen Unternehmen müssen ihren ersten Bericht schließlich 2027
veröffentlichen. Diese Berichte sollen es Arbeitnehmervertretern ermöglichen, die
Auswirkungen ihres Unternehmens auf die Umwelt und die Gesellschaft sowie dessen
Nachhaltigkeitsstrategie zu verstehen. Diese Berichte werden ferner zahlreiche
soziale Informationen enthalten, wie Angaben über Beschäftigung, Ausbildung,
Arbeitszeit, angemessene Löhne oder auch die Existenz von Betriebsräten. Die
Unternehmensleitung sollte daher „die Arbeitnehmervertreter auf geeigneter Ebene
informieren und mit ihnen die einschlägigen Informationen und die Mittel zur
Einholung und Überprüfung von Nachhaltigkeitsinformationen erörtern“. „Die
Stellungnahme der Arbeitnehmervertreter wird gegebenenfalls den zuständigen
Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen mitgeteilt.“ (Artikel 19).
Erwägungsgrund 9 führt aus, dass dies letztendlich auch „Gewerkschaften und
Arbeitnehmervertretern zugutekommt, indem sie angemessen informiert wären und sich
so besser in den sozialen Dialog einbringen könnten“. Die Richtlinie misst den
Arbeitnehmervertretern und auch den EBR-Mitgliedern eine wichtige Rolle zu, die auch
eine Stellungnahme zum Nachhaltigkeitsbericht abgeben werden. Diese Informationen
sollen auch dem sozialen Dialog auf EBR-Ebene dienen, und in Unternehmen, in denen
es noch keinen EBR gibt, können Arbeitnehmervertreter sie nutzen, um einen Antrag
auf Einrichtung eines EBR zu unterstützen.
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Hinweis: Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB hat die Annahme
der Richtlinie offen begrüßt. Er unterstreicht, dass die europäischen Institutionen
die betreffenden Unternehmen erstmalig dazu verpflichten, „die betriebliche
Interessenvertretung der Beschäftigten in die Erarbeitung der
Nachhaltigkeitsberichte einzubeziehen“. Für die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi ist
es ein „großer Schritt nach vorne“ (s. Pressemitteilung).
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1.
Europäische Union
Vorhaben
Sorgfaltspflicht : Die
Niederländerin Lara Wolters (S&D) stellte am 7. November ihren Bericht
über den Vorschlag für eine Richtlinie über die unternehmerische
Sorgfaltspflicht vor, der am 23. Februar von der Europäischen Kommission
angenommen worden war (s. IR Notes 181). Die
Unternehmen sollen verpflichtet werden, für Menschenrechtsverletzungen und
Umweltschäden in ihrer Lieferanten- und Unterlieferantenkette zu haften. Der Text,
den der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments überprüfen wird, schlägt
niedrigere Schwellenwerte als die der Kommission vor: So soll er für Unternehmen mit
mehr als 250 Beschäftigten gelten (anstelle von 500), die weltweit einen Nettoumsatz
von mehr als 40 Mio. Euro (anstelle von 150 Mio.) erwirtschaften. Er soll ferner
Unternehmen betreffen aus Branchen mit erhöhtem Risiko für Menschrechte und Umwelt
mit mehr als 50 Beschäftigten (anstelle von 250) und einem weltweiten Nettoumsatz
von 8 Mio. Euro und darüber (anstelle von 40 Mio.). Die Liste der Risiko-Branchen
ist ebenfalls erweitert worden und enthält neben den drei von der Kommission
genannten Sektoren (Textil, Landwirtschaft und Mineraliengewinnung) auch Baugewerbe,
Finanzdienstleistungen, Herstellung von Kommunikationstechnologien und
Softwarelösungen einschließlich künstlicher Intelligenz. Die Richtlinie soll auch
für Unternehmen von Drittstaaten gelten, die in der EU tätig sind. Im Bericht wird
neben Umweltschäden und der Verletzung von Menschenrechten auch die Verletzung der
„guten Unternehmensführung“ genannt. Zu den Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen
müssen, um die negativen Auswirkungen in ihren Wertschöpfungsketten abzustellen oder
versuchen abzustellen, zählt jetzt zusätzlich die Anhörung der Interessenträger in
allen Phasen. Zu den Interessenträgern gehören nun ausdrücklich auch „die
Beschäftigten der Unternehmen und die ihrer Tochterunternehmen“ (und nicht nur die
„Angestellten“ der Unternehmen und ihrer Tochterunternehmen) sowie „die
Gewerkschaften, die Beschäftigten und deren Vertreter“.
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Neuer Kompromiss zur KI-Verordnung :
Die tschechische EU-Ratspräsidentschaft legte am 19. Oktober
eine neue Kompromissfassung für
den Vorschlag zur KI-Regulierung
vor. Die folgenden KI-Systeme sollen demzufolge zur künstlichen Intelligenz mit
hohem Risiko gehören: 1. KI zur Einstellung oder Auswahl natürlicher Personen, u. a.
Veröffentlichung gezielter Stellenanzeigen, Analyse und Filtern von Bewerbungen und
Bewertung von Kandidaten; 2. KI zur Entscheidungsfindung bei Beförderung und
Kündigung von arbeitsbezogenen Vertragsbeziehungen, zur Zuteilung von Aufgaben in
Abhängigkeit vom Verhalten oder von persönlichen Merkmalen des Einzelnen oder zur
Kontrolle oder Bewertung der Leistung und des Verhaltens von Personen im Rahmen
dieser Beziehungen. Diese Systeme „können erhebliche Auswirkungen auf die künftigen
Berufsaussichten und den Lebensunterhalt dieser Personen haben“ und „können
historische Diskriminierungsmuster fortsetzen“ (s. Artificial intelligence).
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
Gesetz über Beschäftigungsdeal: :
Das Gesetz
vom 3. Oktober 2022 über verschiedene Arbeitsbestimmungen ist veröffentlicht
worden. Es enthält die Maßnahmen, die im Rahmen des Beschäftigungsdeals ergriffen
wurden. Danach können Vollzeitbeschäftigte ihre Arbeit in einer Vier-Tage-Woche
erledigen oder ihre Arbeitszeit in einem Zyklus von zwei aufeinanderfolgenden Wochen
frei gestalten. In diesem Zyklus können sie bis zu 9 Stunden am Tag und 45 Stunden
in der Woche arbeiten, solange die Arbeitszeit in der darauffolgenden Woche nur 31
Stunden beträgt, damit im Schnitt die normale wöchentliche Arbeitszeit eingehalten
wird. Das Gesetz begünstigt den Onlinehandel, indem es Arbeitgebern erlaubt,
Nachtarbeit durch Tarifvertrag (mit Zustimmung von nur einer Gewerkschaft) zwischen
20 Uhr und 24 Uhr sowie ab 5 Uhr einzuführen – oder im Rahmen eines Pilotprojekts
von 18 Monaten ihre Beschäftigten dazu aufzufordern, innerhalb der genannten
Zeiträume freiwillig Nachtarbeit zu erbringen, ohne dass dazu ein Tarifvertrag oder
eine Änderung der Arbeitsvorschriften erforderlich wäre. Des Weiteren sind
Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten nach diesem Gesetz verpflichtet, bis 2023
Vereinbarungen über das Recht auf Nichterreichbarkeit abzuschließen (s. Pressemitteilung).
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Kroatien
- Mindestlohn : Am 19.
Oktober hat die Regierung den Mindestlohn für 2023 auf 700 Euro brutto monatlich
festgelegt (5.274,15 HRK), das sind 560 Euro netto (4.219,32 HRK). Mit diesem Gesetz
erreicht der neue Mindestlohn 62,14 % des durchschnittlichen Bruttolohns. Seit
2016 ist der Bruttomindestlohn um mehr als 69 % gestiegen. Von der Erhöhung
werden 30.000 Beschäftigte profitieren, die den Mindestlohn erhalten, und
70.000, deren Lohn derzeit unter dem neuen Betrag liegt.
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Spanien
Geplante Reform des Kündigungsrechts :
Bei einem vom Verband der spanischen Wirtschaftsjournalisten
organisierten Treffen hat Arbeitsministerin Yolanda Diaz eine geplante Reform des
Kündigungsrechts angekündigt. Dazu gehört eine Neuformulierung der Kündigungsgründe
und eine Neuausrichtung hin zu einer „reparativen oder restaurativen Kündigung“, wie
sie es formulierte. Es handelt sich darum, die Höhe der Entschädigung nach den
Auswirkungen auszurichten, die diese Entlassung auf die jeweilige Person haben. Bei
der Berechnung der Entschädigung, die dem sozialen Dialog unterliegt, könnten
Faktoren wie Alter, Bildung, Geschlecht oder auch Einkommen und Haushaltsgröße
(Familie, Einzelperson) herangezogen werden (s. Pressemitteilung
von APIE).
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Griechenland
Gewerkschaftliche Repräsentativität :
Mit Entscheidung 2175/2022 vom 10. November hat der Staatsrat
eine Reform zur Repräsentativität von Gewerkschaften in Frage gestellt. Laut Gesetz
4808/2021 zum Arbeitsschutz und kraft Entscheidung Nr. 62599/26.8.2021 des
Arbeitsministers wurde ein allgemeines Register der Arbeitnehmer- und der
Arbeitgeberorganisationen (GEMISOE) eingerichtet, damit die gesetzlich anerkannten
Gewerkschaften an Tarifverhandlungen im Land teilnehmen können. Der Staatsrat
erklärte, dass die kumulative Aussetzung einer Reihe von Gewerkschaftsrechten bei
Nichtregistrierung oder Nichtaktualisierung der in dieses Register einzutragenden
Daten, die das Gesetz vorsieht, einen offensichtlich unverhältnismäßigen und
besonders schweren Eingriff in die Vereinigungsfreiheit darstellt und gegen die
Verfassung verstößt. Der Staatsrat hat weiterhin angemerkt, dass dieses Register
gegen die allgemeine Datenschutzverordnung verstößt, weil es die
Gewerkschaftszugehörigkeit offenlegt. Zu beachten ist auch, dass dieses Gesetz
Bestimmungen über die digitale Stimmabgabe von Arbeitnehmern enthält, die von den
Gewerkschaften aufgrund ihrer Verfassungswidrigkeit stark kritisiert werden (s. Pressemitteilung
der Gewerkschaft GSEE).
- Telearbeit aus gesundheitlichen
Gründen: Die Regierung hat ein Gesetz veröffentlicht,
das es Beschäftigten im Privatsektor erlaubt, ab dem 1. Januar 2023 aus
gesundheitlichen Gründen ins Homeoffice zu wechseln. In dem Gesetz sind eine
Reihe von Krankheiten oder Behinderungen festgelegt, die einen Wechsel zur
Telearbeit erlauben. Voraussetzung ist die Vorlage eines ärztlichen Attests (s.
Pressemitteilung).
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Irland
Gesetz über Trinkgelder : Die
Regierung hat angekündigt, dass am 1. Dezember eine Änderung des Gesetzes über Löhne
und Gehälter (Payment of Wages (Amendment) (Tips and Gratuities) Act 2022)
in Kraft treten wird. Damit erhalten Beschäftigte das Recht auf Trinkgelder und
Zuwendungen, die in elektronischer Form eingehen (s. IR Notes 180).
Trinkgelder müssen den Mitarbeitern auf faire Weise ausgezahlt werden, und die
Arbeitgeber sind verpflichtet, über die Art und Weise der Berechnung und Auszahlung
der Trinkgelder Auskunft zu geben (s. Pressemitteilung).
Eine Bestimmung, die von der Gewerkschaft ICTU begrüßt wird (s. Pressemitteilung).
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Italien
Arbeitsmarkt : Das nationale
Institut für Politikanalyse INAPP hat einen Bericht
über die strukturellen Schwächen des Arbeitsmarkts vorgestellt, der „immer noch in
der Prekarität gefangen scheint“, wie INAPP betont. Von den 2021 neu geschlossenen
Arbeitsverträgen sind sieben von zehn befristet. Der Anteil der unfreiwilligen
Teilzeitkräfte liegt bei 11,3 % (gegenüber einem Durchschnitt von 3,2 % im
OECD-Raum) und der Anteil der von Armut betroffenen Erwerbstätigen bei nunmehr 10,8
% aller Arbeitskräfte (im Vergleich zu 8,8 % in der EU) (s. Pressemitteilung).
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3.
Unternehmen
Betriebsvereinbarung
Sicherung eines Produktionsstandorts :
Der Betriebsrat des Automobilzulieferers Gestamp Griwe in Haynrode
(Deutschland) erhielt am 10. November den Deutschen Betriebsräte-Preis.
Ausgezeichnet wurde er für seine Arbeit, das Bestehen und die Zukunft des Standorts
zu sichern, der durch Umstrukturierungspläne und die Streichung von 145 Stellen
gefährdet war. Das Gremium leitete einen Prozess ein, der durch neue Aufträge, eine
jährliche Umsatzsteigerung von 25 Mio. Euro und Investitionen belohnt wurde (s. Projektvorstellung).
Für Christiane Benner, zweite Vorsitzende der IG Metall, unterstreicht dieser Fall
die Forderung nach mehr Mitbestimmungsrechten der Betriebsräte zur strategischen
Ausrichtung der Unternehmen in einem reformierten, zeitgemäßen
Betriebsverfassungsgesetz. „Dann könnte endlich den ideenlosen, ewiggleichen Plänen
der Arbeitgeber effektiver etwas entgegengesetzt werden“, so Benner (s. Pressemitteilung
der IG Metall).
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- Digitalisierung : Die
Unternehmensleitung der schwedischen Modekette H&M und die deutsche
Gewerkschaft ver.di haben einen Tarifvertrag unterzeichnet, um die 14.300
Beschäftigten des Unternehmens in Deutschland an der digitalen Transformation zu
beteiligen. Die Beteiligungsrechte des Gesamtbetriebsrats werden erweitert und
ein „Digitalisierungsbeirat“ eingesetzt, der aus Vertretern von ver.di und
H&M besteht. Dieser kann eigene Vorschläge sowie Vorschläge der Belegschaft
zur Umsetzung der Digitalisierung einbringen. Der Vertrag sieht ferner die
Beteiligung von Beschäftigten in Testfilialen vor sowie einen besonderen
Kündigungs- und Abgruppierungsschutz von Filialbeschäftigten. Und schließlich
sollen Sonderzahlungen in Abhängigkeit von der Umsatzentwicklung gezahlt werden,
um den Rückgang der Provisionen auf den Verkauf im Geschäft aufgrund der
Entwicklung des Online-Verkaufs auszugleichen (s. Pressemitteilung von ver.di
und UNI
Europa).
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4. Studien
und Berichte
Beteiligung an den Vorteilen des
Wirtschaftswachstums : Während die Rückkehr der Inflation
die Frage nach einer Beteiligung an den Vorteilen des wirtschaftlichen Wachstums
wieder in den Mittelpunkt der Diskussionen rückt, veröffentlichte der britische
Gewerkschaftsverband TUC am 16. Oktober einen Bericht mit der Forderung nach
Unternehmen „die für die Beschäftigten arbeiten“ (Companies
for People – How to make business work for workers). Der Bericht zeigt die
Entwicklung der Dividenden (+6,3 % jährlich) und Löhne (+1,9 %) zwischen 2008 und
2019 und weist darauf hin, dass der Durchschnittslohn real (nach Berücksichtigung
der Inflation) jährlich um 0,3 % gesunken ist, während die Dividenden jährlich um 4
% gestiegen sind. Der Bericht stellt eine Verbindung her zwischen der an Business
Schools vermittelten Lehre über Strategien, die sich am Shareholder Value
orientieren, und der Zunahme prekärer Beschäftigungsformen, die dazu führen, dass
die Beschäftigten die Verlierer sind. Um einen Ausgleich zwischen den Interessen der
Aktionäre und denen der Beschäftigten herbeizuführen, unterbreitet der Bericht eine
Reihe von Empfehlungen: Zu den Aufgaben von Vorstandsmitgliedern soll es gehören,
sich auf den langfristigen Erfolg des Unternehmens zu konzentrieren; ein Drittel der
Sitze des Leitungsorgans eines Unternehmens mit mehr als 250 Beschäftigten soll von
Arbeitnehmervertretern besetzt sein; Tarifverhandlungen sollen gestärkt werden, um
den Zugang von Gewerkschaften zu den Arbeitsplätzen und deren Anerkennungsverfahren
zu erleichtern oder auch Empfehlungen, um der Fragmentierung von Arbeitsbeziehungen
entgegenzuwirken, indem eine gesamtschuldnerische Haftung für die grundlegenden
Arbeitsrechte in britischen Lieferketten eingeführt wird (s. Mitteilung).
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