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IR Notes 197 – 30 November 2022
www.irshare.eu
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Leitartikel
Vorteile von Eurobetriebsräten
Eurofound hat ein neues Arbeitspapier
veröffentlicht, worin die Funktionsweise
der Eurobetriebsräte in 11 multinationalen Unternehmen (*) bewertet
wird. Die Bewertung erfolgte anhand von Fallstudien, die von
Astrées und IR Share gemeinsam durchgeführt wurden. Dieser
Bericht wird in die Arbeit der Akteure einfließen, die an der
derzeitigen Überarbeitung der EBR-Richtlinie beteiligt
sind. Die Interviews
wurden mit den Führungskräften und den Vorsitzenden der 11
Eurobetriebsräte getrennt geführt, die deren Aussagen zufolge gut
funktionieren. Was sagen uns diese guten Vorbilder? Insgesamt
schätzen die EBR-Vorsitzenden in allen untersuchten Unternehmen die
Informationen, die ihnen von ihrer Unternehmensleitung übermittelt
werden. Die EBR-Vorsitzenden beurteilen den Austausch mit den
Entscheidungsträgern – manche kommunizieren direkt mit dem CEO –
durchweg positiv. Bei Umstrukturierungen dagegen geben mehr als die
Hälfte der EBR-Vorsitzenden an, dass es schwierig sei, rechtzeitig
Informationen zu erhalten, um entsprechend reagieren und
Stellungnahmen ausarbeiten zu können. Auch 28 Jahre nach
Verabschiedung der Richtlinie ist eine Unterrichtung und Anhörung
vor der Entscheidung der Unternehmensleitung nicht
selbstverständlich – auch nicht für Eurobetriebsräte, die einen
guten sozialen Dialog führen. Im Durchschnitt fällt die Bilanz etwas
düsterer aus. Was die Bedeutung des Radtke-Bericht bestätigt, der am
30. November dieses Jahres vom Ausschuss für Beschäftigung und
soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments angenommen wurde
und für schärfere Sanktionen bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen
plädiert. Ziel ist es sicherzustellen, dass die Missachtung von
Eurobetriebsräten keine Option mehr ist. Aus der Studie geht hervor,
dass manche Unternehmen ihr Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren
allmählich verbessert haben. Was aber keine Auswirkungen auf die
getroffenen Entscheidungen zu haben scheint. Die EBR haben dagegen
Ausschüsse eingerichtet, die die Umsetzung der Vorhaben in den
Ländern verfolgen und/oder den Verhandlungsführern auf lokaler Ebene
nützliche Informationen bereitgestellt. Andererseits zeigen die
Fallstudien, dass gesetzgeberische Maßnahmen, so notwendig sie auch
sind, nicht ausreichen, um die Rolle der EBR zu stärken. Hier sind
alle gefordert, denn ihre gute Funktionsweise hängt von zahlreichen
Akteuren ab. Weiterhin ist ihre Mittelausstattung entscheidend für
ihre Wirksamkeit. Trotz
der anhaltenden Schwierigkeiten bescheinigt der Bericht den Mehrwert
der EBR: Sie unterstützen den sozialen Dialog, vor allem in den
Ländern, in denen er nur schwach entwickelt ist, sie tragen zum
sozialen Frieden bei und ermöglichen ein Verständnis der
Unternehmensstrategie. Zahlreiche Faktoren wirken sich positiv auf
ihre Entwicklung aus, die jedoch einzeln betrachtet nicht
ausreichen, um Erfolg oder Misserfolg zu erklären. Der Mehrwert des
Eurobetriebsrats steigt mit zunehmendem Vertrauen. Zahlreiche EBR
haben wichtige Initiativen ergriffen, wie die Einrichtung von
Arbeitsgruppen, um ein Thema zu vertiefen, oder gemeinsam mit der
Unternehmensleitung ausgearbeitete Texte anzunehmen. Den Mehrwert
von Eurobetriebsräten besser zu kommunizieren und gute Praktiken zu
teilen sind zwei Maßnahmen, um ihre Funktionsweise zu verbessern und
die Gründung neuer EBR zu unterstützen.
(*) Air France KLM, Bayer, Bel, CEZ Group,
Club Med, Eiffage, Ericsson, Ferrero, Generali, Ineos,
Inditex.
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Agenda
1.
Dezember Online Seminar zur
Vorstellung der Studie von Visionary und Notus über die Telearbeit und
das Recht auf Nichterreichbarkeit, die für die Europäische Kommission
durchgeführt wurde. IR Share war an dieser Studie beteiligt und wird
einen Workshop leiten.
30. und 31. Januar
2023 Hamburg (Teilnahme per Video am ersten Tag möglich)
15. Hamburger Fachtagung für
Eurobetriebsräte und SE-Betriebsräte, veranstaltet von der EWC Academy.
Am ersten Tag geht es um die Überarbeitung der EBR-Richtlinie und um die
mit dem EBR von Engie abgeschlossene Vereinbarung zum Schutz der von
Bouygues übernommenen Beschäftigten. Außerdem gibt es einen Beitrag der
EBR-Vorsitzenden im französischen Pflegekonzern Orpea, die zweimal
entlassen und wieder eingestellt wurde. Programm
und Anmeldung, Französisch-Deutsch wird gedolmetscht.
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Über uns
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alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
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Das Team: Diese
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Nr.: 0621 Z 93933.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen
gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von
Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber
von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch
die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools
leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Mehr Frauen
in Führungsgremien
Am 22. November hat das Europäische Parlament den Vorschlag
für eine Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von
Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren börsennotierter
Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen angenommen (s. Entschließung
und Pressemitteilung
des Parlaments). Die Abgeordneten billigten den Standpunkt des Rats (s. Zusammenfassung),
nachdem letzterer auf der Grundlage des am 7. Juni erzielten Kompromisstexts (s. Pressemitteilung)
am 17. Oktober seine Zustimmung gegeben hatte (s. Pressemitteilung).
Die Richtlinie wird in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben
zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen umzusetzen. 2021 waren die Leitungsorgane der
größten börsennotierten Unternehmen nur zu 30,6 % mit Frauen besetzt – mit großen
Unterschieden zwischen den Ländern (von 45,3 % in Frankeich, aufgrund verbindlicher
Rechtsvorschriften, bis hin zu 8,5 % in Zypern, s. Gender
statistics database). Obwohl sich die Lage in der EU allmählich verbessert
hat (2016 gab es 23,6 % Frauen in Leitungsorganen gegenüber 8,2 % 2003), scheinen
freiwillige Maßnahmen der Unternehmen allein nicht auszureichen – daher jetzt diese
Gesetzesinitiative (s. Studie
des Parlaments und Zusammenfassung
und Gender equality strategy. Nach
der Richtlinie müssen börsennotierte Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten
spätestens bis zum 30. Juni 2026 eines der beiden Ziele erreicht haben: Mitglieder
des unterrepräsentierten Geschlechts besetzen 1. mindestens 40 % der Posten nicht
geschäftsführender Direktoren; 2. mindestens 33 % aller Posten geschäftsführender
oder nicht geschäftsführender Direktoren. Unternehmen, die diese Ziele nicht
erreichen, müssen ihre Auswahl- und Ernennungsverfahren für Direktoren auf der
Grundlage klarer, neutral formulierter und eindeutiger Kriterien anpassen. Bei
gleichen Qualifikationen und Kompetenzen wird dem Kandidaten des
unterrepräsentierten Geschlechts Vorrang eingeräumt. Einmal jährlich müssen
Unternehmen Informationen über die Vertretung von Frauen und Männern in ihren
Leitungsorganen sowie die Maßnahmen veröffentlichen, die sie ergreifen, um diese
Ziele zu erreichen. Jeder Mitgliedstaat veröffentlicht „auf leicht zugängliche und
zentralisierte Weise“ eine Liste der Unternehmen, die eine der Zielvorgaben erreicht
haben. Unternehmen, die diese Ziele nicht erreichen, müssen die Gründe dafür nennen
und die bereits ergriffenen oder vorgesehenen Maßnahmen darlegen. Die
Mitgliedstaaten müssen Sanktionen durchsetzen, die wirksam, verhältnismäßig und
abschreckend sind. Eine gerichtliche Instanz könnte Geldbußen verhängen und/oder
einen Beschluss über die Auswahl von Direktoren annullieren oder für nichtig
erklären, wenn diese gegen die Vorschriften der Richtlinie verstoßen. 2030 wird die
Kommission einen Bewertungsbericht zur Richtlinie erstellen und sich zu einer
Ausweitung des Anwendungsbereichs auf nicht börsennotierte Unternehmen mit mehr als
250 Beschäftigten äußern. Eine Mitberichterstatterin des Parlaments, die
österreichische Abgeordnete Evelyn Regner (S&D), gab in einer Pressekonferenz zu
verstehen, dass das Parlament gerne einen Schritt weiter gegangen wäre und KMU und
andere Leitungsposten mit aufgenommen hätte. Auch wenn diese Richtlinie auf einem
älteren Vorschlag basiert (er wurde 2012 von der Kommission vorgelegt) und im
Vergleich mit manchen nationalen Rechtsvorschriften nicht sehr innovativ ist, so
stärkt die Verabschiedung zweifelsohne die Forderung nach einem höheren Frauenanteil
in allen Führungspositionen. Die Aufgabe der Eurobetriebsräten wird es sein, die
Anwendung der Richtlinie zu überwachen und auf deren Ausweitung auf andere
Leitungsposten hinzuarbeiten.
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1.
Mitgliedstaaten
Belgien
Lohnstandard : Auf die von den
drei Gewerkschaftsverbänden eingereichte Beschwerde beim ILO-Ausschuss für
Vereinigungsfreiheit hat die ILO festgestellt, dass das Gesetz über Lohnstandards
(das sogenannte Lohngesetz von 1996) eine Verletzung des ILO-Übereinkommens 98 über
das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen darstellt (s. Bericht
des Ausschusses für Vereinigungsfreiheit). Das 2017 überarbeitete Gesetz sieht alle
zwei Jahre die Annahme eines branchenübergreifenden Lohnstandards mit Beteiligung
der Sozialpartner vor. Dieser Lohnstandard besteht in der Festsetzung einer
Höchstmarge für die Lohnkostenentwicklung, die dann landesweit auf den verschiedenen
Tarifverhandlungsebenen Anwendung findet. Die Gewerkschaften sind der Ansicht, dass
diese Obergrenze den Sozialpartnern bei den Lohnverhandlungen keine Freiheiten mehr
lässt. Die ILO sieht in diesem Gesetz einen Angriff auf die Autonomie der
Sozialpartner. Es ist nicht Sache der Regierung, kraft Gesetz die Kriterien
festzulegen, nach denen Lohnverhandlungen stattzufinden haben. Folglich fordern die
Gewerkschaften die Regierung auf, das Gesetz zu überarbeiten (s. Pressemitteilungen
von FGTB
und CSC).
Die Arbeitgeberorganisationen lehnen eine Änderung des Gesetzes ab und stützen sich
auf diese Entscheidung, um ein weiteres Instrument in Frage zu stellen: die
automatische Inflationsanpassung aller Löhne und Gehälter, die den Sozialpartnern
ihrer Meinung nach ihre Verhandlungsautonomie nimmt.
- Arbeitsunfähigkeit: Das Gesetz
vom 30. Oktober 2022 legt verschiedene Bestimmungen in Bezug auf
Arbeitsunfähigkeit fest. Es enthält drei arbeitsrechtliche Maßnahmen im
Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten aufgrund von Krankheit
oder Unfall (s. Pressemitteilung).
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Spanien
Umweltinformationen : Der
Gewerkschaftsbund UGT hat mit Hilfe des Ministeriums für den ökologischen Übergang
und die demographische Herausforderung Informationsblätter für Arbeitnehmer und
Gewerkschafter erstellt, um diesen die Position der UGT zu den umweltrelevanten und
sozialen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel zu erläutern.
Diese Infoblätter
decken 8 Bereiche ab, u.a. den Klimawandel, die Kreislaufwirtschaft und Abfälle
sowie ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit. Ziel ist es, dass die
Beschäftigten „zur öko-sozialen Vision der Gewerkschaft für einen gerechten
ökologischen Wandel beitragen‟ können und „sich an den Maßnahmen beteiligen, die im
Rahmen von Tarifverhandlungen und im sozialen Dialog in ihren Unternehmen oder in
ihrem Wirtschaftszweig ergriffen werden‟ (s. Pressemitteilung).
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Frankreich
Arbeitsmarktreform : Das
Parlament hat das Gesetzesvorhaben
zu Dringlichkeitsmaßnahmen für die Funktion des Arbeitsmarktes zwecks
Vollbeschäftigung endgültig
angenommen. Darin werden einige Regeln des Arbeitslosensystems geändert, u. a.
können konjunkturabhängig bestimmte Parameter der Arbeitslosenunterstützung
flexibler gehandhabt werden. Ferner wird ein Verfahren eingerichtet, wonach ein
Arbeitgeber davon ausgehen kann, dass ein Arbeitnehmer, der sich von seinem
Arbeitsplatz fernhält, gekündigt hat (s. Pressemitteilung
des Arbeitsministeriums).
- Europäisches Recht: Am 23.
November hat die Regierung ein Gesetzesvorhaben
angenommen, mit dem das französische Recht u. a. im Sozial- und Arbeitsbereich
an EU-Recht angepasst wird (s. Mitteilung).
Der Rechtsakt gewährleistet die Umsetzung der Richtlinien 2019/1158 vom 20. Juni
2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende
Angehörige (IR Notes
112 und IR
Notes 124) und 2019/1152 vom 20. Juni 2019 über transparente und
vorhersehbare Arbeitsbedingungen (s. IR Notes 89 und
IR Notes 101).
Er berücksichtigt bestimmte Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union: So
muss laut einem Urteil des EuGh die Entlassungsentschädigung eines Arbeitnehmers
im Erziehungsurlaub auf Teilzeitbasis auf der Grundlage der vor dem Elternurlaub
ausgeübten Vollzeitarbeit erfolgen (s. IR Notes
120).
- Verhandlungen zur Verteilung der
Wertschöpfung: Am 8. November haben die Sozialpartner
branchenübergreifende Verhandlungen über die Verteilung der Wertschöpfung in
Unternehmen aufgenommen. Ziel ist eine bessere Beteiligung der Arbeitnehmer an
den Unternehmensgewinnen. Die Sozialpartner wurden von der Regierung
aufgefordert, drei Schwerpunkte zu setzen: 1. die Vorteile der verschiedenen
bestehenden Systeme zur Kapitalbeteiligung (Erfolgsbeteiligung,
Gewinnbeteiligung, betriebliche Vermögensbildung, Belegschaftsaktien etc.) vor
allem in den kleineren Unternehmen zu verallgemeinern; 2. die verschiedenen
Systeme zu vereinfachen und 3. betriebliche Vermögensbildung auf „wichtige
Prioritäten von gemeinsamem Interesse“ auszurichten, wie den ökologischen
Wandel.
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Irland
Recht auf Telearbeit : Die
Regierung hat am 9. November die Aufnahme des Rechts auf Telearbeit in das
Gesetzesvorhaben über die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gebilligt, über
das das Parlament bis Ende des Jahres abstimmen dürfte/ich würde sagen, das
Parlament sollte bis Jahresende darüber abstimmen#. Damit wird die Einführung dieses
neuen Rechts, das zuvor Gegenstand eines gesonderten Gesetzesentwurfs war,
beschleunigt (s. IR
Notes 180). Mit diesem neuen Gesetz erhalten alle Arbeitnehmer das Recht,
Telearbeit zu beantragen. Dagegen bleibt das Recht auf sonstige flexible
Arbeitsformen wie kürzere oder flexiblere Arbeitszeiten Eltern und pflegenden
Angehörigen vorbehalten. Verglichen mit dem ursprünglichen Vorhaben verzichtet die
Regierung auf die lange Liste von Gründen, aus denen Arbeitgeber den Wechsel zur
Telearbeit verweigern könnten und ersetzt diese durch eine allgemeine Verpflichtung
des Arbeitgebers, bei Prüfung eines Antrags sowohl seine Bedürfnisse als auch die
des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Gleichzeitig muss der Arbeitgeber einen
Verhaltenskodex in Bezug auf flexible Arbeit und Telearbeit befolgen, der
gleichzeitig mit dem Gesetz veröffentlicht wird.
> Siehe auch: die Mitteilungen
der Regierung
und der Gewerkschaft
ICTU, die die Zusage der Regierung begrüßt, zwei Jahre nach Inkrafttreten
des Gesetzes die Ausweitung des Rechts auf alle flexiblen Arbeitsformen – nicht nur
die Telearbeit – auf alle Beschäftigten zu prüfen.
- Existenzsichernder Lebensunterhalt:
Die Regierung kündigte die Einführung eines landesweiten
existenzsichernden Lebensunterhalts für Beschäftigte an, der 60 % des
durchschnittlichen Stundenlohns betragen soll. Er soll über einen Zeitraum von
vier Jahren eingeführt werden. Im ersten Schritt soll der Mindestlohn ab 1.
Januar 2023 um 80 % auf 11,30 Euro angehoben werden. Der Mindestlohn wird dann
progressiv erhöht, bis er 60 % des durchschnittlichen Stundenlohns erreicht.
2026 wird der existenzsichernde Lebensunterhalt den Mindestlohn ersetzen (s. Pressemitteilung).
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Niederlande
Sozialplan für Selbständige : Im
Hinblick auf das Vorhaben von Deliveroo, sich vom niederländischen Markt
zurückzuziehen, hat die Gewerkschaft FNV mit dem Essenslieferdienst einen Sozialplan
vereinbart. Denn ab 30. November werden 9.000 Fahrer ihren Arbeitsplatz verlieren.
Die FNV erzielte für alle Fahrer mit mindestens einem Jahr Betriebszugehörigkeit
eine Entschädigung von 38 % ihrer Einnahmen der letzten 12 Monate, mit einem
Zuschlag je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit. Ein seltenes Beispiel für eine
Vereinbarung, die eine Gewerkschaft für Selbstständige abschließt (s. Mitteilung).
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2.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
SVU-Arbeitsgruppen : Die
Unternehmensleitung des Baukonzerns
Vinci hat mit den Mitgliedern des besonderen
Verhandlungsgremiums am 13. September die Verhandlungen zur Überarbeitung der
EBR-Vereinbarung abgeschlossen. Die Mitglieder des BVG verhandelten im
Auftrag der Europäischen Föderation der Bau- und Holzarbeiter EFBH und des
Europäischen Verbands der Führungskräfte in der Bauindustrie (FECC). „Mit der
überarbeiteten Fassung werden die EBR-Ressourcen gestärkt und die Arbeit wirksamer“,
unterstreicht EBR-Vorsitzende Alexandra Charton (der französischen Gewerkschaft
CFDT). Die Vereinbarung, die für die Mitgliedstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraums und die Schweiz gilt, deckt auch das Vereinigte Königreich ab. Was
die Ressourcen angeht, so erhöht sich die jährliche Stundenanzahl für die
EBR-Aufgaben der Vorsitzenden von 200 auf 400 Stunden und die des engeren
Ausschusses von 120 auf 130 Stunden. Die Stundenanzahl der übrigen Mitglieder bleibt
unverändert bei 50 Stunden. Das EBR-Budget wird auf 55.000 Euro jährlich festgelegt,
um u. a. Reisen der Mitglieder des engeren Ausschusses in den betreffenden Ländern,
eine spezielle Schulung für ein Mitglied des engeren Ausschusses oder auch die
Anschaffung eine Computerausrüstung für Stellvertreter zu decken. Einer der
wichtigsten Beiträge ist die Einsetzung eines ständigen SVU-Ausschusses, der zweimal
im Jahr tagt. Er stellt die ordnungsgemäße Umsetzung der SVU-Verpflichtungen des
Konzerns sicher, die in der gemeinsamen Erklärung zur
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, den Umweltleitlinien
und „möglichen anderen künftigen Dokumenten der Arbeitsgruppen“ zum Ausdruck kommen.
„Zusätzlich zu diesem Ausschuss“, so Alexandra Charton, „möchte ich auf eine weitere
Verbesserung im SVU-Bereich hinweisen, nämlich die Einrichtung von
Ad-hoc-Arbeitsgruppen, die zu besonderen Themen arbeiten und deren Funktionsweise
und Ressourcen gemeinsam mit der Unternehmensleitung festgelegt werden (Programm,
erwartete Ergebnisse etc.).‟ Sie werden „zu Themen im Zusammenhang mit den aktuellen
transnationalen Herausforderungen des Konzerns“ arbeiten, wie Gesundheit und
Sicherheit, verantwortungsvolle Vergabe von Unteraufträgen oder auch
Sorgfaltspflicht. Diese Arbeitsgruppen haben 5 Mitglieder und können konzerninterne
Experten einladen oder auch externe Sachverständige, die aus EBR-Mitteln bezahlt
werden.
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Soziale Verpflichtung und Eindämmung der
Fehlzeiten : Am 17. November haben die Unternehmensleitung
von Korian und ihr EBR eine
gemeinsame Erklärung zur sozialen Verpflichtung und Verringerung von Fehlzeiten
angenommen – eine Erklärung, die das Ergebnis von Diskussionen innerhalb der
EBR-Arbeitsgruppe zu den Ursachen und Folgen von Fehlzeiten widerspiegelt (s. Pressemitteilung).
Sechs große Felder wurden als Ursache für Fehlzeiten ermittelt: Arbeitsbedingungen
und Arbeitsumfeld, Qualität des Managements, Arbeitsgewohnheiten, private Situation
des Beschäftigten, ungeeignete Arbeitsstelle sowie geistige und körperliche
Überlastung. Nach einem Erfahrungsaustausch der Arbeitsgruppenmitglieder aus 6
Ländern konnte eine Reihe von sozialen Verpflichtungen definiert werden. Sie dienen
der Eindämmung von Fehlzeiten und umfassen drei Bereiche: Qualität des Managements
und Arbeitsatmosphäre; Arbeitsorganisation und Zeitpläne sowie soziale und
psychologische Begleitung. Jedes im Konzern vertretene Land wird nun in diesen drei
Bereichen Maßnahmenpläne aufstellen. Die Verpflichtungen werden zwei Mal jährlich
vom SE-Betriebsrat überwacht, der am 18. November anstelle des EBR getreten ist,
nachdem Korian im Juni 2022 in eine SE umgewandelt wurde (s. Pressemitteilung
und IR Notes 189).
Mindestens zweimal im Jahr erhalten die Gewerkschaften in jedem Land Angaben zu den
Fehlzeiten, nach denen sie „die besonders gefährdeten Kategorien nach Geschlecht,
Altersgruppe, Betriebszugehörigkeit und Tätigkeit ermitteln können“. Damit soll in
diesem Berufsbereich, der einen hohen Personalmangel beklagt, die ungeplanten
Abwesenheiten verringert werden, die zu Störungen bei der Arbeit führen können, „was
eine Arbeitsüberlastung der anwesenden Beschäftigten zur Folge haben kann“.
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Brexit : Das Employment Appeal
Tribunal (EAT) (Berufungsgericht für Arbeitssachen) Großbritanniens hat am 4.
November ein Urteil in einem
Verfahren zwischen der Fluggesellschaft Easyjet und ihrem
Eurobetriebsrat gefällt. Die Unternehmensleitung hatte die Zuständigkeit des Central
Arbitration Committee (CAC) in Frage gestellt, die erste arbeitsrechtliche Instanz
für EBR-Streitigkeiten in Großbritannien. Das Berufungsgericht gibt dem EBR Recht,
bestätigt die Zuständigkeit des CAC und entscheidet, dass das nach dem Brexit
geänderte britische EBR-Gesetz (TICER) „weiterhin für Eurobetriebsräte gilt, die vor
dem Ende der Brexit-Übergangszeit eingerichtet wurden“ (v. Brexit and labour standards).
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Länderübergreifende Vereinbarung
Next normal : Die
Unternehmensleitung des italienischen Versicherungskonzerns Generali und sein EBR haben am
22. November in einer Plenarsitzung eine gemeinsame Erklärung über eine neue Form
des nachhaltigen Arbeitens angenommen. (Anm.d.Red.: Die Erklärung wird nach
Überprüfung und Unterzeichnung durch die Parteien online gestellt). Darin werden die
Grundsätze für die neuen hybriden Arbeitsmodelle festgelegt, die sowohl
Präsenzarbeit am Arbeitsplatz als auch Telearbeit vorsehen. Ferner wird das Recht
eingeführt, sich nach dem Arbeitstag komplett vom System und den Arbeitsgeräten
abzumelden und außerhalb der Arbeitszeiten oder während der Ruhezeiten nicht auf
Mitteilungen des Unternehmens zu reagieren. Der EBR wird die Umsetzung der Erklärung
überwachen. „Die Erklärung wird Auswirkungen in den Ländern haben, in denen die
Beschäftigten in einer schwachen Verhandlungsposition sind“, so EBR-Vorsitzende
Carole Bourner (CFDT). „Dies gilt vor allem in Ländern mit geringer
Beschäftigtenzahl sowie für die meisten mittel- und osteuropäischen Länder, wo der
soziale Dialog nur schwach entwickelt ist. Beschäftigte und ihre Vertreter werden
sich auf diese Erklärung berufen können, um mit ihrer Unternehmensleitung einen
Dialog einzuleiten. Die zentrale Konzernleitung wird sich mit den lokalen
Geschäftsführungen über die Erklärung austauschen, um einen Dialog einzuleiten.“
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