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IR Notes 198 – 14 Dezember 2022
www.irshare.eu
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*** Das gesamte IR Share-Team wünscht Ihnen
frohe Festtage zum Jahreswechsel. Nach einer kurzen Winterpause
geht es am 14. Januar 2022 weiter mit IR Notes 199. Doch bis
dahin müssen Sie nicht ganz auf Informationen verzichten: Die
Website von IR Share wird aktualisiert und Sie können uns auch
auf Twitter folgen @IR_Share.***
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Eine Frage an…
Sotiroula Charalambous, Generalsekretärin der Panzyprischen
Arbeitergewerkschaft (PEO)
Was
sind derzeit Ihre größten
Baustellen? An erster Stelle die Auswirkungen der
Inflation auf die Beschäftigten. Aufgrund der steigenden Preise für
Strom und Lebensmittel dürfte die Inflation bis Ende des Jahres bei
10 % liegen. Wir haben von der Regierung Maßnahmen zur Unterstützung
des Einkommens aller Beschäftigten gefordert. Leider schaffen die
ergriffenen Maßnahmen nur teilweise und punktuelle Abhilfe in Form
von finanzieller Unterstützung für die Ärmsten der Armen und zielen
nicht auf die Erhaltung des Lebensstandards der Beschäftigten ab.
Wir haben die Regierung aufgefordert, die Mehrwertsteuer auf
lebensnotwenige Güter zu senken, den Steuersatz auf die Übergewinne
von Stromproduzenten, die mit erneuerbaren Energieträgern arbeiten,
anzuheben, oder die Sozialleistungen zu erhöhen – ohne Erfolg. Der
Mindestlohn beispielsweise liegt seit 2014 unverändert bei 480 Euro.
Angesichts der seit 2013 herrschenden Inflation ist es verständlich,
dass diese Menschen ums Überleben kämpfen. Ein weiteres Thema ist
das System für den Lebenshaltungskostenzuschuss (COLA), das es seit
1944 gibt. COLA ist ein Lohnindexierungssystem, bei dem die Löhne an
die Schwankungen des Verbraucherpreisindexes angepasst werden.
Dieses System wurde für den Zeitraum 2013-2017 ausgesetzt, in dem
Zypern unter der Aufsicht der Troika (EU-Kommission, EZB und IWF)
stand. 2018 wurde es wieder eingesetzt und zwar auf der Grundlage
einer Dreier-Vereinbarung, die 2017 zwischen den Sozialpartnern und
der Regierung geschlossen wurde. Seither wird die Anpassung jährlich
zu Anfang des Jahres vorgenommen – und nicht alle sechs Monate -,
und auch nur dann, wenn im zweiten und dritten Quartal des Vorjahres
positive BIP-Wachstumsraten erzielt wurden. Bis Ende 2022 erfolgte
die Anpassung auf der Grundlage der Hälfte der Inflationsrate.
Derzeit führen wir Verhandlungen über eine neue Dreier-Vereinbarung.
Die Arbeitgeber setzen sich dafür ein, das System abzuschaffen,
während die Gewerkschaften einstimmig die Forderung vertreten, dass
das System die Inflationsrate in voller Höhe berücksichtigen sollte.
Ein drittes Thema ist der gesetzliche Mindestlohn, den die Regierung
per Verordnung auf 855 Euro pro Monat ab 1. Januar 2023 festgelegt
hat. Das reicht nicht aus: Zum einen liegt er unter der
Armutsgrenze. Zum anderen gibt es im Arbeitsrecht keine
Mindestvorgaben für die Länge einer Arbeitswoche.
Mindestlohnempfänger erhalten den Mindestlohn, egal ob sie 38 oder
48 Stunden arbeiten. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass
Arbeitgeber Beschäftigte davon abhalten wollen, sich einer
Gewerkschaft anzuschließen, damit sie keine Tarifverträge anwenden
müssen, die höhere Mindestlöhne vorschreiben. Mit der Einführung des
neuen Mindestlohns handelt die Regierung gegen die Ziele der neu
angenommenen EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne, die
Tarifverhandlungen unterstützen und die Zahl der von Tarifverträgen
abgedeckten Arbeitnehmern in der EU deutlich erhöhen soll.
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Agenda
30. und 31. Januar
2023 Hamburg (Teilnahme per Video am ersten Tag möglich)
15. Hamburger Fachtagung für
Eurobetriebsräte und SE-Betriebsräte, veranstaltet von der EWC Academy.
Am ersten Tag geht es um die Überarbeitung der EBR-Richtlinie und um die
mit dem EBR von Engie abgeschlossene Vereinbarung zum Schutz der von
Bouygues übernommenen Beschäftigten. Außerdem gibt es einen Beitrag der
EBR-Vorsitzenden im französischen Pflegekonzern Orpea, die zweimal
entlassen und wieder eingestellt wurde. Programm
und Anmeldung, Französisch-Deutsch wird gedolmetscht.
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Über uns
IR Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 248,00 Euro
zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei
Pascale Turlan
und
Frédéric
Turlan. Erfahren Sie mehr über
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Impressum.
Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy –
Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 – Stammkapital 1.500 Euro –
Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die
Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: Ideal prod – 14 rue Auguste
Morel – 89100 Sens – Frankreich – Tel.: + 33 (0)3 86 83 21 21. CPPAP
Nr.: 0621 Z 93933.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen
gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von
Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber
von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch
die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools
leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Daimler
Truck: Erster Export eines EBR in Drittländer
Mit der Einrichtung des Europäischen und Weltbetriebsrats bei Daimler Truck wurde in
der EBR-Geschichte ein Meilenstein gesetzt. Zum ersten Mal wird das in der
EBR-Richtlinie 2009/38 vorgesehene Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren in einem
Unternehmen auch auf transnationale Projekte angewandt, die einen Mitgliedstaat und
ein oder mehrere Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums betreffen, oder
auf Vorhaben, die mehrere Länder außerhalb Europas betreffen (s. Mitteilung der IG Metall). Das
Unternehmen Daimler Truck (weltweit 100.000 Beschäftigte), das 2021 durch Abspaltung
der Geschäftsfelder Lkw und Omnibusse von der Daimler AG entstand, und der
Gesamtbetriebsrat einigten sich im November über eine Vereinbarung, mit der eine
Arbeitnehmervertretung eingerichtet wird, die sowohl die Länder im Europäischen
Wirtschaftsraum als auch Drittstaaten abdeckt. „Bei Daimler war es auch vorher schon
üblich, dass europäische und außereuropäische Themen gemeinsam behandelt wurden“,
sagt Ralf Götz (Verhandlungsführer der IG Metall). „Als wir die Verhandlungen über
die Einrichtung eines EBR im neuen Unternehmen Daimler Truck aufnahmen, war es unser
Ziel, die bisherige Vereinbarung nach Art. 13 durch eine Vereinbarung abzulösen, wo
die EBR-Richtlinie vollumfänglich gilt. Es galt also, das europäische Recht zu
stärken. Zusätzlich ging es auch darum, die existierende Vorgehensweise zu
formalisieren und einen erweiterten Anwendungsbereich in die EBR-Vereinbarung
aufzunehmen, der die Länder außerhalb der EU einbezieht.“ Formal wird das
Gremium über eine EBR-Vereinbarung eingesetzt, deren geographischer Geltungsbereich
Nicht-EU-Staaten einschließt. Sie wird in Kürze von der Unternehmensleitung und dem
gemäß Richtlinie 2009/38 eingesetzten besonderen Verhandlungsgremium
unterzeichnet. Innerhalb des EBR/WBR ist ein fünfköpfiges Präsidium für die
Koordination von europäischen Angelegenheiten zuständig. Ein Geschäftsführender
Ausschuss (GA) aus sechs Mitgliedern (von denen einige auch dem Präsidium angehören)
sind für Themen zuständig, die über Europa hinausgehen. EBR/WBR-Vorsitzender ist
Michael Brecht (IG-Metall), der gleichzeitig Gesamtbetriebsratsvorsitzender in
Deutschland ist. (s. Global works council). Es ist
uns gelungen, „die klaren gesetzlich flankierten Unterrichtungs- und Anhörungsrechte
der Europäer und Europäerinnen auch auf die Länder außerhalb Europas auszuweiten“,
sagt Ralf Götz. „In der Folge verfügen die Länder außerhalb der Europäischen Union
über die gleichen Rechte und Pflichten wie diejenigen der EU, für die die EBR
Richtlinie unmittelbar gilt. Das ist aus unserer Sicht vorbildlich, international
beispielhaft und mit Blick auf die Durchsetzung von Menschen- und
Gewerkschaftsrechten international von größter Relevanz.“ Ein hoch aktueller
Hinweis, denn Daimler Truck stellte am 9. Dezember eine Grundsatzerklärung
zu sozialer Verantwortung und Menschenrechten vor, die von der
Unternehmensleitung und dem Gesamtbetriebsrat zusammen mit dem neuen EBR/WBR und dem
internationalen Gewerkschaftsverband IndustriAll Global Union unterzeichnet wurde
(s. Mitteilung).
Die Erklärung folgt den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der
Vereinten Nationen und trägt den neuen Entwicklungen wie Datenschutz und Künstliche
Intelligenz Rechnung. In dem neuen Europäischen und Weltbetriebsrat sind aktuell 23
Länder gemäß ihrer Beschäftigtenzahl durch insgesamt 38 Mitglieder vertreten.
„Damit verfügen wir über ein praktisch weltweites Netzwerk von
Arbeitnehmervertreterinnen und –vertretern, die Regelverstöße oder Missstände in
eigenen Gesellschaften oder bei Zulieferern in das Gremium einbringen können“, so
Michael Brecht (s. Interview).
Und zum Schluss eine weitere große Premiere in der Geschichte der Eurobetriebsräte:
Zu den 9 Menüpunkten der Corporate Website gehört neben den üblichen „Unternehmen“,
Investoren“, Produkte“ etc. der Punkt Betriebsrat,
unter dem die Vertretungsgremien des Konzerns, u. a. der EBR, vorgestellt werden.
Unter den DAX40-Unternehmen in Deutschland ist das einmalig – wahrscheinlich auch
deutschland- und europaweit.
> Siehe
auch Pressemitteilung
von IndustriAll Global Union zur Sitzung des EBR/WBR.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Überarbeitung der EBR-Richtlinie :
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des
Europäischen Parlaments hat am 30. November den Legislativbericht über die
Überarbeitung der EBR-Richtlinie 2009/38 angenommen. Im Januar soll er in
der Plenarsitzung des Parlaments angenommen werden. Die Europäische Kommission wird
aufgefordert, bis zum 31. Januar 2024 einen überarbeiteten Vorschlag vorzulegen. Der
Bericht, der mit einer bequemen Mehrheit angenommen wurde (33 Ja-Stimmen, 6
Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen), fordert keine vollständige Neufassung der
Richtlinie. Geschickt will er drei große Schwächen korrigieren: 1.
Länderübergreifende Angelegenheiten werden präzisiert. Erwägungsgrund 16 der
Richtlinie wird im Hauptteil der Richtlinie in die Definition länderübergreifender
Angelegenheiten aufgenommen. Damit wird dieser verbindlich. Betroffen sind Fälle,
bei denen „vernünftigerweise zu erwarten ist“, dass Angelegenheiten, die einen
Standort betreffen, in absehbarer Zukunft Auswirkungen auf andere Standorte in
anderen Mitgliedstaaten haben oder haben könnten. Gleiches gilt für Entscheidungen,
die ein Unternehmen in einem Mitgliedstaat treffen will, die sich aber in einem
anderen Mitgliedstaat auswirken. 2. Die Anhörung wird gestärkt: Sie soll so
durchgeführt werden, dass Arbeitnehmervertreter rechtzeitig „vor der abschließenden
Entscheidung“ eine begründete Antwort der zentralen Unternehmensleitung erhalten. 3.
Die missbräuchliche Berufung auf Vertraulichkeit der Informationen wird
eingeschränkt. Ein weiterer wichtiger Beitrag ist der Wunsch, das Recht auf
Unterrichtung und Anhörung zu gewährleisten. So müssen die Mitgliedstaaten
„wirksame, rechtzeitig zugängliche rechtliche Verfahren einführen, um u. a. eine
vorübergehende Aussetzung von Entscheidungen der zentralen Leitung zu beantragen,
wenn diese angefochten werden […]“. Ferner werden Sanktionen mit wirklich
abschreckender Wirkung verlangt: Finanzielle Strafzahlungen von maximal 10 Mio. Euro
oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens im letzten Geschäftsjahr,
wobei der höhere Betrag angesetzt wird. Bei „vorsätzlichen Verstößen“ werden die
Sanktionen verdoppelt. Eine strenge Auflage, die zum Teil die „Nein-Stimmen“ der
Mitglieder der Renew Europe Fraktion erklärt. Ferner will der Bericht die
„Ausnahme-Vereinbarungen“ abschaffen: Alle bestehenden Vereinbarungen „fallen unter
den Anwendungsbereich dieser Richtlinie, ohne dass eine Neuverhandlung erforderlich
ist“. Schließlich soll bei der Aus- oder Neuverhandlung von EBR-Vereinbarungen auch
ein Ziel für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis festgelegt werden: Mitglieder
des unterrepräsentierten Geschlechts müssen mindestens 40 % der EBR-Vertreter
stellen und 40 % der Posten im engeren Ausschuss besetzen.
> Siehe
auch: Sehr positive Reaktionen der Gewerkschaften
(Mitteilungen von IndustriAll Europe
oder von NSZZ Solidarność). Isabelle
Schömann, stellvertretende Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbunds
sieht in dem Bericht ein klares Signal der Europaabgeordneten an die Europäischen
Kommission, die Eurobetriebsräte zu stärken und ihren Anspruch auf Unterrichtung und
Anhörung durchzusetzen (s. Pressemitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
- Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen :
Die Regierung hat am 7. Dezember mit einer öffentlichen Konsultation
begonnen, damit ein Gesetzentwurf erarbeitet werden kann, der die Unternehmen
verpflichtet, Tarifverträge bei der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes
einzuhalten. Ziel der Regierung ist es, mit diesem Gesetzeswerk unfairen
Wettbewerb einzuschränken und Tarifverhandlungen zu stärken (s. Pressemitteilung).
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Spanien
Leitfaden zu Gesundheit und Sicherheit :
Der spanische Gewerkschaftsverband UGT stellte am 1. Dezember
einen Leitfaden
zu den Vertragsklauseln für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vor,
der sich an Verhandlungsführer richtet. Ziel ist es, in die Tarifverträge
Bestimmungen aufzunehmen, die geltende Vorschriften ergänzen und präzisieren,
beispielsweise im Hinblick auf die Bewertung von Berufs- und psychosozialen Risiken,
die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer Krebserkrankung, Prävention von extremen
klimatischen Bedingungen, Nichterreichbarkeit oder Telearbeit. Der Leitfaden
empfiehlt die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive bei der Risikobewertung
oder auch eine Erhöhung der Zeitguthaben der Präventionsbeauftragten (s. Pressemitteilung).
- Reindustrialisierung: Die
Regierung hat am 5. Dezember einen wichtigen Vorentwurf für ein neues Gesetz
angenommen. Ziel ist die Stärkung der Industrie, ihre Anpassung an die
Herausforderungen der Digitalisierung, der ökologischen Nachhaltigkeit und der
Kreislaufwirtschaft. Das Gesetzesvorhaben wurde im Rahmen des
Konjunkturprogramms angenommen und enthält ein gesondertes Kapitel über den
Prozess der Reindustrialisierung. Darin ist festgelegt, dass die Unternehmen
verpflichtet sind, unter bestimmten Umständen eine Schließung oder eine
Verringerung ihrer geschäftlichen Aktivitäten vorauszusehen, die zu einem
erheblichen Abbau von Arbeitsplätzen führen würde. Die betroffenen Akteure
müssen innerhalb einer bestimmten Frist mit Hilfe eines Runden Tischs zur
Reindustrialisierung, an dem auch die Regierung beteiligt ist, nach einer Lösung
suchen. Der Text sieht ferner vor, dass Unternehmen, die staatliche Hilfen in
Anspruch nehmen, die Arbeitsplätze für fünf Jahre (drei Jahre für KMU) erhalten
müssen (s. Pressemitteilung
und Präsentation).
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3.
Drittstaaten
Großbritannien
Ausdehnung der flexiblen Arbeit und
Einschränkung von Ausschließlichkeitsklauseln : Am 5.
Dezember kündigte die Regierung ihre Unterstützung für ein Gesetzesvorhaben an, das
allen Beschäftigten das Recht einräumt, ab dem ersten Arbeitstag bei ihrem
Arbeitgeber flexible Arbeit zu beantragen (Telearbeit, flexible oder gestaffelte
Arbeitszeiten, Jahresarbeitszeit etc.). Die derzeit bestehende Voraussetzung von 26
Wochen Betriebszugehörigkeit wird abgeschafft. Wenn ein Arbeitgeber diesem Wunsch
nicht nachkommen kann, muss er mit dem Beschäftigten andere Möglichkeiten
besprechen, bevor er den Antrag ablehnt. Beschäftigte dürfen pro Jahr zwei Anträge
stellen, und der Arbeitgeber hat zwei Monate Zeit, auf diese zu reagieren (anstelle
von bislang drei Monaten). Die Regierung, die hofft, dass sich dies positiv auf das
Allgemeinbefinden und die Produktivität der Beschäftigten auswirkt, will flexible
Arbeit zur neuen Norm machen. Das Gesetz, das Beschäftigte, deren Wochenverdienst
bei 123 Pfund oder darunter liegt, von den Ausschließlichkeitsklauseln befreit, die
eine Beschäftigung für mehrere Arbeitgeber untersagen, ist am 5. Dezember in Kraft
getreten (s. Pressemitteilung).
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4.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Umstrukturierung in mehreren Ländern :
Das Employment Appeal Tribunal (EAT) hat in einem Urteil vom 13. Dezember den
Einspruch der Unternehmensleitung von Adecco gegen die Entscheidung
des Central Arbitration Committee (CAC) zugunsten des EBR von Adecco (AEWC)
zurückgewiesen (s. IR
Notes 149). Das Berufungsgericht für Arbeitsrechtsfragen bestätigt das, was
CAC in erster Instanz entschieden hatte: 1. Die Klage des EBR ist zulässig; 2.
Kündigungen in mehr als einem Land sind „länderübergreifende“ Angelegenheiten.
Folglich muss die zentrale Leitung den AEWC zu einer außerordentlichen Sitzung
einberufen, um diesen mit Informationen zu versorgen und ein Anhörungsverfahren
einzuleiten; 3. Entscheidungen, die sich auf Kündigungen in mehr als einem Land
beziehen, müssen nicht auf ein und demselben Grund beruhen. Kündigungen, die mehr
oder weniger zum gleichen Zeitpunkt vorgenommen werden, stellen eine
länderübergreifende Angelegenheit da, auch wenn sie keinen „gemeinsamen Grund“
haben. Dieses Urteil richtet sich gegen die „Salami-Taktik“, die darin besteht, in
mehreren Ländern im Abstand von einigen Monaten Umstrukturierungsmaßnahmen
durchzuführen und zu behaupten, dass es sich nur um nationale Angelegenheiten
handele, die keine Anhörung des EBR erfordern. Mit dem Urteil wird eine Geldstrafe
verhängt: Das Unternehmen muss 25.000 £ (29.088 €) wegen Verletzung der
AEWC-Vereinbarung zahlen. Davon wurden 20.000 £ (23.270 €) aufgrund der Kündigungen
verhängt und 5.000 £ (5.818 €) wegen fehlender Informationen zu den nach Ländern
aufgeschlüsselten Umsatzzahlen des Unternehmens, die der AEWC angefordert hatte
(Entscheidung [2022] EAT 183).
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Negative Stellungnahme : Der EBR
des Konzerns Safran gab am 9.
November eine negative Stellungnahme zu einer industriellen Umstrukturierung der
europäischen Standorte von Safran Cabin in Deutschland und Tschechien ab. Nach
Besuchen vor Ort, zahlreichen Gesprächen mit der Unternehmensleitung und einem
Gutachten bezweifelt der EBR, dass „die wirtschaftliche und finanzielle Situation
von Safran Cabin das einzige Ziel des Vorhabens“ ist. Die negative Stellungnahme
beruht auf dem „völligen Fehlen von Garantien“ für den Erhalt des deutschen
Standorts Herborn sowie für gute Arbeitsbedingungen für die tschechischen
Beschäftigten, die die Produktion des deutschen Standorts übernehmen sollen (s. Pressemitteilung).
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Europäische
Gesellschaft
Verhandlungen scheitern : Im
Rahmen seiner Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE) ist es dem Konzern
JCDecaux, Nummer eins in der
Außenwerbung weltweit, nicht gelungen, eine Einigung über eine EBR-Vereinbarung zu
erzielen. Das Gremium muss daher auf der Grundlage des französischen Arbeitsrechts
errichtet werden, das die subsidiären Bestimmungen der Richtlinie über die
Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE umsetzt. Gemäß dem vom europäischen
Gewerkschaftsverband UNI Graphical benannten Experten Frédéric Touboul (CGT)
erfüllten die von der Unternehmensleitung gemachten Vorschläge nicht die
Bestimmungen des Arbeitsrechts, so dass die Verhandlungen im September scheiterten.
Der Konzern hat keinen EBR, obwohl er mit seiner Beschäftigtenzahl in den
Geltungsbereich der Richtlinie fällt (5.883 Beschäftigte in Europa, davon 2.740 in
Frankreich). „UNI Graphical zweifelt an dem echten Willen des Konzerns, einen EBR
einzurichten, deshalb forderte der Gewerkschaftsverband die schnelle Errichtung
dieses Gremiums und hat andernfalls mit einer Klage gedroht, um die Umwandlung in
eine SE anzufechten“, sagt Frédéric Touboul. Die Unternehmensleitung ihrerseits
behauptet, dass sich „der EBR im Gründungsprozess befinde“.
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Länderübergreifende Vereinbarung
Grundlegende Rechte : Nach
jahrelangem Druck seitens des internationalen Gewerkschaftsverbands UNI Global Union
unterzeichneten die Unternehmensleitung des Konzerns Teleperformance (440.000
Beschäftigte), dem weltweit führenden Call-Center-Anbieter, und der
Gewerkschaftsverband am 1. Dezember eine globale Vereinbarung (s. Mitteilung
von UNI Global Union, die Vereinbarung ist nicht öffentlich verfügbar). Die
Vereinbarung, die 88 Länder abdeckt, enthält die üblichen Bestimmungen zu
Gewerkschaftsfreiheit sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und eine
Verpflichtung zur Einsetzung von paritätischen Gesundheits- und
Sicherheitsausschüssen. Diese Ausschüsse erstellen Risikobewertungen und
berücksichtigen die erhöhten Risiken für mobile Beschäftigte, Content-Moderatoren,
Belästigung durch Kunden oder potenzielle Kunden sowie die Auswirkungen der
Überwachung auf Gesundheit und Sicherheit. Anhand einer IR Notes übermittelten F&Q-Seite geben die
Unterzeichnenden an, dass Bestimmungen der Vereinbarung, die über die rechtlichen
Anforderungen in bestimmten Ländern hinausgehen, ab sofort in Polen, El Salvador,
Kolumbien, Rumänien und auf Jamaika anwendbar sind. Bei Unstimmigkeiten wird die
Angelegenheit einem „neutralen Mediator“ vorgelegt. Wenn dies zu keinem Ergebnis
führt, kommt die Angelegenheit vor einen Schiedsrichter, damit eine „rechtskräftige
und verbindliche Entscheidung“ gemäß der Internationalen
Arbeitsschiedsgerichtsordnung (International Labour Arbitration and Conciliation
Rules) getroffen wird. In der Vereinbarung wird der Gewerkschaftsverband auch als
Stakeholder im Rahmen der Sorgfaltspflicht nach französischem Recht anerkannt.
Nachdem Christy Hoffman die gewerkschaftsfeindliche Haltung des Konzerns und die
gesundheitlichen und Sicherheitsrisiken Risiken am Arbeitsplatz regelmäßig
angeprangert hat, freut sie sich nun darauf, „Vertrauen aufzubauen und in den
kommenden Jahren eine konstruktive Beziehung mit Teleperformance zu führen.
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5. Studien
und Berichte
Gewalt am Arbeitsplatz : Am 5.
Dezember stellte die ILO die erste
weltweite Studie über Angaben zu Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
vor. Jede fünfte erwerbstätige Person (22,8 %) ist Opfer von physischer, psychischer
oder sexueller Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz. Die Umfrage wurde 2021 mit
75.000 Personen in 121 Ländern durchgeführt. Die ILO ruft zu einer schnellen
Umsetzung des Übereinkommens
190 auf (Pressemitteilung).
Während weltweit alle Regionen davon betroffen sind, gab es große Unterschiede in
geografischen Bereichen, nach Geschlecht und Einkommensniveau. So ist die
einkommensschwache Gruppe zu 16,2 % betroffen, die Gruppe mit mittlerem Einkommen zu
24 % und die der hohen Einkünfte zu 32 % betroffen. Am stärksten gefährdet sind
Frauen mit hohen Einkünften (38,7 %).
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