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IR Notes 2 – 29 Januar 2014
www.irshare.eu
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Über IR Share
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Interview
Alejandro Cercas, Spanischer Europaabgeordneter, Mitglied der Fraktion
Sozialisten & Demokraten (S&D) im Europäischen Parlament
Wie gehen Sie vor bei den
Recherchen für Ihren Bericht über die sozialen Folgen der
Maßnahmen der Troika in den vier Ländern, die finanzielle Hilfen
erhalten (Zypern, Irland, Griechenland und
Portugal)? Auf
der einen Seite haben wir eine Reihe von
Anhörungen durchgeführt und von den Arbeiten des
Informationsdienstes des Europäischen Parlaments profitiert
(Briefing: Austerity,
labour market and international treaties, 11.12.2013 ;
Briefing: Social
dimension of austerity measures, 10.12.2013). Der
Abschlussbericht wird im März dieses Jahres auf der Vollversammlung
des Europäischen Parlaments vorgestellt (siehe vorläufiger
Bericht). Wir stellen mit Entsetzen fest, dass die
Mitgliedstaaten Reformen eingeleitet haben, die offen gegen die
Europäische Sozialcharta, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union und gegen bestimmte ILO-Übereinkommen
verstoßen.
Wie lauten die ersten
Erkenntnisse? Die
Mitglieder der Troika haben nicht
verstanden, dass es bestimmte Grenzen gibt und dass bei allen
wirtschaftlichen Erwägungen auch die Rechtsgrundlage zu beachten
ist. Alle Untersuchungen zeigen, dass die Folgen für die
Tarifverhandlungen verheerend waren: Für mehr als die Hälfte der
Arbeitnehmer dieser Länder gibt es keine Tarifverträge mehr. Der
soziale Dialog wurde ausgeschaltet! Es scheint, als seien die
Sozialpartner mit Absicht nicht respektiert worden, was dazu geführt
hat, dass mehrere Jahrzehnte sozialer Dialog zerstört wurden.
Wird Ihr Bericht Empfehlungen
enthalten? Wir
sind der Ansicht, dass der Sozialdialog
wieder hergestellt werden muss, ihm muss wieder ein Platz eingeräumt
und das Arbeitsrecht neu aufgebaut werden. Wir verstehen, dass die
Krise eine Sparpolitik erfordert, aber wenn diese dazu führt, dass
ein Mindestlohn oder eine Mindestrente unter der Armutsgrenze
festgelegt wird, werden eindeutig Grenzen überschritten, die nicht
mehr akzeptiert werden können.
Sie können diese Arbeit unterstützen und auf LinkedIn
dem spanischen Berichterstatter Alejandro Cercas Ihre Ideen zur
Untersuchung mitteilen.
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IR Notes erscheint alle
14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites
Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er
kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR
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unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des
sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will.
IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der
Dubliner Stiftung (Eurofound).
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In den
Schlagzeilen
Laufende
Verhandlungen über die Richtlinie zur wirksameren Regulierung der
Arbeitnehmerentsendung
Zurzeit verhandeln die Vertreter des Rats, der Europäischen Kommission und des
Europäischen Parlaments in einem Trilog hinsichtlich der Richtlinie über die
Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, um diese noch vor Ende der
Legislaturperiode des Europäischen Parlaments durchzusetzen. Nach dem Kompromiss,
den die Mitgliedsländer am 9. Dezember (Pressemitteilung)
erzielten, haben bereits zwei Sitzungen stattgefunden; das Klima ist konstruktiv und
geprägt von der Bestrebung, die Verhandlungen erfolgreich abzuschließen. Die
Verhandlungsführer haben die unbequemen Punkte jedoch noch nicht angesprochen: 1/
Artikel 9 des Textes, in dem eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen werden, die von
den Mitgliedstaaten durchgeführt werden können, um gegen den Missbrauch im Rahmen
dieser Entsendungen vorzugehen. Nach dem von den Staaten erzielten Kompromiss können
Maßnahmen dieser Liste hinzugefügt werden, sofern sie angemessen sind – was darauf
hinausläuft, diese Einschätzung dem Gerichtshof der Europäischen Union zu überlassen
– und der Kommission mitgeteilt werden. Zwei Einschränkungen, die die
Verhandlungsführer des Parlaments gerne aufheben würden. 2/In Artikel 12 wird eine
gesamtschuldnerische Haftung zwischen Auftraggeber und Subunternehmer festgelegt, um
insbesondere die Zahlung der Löhne und Gehälter oder der Sozialbeiträge zu
garantieren. Der Kompromiss begrenzt diese Maßnahmen auf die direkte Vergabe von
Unteraufträgen und auf das Baugewerbe, während das Parlament sie auf alle Sektoren
sowie auf die direkte und indirekte Vergabe von Unteraufträgen ausweiten will. Diese
beiden Punkte standen auf der Tagesordnung der Sitzung vom 28. Januar.
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1.
Europäische Union Rechtsvorschriften
Rechtsvorschriften
- Ionisierende Strahlung:
Die am 5. Dezember 2013 erlassene Richtlinie 2013/59 des
Rates über die Exposition gegenüber ionisierender Strahlung ist im Amtsblatt
veröffentlicht worden (ABl. 17 Januar
2014, Nr. L 13, S. 1). In dieser Richtlinie werden die grundlegenden
Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber
ionisierender Strahlung festgelegt und fünf frühere Richtlinien aufgehoben. Sie
bezieht sich insbesondere auf den Schutz von Personen, die beruflicher
Exposition ausgesetzt sind, vor den Gefahren durch diese Strahlung. Die
Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie innerhalb der nächsten vier Jahre in
nationales Recht umsetzen.
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Entwürfe
- Öffentlicher Aufträge: das
Parlament hat in erster Lesung die Vorschläge der zwei Richtlinien angenommen,
bei denen es um die Vergabe
öffentlicher Aufträge und die Vergabe
von Konzessionsverträgen geht. Diese Vorschläge berücksichtigen zusammen
mit dem Kriterium des „wirtschaftlich günstigsten Angebots“ auch ökologische und
soziale Aspekte. Sie müssen jetzt vom Rat geprüft werden.
- Straßenverkehr: Am 15.
Januar hat das Parlament in zweiter Lesung eine Entschließung
betreffend den Standpunkt des Rates zum Erlass einer Verordnung über
Fahrtenschreiber im Straßenverkehr verabschiedet.
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Aktuell
- Europäisches Parlament:
Das Parlament hat in seiner letzten Plenarsitzung eine Reihe von Entschließungen
angenommen, nämlich:
–„zu
wirksamen Kontrollen am Arbeitsplatz als Strategie zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen in Europa“. Darin geht es vor allem um die Bekämpfung
der Scheinselbstständigkeit und missbräuchlicher Praktiken im Rahmen der
Entsendung von Arbeitnehmern. – „zur
finanziellen Beteiligung der Arbeitnehmer an den Unternehmensgewinnen“,
um „die bestehenden Programme zur finanziellen Beteiligung […] stufenweise
konvergieren zu lassen, sodass die Arbeitgeber künftig in der Lage sind, die
Programme in allen Mitgliedstaaten, in denen sie Arbeitnehmer beschäftigen, in
gleicher oder ähnlicher Form anzubieten“. – „über
Sozialschutz für alle, einschließlich selbständig Erwerbstätiger“. Die
Abgeordneten fordern eine Verbesserung des Sozialschutzes für Selbstständige und
Strafen für Arbeitgeber, die Scheinselbständige beschäftigen.
- Freizügigkeit in der EU: Mitten in der heißen Phase des Streits
über „Sozialtourismus“ hat das Parlament eine Entschließung
zur „Achtung des Grundrechts auf Freizügigkeit in der EU“ verabschiedet, im
Widerspruch zur Haltung führender Politiker in Europa, die die Freizügigkeit der
Bürger einschränken und eine Obergrenze für die Aufnahme von EU-Migranten
befürworten.
- Industriepolitik: Am 22.
Januar hat die Europäische Kommission eine Mitteilung verabschiedet, die mit dem
Titel: Für
eine industrielle Renaissance in Europa zur Stärkung der industriellen
Wettbewerbsfähigkeit der EU überschrieben ist. Ziel ist es, den Anteil der
Wertschöpfung von derzeit 15% bis zum Jahr 2020 auf 20% des BIP zu steigern, ein
Ziel, dass die Kommission 2012 festgelegt hatte. Dazu Markus J. Beyrer,
Generaldirektor des Verbandes der Europäischen Industrie BusinessEurope: In dem
heute veröffentlichten Maßnahmenpaket ist positiv hervorzuheben, dass die
Herausforderungen der hohen Energiepreise in der EU anerkannt und das Risiko des
Investitionsschwunds deutlicher angesprochen werden.“ Die Gewerkschaftsbewegung
kritisiert, dass dieser Bericht die soziale Dimension ignoriert und die
Antizipation von Umstrukturierungen nicht anspricht (siehe Mitteilung von CES–IndustriAll).
Dagegen wurde die Entschließung
des Europäischen Parlaments über die Reindustrialisierung der Union begrüßt
(siehe Mitteilung).
- Arbeitszeit. Die
Europäische Kommission hat am 23. Januar Spanien aufgefordert (siehe Memo der
Kommission), das Recht der Angehörigen der Guardia Civil auf Mindestruhezeiten
und auf 48 Stunden begrenzte durchschnittliche Wochenarbeitszeit gemäß der Arbeitszeitrichtlinie
2003/88/EG zu achtenn.
- Troika: Im Ausschuss für
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments wurde eine
Debatte geführt über die Rolle der Troika EU-IWF-EZB in den Mitgliedsstaaten,
für die finanzielle Hilfsprogramme aufgestellt werden. Kritisch betrachtet wurde
die Schwächung der Tarifverhandlungen, die Verletzung der grundlegenden
Sozialrechte sowie die hohen Arbeitslosenzahlen (siehe Mitteilung).
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Sektoraler
sozialer Dialog
- Audiovisueller Bereich und darstellende
Kunst: Gewerkschaftsmitglieder aus Europa trafen sich am
20. und 21. Januar in Brüssel, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu
diskutieren (siehe Pressemitteilung
von UNI-Europa) Als Ergebnis des Seminars wird ein gemeinsames Papier mit den
gemeinsamen Grundsätzen und Empfehlungen für den Sektor zur Förderung der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie abgefasst.
- Eisenbahnsektor: Die
Sozialpartner (CER und ETF) haben die Ergebnisse
des ersten Jahresberichts über die Beschäftigung von Frauen in europäischen
Eisenbahnunternehmen veröffentlicht. Danach liegt der durchschnittliche Anteil
der Arbeitnehmerinnen im Eisenbahnsektor konstant bei ca. 20%. Im Oktober 2013
gaben sie einen Leitfaden zur
Erkennung und Prävention psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz im
Eisenbahnsektor heraus.
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Rechtsprechung
- Charta der Grundrechte:
Der Gerichtshof hat ein bemerkenswertes Urteil
gefällt über die Berechnung der Beschäftigtenzahl, die bei der Berechnung des
Schwellenwerts zur Einführung von Arbeitnehmervertretungen zu berücksichtigen
ist. Das Gericht beurteilt, dass Artikel 27 der Charta der
Grundrechte der Europäischen Union (Recht auf Unterrichtung und Anhörung
der Arbeitnehmer im Unternehmen) für sich alleine nicht ausreicht, um in einem
Rechtsstreit eine dem Unionsrecht entgegenstehende nationale Bestimmung
unangewendet zu lassen. Aufgrund der ungenauen Formulierung von Artikel 27 kann
die Anwendung einer dem Unionsrecht entgegenstehenden nationalen Bestimmung
daher nicht ausgeschlossen werden.
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
- Mindestlohn in
Schlachthöfen: Die Sozialpartner in der
Fleischbranche haben am 13. Januar 2014 einen Tarifvertrag unterzeichnet,
wonach ab 1. Juli für die 80.000 Beschäftigten der Branche ein Mindestlohn
von 7,75 Euro je Stunde gilt. Der Mindestlohn wird danach in drei weiteren
Stufen angehoben und findet bundesweite Anwendung (siehe Mitteilung der NGG
und der Arbeitgebervereinigung ANG).
- Gewerkschaftszugehörigkeit:
Nach den neuesten Zahlen des DGB ist die Gesamtmitgliederzahl seiner
angeschlossenen Gewerkschaften im Jahre 2012 um 0,1% zurückgegangen. Nach
einem von Eurofound veröffentlichten Artikel
setzt sich damit im Vergleich zu vorangegangenen Jahren die allgemeine
Konsolidierung fort.
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Frankreich
- Berufliche Weiterbildung, sozialer
Dialog und Kontrollen am Arbeitsplatz: Am 22. Januar
beschloss der Ministerrat einen Gesetzentwurf zur beruflichen Weiterbildung,
Beschäftigung und sozialen Demokratie (Link zur Pressemitteilung,
Zusammenfassung
und zum Gesetzentwurf).
Dieser Entwurf enthält die Bestimmungen der
Vereinbarung vom 14. Dezember 2013 über die Reform der
beruflichen Weiterbildung, auf die sich die Sozialpartner geeinigt hatten.
Darüber hinaus enthält er wichtige Bestimmungen über die Repräsentativität
von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, über die Finanzierung des
Sozialdialogs und der „Parität“ (Leitung von Einrichtungen durch die
Sozialpartner) sowie die Stärkung der Befugnisse der
Arbeitsaufsichtsbehörde.
- Eine einzige
Datenbank: In einer Verordnung
vom 27. Dezember 2013 wird die Funktionsweise der „einzigen Datenbank“ für
Wirtschaft und Soziales festgelegt, die nach dem Gesetz
vom 14. Juni 2013 zur Sicherung von Beschäftigung eingerichtet
wurde. In dieser Datenbank sind alle Informationen gespeichert, die dem
Betriebsrat regelmäßig vorzulegen sind, sowie die Angaben, die für die
jährliche Sitzung des Betriebsrats über die strategische Ausrichtung des
Unternehmens und ihre Auswirkungen erforderlich sind. Die Datenbank wird
nach und nach eingerichtet – spätestens bis zum 14. Juni 2014 für
Unternehmen ab 300 Beschäftigte; spätestens bis zum 14. Juni 2015 für
Unternehmen mit weniger als 300 Beschäftigte.
- Sonntagsarbeit:
Entsprechend einer Verordnung,
nach der Heimwerkermärkte am Sonntag geöffnet haben dürfen, haben sich die
Sozialpartner auf ein Rahmenabkommen
geeinigt, wonach Sonntagsarbeit nur auf freiwilliger Basis, mit Recht auf
Verweigerung und der Verdoppelung des Arbeitsentgelts für die Sonntagsarbeit
erfolgen darf. Weiterhin wurde das Recht auf 12 arbeitsfreie Sonntage pro
Jahr festgelegt.
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Slowenien
- Schwarzarbeit: Die
Regierung hat am 19. Dezember 2013 ein Gesetz zur Bekämpfung der
Schattenwirtschaft und der Schwarzarbeit verabschiedet (siehe Pressemitteilung
des Arbeitsministeriums).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
- Air France-KLM: Die
Leitung der Fluggesellschaft Air France-KLM und
ihr Europäischer Betriebsrat (EBR) haben am 9. Dezember 2013 ein Rahmenabkommen über die
europäische Umgestaltung ihrer Frachtaktivitäten
(Cargo Europe) unterzeichnet. Die Unternehmensleitung und der
EBR haben damit zum vierten Mal ein Rahmenabkommen zu den gemeinsamen Regelungen
für Antizipation und Management von Umstrukturierungen unterzeichnet. Im März
2010 hatten sie eine Einigung für die Flughafenagenturen in
Europa erzielt, im November 2011 über die Außenstellen in Europa,
gefolgt von dem Rahmenabkommen vom 12. Juni 2013 über Außenstellen und kommerzielle
Unternehmen in Europa.
- Coface: Die Leitung der Coface-Gruppe und ihr Europäischer
Betriebsrat haben am 11. Juni 2013 eine neue
Vereinbarung unterzeichnet. Für die Länder mit einer geringen
Beschäftigtenzahl (unter 50 Arbeitnehmer) sieht die Vereinbarung „zwei
Mitglieder“ vor, die alle Länder vertreten, in denen weniger als 50 Arbeitnehmer
beschäftigt sind. Sie werden aus den von den betroffenen Unternehmen benannten
Kandidaten gewählt. Bei außergewöhnlichen Umständen kann der engere Ausschuss
nach eigenem Ermessen entscheiden, „ob er das Gremium ist, das unterrichtet
und/oder konsultiert werden muss und eine Stellungnahme abgibt“, ob er sich mit
den von den Maßnahmen betroffenen Mitgliedern zusammensetzten oder ob eine
außerordentliche Sitzung des Betriebsrats einberufen werden muss.
- Decathlon: Der
Gewerkschaftsbund CFDT hat den Personalleiter von Decathlon in einem Schreiben
dazu aufgefordert, in den kommenden sechs Monaten einen Europäischen Betriebsrat
einzurichten, wie aus einer Mitteilung
des Gewerkschaftsbunds hervorgeht.
- Hewlett-Packard (HP): Nach
dem Scheitern der Verhandlungen über die Einrichtung eines neuen Europäischen
Betriebsrats und der Weigerung der Unternehmensleitung, die Gesprächsrunde um
einen Monat zu verlängern, stellte der Betriebsrat am 24. Januar seine Arbeit
ein. An diesem Tag trat die Kündigung der EBR-Gründungsvereinbarung seitens der
Arbeitnehmervertreter in Kraft. In einem Schreiben teilte die HP-CEO mit, dass
die europäische Geschäftsleitung ab dem 24. Januar die Einrichtung eines
besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) vorbereiten wird.
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Grenzüberschreitende Vereinbarung
- Pernod Ricard: Die Gruppe
Pernod Ricard
(19.000 Mitarbeiter) und der europäische Gewerkschaftsverband EFFAT haben am 7. Januar ein Europa-Abkommen
über die soziale Verantwortung des Unternehmens unterzeichnet, das für
alle Unternehmen der Gruppe in der EU (über die Hälfte der Mitarbeiter weltweit)
gilt. Dieses Abkommen gehört sowohl im Hinblick auf die abgedeckten Themen als
auch die Eindeutigkeit der Verpflichtungen zu den umfassendsten Vereinbarungen,
die in den letzten Jahren erzielt wurden. Die Unternehmensleitung gibt an, dass
sie „dieses Abkommen nach und nach auf alle Tochtergesellschaften weltweit
ausdehnen“ möchte.
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Verhandlungen auf Betriebsebene
- Volkswagen: Der
Automobilhersteller hat seinen Mitarbeitern im slowakischen VW-Werk in
Bratislawa den Vorschlag unterbreitet, ihre Arbeitszeit und ihren Arbeitslohn um
4% zu kürzen, um die Produktion zu modernisieren. Dies berichtet die
englischsprachige Zeitung Slovak
Spectator (21.01.) unter Berufung auf die slowakische Tageszeitung
Hospodářské noviny.
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4. Studien
und Berichte
- Die Arbeitsbeziehungen in
Ostmitteleuropa: Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat
ihre jährlichen
Reviews über die
Arbeitsbeziehungen und den Sozialen Dialog in den Ländern Ostmitteleuropas
im Rahmen des Projekts „Arbeitsbeziehungen und Sozialer
Dialog in Ostmitteleuropa“ veröffentlicht. Diese Reviews decken
Ungarn, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakei und die drei
baltischen Staaten ab.
- Soziale Bilanz der Euroäischen
Union: Die Europäische Kommission hat am 21. Januar
ihren Bericht
über die Entwicklungen in Beschäftigung und Gesellschaft in Europa
2013 vorgestellt, der einen deutlichen Anstieg der Armut bei der
Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter herausstreicht. Die Kommission kommt zu
der Erkenntnis, dass die allmähliche Senkung der Arbeitslosenzahlen
möglicherweise nicht ausreiche, um dieser Entwicklung gegenzusteuern.
- Streikstatistik: Das
Europäische Gewerkschaftsinstitut (Etui) hat eine interaktive
Statistikkarte erstellt, die Auskunft über Streiks in den Ländern
der EU gibt.
- Sozialversicherungsrecht:
Die Europäische Kommission hat einen praktischen
Leitfaden zur „Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts“
veröffentlicht. Dieser soll den Mitgliedstaaten bei der richtigen Anwendung
der EU-Vorschriften über die Koordinierung der sozialen Sicherheit helfen,
und zwar im Hinblick auf diejenigen Unionsbürger, die in einen anderen
Mietgliedstaat umgezogen sind.
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Das aktuelle
Schlagwort
Sektoraler
sozialer Dialog
Wie in zahlreichen Ländern wird ein Sozialdialog auch auf europäischer Ebene im
Rahmen von Ausschüssen für den europäischen sozialen Dialog in einer Vielzahl von
Branchen geführt. Es gibt zurzeit 43 soziale Dialoge in Sektoren wie Chemie,
Metallurgie, Lebensmittelverarbeitung, Profifußball, Häfen oder Grafische Industrie.
In jedem dieser Sektoren diskutieren die europäischen Gewerkschaftsverbände mit den
Arbeitgeberorganisationen, um diverse Instrumente auszuarbeiten – diese reichen von
flexibleren Regelungen (gemeinsame Erklärungen, Leitlinien für bewährte Praktiken,
gemeinsame Seminare etc.) bis hin zu verbindlichen Maßnahmen wie europäische
Tarifverträge. Die verabschiedeten Dokumente können von einer Datenbank der
Europäischen Kommission abgerufen werden. Weitere Informationen dazu im Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen (in englischer Sprache).
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