|
| |
IR Notes 202 – 22 Februar 2023
www.irshare.eu
|
|
|
| |
| |
> An unsere Leserinnen und Leser
E-Mails kommen nicht immer
an. Falls Ihnen eine Ausgabe der IR Notes fehlt oder Sie
diese nicht zum üblichen Termin erhalten, schicken Sie uns doch eine
Nachricht (oder rufen uns an unter: + 33 (0)6 81 41 53 95).
Wir schicken Ihnen dann einen Link, über den Sie den Newsletter
abrufen können.
|
|
|
 |
| |
Eine Frage an…
Philippe Mareine, Personalleiter von Worldline
Sie haben gerade erst die
Verhandlungen für die Einrichtung eines europäischen
Betriebsrats bei Worldline abgeschlossen – nach fast
dreijährigen Gesprächen (s. IR
Notes 201).
Welche Erwartungen stellt die Geschäftsleitung an dieses
Gremium? Wegen der Covid-19-Krise haben wir
tatsächlich nahezu drei Jahre gebraucht, um diese Vereinbarung
auszuhandeln. Ich denke, in normalen Zeiten reichen 18
Monate. Für die
Geschäftsleitung ist der EBR ein sehr wichtiges Gremium, um die
Arbeitnehmervertreter in die Entwicklung des Unternehmens
einzubeziehen, das fast zwei Drittel seiner 18.000 Beschäftigten in
Europa hat. Jedes Jahr wird auf einer der Plenarsitzungen im Beisein
des Generaldirektors und des stellvertretenden Generaldirektors die
Tätigkeitsbilanz des Konzerns vorgelegt, um ein umfassenderes Bild
von den Geschäftstätigkeiten von Worldline und eine bessere
Gesamtsicht auf das Unternehmen zu vermitteln. Denn bei einem in
Business Units aufgeteilten Konzern besteht leicht die Gefahr des
Silodenkens. Dies wird wirklich ein wichtiger Augenblick sein, in
dem wir die Ausrichtung des Unternehmens mit den
Arbeitnehmervertretern teilen.Darüber hinaus wird der EBR nicht nur
seine Aufgabe der Unterrichtung und Anhörung wahrnehmen, mit der
Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen, er wird auch pro-aktiv
handeln und Themen zur Diskussion stellen können. Die Mitglieder
können die Tagesordnung mitgestalten, und die Geschäftsleitung wird
ihre Anträge über die rein rechtlichen Verpflichtungen hinaus
berücksichtigen. Die
Einrichtung eines EBR ist natürlich auch ein Zeichen eines
integrierten Unternehmens, mit Arbeitnehmervertretern, die
kulturelle und nationale Unterschiede überwinden und mit einer
europäischen Stimme sprechen. In einer Zeit, in der Unternehmen, vor
allem im Technologiesektor, in einem starken Wettbewerb um Talente
stehen, sind Rückmeldungen der EBR-Mitglieder an die zentrale
Leitung sehr wertvoll. Vom
EBR erwarte ich, dass er ein Ort des offenen sozialen Dialogs ist,
modern und inklusiv. Er soll die Kultur des Unternehmens
widerspiegeln und gleichzeitig dafür sorgen, dass dieser soziale
Dialog Früchte trägt. Und schließlich wird es seine Aufgabe sein,
auf der ersten Sitzung einen zweiten Arbeitnehmervertreter zu
ernennen, der der Stimme der Mitarbeiter im Verwaltungsrat größeres
Gewicht verleiht.
|
|
|
 |
| |
Agenda
13. März Brüssel Rat
„Beschäftigung und Sozialpolitik“
22. März Brüssel
Dreigliedriger Sozialgipfel
28. April
Budapest
Internationale Konferenz über menschenwürdige Arbeit im
digitalen Zeitalter, ausgerichtet von der Fakultät für Arbeitsrecht der
katholischen Universität Pázmány Péter mit Unterstützung der
Friedrich-Ebert-Stiftung in Budapest (Informationen).
3.-4.
Mai
Stockholm Informelle Ministertagung
„Beschäftigung und Soziales“
12. Juni Luxemburg Rat
„Beschäftigung und Sozialpolitik“
|
|
|
 |
| |
Leseempfehlung
Arbeitsrecht in Griechenland
Allen, die sich mit den Grundlagen des
individuellen wie auch kollektiven griechischen Arbeitsrechts
beschäftigen, empfehlen wir die Neuauflage des Buches „Labour
Law in Greece“. Es erläutert verständlich das System der
Arbeitsbeziehungen und enthält ein historisches Kapitel über die
Finanzkrise, die ab 2010 das Arbeitsrecht und die Arbeitsbeziehungen
im Land grundlegend verändert hat.
|
|
|
 |
| |
Über uns
IR Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 248,00 Euro
zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei
Pascale Turlan
und
Frédéric
Turlan. Erfahren Sie mehr über
das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR Notes
Mit wenigen Klicks auf der IR
Share-Website oder per Telefon unter: +33 (0)6 81 41 53 95
Impressum.
Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy –
Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 – Stammkapital 1.500 Euro –
Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die
Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: Ideal prod – 14 rue Auguste
Morel – 89100 Sens – Frankreich – Tel.: + 33 (0)3 86 83 21 21. CPPAP
Nr.: 0621 Z 93933.
|
|
|
 |
| |
!!! Folgen Sie uns auf LinkedIn !!!
Damit Sie auch zwischen den Ausgaben auf
dem Laufenden bleiben: Wir informieren Sie auf LinkedIn IR Notes über aktuelle Entwicklungen. Folgen Sie
uns!
|
|
|
 |
| |
Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
|
|
|
 |
|
|
|
In den
Schlagzeilen
Die EU
unterstützt Unternehmen ohne soziale Auflagen
Als Antwort auf das US-amerikanische Inflationsbekämpfungsgesetz (Inflation
Reduction Act – IRA) zur Förderung des ökologischen Wandels der
amerikanischen Industrie hat die EU-Kommission am 1. Februar eine Mitteilung
über den Industrieplan für den Grünen Deal vorgestellt, „mit dem die
Wettbewerbsfähigkeit“ der europäischen Industrie gestärkt und der „rasche Übergang
zur Klima-Neutralität“ unterstützt werden sollen (s. Pressemitteilung).
Dieser Plan flankiert das vom Europäischen
Klimagesetz angestrebte Ziel, die Union bis 2050 klimaneutral zu machen (s.
European Green Deal). In der
Mitteilung werden verschiedene Initiativen im sozialen Bereich vorgeschlagen, wie
„die Einrichtung von „Net-Zero Industry Academies“, also Akademien für eine
CO2-neutrale Industrie […] um Weiterbildungs- und Umschulungsprogramme in
strategischen Branchen einzuführen“. Dem Europäischen Gewerkschaftsbund zufolge
hinkt die EU hinterher, „was die sozialen Auflagen angeht, die gewährleisten, dass
öffentliche Gelder für das Gemeinwohl verwendet werden“, während das IRA u. a.
Steuergutschriften für Unternehmen vorsieht, die gut bezahlte Arbeitsplätze bieten
und Auszubildende einstellen (s. Pressemitteilung).
„Als Gegenleistung für grüne Subventionen“, so Luc Triangle, Generalsekretär von
IndustriAll Europe, „müssen die Unternehmen einen gerechten Wandel gewährleisten,
mit der Beteiligung der Beschäftigten und Tarifverhandlungen, gerechten Löhnen,
hochwertigen Arbeitsplätzen und hohen Sozialstandards“ (s. Mitteilung). Es ist
kaum zu verstehen, dass gerade jetzt, da die Kommission beteuert, wie wichtig
Tarifverhandlungen sind – und in der Mindestlohnrichtlinie eine tarifvertragliche
Abdeckung von 80 % fordert -, die Bereiche „sozialer Dialog“ und
„Arbeitsbedingungen“ in der öffentlichen Politik nicht vorkommen (s. Minimum wage). Die
niederländische Abgeordnete Agnes Jongerius (S & D) hat ihre Enttäuschung vor
dem Europäischen Parlament zum Ausdruck gebracht. Ihrer Meinung nach hat die
Kommission eine Gelegenheit verpasst: „Öffentliche Gelder sollten ausschließlich an
tarifgebundene Unternehmen gehen“. Mit anderen Worten kann der ökologische Wandel
nicht ohne die enge Einbindung der Sozialpartner erfolgen, die die bevorstehenden
gewaltigen Krisen bewältigen müssen. Je früher sie diese zentrale Rolle erhalten,
desto besser.
|
1.
Europäische Union
Vorhaben
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz :
Die EU-Kommission hat einen Richtlinienvorschlag
vorgelegt zur Änderung der Richtlinie
2022/431 vom 9. März 2022 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung
durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit. Der berufsbedingte und
biologische Belastungsgrenzwert für Blei soll gesenkt und ein neuer
Expositionsgrenzwert für Diisocyanate eingeführt werden, die Atemwegserkrankungen
wie Asthma verursachen können (s. Carcinogens directive
revision). Diese Stoffe werden beispielsweise in der Industrie im
Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel (Herstellung von Batterien, Isoliermaterial
etc.) verwendet (s. Aktuelles).
|
Aktuelle
soziale Themen
Sorgfaltspflicht : Der Ausschuss
für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen
Parlaments hat am 9. Februar seine Stellungnahme
zum Vorschlag
für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf
Nachhaltigkeit (s. Due diligence). angenommen.
Der Ausschuss präzisiert die Pflichten von Unternehmen nach Art. 15, wonach der
Übergangsplan der Unternehmen an die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C gemäß
dem Übereinkommen von Paris „angepasst“ sein muss (und nicht nur damit „vereinbar“,
wie es der Vorschlag vorsieht). Weiterhin soll ein Teil der variablen Vergütung der
Mitglieder der Unternehmensleitung in Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten an
die Umsetzung dieses Übergangsplans gebunden sein. > Eurobetriebsräte: Der
Gewerkschaftsverband UNI-Europa hat Informationen
in Form einer „Checkliste“ für EBR-Mitglieder herausgegeben, die planen, die
Qualität und Relevanz der Verpflichtungen ihrer Unternehmen in Bezug auf die
Sorgfaltspflicht bei der Einhaltung von Menschenrechten zu bewerten.
|
- EU-Fahrradstrategie : In
einer Entschließung
fordert das EU-Parlament die Europäische Kommission auf, eine Strategie eigens
für den Radverkehr zu entwickeln, die „Unternehmen, öffentliche Organisationen
und Institutionen“ ermutigen soll, „das Radfahren durch spezifische Anreize zu
fördern, darunter Programme für Arbeitnehmer […]“. Es handelt sich um eine
unverbindliche Initiative, die aber dazu beitragen soll, die nationalen
Rechtsrahmen weiterzuentwickeln – wie in Belgien, wo Beschäftigte im
Privatsektor, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, ab 1. Mai eine
Fahrrad-Kilometerpauschale von 0,27 Euro pro gefahrenem Kilometer erhalten, bei
maximal 40 Kilometer täglich.
|
- Klima-Sozialfonds : Die
Vertreter der Mitgliedstaaten und der beiden Ausschüsse des Parlaments haben die
politische
Einigung gebilligt, die im Rat zum Vorschlag für eine Verordnung zum
Klima-Sozialfonds erzielt wurde. Dieser Fonds soll Kosten im Zusammenhang mit
dem ökologischen Wandel für schutzbedürftige Bürger, Kleinstunternehmen und
Verkehrsteilnehmer ausgleichen (s. Pressemitteilung
des Parlaments und Überblick).
Vor ihrer Veröffentlichung muss die Verordnung muss noch von Parlament und Rat
förmlich angenommen werden.
|
Rechtsprechung
Nanowerkstoffe : Der Gerichtshof
der Europäischen Union (EuGH) hat in einem Urteil die Einstufung von Titandioxid
(TiO2) als karzinogen beim Einatmen für nichtig erklärt (s. Pressemitteilung
des Gerichtshofs und Urteil
des Gerichts). „Diese Aufhebung ist besonders problematisch in dem Maße, in dem
Unternehmen nun ihre Beschäftigten nicht mehr darauf hinweisen müssen, wenn ein
Pulver Titandioxidnanopartikel enthält, obwohl der EuGH die Gefahr, die davon
ausgeht, nicht ausschließt“, betont Mathilde Detcheverry von AVICENN (s. Information).
Als eine der wenigen Gewerkschaften beklagte die französische Gewerkschaft CFDT „die
Niederlage des Rechts der Beschäftigten auf Information, die ab jetzt nicht mehr
darauf hingewiesen werden, wenn TiO2-Pulver Mikro- oder Nanopartikel enthält (s.
Mitteilung der CFDT). Die französische Regierung, auf die der Antrag auf Einstufung
als karzinogen beim Einatmen zurückgeht, legten Rechtsmittel gegen das Urteil des
Gerichts ein (s. Pressemitteilung
der Regierung).
|
- Whistleblower : Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein richtungsweisendes Urteil in
der Rechtssache Raphaël Halet gegen PricewaterhouseCoopers (PwC)
gefällt. Im Fall „Luxleaks“ hatte der Angestellte 14 Steuererklärungen von
multinationalen Konzernen und zwei Begleitschreiben an einen Journalisten
weitergegeben. Halet wurde von PwC entlassen und wegen Offenlegung vertraulicher
Informationen zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt. Der Europäische
Gerichtshof wog den Schaden für den Arbeitgeber und die Ergebnisse der
Offenlegung gegeneinander ab. Die Offenlegung, so der Gerichtshof, „hat einen
erheblichen Beitrag geleistet zu der öffentlichen Debatte über die
Steuerpraktiken multinationaler Unternehmen sowohl auf nationaler als auch auf
europäischer Ebene“. Die „Art der verhängten Strafen und die Schwere der
Auswirkungen ihrer Kumulierung, insbesondere ihre abschreckende Wirkung im
Hinblick auf die Meinungsfreiheit des Klägers oder jedes anderen Hinweisgebers
[…] kann nicht als verhältnismäßig im Hinblick auf das verfolgte legitime Ziel
angesehen werden“. Der Eingriff in das Recht auf Meinungsfreiheit des
Hinweisgebers, insbesondere in sein Recht auf die Weitergabe von Informationen
war „in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig“ (s. Urteil
und Legal
Summary des Gerichtshofs und Pressemitteilung).
|
Europäische
Sozialdialog
- Sektoraler sozialer Dialog :
23 europäische Arbeitgeberverbände und 6 Gewerkschaften
haben die Europäische Kommission in einem Schreiben aufgefordert,
auf ihr Vorhaben zu verzichten, die Regeln für die Finanzierung des europäischen
sektoralen sozialen Dialogs zu ändern (s. IR Notes 201).
Die Kommission „wünscht, dass die Sozialpartner die bestehenden,
projektgebundenen Haushaltslinien zur Finanzierung des sozialen Dialogs
verwenden‟, so Isabelle Barthès, stellvertretende Generalsekretärin von
IndustriAll Europe. „Dies führt zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand und
schafft zahlreiche Unsicherheiten, vor allem für kleinere Organisationen.“ Die
Sozialpartner weisen auf die Widersprüchlichkeit der Kommission hin, die
einerseits erklärt, dass der „soziale Dialog noch nie so wichtig war“ und
andererseits ihre politische und finanzielle Unterstützung verringert.
|
Gewerkschaften
Algorithmen reglementieren : Der
Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) hat eine Entschließung
verabschiedet, in der er „eine europäische Richtlinie über algorithmische Systeme am
Arbeitsplatz“ fordert, die „europäische Mindeststandards für die Entwicklung und
Nutzung von Algorithmen im Beschäftigungskontext festlegt“. Der aktuelle Vorschlag
für KI-Vorschriften ist laut EGB „nicht geeignet, ihre Nutzung am Arbeitsplatz zu
regeln“. Beschäftigte und ihre Vertreter müssen „in einer deutlichen und
verständlichen Sprache über die eingesetzten Anwendungen informiert werden“. Eine
„Folgenabschätzung der Änderungen der Arbeitsbedingungen durch den Einsatz von
algorithmischen Systemen, einschließlich einer Folgenabschätzung zu Grundrechten und
Chancengleichheit“ ist vom „Arbeitgeber mit umfassender Beteiligung von
Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretern vor der Einführung eines Systems
durchzuführen“. Arbeitnehmervertreter sollten auch das Recht haben, einen externen
Sachverständigen hinzuzuziehen (s. Algorithmic management).
|
2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
- Nachtarbeit : Bei der
Vorstellung des Jahresberichts
2022 hat die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Inken Gallner
darauf aufmerksam gemacht, dass im Verlauf des Jahres 2023 in vielen Fällen
entschieden wird, in denen es um tarifliche Nachtarbeitszuschläge geht. Es
stellt sich die Frage, ob niedrigere Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit an
das höhere Niveau der Zuschläge für unregelmäßige Nachtarbeit angepasst werden
müssen (s. Pressemitteilung).
|
Spanien
Diskriminierungen : Das
Parlament hat ein Reformpaket angenommen, das Auswirkungen auf die Beschäftigung
haben wird (s. Pressemitteilung
des Abgeordnetenhauses). Das Gesetz, mit dem Gesetzesverordnung 2/2010 vom 3. März
zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit und zu freiwilligem
Schwangerschaftsabbruch geändert wird, sieht vor, dass gesundheitlich
beeinträchtigende Schmerzen während der Menstruation zur Arbeitsunfähigkeit führen,
sofern eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Diese Maßnahme wird vom Sozialsystem
finanziert. Der „Menstruationsurlaub“ ist eine große Premiere in der EU. Das Gesetz
für die tatsächliche und effektive Gleichstellung von Transmenschen und zur
Gewährleistung der Rechte von LGBTI-Personen, das „diskriminierende Situationen‟
beseitigen will, enthält eine von der Gewerkschaft UGT vorgeschlagene Maßnahme:
Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten werden verpflichtet, im Rahmen des
sozialen Dialogs erarbeitete Pläne vorzuhalten, die den Respekt vor
unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und der Identität und/oder der
geschlechtsspezifischen Bezeichnung am Arbeitsplatz garantieren (s. Pressemitteilung
UGT).
|
Schweden
Bericht über die Einkommen der Elite :
Ein jährlicher Bericht
des Gewerkschaftsbundes LO hebt hervor, dass die wirtschaftliche Elite (bestehend
aus 50 CEOs großer schwedischer Unternehmen) im Jahr 2019 über ein
durchschnittliches Einkommen verfügte, das um das 60,2-fache über dem Lohn eines
Industriearbeiters lag. Diese Zahl entsprach im Jahr 2020 64,8 Löhnen und im Jahr
2021 69,3 Löhnen. Die „Kluft vergrößert sich‟ stellt LO fest: Während der
Corona-Krise stieg das relative Einkommen der CEOs demnach um den Gegenwert von mehr
als neun Monatslöhnen von Arbeitern (s. Pressemitteilung).
|
Portugal
Reform des Arbeitsmarkts : Das
Parlament hat die Agenda für menschenwürdige Arbeit angenommen, die im April in
Kraft treten soll. Die Ziele, die sich die Agenda gesetzt hat, beinhalten den Kampf
gegen die Prekarität, ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Erwerbsarbeit und
Privatleben, eine bessere Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der
Prüfstellen und eine Förderung des sozialen Dialogs. Zu den geplanten rund 70
Maßnahmen zählen: Verlängerung des Urlaubs beim Tod des Ehepartners oder eines
Kindes des Ehepartners von 5 auf 20 aufeinanderfolgende Tage; Einführung eines
dreitägigen Urlaubs bei perinatalen Todesfällen; Verlängerung des
Vaterschaftsurlaubs von 20 auf 28 Tage; das Recht auf Telearbeit für Personen mit
Kindern mit Behinderung oder chronischen oder onkologischen Erkrankungen; eine
Entschädigung zur Deckung der Fixkosten von Telebeschäftigten; die Vermutung eines
Arbeitsvertrags bei Plattformbeschäftigten, die bestimmte Kriterien erfüllen (s. Mitteilung
der Regierung). Trotz dieser Fortschritte übt die CGTP-IN, die größte Gewerkschaft
des Landes, Kritik (s. Pressemitteilung).
Sie ist der Ansicht, dass diese Maßnahmen „die Probleme der Prekarität, der
Deregulierung der Arbeitszeit, Angriffe auf Tarifverhandlungen und die Verletzung
von Gewerkschaftsrechten und -freiheiten‟ nicht lösen.
|
3.
Drittstaaten
Vereinigtes
Königreich
Nullstundenvertrag : Die
Regierung unterstützt einen Gesetzesvorschlag, der es mit Nullstundenverträgen
eingestellten Arbeitnehmern ermöglicht, von ihrem Arbeitgeber besser vorhersehbare
Arbeitsbedingungen zu verlangen (wie es auch eine kürzlich verabschiedete
EU-Richtlinie fordert). Dies soll verhindern, dass Beschäftigte „alles andere in
ihrem Leben zurückstellen, um für Arbeitseinsätze zur Verfügung zu stehen, die
womöglich nie von ihnen verlangt werden“ (s. Pressemitteilung).
Diese Verträge „haben in einem modernen Großbritannien keinen Platz‟, erklärt Paul
Nowak, Generalsekretär des Gewerkschaftsbundes TUC. „Sie müssten verboten werden.‟
Der Gewerkschaftsbund betont, dass die Anzahl der Personen mit Nullstundenverträgen
die 1,1 Millionengrenze überschritten hat – die höchste Zahl, die jemals verzeichnet
wurde (s. Pressemitteilung).
|
4.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Erster EBR in einem indischen Konzern :
Der Konzern Wipro (250.000 Beschäftigte) mit
Sitz in Bengaluru, Indien, hat am 15. September 2022 eine EBR-Vereinbarung nach
irischem Recht geschlossen. Dies folgte auf einen Antrag der Arbeitnehmervertreter
im September 2019. Der Konzern hebt hervor, dass sich der EBR auf eine „fruchtbare
und konstruktive Arbeit der Betriebsräte auf lokaler oder nationaler Ebene vor allem
in Deutschland, Finnland, Frankreich, den Niederlanden und in Schweden“ stützen
könne (s. Mitteilung
von Wipro). Der EBR wird sich aus maximal 24 Mitgliedern zusammensetzen und im März
erstmals tagen. Die Plenarsitzung wird jedes Jahr im dritten Quartal abgehalten.
Deepak Parija, Senior Vice President & CHRO, Wipro Europe, sprach darüber in
einem Interview mit IR Notes: Es gehe darum, „eine integrative und nachhaltige
Arbeitsbeziehung mit Arbeitnehmervertretern aller Länder aufzubauen, Themen von
länderübergreifendem Interesse anzusprechen und darüber zu beraten sowie der Stimme
der Mitarbeiter Gehör zu verschaffen“. „Wir glauben, dass der EBR für unser
Unternehmen einen Mehrwert darstellen wird, da wir so die Meinung unserer
Mitarbeiter auf internationaler Ebene zu transnationalen Angelegenheiten einholen
können. Der EBR wird auch die Länder abdecken, in denen formale
Arbeitnehmervertretungen (noch) nicht üblich oder eingerichtet sind.“
|
Arbeitsgruppen : Nach der
Neuverhandlung der EBR-Vereinbarung des Konzerns Vinci (s. IR Notes 197) kam
der EBR im Februar zu seiner ersten Plenarsitzung zusammen. Gewählt wurde der engere
Ausschuss, der sich aus einem Vertreter für jedes der sechs Länder zusammensetzt, in
denen das Unternehmen die meisten Beschäftigten hat: Deutschland, Frankreich,
Tschechien, Portugal, Spanien und das Vereinigte Königreich. Für Alexandra Charton
(CFDT), die erneut zur Vorsitzenden gewählt wurde, ist „die wichtigste Aufgabe die
Einrichtung von Facharbeitsgruppen“, die sich neben den ständigen Arbeitsgruppen mit
dem Thema CSR beschäftigen. „Wir waren über das Vorgehen im Unternehmen informiert“,
sagt sie. „Mit den Arbeitsgruppen hoffen wir, in die Unternehmenspolitik eingebunden
zu werden.“
|
|
|