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IR Notes 204 – 22 März 2023
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Volker Nüsse, Gewerkschaftssekretär bei ver.di, Öffentlicher Verkehr,
Busse und Bahnen
Am 3.
März hat Ihre Gewerkschaft ver.di zusammen mit der Bewegung
für Klimagerechtigkeit Fridays for Future einen Tag mit
Warnstreiks im öffentlichen Personennahverkehr und Aktionen
für eine Verkehrswende organisiert (*). Wie kam es zu dieser
Zusammenarbeit? Unsere Gewerkschaft hat vor sechs Jahren,
also 2017, beschlossen, dass die Tarifverträge für den Nahverkehr,
die in den einzelnen Ländern nach unterschiedlichen Zeitplänen
ausgehandelt werden, gleichzeitig auslaufen sollten, damit die
Neuverhandlung in einem gemeinsamen Zeitraum stattfinden kann. In
diesem Zeitraum haben die Gewerkschaften das Recht, Warnstreiks zu
organisieren, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Unsere
Kampagne zur Synchronisierung der Verhandlungszeiträume fiel mit dem
Aufkommen der Bewegung Friday For Future (FFF) in den Jahren
2018-2019 zusammen. Bei gemeinsamen Treffen entstand die Idee,
unsere Kräfte zu bündeln. 2020 organisierten wir trotz Pandemie
gemeinsame Aktionen in Unternehmen und im öffentlichen Bereich.
Beschäftigte nahmen an den von FFF organisierten Klimaaktionstagen
teil, während Klimaaktivisten und -aktivistinnen unsere Streikposten
unterstützten (**). Wir sehen, dass die Mittel für eine ökologische
Verkehrswende nicht ausreichen. Und selbst wenn Investitionen
getätigt würden, es fehlt an Personal. Die Beschäftigten gehen in
Rente, aber es fehlt der Nachwuchs, weil Bezahlung und
Arbeitsbedingungen nicht attraktiv sind. Die Arbeitsbedingungen
müssen geändert werden, um das öffentliche Verkehrssystem zu ändern
– davon sind wir überzeugt. Die Partnerschaft mit FFF, um gemeinsam
Druck auf die Regierung auszuüben, trägt Früchte: Wir gewinnen
Mitglieder, und wir haben eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen
Beschäftigten und Klimabewegung entwickelt. Im März 2023 wurden in
rund vierzig Städten gemeinsame Aktionsgruppen gegründet. Wir
zeigen, dass soziale Gerechtigkeit und der Kampf gegen den
Klimawandel Hand in Hand gehen und das Leben der Menschen durch
einen Ausbau des öffentlichen Personenverkehrs verbessern
kann.
> Weitergehende
Informationen: (*)
Internetseite für den Aktionstag 3. März, die Pressemitteilung
von ver.di und (**) eine 2022 veröffentlichte wissenschaftliche
Studie über die ersten gemeinsamen Aktionen „Fahren
wir zusammen?“
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Agenda
22. März Brüssel
Dreigliedriger Sozialgipfel
29. März
Brüssel
Gemeinsame Konferenz von ELA und Eurofound: „Wo
gibt es Arbeitskräftemangel, wo sind die Arbeitskräfte?“
25.
April Wien
Abschlusskonferenz eines europäischen Projekts der
Sozialpartner im Bausektor (EFBH und FIEC) über „ein
besseres Funktionieren des europäischen Arbeitsmarkts“.
28. April
Budapest
Internationale Konferenz über menschenwürdige Arbeit im
digitalen Zeitalter, ausgerichtet von der Fakultät für Arbeitsrecht der
katholischen Universität Pázmány Péter mit Unterstützung der
Friedrich-Ebert-Stiftung in Budapest (Informationen).
3.-4.
Mai
Stockholm Informelle Ministertagung
„Beschäftigung und Soziales“
12. Juni Luxemburg Rat
„Beschäftigung und Sozialpolitik“
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Über uns
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Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: Ideal prod – 14 rue Auguste
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Bleibt
Irland eine Oase für Gesellschaften zur Errichtung von EBR?
Im Mai 2022 hat die EU-Kommission Irland aufgefordert, seine Vorschriften über
Eurobetriebsräte zu ändern, weil das irische Recht „eine Reihe von Mängeln“ aufweise
(s. Pressemitteilung).
Denn die nach irischem Recht errichteten EBR, wie der von Verizon, haben bei
Verletzung ihres Rechts auf Unterrichtung und Anhörung (s. European Works Councils)
praktisch keinen Zugang zur Justiz: Weder die Kommission für Arbeitsbeziehungen
(WRC) noch das Arbeitsgericht, die beiden Instanzen, die bei Arbeitsstreitigkeiten
zuständig sind, können von den EBR direkt angerufen werden. Nach irischem Recht sind
Schiedsgerichte für solche Streitigkeiten zuständig, doch diese können aufgrund
fehlender Durchführungsbestimmungen nicht tätig werden. Ferner haben die
Strafzahlungen von 1.500 bis 10.000 Euro, die gegen Arbeitgeber verhängt werden
können, auf multinationale Unternehmen keine abschreckende Wirkung. Der Warnhinweis
der Kommission „kommt nicht von ungefähr“, betont die Sprecherin des Sinn Féin,
Louise O’Reilly, deren Partei die Regierung seit Jahren auffordert, die Vorschriften
für EBR zu aktualisieren. Die Gewerkschaft SIPTU ihrerseits weist die Regierung seit
2019 auf die Mängel in der Gesetzgebung hin (s. Mitteilung), und der
Gewerkschaftsverband ICTU reichte aufgrund ausbleibender Antwort im März 2021 eine
offizielle Beschwerde bei der Kommission ein (s. Mitteilung
der SIPTU). Bis jetzt hat die Regierung lediglich kundgetan, dass die Gesetzgebung
mit dem EU-Recht vereinbar sei. Tatsache ist – und das ist das Erstaunliche an
dieser Sache -, dass weder im Bericht
über den Stand der Anwendung der Richtlinie von 1994, noch im
Bericht über die Richtlinie von 2009 oder im Arbeitspapier zu diesem Bericht
Beschwerden gegen das irische Recht erhoben wurden. Wie ist das zu erklären?
Die Verlesung der Anhörungen, die von einem Ausschuss des irischen Parlaments
durchgeführt wurden (s. Sitzungen vom Juni
2022 und Februar
2023), ist aufschlussreich:
1. Die Situation blieb unbeachtet, solange man die nach irischem Recht errichteten
EBR an einer Hand abzählen konnte. Doch aufgrund ähnlicher Rechtssysteme, der
Verwendung der englischen Sprache und dem fehlenden Recht auf Tarifverhandlungen hat
der Brexit mehrere Konzerne dazu bewogen, ihren EBR in Irland anzusiedeln.
Schätzungen zufolge – es gibt keine offizielle Quelle – befinden sich inzwischen 150
bis 200 EBR auf irischem Boden, im Vergleich zu 11 vor dem Brexit (s. Brexit and labour standards).
Somit ist Irland nach Deutschland und vermutlich noch vor Frankreich das Land mit
den meisten EBR. So ist es der „Zustrom der EBR nach Irland“, der „die
Aufmerksamkeit auf die Bedenken gelenkt hat, wie Streitigkeiten gehandhabt werden“,
sagt Jonathan Lavelle von der University of Limerick. 2. Die Regierung „tut alles,
um sich mit diesem Vorgang nicht beschäftigen zu müssen“, bescheinigt Senator Paul
Gavan. Alle angehörten Sachverständigen stimmen darin überein, dass die Einleitung
von Gerichtsverfahren durch EBR praktisch unmöglich ist, und alle sind sich einig,
dass die Gesetzgebung überarbeitet werden sollte. 3. Dazu würde es schon reichen,
auch hier sind sich wieder alle einig, das Mandat der WRC und des Arbeitsgerichts zu
erweitern, damit sie direkt von den EBR angerufen werden können, und zusätzlich
einige Richter auszubilden. Warum rührt sich die Regierung nicht? Ist es der
Wunsch, internationalen Unternehmen in Irland ein günstiges Umfeld für
Arbeitsbeziehungen zu bieten, wie es das bereits für Steuern ist? Ist es der
wirtschaftliche Aspekt, dass EBR-Tagungen Pubs und Hotels füllen? Was auch immer.
Entscheidend ist, dass das Problem über die irische Frage hinausgeht: Denn bei
Verletzung ihres Rechts auf Unterrichtung und Anhörung haben 10 bis 15 % aller EBR
nicht die Möglichkeit, dagegen gerichtlich vorzugehen. Die Richtlinie wird ihrer
Wirkung und hunderttausende europäische Arbeitskräfte ihrer Rechte beraubt. Wie Tom
Hayes einräumte, der viele Konzerne berät, würden die Unternehmen nicht flüchten,
wenn die EBR Zugang zur Justiz bekämen. Sie würden ihre EBR in Irland belassen. So
stellt das Europäische Parlament im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie auch die
Forderung, ohne dabei ausdrücklich Irland zu nennen: „Die Mitgliedstaaten sollten
ein zuständiges nationales Arbeitsgericht, zu dem der Europäische Betriebsrat und
das besondere Verhandlungsgremium ohne Weiteres Zugang haben, bestimmen und der
Kommission mitteilen“.
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1.
Europäische Union
Rechtsprechung
Paket „Arbeitszeitgestaltung‟ :
Die Europäische Kommission hat am 15. März in aller Stille (ohne
Pressemitteilung) ein Paket zur Arbeitszeitgestaltung mit drei Dokumenten
angenommen: 1. ein Bericht
über die Durchführung der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88 (s. Working time). Dieser Bericht
über den Stand der Umsetzung der Richtlinie stellt eine „fehlerhafte Umsetzung der
Ausnahmen von der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit“ fest, ohne dass die
Kommission eine Überarbeitung der Richtlinie vorschlägt. 2. Ein detailliertes Arbeitsdokument über die
Umsetzung und 3. Eine
Mitteilung zu
Auslegungsfragen, die auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bezüglich
der Richtlinie eingeht. Mit diesem Text, der ca. 30 neue Urteile enthält, soll die
Rechtssicherheit und die Klarheit der Auslegung der Richtlinie verbessert werden.
Damit will die Kommission den Mitgliedstaaten und betreffenden Akteuren bei der
Umsetzung und Auslegung dieser Richtlinie zur Förderung der Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz helfen. Denn bekanntlich sind Parlament und Rat an der
Überarbeitung dieser Richtlinie 2009 gescheitert, und auch die Sozialpartner haben
es angesichts dessen im Dezember 2012 nicht geschafft, eine Vereinbarung zur
Überarbeitung dieses Textes zu erzielen. Seither regelt der Gerichtshof das
Arbeitszeitrecht in der EU.
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Sektoraler
sozialer Dialog
Künstliche Intelligenz : Am 22.
Februar haben die europäischen Sozialpartner der Metall- und Elektroindustrie gemeinsame
Schlussfolgerungen zur künstlichen Intelligenz in der Metall- und
Elektroindustrie angenommen, die dieser Industrie als „Leitfaden für den
Umgang mit KI am Arbeitsplatz dienen“ soll (s. Artificial intelligence).. Die Unterzeichnenden „unterstützen
eine frühzeitige Anhörung der Arbeitnehmer*innen und (wo anwendbar) ihrer
Vertreter*innen, wenn über die Einführung neuer KI-Systeme entschieden wird,
einschließlich der Gestaltung, der Ausarbeitung von Spezifikationen für alle
relevanten Akteure, der Entwicklung und des Einsatzes des Systems“.
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2.
Mitgliedstaaten
Kroatien
Sonntagsarbeit : Die Regierung
begrüßt die Annahme eines Gesetzes, mit dem Sonntagsarbeit verboten wird. Davon
ausgenommen sind Geschäfte in Bus- oder Zugbahnhöfen, Flughäfen, Museen und
Tankstellen. Das Gesetz, nach dem 16 verkaufsoffene Sonntage im Jahr erlaubt sind,
tritt am 1. Juli in Kraft. Die Gefahr von Entlassungen und einem Konjunkturrückgang
schloss Davor Filipović, Minister für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung, aus,
und betont vielmehr, dass die 118 000 Beschäftigten in diesem Sektor mehr Freizeit
mit Familie und Freunde verbringen können (s. Pressemitteilung).
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Dänemark
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz :
Die dänische Arbeitsaufsichtsbehörde veröffentlichte
beunruhigende Zahlen:
2022 wurden 43 tödliche Arbeitsunfälle verzeichnet – es ist das schlimmste Jahr seit
2008. Seit Ende der 1970er-Jahren#ich mein, es muss Jahre heißen# war die Zahl der
Todesfälle bis 2017 kontinuierlich gesunken (v. Mitteilung).
Die Arbeitsunfälle mit Todesfolge ereignen sich vor allem in den drei Bereichen Bau,
Abriss von Gebäuden sowie Warentransport und betreffen in erster Linie polnische und
litauische Arbeitskräfte. Der nationale Gesundheitsrat hat seinerseits am 2. März in
zwei Berichten über Krankheiten
und Risikofaktoren
Daten zur Morbidität veröffentlicht. Danach führen Arthrose sowie Nacken- und
Rückenschmerzen zu ca. 7,3 Millionen krankheitsbedingte Fehltage jährlich, was ca.
30.000 Vollzeitstellen entspricht. Die durch diese Symptome bedingten Krankheitstage
„kosten die Gesellschaft Milliarden von Kronen‟, sagt Lene Krabbe Dahl,
Bundessekretärin der Gewerkschaft 3F. „Eine Verbesserung des Arbeitsumfelds ist
zwingend erforderlich, um eine Erschöpfung der Beschäftigten zu verhindern. Es kommt
dem Gesundheitswesen, den Arbeitgebern und dem Einzelnen teuer zu stehen, wenn
Arbeitnehmer wegen Erkrankungen aufgrund einer schlechter Arbeitsumgebung der Arbeit
fernbleiben müssen.‟ Als Reaktion darauf hat die Regierung am 14. März mit den
Parteien im Parlament Verhandlungen aufgenommen für eine neue „Vereinbarung über das
Arbeitsumfeld“ 2023-2026, die mit 1,3 Mrd. dänische Kronen (ca. 175 Mio. Euro)
ausgestattet ist (s. Pressemitteilung)
und damit eine dauerhafte Finanzierung der Arbeitsaufsichtsbehörde sichern soll (mit
203 Mio. Kronen ab 2027, das entspricht ca. 24 Mio. Euro), sowie einen besseren
Schutz der Arbeitnehmer, die in der Asbestsanierung tätig sind, und eine Politik zur
Verbesserung der psychischen Gesundheit (s. Pressemitteilung
von FH).
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Luxembourg
Dreier-Vereinbarung : Regierung
und Sozialpartner schlossen am 7. März eine neue Dreier-Vereinbarung, mit der die
Vereinbarungen vom März und September 2022 ergänzt werden. Sie gewährleistet die
Beibehaltung der automatischen Lohnindexierung bis Ende 2024: Sobald die Inflation
mehr als 2,5 % beträgt, müssen Löhne und Gehälter entsprechend erhöht werden. Als
Ausgleich für die Lohnanhebung können Arbeitgeber ihre Sozialbeiträge verringern.
Die Vereinbarung, die weitere Maßnahmen zur Erhaltung der Kaufkraft der
Beschäftigten enthält, wird sowohl von den beiden Gewerkschaftsverbänden (s.
Mitteilungen OGBL
et LCGB)
als auch vom Arbeitgeberverband UEL (s. Mitteilung)
begrüßt.
- Mobbing: Das Parlament
verabschiedete am 9. März ein Gesetz gegen Mobbing am Arbeitsplatz, das ein
spezielles Verfahren für Opfer bei der Arbeitsaufsichtsbehörde (ITM) sowie
Sanktionen gegen Arbeitgeber vorsieht (s. Mitteilung
des Arbeitsministeriums). Damit wird ein neues Kapitel in das Arbeitsgesetzbuch
eingeführt – was der Arbeitgeberverband UEL ablehnt, denn seiner Meinung nach
hatten die Sozialpartner das Thema bereits im Rahmen ihrer
branchenübergreifenden Vereinbarung vom 25. Juni 2019 über Belästigung und
Gewalt am Arbeitsplatz behandelt.
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3.
Drittstaaten
Großbritannien
Menopause : Die Regierung hat
Helen Tomlinson, Head of Talent (UK & Irland) bei der Adecco Group zur
„Vorkämpferin für mehr Wissen über die Wechseljahre am Arbeitsplatz“ ernannt. Ihre
Aufgabe ist es, Arbeitgeber zur Erstellung von Leitlinien für die Menopause
anzuregen, um ein günstigeres Umfeld für Frauen in den Wechseljahren zu schaffen,
damit sie am Arbeitsplatz bleiben und dort vorankommen (s. Pressemitteilung).
Die Ernennung ist die erste europaweit und die wichtigste Ankündigung der Regierung,
trotz der weitreichenden Empfehlungen, die in zwei Berichten ausgesprochen wurden:
Menopause
and the Workplace: How to enable fulfilling working lives vom November 2021,
auf den die Regierung im Juli 2022 antwortete (s. Bericht
und IR Notes 176)
und den im Juli 2022 veröffentlichten Bericht des Ausschusses des britischen
Unterhauses zu Frauenfragen und Gleichberechtigung Menopause
and the workplace, auf den die Regierung Ende Januar antwortete (s. Bericht).
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Ukraine
Reform der Tarifverhandlungen :
Nach der Kritik an der Verabschiedung von Gesetzen oder
Gesetzesvorhaben, die gegen den Acquis Communautaire, den „gemeinschaftlichen
Besitzstand der EU“ verstoßen und Gewerkschaftsrechte einschränken (s. IR Notes 201
und IR Notes 191),
scheinen die ukrainischen Behörden ihre Position zu ändern. Denn am 23. Februar hat
das Parlament zur „europäischen Integration“ der Ukraine den Gesetzentwurf 7628
„über Tarifverhandlungen und Verträge“ angenommen, der das vorhergehende Gesetz von
1993 über Tarifverhandlungen und den sozialen Dialog reformiert (s. Pressemitteilung
des Wirtschaftsministeriums). Jetzt muss Präsident Selenskyj das Gesetz noch
unterschreiben, damit es in Kraft treten kann. Die Regierung weist darauf hin, dass
Sozialpartner und ILO-Experten das Gesetz gebilligt haben. Es erleichtert nicht
repräsentativen oder neu gegründeten Gewerkschaften den Zugang zu
Tarifverhandlungen, stellt eine Verbindung zwischen den verschiedenen Ebenen von
Tarifverträgen her (Branchen- oder Flächentarifvertrag, Betriebsvereinbarungen etc.)
und ermöglicht es den Unterzeichnern von Tarifverträgen, bestimmte Klauseln beim
Eintreten von höherer Gewalt auszusetzen. Mit diesem Gesetz würde Richtlinie 2001/23
vom 12. März 2001 umgesetzt, die Beschäftigte beim Übergang von Unternehmen schützt,
sowie Richtlinie 91/533 vom 14. Oktober 1991 über die Unterrichtung von
Arbeitskräften über die für ihren Arbeitsvertrag oder ihr Arbeitsverhältnis
geltenden Bedingungen. Damit „setzt die Ukraine die schrittweise Annäherung ihrer
Gesetze an die Gesetze, Normen und die Praxis der EU im Bereich Beschäftigung,
Sozialpolitik und Chancengleichheit fort“, so das Parlament (s. Pressemitteilung).
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4.
Unternehmen
Europäische
Gesellschaft
Aufspaltung : Nach Konsultation
von Experten hat der SE-Betriebsrat des französischen IT-Dienstleisters Atos eine negative Stellungnahme
zu den Aufspaltungsplänen der Gruppe abgegeben. Aus dem Konzern sollen zwei
Unternehmen werden: Das bisherige IT-Outsourcing soll unter dem Namen Atos
weiterlaufen, während Evidian die wachstumsstarken Geschäftsbereiche Cybersicherheit
und Supercomputer bündeln will. Bei diesem Vorhaben würde der jetzige SE-BR bestehen
bleiben und die erste Firma abdecken, während das neue Unternehmen Evidian SA die
Einrichtung eines EBR aushandeln müsste. Für die Dauer der Verhandlungen, die sich
bis zu drei Jahre hinziehen können, wären die Beschäftigten des neuen Unternehmens
ohne Vertretung. Die Richtlinie sieht keine Lösung vor, wenn die Rechte auf
Unterrichtung und Anhörung auf transnationaler Ebene bei einer Aufspaltung verloren
gehen. Die Unternehmensleitung kann allerdings auf freiwilliger Basis dafür sorgen,
dass ein vorläufiges Gremium eingerichtet wird, während die Verhandlungen über eine
künftige EBR-Vereinbarung laufen, und sie kann sich gegenüber dem SE-BR
verpflichten, die Verhandlungen zu beschleunigen, wie dies unlängst bei Suez der
Fall war.
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5. Studien
und Berichte
Nach französischem Recht sind Beschäftigte von Konzernen berechtigt, einen
oder zwei Personalvertreter in den Verwaltungsrat oder Aufsichtsrat zu wählen. Die
neu gewählten Personalvertreter müssen in diesem Fall andere Mandate abgeben, die
sie als Arbeitnehmervertreter innerhalb der Gruppe möglicherweise innehaben, sobald
sie ihre Funktion im Leitungsorgan antreten. Diese Vorschrift gegen Ämterhäufung
gilt auch, wenn der EBR einen der beiden Arbeitnehmervertreter ins Leitungsorgan
wählt. Das gewählte Mitglied muss dann auf sein EBR-Mandat verzichten sowie auf
andere Mandate, die es auf nationaler oder lokaler Ebene eventuell innehat. In einer
vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut veröffentlichten Studie
geht Stéphane Vernac, Professor für Privatrecht an der Universität Jean Monnet
Saint-Étienne, auf dieses Gesetz ein und untersucht u. a., inwiefern es mit EU-Recht
vereinbar ist. Die Unvereinbarkeitsregel lässt sich offenbar nicht in Frage stellen,
selbst wenn der Autor auf einige Schwachstellen hinweist. Er fordert die Unternehmen
zu mehr Klarheit bei den Ernennungsverfahren auf. Gleichzeitig sollten Arbeitnehmer,
die Mitglieder im Leitungsorgan werden, einen gleichwertigen Kündigungsschutz wie
Arbeitnehmervertreter erhalten, wenn sie durch die Niederlegung ihrer Mandate auf
nationaler oder lokaler Ebene diesen Schutz verlieren.
>
Siehe auch: Die 2022 erschienene ETUI Studie über die
Europäisierung
der Arbeitnehmervertretung auf Verwaltungs- oder Aufsichtsratsebene in
Frankreich.
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