IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 206 – Erste Konsultation der Sozialpartner zur Überarbeitung der EBR-Richtlinie

  IR Notes 206 – 19 April 2023
www.irshare.eu
 
 
  Leitartikel
Eurobetriebsräte für mehr Demokratie

Eurobetriebsräte „sind das Rückgrat des länderübergreifenden sozialen Dialogs“ und „fördern ein gemeinsames Verständnis der länderübergreifenden Herausforderungen für multinationale Unternehmen“, so die Europäische Kommission im Konsultationspapier, das sich im Rahmen der Überprüfung der EBR-Richtlinie an die europäischen Sozialpartner richtet (s. In den Schlagzeilen). „Ihr Potenzial sollte vor dem aktuellen Hintergrund eines zweifachen [ökologischen und digitalen] Wandels sowie tiefgreifender industrieller Transformationen voll ausgeschöpft werden“, führt die Kommission weiter aus. Doch um den Ausdruck des Europaabgeordneten Dennis Radtke aufzugreifen, der den im Februar vom Europäischen Parlament angenommenen Bericht verfasst hat – sind sie bislang nichts weiter als „zahnlose Tiger“. Auch wenn ihr Mehrwert unbestreitbar ist, wie das von Eurofound kürzlich veröffentlichte Arbeitspapier (*) zeigt, wird dieser von Arbeitgebern, die im EBR vor allem eine rechtliche Anforderung und einen Kostenfaktor sehen, kaum wahrgenommen. Dieser Keim der sozialen Demokratie in Unternehmen hat jedoch mehr und Besseres verdient. Zumal die Herausforderungen des doppelten Strukturwandels – seit der russischen Invasion der Ukraine ist auch noch die Energiekrise hinzugekommen – die Unternehmen in eine neue Phase intensiver Umstrukturierungen führen. Und genau hier liegt das Ziel der EBR: Das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der von den Umstrukturierungen betroffenen Beschäftigen sicherzustellen – nicht um die Arbeitgeber zu ärgern, sondern um „eine harmonische Entwicklung der wirtschaftlichen Aktivitäten zu gewährleisten.“ Oder anders ausgedrückt: um soziale Krisen zu vermeiden. Der Kontext spricht für eine stärkere Beteiligung der Beschäftigten an Entscheidungen.


Frédéric Turlan, Direktor von IR Share und Chefredakteur von IR Notes


(*) Eurofound (2022), Challenges and solutions: Case studies on European Works Council

 
  Agenda

 


25. April
Wien

Abschlusskonferenz eines europäischen Projekts der Sozialpartner im Bausektor (EFBH und FIEC) über „ein besseres Funktionieren des europäischen Arbeitsmarkts“.


28. April
Budapest
Internationale Konferenz über menschenwürdige Arbeit im digitalen Zeitalter, ausgerichtet von der Fakultät für Arbeitsrecht der katholischen Universität Pázmány Péter mit Unterstützung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Budapest (Informationen).


3.-4. Mai
Stockholm
Informelle Ministertagung „Beschäftigung und Soziales“


12. Juni
Luxemburg
Rat „Beschäftigung und Sozialpolitik“

 
  Über uns

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 248,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Catarina Carvalho, Pascale Turlan und Frédéric Turlan.
Erfahren Sie mehr über das 
IR Share-Team auf unserer Website.


Abonnieren Sie IR Notes Mit wenigen Klicks auf der IR Share-Website oder per Telefon unter: 
+33 (0)6 81 41 53 95


Impressum. Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy – Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 –  Stammkapital 1.500 Euro – Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: Ideal prod – 14 rue  Auguste Morel – 89100 Sens – Frankreich – Tel.: + 33 (0)3 86 83 21 21. CPPAP Nr.: 0621 Z 93933.

 
  !!! Folgen Sie uns auf LinkedIn !!!

Damit Sie auch zwischen den Ausgaben auf dem Laufenden bleiben: Wir informieren Sie auf LinkedIn IR Notes über aktuelle Entwicklungen. Folgen Sie uns! 263 Personen folgen uns bereits!

 
  Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen

Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.

 

IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Erste Konsultation der Sozialpartner zur Überarbeitung der EBR-Richtlinie

Nach Annahme des „Radtke-Berichts“ am 2. Februar hat das Europäische Parlament die EU-Kommission aufgefordert, eine Überarbeitung der EBR-Richtlinie 2009/38 vor dem 31. Januar 2024 vorzulegen (s. IR Notes 201 und European Works Councils). Die Kommission hat daraufhin zügig angekündigt, eine Konsultation der europäischen Sozialpartner gemäß Art. 154 § 2 des AEU-Vertrags einzuleiten (v. IR Notes 203). Am 11. April veröffentlichte sie das erste Konsultationspapier, um die Meinung der Sozialpartner zu den Vorteilen einer solchen Initiative einzuholen (s. European social dialogue). Das Dokument greift die Änderungsvorschläge des Parlaments auf: Neudefinierung des Begriffs der länderübergreifenden Angelegenheiten; Überprüfung der Definition der Anhörung, um sicherzustellen, dass der EBR angehört wird und eine Stellungnahme abgeben kann, bevor die Unternehmensleitung eine Entscheidung trifft; Verhinderung einer missbräuchlichen Verwendung von Geheimhaltungsvorschriften, um den Informationszugang für EBR-Mitglieder einzuschränken; Verhandlungsdauer für EBR-Vereinbarung soll von drei Jahren auf 18 Monate gekürzt werden; garantierter Zugang zur Justiz und verschärfte Strafen bei Verletzung des Rechts auf Unterrichtung und Anhörung durch Anpassung an die Bußgelder der DSGVO (von bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes); bei möglicher Verletzung des Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens kann ein Gericht die Unternehmensentscheidung gerichtlich aussetzen; Aufhebung aller Ausnahmeregelungen – alle Vereinbarungen, auch die von vor September 1996, sollen an die Bestimmungen der künftigen Richtlinie angepasst werden; genaue Festlegung der EBR-Mittel für Schulungen oder Hinzuziehung externer Experten; inhaltliche Ausgestaltung der subsidiären Vorschriften, die greifen, wenn keine Vereinbarung zustande kommt.  Auf dieser Grundlage sind die Sozialpartner aufgefordert, bis zum 23. Mai folgende drei Fragen zu beantworten: Sind die Themen für die neuen EU-Maßnahmen richtig ermittelt worden? Sind EU-Maßnahmen erforderlich, um die ermittelten Probleme zu lösen? Sollen Verhandlungen zu allen oder zu einigen der ermittelten Probleme eingeleitet werden?
Nach Einholung der Meinungen kann die Kommission die zweite Konsultationsphase der europäischen Sozialpartner einleiten (Art. 154 § 3), um deren Meinung zu einem Entwurf eines Richtlinienvorschlags zu erfahren. Auch hierfür haben die Sozialpartner sechs Wochen Zeit. Es gibt zwar keine zeitlichen Vorgaben für die Einleitung der zweiten Konsultationsphase, aber sie sollte möglichst schnell auf die erste folgen, damit die Kommission – wie vom Parlament gefordert – vor Jahresende einen Text vorlegen kann. Parallel dazu muss die Kommission die Vorschläge des Parlaments prüfen, ob sie den Grundsätzen der Subsidiarität, der Verhältnismäßigkeit und der Verbesserung der Rechtsvorschriften entsprechen, die Unternehmen nicht unnötig belasten sollen. Die Kommission erhält auch die Ergebnisse einer vom Beratungsunternehmen ICF erstellten Folgenabschätzung dieser Vorschläge. Dass sich die Sozialpartner dieses Themas während des Konsultationsprozesses annehmen, um eine Vereinbarung auf Unionsebene auszuhandeln (Art. 154 § 4), gilt als wenig wahrscheinlich, so dass die Kommission wohl einen Richtlinienvorschlag bis Ende des Jahres vorlegen wird. Die neue, nach der Europawahl im Mai 2024 amtierende Kommission wird dann die Aufgabe haben, das Gesetzgebungsverfahren einzuleiten.


1. Mitgliedstaaten
Deutschland

Arbeitsmarkt : Mit Blick auf den Fachkräftemangel und Weiterbildungsbedarf hat die Regierung zwei Gesetzesentwürfe angenommen: 1. Gesetzentwurf mit dem ausländischen Fachkräften der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder eine Ausbildung   erleichtert werden soll (s. Pressemitteilung). 2. Gesetzesentwurf zu einer wichtigen Reform der Aus- und Weiterbildung mit einem beruflichen Abschluss für junge Menschen in den Unternehmen. Daneben wird der Zugang zur Weiterbildungsförderung der Beschäftigten finanziell unterstützt. Für Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust von Arbeitsplätzen droht, bei denen eine Weiterbildung jedoch eine Weiterbeschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen kann, zahlt der Staat ein Qualifizierungsgeld (das sich in der Höhe am Kurzarbeitergeld anlehnt), während der Arbeitgeber die Weiterbildungskosten trägt (s. Pressemitteilung).


Frankreich

Rentenreform : Am 14. April hat der Verfassungsrat eine Entscheidung zugunsten der Regierung gefällt (s. Entscheidung und Pressemitteilung), und das Gesetz Nr. 2023-270 vom 14. April 2023 zur berichtigenden Finanzierung der Sozialversicherung für 2023, mit dem das Rentensystem reformiert wird, wurde am 15. April veröffentlicht – trotz einstimmiger Forderung der Gewerkschaften, dieses Gesetz nicht zu erlassen. Das Renteneinstiegsalter wurde von 62 auf 64 Jahre erhöht  (s. IR Notes 205). Sechs Maßnahmen, darunter der „Seniorenindex‟, der Unternehmen einen Anreiz zur Weiterbeschäftigung von älteren Beschäftigten bieten sollte, und ein unbefristeter Arbeitsvertrag für Senioren mit weniger Sozialabgaben, wurden vom Verfassungsrat gestrichen. Diese Reform, die von den Gewerkschaften einhellig abgelehnt, von 80 % der arbeitenden Bevölkerung nicht gebilligt und ohne Unterstützung des Parlaments verabschiedet wurde, offenbart die Dysfunktionalität der Sozialdemokratie, in der die Sozialpartner durch die Macht marginalisiert werden, die sich auf den Präsidenten der Republik konzentriert. In Bezug auf die Art und Weise, wie diese Reform durchgeführt wurde, erkennt der Verfassungsrat in seiner Entscheidung an, so der Verfassungsexperte Dominique Rousseau, „dass die Minister ‚irreführende Angaben‘ in den Parlamentsdebatten gemacht haben, dass mehrere Verfahren „kumulativ‟ angewandt wurden, um die Annahme des Gesetzes zu beschleunigen, und die kombinierte Anwendung der eingesetzten Verfahren ‚ungewöhnlich‘ sei“  (s. Le Monde). Diese Reform, wird laut Guillaume Duval in Social Europe, „die Kluft zwischen Volk und Eliten vertieft und die Unzufriedenheit der Bürger mit dem System weiter vergrößert haben‟. „Die Verlierer der Globalisierung zu zwingen, länger zu arbeiten, schürt die soziale Wut“, die die extreme Rechte nährt, warnt der Politologe Bruno Palier in Le Monde. Dieser Sieg des Präsidentenlagers ist nur der Vorbote künftiger Niederlagen. Die Gewerkschaften, die vom Präsidenten für den 18. April eingeladen wurden, haben jedes Treffen vor den für den 1. Mai geplanten Demonstrationen abgelehnt.


Irland

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: : Das Gesetz zur Work-Life-Balance, das die Vereinbarkeitsrichtlinie 2019/1158 vom 20. Juni 2019 in nationales Recht umsetzt, wurde am 4. April erlassen. Damit werden Bestimmungen eingeführt, die direkt der Richtlinie entnommen sind, wie fünf Tage unbezahlter Urlaub für medizinische Versorgung für Eltern von Kindern unter 12 Jahren und für Personen, die Kinder betreuen, sowie das Recht für Eltern und pflegende Angehörige, flexible Arbeitszeiten zu beantragen. Mit der Gewährung von fünf Urlaubstagen jährlich für Opfer von häuslicher Gewalt geht das Gesetz noch über die Richtlinie hinaus: Die Opfer erhalten vom Arbeitgeber eine Entschädigung, deren Höhe von der Regierung noch festzulegen ist (s. IR Notes 194). Darüber hinaus erhalten alle Beschäftigten das Recht, Telearbeit zu beantragen (mit weniger Einschränkungen als der ursprüngliche Entwurf vorsah, s. IR Notes 180). Die Gewerkschaft ICTU begrüßte das neue Recht auf Telearbeit und hat angekündigt, dass sie in den Unternehmen eine Verlängerung des Urlaubs aufgrund häuslicher Gewalt auf zehn Tage aushandeln will, bei vollem Lohnausgleich, denn „alles andere würde die Opfer weiterhin in Gefahr bringen“ (s. Pressemitteilung).


Italien

Arbeitsaufsicht : Die Generaldirektion für Arbeitsaufsicht (INL) und der Verband freiberuflicher Buchhalter (Consulenti del lavoro)  haben am 29. März zwei Protokolle unterzeichnet, eines über die Aktivitäten zur Kontrolle und Bekämpfung des Missbrauch bei der Anwendung des Arbeitsrechts und ein anderes über die Nutzung der IT-Plattform ASSE.CO, die von den Buchhaltern verwaltet wird. Die geplante verstärkte Zusammenarbeit zwischen INL und diesem reglementierten Berufsstand, der Unternehmen in Buchhaltungs- und Rechtsfragen berät, wird von den Gewerkschaften heftig kritisiert. Diese fordern die Regierung auf, die Texte zurückzuziehen. „Wir haben es hier mit einer unverhohlenen Privatisierung  der Kontrolltätigkeit zu tun, dies ist ein echter Angriff auf die Autonomie der Arbeitsaufsicht‟, beklagt Maurizio Landini, Generalsekretär der CGIL (s. Pressemitteilung). Die CGIL prangert die Tatsache an, dass die Arbeitsaufsichtsbehörde den Buchhalter des Unternehmens vor jeder Kontrolle informieren muss, und dass Unternehmen, die im Besitz einer vom Buchhalter ausgestellten Konformitätsbescheinigung sind, jeglicher Kontrolle entgehen. „Diese Protokolle sind schändlich‟, fügt Matteo Ariano, nationaler Koordinator der FP CGIL-INL an, „sie sind weder im öffentlichen Interesse noch gewährleisten sie effektivere Kontrollen, sondern beruhen auf Überlegungen der Privatisierung, der Demontage und der Auflösung der Arbeitsaufsicht‟ (s. Pressemitteilung).




Niederlande

Weniger Flexibilität am Arbeitsmarkt : In einem Brief an die Zweite Kammer nimmt der Minister für Soziales und Beschäftigung am 3. April Bezug auf die Ausarbeitung des bereits im Juli 2022 umrissenen Reformpakets für den Arbeitsmarkt (s. Brief). Die vorgestellten Maßnahmen beruhen auf einer im Wirtschafts- und Sozialrat der Niederlande (SER) erzielten Einigung zwischen Regierung und Sozialpartnern (s. Pressemitteilung) auf der Grundlage der Stellungnahme des SER (s. Mitteilung). Diese Reformen sollen „den hemmungslosen Exzessen der Flexibilität ein Ende“ setzen, so Piet Fortuin, Präsident der Gewerkschaft CNV (s. Mitteilung). Im Sommer wird die Regierung umfassende Konsultationen zu ihren Plänen führen, mit dem Ziel, die Rechtstexte im Frühjahr 2024 dem Parlament vorzulegen. Mit den geplanten Maßnahmen soll die Flexibilität des Arbeitsmarkts reduziert, dafür sicherer werden, und es sollen qualitativ hochwertigere Arbeitsplätze geschaffen werden. Es geht darum, die Vertragsform an die Art der Arbeit und die Präferenzen des Beschäftigten anzupassen. Strukturelle Beschäftigung sollte mit unbefristeten Arbeitsverträgen organisiert werden. Die Reform sieht auch das Verbot der Null-Stunden-Verträge vor sowie strengere Regeln für den Einsatz von Zeitarbeit: Nach drei aufeinanderfolgenden Zeitverträgen bei ein und demselben Arbeitgeber darf ein weiterer Vertrag erst nach fünf Jahren geschlossen werden – und nicht nach sechs Monaten, wie das jetzt der Fall ist. Unbefristete Arbeitsverträge werden für Arbeitgeber attraktiv gemacht, „weil sich der Spielraum innerhalb dieser Verträge vergrößern wird“, betont der SER. Ein weiteres Element ist die Bekämpfung der Scheinselbständigkeit: Die Unterscheidung zwischen Selbständigen und Angestellten soll klarer herausgestellt werden, und Personen, die zu einem geringen Entgelt arbeiten, wird es leichter gemacht, den Status eines abhängig Beschäftigten zu fordern. Ferner wird eine obligatorische und erschwingliche Arbeitsunfähigkeitsversicherung zum Schutz von Selbständigen gegründet. Um Kleinunternehmen mehr Flexibilität einzuräumen, werden die Vorschriften zur Wiedereingliederung eines über einen längeren Zeitraum erkrankten Mitarbeiters präzisiert. In Absprache mit dem Betriebsrat kann ein Plan zum Erhalt des Arbeitsplatzes im Krisenfall erstellt werden – eine Art Kurzarbeitsvereinbarung, bei der ein Teil der Lohnkosten vom Staat übernommen wird.



Abschluss des Deliveroo-Verfahrens : Der Oberste Gerichtshof der Niederlande hat am 24. März über die Frage entschieden, ob die Fahrer des Lieferdienstes Deliveroo als Angestellte zu behandeln sind. Er hat den Einspruch von Deliveroo zurückgewiesen, da das Urteil des Berufungsgerichts, wonach die mit den Fahrern geschlossenen „Auftragsvereinbarungen“ als Arbeitsverträge gelten, keine Rechtsfehler aufweise (s. IR Notes 158 EN ES DE IT). Angesichts der tatsächlichen Umstände, dass Deliveroo z. B. GPS oder einen Algorithmus nutzt, der „die Art und Weise der Arbeitsausführung erheblich beeinflusst“ oder die Bedingungen für die Zuteilung von Prämien, verweist der Gerichtshof auf Anzeichen eines „Autoritätsverhältnisses“. Daher lautet sein Urteil, dass das Arbeitsverhältnis der Definition einer abhängigen Beschäftigung nach Art. 7:610 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht. Darin wird ein Arbeitsvertrag definiert als „der Vertrag, wonach eine Partei, der Arbeitnehmer, sich verpflichtet, in den Diensten der anderen Partei, des Arbeitgebers, gegen Entgelt während gewisser Zeit Arbeiten zu verrichten“. Der Gerichtshof stellt fest, dass „die Freiheit, zur Arbeit zu erscheinen oder nicht und Aufträge anzunehmen oder nicht, an sich nicht das Vorliegen eines Arbeitsvertrags ausschließt“. Ferner führt er den Umstand an, dass mehr als zwei Drittel der Fahrer weniger als 40 % des Mindestlohns verdienen, und die Steuerbehörde ihre Tätigkeit als „Zeitvertreib“ einstufe, der nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Der Gerichtshof beruft sich auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, 4. Dezember 2014, Rs. 413/13, FNV KIEM und IR Notes 24), der zwischen angestellten und selbständigen Arbeitnehmern unterscheidet, und ist der Auffassung, dass der Umstand, Unternehmer zu sein, darauf hinweist, dass man kein Angestellter ist – „das Fehlen von Unternehmertum kann daher ein Anzeichen für eine abhängige Beschäftigung sein.“


Portugal

Reform des Arbeitsmarkts : Die neue Reform des Arbeitsrechts und der entsprechenden Gesetzgebung wurde endgültig gebilligt. Das entsprechende Gesetz 13/2023 vom 3. April tritt am 1. Mai in Kraft. Mit dieser Reform wird die „Agenda für menschenwürdige Arbeit“ umgesetzt (s. IR Notes 202), die sich auf vier Säulen stützt : Kampf gegen prekäre Beschäftigung, Ausschöpfung des Potenzials junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt, Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, von Tarifverhandlungen und der Arbeitnehmermitbestimmung. Mit diesem Gesetz werden gleichzeitig die Richtlinie 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen sowie die Vereinbarkeitsrichtlinie 2019/1158 für Eltern und pflegende Angehörige umgesetzt. Es geht auch um Plattformarbeit, für die eine spezifische Vermutung eines Arbeitsvertrags festgelegt wird, und es gelten neue Einschränkungen für befristete Verträge und Zeitarbeit. Mehrere Maßnahmen zielen auf die Förderung von Tarifverhandlungen ab, dazu gehören Anreize für Unternehmen, die in den letzten drei Jahren eine Vereinbarung geschlossen oder überarbeitet haben. Dies ist eine Vorbedingung für den Zugang zu öffentlichen, darunter auch europäischen Mitteln, für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen oder für den Erhalt von Steuervergünstigungen. Tarifverträge sollen sich auch auf Unterlieferanten und wirtschaftlich abhängige Beschäftigte erstrecken. Das Gesetzgebungsverfahren war langwierig und teilweise chaotisch. Die Reform wird von den Arbeitgebern abgelehnt: Vergeblich verlangten sie vom  Staatspräsidenten, den Gesetzentwurf an das Verfassungsgericht zu verweisen, mit der Begründung, der soziale Dialog sei verletzt worden, weil bestimmte Maßnahmen nicht im Wirtschafts- und Sozialrat diskutiert worden seien (siehe Artikel de L’Expresso). Die Gewerkschaften ihrerseits sehen die Rechte der Arbeitnehmer durch die Reform nur unzureichend geschützt (s. Artikel von Publico).


2. Unternehmen
Transnationale Verhandlungen

Sozialer Dialog : Die Unternehmensleitung von Korian und der Europäische Gewerkschaftsverband EGÖD treffen sich am 21. April zu einer ersten Verhandlungsrunde zur Ausarbeitung einer europäischen Ethik-Charta des sozialen Dialogs. Am Verhandlungstisch werden die Unternehmensleitung und eine Gruppe von Verhandlungsführern sitzen, die sich aus vom EGÖD ernannten Gewerkschaftsvertretern und Mitgliedern des engeren Ausschusses des SE-Betriebsrats zusammensetzt. Im Vorfeld „hat die Unternehmensleitung mit allen Mitgliedern des SE-Betriebsrats und Vertretern der Geschäftsführungen aller Länder Gespräche geführt, um deren Meinungen und Verbesserungsvorschläge zum Stand des sozialen Dialogs im Unternehmen zu hören“, sagt Mathilde Tabary, Leiterin Arbeitsbeziehungen Europa bei Korian. Die Ergebnisse wurden zunächst dem engeren Ausschuss, dann allen SE-BR-Mitgliedern mitgeteilt, um einen Aktionsplan auszuarbeiten und schließlich einen gemeinsamen Text zu erarbeiten. „Ziel ist es, den sozialen Dialog als wichtigen Faktor für die Transformation des Unternehmens zu bekräftigen“, so Mathilde Tabary, „und ihn auf allen Ebenen zu stärken, im Einklang mit den Anforderungen an eine integrative Unternehmensführung, die Korian auf seinem Weg zu einem Unternehmen mit einer Mission aufbauen will.“ Eine Möglichkeit, dieses Ziel zu erreichen, könnte darin bestehen, in jedem Land ein Gremium für den sozialen Dialog einzurichten, der alle Standorte abdeckt (s. Mitteilung des EGÖD).

 


Désabonnement

IR Notes

Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

IR Notes
Gemeinsam ein soziales Europa aufbauen

Der IR Notes-Newsletter bietet jedem in Europa Zugang zu einer unabhängigen, zuverlässigen und unparteiischen Informationsquelle zu Themen rund um die Arbeitsbeziehungen

Three questions for Delphine Rudelli

Three questions for Delphine Rudelli

Three questions for Delphine Rudelli, Director General of CEEMET (*) On the delays in transposing the ‘pay transparency’ directive “We are calling for the application of the directive to be suspended while we assess what can be simplified – not to reduce rights, but...

read more...
European Union – Social update

European Union – Social update

European Works Councils The Expert Group set up by the European Commission to help Member States transpose the new Directive (EU) 2025/2450 on European Works Councils is due to submit its report this summer. This report may constitute a useful point of reference when...

read more...
A step in coordination of national social security systems

A step in coordination of national social security systems

At last, a step forward for freedom of movement for workers in the EU On 22 April, representatives of the Council and Parliament reached a provisional agreement on revising the rules on coordination of national social security systems, as provided for by regulation...

read more...
Picture of Nora Krokovay

A question for… Nora Krokovay

A question for…Nora Krokovay, Senior Analyst at Kopint-Tárki What changes can we expect in terms of social dialogue and labour law in Hungary following the elections that brought an end to Viktor Orbán’s 16-year leadership? The atmosphere was very euphoric and joyful...

read more...
Improvements in job quality

Improvements in job quality

Eurofound notes improvements in job quality in Europe Now that the European Commission has announced its intention to present a bill on job quality by the year end, the results of the latest European Working Conditions Survey (EWCS) will be scrutinised very...

read more...
Is pay transparency the new enemy to be targeted?

Is pay transparency the new enemy to be targeted?

After seeing off the corporate sustainability reporting and due diligence directives, Member States appear ready to tackle the pay transparency directive, which is due to be transposed in Member States by 7 June 2026.Not only are many countries behind schedule, but a...

read more...
A question to… Lidia Gil Otero

A question to… Lidia Gil Otero

A question for…Lidia Gil Otero, PhD Assistant Professor in Labour and Social Security Law at Santiago de Compostela University In the context of the Digilare project (*), you advocate using the transposition of the Platform Work Directive, which is due to be completed...

read more...