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IR Notes 206 – 19 April 2023
www.irshare.eu
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Leitartikel
Eurobetriebsräte für mehr Demokratie
Eurobetriebsräte „sind das Rückgrat des
länderübergreifenden sozialen Dialogs“ und „fördern ein gemeinsames
Verständnis der länderübergreifenden Herausforderungen für
multinationale Unternehmen“, so die Europäische Kommission im
Konsultationspapier, das sich im Rahmen der Überprüfung der
EBR-Richtlinie an die europäischen Sozialpartner richtet (s. In den
Schlagzeilen). „Ihr Potenzial sollte vor dem aktuellen Hintergrund
eines zweifachen [ökologischen und digitalen] Wandels sowie
tiefgreifender industrieller Transformationen voll ausgeschöpft
werden“, führt die Kommission weiter aus. Doch um den Ausdruck des
Europaabgeordneten Dennis Radtke aufzugreifen, der den im Februar
vom Europäischen Parlament angenommenen Bericht verfasst hat – sind
sie bislang nichts weiter als „zahnlose Tiger“. Auch wenn ihr
Mehrwert unbestreitbar ist, wie das von Eurofound kürzlich
veröffentlichte Arbeitspapier (*) zeigt, wird dieser von
Arbeitgebern, die im EBR vor allem eine rechtliche Anforderung und
einen Kostenfaktor sehen, kaum wahrgenommen. Dieser Keim der
sozialen Demokratie in Unternehmen hat jedoch mehr und Besseres
verdient. Zumal die Herausforderungen des doppelten Strukturwandels
– seit der russischen Invasion der Ukraine ist auch noch die
Energiekrise hinzugekommen – die Unternehmen in eine neue Phase
intensiver Umstrukturierungen führen. Und genau hier liegt das Ziel
der EBR: Das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der von den
Umstrukturierungen betroffenen Beschäftigen sicherzustellen – nicht
um die Arbeitgeber zu ärgern, sondern um „eine harmonische
Entwicklung der wirtschaftlichen Aktivitäten zu gewährleisten.“ Oder
anders ausgedrückt: um soziale Krisen zu vermeiden. Der Kontext
spricht für eine stärkere Beteiligung der Beschäftigten an
Entscheidungen.
Frédéric Turlan, Direktor von IR Share und
Chefredakteur von IR Notes
(*) Eurofound (2022),
Challenges
and solutions: Case studies on European Works Council
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Agenda
25.
April Wien
Abschlusskonferenz eines europäischen Projekts der
Sozialpartner im Bausektor (EFBH und FIEC) über „ein
besseres Funktionieren des europäischen Arbeitsmarkts“.
28. April
Budapest
Internationale Konferenz über menschenwürdige Arbeit im
digitalen Zeitalter, ausgerichtet von der Fakultät für Arbeitsrecht der
katholischen Universität Pázmány Péter mit Unterstützung der
Friedrich-Ebert-Stiftung in Budapest (Informationen).
3.-4.
Mai
Stockholm Informelle Ministertagung
„Beschäftigung und Soziales“
12. Juni Luxemburg Rat
„Beschäftigung und Sozialpolitik“
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Erste
Konsultation der Sozialpartner zur Überarbeitung der EBR-Richtlinie
Nach Annahme des „Radtke-Berichts“ am 2. Februar hat das Europäische Parlament die
EU-Kommission aufgefordert, eine Überarbeitung der EBR-Richtlinie 2009/38 vor dem
31. Januar 2024 vorzulegen (s. IR Notes 201
und European Works Councils). Die
Kommission hat daraufhin zügig angekündigt, eine Konsultation der europäischen
Sozialpartner gemäß Art. 154 § 2 des AEU-Vertrags einzuleiten (v. IR Notes 203). Am
11. April veröffentlichte sie das erste Konsultationspapier, um
die Meinung der Sozialpartner zu den Vorteilen einer solchen Initiative einzuholen
(s. European social dialogue). Das
Dokument greift die Änderungsvorschläge des Parlaments auf: Neudefinierung des
Begriffs der länderübergreifenden Angelegenheiten; Überprüfung der Definition der
Anhörung, um sicherzustellen, dass der EBR angehört wird und eine Stellungnahme
abgeben kann, bevor die Unternehmensleitung eine Entscheidung trifft; Verhinderung
einer missbräuchlichen Verwendung von Geheimhaltungsvorschriften, um den
Informationszugang für EBR-Mitglieder einzuschränken; Verhandlungsdauer für
EBR-Vereinbarung soll von drei Jahren auf 18 Monate gekürzt werden; garantierter
Zugang zur Justiz und verschärfte Strafen bei Verletzung des Rechts auf
Unterrichtung und Anhörung durch Anpassung an die Bußgelder der DSGVO (von bis zu 20
Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes); bei möglicher Verletzung des
Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens kann ein Gericht die
Unternehmensentscheidung gerichtlich aussetzen; Aufhebung aller Ausnahmeregelungen –
alle Vereinbarungen, auch die von vor September 1996, sollen an die Bestimmungen der
künftigen Richtlinie angepasst werden; genaue Festlegung der EBR-Mittel für
Schulungen oder Hinzuziehung externer Experten; inhaltliche Ausgestaltung der
subsidiären Vorschriften, die greifen, wenn keine Vereinbarung zustande kommt. Auf
dieser Grundlage sind die Sozialpartner aufgefordert, bis zum 23. Mai folgende drei
Fragen zu beantworten: Sind die Themen für die neuen EU-Maßnahmen richtig ermittelt
worden? Sind EU-Maßnahmen erforderlich, um die ermittelten Probleme zu lösen? Sollen
Verhandlungen zu allen oder zu einigen der ermittelten Probleme eingeleitet
werden? Nach Einholung der Meinungen kann die Kommission die zweite
Konsultationsphase der europäischen Sozialpartner einleiten (Art. 154 § 3), um deren
Meinung zu einem Entwurf eines Richtlinienvorschlags zu erfahren. Auch hierfür haben
die Sozialpartner sechs Wochen Zeit. Es gibt zwar keine zeitlichen Vorgaben für die
Einleitung der zweiten Konsultationsphase, aber sie sollte möglichst schnell auf die
erste folgen, damit die Kommission – wie vom Parlament gefordert – vor Jahresende
einen Text vorlegen kann. Parallel dazu muss die Kommission die Vorschläge des
Parlaments prüfen, ob sie den Grundsätzen der Subsidiarität, der Verhältnismäßigkeit
und der Verbesserung der Rechtsvorschriften entsprechen, die Unternehmen nicht
unnötig belasten sollen. Die Kommission erhält auch die Ergebnisse einer vom
Beratungsunternehmen ICF erstellten Folgenabschätzung dieser Vorschläge. Dass sich
die Sozialpartner dieses Themas während des Konsultationsprozesses annehmen, um eine
Vereinbarung auf Unionsebene auszuhandeln (Art. 154 § 4), gilt als wenig
wahrscheinlich, so dass die Kommission wohl einen Richtlinienvorschlag bis Ende des
Jahres vorlegen wird. Die neue, nach der Europawahl im Mai 2024 amtierende
Kommission wird dann die Aufgabe haben, das Gesetzgebungsverfahren einzuleiten.
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1.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Arbeitsmarkt :
Mit Blick auf den Fachkräftemangel und
Weiterbildungsbedarf hat die Regierung zwei Gesetzesentwürfe angenommen: 1.
Gesetzentwurf mit dem ausländischen Fachkräften der Zugang zum deutschen
Arbeitsmarkt und die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder eine Ausbildung
erleichtert werden soll (s. Pressemitteilung).
2. Gesetzesentwurf zu einer wichtigen Reform der Aus- und Weiterbildung mit einem
beruflichen Abschluss für junge Menschen in den Unternehmen. Daneben wird der Zugang
zur Weiterbildungsförderung der Beschäftigten finanziell unterstützt. Für
Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust von Arbeitsplätzen droht,
bei denen eine Weiterbildung jedoch eine Weiterbeschäftigung im gleichen Unternehmen
ermöglichen kann, zahlt der Staat ein Qualifizierungsgeld (das sich in der Höhe am
Kurzarbeitergeld anlehnt), während der Arbeitgeber die Weiterbildungskosten trägt
(s. Pressemitteilung).
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Frankreich
Rentenreform : Am 14. April hat
der Verfassungsrat eine Entscheidung zugunsten der Regierung gefällt (s. Entscheidung
und Pressemitteilung),
und das Gesetz
Nr. 2023-270 vom 14. April 2023 zur berichtigenden Finanzierung der
Sozialversicherung für 2023, mit dem das Rentensystem reformiert wird, wurde
am 15. April veröffentlicht – trotz einstimmiger Forderung der Gewerkschaften,
dieses Gesetz nicht zu erlassen. Das Renteneinstiegsalter wurde von 62 auf 64 Jahre
erhöht (s. IR Notes
205). Sechs Maßnahmen, darunter der „Seniorenindex‟, der Unternehmen einen
Anreiz zur Weiterbeschäftigung von älteren Beschäftigten bieten sollte, und ein
unbefristeter Arbeitsvertrag für Senioren mit weniger Sozialabgaben, wurden vom
Verfassungsrat gestrichen. Diese Reform, die von den Gewerkschaften einhellig
abgelehnt, von 80 % der arbeitenden Bevölkerung nicht gebilligt und ohne
Unterstützung des Parlaments verabschiedet wurde, offenbart die Dysfunktionalität
der Sozialdemokratie, in der die Sozialpartner durch die Macht marginalisiert
werden, die sich auf den Präsidenten der Republik konzentriert. In Bezug auf die Art
und Weise, wie diese Reform durchgeführt wurde, erkennt der Verfassungsrat in seiner
Entscheidung an, so der Verfassungsexperte Dominique Rousseau, „dass die Minister
‚irreführende Angaben‘ in den Parlamentsdebatten gemacht haben, dass mehrere
Verfahren „kumulativ‟ angewandt wurden, um die Annahme des Gesetzes zu
beschleunigen, und die kombinierte Anwendung der eingesetzten Verfahren
‚ungewöhnlich‘ sei“ (s. Le
Monde). Diese Reform, wird laut Guillaume Duval in Social
Europe, „die Kluft zwischen Volk und Eliten vertieft und die Unzufriedenheit
der Bürger mit dem System weiter vergrößert haben‟. „Die Verlierer der
Globalisierung zu zwingen, länger zu arbeiten, schürt die soziale Wut“, die die
extreme Rechte nährt, warnt der Politologe Bruno Palier in Le
Monde. Dieser Sieg des Präsidentenlagers ist nur der Vorbote künftiger
Niederlagen. Die Gewerkschaften, die vom Präsidenten für den 18. April eingeladen
wurden, haben jedes Treffen vor den für den 1. Mai geplanten Demonstrationen
abgelehnt.
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Irland
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: :
Das Gesetz
zur Work-Life-Balance, das die Vereinbarkeitsrichtlinie 2019/1158 vom 20.
Juni 2019 in nationales Recht umsetzt, wurde am 4. April erlassen. Damit werden
Bestimmungen eingeführt, die direkt der Richtlinie entnommen sind, wie fünf Tage
unbezahlter Urlaub für medizinische Versorgung für Eltern von Kindern unter 12
Jahren und für Personen, die Kinder betreuen, sowie das Recht für Eltern und
pflegende Angehörige, flexible Arbeitszeiten zu beantragen. Mit der Gewährung von
fünf Urlaubstagen jährlich für Opfer von häuslicher Gewalt geht das Gesetz noch über
die Richtlinie hinaus: Die Opfer erhalten vom Arbeitgeber eine Entschädigung, deren
Höhe von der Regierung noch festzulegen ist (s. IR Notes 194).
Darüber hinaus erhalten alle Beschäftigten das Recht, Telearbeit zu beantragen (mit
weniger Einschränkungen als der ursprüngliche Entwurf vorsah, s. IR Notes 180). Die
Gewerkschaft ICTU begrüßte das neue Recht auf Telearbeit und hat angekündigt, dass
sie in den Unternehmen eine Verlängerung des Urlaubs aufgrund häuslicher Gewalt auf
zehn Tage aushandeln will, bei vollem Lohnausgleich, denn „alles andere würde die
Opfer weiterhin in Gefahr bringen“ (s. Pressemitteilung).
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Italien
Arbeitsaufsicht :
Die Generaldirektion für Arbeitsaufsicht (INL)
und der Verband freiberuflicher Buchhalter (Consulenti del lavoro) haben am 29.
März zwei Protokolle unterzeichnet, eines über
die Aktivitäten zur Kontrolle und Bekämpfung des Missbrauch bei der Anwendung
des Arbeitsrechts und ein anderes über
die Nutzung der IT-Plattform ASSE.CO, die von den Buchhaltern verwaltet
wird. Die geplante verstärkte Zusammenarbeit zwischen INL und diesem reglementierten
Berufsstand, der Unternehmen in Buchhaltungs- und Rechtsfragen berät, wird von den
Gewerkschaften heftig kritisiert. Diese fordern die Regierung auf, die Texte
zurückzuziehen. „Wir haben es hier mit einer unverhohlenen Privatisierung der
Kontrolltätigkeit zu tun, dies ist ein echter Angriff auf die Autonomie der
Arbeitsaufsicht‟, beklagt Maurizio Landini, Generalsekretär der CGIL (s. Pressemitteilung).
Die CGIL prangert die Tatsache an, dass die Arbeitsaufsichtsbehörde den Buchhalter
des Unternehmens vor jeder Kontrolle informieren muss, und dass Unternehmen, die im
Besitz einer vom Buchhalter ausgestellten Konformitätsbescheinigung sind, jeglicher
Kontrolle entgehen. „Diese Protokolle sind schändlich‟, fügt Matteo Ariano,
nationaler Koordinator der FP CGIL-INL an, „sie sind weder im öffentlichen Interesse
noch gewährleisten sie effektivere Kontrollen, sondern beruhen auf Überlegungen der
Privatisierung, der Demontage und der Auflösung der Arbeitsaufsicht‟ (s. Pressemitteilung).
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Niederlande
Weniger Flexibilität am Arbeitsmarkt :
In einem Brief
an die Zweite Kammer nimmt der Minister für Soziales und Beschäftigung am 3. April
Bezug auf die Ausarbeitung des bereits im Juli 2022 umrissenen Reformpakets für den
Arbeitsmarkt (s. Brief).
Die vorgestellten Maßnahmen beruhen auf einer im Wirtschafts- und Sozialrat der
Niederlande (SER) erzielten Einigung zwischen Regierung und Sozialpartnern (s. Pressemitteilung)
auf der Grundlage der Stellungnahme
des SER (s. Mitteilung).
Diese Reformen sollen „den hemmungslosen Exzessen der Flexibilität ein Ende“ setzen,
so Piet Fortuin, Präsident der Gewerkschaft CNV (s. Mitteilung).
Im Sommer wird die Regierung umfassende Konsultationen zu ihren Plänen führen, mit
dem Ziel, die Rechtstexte im Frühjahr 2024 dem Parlament vorzulegen. Mit den
geplanten Maßnahmen soll die Flexibilität des Arbeitsmarkts reduziert, dafür
sicherer werden, und es sollen qualitativ hochwertigere Arbeitsplätze geschaffen
werden. Es geht darum, die Vertragsform an die Art der Arbeit und die Präferenzen
des Beschäftigten anzupassen. Strukturelle Beschäftigung sollte mit unbefristeten
Arbeitsverträgen organisiert werden. Die Reform sieht auch das Verbot der
Null-Stunden-Verträge vor sowie strengere Regeln für den Einsatz von Zeitarbeit:
Nach drei aufeinanderfolgenden Zeitverträgen bei ein und demselben Arbeitgeber darf
ein weiterer Vertrag erst nach fünf Jahren geschlossen werden – und nicht nach sechs
Monaten, wie das jetzt der Fall ist. Unbefristete Arbeitsverträge werden für
Arbeitgeber attraktiv gemacht, „weil sich der Spielraum innerhalb dieser Verträge
vergrößern wird“, betont der SER. Ein weiteres Element ist die Bekämpfung der
Scheinselbständigkeit: Die Unterscheidung zwischen Selbständigen und Angestellten
soll klarer herausgestellt werden, und Personen, die zu einem geringen Entgelt
arbeiten, wird es leichter gemacht, den Status eines abhängig Beschäftigten zu
fordern. Ferner wird eine obligatorische und erschwingliche
Arbeitsunfähigkeitsversicherung zum Schutz von Selbständigen gegründet. Um
Kleinunternehmen mehr Flexibilität einzuräumen, werden die Vorschriften zur
Wiedereingliederung eines über einen längeren Zeitraum erkrankten Mitarbeiters
präzisiert. In Absprache mit dem Betriebsrat kann ein Plan zum Erhalt des
Arbeitsplatzes im Krisenfall erstellt werden – eine Art Kurzarbeitsvereinbarung, bei
der ein Teil der Lohnkosten vom Staat übernommen wird.
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Abschluss des Deliveroo-Verfahrens :
Der Oberste Gerichtshof der Niederlande hat am 24. März über die
Frage entschieden,
ob die Fahrer des Lieferdienstes Deliveroo als Angestellte zu behandeln sind. Er hat
den Einspruch von Deliveroo zurückgewiesen, da das Urteil des Berufungsgerichts,
wonach die mit den Fahrern geschlossenen „Auftragsvereinbarungen“ als
Arbeitsverträge gelten, keine Rechtsfehler aufweise (s. IR Notes 158 EN ES DE IT). Angesichts der
tatsächlichen Umstände, dass Deliveroo z. B. GPS oder einen Algorithmus nutzt, der
„die Art und Weise der Arbeitsausführung erheblich beeinflusst“ oder die Bedingungen
für die Zuteilung von Prämien, verweist der Gerichtshof auf Anzeichen eines
„Autoritätsverhältnisses“. Daher lautet sein Urteil, dass das Arbeitsverhältnis der
Definition einer abhängigen Beschäftigung nach Art. 7:610 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs entspricht. Darin wird ein Arbeitsvertrag definiert als „der Vertrag,
wonach eine Partei, der Arbeitnehmer, sich verpflichtet, in den Diensten der anderen
Partei, des Arbeitgebers, gegen Entgelt während gewisser Zeit Arbeiten zu
verrichten“. Der Gerichtshof stellt fest, dass „die Freiheit, zur Arbeit zu
erscheinen oder nicht und Aufträge anzunehmen oder nicht, an sich nicht das
Vorliegen eines Arbeitsvertrags ausschließt“. Ferner führt er den Umstand an, dass
mehr als zwei Drittel der Fahrer weniger als 40 % des Mindestlohns verdienen, und
die Steuerbehörde ihre Tätigkeit als „Zeitvertreib“ einstufe, der nicht der
Umsatzsteuer unterliegt. Der Gerichtshof beruft sich auf die Rechtsprechung des
Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH,
4. Dezember 2014, Rs. 413/13, FNV KIEM und IR Notes 24), der
zwischen angestellten und selbständigen Arbeitnehmern unterscheidet, und ist der
Auffassung, dass der Umstand, Unternehmer zu sein, darauf hinweist, dass man kein
Angestellter ist – „das Fehlen von Unternehmertum kann daher ein Anzeichen für eine
abhängige Beschäftigung sein.“
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Portugal
Reform des Arbeitsmarkts : Die
neue Reform des Arbeitsrechts und der entsprechenden Gesetzgebung wurde endgültig
gebilligt. Das entsprechende Gesetz 13/2023 vom 3.
April tritt am 1. Mai in Kraft. Mit dieser Reform wird die „Agenda für
menschenwürdige Arbeit“ umgesetzt (s. IR Notes 202), die
sich auf vier Säulen stützt : Kampf gegen prekäre Beschäftigung, Ausschöpfung des
Potenzials junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt, Förderung der Vereinbarkeit von
Beruf und Privatleben, von Tarifverhandlungen und der Arbeitnehmermitbestimmung. Mit
diesem Gesetz werden gleichzeitig die Richtlinie 2019/1152 über transparente und
vorhersehbare Arbeitsbedingungen sowie die Vereinbarkeitsrichtlinie 2019/1158 für
Eltern und pflegende Angehörige umgesetzt. Es geht auch um Plattformarbeit, für die
eine spezifische Vermutung eines Arbeitsvertrags festgelegt wird, und es gelten neue
Einschränkungen für befristete Verträge und Zeitarbeit. Mehrere Maßnahmen zielen auf
die Förderung von Tarifverhandlungen ab, dazu gehören Anreize für Unternehmen, die
in den letzten drei Jahren eine Vereinbarung geschlossen oder überarbeitet haben.
Dies ist eine Vorbedingung für den Zugang zu öffentlichen, darunter auch
europäischen Mitteln, für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen oder für den
Erhalt von Steuervergünstigungen. Tarifverträge sollen sich auch auf
Unterlieferanten und wirtschaftlich abhängige Beschäftigte erstrecken. Das
Gesetzgebungsverfahren war langwierig und teilweise chaotisch. Die Reform wird von
den Arbeitgebern abgelehnt: Vergeblich verlangten sie vom Staatspräsidenten, den
Gesetzentwurf an das Verfassungsgericht zu verweisen, mit der Begründung, der
soziale Dialog sei verletzt worden, weil bestimmte Maßnahmen nicht im Wirtschafts-
und Sozialrat diskutiert worden seien (siehe Artikel
de L’Expresso). Die Gewerkschaften ihrerseits sehen die Rechte der Arbeitnehmer
durch die Reform nur unzureichend geschützt (s. Artikel
von Publico).
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2.
Unternehmen
Transnationale Verhandlungen
Sozialer Dialog :
Die Unternehmensleitung von Korian und der Europäische
Gewerkschaftsverband EGÖD treffen sich am 21. April zu einer ersten
Verhandlungsrunde zur Ausarbeitung einer europäischen Ethik-Charta des sozialen
Dialogs. Am Verhandlungstisch werden die Unternehmensleitung und eine Gruppe von
Verhandlungsführern sitzen, die sich aus vom EGÖD ernannten Gewerkschaftsvertretern
und Mitgliedern des engeren Ausschusses des SE-Betriebsrats zusammensetzt. Im
Vorfeld „hat die Unternehmensleitung mit allen Mitgliedern des SE-Betriebsrats und
Vertretern der Geschäftsführungen aller Länder Gespräche geführt, um deren Meinungen
und Verbesserungsvorschläge zum Stand des sozialen Dialogs im Unternehmen zu hören“,
sagt Mathilde Tabary, Leiterin Arbeitsbeziehungen Europa bei Korian. Die Ergebnisse
wurden zunächst dem engeren Ausschuss, dann allen SE-BR-Mitgliedern mitgeteilt, um
einen Aktionsplan auszuarbeiten und schließlich einen gemeinsamen Text zu
erarbeiten. „Ziel ist es, den sozialen Dialog als wichtigen Faktor für die
Transformation des Unternehmens zu bekräftigen“, so Mathilde Tabary, „und ihn auf
allen Ebenen zu stärken, im Einklang mit den Anforderungen an eine integrative
Unternehmensführung, die Korian auf seinem Weg zu einem Unternehmen mit einer
Mission aufbauen will.“ Eine Möglichkeit, dieses Ziel zu erreichen, könnte darin
bestehen, in jedem Land ein Gremium für den sozialen Dialog einzurichten, der alle
Standorte abdeckt (s. Mitteilung
des EGÖD).
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