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IR Notes 207 – 3 Mai 2023
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Jean-Philippe Charpentier, EBR-Vorsitzender bei Verizon
Ihr
EBR, für den jetzt die irischen subsidiären Vorschriften
gelten, hat als einer der ersten vor irischen Gerichten
gegen seine Geschäftsführung geklagt. Welche Erkenntnisse
konnten Sie dabei sammeln? Die
irischen Gerichte können nicht von einem EBR angerufen werden, da
dieser in Irland keine Rechtspersönlichkeit besitzt, wohl aber von
einem EBR-Mitglied. Daher haben im November 2021 vier von uns die
Workplace Relations Commission (WRC) angerufen, um die Kosten für
die Teilnahme an einer Schulung und die Kosten für ein Gutachten
erstattet zu bekommen. Nach mehreren Anhörungen ergingen die
Entscheidungen
am 24. April. Hinsichtlich der Erstattung
der Schulungskosten ist die WRC den Argumenten der Geschäftsleitung
gefolgt: Da die Geschäftsführung bereits einen Schulungstag für den
EBR organisiert hatte, ist sie nicht verpflichtet, die Kosten der
vier Mitglieder zu erstatten, die sich trotz vorheriger Ablehnung
durch die zentrale Unternehmensleitung weitergebildet haben. In
Bezug auf die Gutachterkosten ist die WRC der Auffassung, dass die
Geschäftsführung 50 % der Ausgaben übernehmen sollte und hat aus den
Themen diejenigen herausgesucht, die ihr rechtmäßig und daher
erstattungsfähig erschienen. Diese Entscheidungen sind sehr
problematisch: Hier geht es um den Zugang zu Fachwissen, zur
Weiterbildung und zur Justiz. In unserem Fall will die
Geschäftsführung den EBR vollständig kontrollieren. Wir können nicht
die Schulung wählen, die wir benötigen, wir haben kein Budget, um
einen Experten zu beauftragen, außer bei einer Umstrukturierung (in
sehr begrenztem Umfang) und keinerlei Mittel, um gegen eine
Entscheidung gerichtlich vorzugehen. Ist es normal, dass
EBR-Mitglieder die Gerichtskosten aus eigener Tasche zahlen müssen,
während die Geschäftsführung unbegrenzt auf die Ressourcen des
Unternehmens zugreifen und die besten Rechtsanwälte gegen uns
beauftragen kann? Die Berufung wird uns zwischen 30.000 und 100.000
Euro kosten. Sollen wir etwa Hypotheken auf unsere Häuser aufnehmen?
Wir werden also eine Spendenaktion organisieren, um das zu
finanzieren. Wir gehen für viele Beschäftigte in Berufung: nicht nur
für die von Verizon, sondern auch für alle, deren EBR irischem Recht
unterliegt.
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Über uns
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Zahl der
tödlichen Arbeitsunfälle geht nicht weiter zurück
Der Abwärtstrend bei den tödlichen Arbeitsunfallzahlen in der EU gerät ins Stocken.
Diese Entwicklung sollte wenige Tage nach dem 28. April, dem Welttag für Sicherheit
und Gesundheit am Arbeitsplatz dazu anregen, die Präventionsmaßnahmen zu
überarbeiten. Die Sicherheits- und Gesundheitssysteme in Europa unterscheiden sich
hinsichtlich der Erfassung und Meldung von Arbeitsunfällen im Allgemeinen und
insbesondere von tödlichen Unfällen (s. Occupational accidents and
diseases). Ein
Vergleich ist daher schwierig. Eine der verfügbaren Ressourcen ist Eurostat: Das Amt
veröffentlicht in möglichst standardisierter Form Angaben zur Zahl
von tödlichen Arbeitsunfällen pro Land in absoluten Werten und zum
einfacheren Vergleich die Zahl
der tödlichen Arbeitsunfälle pro 100.000 Beschäftigte. Die neuesten
verfügbaren Daten stammen aus 2020: Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle in der EU
lag 2020 bei 3.358, ein leichter Rückgang zum Jahr 2019 (3.408), aber einige mehr
als in den Jahren 2016 – 2018. In Bezug auf die Häufigkeitsrate hat sich der
EU-Durchschnitt nach einem kontinuierlichen Abwärtstrend seit 2017 bei 1,74 und 1,79
eingependelt. Die Länder mit den häufigsten tödlich verlaufenden Unfällen sind
Italien (776), gefolgt von Frankreich (541), Spanien (392), Deutschland (371) und
Polen (190). Doch diese Zahlen geben die Realität nur teilweise wieder: Sie hängen
ab von der Größe der Wirtschaftszweige mit der höchsten Unfallgefahr, der
Dunkelziffer bei Arbeitsunfällen und unterschiedlicher Berechnungsmethoden, bei
denen z. B. bestimmte Todesfälle nicht aufgenommen werden (Selbstmord, Krankheit,
Angriffe am Arbeitsplatz oder Wegeunfälle). Wenn man von der Zahl tödlicher
Arbeitsunfälle pro 100.000 Beschäftigte ausgeht, sieht die Einstufung ganz anders
aus: Während der EU-Durchschnitt bei 1,77 liegt, schneiden Zypern (4,45), Bulgarien
(3,68), Italien (3,39), Rumänien (3,31) und Litauen (3,17) am schlechtesten ab. Eine
Erkenntnis aus den Angaben für 2020 ist, dass die Zahl der Arbeitsunfälle in allen
Ländern bis auf Dänemark aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Krise zurückgegangen
ist. Doch die ersten Ländermeldungen für 2022 sind nicht sehr ermutigend, zumal nach
zwei Jahren Lockdown und Telearbeit die Zahl der tödlichen Wegeunfälle wieder
ansteigt. In Finnland, einem der Länder mit der niedrigsten Unfallrate (0,95) sind
2022 24 Beschäftigte bei Arbeitsunfällen gestorben, das sind doppelt so viele wie
noch in 2021 (s. Mitteilung).
In Italien verzeichnet INAIL zwischen 2021 und 2022 einen Anstieg der Arbeitsunfälle
von 25,7 %. wobei 1.089 tödlich ausgingen – ein extrem hohes Niveau, auch wenn die
Zahl unter der von 2021 (1.221) und 2020 (1.270) liegt (s. Mitteilung).
In Spanien sind die tödlichen Arbeitsunfälle 2022 um 17,2 % auf 826 angestiegen (121
Todesfälle mehr als 2021), wie aus einer Analyse
des Gewerkschaftsbunds CCOO hervorgeht. Auch in Dänemark ist die Zahl mit 43-45
tödlichen Arbeitsunfällen gestiegen (s. Mitteilung).
In allen Ländern appellieren die Gewerkschaften, zum Teil auch zusammen mit den
Arbeitgebern wie in Dänemark (s. Mitteilung
vom FH), an ihre Regierung, diese Angelegenheit wieder in die Hand zu nehmen. Von
einer Welt ohne tödliche Arbeitsunfälle (Vision Zero) ist die EU noch sehr weit
entfernt (s. Strategic Framework on Health and Safety
at Work). > Siehe auch: Eurogip,
Study
of the phenomenon of underdeclared work accidents in Europe, 2017 (auf
Französisch).
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1.
Europäische Union
Vorhaben
Sorgfaltspflicht : Der
Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments nahm am 25. April mit großer Mehrheit
den Bericht über den von der EU-Kommission im Februar 2022 vorgelegten
Richtlinienvorschlag zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten an (s. IR Notes 181 und Due diligence). Der Text soll
am 1. Juni im Plenum des Parlaments verabschiedet werden, bevor die Verhandlungen
mit dem Rat aufgenommen werden, der seinen Standpunkt
am 1. Dezember 2022 festgelegt hat (s. Pressemitteilung).
Die endgültige Annahme gehört zu den Prioritäten der spanischen
EU-Ratspräsidentschaft, die am 1. Juli beginnt. Die Abgeordneten streben
ehrgeizigere Ziele an als die Kommission (s. Pressemitteilung):
So würde die Sorgfaltspflicht alle Unternehmen aller Wirtschaftszweige mit mehr als
250 Beschäftigten und mindestens 40 Millionen Euro Umsatz betreffen (anstelle von
Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro
Umsatz). Multinationale Unternehmen aus Drittstaaten mit mehr als 500 Beschäftigten
wären betroffen, wenn sie mehr als 150 Millionen Euro Umsatz, davon 40 Millionen in
der EU erwirtschaften. Die Abgeordneten haben auch Finanzdienstleister in den
Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen. Die Unternehmen müssten nicht nur
einen Übergangsplan annehmen und auch umsetzen, der mit der Begrenzung der globalen
Erwärmung von 1,5 °C im Einklang steht, sondern auch nachweisen, dass sie sich an
diesem Ziel orientieren und sich verpflichten, ihre Treibhausgasemissionen kurz-,
mittel- und langfristig zu senken. Dieser Plan wäre mit den jeweiligen
Interessenträgern zu erstellen. Gut vorstellbar ist, dass die EBR hier eine Rolle
übernehmen. Einige haben die Überwachung der Sorgfaltspflicht auch bereits in ihren
Aufgabenbereich aufgenommen (z. B. SNCF, Eiffage). Die Unternehmensführung der
Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten ist direkt verantwortlich für diese
Maßnahme, die sich auf den variablen Anteil ihrer Vergütung auswirken soll. Bei
Nichteinhaltung dieser Vorschriften fordern die Abgeordneten eine Geldbuße in Höhe
von 5 % des weltweiten Nettoumsatzes. Unternehmen aus Drittstaaten, die gegen diese
Vorschriften verstoßen, sollen von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen
werden. Die Gewerkschaften haben die Vorschläge der Abgeordneten positiv
aufgenommen: Der Europäische Gewerkschaftsbund begrüßt es, dass Gewerkschaften eine
größere Rolle bei der Verteidigung der Opfer spielen werden (s. Pressemitteilung).
Die Arbeitgeberverbände dagegen äußern herbe Kritik. Für Ceemet-Generaldirektorin
Delphine Rudelli ist dieser Text in der Praxis nicht anwendbar, da er an die
Unternehmen unzumutbare Anforderungen stellt (s. Mitteilung).
Für die NROs wiederum geht der Text nicht weit genug – insbesondere weil Unternehmen
bei der Bearbeitung von Menschenrechts- und Umweltverletzungen Prioritäten setzen
können (s. Pressemitteilung
von französischen NROs). „Unternehmen könnten so die Vorbeugung oder Behebung
bestimmter Verletzungen aufschieben, nur weil sie den Schwerpunkt auf
schwerwiegendere oder wahrscheinlichere Verletzungen gelegt haben“, sagt Brice
Laniyan, Jurist der Organisation Notre Affaire à Tous (Das geht uns alle
an) in Reporterre.
Angesichts dieser unterschiedlichen Standpunkte werden die Lobbyisten sehr aktiv
werden und Parlament und Rat in Anbetracht ihre weit auseinander liegenden
Positionen intensive Gespräche führen müssen.
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Schutz vor Asbest : Der
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments
hat einen von der EU-Kommission am 28. September 2022 vorgelegten Vorschlag
für einen Bericht zur Überprüfung der Richtlinie
2009/148 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am
Arbeitsplatz (s. Pressemitteilung
des Parlaments) angenommen (s. IR Notes 193 und Richtlinienvorschlag).
In dem Vorschlag werden Arbeitgeber aufgefordert, die Gefährdung durch Asbest so
niedrig wie möglich zu halten, auf jeden Fall unter einem Arbeitsplatzgrenzwert von
0,001 Fasern/cm³ über durchschnittlich acht Stunden, und den Einsatz eines
Elektronenmikroskops vorzusehen, um die feinsten und krebserregendsten Fasern
wirksam messen zu können. Um diesen Schwellenwert zu erreichen, ist eine
Übergangszeit von vier Jahren vorgesehen, in dem der Grenzwert von derzeit 0,1
Fasern/cm³ auf den von der Kommission vorgeschlagenen Wert von 0,01 Fasern/cm³
gesenkt wird. In dieser Zeit können die Mitgliedstaaten weiterhin das derzeitige,
weniger wirksame Messverfahren auf der Grundlage des Phasenkontrastmikroskops
verwenden. Der Text berücksichtigt auch die passive und sekundäre Asbestexposition
und nennt Möglichkeiten, diese zu vermeiden. Ferner wird die Meldepflicht umfassend
ergänzt: Arbeitgeber müssen die Standorte der Asbestsanierung angeben, ebenso wie
die Räume, in denen die Arbeiten stattfinden werden. Auch die dort beschäftigten
Arbeitskräfte sind unter Angabe ihrer Zertifizierung zur Durchführung dieser
Arbeiten sowie ihrer entsprechenden Ausbildung aufzulisten. Ferner müssen die
Unternehmen die Maßnahmen zur Senkung der Belastung angeben, wie den Einsatz von
Atemschutz- und persönlicher Schutzausrüstung, sichere Reinigung der Kleidung und
ein vorgeschriebenes Dekontaminierungsverfahren. Der Text sowie das Mandat, mit dem
Rat Verhandlungen aufzunehmen, sollen am 8. Mai im Plenum angenommen werden und
damit die Gespräche mit dem Rat einleiten, damit die überarbeitete Richtlinie noch
in diesem Jahr verabschiedet werden kann. Die Europäische Föderation der Bau- und
Holzarbeiter (EFBH) und der Europäische Gewerkschaftsbund fordern die
Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, den Richtlinienvorschlag gemäß dem „ehrgeizigeren
und ganzheitlichen Ansatz“ des Parlaments anzunehmen und den neuen, mit dem
Elektronenmikroskop gemessenen Grenzwert „ohne Übergangszeit“ anzuwenden (s. Pressemitteilung).
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Aktuelle
soziale Themen
Gefährliche Arzneistoffe : Die
Europäische Kommission hat am 28. April einen unverbindlichen Leitfaden
mit praktischen Empfehlungen herausgegeben, um die Exposition der Beschäftigten
gegenüber gefährlichen Arzneistoffen in allen Lebenszyklusphasen zu verringern:
Herstellung, Transport und Lagerung, Zubereitung, Verabreichung an Menschen und
Tiere sowie Entsorgung (s. Pressemitteilung).
Der Leitfaden wird vom EGÖD begrüßt (s. Pressemitteilung).
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Fast fashion : Der
Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat seine Empfehlungen zu Maßnahmen
angenommen, die gewährleisten sollen, dass die in der EU verkauften Textilien
langlebiger, leichter wiederverwendbar, reparierbar und recycelfähiger sind, zu
einem großen Teil aus recycelten Fasern bestehen sowie frei von gefährlichen Stoffen
sind. Bei der Herstellung der Textilien sollen außerdem die Menschen-, Sozial- und
Arbeitsrechte, Umwelt und Tierschutz in der gesamten Lieferkette respektiert werden
(s. Pressemitteilung).
Der einstimmig angenommene Bericht soll noch vor dem Sommer im Plenum angenommen
werden.
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- Mindestlohn : Die
schwedische Regierung hat angekündigt, der Nichtigkeitsklage Dänemarks gegen die
Mindestlohnrichtlinie beizutreten. „Es ist wichtig zu prüfen, ob die EU die
Befugnis hat, über diese Richtlinie Vorschriften für Mindestlöhne zu erlassen“,
erklärt Paulina Brandberg, Ministerin für Gleichstellung und stellvertretende
Arbeitsministerin (s. Pressemitteilung).
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Sektoraler
sozialer Dialog
- Gas : Die europäischen
Sozialpartner haben am 28. April die Aufnahme von Tarifverhandlungen
angekündigt, um eine sektorale Rahmenvereinbarung für einen gerechten Übergang
abzuschließen. Ziel ist die Sicherung von Arbeitsplätzen und die
Höherqualifizierung der Arbeitskräfte (s. Pressemitteilung
von IndustriAll Europe).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Arbeitszeiterfassung : Das
Bundesarbeitsministerium legte am 18. April einen Referentenentwurf zur Aufzeichnung
der Arbeitszeit vor, um deutsches Recht an die Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs (s. EuGH,
14 May 2019, aff. C-55/18, Federación de Servicios de Comisiones Obreras
/Deutsche bank et IR
Notes 120) und
die kürzliche Anwendung durch das Bundesarbeitsgericht anzupassen (s. Entscheidung
und IR Notes 192).
Die noch nicht veröffentlichten Regelungen verpflichten Unternehmen, die Arbeitszeit
systematisch elektronisch zu erfassen, ermöglichen aber aufgrund von Tarifverträgen
Ausnahmen für bestimmte Gruppen von Beschäftigten (s. Pressemitteilung
der Bundesrechtsanwaltskammer).
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Dänemark
Eltern von Zwillingen : Der
Haushaltsgesetzentwurf 2023, den die Regierung mit Unterstützung einer Mehrheit der
Parteien angenommen hat, sieht vor, Eltern von Zwillingen 26 Wochen zusätzlichen
Urlaub mit Mutterschaftsgeld zu bewilligen. Die Durchführungsmodalitäten werden zu
einem späteren Zeitpunkt erörtert. Das Parlament dürfte dem Gesetz Mitte Mai
zustimmen.
- Umsetzung:
Arbeitsministerin Ane Halsboe-Jørgensen hat dem Parlament einen Gesetzentwurf
(s. Verfahrensübersicht)
zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1152 vom 20. Juni 2019 über transparente und
vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der EU vorgelegt. Die Umsetzung der
Richtlinie basiert auf einer Absichtserklärung vom 30. Juni 2022 zwischen den
dänischen Sozialpartnern FH (Gewerkschaftsbund) und DA (Arbeitgeberverband). Die
wesentlichen Rechte des künftigen Gesetzes werden nicht angewandt, wenn das
Arbeitsverhältnis durch eine landesweite Tarifvereinbarung abgedeckt ist, die
von den repräsentativsten Sozialpartnern abgeschlossen wurde und einen
vergleichbaren Schutz der betreffenden Beschäftigten insgesamt gewährleistet.
Das Gesetz soll am 1. Juli 2023 in Kraft treten (s. Pressemitteilung).
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Frankreich
Ökologischer Wandel und sozialer Dialog :
Die Sozialpartner haben ihre Verhandlungen über eine nationale branchenübergreifende
Vereinbarung zum ökologischen Wandel und sozialen Dialog abgeschlossen. Der
nicht verbindliche Text enthält Beispiele und bewährte Praktiken zur Anwendung des
gesetzlichen Rahmens für den ökologischen Wandel. Die Vereinbarung hat fünf Kapitel:
1. Ermittlung der Ansatzpunkte für Veränderungen im Rahmen eines fundierten sozialen
Dialogs über den ökologischen Wandel; 2. Behandlung von Umweltfragen im sozialen
Dialog auf Unternehmensebene; 3. Einbeziehung von Umweltfragen in die
Tarifverhandlungen; 4. Aufnahme von Umweltfragen in den sozialen Dialog auf
territorialer und sektoraler Ebene; 5. Berücksichtigung von Fragen hinsichtlich
Beschäftigung und Kompetenzen bei der Umsetzung des ökologischen Wandels. Zu den
vorgeschlagenen bewährten Praktiken zählen die Aufnahme eines festen
Tagesordnungspunktes zur Umweltpolitik bei Betriebsratssitzungen in Unternehmen mit
mehr als 50 Beschäftigten, und die Einrichtung von zusätzlichen, mit einem eigenen
Budget ausgestatteten Ausschüssen in den Betriebsräten, die sich mit Umweltfragen
befassen. Die Vereinbarung nennt als ein konkretes Beispiel „grüne Klauseln‟, um
durch Anpassungen der Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen oder auch durch die
Aufnahme von Umweltkriterien in die Vereinbarungen über Gewinnbeteiligung die Folgen
der Umwelt- und Klimaveränderungen abzumildern. >
Hinweis: Der Wirtschafts-, Sozial-
und Umweltrat (CESE) hat einstimmig eine Stellungnahme zu den Auswirkungen
des Klimawandels auf Beschäftigung und Gesundheit am Arbeitsplatz
verabschiedet. Sie enthält 17 konkrete Empfehlungen, einen echten Aktionsplan, um
die Welt der Arbeit an die Klimaerwärmung anzupassen und die Auswirkungen
menschlichen Handelns auf das Klima abzumildern (s. Mitteilung).
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3.
Drittstaaten
Norwegen
Einschränkungen für den Einsatz von
Leiharbeitnehmern : Seit dem 1. April schränkt ein Gesetz
den Einsatz von Leiharbeitnehmern stark ein, um unbefristete Arbeitsverträge zu
fördern und Sozialdumping zu bekämpfen (s. Pressemitteilungen der Regierung
und des Gewerkschaftsverbands
LO). Leiharbeitnehmer dürfen nur noch in speziellen Fällen eingesetzt
werden, wie zur Vertretung im Mutterschaftsurlaub, im Krankheitsfall oder bei
zeitweise auftretenden Arbeitsspitzendies aber nur mit Zustimmung der
Arbeitnehmervertreter in den Unternehmen, die mit der repräsentativen Gewerkschaft
auf nationaler Ebene einen Tarifvertrag abgeschlossen haben. Als Ausfallvertretung
im Gesundheitssektor können noch ohne Zustimmung einer repräsentativen Gewerkschaft
Leiharbeitnehmer eingestellt werden. Das Gesetz verbietet den Einsatz von
Leiharbeitnehmern auf den Baustellen in Oslo, Viken und früher in Vestfold. Entgegen
dem ursprünglichen Gesetzentwurf dürfen Beratungsfirmen, wie von der Gewerkschaft
Samfunnsviterne gefordert, weiterhin Mitarbeiter an Kunden überlassen. Das Gesetz
sieht ferner vor, dass Leiharbeitnehmer automatisch mit einem unbefristeten
Arbeitsvertrag eingestellt werden, wenn sie drei Jahren beim selben Arbeitgeber
beschäftigt waren. „Wir kennen noch nicht die Auswirkungen des neuen Gesetzes“,
sagt Gunn Elisabeth Myhren, Generalsekretärin der Gewerkschaft Samfunnsviterne. „Man
könnte befürchten, dass Leiharbeitnehmer, die in einem Zeitarbeitsunternehmen
bereits unbefristet eingestellt sind, arbeitslos werden und sich in einer prekären
Situation befinden, wenn der Entleiher sie nicht wieder eingestellt.“
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