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IR Notes 207 – Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle geht nicht weiter zurück

  IR Notes 207 – 3 Mai 2023
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Jean-Philippe Charpentier, EBR-Vorsitzender bei Verizon

Ihr EBR, für den jetzt die irischen subsidiären Vorschriften gelten, hat als einer der ersten vor irischen Gerichten gegen seine Geschäftsführung geklagt. Welche Erkenntnisse konnten Sie dabei sammeln?
Die irischen Gerichte können nicht von einem EBR angerufen werden, da dieser in Irland keine Rechtspersönlichkeit besitzt, wohl aber von einem EBR-Mitglied. Daher haben im November 2021 vier von uns die Workplace Relations Commission (WRC) angerufen, um die Kosten für die Teilnahme an einer Schulung und die Kosten für ein Gutachten erstattet zu bekommen. Nach mehreren Anhörungen ergingen die
Entscheidungen am 24. April. Hinsichtlich der Erstattung der Schulungskosten ist die WRC den Argumenten der Geschäftsleitung gefolgt: Da die Geschäftsführung bereits einen Schulungstag für den EBR organisiert hatte, ist sie nicht verpflichtet, die Kosten der vier Mitglieder zu erstatten, die sich trotz vorheriger Ablehnung durch die zentrale Unternehmensleitung weitergebildet haben. In Bezug auf die Gutachterkosten ist die WRC der Auffassung, dass die Geschäftsführung 50 % der Ausgaben übernehmen sollte und hat aus den Themen diejenigen herausgesucht, die ihr rechtmäßig und daher erstattungsfähig erschienen. Diese Entscheidungen sind sehr problematisch: Hier geht es um den Zugang zu Fachwissen, zur Weiterbildung und zur Justiz. In unserem Fall will die Geschäftsführung den EBR vollständig kontrollieren. Wir können nicht die Schulung wählen, die wir benötigen, wir haben kein Budget, um einen Experten zu beauftragen, außer bei einer Umstrukturierung (in sehr begrenztem Umfang) und keinerlei Mittel, um gegen eine Entscheidung gerichtlich vorzugehen. Ist es normal, dass EBR-Mitglieder die Gerichtskosten aus eigener Tasche zahlen müssen, während die Geschäftsführung unbegrenzt auf die Ressourcen des Unternehmens zugreifen und die besten Rechtsanwälte gegen uns beauftragen kann? Die Berufung wird uns zwischen 30.000 und 100.000 Euro kosten. Sollen wir etwa Hypotheken auf unsere Häuser aufnehmen? Wir werden also eine Spendenaktion organisieren, um das zu finanzieren. Wir gehen für viele Beschäftigte in Berufung: nicht nur für die von Verizon, sondern auch für alle, deren EBR irischem Recht unterliegt.

 
  Agenda

 


3.-4. Mai
Stockholm
Informelle Ministertagung „Beschäftigung und Soziales“


11 Mai
Noisy-le-Grand und online
Internationales IRES-Seminar, “Welche Lehren aus dem New Deal für die ökologische und soziale Transformation?“


12. Juni
Luxemburg
Rat „Beschäftigung und Sozialpolitik“

 
  Über uns

 


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In den Schlagzeilen
Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle geht nicht weiter zurück

Der Abwärtstrend bei den tödlichen Arbeitsunfallzahlen in der EU gerät ins Stocken. Diese Entwicklung sollte wenige Tage nach dem 28. April, dem Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz dazu anregen, die Präventionsmaßnahmen zu überarbeiten. Die Sicherheits- und Gesundheitssysteme in Europa unterscheiden sich hinsichtlich der Erfassung und Meldung von Arbeitsunfällen im Allgemeinen und insbesondere von tödlichen Unfällen (s. Occupational accidents and diseases). Ein Vergleich ist daher schwierig. Eine der verfügbaren Ressourcen ist Eurostat: Das Amt veröffentlicht in möglichst standardisierter Form Angaben zur Zahl von tödlichen Arbeitsunfällen pro Land in absoluten Werten und zum einfacheren Vergleich die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle pro 100.000 Beschäftigte. Die neuesten verfügbaren Daten stammen aus 2020: Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle in der EU lag 2020 bei 3.358, ein leichter Rückgang zum Jahr 2019 (3.408), aber einige mehr als in den Jahren 2016 – 2018.  In Bezug auf die Häufigkeitsrate hat sich der EU-Durchschnitt nach einem kontinuierlichen Abwärtstrend seit 2017 bei 1,74 und 1,79 eingependelt.  Die Länder mit den häufigsten tödlich verlaufenden Unfällen sind Italien (776), gefolgt von Frankreich (541), Spanien (392), Deutschland (371) und Polen (190). Doch diese Zahlen geben die Realität nur teilweise wieder: Sie hängen ab von der Größe der Wirtschaftszweige mit der höchsten Unfallgefahr, der Dunkelziffer bei Arbeitsunfällen und unterschiedlicher Berechnungsmethoden, bei denen z. B. bestimmte Todesfälle nicht aufgenommen werden (Selbstmord, Krankheit, Angriffe am Arbeitsplatz oder Wegeunfälle). Wenn man von der Zahl tödlicher Arbeitsunfälle pro 100.000 Beschäftigte ausgeht, sieht die Einstufung ganz anders aus: Während der EU-Durchschnitt bei 1,77 liegt, schneiden Zypern (4,45), Bulgarien (3,68), Italien (3,39), Rumänien (3,31) und Litauen (3,17) am schlechtesten ab. Eine Erkenntnis aus den Angaben für 2020 ist, dass die Zahl der Arbeitsunfälle in allen Ländern bis auf Dänemark aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Krise zurückgegangen ist. Doch die ersten Ländermeldungen für 2022 sind nicht sehr ermutigend, zumal nach zwei Jahren Lockdown und Telearbeit die Zahl der tödlichen Wegeunfälle wieder ansteigt. In Finnland, einem der Länder mit der niedrigsten Unfallrate (0,95) sind 2022 24 Beschäftigte bei Arbeitsunfällen gestorben, das sind doppelt so viele wie noch in 2021 (s. Mitteilung). In Italien verzeichnet INAIL zwischen 2021 und 2022 einen Anstieg der Arbeitsunfälle von 25,7 %. wobei 1.089 tödlich ausgingen – ein extrem hohes Niveau, auch wenn die Zahl unter der von 2021 (1.221) und 2020 (1.270) liegt (s. Mitteilung). In Spanien sind die tödlichen Arbeitsunfälle 2022 um 17,2 % auf 826 angestiegen (121 Todesfälle mehr als 2021), wie aus einer Analyse des Gewerkschaftsbunds CCOO hervorgeht. Auch in Dänemark ist die Zahl mit 43-45 tödlichen Arbeitsunfällen gestiegen (s. Mitteilung). In allen Ländern appellieren die Gewerkschaften, zum Teil auch zusammen mit den Arbeitgebern wie in Dänemark (s. Mitteilung vom FH), an ihre Regierung, diese Angelegenheit wieder in die Hand zu nehmen. Von einer Welt ohne tödliche Arbeitsunfälle (Vision Zero) ist die EU noch sehr weit entfernt (s. Strategic Framework on Health and Safety at Work).
> Siehe auch: Eurogip, Study of the phenomenon of underdeclared work accidents in Europe, 2017 (auf Französisch).


1. Europäische Union
Vorhaben

Sorgfaltspflicht : Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments nahm am 25. April mit großer Mehrheit den Bericht über den von der EU-Kommission im Februar 2022 vorgelegten  Richtlinienvorschlag zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten an (s. IR Notes 181 und Due diligence). Der Text soll am 1. Juni im Plenum des Parlaments verabschiedet werden, bevor die Verhandlungen mit dem Rat aufgenommen werden, der seinen Standpunkt am 1. Dezember 2022 festgelegt hat (s. Pressemitteilung). Die endgültige Annahme gehört zu den Prioritäten der spanischen EU-Ratspräsidentschaft, die am 1. Juli beginnt. Die Abgeordneten streben ehrgeizigere Ziele an als die Kommission (s. Pressemitteilung): So würde die Sorgfaltspflicht alle Unternehmen aller Wirtschaftszweige mit mehr als 250 Beschäftigten und mindestens 40 Millionen Euro Umsatz betreffen (anstelle von Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz). Multinationale Unternehmen aus Drittstaaten mit mehr als 500 Beschäftigten wären betroffen, wenn sie mehr als 150 Millionen Euro Umsatz, davon 40 Millionen in der EU erwirtschaften. Die Abgeordneten haben auch Finanzdienstleister in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen. Die Unternehmen müssten nicht nur einen Übergangsplan annehmen und auch umsetzen, der mit der Begrenzung der globalen Erwärmung von 1,5 °C im Einklang steht, sondern auch nachweisen, dass sie sich an diesem Ziel orientieren und sich verpflichten, ihre Treibhausgasemissionen kurz-, mittel- und langfristig zu senken. Dieser Plan wäre mit den jeweiligen Interessenträgern zu erstellen. Gut vorstellbar ist, dass die EBR hier eine Rolle übernehmen. Einige haben die Überwachung der Sorgfaltspflicht auch bereits in ihren Aufgabenbereich aufgenommen (z. B. SNCF, Eiffage). Die Unternehmensführung der Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten ist direkt verantwortlich für diese Maßnahme, die sich auf den variablen Anteil ihrer Vergütung auswirken soll. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften fordern die Abgeordneten eine Geldbuße in Höhe von 5 % des weltweiten Nettoumsatzes. Unternehmen aus Drittstaaten, die gegen diese Vorschriften verstoßen, sollen von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Die Gewerkschaften haben die Vorschläge der Abgeordneten positiv aufgenommen: Der Europäische Gewerkschaftsbund begrüßt es, dass Gewerkschaften eine größere Rolle bei der Verteidigung der Opfer spielen werden (s. Pressemitteilung). Die Arbeitgeberverbände dagegen äußern herbe Kritik. Für Ceemet-Generaldirektorin Delphine Rudelli ist dieser Text in der Praxis nicht anwendbar, da er an die Unternehmen unzumutbare Anforderungen stellt (s. Mitteilung). Für die NROs wiederum geht der Text nicht weit genug – insbesondere weil Unternehmen bei der Bearbeitung von Menschenrechts- und Umweltverletzungen Prioritäten setzen können (s. Pressemitteilung von französischen NROs). „Unternehmen könnten so die Vorbeugung oder Behebung bestimmter Verletzungen aufschieben, nur weil sie den Schwerpunkt auf schwerwiegendere oder wahrscheinlichere Verletzungen gelegt haben“, sagt Brice Laniyan, Jurist der Organisation Notre Affaire à Tous (Das geht uns alle an) in Reporterre. Angesichts dieser unterschiedlichen Standpunkte werden die Lobbyisten sehr aktiv werden und Parlament und Rat in Anbetracht ihre weit auseinander liegenden Positionen intensive Gespräche führen müssen.



Schutz vor Asbest : Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments hat einen von der EU-Kommission am 28. September 2022 vorgelegten Vorschlag für einen Bericht zur Überprüfung der Richtlinie 2009/148 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (s. Pressemitteilung des Parlaments) angenommen (s. IR Notes 193 und Richtlinienvorschlag). In dem Vorschlag werden Arbeitgeber aufgefordert, die Gefährdung durch Asbest so niedrig wie möglich zu halten, auf jeden Fall unter einem Arbeitsplatzgrenzwert von 0,001 Fasern/cm³ über durchschnittlich acht Stunden, und den Einsatz eines Elektronenmikroskops vorzusehen, um die feinsten und krebserregendsten Fasern wirksam messen zu können. Um diesen Schwellenwert zu erreichen, ist eine Übergangszeit von vier Jahren vorgesehen, in dem der Grenzwert von derzeit 0,1 Fasern/cm³ auf den von der Kommission vorgeschlagenen Wert von 0,01 Fasern/cm³ gesenkt wird. In dieser Zeit können die Mitgliedstaaten weiterhin das derzeitige, weniger wirksame Messverfahren auf der Grundlage des Phasenkontrastmikroskops verwenden. Der Text berücksichtigt auch die passive und sekundäre Asbestexposition und nennt Möglichkeiten, diese zu vermeiden. Ferner wird die Meldepflicht umfassend ergänzt: Arbeitgeber müssen die Standorte der Asbestsanierung angeben, ebenso wie die Räume, in denen die Arbeiten stattfinden werden. Auch die dort beschäftigten Arbeitskräfte sind unter Angabe ihrer Zertifizierung zur Durchführung dieser Arbeiten sowie ihrer entsprechenden Ausbildung aufzulisten. Ferner müssen die Unternehmen die Maßnahmen zur Senkung der Belastung angeben, wie den Einsatz von Atemschutz- und persönlicher Schutzausrüstung, sichere Reinigung der Kleidung und ein vorgeschriebenes Dekontaminierungsverfahren. Der Text sowie das Mandat, mit dem Rat Verhandlungen aufzunehmen, sollen am 8. Mai im Plenum angenommen werden und damit die Gespräche mit dem Rat einleiten, damit die überarbeitete Richtlinie noch in diesem Jahr verabschiedet werden kann. Die Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) und der Europäische Gewerkschaftsbund fordern die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, den Richtlinienvorschlag gemäß dem „ehrgeizigeren und ganzheitlichen Ansatz“ des Parlaments anzunehmen und den neuen, mit dem Elektronenmikroskop gemessenen Grenzwert „ohne Übergangszeit“ anzuwenden (s. Pressemitteilung).


Aktuelle soziale Themen

Gefährliche Arzneistoffe : Die Europäische Kommission hat am 28. April einen unverbindlichen Leitfaden mit praktischen Empfehlungen herausgegeben, um die Exposition der Beschäftigten gegenüber gefährlichen Arzneistoffen in allen Lebenszyklusphasen zu verringern: Herstellung, Transport und Lagerung, Zubereitung, Verabreichung an Menschen und Tiere sowie Entsorgung (s. Pressemitteilung). Der Leitfaden wird vom EGÖD begrüßt (s. Pressemitteilung).



Fast fashion : Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat seine Empfehlungen zu Maßnahmen angenommen, die gewährleisten sollen, dass die in der EU verkauften Textilien langlebiger, leichter wiederverwendbar, reparierbar und recycelfähiger sind, zu einem großen Teil aus recycelten Fasern bestehen sowie frei von gefährlichen Stoffen sind. Bei der Herstellung der Textilien sollen außerdem die Menschen-, Sozial- und Arbeitsrechte, Umwelt und Tierschutz in der gesamten Lieferkette respektiert werden (s. Pressemitteilung). Der einstimmig angenommene Bericht soll noch vor dem Sommer im Plenum angenommen werden.



  • Mindestlohn : Die schwedische Regierung hat angekündigt, der Nichtigkeitsklage Dänemarks gegen die Mindestlohnrichtlinie beizutreten. „Es ist wichtig zu prüfen, ob die EU die Befugnis hat, über diese Richtlinie Vorschriften für Mindestlöhne zu erlassen“, erklärt Paulina Brandberg, Ministerin für Gleichstellung und stellvertretende Arbeitsministerin (s. Pressemitteilung).

Sektoraler sozialer Dialog

  • Gas : Die europäischen Sozialpartner haben am 28. April die Aufnahme von Tarifverhandlungen angekündigt, um eine sektorale Rahmenvereinbarung für einen gerechten Übergang abzuschließen. Ziel ist die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Höherqualifizierung der Arbeitskräfte (s. Pressemitteilung von IndustriAll Europe).

2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Arbeitszeiterfassung : Das Bundesarbeitsministerium legte am 18. April einen Referentenentwurf zur Aufzeichnung der Arbeitszeit vor, um deutsches Recht an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (s. EuGH, 14 May 2019, aff. C-55/18, Federación de Servicios de Comisiones Obreras /Deutsche bank et IR Notes 120) und die kürzliche Anwendung durch das Bundesarbeitsgericht anzupassen (s. Entscheidung und IR Notes 192). Die noch nicht veröffentlichten Regelungen verpflichten Unternehmen, die Arbeitszeit systematisch elektronisch zu erfassen, ermöglichen aber aufgrund von Tarifverträgen Ausnahmen für bestimmte Gruppen von Beschäftigten (s. Pressemitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer).


Dänemark

Eltern von Zwillingen : Der Haushaltsgesetzentwurf 2023, den die Regierung mit Unterstützung einer Mehrheit der Parteien angenommen hat, sieht vor, Eltern von Zwillingen 26 Wochen zusätzlichen Urlaub mit Mutterschaftsgeld zu bewilligen. Die Durchführungsmodalitäten werden zu einem späteren Zeitpunkt erörtert. Das Parlament dürfte dem Gesetz Mitte Mai zustimmen.



  • Umsetzung: Arbeitsministerin Ane Halsboe-Jørgensen hat dem Parlament einen Gesetzentwurf (s. Verfahrensübersicht) zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1152 vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der EU vorgelegt. Die Umsetzung der Richtlinie basiert auf einer Absichtserklärung vom 30. Juni 2022 zwischen den dänischen Sozialpartnern FH (Gewerkschaftsbund) und DA (Arbeitgeberverband). Die wesentlichen Rechte des künftigen Gesetzes werden nicht angewandt, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine landesweite Tarifvereinbarung abgedeckt ist, die von den repräsentativsten Sozialpartnern abgeschlossen wurde und einen vergleichbaren Schutz der betreffenden Beschäftigten insgesamt gewährleistet. Das Gesetz soll am 1. Juli 2023 in Kraft treten (s. Pressemitteilung).


Frankreich

Ökologischer Wandel und sozialer Dialog : Die Sozialpartner haben ihre Verhandlungen über eine nationale branchenübergreifende Vereinbarung zum ökologischen Wandel und sozialen Dialog abgeschlossen. Der nicht verbindliche Text enthält Beispiele und bewährte Praktiken zur Anwendung des gesetzlichen Rahmens für den ökologischen Wandel. Die Vereinbarung hat fünf Kapitel: 1. Ermittlung der Ansatzpunkte für Veränderungen im Rahmen eines fundierten sozialen Dialogs über den ökologischen Wandel; 2. Behandlung von Umweltfragen im sozialen Dialog auf Unternehmensebene; 3. Einbeziehung von Umweltfragen in die Tarifverhandlungen; 4. Aufnahme von Umweltfragen in den sozialen Dialog auf territorialer und sektoraler Ebene; 5. Berücksichtigung von Fragen hinsichtlich Beschäftigung und Kompetenzen bei der Umsetzung des ökologischen Wandels. Zu den vorgeschlagenen bewährten Praktiken zählen die Aufnahme eines festen Tagesordnungspunktes zur Umweltpolitik bei Betriebsratssitzungen in Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, und die Einrichtung von zusätzlichen, mit einem eigenen Budget ausgestatteten Ausschüssen in den Betriebsräten, die sich mit Umweltfragen befassen. Die Vereinbarung nennt als ein konkretes Beispiel „grüne Klauseln‟, um durch Anpassungen der Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen oder auch durch die Aufnahme von Umweltkriterien in die Vereinbarungen über Gewinnbeteiligung die Folgen der Umwelt- und Klimaveränderungen abzumildern.
> Hinweis: Der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat (CESE) hat einstimmig eine Stellungnahme zu den Auswirkungen des Klimawandels auf Beschäftigung und Gesundheit am Arbeitsplatz verabschiedet. Sie enthält 17 konkrete Empfehlungen, einen echten Aktionsplan, um die Welt der Arbeit an die Klimaerwärmung anzupassen und die Auswirkungen menschlichen Handelns auf das Klima abzumildern (s. Mitteilung).


3. Drittstaaten
Norwegen

Einschränkungen für den Einsatz von Leiharbeitnehmern : Seit dem 1. April schränkt ein Gesetz den Einsatz von Leiharbeitnehmern stark ein, um unbefristete Arbeitsverträge zu fördern und Sozialdumping zu bekämpfen (s. Pressemitteilungen der Regierung und des Gewerkschaftsverbands LO). Leiharbeitnehmer dürfen nur noch in speziellen Fällen eingesetzt werden, wie zur Vertretung im Mutterschaftsurlaub, im Krankheitsfall oder bei zeitweise auftretenden Arbeitsspitzendies aber nur mit Zustimmung der Arbeitnehmervertreter in den Unternehmen, die mit der repräsentativen Gewerkschaft auf nationaler Ebene einen Tarifvertrag abgeschlossen haben. Als Ausfallvertretung im Gesundheitssektor können noch ohne Zustimmung einer repräsentativen Gewerkschaft Leiharbeitnehmer eingestellt werden. Das Gesetz verbietet den Einsatz von Leiharbeitnehmern auf den Baustellen in Oslo, Viken und früher in Vestfold. Entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf dürfen Beratungsfirmen, wie von der Gewerkschaft Samfunnsviterne gefordert, weiterhin Mitarbeiter an Kunden überlassen. Das Gesetz sieht ferner vor, dass Leiharbeitnehmer automatisch mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag eingestellt werden, wenn sie drei Jahren beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren.  „Wir kennen noch nicht die Auswirkungen des neuen Gesetzes“, sagt Gunn Elisabeth Myhren, Generalsekretärin der Gewerkschaft Samfunnsviterne. „Man könnte befürchten, dass Leiharbeitnehmer, die in einem Zeitarbeitsunternehmen bereits unbefristet eingestellt sind, arbeitslos werden und sich in einer prekären Situation befinden, wenn der Entleiher sie nicht wieder eingestellt.“

 


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