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IR Notes 21 – 3 Dezember 2014
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Ekaterina Markova und Frédéric Turlan.
Erfahren Sie mehr über das IR
Share-Team auf unserer Website. © Bank-Bank – Fotolia.com
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Interview
Annemarie Muntz, Präsidentin des Dachverbands der Personaldienstleister
Eurociett
Sie
haben positiv reagiert auf die Schlussanträge des
Generalanwalts in der Rechtssache, in der die
Leiharbeitsrichtlinie erstmalig vom Gerichtshof auszulegen
ist. Ja, wir begrüßen diese
Schlussanträge und hoffen, dass der Gerichtshof ihnen folgen wird.
Sie bestärken die Positionen, die wir seit Jahren verteidigen.
Zunächst weist der Generalanwalt darauf hin, dass diese Richtlinie
auf zwei Rechtsgrundlagen beruht. Zum einen handelt es sich um eine
soziale Richtlinie zum Schutz von Leiharbeitnehmern. Andererseits
ist es eine Richtlinie zu Dienstleistungen, die darauf abzielt, die
Zeitarbeit zu fördern. Dies soll durch die Abschaffung
einzelstaatlicher Vorschriften erreicht werden, die Leiharbeit in
nicht gerechtfertigter Weise einschränken. Die Schlussanträge heben
diese zweifache Zielsetzung der Richtlinie deutlich hervor.
Andererseits wird darin auch betont, dass die Mitgliedstaaten gemäß
Artikel 4 der Richtlinie die bestehenden Einschränkungen beim
Einsatz von Zeitarbeit auf nationaler Ebene verfolgen und aufheben
müssen, wenn sie nicht gerechtfertigt sind. Es handelt sich nicht
nur um reine Datenerhebung. Die Mitgliedstaaten müssen handeln und
nicht gerechtfertigte Einschränkungen aufheben.
Wenn der Gerichtshof den
Schlussanträgen folgt, werden Sie Ihre Mitglieder dazu
auffordern, gerichtlich gegen Einschränkungen oder Verbote
vorzugehen? Auf
jeden Fall. In jedem einzelnen Land
haben wir die Einschränkungen und Verbote erfasst, und überall dort,
wo sie uns nicht gerechtfertigt erscheinen, werden unsere Mitglieder
gerichtlich dagegen vorgehen. Der Generalanwalt erläutert, dass
lediglich Gründe des Allgemeininteresses wie „der Schutz der
Leiharbeitnehmer, die Erfordernisse von Gesundheitsschutz und
Sicherheit am Arbeitsplatz oder die Notwendigkeit, das reibungslose
Funktionieren des Arbeitsmarkts zu gewährleisten und eventuellen
Missbrauch zu verhüten, Einschränkungen rechtfertigen“. Wir sind der
Auffassung, dass alle allgemeinen Einschränkungen oder Verbote,
unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder tarifvertraglich
festgeschrieben sind, abgeschafft werden müssten. So ist
beispielsweise in Belgien das Verbot, im öffentlichen Sektor
Leiharbeitnehmer einzusetzen, unbegründet.
Sie sind demnach voll und ganz
zufrieden mit diesen Schlussanträgen? Ja, sie sind ein Schritt in die richtige
Richtung, auch wenn wir abwarten müssen, wie der Gerichtshof in
diesem Streitfall entscheiden wird. Ein Punkt erscheint uns jedoch
fraglich. Unserer Auffassung nach sollten die Schutzbestimmungen der
Richtlinie nicht für Leiharbeitnehmer gelten, die einen
unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma haben, da
sie nicht mehr zu den Beschäftigten in prekären Arbeitsverhältnissen
zählen. Es gibt keinen Grund, das Prinzip der Gleichbehandlung mit
festangestellten Mitarbeitern des die Leiharbeit in Anspruch
nehmenden Unternehmens anzuwenden.
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Agenda
2.
Dezember
Paris 12. Tagung
des Conseil d’orientation des retraites (Orientierungsrat für Renten)
über „Rentensysteme,
demografische Entwicklung und Wirtschaftswachstum“ mit
Expertenbeiträgen zur Reaktion des deutschen und schwedischen
Rentensystems auf die genannten Herausforderungen.
9.
Dezember Paris Das
französische Arbeitsministerium (DARES) veranstaltet ein Kolloquium über
„Arbeitsbeziehungen
in Anbetracht der Praktiken, Gesetze und des wirtschaftlichen
Zusammenhangs“.
10. Dezember
Paris Vierte
Jahresversammlung des “Club CE européen”, an der Manager und Mitglieder
der Europäischen Betriebsräte teilnehmen können. Thema der
Veranstaltung, die von Astrees und IR Share moderiert wird: Rückgriff
auf das Expertenwissen der Europäischen Betriebsräte.
Tel.: + 33 (0)6
81 41 53 95
11. Dezember
Brüssel Rat
Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
17.
Dezember
Paris Die
Stiftung Europe et Société organisiert zusammen mit Réalités du Dialogue
Social eine neue Konferenz im Rahmen der Geprächsrunde zum europäischen
sozialen Dialog. Thema der Konferenz ist die Rolle der
Arbeitgeberverbände bei der Entwicklung des europäischen sozialen
Dialogs auf sektoraler Ebene.
12. und 13.
Februar Paris Die
europäischen Sozialpartner im Zivilluftfahrtsektor veranstalten eine
Konferenz, bei der das Ergebnis der auf Wunsch der Sozialpartner
durchgeführten Studien der Universität Gent zu „atypischen
Beschäftigungsverhältnissen bei Flugzeugbesatzungen“ vorgestellt wird.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR Share
und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser
Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht,
Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von
monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR
Share-Website abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner
Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Werden
ungerechtfertigte Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit aufgehoben?
Der Generalanwalt des Gerichtshofs hat seine Schlussanträge in der finnischen
Rechtssache zur Anwendung der Richtlinie 2008/104 vom 19. November 2008 zur
Leiharbeit vorgelegt (EuGH
Schlussfolgerung 20. November 2014, Rechtssache C-533/13, Auto- ja Kuljetusalan
Työntekijäliitto AKT/Öljytuote ry, Shell Aviation Finland Oy). Wenn das
Gericht in seinem Urteil diesen Schlussanträgen folgt, wird sich der
Zeitarbeitssektor erheblich wandeln, da die zahlreichen Einschränkungen und Verbote
für den Einsatz von Leiharbeit in Frage gestellt werden könnten, die in
einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Tarifverträgen festgelegt sind (siehe Aufstellung von Eurociett, dem
europäischen Dachverband der Zeitarbeitsbranche). Eine Aussicht, die den
Europäischen Gewerkschaftsbund beunruhigt (siehe Mitteilung,
EN), denn er befürchtet, dass „die einzelstaatlichen Vorschriften, die oftmals mit
den Gewerkschaften ausgehandelt werden und den Einsatz von Leiharbeitnehmern
einschränken“ in Frage gestellt werden – was wiederum von den Arbeitgeberverbänden
des Sektors befürwortet würde (siehe Mitteilung
von Eurociett, auf Englisch). Falls der Gerichtshof den Empfehlungen des
Generalanwalts folgt, muss davon ausgegangen werden, dass die Einschränkungen für
den Einsatz von Leiharbeit, die in mehreren Ländern auf sektoraler Ebene vorgesehen
sind, auf den Prüfstand gestellt werden. Dies gilt insbesondere für den Hafensektor
(Belgien), die Binnenschifffahrt (Belgien) den öffentlichen Sektor (Belgien,
Griechenland, Niederlande), die Bauwirtschaft (Deutschland, Griechenland) oder auch
den Transportbereich – Busfahrer und bei der Güterbeförderung (Niederlande).
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1.
Europäische Union
Rechtsvorschriften
- Veröffentlichung der Richtlinie über
nichtfinanzielle Informationen: Die Richtlinie
2014/95/EU vom 22. Oktober 2014 „zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU
im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender
Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen“ wurde am 15.
November im Amtsblatt der EU veröffentlicht (siehe IR
Notes Nr. 17).
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Aktuelle
soziale Themen
- Ein Investitionsprogramm über 315 Mrd.
Euro: Die Europäische Kommission hat am 26. November
eine Investitionsoffensive mit einem Volumen von 315 Mrd. EUR über drei Jahre
angekündigt, „um das Wachstum in Europa wieder anzukurbeln und mehr
Arbeitsplätze zu schaffen“ (siehe Pressemitteilung
der Kommission). Mit diesem Vorhaben muss sich nun der Rat und das Parlament
befassen. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) ist skeptisch und bezweifelt,
dass Jean-Claude Juncker 315 Mrd. EUR für Investitionen mobilisieren kann, wenn
lediglich 21 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt kommen (siehe EGB-Pressemitteilung).
Der Arbeitgeberverband BusinessEurope zeigt sich dagegen erfreut über “diesen
ersten wichtigen Schritt“, der, mit einem „kleinen Beitrag öffentlicher Mittel“
zur Mobilisierung privater Mittel sorgen wird, damit Investitionsprojekte
gewählt werden, die Produktivität und Wachstum fördern (siehe Mitteilung).
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Sektoraler
sozialer Dialog
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Rechtsprechung
- Die Altersbegrenzung für die Teilnahme an
einem Auswahlverfahren muss gerechtfertigt sein: Ein
Spanier hat die Bekanntmachung eines Auswahlverfahren zur Einstellung von
örtlichen Polizeibeamten angefochten, bei der die Bewerber nicht älter als 30
Jahre sein dürfen. Der Gerichtshof urteilt, dass in Bezug auf die Ausübung des
Berufs das Vorhandensein von körperlichen Fähigkeiten als eine „wesentliche und
entscheidende berufliche Anforderung“ angesehen wird (EuGH
13. November 2014, Rechtssache C-416/13, Pérez). In der
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens wird jedoch ein Höchstalter genannt, das
kein verhältnismäßiges Erfordernis darstellt, d. h. diese Altersbegrenzung ist
nicht geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen und geht über das hinaus, was
hierzu erforderlich ist. Der Gerichtshof weist darauf hin, dass das
Auswahlverfahren eine Sportprüfung beinhaltet, bei der die körperlichen
Fähigkeiten der Kandidaten bewertet werden, und hebt hervor, dass ähnliche
Auswahlverfahren entweder höhere Altersgrenzen vorsehen oder das Höchstalter
ganz gestrichen haben. Genügend Anhaltspunkte dafür, dass das festgesetzte
Höchstalter von 30 Jahren nicht gerechtfertigt ist.
- Der Einsatz von befristeten
Arbeitsverträgen muss zeitlich begrenzt sein: Der
Gerichtshof hat ein Urteil zu einem italienischen Gesetz erlassen, das den
Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen mit Lehrkräften und
Verwaltungspersonal ermöglicht, um Vertretungen in öffentlichen Schulen zu
gewährleisten, und zwar bis ein Auswahlverfahren zur Besetzung der Stellen mit
unbefristeten Arbeitsverhältnissen durchgeführt wird (EuGH,
26. November 2014, in den verbundenen Rechtssachen C‑22/13, C‑61/13 bis
C‑63/13 und C‑418/13, Raffaella Mascolo). In der vorliegenden
Sache wurde jedoch über einen Zeitraum von zehn Jahren kein Auswahlverfahren
durchgeführt, so dass das Bildungsministerium die befristeten Arbeitsverträge
mehrere Jahre lang verlängert hat. Der Gerichtshof stellt fest, dass befristete
Arbeitsverträge in der Praxis verlängert werden, um einen Bedarf zu decken, der
tatsächlich nicht vorläufiger, sondern wegen des strukturellen Mangels an
Planstellen für fest angestellte Mitarbeiter in Italien ständiger und
dauerhafter Natur ist. Diese Regelung entspricht daher nicht der Richtlinie
1999/70 vom 28. Juni 1999 und sieht darüber hinaus auch keine weitere
Maßnahme vor, um den Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete
Arbeitsverträge zu verhindern und zu bestrafen.
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2.
Mitgliedstaaten
Bulgarien
- Sozialreformen: Mit der
neuen Regierung wurde die öffentliche Diskussion über die Reform des Renten- und
Sozial-versicherungssystems wieder aufgenommen. Ivailo Kalfin, der Minister für
soziale Angelegenheiten, spricht sich für eine schrittweise und langfristige
Erhöhung des Rentenalters aus. Er besteht auf einer Erhöhung des Mindestlohns um
380 BGN im Jahre 2015 (dies entspricht einem Anstieg von ca. 10%).
Finanzminister Goranov ist hingegen der Ansicht, dass eine solche Erhöhung
angesichts der aktuellen Deflation und des schwachen Wachstums den Arbeitsmarkt
unter Druck setzen könnte. Der bulgarische Gewerkschaftsbund CITUB fordert von
der Regierung eine Steuerreform und neue Mechanismen zur Festlegung des
Mindestlohns und der Löhne im öffentlichen Sektor sowie Anreize zur Führung von
Lohnverhandlungen auf Branchenebene.
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Frankreich
- Bekämpfung des Missbrauchs bei der
Entsendung von Arbeitnehmern: Nach der
Ankündigung des Arbeitsministers am 27. Oktober 2014 hat die Regierung ein
Rundschreiben zur Anwendung des Gesetzes
Nr. 2014-790 vom 10. Juli 2014 veröffentlicht, bei dem es um die
Bekämpfung von Sozialdumping geht. Darin werden die Voraussetzungen für eine
Beschwerde bei einem auf komplexe Fälle spezialisierten Gericht präzisiert,
Gründe für die Anwendung spezieller Ermittlungsmethoden sowie neue
verwaltungsrechtliche Sanktionen aufgeführt. Zudem hat die Regierung einen
Gesetzesentwurf „für Wachstum und Beschäftigung“ vorbereitet, wonach der
Missbrauch bei der Entsendung von Arbeitnehmern schärfer sanktioniert wird. So
können Verletzungen des Entsendegesetzes jetzt mit bis zu 150.000 EUR pro
betroffenem Arbeitnehmer sanktioniert werden, bislang betrug der Höchstbetrag
10.000 EUR.
- Verhandlung über den sozialen
Dialog: Die Sozialpartner auf branchenübergreifender
Ebene treffen sich am 11. Dezember zu einer neuen Verhandlungsrunde zur Reform
des sozialen Dialogs. Die größten Problembereiche sind die Zusammenführung von
Mitarbeitervertretungen, die Arbeitnehmervertretung in Kleinstunternehmen sowie
die Stellung der Gewerkschaften im Unternehmen. Wenn die Sozialpartner bis Ende
dieses Jahres zu keiner Einigung gelangen, wird die Regierung einen
Gesetzesentwurf vorlegen.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Transdev: Die französische
Rechtsprechung verfügt über eine neue gerichtliche
Entscheidung zur Unterrichtung und Anhörung von Europäischen
Betriebsräten. Die EBR-Mitglieder der Unternehmensgruppe des öffentlichen
Personennahverkehrs Transdev reichten beim Tribunal de Grande Instance Nanterre
Klage ein, da sie nicht zu den Plänen der Unternehmensgruppe über die Zukunft ihres
Tochterunternehmens, der Fährgesellschaft SNCM, angehört worden waren, die den
Verkehr zwischen der südfranzösischen Küste und Korsika sicherstellt. Die
Unternehmensleitung versicherte, dass es sich hierbei um eine rein nationale
Angelegenheit handelte, die Pläne betraf, die vom französischen Sitz für eine
französische Tochtergesellschaft beschlossen wurden, deren Mitarbeiter alle in
Frankreich beschäftigt sind. Die Mitarbeitervertreter ihrerseits erklärten, dass das
Vorhaben zu einem Umsatzrückgang der Unternehmensgruppe führen würde und erhebliche
soziale Auswirkungen auf die gesamte Gruppe haben würde. Zur Beilegung der
Streitigkeit prüften die Richter zunächst unter Wahrung der Parteiautonomie die
Vereinbarung. Darin wird die Formulierung der Erwägung 16 der Richtlinie 2009/38
übernommen: Als länderübergreifend werden Angelegenheiten erachtet, die mindestens
zwei Mitgliedstaaten betreffen. „Dazu gehören Angelegenheiten, die ungeachtet der
Zahl der betroffenen Mitgliedstaaten für die europäischen Arbeitnehmer hinsichtlich
der Reichweite ihrer möglichen Auswirkungen von Belang sind oder die die Verlagerung
von Tätigkeiten zwischen Mitgliedstaaten betreffen“ … Das Gericht weist problemlos
nach, dass kein anderer Mitgliedstaat außer Frankreich von dem Vorhaben betroffen
ist und beschließt daher zu prüfen, ob die Angelegenheit erhebliche Auswirkungen auf
die europäischen Beschäftigten hat oder die Verlagerung von Tätigkeiten betreffen
kann. Auch hier weist das Gericht die Zuständigkeit des Betriebsrats zurück: Das
Vorhaben betrifft ausschließlich die Beschäftigten von SNCM, die ihrerseits nur 2,5%
aller Mitarbeiter der Gruppe darstellen, und unabhängig von der Zukunft von SNCM ist
keine Verlagerung von Tätigkeiten geplant. Es gibt also kein Element, das darauf
schließen lässt, dass das Vorhaben erhebliche Auswirkungen auf die europäischen
Mitarbeiter haben wird. Der Europäische Betriebsrat musste folglich nicht angehört
werden. Es muss festgehalten werden, dass die Richter über die Klage verhandelt
haben, obwohl der EBR-Vorsitzende nicht im Rahmen einer Abstimmung von allen
EBR-Mitgliedern einen Auftrag erhalten hatte, wie es die Vereinbarung und die
Geschäftsordnung des EBR vorschreibt, da die Dringlichkeit es nicht zuließ, den
Betriebsrat zusammenzurufen, um den Vorsitzenden formell zu beauftragen.
- Crédit Agricole: Der EBR
der Crédit Agricole Gruppe (130.000 Beschäftigte) hat einen Newsletter an die
Beschäftigten verfasst, die er in 15 europäischen Ländern vertritt. Der in 10
Sprachen übersetzte Newsletter erläutert die Rolle des Betriebsrats, nennt die
Mitglieder namentlich und stellt vor allem den mittelfristigen Plan vor, den die
Bankengruppe im März verabschiedet hat. Eine interessante
Kommunikationsinitiative eines Europäischen Betriebsrats, die alle europäischen
Beschäftigten im Blick hat.
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Transnationale Verhandlungen
- GDF Suez: Der französische
Energieversorgungskonzern GDF Suez (147.400 Beschäftigte) und die europäischen
Gewerkschaftsverbände EPSU und IndustriALL unterzeichneten am 27. November 2014
eine Vereinbarung über die
Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Alle europäischen Unternehmen des
Konzerns müssen 2015 in enger Zusammenarbeit mit ihren Sozialpartnern einen
entsprechenden Aktionsplan ausarbeiten und umsetzen (siehe Pressemitteilung
des Konzerns).
- Orange: Die Leitung des
französischen Telekommunikations-konzerns Orange (160.000 Beschäftigte), der
internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Union, die globale
Gewerkschaftsallianz UNI-Orange, die sich aus den Mitgliedsgewerkschaften der
UNI Global im Konzern zusammensetzt, und die französischen Gewerkschaften
unterzeichneten am 21. November ein globales Abkommen über
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Es handelt sich um das zweite
weltweite Abkommen nach dem 2006 geschlossenen Abkommen über die
grundlegenden sozialen Rechte, das im Konzern unterzeichnet wurde. Darin
wird u. a. die Rolle der Gewerkschaften bei Fragen zur Gesundheit am
Arbeitsplatz anerkannt, in jedem Land die Einrichtung eines „Gesundheits- und
Sicherheitsausschusses“ vorgesehen, der sich aus Gewerkschafts- und/oder
Mitarbeitervertretern zusammensetzt, eine gemeinsame Grundlage von Garantien für
Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie eine Deckung der
Gesundheits- und Groß-Risikokosten für die Beschäftigten und ihre Familien
geschaffen. Klauseln über die soziale Verantwortung mit Gesundheitsschutz- und
Sicherheitskriterien, die den Mindestansprüchen des Konzerns genügen, werden in
die Verträge mit den Lieferanten des Konzerns aufgenommen. Für Franca
Salis-Madinier, nationale Sekretärin von CFDT Cadres und Präsidentin von UNI
Europa ICTS, ist dies „ein historisches Abkommen“, das dazu beiträgt
„erfolgreiche Praktiken im multinationalen Unternehmen zu verbreiten (…)“ (siehe
Pressemitteilung
der französischen Gewerkschaft CFDT). „Die gute Gesundheit der Beschäftigten ist
ausschlaggebend für die soziale und wirtschaftliche Leistung des Unternehmens“,
unterstreicht der Konzern in einer Mitteilung.
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4. Studien
und Berichte
- Gewerkschaften in Schweden, Norwegen und
Polen: Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat Studien zu
Gewerkschaften in Schweden
(erhältlich auf Englisch und Deutsch), in Norwegen (auf Englisch)
und Polen
(auf Deutsch) veröffentlicht.
- Arbeitslosenquote im Oktober
stabil: In der EU lag die Arbeitslosenquote im Oktober
2014 bei 10,0%, stabil gegenüber September 2014; dies ist jedoch ein Rückgang
gegenüber 10,7% im Oktober 2013. Im Euroraum lag die Quote im Oktober bei 11,5%,
stabil gegenüber September. Dies ist jedoch ein Rückgang gegenüber 11,9% im
Oktober 2013.
(siehe Eurostat-Pressemitteilung).
- Gemeinsamer Bericht zur
Beschäftigung: Im Rahmen des Jahreswachstumsberichts
2015, in dem die EU-Kommission ihre Empfehlungen zur Wirtschafts- und
Sozialpolitik abgibt, wurde auch der Gemeinsame
Beschäftigungsbericht veröffentlicht. In diesem Bericht wird die
Beschäftigungslage in Europa analysiert und anhand von einigen Indikatoren die
Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten miteinander verglichen.
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Das aktuelle
Schlagwort
Jahreswachstumsbericht
Der Jahreswachstumsbericht gibt einen Überblick über die wirtschaftliche und soziale
Lage in Europa und nennt die allgemeinen EU-weiten Schwerpunkte für das kommende
Jahr. Es ist eine Etappe des „Europäischen Semesters“, das jährlich die Umsetzung
der europäischen Strategie misst („Europa 2020“). Die neue Europäische Kommission,
die ihre Tätigkeit am 1. November 2014 aufgenommen hat, beschreibt im Wachstumsbericht
2015 die wesentlichen Elemente ihres neuen Programms für Wachstum und
Beschäftigung. Weitere Informationen dazu im Wörterbuch
der Arbeitsbeziehungen von Eurofound (auf Englisch).
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