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IR Notes 21 – Werden ungerechtfertigte Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit aufgehoben?

  IR Notes 21 – 3 Dezember 2014
www.irshare.eu
 
 
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  Interview
Annemarie Muntz, Präsidentin des Dachverbands der Personaldienstleister Eurociett

Sie haben positiv reagiert auf die Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache, in der die Leiharbeitsrichtlinie erstmalig vom Gerichtshof auszulegen ist.
Ja, wir begrüßen diese Schlussanträge und hoffen, dass der Gerichtshof ihnen folgen wird. Sie bestärken die Positionen, die wir seit Jahren verteidigen. Zunächst weist der Generalanwalt darauf hin, dass diese Richtlinie auf zwei Rechtsgrundlagen beruht. Zum einen handelt es sich um eine soziale Richtlinie zum Schutz von Leiharbeitnehmern. Andererseits ist es eine Richtlinie zu Dienstleistungen, die darauf abzielt, die Zeitarbeit zu fördern. Dies soll durch die Abschaffung einzelstaatlicher Vorschriften erreicht werden, die Leiharbeit in nicht gerechtfertigter Weise einschränken. Die Schlussanträge heben diese zweifache Zielsetzung der Richtlinie deutlich hervor. Andererseits wird darin auch betont, dass die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 der Richtlinie die bestehenden Einschränkungen beim Einsatz von Zeitarbeit auf nationaler Ebene verfolgen und aufheben müssen, wenn sie nicht gerechtfertigt sind. Es handelt sich nicht nur um reine Datenerhebung. Die Mitgliedstaaten müssen handeln und nicht gerechtfertigte Einschränkungen aufheben.


Wenn der Gerichtshof den Schlussanträgen folgt, werden Sie Ihre Mitglieder dazu auffordern, gerichtlich gegen Einschränkungen oder Verbote vorzugehen?
Auf jeden Fall. In jedem einzelnen Land haben wir die Einschränkungen und Verbote erfasst, und überall dort, wo sie uns nicht gerechtfertigt erscheinen, werden unsere Mitglieder gerichtlich dagegen vorgehen. Der Generalanwalt erläutert, dass lediglich Gründe des Allgemeininteresses wie „der Schutz der Leiharbeitnehmer, die Erfordernisse von Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz oder die Notwendigkeit, das reibungslose Funktionieren des Arbeitsmarkts zu gewährleisten und eventuellen Missbrauch zu verhüten, Einschränkungen rechtfertigen“. Wir sind der Auffassung, dass alle allgemeinen Einschränkungen oder Verbote, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder tarifvertraglich festgeschrieben sind, abgeschafft werden müssten. So ist beispielsweise in Belgien das Verbot, im öffentlichen Sektor Leiharbeitnehmer einzusetzen, unbegründet.


Sie sind demnach voll und ganz zufrieden mit diesen Schlussanträgen?
Ja, sie sind ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn wir abwarten müssen, wie der Gerichtshof in diesem Streitfall entscheiden wird.  Ein Punkt erscheint uns jedoch fraglich. Unserer Auffassung nach sollten die Schutzbestimmungen der Richtlinie nicht für Leiharbeitnehmer gelten, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma haben, da sie nicht mehr zu den Beschäftigten in prekären Arbeitsverhältnissen zählen. Es gibt keinen Grund, das Prinzip der Gleichbehandlung mit festangestellten Mitarbeitern des die Leiharbeit in Anspruch nehmenden Unternehmens anzuwenden.

 
  Agenda

2. Dezember
Paris
12. Tagung des Conseil d’orientation des retraites (Orientierungsrat für Renten) über „Rentensysteme, demografische Entwicklung und Wirtschaftswachstum“ mit Expertenbeiträgen zur Reaktion des deutschen und schwedischen Rentensystems auf die genannten Herausforderungen.


9. Dezember
Paris
Das französische Arbeitsministerium (DARES) veranstaltet ein Kolloquium über „Arbeitsbeziehungen in Anbetracht der Praktiken, Gesetze und des wirtschaftlichen Zusammenhangs“.


10. Dezember
Paris
Vierte Jahresversammlung des “Club CE européen”, an der Manager und Mitglieder der Europäischen Betriebsräte teilnehmen können. Thema der Veranstaltung, die von Astrees und IR Share moderiert wird: Rückgriff auf das Expertenwissen der Europäischen Betriebsräte.
Tel.: + 33 (0)6 81 41 53 95


11. Dezember
Brüssel
Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz


17. Dezember
Paris
Die Stiftung Europe et Société organisiert zusammen mit Réalités du Dialogue Social eine neue Konferenz im Rahmen der Geprächsrunde zum europäischen sozialen Dialog. Thema der Konferenz ist die Rolle der Arbeitgeberverbände bei der Entwicklung des europäischen sozialen Dialogs auf sektoraler Ebene.


12. und 13. Februar
Paris
Die europäischen Sozialpartner im Zivilluftfahrtsektor veranstalten eine Konferenz, bei der das Ergebnis der auf Wunsch der Sozialpartner durchgeführten Studien der Universität Gent zu „atypischen Beschäftigungsverhältnissen bei Flugzeugbesatzungen“ vorgestellt wird.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Werden ungerechtfertigte Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit aufgehoben?

Der Generalanwalt des Gerichtshofs hat seine Schlussanträge in der finnischen Rechtssache zur Anwendung der Richtlinie 2008/104 vom 19. November 2008 zur Leiharbeit vorgelegt (EuGH Schlussfolgerung 20. November 2014, Rechtssache C-533/13, Auto- ja Kuljetusalan Työntekijäliitto AKT/Öljytuote ry, Shell Aviation Finland Oy). Wenn das Gericht in seinem Urteil diesen Schlussanträgen folgt, wird sich der Zeitarbeitssektor erheblich wandeln, da die zahlreichen Einschränkungen und Verbote für den Einsatz von Leiharbeit in Frage gestellt werden könnten, die in einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Tarifverträgen festgelegt sind (siehe Aufstellung von Eurociett, dem europäischen Dachverband der Zeitarbeitsbranche). Eine Aussicht, die den Europäischen Gewerkschaftsbund beunruhigt (siehe Mitteilung, EN), denn er befürchtet, dass „die einzelstaatlichen Vorschriften, die oftmals mit den Gewerkschaften ausgehandelt werden und den Einsatz von Leiharbeitnehmern einschränken“ in Frage gestellt werden –  was wiederum von den  Arbeitgeberverbänden des Sektors befürwortet würde (siehe Mitteilung von Eurociett, auf Englisch). Falls der Gerichtshof den Empfehlungen des Generalanwalts folgt, muss davon ausgegangen werden, dass die Einschränkungen für den Einsatz von Leiharbeit, die in mehreren Ländern auf sektoraler Ebene vorgesehen sind, auf den Prüfstand gestellt werden. Dies gilt insbesondere für den Hafensektor (Belgien), die Binnenschifffahrt (Belgien) den öffentlichen Sektor (Belgien, Griechenland, Niederlande), die Bauwirtschaft (Deutschland, Griechenland) oder auch den Transportbereich – Busfahrer und bei der Güterbeförderung (Niederlande).


1. Europäische Union
Rechtsvorschriften

  • Veröffentlichung der Richtlinie über nichtfinanzielle Informationen: Die  Richtlinie 2014/95/EU vom 22. Oktober 2014 „zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen“ wurde am 15. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht (siehe IR Notes Nr. 17).


Aktuelle soziale Themen

  • Ein Investitionsprogramm über 315 Mrd. Euro: Die Europäische Kommission hat am 26. November eine Investitionsoffensive mit einem Volumen von 315 Mrd. EUR über drei Jahre angekündigt, „um das Wachstum in Europa wieder anzukurbeln und mehr Arbeitsplätze zu schaffen“ (siehe Pressemitteilung der Kommission). Mit diesem Vorhaben muss sich nun der Rat und das Parlament befassen. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) ist skeptisch und bezweifelt, dass Jean-Claude Juncker 315 Mrd. EUR für Investitionen mobilisieren kann, wenn lediglich 21 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt kommen (siehe EGB-Pressemitteilung).  Der Arbeitgeberverband BusinessEurope zeigt sich dagegen erfreut über “diesen ersten wichtigen Schritt“, der, mit einem „kleinen Beitrag öffentlicher Mittel“ zur Mobilisierung privater Mittel sorgen wird, damit Investitionsprojekte gewählt werden, die Produktivität und Wachstum fördern (siehe Mitteilung).


Sektoraler sozialer Dialog

Rechtsprechung

  • Die Altersbegrenzung für die Teilnahme an einem Auswahlverfahren muss gerechtfertigt sein: Ein Spanier hat die Bekanntmachung eines Auswahlverfahren zur Einstellung von örtlichen Polizeibeamten angefochten, bei der die Bewerber nicht älter als 30 Jahre sein dürfen. Der Gerichtshof urteilt, dass in Bezug auf die Ausübung des Berufs das Vorhandensein von körperlichen Fähigkeiten als eine „wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung“ angesehen wird (EuGH 13. November 2014, Rechtssache C-416/13, Pérez). In der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens wird jedoch ein Höchstalter genannt, das kein verhältnismäßiges Erfordernis darstellt, d. h. diese Altersbegrenzung ist nicht geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen und geht über das hinaus, was hierzu erforderlich ist. Der Gerichtshof weist darauf hin, dass das Auswahlverfahren eine Sportprüfung beinhaltet, bei der die körperlichen Fähigkeiten der Kandidaten bewertet werden, und hebt hervor, dass ähnliche Auswahlverfahren entweder höhere Altersgrenzen vorsehen oder das Höchstalter ganz gestrichen haben. Genügend Anhaltspunkte dafür, dass das festgesetzte Höchstalter von 30 Jahren nicht gerechtfertigt ist.

  • Der Einsatz von befristeten Arbeitsverträgen muss zeitlich begrenzt sein: Der Gerichtshof hat ein Urteil zu einem italienischen Gesetz erlassen, das den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen mit Lehrkräften und Verwaltungspersonal ermöglicht, um Vertretungen in öffentlichen Schulen zu gewährleisten, und zwar bis ein Auswahlverfahren zur Besetzung der Stellen mit unbefristeten Arbeitsverhältnissen durchgeführt wird (EuGH, 26. November 2014, in den verbundenen Rechtssachen C‑22/13, C‑61/13 bis C‑63/13 und C‑418/13, Raffaella Mascolo). In der vorliegenden Sache wurde jedoch über einen Zeitraum von zehn Jahren kein Auswahlverfahren durchgeführt, so dass das Bildungsministerium die befristeten Arbeitsverträge mehrere Jahre lang verlängert hat. Der Gerichtshof stellt fest, dass befristete Arbeitsverträge in der Praxis verlängert werden, um einen Bedarf zu decken, der tatsächlich nicht vorläufiger, sondern wegen des strukturellen Mangels an Planstellen für fest angestellte Mitarbeiter in Italien ständiger und dauerhafter Natur ist. Diese Regelung entspricht daher nicht der Richtlinie 1999/70 vom 28. Juni 1999 und sieht darüber hinaus auch keine weitere Maßnahme vor, um den Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge zu verhindern und zu bestrafen.


2. Mitgliedstaaten
Bulgarien

  • Sozialreformen: Mit der neuen Regierung wurde die öffentliche Diskussion über die Reform des Renten- und Sozial-versicherungssystems wieder aufgenommen. Ivailo Kalfin, der Minister für soziale Angelegenheiten, spricht sich für eine schrittweise und langfristige Erhöhung des Rentenalters aus. Er besteht auf einer Erhöhung des Mindestlohns um 380 BGN im Jahre 2015 (dies entspricht einem Anstieg von ca. 10%). Finanzminister Goranov ist hingegen der Ansicht, dass eine solche Erhöhung angesichts der aktuellen Deflation und des schwachen Wachstums den Arbeitsmarkt unter Druck setzen könnte. Der bulgarische Gewerkschaftsbund CITUB fordert von der Regierung eine Steuerreform und neue Mechanismen zur Festlegung des Mindestlohns und der Löhne im öffentlichen Sektor sowie Anreize zur Führung von Lohnverhandlungen auf Branchenebene.


Frankreich

  • Bekämpfung des Missbrauchs bei der Entsendung von Arbeitnehmern: Nach der Ankündigung des Arbeitsministers am 27. Oktober 2014 hat die Regierung ein Rundschreiben zur Anwendung des Gesetzes Nr. 2014-790 vom 10. Juli 2014 veröffentlicht, bei dem es um die Bekämpfung von Sozialdumping geht. Darin werden die Voraussetzungen für eine Beschwerde bei einem auf komplexe Fälle spezialisierten Gericht präzisiert, Gründe für die Anwendung spezieller Ermittlungsmethoden sowie neue verwaltungsrechtliche Sanktionen aufgeführt. Zudem hat die Regierung einen Gesetzesentwurf „für Wachstum und Beschäftigung“ vorbereitet, wonach der Missbrauch bei der Entsendung von Arbeitnehmern schärfer sanktioniert wird. So können Verletzungen des Entsendegesetzes jetzt mit bis zu 150.000 EUR pro betroffenem Arbeitnehmer sanktioniert werden, bislang betrug der Höchstbetrag 10.000 EUR.

  • Verhandlung über den sozialen Dialog: Die Sozialpartner auf branchenübergreifender Ebene treffen sich am 11. Dezember zu einer neuen Verhandlungsrunde zur Reform des sozialen Dialogs. Die größten Problembereiche sind die Zusammenführung von Mitarbeitervertretungen, die Arbeitnehmervertretung in Kleinstunternehmen sowie die Stellung der Gewerkschaften im Unternehmen. Wenn die Sozialpartner bis Ende dieses Jahres zu keiner Einigung gelangen, wird die Regierung einen Gesetzesentwurf vorlegen.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Transdev: Die französische Rechtsprechung verfügt über eine neue gerichtliche Entscheidung zur Unterrichtung und Anhörung von Europäischen Betriebsräten. Die EBR-Mitglieder der Unternehmensgruppe des öffentlichen Personennahverkehrs Transdev reichten beim Tribunal de Grande Instance Nanterre Klage ein, da sie nicht zu den Plänen der Unternehmensgruppe über die Zukunft ihres Tochterunternehmens, der Fährgesellschaft SNCM, angehört worden waren, die den Verkehr zwischen der südfranzösischen Küste und Korsika sicherstellt. Die Unternehmensleitung versicherte, dass es sich hierbei um eine rein nationale Angelegenheit handelte, die Pläne betraf, die vom französischen Sitz für eine französische Tochtergesellschaft beschlossen wurden, deren Mitarbeiter alle in Frankreich beschäftigt sind. Die Mitarbeitervertreter ihrerseits erklärten, dass das Vorhaben zu einem Umsatzrückgang der Unternehmensgruppe führen würde und erhebliche soziale Auswirkungen auf die gesamte Gruppe haben würde. Zur Beilegung der Streitigkeit prüften die Richter zunächst unter Wahrung der Parteiautonomie die Vereinbarung. Darin wird die Formulierung der Erwägung 16 der Richtlinie 2009/38 übernommen: Als länderübergreifend werden Angelegenheiten erachtet, die mindestens zwei Mitgliedstaaten betreffen. „Dazu gehören Angelegenheiten, die ungeachtet der Zahl der betroffenen Mitgliedstaaten für die europäischen Arbeitnehmer hinsichtlich der Reichweite ihrer möglichen Auswirkungen von Belang sind oder die die Verlagerung von Tätigkeiten zwischen Mitgliedstaaten betreffen“ … Das Gericht weist problemlos nach, dass kein anderer Mitgliedstaat außer Frankreich von dem Vorhaben betroffen ist und beschließt daher zu prüfen, ob die Angelegenheit erhebliche Auswirkungen auf die europäischen Beschäftigten hat oder die Verlagerung von Tätigkeiten betreffen kann. Auch hier weist das Gericht die Zuständigkeit des Betriebsrats zurück: Das Vorhaben betrifft ausschließlich die Beschäftigten von SNCM, die ihrerseits nur 2,5% aller Mitarbeiter der Gruppe darstellen, und unabhängig von der Zukunft von SNCM ist keine Verlagerung von Tätigkeiten geplant. Es gibt also kein Element, das darauf schließen lässt, dass das Vorhaben erhebliche Auswirkungen auf die europäischen Mitarbeiter haben wird. Der Europäische Betriebsrat musste folglich nicht angehört werden. Es muss festgehalten werden, dass die Richter über die Klage verhandelt haben, obwohl der EBR-Vorsitzende nicht im Rahmen einer Abstimmung von allen EBR-Mitgliedern einen Auftrag erhalten hatte, wie es die Vereinbarung und die Geschäftsordnung des EBR vorschreibt, da die Dringlichkeit es nicht zuließ, den Betriebsrat zusammenzurufen, um den Vorsitzenden formell zu beauftragen.



  • Crédit Agricole: Der EBR der Crédit Agricole Gruppe (130.000 Beschäftigte) hat einen Newsletter an die Beschäftigten verfasst, die er in 15 europäischen Ländern vertritt. Der in 10 Sprachen übersetzte Newsletter erläutert die Rolle des Betriebsrats, nennt die Mitglieder namentlich und stellt vor allem den mittelfristigen Plan vor, den die Bankengruppe im März verabschiedet hat. Eine interessante Kommunikationsinitiative eines Europäischen Betriebsrats, die alle europäischen Beschäftigten im Blick hat.


Transnationale Verhandlungen

  • GDF Suez: Der französische Energieversorgungskonzern GDF Suez (147.400 Beschäftigte) und die europäischen Gewerkschaftsverbände EPSU und IndustriALL unterzeichneten am 27. November 2014 eine Vereinbarung über die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Alle europäischen Unternehmen des Konzerns müssen 2015 in enger Zusammenarbeit mit ihren Sozialpartnern einen entsprechenden Aktionsplan ausarbeiten und umsetzen (siehe Pressemitteilung des Konzerns).

  • Orange: Die Leitung des französischen Telekommunikations-konzerns Orange (160.000 Beschäftigte), der internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Union, die globale Gewerkschaftsallianz UNI-Orange, die sich aus den Mitgliedsgewerkschaften der UNI Global im Konzern zusammensetzt, und die französischen Gewerkschaften unterzeichneten am 21. November ein globales Abkommen über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Es handelt sich um das zweite weltweite Abkommen nach dem 2006 geschlossenen Abkommen über die grundlegenden sozialen Rechte, das im Konzern unterzeichnet wurde. Darin wird u. a. die Rolle der Gewerkschaften bei Fragen zur Gesundheit am Arbeitsplatz anerkannt, in jedem Land die Einrichtung eines „Gesundheits- und Sicherheitsausschusses“ vorgesehen, der sich aus Gewerkschafts- und/oder Mitarbeitervertretern zusammensetzt, eine gemeinsame Grundlage von Garantien für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie eine Deckung der Gesundheits- und Groß-Risikokosten für die Beschäftigten und ihre Familien geschaffen. Klauseln über die soziale Verantwortung mit Gesundheitsschutz- und Sicherheitskriterien, die den Mindestansprüchen des Konzerns genügen, werden in die Verträge mit den Lieferanten des Konzerns aufgenommen. Für Franca Salis-Madinier, nationale Sekretärin von CFDT Cadres und Präsidentin von UNI Europa ICTS, ist dies „ein historisches Abkommen“, das dazu beiträgt „erfolgreiche Praktiken im multinationalen Unternehmen zu verbreiten (…)“ (siehe Pressemitteilung der französischen Gewerkschaft CFDT). „Die gute Gesundheit der Beschäftigten ist ausschlaggebend für die soziale und wirtschaftliche Leistung des Unternehmens“, unterstreicht der Konzern in einer Mitteilung.


4. Studien und Berichte

  • Gewerkschaften in Schweden, Norwegen und Polen: Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat Studien zu Gewerkschaften in Schweden (erhältlich auf Englisch und Deutsch), in Norwegen (auf Englisch) und Polen (auf Deutsch) veröffentlicht.

  • Arbeitslosenquote im Oktober stabil: In der EU lag die Arbeitslosenquote im Oktober 2014 bei 10,0%, stabil gegenüber September 2014; dies ist jedoch ein Rückgang gegenüber 10,7% im Oktober 2013. Im Euroraum lag die Quote im Oktober bei 11,5%, stabil gegenüber September. Dies ist jedoch ein Rückgang gegenüber 11,9% im Oktober 2013.
    (siehe Eurostat-Pressemitteilung).

  • Gemeinsamer Bericht zur Beschäftigung: Im Rahmen des Jahreswachstumsberichts 2015, in dem die EU-Kommission ihre Empfehlungen zur Wirtschafts- und Sozialpolitik abgibt, wurde auch der Gemeinsame Beschäftigungsbericht veröffentlicht. In diesem Bericht wird die Beschäftigungslage in Europa analysiert und anhand von einigen Indikatoren die Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten miteinander verglichen.


Das aktuelle Schlagwort
Jahreswachstumsbericht

Der Jahreswachstumsbericht gibt einen Überblick über die wirtschaftliche und soziale Lage in Europa und nennt die allgemeinen EU-weiten Schwerpunkte für das kommende Jahr. Es ist eine Etappe des „Europäischen Semesters“, das jährlich die Umsetzung der europäischen Strategie misst („Europa 2020“). Die neue Europäische Kommission, die ihre Tätigkeit am 1. November 2014 aufgenommen hat, beschreibt im Wachstumsbericht 2015 die wesentlichen Elemente ihres neuen Programms für Wachstum und Beschäftigung. Weitere Informationen dazu im Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen von Eurofound (auf Englisch).

 


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