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IR Notes 211 – 28 Juni 2023
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Loïc Lerouge, Inhaber des Lehrstuhls für vergleichende Studien zum
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (CIECST)(*)
Die
Kommission hat eine Mitteilung zur psychischen Gesundheit
vorgelegt, ohne auf eine spezielle Richtlinie über
psychosoziale Risiken einzugehen. Ist es nicht an der Zeit
zu
handeln? Es ist ein komplexes und sensibles Thema –
für Politiker, aber auch für Arbeitgeber, da Gesundheit auf
kollektiver Ebene erörtert wird, d.h., auch die Organisation der
Arbeit kommt zwangsläufig mit ins Spiel. Erinnern wir uns daran,
dass die europäischen Sozialpartner 2004 und 2007 im Rahmen von zwei
europäischen Vereinbarungen den Stress am Arbeitsplatz von
Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz getrennt haben, ohne dabei
psychosoziale Risiken zu erwähnen. Dies zeigt, wie schwierig dieses
Thema ist und dass Zeit gewonnen werden muss, um eine solide
Grundlage zu schaffen, damit Politiker überzeugt werden können,
einen Schritt weiterzugehen und sich mit psychosozialen Risiken
auseinanderzusetzen. Es schockiert mich also nicht, dass in Etappen
vorgegangen wird und man sich die Zeit nimmt, die Dinge genau
festzulegen, anstatt vorzupreschen und am Ende nichts zu erreichen
(wie beim Richtlinienentwurf über Muskel-Skelett-Erkrankungen, der
nie weiterverfolgt wurde) oder schlecht verfasste oder durchdachte
Rechtsakte, die schwierig anzuwenden wären und die Akteure nicht
überzeugen würden. Es gibt
natürlich mehrere mögliche Strategien. Die erste, die auch die
Kommission gewählt hat, besteht darin, den Begriff „psychosoziale
Risiken“ in eine Richtlinie aufzunehmen, die zur Verabschiedung
ansteht, wie die zum Schutz von Plattformbeschäftigten. Das ist aber
kein überzeugender Ansatz, da in diesem Rahmen weder die Konzepte,
noch die Präventionsmechanismen definiert werden können. Die zweite
ist die Überarbeitung der Rahmenrichtlinie von 1989. Darin ist
jedoch bereits festgelegt, dass der Arbeitgeber Gesundheitsrisiken
am Arbeitsplatz in allen Aspekten, die die Arbeit betreffen,
vermeiden muss. Bei einer Überarbeitung dieser fortschrittlichen
Richtlinie bestünde die Gefahr, dass sie durch die Aufnahme
spezifischer Risiken abgeschwächt und den Charakter einer
Rahmenrichtlinie verlieren würde. Die Kommission kann natürlich auch
der Auffassung sein, dass psychosoziale Risiken eine Angelegenheit
von Sozialpartnern und der Tarifverhandlungen sind. Hier bestünde
die Gefahr, einen Text zu erhalten, der nicht ambitioniert genug
ist, um alle Parteien zufrieden zu stellen, und der auch nur schwer
umzusetzen wäre. Ein Thema des sozialen Dialogs wäre, eine
Richtlinie „anzuwenden“ und nicht, eine Richtlinie „zu ersetzen“.
Die letzte, und vielleicht optimale Strategie wäre, die
Rahmenrichtlinie von 1989 durch eine „Tochterrichtlinie“ speziell
über psychosoziale Risiken zu ergänzen. Darin würden die
Definitionen festgelegt, damit wir wissen, wovon wir sprechen, und
die Präventionsgrundsätze vorgegeben. Sie würde die Rolle
übernehmen, den Weg und die Richtung zu bestimmen, den die
Mitgliedstaaten bei der Prävention und der Handhabung psychosozialer
Risiken nehmen müssten. Erscheint ein Rechtsinstrument erforderlich,
muss man sich die Zeit nehmen, die Beteiligten von seiner
Notwendigkeit zu überzeugen, und es richtig zu verfassen um zu
vermeiden, dass das Thema nur oberflächlich behandelt wird.
(*) Loïc
Lerouge ist auch
Forschungsdirektor am nationalen Zentrum für wissenschaftliche
Forschung (Centre national de la recherche scientifique – CNRS),
Mitglied des Zentrums für vergleichendes Arbeits- und
Sozialversicherungsrecht (COMPTRASEC, UMR
5.114 CNRS-Université de Bordeaux) und Experte für Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz (CIECST)
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
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wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Die
Kommission will psychische Gesundheit ohne Richtlinie verbessern
Am 7. Juni legte die Europäische Kommission eine Mitteilung
über eine umfassende Herangehensweise im Bereich der psychischen Gesundheit
vor, „um die psychische Gesundheit auf eine Stufe mit der körperlichen zu stellen
und psychische Gesundheitsprobleme in einem neuen, sektorübergreifenden Ansatz
anzugehen“ (s. Pressemitteilung).
Mit diesem Text reagiert die Kommission „auf die Entschließung des Europäischen
Parlaments von 2022 zur
psychischen Gesundheit in der digitalen Arbeitswelt“ (s. IR Notes 190). Die
Kommission geht auf die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz in ihrem Strategischen
Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ein (s. IR Notes 182 und Strategic Framework on Health and Safety
at Work). Der Kommission zufolge „berichteten 27 % der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über arbeitsbedingten Stress, Depressionen oder
Angst in den letzten zwölf Monaten, die das Risiko von Fehlzeiten und damit
ernsthaften Auswirkungen auf das Leben der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und
die Unternehmenstätigkeiten erhöhen“. Wichtig sind „Reflexionen über das weitere
Vorgehen in Bezug auf das Recht auf Nichterreichbarkeit“, um Stress zu verringern
und eine bessere „Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben“ zu fördern“ und auf
„das Recht auf Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer psychischen Erkrankung“ sowie
„ein Arbeitsumfeld, das psychologische Sicherheit bietet“. In Bezug auf den ersten
Punkt wird die Kommission „die Sozialpartner […] in ihren Bemühungen unterstützen,
eine neue Vereinbarung über Telearbeit und das Recht auf Nichterreichbarkeit
auszuhandeln“, die in der nächsten Verhandlungsrunde am 10. Juli erwartet wird. Das
Recht auf Rückkehr an den Arbeitsplatz soll 2024 im Rahmen einer Veröffentlichung
anhand bewährter Praktiken der Europäischen Agentur für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) erörtert werden. Psychische Gesundheit
ist auch das Thema zweier europäischer Kampagnen für gesunde Arbeitsplätze der
EU-OSHA: Sicher und gesund arbeiten in Zeiten der Digitalisierung (2023-2025) und
psychosoziale Risiken und psychische Gesundheit am Arbeitsplatz (2026-2027/2028). In
Bezug auf eine Gesetzesinitiative – wie eine vom Parlament und dem Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss geforderte Richtlinie über psychosoziale Risiken –
hält sich die Kommission sehr zurück: Sie wird zunächst „ein Peer-Review zu den
Gesetzgebungs- und Durchsetzungskonzepten zum Umgang mit psychosozialen Risiken am
Arbeitsplatz in den Mitgliedstaaten durchführen mit dem Ziel, je nach den
Ergebnissen des Reviews und den Beiträgen der Sozialpartner mittelfristig eine
Initiative auf EU-Ebene zu psychosozialen Risiken vorzustellen“. Eine paradoxerweise
schwache Lösung für ein Phänomen, das bei Beschäftigten und Unternehmenstätigkeiten
zu „ernsthaften Auswirkungen“ führt.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Vergütung von Praktika : Während
die Kommission den Qualitätsrahmen
für Praktika aus dem Jahr 2014 aktualisieren will (s. IR Notes 200 und
Traineeship), haben die
Europaabgeordneten am 14. Juni mit großer Mehrheit (404 Ja-Stimmen, 78 Gegenstimmen
und 130 Enthaltungen), eine Entschließung
zur Stärkung dieses Rahmens und zur Ausarbeitung einer Richtlinie angenommen – um
„Mindestqualitätsstandards sicherzustellen, einschließlich Vorschriften über die
Dauer der Praktika, den Zugang zu sozialem Schutz“ – insbesondere
Krankenversicherung, Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Rentenbeiträge – „sowie
eine Vergütung, die einen angemessenen Lebensstandard sicherstellt, um
ausbeuterische Praktiken zu vermeiden“. Der Richtlinienvorschlag im Anhang der
Entschließung sieht auch die Verpflichtung vor, eine Praktikumsvereinbarung
abzuschließen, in der die Vergütung des Praktikanten gemäß Richtlinie 2022/2041 vom
19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der EU aufgeführt ist sowie die
Lernziele, um dem Praktikanten zu helfen, praktische Erfahrungen und relevante
Fähigkeiten zu erlernen. „Jetzt ist die Kommission am Zug, und die jungen Menschen
erwarten von ihr, dem Skandal der unbezahlten Praktika endlich ein Ende zu setzen“
so die neue EGB-Bundessekretärin Tea Jarc (s. Pressemitteilung).
„Alle Augen richten sich auf die Kommission, die nun eine ehrgeizige EU-Richtlinie
auf den Tisch legen muss“, unterstreicht das Europäische Jugendforum (s. Mitteilung),
Urheber einer Kampagne zum Verbot unbezahlter Praktika. Die Arbeitgeber im Sektor
der Metall-, Maschinenbau- und technologiebasierten Industrie (Ceemet) wiesen vor
der Abstimmung darauf hin, dass es „keine Rechtsgrundlage“ gebe, „um ein
verbindliches Instrument in diesem Bereich zu fordern“ (s. Pressemitteilung).
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss vertritt in einer am 14. Juni
vorgelegten Stellungnahme
zur Gleichbehandlung junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt die Auffassung,
dass „längere Praktika, die eine ähnliche Arbeit umfassen wie die von Beschäftigten,
bezahlt werden sollten“.
> Siehe
auch: Empfehlung
für eine hochwertige Lehrlingsausbildung die neulich auf der 111. Tagung der
Internationalen Arbeitskonferenz der ILO angenommen wurde (s. Pressemitteilung).
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Spanische EU-Ratspräsidentschaft :
Spanien wird am 1. Juli bis zum Jahresende den turnusmäßig
wechselnden Ratsvorsitz von Schweden übernehmen. Das Programm,
das von einer Regierung erarbeitet wurde, die bei den vorgezogenen Wahlen am 23.
Juli unterliegen könnte, enthält auch ein Kapitel über soziale Belange (s. Website der
Präsidentschaft). Die Präsidentschaft will dafür sorgen, „dass der
erwirtschaftete Wohlstand allen Bürgern zugutekommt und dazu dient, ihre
Möglichkeiten und Lebensbedingungen zu verbessern“. „Wir brauchen eine
wettbewerbsfähigere Wirtschaft, aber auch eine mit mehr Gerechtigkeit und mehr
Solidarität“, unterstreicht sie. Sie will „die Rechte der Beschäftigten in mehreren
Bereichen erweitern“. Weitere Einzelheiten dazu in Kürze, wobei Fragen zur
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ganz sicher zur Sprache kommen – da dies
Thema einer von der EU-Ratspräsidentschaft veranstalteten Konferenz ist – ebenso wie
Demokratie am Arbeitsplatz.
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- Umstrukturierung : Die
Europäische Kommission hat am 6. Juni vorgeschlagen, 600 von Logistics Nivelles
SA entlassene Arbeitskräfte aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung mit 2,2 Mio. Euro zu unterstützen. Das Unternehmen ist die
belgische Tochter des internationalen Speditions- und Logistikunternehmens
Kuehne+Nagel, das seinen Standort in der Region Wallonien schloss, um seine
Tätigkeit auf Kontich in der Region Flandern zu konzentrieren. Die betroffenen
Beschäftigten, die gering qualifiziert und mehrheitlich über 50 Jahre alt sind,
haben geringe Chancen neue Arbeit zu finden, so die Begründung der Kommission
(Pressemitteilung).
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Umstrukturierung : Die
Europäische Kommission hat am 6. Juni vorgeschlagen, 600 von Logistics Nivelles SA
entlassene Arbeitskräfte aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung mit 2,2 Mio. Euro zu unterstützen. Das Unternehmen ist die belgische
Tochter des internationalen Speditions- und Logistikunternehmens Kuehne+Nagel, das
seinen Standort in der Region Wallonien schloss, um seine Tätigkeit auf Kontich in
der Region Flandern zu konzentrieren. Die betroffenen Beschäftigten, die gering
qualifiziert und mehrheitlich über 50 Jahre alt sind, haben geringe Chancen neue
Arbeit zu finden, so die Begründung der Kommission (Pressemitteilung).
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Sektoraler
sozialer Dialog
Telekommunikation : Die
europäischen Sozialpartner des Telekommunikationssektors haben eine gemeinsame Erklärung zu mobilem
Arbeiten veröffentlicht, zusammen mit einer Reihe von nicht verbindlichen Leitlinien zu mobilem
Arbeiten, um Regelungen für diese Art des Arbeitens durch einen sozialen
Dialog auf lokaler Ebene umzusetzen. Die Leitlinien ergänzen diese Erklärung, die
einer branchenübergreifenden Vereinbarung vorausgeht, die voraussichtlich am 10.
Juli getroffen wird. Den Leitlinien zufolge soll „der Arbeitgeber, mit Zustimmung
von Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretern, allen Beschäftigten klare und
detaillierte Informationen zur mobilen Arbeit geben, eine Gesundheits- und
Sicherheitsbewertung in Bezug auf dieses Arbeitsmodell, einschließlich physischer
und psychischer Gesundheitsrisiken sowie einen Risikominderungsplan erstellen sowie
die Pläne regelmäßig überwachen und aktualisieren“. Die mobilen Arbeiter haben
„Anspruch auf die gleichen Ruhe- und Arbeitszeiten, auf Zeiterfassung, Urlaub und
Feiertage wie die Beschäftigten, die in einem Büro oder an einer Arbeitsstätte
arbeiten, sowie auf ein allgemeines Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der
vertraglich vereinbarten Arbeitszeit […] (s. Pressemitteilung).
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Gemeinschaftsverpflegung : Die
europäischen Sozialpartner im Sektor Gemeinschaftsverpflegung verabschiedeten am 19.
Juni eine gemeinsame Erklärung in
Bezug auf öffentliches Auftragswesen und Tarifverhandlungen, um eine
Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien zu fordern. Sie prangern die Tatsache an,
dass „die Hälfte der öffentlichen Aufträge allein nach dem niedrigsten Preis
vergeben werden, was zu unlauterem Wettbewerb und einer Missachtung von sozialen
Kriterien führt“. Die Unterzeichnenden schlagen vor, das Kriterium des niedrigsten
Preises auszuschließen und Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen
teilnehmen wollen, zu verpflichten, Tarifverträgen beizutreten, um
Tarifverhandlungen durch das öffentliche Auftragswesen zu fördern (v. Erklärung).
> Siehe auch: Zugriff auf die Datenbank
mit Texten zum sozialen Dialog der Europäischen Kommission.
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2.
Mitgliedstaaten
Kroatien
Rentenreform : Die Regierung
kündigte an, eine Senkung der monatlichen Bemessungsgrundlage für die Beitrage zur
staatlichen Rentenversicherung (HZMO) zu
erwägen, die auf einer Solidarität der Generationen beruht. So soll bei Bruttolöhnen
bis 700 Euro der Beitrag nur für 400 Euro zu zahlen sein. Die Beschäftigten würden
somit einen höheren Nettolohn erhalten, die gesamten Arbeitgeberabgaben nicht
steigen und die künftige Rente der Versicherten würde auf der vorherigen Grundlage
berechnet. Die Regierung gleicht die Differenz aus, indem sie Gelder aus dem
Staatshaushalt an die Rentenkasse überweist (s. Informationen unseres kroatischen
Korrespondenten für IR Share – auf Englisch).
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Dänemark
Arbeitserlaubnis : Der dänische
Gewerkschaftsbund FH zeigt sich besorgt über die Ankündigung der Regierung, die
Vorschriften zur Beschäftigung von Ausländern zu lockern, sodass dänische
Unternehmen zweimal im Halbjahr Ausländer für 15 Werktage ohne Arbeitserlaubnis
beschäftigen dürfen. Große Unternehmen sollen auf diese Weise mit weniger Bürokratie
Fachkräfte für einen kurzen Zeitraum anheuern können. Der FH befürchtet dagegen eine
missbräuchliche Nutzung; die Arbeitsbedingungen wären womöglich nicht mit den
dänischen Standards vereinbar (v. Mitteilung).
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Spanien
Studie zur Zeitnutzung :
Arbeitsministerin Yolanda Díaz (Foto) hat am 16. Juni eine Studie über die Nutzung der Zeit
und die Rationalisierung der Arbeitszeiten veröffentlicht, die als Grundlage
für eine künftige Gesetzgebung dienen soll. Im Rahmen dieser Studie soll das Recht
auf eine ausgewogenere Zeitnutzung von Erwerbstätigen garantiert werden, indem der
von vielen Erwerbstätigen erlebte Zeitdruck („malestar horario“) gemindert, damit
die Lebensqualität verbessert und „die Zeitarmut“ (d.h. nicht genügend Zeit für sich
selbst zu haben) verringert wird. „Unsere heutige Kultur und Zeitgestaltung hindert
uns daran, uns ausreichend zu erholen, was sich auf unsere körperliche und seelische
Gesundheit auswirkt“, sagt Yolanda Díaz. „Wenn wir gesünder leben wollen, müssen wir
die Arbeitszeit rationalisieren.“ In der Studie werden 22 Maßnahmen vorgeschlagen,
wie eine Verringerung der Arbeitszeit, Begrenzung der Unterbrechungen während eines
Arbeitstags, zwei Ruhetage pro Woche, Einführung eines Rechts auf flexible oder
personalisierte Arbeitszeiten, zusammen mit den Arbeitnehmervertretern Pläne zur
Verbesserung der Arbeitszeitgestaltung und Nutzung der Zeit zu erstellen oder auch
verstärkte Bemühungen zur Vermeidung von Nacht- und Schichtarbeit (s. Pressemitteilung).
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Italien
Änderung der Sozialgesetzgebung :
Gesetzesverordnung
Nr. 48/2023 vom 4. Mai ist der erste Rechtsakt der Regierung Meloni zu
Arbeitsbeziehungen (abgesehen von einigen Bestimmungen im Finanzgesetz 2023). Auch
wenn dieses Gesetz weit von einer allgemeinen Neufassung des Arbeitsrechts entfernt
ist, greift es doch in sehr viele Bereiche ein: Arbeitsbeziehungen, Sicherheit am
Arbeitsplatz, Arbeitsmarktregelungen, Anreize zur Einstellung von Arbeitskräften,
Sanktionsmechanismen gegen Arbeitgeber und letztlich enthält es auch eine Komponente
zur sozialen Sicherheit, die das Ende des Bürgergelds vorsieht, das 2024 durch eine
„Eingliederungsbeihilfe“ ersetzt wird. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist wieder
einmal eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen für befristete Arbeitsverträge,
seit 20 Jahren ein Vorzeigeprojekt jeder neuen Regierung. Die neuen Vorschriften
schwächen die geltenden Bestimmungen für eine Verlängerung von befristeten
Arbeitsverträgen nach 12 Monaten ab (in diesem Zeitraum ist kein Nachweis
erforderlich). Seit 2018 war das Recht auf Verlängerung oder Erneuerung eines
befristeten Arbeitsvertrags nach einem Jahr an bestimmte vorübergehende oder
außergewöhnliche, gesetzlich festgelegte Bedingungen geknüpft. Nach dem neuen Gesetz
wird die Definition dieser Gründe nun auf Branchen- oder Unternehmensebene
tarifvertraglich festgelegt. Falls es in einem Unternehmen keine entsprechende
Vereinbarung gibt, besagt der Gesetzestext, dass eine Erneuerung oder Verlängerung
des befristeten Arbeitsvertrags bestimmten technischen, wirtschaftlichen oder
organisatorischen Anforderungen genügen muss, die von den Parteien im Arbeitsvertrag
festgelegt wurden.
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4.
Unternehmen
Transnationale Verhandlungen
Comeback für transnationale Vereinbarungen :
Verhandlungen über transnationale Vereinbarungen scheinen wieder
im Aufwind zu sein. Der Automobilkonzern Stellantis hat Verhandlungen
über eine internationale Rahmenvereinbarung mit IndustriAll Global Union
eingeleitet. Bei Generali hat
der EBR die Unternehmensleitung davon überzeugt, Verhandlungen mit UNI-Europa über
eine europäische Vereinbarung über Inklusion und Diversität aufzunehmen. Der EBR von
BNP Paribas verhandelt zurzeit
über eine Überarbeitung der 2021 unterzeichneten Homeoffice Charta. Bei Suez werden zwei Verhandlungen
über europäische Abkommen geführt, eine über Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz, die andere über berufliche Gleichstellung. Bei Safran wurden im April
Verhandlungen über eine europäische Vereinbarung zu Integration und Beschäftigung
junger Menschen eingeleitet, die im September wieder aufgenommen werden sollen. Im
September sollen europäische Verhandlungen über den sozialen Dialog bei Clariane (ehemals Korian) zum
Abschluss kommen. Und am 17. Juni hat die Bank Société Générale ihre globale Vereinbarung über die Rechte der
Konzernarbeitskräfte erneuert (s. Pressemitteilung).
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Europäische Beobachtungsstelle für Berufe :
Wie in der zwischen Safran und IndustriAll Europe
2021 unterzeichneten Europäischen
Rahmenvereinbarung zur Kompetenzentwicklung und Sicherung der Berufslaufbahn
(s. IR Notes 166)
vorgesehen, hat die Europäische Beobachtungsstelle für Berufe 2022 drei Sitzungen
abgehalten und soll sich dieses Jahr noch dreimal treffen (anstelle von nur einer
Sitzung, wie in der Vereinbarung vorgesehen). Die Unternehmensleitung wird dabei
ihren mittelfristigen Personalplan zur Entwicklung von Arbeitsplätzen, Kompetenzen
und Berufen mit Arbeitskräftedefizit oder erhöhtem Sicherheitsrisiko vorstellen.
„Wir konnten interne Experten zu Fragestellungen einladen, die Auswirkungen auf die
Beschäftigung haben“, sagte Corinne Schievene (CFDT), Mitglied der
Beobachtungsstelle und EBR-Vorsitzende des Konzerns. Die Beobachtungsstelle konnte
einen Experten zur Klimastrategie des Konzerns anhören, und auf ihrer nächsten
Sitzung wird ein KI-Experte dabei sein. „Über die Beobachtungsstelle haben wir
Zugang zu Informationen und Daten, die uns auf EBR-Ebene niemals zur Verfügung
gestellt wurden“, fügt Corinne Schievene hinzu.
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