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IR Notes 211 – Die Kommission will psychische Gesundheit ohne Richtlinie verbessern

  IR Notes 211 – 28 Juni 2023
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Loïc Lerouge, Inhaber des Lehrstuhls für vergleichende Studien zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (CIECST)(*)

Die Kommission hat eine Mitteilung zur psychischen Gesundheit vorgelegt, ohne auf eine spezielle Richtlinie über psychosoziale Risiken einzugehen. Ist es nicht an der Zeit zu handeln?
Es ist ein komplexes und sensibles Thema – für Politiker, aber auch für Arbeitgeber, da Gesundheit auf kollektiver Ebene erörtert wird, d.h., auch die Organisation der Arbeit kommt zwangsläufig mit ins Spiel. Erinnern wir uns daran, dass die europäischen Sozialpartner 2004 und 2007 im Rahmen von zwei europäischen Vereinbarungen den Stress am Arbeitsplatz von Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz getrennt haben, ohne dabei psychosoziale Risiken zu erwähnen. Dies zeigt, wie schwierig dieses Thema ist und dass Zeit gewonnen werden muss, um eine solide Grundlage zu schaffen, damit Politiker überzeugt werden können, einen Schritt weiterzugehen und sich mit psychosozialen Risiken auseinanderzusetzen. Es schockiert mich also nicht, dass in Etappen vorgegangen wird und man sich die Zeit nimmt, die Dinge genau festzulegen, anstatt vorzupreschen und am Ende nichts zu erreichen (wie beim Richtlinienentwurf über Muskel-Skelett-Erkrankungen, der nie weiterverfolgt wurde) oder schlecht verfasste oder durchdachte Rechtsakte, die schwierig anzuwenden wären und die Akteure nicht überzeugen würden.
Es gibt natürlich mehrere mögliche Strategien. Die erste, die auch die Kommission gewählt hat, besteht darin, den Begriff „psychosoziale Risiken“ in eine Richtlinie aufzunehmen, die zur Verabschiedung ansteht, wie die zum Schutz von Plattformbeschäftigten. Das ist aber kein überzeugender Ansatz, da in diesem Rahmen weder die Konzepte, noch die Präventionsmechanismen definiert werden können. Die zweite ist die Überarbeitung der Rahmenrichtlinie von 1989. Darin ist jedoch bereits festgelegt, dass der Arbeitgeber Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz in allen Aspekten, die die Arbeit betreffen, vermeiden muss. Bei einer Überarbeitung dieser fortschrittlichen Richtlinie bestünde die Gefahr, dass sie durch die Aufnahme spezifischer Risiken abgeschwächt und den Charakter einer Rahmenrichtlinie verlieren würde. Die Kommission kann natürlich auch der Auffassung sein, dass psychosoziale Risiken eine Angelegenheit von Sozialpartnern und der Tarifverhandlungen sind. Hier bestünde die Gefahr, einen Text zu erhalten, der nicht ambitioniert genug ist, um alle Parteien zufrieden zu stellen, und der auch nur schwer umzusetzen wäre. Ein Thema des sozialen Dialogs wäre, eine Richtlinie „anzuwenden“ und nicht, eine Richtlinie „zu ersetzen“. Die letzte, und vielleicht optimale Strategie wäre, die Rahmenrichtlinie von 1989 durch eine „Tochterrichtlinie“ speziell über psychosoziale Risiken zu ergänzen. Darin würden die Definitionen festgelegt, damit wir wissen, wovon wir sprechen, und die Präventionsgrundsätze vorgegeben. Sie würde die Rolle übernehmen, den Weg und die Richtung zu bestimmen, den die Mitgliedstaaten bei der Prävention und der Handhabung psychosozialer Risiken nehmen müssten. Erscheint ein Rechtsinstrument erforderlich, muss man sich die Zeit nehmen, die Beteiligten von seiner Notwendigkeit zu überzeugen, und es richtig zu verfassen um zu vermeiden, dass das Thema nur oberflächlich behandelt wird.


(*) Loïc Lerouge ist auch Forschungsdirektor am nationalen Zentrum für wissenschaftliche Forschung (Centre national de la recherche scientifique – CNRS), Mitglied des Zentrums für vergleichendes Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (COMPTRASEC, UMR 5.114 CNRS-Université de Bordeaux) und Experte für Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (CIECST)

 
  Agenda

 


6. Juli
Paris
Konferenz zum Projekt COMPAVHT, Permettre aux partenaires sociaux de mieux s’emparer de la violence et du harcèlement au travail (Sozialpartner Werkzeuge an die Hand geben, um besser mit dem Thema Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz umzugehen)  (auf Französisch) – Vergleichende Studie Frankreich, Belgien, Québec


10. Juli
Brüssel

Letzte Verhandlungsrunde zur europäischen Vereinbarung über Telearbeit und das Recht auf Nichterreichbarkeit


26. und 27. September
Toledo

Konferenz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, organisiert von der spanischen EU-Ratspräsidentschaft


9. Oktober
Luxembourg
Tagung des Rats für „Beschäftigung und Sozialpolitik“


19. und 20. Oktober
Barcelona

Veranstaltung zu aktiven Arbeitsmarktpolitiken und Kompetenzen, ausgerichtet von der spanischen EU-Ratspräsidentschaft


13. und 14. November
San Sebastian
Kongress zur Sozialwirtschaft
im Rahmen der spanischen EU-Ratspräsidentschaft


27. und 28. November
Brüssel
Tagung des Rats für „Beschäftigung und Sozialpolitik“

 
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In den Schlagzeilen
Die Kommission will psychische Gesundheit ohne Richtlinie verbessern

Am 7. Juni legte die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine umfassende Herangehensweise im Bereich der psychischen Gesundheit vor, „um die psychische Gesundheit auf eine Stufe mit der körperlichen zu stellen und psychische Gesundheitsprobleme in einem neuen, sektorübergreifenden Ansatz anzugehen“ (s. Pressemitteilung). Mit diesem Text reagiert die Kommission „auf die Entschließung des Europäischen Parlaments von 2022 zur psychischen Gesundheit in der digitalen Arbeitswelt“ (s. IR Notes 190). Die Kommission geht auf die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz in ihrem Strategischen Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ein (s. IR Notes 182 und Strategic Framework on Health and Safety at Work). Der Kommission zufolge „berichteten 27 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über arbeitsbedingten Stress, Depressionen oder Angst in den letzten zwölf Monaten, die das Risiko von Fehlzeiten und damit ernsthaften Auswirkungen auf das Leben der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Unternehmenstätigkeiten erhöhen“. Wichtig sind „Reflexionen über das weitere Vorgehen in Bezug auf das Recht auf Nichterreichbarkeit“, um Stress zu verringern und eine bessere „Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben“ zu fördern“ und auf „das Recht auf Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer psychischen Erkrankung“ sowie „ein Arbeitsumfeld, das psychologische Sicherheit bietet“. In Bezug auf den ersten Punkt wird die Kommission „die Sozialpartner […] in ihren Bemühungen unterstützen, eine neue Vereinbarung über Telearbeit und das Recht auf Nichterreichbarkeit auszuhandeln“, die in der nächsten Verhandlungsrunde am 10. Juli erwartet wird. Das Recht auf Rückkehr an den Arbeitsplatz soll 2024 im Rahmen einer Veröffentlichung anhand bewährter Praktiken der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) erörtert werden. Psychische Gesundheit ist auch das Thema zweier europäischer Kampagnen für gesunde Arbeitsplätze der EU-OSHA: Sicher und gesund arbeiten in Zeiten der Digitalisierung (2023-2025) und psychosoziale Risiken und psychische Gesundheit am Arbeitsplatz (2026-2027/2028). In Bezug auf eine Gesetzesinitiative – wie eine vom Parlament und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss geforderte Richtlinie über psychosoziale Risiken – hält sich die Kommission sehr zurück: Sie wird zunächst „ein Peer-Review zu den Gesetzgebungs- und Durchsetzungskonzepten zum Umgang mit psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz in den Mitgliedstaaten durchführen mit dem Ziel, je nach den Ergebnissen des Reviews und den Beiträgen der Sozialpartner mittelfristig eine Initiative auf EU-Ebene zu psychosozialen Risiken vorzustellen“. Eine paradoxerweise schwache Lösung für ein Phänomen, das bei Beschäftigten und Unternehmenstätigkeiten zu „ernsthaften Auswirkungen“ führt.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

Vergütung von Praktika : Während die Kommission den Qualitätsrahmen für Praktika aus dem Jahr 2014 aktualisieren will (s. IR Notes 200 und Traineeship), haben die Europaabgeordneten am 14. Juni mit großer Mehrheit (404 Ja-Stimmen, 78 Gegenstimmen und 130 Enthaltungen), eine Entschließung zur Stärkung dieses Rahmens und zur Ausarbeitung einer Richtlinie angenommen – um „Mindestqualitätsstandards sicherzustellen, einschließlich Vorschriften über die Dauer der Praktika, den Zugang zu sozialem Schutz“ – insbesondere Krankenversicherung, Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Rentenbeiträge – „sowie eine Vergütung, die einen angemessenen Lebensstandard sicherstellt, um ausbeuterische Praktiken zu vermeiden“. Der Richtlinienvorschlag im Anhang der Entschließung sieht auch die Verpflichtung vor, eine Praktikumsvereinbarung abzuschließen, in der die Vergütung des Praktikanten gemäß Richtlinie 2022/2041 vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der EU aufgeführt ist sowie die Lernziele, um dem Praktikanten zu helfen, praktische Erfahrungen und relevante Fähigkeiten zu erlernen. „Jetzt ist die Kommission am Zug, und die jungen Menschen erwarten von ihr, dem Skandal der unbezahlten Praktika endlich ein Ende zu setzen“ so die neue EGB-Bundessekretärin Tea Jarc (s. Pressemitteilung). „Alle Augen richten sich auf die Kommission, die nun eine ehrgeizige EU-Richtlinie auf den Tisch legen muss“, unterstreicht das Europäische Jugendforum (s. Mitteilung), Urheber einer Kampagne zum Verbot unbezahlter Praktika. Die Arbeitgeber im Sektor der Metall-, Maschinenbau- und technologiebasierten Industrie (Ceemet) wiesen vor der Abstimmung darauf hin, dass es „keine Rechtsgrundlage“ gebe, „um ein verbindliches Instrument in diesem Bereich zu fordern“ (s. Pressemitteilung). Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss vertritt in einer am 14. Juni vorgelegten Stellungnahme zur Gleichbehandlung junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt die Auffassung, dass „längere Praktika, die eine ähnliche Arbeit umfassen wie die von Beschäftigten, bezahlt werden sollten“.


> Siehe auch: Empfehlung für eine hochwertige Lehrlingsausbildung die neulich auf der 111. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz der ILO angenommen wurde (s. Pressemitteilung).



Spanische EU-Ratspräsidentschaft : Spanien wird am 1. Juli bis zum Jahresende den turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitz von Schweden übernehmen. Das Programm, das von einer Regierung erarbeitet wurde, die bei den vorgezogenen Wahlen am 23. Juli unterliegen könnte, enthält auch ein Kapitel über soziale Belange (s. Website der Präsidentschaft). Die Präsidentschaft will dafür sorgen, „dass der erwirtschaftete Wohlstand allen Bürgern zugutekommt und dazu dient, ihre Möglichkeiten und Lebensbedingungen zu verbessern“. „Wir brauchen eine wettbewerbsfähigere Wirtschaft, aber auch eine mit mehr Gerechtigkeit und mehr Solidarität“, unterstreicht sie. Sie will „die Rechte der Beschäftigten in mehreren Bereichen erweitern“. Weitere Einzelheiten dazu in Kürze, wobei Fragen zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ganz sicher zur Sprache kommen – da dies Thema einer von der EU-Ratspräsidentschaft veranstalteten Konferenz ist – ebenso wie Demokratie am Arbeitsplatz.



  • Umstrukturierung : Die Europäische Kommission hat am 6. Juni vorgeschlagen, 600 von Logistics Nivelles SA entlassene Arbeitskräfte aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung mit 2,2 Mio. Euro zu unterstützen. Das Unternehmen ist die belgische Tochter des internationalen Speditions- und Logistikunternehmens Kuehne+Nagel, das seinen Standort in der Region Wallonien schloss, um seine Tätigkeit auf Kontich in der Region Flandern zu konzentrieren. Die betroffenen Beschäftigten, die gering qualifiziert und mehrheitlich über 50 Jahre alt sind, haben geringe Chancen neue Arbeit zu finden, so die Begründung der Kommission (Pressemitteilung).


Umstrukturierung : Die Europäische Kommission hat am 6. Juni vorgeschlagen, 600 von Logistics Nivelles SA entlassene Arbeitskräfte aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung mit 2,2 Mio. Euro zu unterstützen. Das Unternehmen ist die belgische Tochter des internationalen Speditions- und Logistikunternehmens Kuehne+Nagel, das seinen Standort in der Region Wallonien schloss, um seine Tätigkeit auf Kontich in der Region Flandern zu konzentrieren. Die betroffenen Beschäftigten, die gering qualifiziert und mehrheitlich über 50 Jahre alt sind, haben geringe Chancen neue Arbeit zu finden, so die Begründung der Kommission (Pressemitteilung).


Sektoraler sozialer Dialog

Telekommunikation : Die europäischen Sozialpartner des Telekommunikationssektors haben eine gemeinsame Erklärung zu mobilem Arbeiten veröffentlicht, zusammen mit einer Reihe von nicht verbindlichen Leitlinien zu mobilem Arbeiten, um Regelungen für diese Art des Arbeitens durch einen sozialen Dialog auf lokaler Ebene umzusetzen. Die Leitlinien ergänzen diese Erklärung, die einer branchenübergreifenden Vereinbarung vorausgeht, die voraussichtlich am 10. Juli getroffen wird. Den Leitlinien zufolge soll „der Arbeitgeber, mit Zustimmung von Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretern, allen Beschäftigten klare und detaillierte Informationen zur mobilen Arbeit geben, eine Gesundheits- und Sicherheitsbewertung in Bezug auf dieses Arbeitsmodell, einschließlich physischer und psychischer Gesundheitsrisiken sowie einen Risikominderungsplan erstellen sowie die Pläne regelmäßig überwachen und aktualisieren“. Die mobilen Arbeiter haben „Anspruch auf die gleichen Ruhe- und Arbeitszeiten, auf Zeiterfassung, Urlaub und Feiertage wie die Beschäftigten, die in einem Büro oder an einer Arbeitsstätte arbeiten, sowie auf ein allgemeines Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit […] (s. Pressemitteilung).



Gemeinschaftsverpflegung : Die europäischen Sozialpartner im Sektor Gemeinschaftsverpflegung verabschiedeten am 19. Juni eine gemeinsame Erklärung in Bezug auf öffentliches Auftragswesen und Tarifverhandlungen, um eine Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien zu fordern. Sie prangern die Tatsache an, dass „die Hälfte der öffentlichen Aufträge allein nach dem niedrigsten Preis vergeben werden, was zu unlauterem Wettbewerb und einer Missachtung von sozialen Kriterien führt“.  Die Unterzeichnenden schlagen vor, das Kriterium des niedrigsten Preises auszuschließen und Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen wollen, zu verpflichten, Tarifverträgen beizutreten, um Tarifverhandlungen durch das öffentliche Auftragswesen zu fördern (v. Erklärung).

>
Siehe auch: Zugriff auf die Datenbank mit Texten zum sozialen Dialog der Europäischen Kommission.


2. Mitgliedstaaten
Kroatien

Rentenreform : Die Regierung kündigte an, eine Senkung der monatlichen Bemessungsgrundlage für die Beitrage zur staatlichen Rentenversicherung (HZMO) zu erwägen, die auf einer Solidarität der Generationen beruht. So soll bei Bruttolöhnen bis 700 Euro der Beitrag nur für 400 Euro zu zahlen sein. Die Beschäftigten würden somit einen höheren Nettolohn erhalten, die gesamten Arbeitgeberabgaben nicht steigen und die künftige Rente der Versicherten würde auf der vorherigen Grundlage berechnet. Die Regierung gleicht die Differenz aus, indem sie Gelder aus dem Staatshaushalt an die Rentenkasse überweist (s. Informationen unseres kroatischen Korrespondenten für IR Share – auf Englisch).


Dänemark

Arbeitserlaubnis : Der dänische Gewerkschaftsbund FH zeigt sich besorgt über die Ankündigung der Regierung, die Vorschriften zur Beschäftigung von Ausländern zu lockern, sodass dänische Unternehmen zweimal im Halbjahr Ausländer für 15 Werktage ohne Arbeitserlaubnis beschäftigen dürfen. Große Unternehmen sollen auf diese Weise mit weniger Bürokratie Fachkräfte für einen kurzen Zeitraum anheuern können. Der FH befürchtet dagegen eine missbräuchliche Nutzung; die Arbeitsbedingungen wären womöglich nicht mit den dänischen Standards vereinbar (v. Mitteilung).


Spanien

Studie zur Zeitnutzung : Arbeitsministerin Yolanda Díaz (Foto) hat am 16. Juni eine Studie über die Nutzung der Zeit und die Rationalisierung der Arbeitszeiten veröffentlicht, die als Grundlage für eine künftige Gesetzgebung dienen soll. Im Rahmen dieser Studie soll das Recht auf eine ausgewogenere Zeitnutzung von Erwerbstätigen garantiert werden, indem der von vielen Erwerbstätigen erlebte Zeitdruck („malestar horario“) gemindert, damit die Lebensqualität verbessert und „die Zeitarmut“ (d.h. nicht genügend Zeit für sich selbst zu haben) verringert wird. „Unsere heutige Kultur und Zeitgestaltung hindert uns daran, uns ausreichend zu erholen, was sich auf unsere körperliche und seelische Gesundheit auswirkt“, sagt Yolanda Díaz. „Wenn wir gesünder leben wollen, müssen wir die Arbeitszeit rationalisieren.“ In der Studie werden 22 Maßnahmen vorgeschlagen, wie eine Verringerung der Arbeitszeit, Begrenzung der Unterbrechungen während eines Arbeitstags, zwei Ruhetage pro Woche, Einführung eines Rechts auf flexible oder personalisierte Arbeitszeiten, zusammen mit den Arbeitnehmervertretern Pläne zur Verbesserung der Arbeitszeitgestaltung und Nutzung der Zeit zu erstellen oder auch verstärkte Bemühungen zur Vermeidung von Nacht- und Schichtarbeit (s. Pressemitteilung).


Italien

Änderung der Sozialgesetzgebung : Gesetzesverordnung Nr. 48/2023 vom 4. Mai ist der erste Rechtsakt der Regierung Meloni zu Arbeitsbeziehungen (abgesehen von einigen Bestimmungen im Finanzgesetz 2023). Auch wenn dieses Gesetz weit von einer allgemeinen Neufassung des Arbeitsrechts entfernt ist, greift es doch in sehr viele Bereiche ein: Arbeitsbeziehungen, Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsmarktregelungen, Anreize zur Einstellung von Arbeitskräften, Sanktionsmechanismen gegen Arbeitgeber und letztlich enthält es auch eine Komponente zur sozialen Sicherheit, die das Ende des Bürgergelds vorsieht, das 2024 durch eine „Eingliederungsbeihilfe“ ersetzt wird. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist wieder einmal eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen für befristete Arbeitsverträge, seit 20 Jahren ein Vorzeigeprojekt jeder neuen Regierung. Die neuen Vorschriften schwächen die geltenden Bestimmungen für eine Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen nach 12 Monaten ab (in diesem Zeitraum ist kein Nachweis erforderlich). Seit 2018 war das Recht auf Verlängerung oder Erneuerung eines befristeten Arbeitsvertrags nach einem Jahr an bestimmte vorübergehende oder außergewöhnliche, gesetzlich festgelegte Bedingungen geknüpft. Nach dem neuen Gesetz wird die Definition dieser Gründe nun auf Branchen- oder Unternehmensebene tarifvertraglich festgelegt. Falls es in einem Unternehmen keine entsprechende Vereinbarung gibt, besagt der Gesetzestext, dass eine Erneuerung oder Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags bestimmten technischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Anforderungen genügen muss, die von den Parteien im Arbeitsvertrag festgelegt wurden.


4. Unternehmen
Transnationale Verhandlungen

Comeback für transnationale Vereinbarungen : Verhandlungen über transnationale Vereinbarungen scheinen wieder im Aufwind zu sein. Der Automobilkonzern Stellantis hat Verhandlungen über eine internationale Rahmenvereinbarung mit IndustriAll Global Union eingeleitet. Bei Generali hat der EBR die Unternehmensleitung davon überzeugt, Verhandlungen mit UNI-Europa über eine europäische Vereinbarung über Inklusion und Diversität aufzunehmen. Der EBR von BNP Paribas verhandelt zurzeit über eine Überarbeitung der 2021 unterzeichneten Homeoffice Charta. Bei Suez werden zwei Verhandlungen über europäische Abkommen geführt, eine über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die andere über berufliche Gleichstellung. Bei Safran wurden im April Verhandlungen über eine europäische Vereinbarung zu Integration und Beschäftigung junger Menschen eingeleitet, die im September wieder aufgenommen werden sollen. Im September sollen europäische Verhandlungen über den sozialen Dialog bei Clariane (ehemals Korian) zum Abschluss kommen. Und am 17. Juni hat die Bank Société Générale ihre globale Vereinbarung über die Rechte der Konzernarbeitskräfte erneuert (s. Pressemitteilung).



Europäische Beobachtungsstelle für Berufe : Wie in der zwischen Safran und IndustriAll Europe 2021 unterzeichneten Europäischen Rahmenvereinbarung zur Kompetenzentwicklung und Sicherung der Berufslaufbahn (s. IR Notes 166) vorgesehen, hat die Europäische Beobachtungsstelle für Berufe 2022 drei Sitzungen abgehalten und soll sich dieses Jahr noch dreimal treffen (anstelle von nur einer Sitzung, wie in der Vereinbarung vorgesehen). Die Unternehmensleitung wird dabei ihren mittelfristigen Personalplan zur Entwicklung von Arbeitsplätzen, Kompetenzen und Berufen mit Arbeitskräftedefizit oder erhöhtem Sicherheitsrisiko vorstellen. „Wir konnten interne Experten zu Fragestellungen einladen, die Auswirkungen auf die Beschäftigung haben“, sagte Corinne Schievene (CFDT), Mitglied der Beobachtungsstelle und EBR-Vorsitzende des Konzerns. Die Beobachtungsstelle konnte einen Experten zur Klimastrategie des Konzerns anhören, und auf ihrer nächsten Sitzung wird ein KI-Experte dabei sein. „Über die Beobachtungsstelle haben wir Zugang zu Informationen und Daten, die uns auf EBR-Ebene niemals zur Verfügung gestellt wurden“, fügt Corinne Schievene hinzu.

 


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