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IR Notes 217 – 1 November 2023
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Ute Meyenberg, nationale Sekretärin von CFDT Cadres, Vizepräsidentin von
Eurocadres und Mitglied des französischen Ausschusses für
Nachhaltigkeitsberichterstattung der für die Rechnungslegungsgrundsätze
zuständigen Behörde
Da
das Parlament den Inhalt des künftigen
Nachhaltigkeitsberichts bestätigt hat (s. In den
Schlagzeilen), warum und wie sollen sich
Arbeitnehmervertreter dieses neue Informationswerkzeug über
ihr Unternehmen zu Nutzen
machen? Die Annahme des delegierten Rechtsakts über
die Nachhaltigkeitsstandards, die den Rahmen für die CSRD bilden,
ist ein großer Schritt nach vorne: Denn zum ersten Mal haben wir
hier ein verpflichtendes und vergleichbares Instrument zur sozialen
Verantwortung der Unternehmen. Die ESG-Standards werden sukzessive
eingeführt und gelten für große Unternehmen, die der Richtlinie über
die nichtfinanzielle Berichterstattung bereits ab 2024 unterliegen.
2025 werden uns die ersten Daten vorliegen. Die
Arbeitnehmervertreter, die zu den wichtigsten internen Beteiligten
gehören, müssen die Möglichkeiten, die ihnen diese Berichterstattung
bietet, unbedingt nutzen. Denn in der CSRD-Richtlinie heißt es in
Art. 19a (5) ausdrücklich: „Die Unternehmensleitung unterrichtet die
Arbeitnehmervertreter auf geeigneter Ebene und erörtert mit ihnen
die einschlägigen Informationen und die Mittel zur Einholung und
Überprüfung von Nachhaltigkeitsinformationen. Die Stellungnahme der
Arbeitnehmervertreter wird [..] den zuständigen Verwaltungs-,
Leitungs- oder Aufsichtsorganen mitgeteilt.“(*) Es muss also
sichergestellt werden, dass die Umsetzung in nationales Recht diese
Vorrechte berücksichtigt und den Arbeitnehmervertretern den Platz
einräumt, der ihnen zusteht. Mit diesen Daten erhalten Euro- und
Konzernbetriebsräte ein Mindestmaß an Informationen über die Länder,
in denen das Unternehmen mindestens 10 % seiner Gesamtbelegschaft
und mehr als 50 Arbeitnehmer beschäftigt. Arbeitnehmervertreter in
Frankreich erhalten bereits von Rechts wegen eine Sozialbilanz mit
den wichtigsten Informationen. Daher müssen sie jetzt die
Umweltinformationen nutzen, unter anderem zu Übergangsplänen, die in
ihren Zuständigkeitsbereich gehören. In europäischen Ländern, in
denen Informationen zur sozialen Verantwortung von Unternehmen
weniger zugänglich sind, gewährleistet die CSRD-Richtlinie ein
Mindestmaß an Informationen auf Konzernebene. Da die Berichte im
Internet veröffentlicht werden, sind alle Informationen für alle
zugänglich. Wir dürfen diese Gelegenheit nicht verpassen!
(*) Eine ähnliche Bestimmung gibt es auf
der Ebene von Mutterunternehmen (Art. 29a).
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Agenda
6.
November Berlin Konferenz
über das soziale Europa, veranstaltet vom Ministerium für Arbeit
und Soziales, mit Hubertus Heil, Nicolas Schmit, Yolanda Díaz, Gaby
Bischoff, Denis Radtke und Vertretern der europäischen Sozialpartner.
13. und 14. November
San
Sebastian Kongress
zur Sozialwirtschaft im Rahmen der spanischen
EU-Ratspräsidentschaft.
14. November
Brüssel Von
EFCI, CoESS, FoodServiceEurope, EFFAT und UNIEuropa ausgerichtete
Konferenz mit dem Titel „Verbesserung des öffentlichen
Beschaffungswesens in der EU: Eine Vision der
Industriereinigungsdienste, privaten Sicherheitsdienste und
Cateringunternehmen“.
15. November
Paris
Podiumsdiskussion der Université Paris Dauphine: „Europäischer
Betriebsrat & europäischer Sozialdialog“
16. und 17.
November Brüssel
Zweites European
Employment & Social Rights Forum zum Thema Künstliche
Intelligenz und ihre Auswirkung auf die Arbeitswelt.
27. und 28.
November Brüssel Tagung des
Rats für „Beschäftigung
und Sozialpolitik“.
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Über uns
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Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet –
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93933.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
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Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Parlament
lehnt Schwächung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ab
Am 18. Oktober lehnten die Europaabgeordneten eine Entschließung
ab, die insbesondere von den deutschen EVP-Abgeordneten getragen wurde und Richtlinie
2022/2464 vom 14. Dezember 2022 hinsichtlich der
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen („CSRD-Richtlinie“) (v. IR Notes 196)
aushöhlen sollte. Die Entschließung forderte die Ablehnung der von der Kommission am
31. Juli vorgelegten Delegierten Verordnung, in der die europäischen Standards für
die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Environmental and Social Reporting
Standards – ESRS) spezifiziert sind, die in den Nachhaltigkeitsberichten
veröffentlicht werden müssen (s. IR Notes 214
und Sustainability reporting). Die
opponierenden Abgeordneten sind der Auffassung, dass die Verordnung „einen hohen
Verwaltungsaufwand für Unternehmen schafft, da die Standards für die
Nachhaltigkeitsberichterstattung äußerst komplex sind“, zu einer Zeit, in der
Unternehmen mit wichtigen Herausforderungen zu kämpfen haben (Inflation, hohe
Energiepreise, Arbeitskräftemangel etc.). Der Antrag wurde mit 359 Gegenstimmen, bei
261 Ja-Stimmen und 11 Enthaltungen abgelehnt. Mit dieser Abstimmung bestätigt das
Parlament den Delegierten Rechtsakt, der somit ab seiner nächsten Veröffentlichung
im Amtsblatt in Kraft treten kann. Ab 2025 müssen Unternehmen mit mehr als 500
Beschäftigten, für die bereits die jetzige Richtlinie 2013/34 im Hinblick auf die
Angabe nichtfinanzieller Informationen (NFRD) gilt, einen Nachhaltigkeitsbericht
über die Berichtsperiode 2024 erstellen. Dennoch sorgt das Arbeitsprogramm der
EU-Kommission (s. unten) für Verwirrung. Denn darin kündigt sie ihre Absicht an, den
Verwaltungsaufwand für Unternehmen um 25 % zu verringern, und legt eine Reihe von –
ebenfalls am 17. Oktober veröffentlichten – Legislativvorschlägen vor, die darauf
abzielen, die Berichtspflichten zu lockern oder einzuschränken. Einerseits passt die
Delegierte
Richtlinie der Kommission die Schwellenwerte für Bilanzsumme und
Umsatzerlöse der Rechnungslegungsrichtlinie
2013/34 an die seit ihrer Verabschiedung gemessene Inflation an (+25 %). So
werden die Schwellenwerte von 20 Mio. Euro Bilanzsumme und 40 Mio. Euro Umsatzerlöse
am 1. Januar 2024 auf 25 bzw. 50 Mio. Euro erhöht. Gleiches gilt für die
Schwellenwerte der CSRD-Richtlinie. Durch diese 25%ige Erhöhung fallen rund 6 % der
Unternehmen nicht mehr in den Anwendungsbereich der Berichtspflicht. Das zeigt, dass
intensive Lobbyarbeit auch nach der Verabschiedung einer Richtlinie durch das
Parlament noch Früchte trägt. Zudem ändert ein Vorschlag
für einen Beschluss die Rechnungslegungsrichtlinie in Bezug auf die Fristen
für die Annahme der kapitalmarktspezifischen Standards zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung: Deren bis Ende Juni 2024 geplante Annahme wird um
zwei Jahre verschoben. Gleiches gilt für die Erstellung der ESRS-Standards, die für
bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten gelten, die innerhalb der EU tätig sind. Wie
dem auch sei, den Unternehmen und den davon betroffenen Arbeitnehmervertretern
bleibt nur noch wenig Zeit, die im Anhang der Delegierten Verordnung angeführten
Angaben zu machen (s. Eine Frage an …). Ab 2026 (für die Berichtsperiode 2025)
erstreckt sich die Pflicht auch auf Unternehmen mit einer durchschnittlichen
Mitarbeiterzahl von mehr als 250, die eine der beiden oben genannten Schwellenwerte
überschreiten.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Arbeitsprogramm der Kommission :
Am 17. Oktober hat die Europäische Kommission ihr letztes Arbeitsprogramm vor den
Europawahlen angenommen. Sie versichert, im Laufe ihrer Amtszeit 90 % der zugesagten
Verpflichtungen umgesetzt zu haben und stellt nur einige wenige Initiativen vor (s.
Pressemitteilung).
Bei der wichtigsten geht es darum, die mit den Meldepflichten verbundenen
Belastungen der Bürger und Unternehmen um 25 % zu verringern, „ohne jedoch die
Sozial-, Sicherheits-, Umwelt- oder wirtschaftlichen Standards“ zu senken, was sich
auch auf die Nachhaltigkeitsberichte auswirken wird (s. In den Schlagzeilen). Im
sozialen Bereich kündigt die Kommission „für 2024 eine Initiative zu
Eurobetriebsräten“ an (s. Val Duchesse).. In den Anhängen
des Programms wird präzisiert, dass es sich dabei um eine Initiative mit oder ohne
Gesetzescharakter handeln kann, einschließlich einer Folgenabschätzung. Die
Kommission bestätigt zudem, dass im ersten Halbjahr 2024 „ein Gipfeltreffen der
Sozialpartner in Val Duchesse“ unter der belgischen EU-Ratspräsidentschaft
abgehalten werde. An diesem Ort, an dem der europäische Sozialdialog unter Präsident
Jacques Delors aus der Taufe gehoben wurde, sollen „die Herausforderungen erörtert
werden, denen unsere Arbeitsmärkte, Beschäftigten und Unternehmen gegenüberstehen,
u. a. im Zusammenhang mit Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel sowie künstlicher
Intelligenz“. Schließlich beinhalten diese Initiativen zur Vereinfachung „die rasche
Annahme und allgemeine Einführung eines einheitlichen Formats für elektronische
Entsendeerklärungen von Arbeitnehmern“ über eine mehrsprachige Internetseite „für
alle Mitgliedstaaten, die beschließen, dieses Instrument einzusetzen“. Die
Überarbeitung des Europäischen Qualitätsrahmens für Praktika wurde hingegen nicht
erwähnt.
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Weitere Informationen hierzu: Die
dänische Gewerkschaft FH zeigte sich von diesem Programm enttäuscht. Ihr
Vizepräsident Flemming H. Grønsund findet „die Tatsache, dass die Arbeitnehmer nur
zweimal im ganzen Arbeitsprogramm der Kommission erwähnt werden, schon fast
lachhaft!“ (s. Mitteilung).
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Sicherheit und Gesundheitsschutz :
Die Europäische Agentur für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) startete ihre neue Kampagne „Gesunde
Arbeitsplätze – Sicher und gesund arbeiten in Zeiten der Digitalisierung“.
Schwerpunkte sind u. a. Roboter, künstliche Intelligenz, neue Arbeitsformen wie die
Arbeit auf digitalen Plattformen sowie mobiles Arbeiten. In diesem Rahmen wurde eine
Reihe von Studien
veröffentlicht (s. Pressemitteilung
und Website
über diese Kampagne).
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Rechtsprechung
- Teilzeit : Der Gerichtshof
hat in einem Urteil in einer Rechtssache Richtlinie 97/81 vom 15. Dezember 1997
über Teilzeitarbeit ausgelegt. In der Rechtssache geht es um einen Piloten, der
in Teilzeit mit einer Arbeitszeit von 90 % der Vollarbeitszeit tätig ist. Der
Gerichtshof ist der Auffassung, dass Zulagen, die bezahlt werden, wenn bestimmte
Grenzen bei der Zahl der Flugdienststunden überschritten werden, im Verhältnis
zur Arbeitszeit stehen müssen, da Teilzeitbeschäftigte ansonsten diskriminiert
würden (EuGH,
19. Oktober 2023, Rs. C-660/20, MK und Pressemitteilung).
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Branchenübergreifender sozialer Dialog
Verhandlungen zur Telearbeit :
Ein letztes Treffen der europäischen Sozialpartner ist für den
9. November in den Räumlichkeiten der Europäischen Kommission vorgesehen. Dann wird
über das Schicksal des Entwurfs einer Rahmenvereinbarung über Telearbeit und das
Recht auf Nichterreichbarkeit entschieden, auf den sie sich am 23. Oktober einigen
konnten (s. Right to disconnect). Nachdem der Text nachgearbeitet
wurde, um formale Anmerkungen der Kommission zu berücksichtigen, prüft jede
Delegation den Text derzeit erneut. Bei dem Treffen werden sie entscheiden, ob sie
den Entwurf den Führungsgremien ihrer Organisationen zur Annahme vorlegen oder
nicht. Entscheiden sie sich bis Ende des Jahres dafür, kämen die Sozialpartner im
Januar nicht mit leeren Händen zum EU-Sozialgipfel nach Val-Duchesse. Im Falle einer
Einigung versprach die Kommission, alles daranzusetzen, um die Richtlinie, die das
Rahmenabkommen übernehmen soll, bis zum Ende ihrer Amtszeit zu verabschieden. Bei
einem Scheitern wird die stark gespaltene Arbeitgeberdelegation am Pranger stehen.
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2.
Mitgliedstaaten
Kroatien
Mindestlohn : Am 24. Oktober hat
die Regierung den Bruttomindestlohn
für 2024 auf 840 Euro festgelegt. Dies entspricht einer Erhöhung von 20 % im
Vergleich zu 700 Euro im laufenden Jahr 2023. Es handelt sich um die bisher größte
Steigerung in der Geschichte Kroatiens und wurde beschlossen, um die Situation der
Niedrigverdiener zu verbessern. Laut neuester Statistiken betrug der
Durchschnittslohn im August 2023 1.614 Euro. Der Mindestlohn entspricht demnach 52 %
des Durchschnittslohns.
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Spanien
Arbeitszeitverkürzung : Die am
23. Oktober zwischen der PSOE und Sumar geschlossene Regierungsvereinbarung
enthält eine entscheidende Maßnahme zur Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit
ohne Lohnkürzung von derzeit 40 Stunden auf 37,5 Stunden im Jahr 2025 mit einem
Zwischenschritt von 38,5 Stunden im Jahr 2024 . Während die Gewerkschaften UGT und
CC OO die Maßnahme begrüßen (s. Mitteilungen von CC.OO
und UGT),
wird sie von den Arbeitgebern mit der Begründung abgelehnt, dass dieses Thema im
sozialen Dialog behandelt werden müsse und nicht kraft Gesetz entschieden (s. Mitteilung).
Für alle anderen Maßnahmen im Bereich Beschäftigung sieht die Vereinbarung eine
Umsetzung im Rahmen des sozialen Dialogs vor. Zu den anderen sozialen Maßnahmen
gehören: Schaffung eines Statuts für Praktikanten, Verlängerung des
Mutterschaftsurlaubs von 16 auf 20 Wochen, besserer Schutz vor Kündigungen und
wesentliche Änderungen des Arbeitsvertrags, Verbesserung der Arbeitszeiterfassung
durch den Einsatz neuer Technologien oder auch die Bereitschaft, Unternehmen zu
ermutigen, hybrides Arbeiten mit flexibleren Arbeitszeiten vorzuschlagen, das
Telearbeit mit Anwesenheit am Arbeitsplatz kombiniert.
- Brustkrebs: Die
Gewerkschaft UGT hat am 19. Oktober, dem Internationalen Brustkrebstag,
vorgeschlagen, in den Unternehmen Protokolle auszuhandeln, die für die Rückkehr
an den Arbeitsplatz nach einer Krebserkrankung gelten. Diese Wiedereingliederung
sollte auf flexible und sichere Weise erfolgen, die betroffenen Beschäftigten
sollten dabei im Mittelpunkt stehen und die Arbeit an die Person angepasst
werden und nicht umgekehrt (s. Pressemitteilung).
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Irland
Statut von Zustellern : Der
Oberste Gerichtshof hat am 20. Oktober ein wichtiges Urteil
erlassen, das über das irische Recht hinaus von Bedeutung ist, denn Richter Brian
Murray liefert hier eine großartige Auslegung des Rechts von fast 200 Seiten zur
Definition von abhängiger Beschäftigung im Gegensatz zu einem
Dienstleistungsvertrag. Das Unternehmen Karshan (Midlands) Ltd, das unter dem Namen
Domino’s Pizza firmiert, wurde aufgrund nicht gezahlter Lohnsteuern zu einer
Steuernachzahlung von 215.000 Euro aufgefordert. Das Unternehmen vertritt die
Ansicht, dass es keinen Arbeitsvertrag gebe, weil es keine ständige und gegenseitige
Verpflichtung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten zur Erbringung von „künftiger“
Arbeit gebe. Im vorliegenden Fall wäre jede Lieferung Gegenstand eines
Arbeitsvertrags. Diese Annahme ermöglicht es Karshan, vom Prinzip der „gegenseitigen
Verpflichtung“ abzuweichen, das laut dem Unternehmen nach irischem Recht eine
Conditio sine qua non, also unerlässlich für die Einstufung eines
Arbeitsverhältnisses als Arbeitsvertrag sei. Für den Richter ist das Vorliegen einer
gegenseitigen Verpflichtung zur Erbringung einer künftigen Arbeit jedoch nicht die
Conditio sine qua non, um ein Arbeitsverhältnis als Arbeitsvertrag einzustufen. Zur
Definition eines Arbeitsvertrags müssen zunächst drei Fragen geklärt werden: 1.
Beinhaltet der Vertrag den Austausch einer Vergütung gegen Arbeit? 2. Ist im Vertrag
festgelegt, dass der Beschäftigte seine eigenen Leistungen für den Arbeitgeber
erbringt, und nicht die eines Dritten? 3. Übt der Arbeitgeber eine ausreichende
Kontrolle über den Beschäftigten aus, damit der Vertrag als Arbeitsvertrag gelten
kann? Sind diese drei Kriterien erfüllt, sollte auf der Grundlage der Fakten
(„Sachverhalt“) geprüft werden, ob die Beschäftigten ihre Tätigkeit für das
Unternehmen oder auf eigene Rechnung ausführen. Der Richter untersuchte daraufhin
die Umstände, unter denen die Arbeit der Zusteller ausgeführt wurde und die
Untersuchung dieses „Sachverhalts“ hat ihn dazu veranlasst, die Dienstleistung als
Beschäftigungsverhältnis einzustufen. Dabei ist es letztendlich egal, wie die
Beziehung in den zwischen Unternehmen und Zulieferern geschlossenen Verträgen
bezeichnet wird.
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Portugal
Häusliche Gewalt : Der
Ministerrat hat am 19. Oktober eine Gesetzesverordnung angenommen, mit der Opfer
häuslicher Gewalt Arbeitslosenunterstützung erhalten, die dadurch auch vom
gesetzlichen Sozialschutzsystem profitieren können (s. Pressemitteilung).
Die freiwillige Beendigung des Arbeitsvertrags durch ein Opfer häuslicher Gewalt
gilt somit als unfreiwillige Beendigung.
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Polen
Geschützte Beschäftigte : Kraft
Gesetz
vom 28. Juli 2023 profitieren geschützte Beschäftigte seit dem 22. September
bei einem Rechtsstreit nach Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses von dem
neuen Artikel 755(5) der Zivilprozessordnung. Demzufolge sind Arbeitgeber
verpflichtet, diese Beschäftigten ab ihrer Klageeinreichung bei Gericht während der
gesamten Dauer des Verfahrens wiedereinzustellen oder auf einem neuen Arbeitsplatz
einzusetzen. Zu den betroffenen Beschäftigten zählen schwangere Frauen, Frauen im
Mutterschaftsurlaub, Beschäftigte im Vorruhestandsalter, Gewerkschaftsaktivisten
oder Betriebsratsmitglieder.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Neuer EBR : Die Gruppe Ramsay Santé (36.000
Beschäftigte), die private Kliniken und Primärversorgungseinrichtungen betreibt,
unterzeichnete am 5. Oktober eine Vereinbarung zur Errichtung
eines EBR. Dies erfolgte im Rahmen von Verhandlungen nach der Übernahme der
schwedischen Gruppe Capio, die
über einen EBR verfügte (s. Pressemitteilung).
Die Vereinbarung enthält einige interessante Klauseln. So ist der EBR zuständig für
Angelegenheiten, die „für das Personal von Ramsay Santé“ wichtig sind, „egal, wie
viele Mitgliedstaaten betroffen sind“. In Bezug auf Geheimhaltung gilt: Wenn die
Unternehmensleitung bestimmte Informationen als vertraulich bezeichnet, „muss sie
angeben, warum die Informationen vertraulich zu behandeln sind, für welche
Zielgruppe (…) und wie lange“. Die Unternehmensleitung kann vertrauliche
Informationen mit dem 5-köpfigen EBR-Präsidium teilen „sozusagen als erste Etappe
des Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens.“ Der EBR muss zu einem recht breiten
Spektrum unterrichtet werden – nachhaltige Entwicklung, Qualitätspolitik, globale
Politik des Pflege- und Dienstleistungsangebots etc. – und ist für den Austausch
bewährter Praktiken zuständig, was in einem Krankenhauskonzern auch Sinn macht. Der
EBR verfügt über Mittel, Arbeitsgruppen einzurichten, einen Sachverständigen oder
einen Vertreter des Europäischen Gewerkschaftsverbands hinzuzuziehen. Hingegen
werden den Mitgliedern nur geringe Stundenguthaben zur Verfügung gestellt: 20
Stunden für die Mitglieder, 60 Stunden für die Präsidiumsmitglieder und 100 Stunden
für den Vorsitz.
- Richtigstellung: In der
letzten Ausgabe von IR Notes hieß es, dass laut der überarbeiteten
EBR-Vereinbarung bei Safran, die zwischen der
Unternehmensleitung und dem EBR ausgehandelt wurde, der Anhörungszeitraum von 4
auf 10 Wochen verlängert wurde. Richtig ist, dass der Anhörungszeitraum von 4
auf 6 Wochen verlängert wurde.
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Transnationale Verhandlungen
Sozialer Dialog : Die
Unternehmensleitung von Clariane SE
(70.000 Beschäftigte), ihr SE-Betriebsrat (CE-SE) und der
Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) unterzeichneten
am 25. Oktober eine Europäische Charta für
Grundprinzipien des sozialen Dialogs. Damit will der Konzern
gewährleisten, dass ein sozialer Dialog in jedem Unternehmen der Gruppe und auf
jeder Landesebene stattfinden kann (u. a. in paritätischen Gremien zu
Gesundheitsschutz und Sicherheit). Ein „Raum für den sozialen Dialog“ soll in jedem
Land geschaffen werden, in dem solch eine zentrale Instanz nicht vorhanden ist oder
nicht eingerichtet wurde, um eine „gemeinsame Vision“ zu vermitteln, Informationen
an Arbeitnehmervertreter weiterzugeben und zu gewährleisten, dass die Einhaltung der
auf europäischer Ebene unterzeichneten Vereinbarungen oder ausgehandelten Texte
überwacht wird. Die Charta muss innerhalb der nächsten 6 Monate in den Ländern
umgesetzt werden, und ihre Anwendung wird von einem Überwachungsausschuss anhand von
sieben im Anhang genannten Indikatoren kontrolliert (Prozentsatz der durch einen
Tarifvertrag abgedeckten Beschäftigten, Kartierung von Standorten, in denen es eine
Arbeitnehmervertretung gibt etc.).
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Soziale
Verantwortung
Elternzeit : Der italienische
Nahrungsmittelkonzern Barilla
(8.700 Beschäftigte) gab am 10. Oktober seine Entscheidung bekannt, seinen
Beschäftigten ab dem 1. Januar 2024 bei der Geburt oder Adoption eines Kindes eine
bezahlte Elternzeit von mindestens 12 Wochen zu gewähren (s. Pressemitteilung).
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