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IR Notes 219 – 29 November 2023
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Esther Lynch, Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbundes
(EGB)
Als
EGB-Generalsekretärin waren Sie die Verhandlungs-führerin
für eine Europäische Rahmenvereinbarung zur Telearbeit und
zum Recht auf Nichterreichbarkeit. Die Verhandlungen sind
gescheitert. Ist der europäische Sozialdialog auf
branchenübergreifender Ebene damit klinisch
tot? Es ist nicht das erste Mal, dass dies
passiert. 2001 scheiterten die Verhandlungen über eine Europäische
Rahmenvereinbarung zur Leiharbeit, und das war nicht das Ende des
sozialen Dialogs. Also wird er auch dieses Mal nicht am Ende sein.
Es hängt jetzt vornehmlich vom Vorgehen der Arbeitgeber in den
kommenden Wochen ab. Ich denke, sie sollten vor allem die
Europäische Kommission dabei unterstützen, schnell einen
Legislativvorschlag vorzulegen. Wir müssen aus dieser Erfahrung
lernen, und sie wird sich darauf auswirken, wie die beiden
Sozialpartner bei verschiedenen Themen künftig zusammenarbeiten.
Wenn Verhandlungen auf nationaler Ebene oder in den Betrieben
scheitern, haben Sie die Möglichkeit, einen Streik auszurufen. Auf
europäischer Ebene steht uns dieses Instrument nicht zur Verfügung.
Der europäische soziale Dialog baut auf Zusammenarbeit und
Verständigung. Wenn es keine Zusammenarbeit oder Verständigung gibt,
bleibt uns nichts anderes übrig, als dies anzuerkennen und die
Europäische Kommission ausdrücklich aufzufordern, den nächsten
Schritt zu tun und einen Vorschlag für eine Richtlinie vorzulegen.
Sie hat die Zeit, dies noch vor Ablauf ihrer Amtszeit zu tun.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
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Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Scheitern
der Verhandlungen über Telearbeit und Recht auf Nichterreichbarkeit schwächen
europäischen sozialen Dialog
„Ich appelliere eindringlich an die Sozialpartner, eine Einigung über das Recht auf
Nichterreichbarkeit zu erzielen. Ein Scheitern hätte schwerwiegende Folgen für den
sozialen Dialog zu einem Zeitpunkt, an dem er nötiger ist als je zuvor.“ Der Appell
von Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, wurde nicht
befolgt. Die Verhandlungen scheiterten. Am 9. November gab Eurocadres bekannt, dass
zwei der drei Arbeitgeberdelegationen den Verhandlungstisch verlassen haben, was das
Ende des Prozesses bedeutete (s. IR Notes 218).
Danach dauerte es noch 15 Tage, bis sich EGB und Kommission offiziell dazu äußerten,
während sich die Arbeitgeberverbände weiterhin in Schweigen hüllen (s. Pressemitteilung
des EGB). Die Kommission sprach gegenüber IR Notes ihr Bedauern darüber aus,
„dass die Sozialpartner die Verhandlungen nicht zu einem positiven Abschluss
gebracht haben. Sie wird jetzt die beste Vorgehensweise prüfen – unter Wahrung der
Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Subsidiarität, der besseren Rechtsetzung und
entsprechend der von der Präsidentin eingegangenen Verpflichtung in Bezug auf die
Entschließungen nach Art. 225 AEUV“. Denn Ursula von der Leyen hatte sich
verpflichtet, positiv auf diese Entschließungen zu reagieren, denen zufolge das
Parlament die Kommission auffordern kann, einen Legislativvorschlag zu unterbreiten,
wie es dies bei diesem Thema getan hat (s. IR Notes
156). Da die Sozialpartner nicht in der Lage waren, zu diesen Themen,
für die sie eigentlich zuständig sind, eine Einigung zu erzielen, wird die
Kommission aufgefordert, zwei Richtlinienvorschläge zu unterbreiten – einen für die
Telearbeit und das Recht auf Nichterreichbarkeit, den anderen für die Überarbeitung
der EBR-Richtlinie. Und das alles in einem sehr kurzen Zeitfenster, nämlich vor den
Europawahlen im Juni 2024. Diese Situation wirft Fragen zur derzeitigen Effizienz
des branchenübergreifenden Sozialdialogs auf. Fest steht, dass er die „Supermacht“
vergeudet, die ihm durch den AEUV verliehen wird. Denn wenn die Sozialpartner sich
über einen Text einigen, können sie verlangen, dass dieser – wie sie es bei einer
Vereinbarung über die Telearbeit und das Recht auf Nichterreichbarkeit vorgesehen
hatten (s. IR Notes
189) – in einer für alle Mitgliedstaaten verbindlichen Richtlinie
festgeschrieben wird, ohne dass Rat oder Parlament den Inhalt verändern können. Auf
diesem Wege wurden die Richtlinien über Elternzeit, Teilzeit und befristete
Arbeitsverträge angenommen (s. European social dialogue).
Seit Anfang der 2000er-Jahre haben sie diese Quasifunktion als Gesetzgeber nicht
mehr wahrgenommen. Damals scheiterten die Verhandlungen über die Leiharbeit. Der
Nachhall dieses erneuten Versagens wird auf dem Sozialgipfel in Val Duchesse im
kommenden Januar zu spüren sein.
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
Stärkung der Fachkräftemobilität :
Am 15. November hat die Europäische Kommission neue Initiativen
zur Kompetenz- und Fachkräftemobilität vorgestellt, „die Europa attraktiver für
auswärtige Talente machen und die innereuropäische Mobilität erleichtern sollen“ (s.
Third-country nationals): 1.
Eine Mitteilung
zu Kompetenz- und Fachkräftemobilität. 2. Ein Vorschlag
für eine Verordnung zur Einrichtung eines EU-Talentpools in Form einer
digitalen Plattform („Talentpool“), um die Anwerbung von Arbeitsuchenden aus
Drittländern für Mangelberufe zu vereinfachen. 3. Eine Empfehlung
zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen), um die
Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen dieser Staatsangehörigen zu
erleichtern und zu beschleunigen. 4. Ein Vorschlag
für eine Empfehlung des Rates mit dem Titel „Europa in Bewegung – Lernmobilität
für alle“, mit dem besonders die EU-weite Mobilität von Schülern, Studenten
und Auszubildenden gefördert werden soll (s. Pressemitteilung
der Kommission und Fragen
und Antworten). Der Europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe ist
der Ansicht, dass dieses Maßnahmenpaket, „das sich hauptsächlich auf die
Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer nach Europa über die Plattform Talent Pool
konzentriert, das Ziel des Fachkräftemangels verfehlt“. Dieser könne, „nur mit einem
nachhaltigen langfristigen Ansatz auf der Grundlage von Ausbildung und hochwertigen
Arbeitsplätzen“ sowie der Anerkennung eines „Rechts auf Bildung“ behoben werden. Nur
massive Bemühungen zur Stärkung der Kompetenzen könnten die Herausforderungen des
grünen und digitalen Wandels bewältigen (s. Pressemitteilung).
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Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz :
Die Verhandlungsführer von Parlament und Rat gelangten am 14.
November zu einer vorläufigen Einigung über die Richtlinie zur Änderung der
Richtlinien 98/24/EG und 2004/37/EG in Bezug auf die Grenzwerte von Blei seiner
anorganischen Verbindungen sowie Diisocyanate. Vor seiner Veröffentlichung muss der
Text noch von Parlament und Rat förmlich angenommen werden. Der Grenzwert für
berufsbedingte Exposition gegenüber Blei wird auf 0,03 mg/m3 festgelegt. Der
biologische Grenzwert wird zunächst auf 30 µg/100 ml festgelegt, nach einer
dreijährigen Übergangszeit wird er auf 15 µg/100 ml gesenkt. Die Mitgliedstaaten
müssen eine regelmäßige medizinische Überwachung der Beschäftigten einführen, die
mehrere Jahre lang Blei ausgesetzt waren. In der neuen Richtlinie werden zum ersten
Mal Grenzwerte für Diisocyanate festgelegt: 6µg NCO/m3 – das ist die
Höchstkonzentration, der ein Arbeitnehmer an einem achtstündigen Arbeitstag
ausgesetzt sein darf – und 12µg NCO/m3 bei einer Exposition von 15 Minuten. Die
Kommission verpflichtet sich, diese Grenzwerte bis 2029 zu überprüfen (s.
Pressemitteilung der Kommission
und des Parlaments).
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Aktuelle
soziale Themen
Europäisches Semester : Die
EU-Kommission hat am 21. November den Zyklus des Europäischen Semesters eingeleitet,
das die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten koordinieren soll (siehe European Semester). Ziel ist
die „Förderung von nachhaltiger Umweltpolitik, Produktivität, Gerechtigkeit und
volkswirtschaftlicher Stabilität und damit Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit“
(s. Pressemitteilung).
In ihren Empfehlungen
an die Mitgliedstaaten fordert die Kommission diese auf, „Lohnentwicklungen [zu]
unterstützen, mit denen die Kaufkraftverluste insbesondere für Geringverdiener
abgemildert werden, wobei der Wettbewerbsdynamik gebührend Rechnung zu tragen ist
und dauerhafte Divergenzen innerhalb des Euro-Währungsgebiets zu vermeiden sind“.
Des Weiteren geht es um die Behebung von Arbeitskräftemangel durch „Weiterbildung
und Umschulung“, „aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen“ sowie „legale Migration
von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Drittstaaten in Mangelberufen“
„komplementär zur Talenterschließung innerhalb der EU“. Der gemeinsame
Beschäftigungsbericht merkt an, dass „trotz Erhöhung der Nominallöhne, die
Reallöhne 2022 in fast allen Mitgliedstaaten im unterschiedlichen Ausmaß gesunken
sind“. Und weiter: „Dies unterstreicht die Bedeutung der ausgewogenen
Lohnfindungsmechanismen, die sich insbesondere auf einen starken sozialen Dialog
sowie wirksame Tarifverhandlungen gemäß den nationalen Praktiken stützen.“ Zum
ersten Mal verzeichnet der Bericht die Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele der
EU und Mitgliedsstaaten bis 2030 in den Bereichen Soziales, Beschäftigung und
Kompetenzen. Alle Dokumente werden den europäischen Instituten und europäischen
Sozialpartnern vorgelegt, damit sie im Frühjahr 2024 angenommen werden können.
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Gerechter Übergang: : Am 23.
November hat das Europäische Parlament eine Entschließung
zur Schaffung von Arbeitsplätzen – gerechter Übergang und nachhaltiges
Investieren angenommen. Darin fordert es die EU-Kommission u. a. auf, „in
Absprache mit den Sozialpartnern einen EU-Rahmen für Höchsttemperaturen am
Arbeitsplatz vorzuschlagen, einschließlich der Unterbrechung, Verkürzung oder
Umgestaltung der Arbeitszeit und längerer Pausen bei Überschreitung bestimmter
Temperaturen, der Verpflichtung zur Einrichtung wirksamer Belüftungssysteme für die
Arbeit in Innenräumen, der obligatorischen Schutzausrüstung und, mit Unterstützung
der nationalen Sozialversicherungssysteme, der Entschädigung für Arbeitsausfälle
aufgrund extremer Witterungsbedingungen“. Das Parlament fordert ebenfalls „die
Einführung eines verbindlichen subjektiven Rechts“ auf Bildung und „eine neue
Rahmenrichtlinie zur Antizipation und Bewältigung des Übergangs einzuführen, die für
eine rechtzeitige und wirksame Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer und
Gewerkschaften über die Pläne und Strategien der Unternehmen mit Auswirkungen auf
die Arbeitsplätze“ sorgt sowie die Aktualisierung der Richtlinie 2002/14/EG, damit
die Rechte auf Unterrichtung und Anhörung in die Übergangspläne aufgenommen werden
(s. Just transition).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Integration von Geflüchteten aus der Ukraine :
Die Regierung kündigte an, die Integration von ukrainischen
Geflüchteten in den Arbeitsmarkt mit dem Plan „Job-Turbo“ zu beschleunigen. Sie
ermutigt Unternehmen, Geflüchtete einzustellen, auch wenn sie noch nicht so gut
Deutsch sprechen, indem sie ihnen die Möglichkeit geben, weiterhin an einem
Sprachkurs teilzunehmen (s. Pressemitteilung).
Zur Unterstützung dieses Programms unterzeichneten Arbeitsministerium, Bundesagentur
für Arbeit und Sozialpartner am 20. November eine gemeinsame
Erklärung (s. Pressemitteilung).
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Österreich
Toiletten für alle : Zum
Welttoilettentag am 19. November übte die Gewerkschaft Vida scharfe Kritik am
größten Busunternehmen PostBus (4.000 Beschäftigte, davon 90 % Männer), das seinen
Fahrern und Fahrerinnen als Alternative „zum Weg ins Grüne, um sich zu erleichtern“
Urinflaschen anbietet. Die Gewerkschaft missbilligt diese Lösung, zumal in
Österreich das Urinieren in der Öffentlichkeit hart bestraft wird, und fordert,
„dass es zumindest an den Start- und Endpunkten von Linien Toiletten und
Waschmöglichkeiten mit Fließwasser geben müsste“ (s. Pressemitteilung).
Eine ähnliche Situation, so kritisiert die Gewerkschaft, herrscht in
Niederösterreich, wo der Zugang zu Toiletten kein Kriterium bei den Ausschreibungen
für den öffentlichen Nahverkehr ist (s. Pressemitteilung).
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Zypern
Gesetz zur Telearbeit : Das
Parlament hat ein Gesetzesvorhaben zur Regelung von Telearbeit im Privatsektor
endgültig verabschiedet. Demnach wird der Arbeitgeber verpflichtet, die daraus
entstehenden Kosten der Beschäftigten zu übernehmen und ihnen die erforderliche
technische Unterstützung zu bieten. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass eine
schriftliche Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit Telearbeit erfolgt, um die
Gesundheit und Sicherheit der Telearbeitenden sowie ihr Recht auf
Nichterreichbarkeit angemessen zu gewährleisten (s. Pressemitteilung
des Arbeitsministeriums).
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Frankreich
Teilhabeprämien-Gesetz : Das
Parlament hat am 22. November das Gesetzesvorhaben
endgültig verabschiedet, das die landesweite branchenübergreifende Vereinbarung vom
10. Februar 2023 über die Teilhabeprämie in Unternehmen (s. IR Notes 203)
gesetzlich verankert. Unternehmen mit 11 bis 49 Beschäftigten werden probeweise für
einen Zeitraum von fünf Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtet,
mindestens ein Teilhabe-Modell (Gewinnbeteiligung) einzuführen, darunter ein neues
mit der Bezeichnung „Plan zur Beteiligung am gesteigerten Unternehmenswert“
(plan de partage de la valorisation de l’entreprise). Dazu gehören auch
Maßnahmen, um die Regelungen zur Teilhabeprämie zu vereinfachen und eine
betriebliche Kapitalbeteiligung zu entwickeln.
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Italien
Bankensektor : Die Sozialpartner
des Bankensektors (260.000 Beschäftigte) schlossen am 23. November einen neuen
Tarifvertrag ab, der Lohnerhöhungen und eine Reihe von Neuerungen vorsieht, wie die
Kürzung der Arbeitszeit um wöchentlich 30 Minuten, um bis zum 1. Juli 2024 auf 37
Wochenstunden zu kommen. Die Einführung einer Form der Arbeitnehmerbeteiligung an
der Unternehmensführung wird im Tarifvertrag an Verhandlungen auf Unternehmensebene
delegiert (s. Mitteilungen von First
CISL, FISAC
CGIL, AIB
und UNI
Europa). Ferner haben die Sozialpartner die „Absichtserklärung
zur Förderung der Rückzahlung von Krediten durch Frauen, die Opfer
geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind“ um zwei Jahre verlängert (s.
Sitzungsprotokoll).
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3.
Drittstaaten
USA
Sorgfaltspflicht : Der Präsident
der Vereinigten Staaten veröffentlichte am 16. November ein Memorandum
mit fünf Schwerpunkten zur Verbesserung der Rechte von Arbeitnehmern weltweit durch
Handel und Diplomatie. Alle Bundesministerien und Bundesbehörden sind aufgefordert,
sich zu verpflichten, „hohe Arbeitsstandards zu gewährleisten, den Arbeitnehmern bei
Entscheidungsprozessen Gehör zu verschaffen und Vorschriften gegen unfaire
Arbeitspraktiken durchzusetzen, darunter auch gegen Zwangsarbeit und die
Verweigerung des Vereinigungsrechts. Eine interessante Initiative, die indirekt
alle großen, weltweit tätigen Konzerne betrifft, die weiterhin die Verletzung
sozialer Grundrechte dulden.
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4.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Gesundheit und Pflege : Der
Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) richtete am 20.
und 21. November ein Seminar aus, um zu erörtern, wie Eurobetriebsräte die
gewerkschaftliche Organisation von Arbeitnehmern in Unternehmen des Gesundheits- und
Pflegebereichs unterstützen können. Der EGÖD ist über seine Mitglieder bereits in
den Konzernen Fresenius, Orpea und Clariane präsent, setzt sich
derzeit für die Einrichtung eines EBR bei Colisée und Norlandia ein und bald auch in
den beiden Gruppen Domus Vi
und Dibber (s. Mitteilung).
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Europäische
Gesellschaft
Umstrukturierung : Der Konzern
Clariane , der sich in einer
schwierigen wirtschaftlichen Lage befindet, sieht sich gezwungen, seine
Finanzstruktur zu stärken und Geschäftsbereiche zu veräußern (s. Pressemitteilung).
Vor diesem Hintergrund haben die Unternehmensleitung und der SE-Betriebsrat (SE-BR)
auf der Vollversammlung des Gremiums zur Umstrukturierung eine gemeinsame Erklärung
angenommen. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit der europäischen Gesetzgebung,
wonach der soziale Dialog durch den frühzeitigen Austausch von Informationen
Umstrukturierungen erleichtern soll. Laut Erklärung hofft der SE-BR „mit dem Konzern
zusammenzuarbeiten, um dessen Beschäftigte im besten Interesse aller Beteiligten in
der Krise in diesem Sektor zu unterstützen“. „Bei bereits angekündigten Vorhaben zur
Veräußerung von Geschäftsbereichen“, wird der SE-BR „die Bedingungen für den
Verkauf“ prüfen und seine Stellungnahme dazu abgeben, „damit sie berücksichtigt
wird“. Der SE-BR „kann Gutachter seiner Wahl hinzuziehen, […] um die Vorhaben des
Unternehmens bewerten zu können“. Die Parteien „bekräftigen gemeinsam, dass sie
weder bei der Qualität der Pflege und den Dienstleistungen für Bewohner und
Patienten, noch bei den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten von Clariane
Kompromisse akzeptieren werden“.
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Transnationale Verhandlungen
Diversität und Inklusion : Der
EBR und die Geschäftsleitung des italienischen Versicherers Generali unterzeichneten am 14.
November eine gemeinsame
Erklärung zu Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion. Der Text hat keinen
normativen Charakter, sieht auch keine spezifischen verbindlichen Maßnahmen vor,
legt jedoch die Grundsätze für einen respektvollen Umgang in jeder Geschäftseinheit
der Gruppe fest. Eine frühere, am 26. Juni 2019 unterzeichnete gemeinsame Erklärung zu Vielfalt
und Inklusion wird durch den Begriff „Gleichberechtigung“ ergänzt. Die
Erklärung nimmt Bezug auf die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz und nennt die
Abschaffung eines geschlechtsspezifischen Lohngefälles sowie das Recht auf
Nichterreichbarkeit als Ziel der Gruppe. In einer Zeit, in der die Unternehmen des
Sektors Mühe haben, Spitzenkräfte anzuwerben und zu halten, möchte Generali auf
diese Weise als Arbeitgeber attraktiver werden. Laut EBR-Vorsitzender Carole Bourner
„verfügen die meisten großen Länder der Gruppe (gemessen an der Zahl der
Beschäftigten) bereits über Tarifverträge, die diese Bereiche abdecken. Die
Erklärung dient somit den Arbeitnehmervertretern in den anderen Ländern als
Anhaltspunkt, um die Themen Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion mit ihren
Geschäftsleitungen nach den landesüblichen Praktiken der Arbeitsbeziehungen
anzusprechen“.
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Ältere Arbeitnehmer : Nach zwei
Chartas (Phase I und Phase II) zur Förderung von
Gesundheit und Wohlergehen der Beschäftigten weltweit haben die Geschäftsleitung der
Axa Gruppe und ihr EBR (CEG)
eine Charta mit Verpflichtungen zur
Beschäftigung von Mitarbeitern der Generation 50+ unterzeichnet. Diese
Charta nimmt die Bedingungen der Charta
Landoy wieder auf, die bereits in einer Hauptgeschäftsstelle der Gruppe in
Frankreich angewandt wird. Die neue Charta wird nun phasenweise von 2024 bis 2026
umgesetzt. Besonderen Wert legt die Gruppe auf „eine motivierende, inklusive und
wertschätzende Kommunikation zum Thema Arbeitnehmer 50+“ sowie auf die erneute
Bestätigung des Rechts auf Weiterbildung, „ungeachtet des Alters“.
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