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IR Notes 22 – 17 Dezember 2014
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Sylvain Nadalet, Christer Thörnqvist
und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
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Liebe Leserinnen und Leser,
die nächste Ausgabe von IR Notes erscheint
am 14. Januar 2015. Unser Team wünscht Ihnen frohe Weihnachten und
alles Gute im Neuen Jahr, und wir freuen uns darauf, Sie auch im
Jahr 2015 wieder zu begleiten!
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IR Chronik von Fernando Vasquez
Anwalt, ehemaliger Mitarbeiter der Europäischen Kommission und Experte
beim IR Share Netzwerk.
Welche
Reformen, welcher
Arbeitsmarkt und auf welchen Wegen? Vor
einigen Wochen schrieb Martin Wolf in der Financial Times
(„Radikalkur für die globale Malaise“, Ausgabe vom 25. November
2014): “Genau dieses Problem [die Notwendigkeit, eine Schwächung
der Nachfrage zu vermeiden] hat jedoch die Standardempfehlung
von Arbeitsmarktreformen. Empfohlen werden Lohnkürzungen für
einen großen Teil der Arbeitskräfte und Lockerungen des
Kündigungsschutzes. (…) Reformen sollten die Nachfrage stützen.
Deswegen braucht die Eurozone ein ausgewogenes Paket, statt sich
stark auf Strukturreformen zu verlassen.”
Aufruf zu einer anderen
Politik. Obwohl dieses Plädoyer gegen die
aktuellen Arbeitsmarktreformen vom Chef-Wirtschaftskommentator der
Financial Times stammt, dem weltweit sicherlich meistgehörten
Experten, ist kaum davon auszugehen, dass die EU ihre jüngste
Ausrichtung umkehrt. In der Politik erleben wir täglich, wie
europäische Entscheidungsträger das Streben nach
Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum durch die Senkung der
Arbeitskosten glorifizieren. Es geht sogar so weit, dass ein anderer
einflussreicher Kommentator der FT, Wolfgang Münchau („Radical left
is right about Europe’s dept“ vom 23. November 2014), enttäuscht vom
dogmatischen Konservatismus der traditionellen politischen Kräfte
der Linken und der Rechten, an die Parteien der äußersten Linken
Podemos in Spanien und Syriza in Griechenland appelliert, zu handeln
und ihre Überlegungen zu einer anderen Politik zu strukturieren, um
uns vor einem „nuklearen Winter der Wirtschaft“ zu bewahren.
Reformen
sind wahrscheinlich
notwendig. Die Reformen der letzten Jahre
weisen jedoch zwei große Schwachstellen auf, wodurch sie
wirtschaftlich unwirksam und vom Großteil der sozialen Kräfte
abgelehnt werden könnten: Einerseits basieren sie auf der Zunahme
von Ungleichheiten, auf wachsender Ungerechtigkeit, Armut und
Prekarität. Andererseits ignorieren sie die Konsensversuche der
wichtigsten Sozialpartner, indem sie beispielsweise die von diesen
geschlossenen Tarifverträge unberücksichtigt lassen. Ich warte noch
darauf, dass mir jemand ernsthaft und im Einzelnen darlegt, auf
welchen geheimen Wegen allein die Senkung der Arbeitskosten (und
somit natürlich auch der Kaufkraft) – unabhängig von allen
Überlegungen zu Fragen der Produktivität und wirtschaftlichen
Solidität – den Wettbewerb zumindest mittel- und langfristig fördern
soll.
Leugnung
des sozialen
Dialogs. Und wie sollen
diese Reformen in einem Europa, dessen wirtschaftlicher Wohlstand
auf dem sozialen Dialog gründet, durchgeführt werden, ohne die
Arbeitnehmervertreter in die Verhandlungen miteinzubeziehen, die
sich allerorten gegen diese Entwicklung aussprechen? Es mag sogar
seltsam anmuten, dass die Union das Tempo forciert und den Weg
gewählt hat, eine Beteiligung zu verweigern (indem sie die
vorgeschlagene Politik einfach nicht erläutert oder begründet) und
die sozialen Akteure zu isolieren, während sie die weitreichendsten
Reformen eingeleitet hat, die es in Friedenszeiten je gab.
Die
Bedeutung des europäischen Geists. Jeder,
der lange Jahre an der Gestaltung und Aushandlung der
vielumstrittenen europäischen Instrumente mitgewirkt hat, weiß, wie
wichtig es dafür war, den sogenannten „europäischen Geist“ zu
mobilisieren, oder, um es etwas nüchterner zu sagen, den einfachen
politischen Willen aufzubringen um zusammenzuarbeiten, gemeinsame
Interessen festzulegen, diese in konkrete Instrumente umzuwandeln,
Entscheidungsträger zu mobilisieren und die notwendigen Schritte zu
ergreifen, um zu einem Konsens oder zumindest einem Kompromiss zu
gelangen. Diese Vision der gemeinsamen Interessen wurde übrigens
lange Zeit von den Regierungen, den wichtigsten europäischen und
nationalen politischen Gruppierungen sowie den Sozialpartnern
geteilt. Und sie stützte sich auf zwei Säulen: Gleiche Bedingungen
für alle Akteure (ein Staat, eine Stimme) und Ausgewogenheit der
angestrebten Lösungen.
Wir
leben heute in einer anderen Welt: Die
politische Gleichberechtigung zwischen den europäischen Partnern ist
zu einer Fata Morgana geworden, das Gleichgewicht ist durch die
einseitige Verhängung von Auflagen ersetzt worden, den Willen, etwas
gemeinsam zu schaffen, gibt es nicht mehr. Selbst die größten
Europabefürworter sind letztendlich der Ansicht, dass Maßnahmen auf
EU-Ebene die Ausnahme bleiben sollten. Wenn solche Maßnahmen
zwingend erforderlich werden, entschuldigt man sich für die
Durchführung. Die Euroskeptiker lehnen dagegen die Notwendigkeit
eines Handelns auf dieser Ebene ab, auch ohne dies groß zu
begründen, und sind damit die Gewinner! Subsidiarität und
Verhältnismäßigkeit werden einseitig angewendet, wodurch diese
Grundsätze völlig sinnentleert werden Die Realität sieht heute so
aus, dass in der EU nur noch die gemeinsamen Projekte angestrebt
werden, die, mit eingeschränktem Blick, nur den unmittelbaren
Interessen dienen. Oder im Rahmen der Economic Governance, die
Projekte, die die ideologische bzw. politische Vormundschaft
sicherstellen.
Verlust
der Unterstützung durch
die Bevölkerung. Diese Tatsache allein
erklärt, warum man nicht einmal mehr versucht, die vorgeschlagenen
Reformmaßnahmen zu erläutern und zu begründen oder alle sozialen
Kräfte und die Bürger miteinzubeziehen. Dies ist nicht mehr möglich,
vielleicht nicht einmal mehr wünschenswert. Neben der Ausrichtung
und des sehr zweifelhaften Inhalts dieser Reformen verhindert die
isolierte Durchführung die Suche nach Kompromisslösungen und führt
zu einer Art von europäischem Nihilismus, der die Unterstützung der
Bevölkerung für politische Ideen, die uns seit Jahrzehnten vertraut
waren, aushöhlt. Vielleicht eine unvermeidbare Entwicklung – aber
ist man sich dessen wenigstens bewusst?
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Tipp
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
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und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser
Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht,
Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von
monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR
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Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner
Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Die
europäischen Arbeitsminister kommen bei mehreren Themen voran
Bei der Tagung des Rats Beschäftigung und soziale Angelegenheiten am 11. Dezember
einigten sich die europäischen Arbeitsminister (eine „allgemeine Orientierung“) über
den Vorschlag für eine Verordnung „über
ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen, den Zugang von Arbeitskräften zu
mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der
Arbeitsmärkte“, die das europäische Netz der öffentlichen
Arbeitsvermittlungen (Eures) effizienter gestalten soll, um die Mobilität der
Arbeitnehmer zu fördern (siehe Pressemitteilung
des EU-Rats, auf Englisch). Die Minister konnten sich ferner über eine Richtlinie
in Bezug auf Seeleute einigen, die darauf abzielt, die im EU-Arbeitsrecht
verankerten Ausnahmeregelungen vor allem in Bezug auf Unterrichtung und Anhörung
abzuschaffen (siehe Pressemitteilung
des EU-Rats, auf Englisch). Das Europäische Parlament muss diese beiden Texte jetzt
in erster Lesung prüfen. Als weitere wichtige Maßnahme konnte der Rat eine
politische Vereinbarung zum Vorschlag
für eine Richtlinie über die Regelung der Arbeitszeitgestaltung in der
Binnenschifffahrt treffen, die die Vereinbarung
der europäischen Sozialpartner des Sektors aufgreift. Dagegen konnten sich die
Mitgliedstaaten nicht über einen Vorschlag für eine Richtlinie „zur
Gewährleistung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern unter den
Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften und über
damit zusammenhängende Maßnahmen“ einigen, die darauf abzielt, ein
Quotensystem einzuführen, um den Anteil von Frauen im Vorstand oder Aufsichtsrat der
Unternehmen bis 2020 zu erhöhen (siehe Pressemitteilung
des EU-Rats, auf Englisch). Die Vereinbarung kam trotz der von der italienischen
EU-Ratspräsidentschaft eingebrachten Vorschläge für mehr Flexibilität nicht zustande
(siehe Pressemitteilung
des EU-Rats, S. 9 und 10). Die Diskussionen wurden zum Vorschlag
für die Richtlinie zur Gleichbehandlung fortgesetzt, mit dem sich der Rat
seit 2008 befasst. Für die neue EU-Kommission hat sie Priorität. Ferner gab es einen
Austausch über den Mutterschaftsurlaub. Die Minister einigten sich auf einen Urlaub
von 18 Wochen (anstelle der jetzigen 14 Wochen), von denen 6 Wochen obligatorisch
nach der Geburt zu nehmen sind, sowie auf ein Mutterschaftsgeld, das an das
Krankengeld angepasst ist. Die Minister sind jedoch noch nicht bereit, die Position
des EU-Parlaments zu akzeptieren (20 Wochen bei voller Lohnfortzahlung), die für
„unrealistisch“ gehalten wird (siehe Pressemitteilung
des EU-Rats, Seite 11).
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
- Mittel aus dem Fonds für die Anpassung an
die Globalisierung: Die Europäische Kommission hat am 9.
Dezember vorgeschlagen, Belgien fast 3,8 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds
zur Anpassung an die Globalisierung (EGF) zur Verfügung zu stellen, um mehr als
2.200 Beschäftigte zu unterstützen. Diese Mittelvergabe erfolgte aufgrund der
Entlassung von 1.285 Beschäftigten von Arcelor Mittal Liège, von 1.030
Beschäftigten von Caterpillar Belgium und den Entlassungen bei Duferco Belgium
und NLMK La Louvière (siehe Pressemitteilung
der Kommission).
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Sektoraler
sozialer Dialog
- Telekommunikation: Die
Europäischen Sozialpartner des Telekommunikationssektors haben am 28. November
eine gemeinsame Erklärung über
den künftigen Qualifikationsbedarf angenommen. Die Unterzeichner
schlagen den Unternehmen des Sektors vor, bei der Gründung eines Verbands oder
Ausschusses zur Förderung der beruflichen Qualifikation im
Telekommunikationssektor zusammenzuarbeiten und bewährte Praktiken austauschen.
- Postdienste: Die
europäischen Sozialpartner des Postsektors haben am 21. November eine gemeinsame Erklärung zu
Beschäftigung und Kompetenzen im Sektor angenommen, um der Entwicklung
von neuen Aktivitäten und der Umschulung von Arbeitskräften in rückläufigen
klassischen Beschäftigungen Rechnung zu tragen.
- Friseurhandwerk: Die
europäischen Sozialpartner des Friseursektors haben am 22. Oktober eine Entschließung zur Sicherung
von Beschäftigung im Friseursektor angenommen. Die Unterzeichner
beginnen mit einer alarmierenden Analyse der Beschäftigungsbedingungen in der
Branche und fordern die Beibehaltung oder die Aufstellung von Sozial- und
Qualitätsstandards in allen Mitgliedstaaten, insbesondere durch europäische
Zertifikate der europäischen Sozialpartner, die auf einer Reihe von
Berufsausübungskriterien beruhen. Sie fordern die Kommission auf, die
Beschäftigung in diesem Sektor zu sichern und die Branche nicht durch die
Aufhebung der Regeln für den Marktzugang, die auf Qualitätskriterien beruhen, zu
gefährden.
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Rechtsprechung
- Eine Regelung zur Bekämpfung des
Missbrauchs bei der Entsendung von Arbeitnehmern wurde
bestätigt: Der Gerichtshof hat ein wichtiges Urteil zum
Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten bei der Kontrolle des Stroms von
entsendeten Arbeitnehmern erlassen (EuGH
3. Dezember 2014, in der Rechtssache C‑315/13, De Clercq). Die
Verwaltungsratsmitglieder eines belgischen Unternehmens wurden verfolgt, nachdem
bei einer Kontrolle der Aufsichtsdienste polnische Arbeitnehmer angetroffen
wurden, die von der polnischen Tochtergesellschaft des Unternehmens angestellt
und nach Belgien entsandt worden waren. Sie konnten weder das E 101-Formular
vorlegen, noch die nach belgischem Recht vorgesehene Empfangsbestätigung, die
nach der vor Entsendung erfolgenden Meldung ausgestellt wird. Diese sieht jedoch
vor, dass der Auftraggeber der zuständigen Stelle die Identifizierungsdaten der
entsandten Arbeitnehmer übermittelt, die nicht in der Lage sind, die
Empfangsbestätigung vorzulegen. Die Missachtung dieser Meldepflicht führte zur
strafrechtlichen Verfolgung der Verwaltungsratsmitglieder. Diese machten
geltend, dass dies eine unverhältnismäßige Behinderung des freien
Dienstleistungsverkehrs darstelle. Der Gerichtshof weist darauf hin, dass diese
Meldepflicht zwar eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs
darstelle, jedoch sei dies gerechtfertigt. Er vertritt die Auffassung, dass die
“Ziele des Schutzes der entsandten Arbeitnehmer und der Betrugsbekämpfung
geeignet sind, […]“die fragliche nationale Regelung „zu rechtfertigen, da sie
ein erforderliches Kontrollinstrument darstellt“.
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
- Mindestlohn: Eine am 27.
November verabschiedete Verordnung des Arbeitsministeriums zum Mindestlohn in
der Pflegebranche wird am 1. Januar 2015 in Kraft treten (siehe Aktuelle
Meldung des Ministeriums).
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Frankreich
- Ein Gesetz zur Wiederankurbelung der
Wirtschaft: Auf der Ministertagung am 10. Dezember wurde
der Gesetzesentwurf für Wachstum und Beschäftigung angenommen. Durch vielfältige
Maßnahmen, die u. a. auch die Beschäftigung betreffen, soll die Wirtschaft
wiederangekurbelt werden: Ausweitung der Ladenöffnung an Sonntagen (von fünf
auf zwölf Sonntage pro Jahr bis hin zu ganzjähriger Ladenöffnung in bestimmten
Touristenzentren) und eine Reform der Arbeitsgerichte (Gerichte, die sich mit
arbeitsrechtlichen Streitigkeiten befassen) (siehe Regierungsmitteilung
und Pressemappe,
in der das Entwurf vorgestellt wird, auf Französisch).
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Italien
- Abstimmung über den „Jobs
Act“: Das Parlament hat das Gesetz zur
Arbeitsmarktreform, das sogenannte „Jobs Act“ verabschiedet. Es tritt im Januar
in Kraft. Das Gesetz führt eine Reihe von Maßnahmen ein, die Einstellungen durch
Anreize an die Arbeitgeber fördern, aber auch den Schutz der Arbeitnehmer
einschränken. Ferner soll die Segmentierung des Arbeitsmarkts verringert werden.
Um einen genauen Überblick über die durch diese Reform eingeführten Änderungen
zu erhalten, sind zunächst die Verordnungen abzuwarten, die die Regierung
erlassen darf. Am 12. Dezember haben die italienischen Gewerkschaften mit einem
eintägigen Generalstreik ihren Widerstand gegen diese Reform zum Ausdruck
gebracht.
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Schweden
- Politische Krise: Bis zum
22. März sind sicherlich nicht mehr viele Reformen im sozialen Bereich zu
erwarten. Dann finden vorgezogene Neuwahlen statt, die angesetzt wurden, weil
die aktuelle Regierung für ihren Haushaltsentwurf keine Mehrheit fand. Die
rechtspopulistischen Schwedendemokraten unterstützten den Etat-Vorschlag der
bürgerlichen Opposition, der somit eine Mehrheit fand. Die Regierung der Allianz
aus Sozialdemokraten und Grünen befand sich in der Minderheit und ist somit
regierungsunfähig. Die Schwedendemokraten kündigten an, dass sie gegen alle
Entwürfe stimmen würden, die keine Begrenzung der Einwanderung vorsähen.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Bayer: Die Geschäftsführung des
deutschen Chemiekonzerns Bayer und der Europäische Betriebsrat des Unternehmens –
das Bayer Europa-Forum – haben am 13. November eine gemeinsame
Erklärung über tarifliche Garantien für die vom Börsengang der
Kunststoffsparte Material Science (BMS) betroffenen Beschäftigten unterzeichnet.
Vereinbart wurde insbesondere der Erhalt der europäischen Standorte und, im Fall von
Anpassungen der Beschäftigtenzahlen im künftigen Unternehmen, die Einhaltung der
Grundsätze der Achtung sozialer Aspekte, die im Bayer-Konzern ausgehandelt wurden
und bis Ende 2020 gelten. In der Erklärung sind auch die Maßnahmen festgelegt, die
zur Vermeidung von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen vorgesehen sind. „Damit
haben wir Beschäftigungssichernde Maßnahmen für einen Zeitraum von sechs Jahren
erreicht, ein bemerkenswertes Ergebnis“, betont Oliver Zühlke (IG BCE), der
Vorsitzende des Bayer Europa-Forum.
- Axa: Auf seiner
Plenarsitzung am 26. November hat der Europäische Betriebsrat der AXA Gruppe ein
Verfahren für die Unterrichtung und Anhörung im Zusammenhang mit dem globalen
Digitalisierungsprojekt der Gruppe vorgestellt. Ziel ist es, im Rahmen der
Präsidiums- und Plenarsitzungen den digitalen Wandel der Gruppe durch einen
ständigen sozialen Dialog zu begleiten. Diese Vorgehensweise wurde bei der
Sitzung von der Geschäftsführung befürwortet. Außerdem wird der Betriebsrat
Sitzungen in jedem Land mit den nationalen, im EBR vertretenen Mitgliedern und
der lokalen Geschäftsführung organisieren, um die Plenarsitzungen vorzubereiten.
Mit diesem Verfahren erfolgt die Unterrichtung über den Ablauf des
Digitalisierungsprozesses auf Landesebene und gleichzeitig werden die
Sachkenntnisse des Europäischen Betriebsrats eingebracht.
- Pernod Ricard: Die
Geschäftsführung der Gruppe Pernod Ricard und die Mitglieder ihres Europäischen
Betriebsrats haben am 3. Juli eine Änderung ihrer EBR-Gründungsvereinbarung
beschlossen. Der Wortlaut
sieht insbesondere Regeln zur Einberufung des engeren Ausschusses im Fall von
außergewöhnlichen Umständen vor. Dabei fallen nur die transnationalen Projekte
unter die Zuständigkeit des EBR, die Teil eines globalen Umstrukturierungsplans
sind und mindestens 100 Beschäftigte in jedem betroffenen Unternehmen der Gruppe
betreffen.
- UniCredit: Der Europäische
Betriebsrat der Bankengruppe UniCredit, der am 28. November zu einer
Plenarsitzung in Mailand zusammentrat, hat die Geschäftsführung in einer Erklärung
aufgefordert, eine gemeinsame Erklärung zu verantwortlichen Verkaufspraktiken
auszuarbeiten. Der EBR hat dabei erneut seinen Willen bekräftigt, den sozialen
Dialog auf europäischer und nationaler Ebene zu verstärken.
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4. Studien
und Berichte
- Arbeitsmarktintegration von behinderten
Menschen: Laut einer Eurostat-Studie
hatten Menschen mit Behinderungen 2011 weniger Zugang zum Arbeitsmarkt: Während
die Beschäftigungsquote bei den 15-64jährigen ohne Behinderung bei 66,9 % lag,
betrug sie bei Behinderten deutlich weniger (47,3 %). Deren Beschäftigungsquote
war in Ungarn um ein Drittel niedriger (23,7 %), in Irland betrug sie 29,8 %, in
Bulgarien 30,7 %, in Rumänien 31,8 %, in der Slowakei 31,9 % sowie in Kroatien
33 %. Im Gegensatz dazu verzeichneten andere Länder Beschäftigungsquoten über
60 %: Schweden (66,2 %), Luxemburg (62,5 %), Finnland (60,8 %) und Österreich
(60,3 %). In Frankreich lag die Quote bei 56,2 %.
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Das aktuelle
Schlagwort
Fitness-Check
Dieser Begriff, der eher an die Sprache in Fitnesscentern erinnert, gehört seit 2010
zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission. Neben den Berichten zur Umsetzung
der Richtlinien, die einige Jahre nach deren Inkrafttreten erstellt werden, hat die
Kommission auch sogenannte Fitness-Checks eingeführt, um Teile der europäischen
Gesetzgebung umfassend zu bewerten. Einer der ersten Bereiche, in dem ein solcher
Fitness-Check durchgeführt wurde, waren die Richtlinien, die sich mit dem Recht auf
Unterrichtung und Anhörung befassen. Das Ergebnis der Bewertung, die im Rahmen der
sogenannten „intelligenten Regulierung“ stattfindet, d.h. Vorschriften, die zu einer
Vereinfachung der Gesetzgebung und zu einer Wirkung mit möglichst geringem
Verwaltungsaufwand führen, wurde in einem Arbeitsdokument
von 2013 veröffentlicht. Darin heißt es, dass die Richtlinien zwar für den Zweck
angemessen sind, einige Punkte aber überarbeitet werden müssen. Auf dieser Basis hat
die Kommission eine „Konsolidierung“ der Texte angekündigt. Weitere Informationen
dazu im Wörterbuch
der Arbeitsbeziehungen von Eurofound.
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