IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 22 – Die europäischen Arbeitsminister kommen bei mehreren Themen voran

  IR Notes 22 – 17 Dezember 2014
www.irshare.eu
 
 
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  Liebe Leserinnen und Leser,

die nächste Ausgabe von IR Notes erscheint am 14. Januar 2015. Unser Team wünscht Ihnen frohe Weihnachten und alles Gute im Neuen Jahr, und wir freuen uns darauf, Sie auch im Jahr 2015 wieder zu begleiten!

 
  IR Chronik von Fernando Vasquez
Anwalt, ehemaliger Mitarbeiter der Europäischen Kommission und Experte beim IR Share Netzwerk.

Welche Reformen, welcher Arbeitsmarkt und auf welchen Wegen? Vor einigen Wochen schrieb Martin Wolf in der Financial Times („Radikalkur für die globale Malaise“, Ausgabe vom 25. November 2014): “Genau dieses Problem [die Notwendigkeit, eine Schwächung der Nachfrage zu vermeiden] hat jedoch die Standardempfehlung von Arbeitsmarktreformen. Empfohlen werden Lohnkürzungen für einen großen Teil der Arbeitskräfte und Lockerungen des Kündigungsschutzes. (…) Reformen sollten die Nachfrage stützen. Deswegen braucht die Eurozone ein ausgewogenes Paket, statt sich stark auf Strukturreformen zu verlassen.”


Aufruf zu einer anderen Politik. Obwohl dieses Plädoyer gegen die aktuellen Arbeitsmarktreformen vom Chef-Wirtschaftskommentator der Financial Times stammt, dem weltweit sicherlich meistgehörten Experten, ist kaum davon auszugehen, dass die EU ihre jüngste Ausrichtung umkehrt. In der Politik erleben wir täglich, wie europäische Entscheidungsträger das Streben nach Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum durch die Senkung der Arbeitskosten glorifizieren. Es geht sogar so weit, dass ein anderer einflussreicher Kommentator der FT, Wolfgang Münchau („Radical left is right about Europe’s dept“ vom 23. November 2014), enttäuscht vom dogmatischen Konservatismus der traditionellen politischen Kräfte der Linken und der Rechten, an die Parteien der äußersten Linken Podemos in Spanien und Syriza in Griechenland appelliert, zu handeln und ihre Überlegungen zu einer anderen Politik zu strukturieren, um uns vor einem „nuklearen Winter der Wirtschaft“ zu bewahren.


Reformen sind wahrscheinlich notwendig. Die Reformen der letzten Jahre weisen jedoch zwei große Schwachstellen auf, wodurch sie wirtschaftlich unwirksam und vom Großteil der sozialen Kräfte abgelehnt werden könnten: Einerseits basieren sie auf der Zunahme von Ungleichheiten, auf wachsender Ungerechtigkeit, Armut und Prekarität. Andererseits ignorieren sie die Konsensversuche der wichtigsten Sozialpartner, indem sie beispielsweise die von diesen geschlossenen Tarifverträge unberücksichtigt lassen. Ich warte noch darauf, dass mir jemand ernsthaft und im Einzelnen darlegt, auf welchen geheimen Wegen allein die Senkung der Arbeitskosten (und somit natürlich auch der Kaufkraft) – unabhängig von allen Überlegungen zu Fragen der Produktivität und wirtschaftlichen Solidität – den Wettbewerb zumindest mittel- und langfristig fördern soll.



Leugnung des sozialen Dialogs. Und wie sollen diese Reformen in einem Europa, dessen wirtschaftlicher Wohlstand auf dem sozialen Dialog gründet, durchgeführt werden, ohne die Arbeitnehmervertreter in die Verhandlungen miteinzubeziehen, die sich allerorten gegen diese Entwicklung aussprechen? Es mag sogar seltsam anmuten, dass die Union das Tempo forciert und den Weg gewählt hat, eine Beteiligung zu verweigern (indem sie die vorgeschlagene Politik einfach nicht erläutert oder begründet) und die sozialen Akteure zu isolieren, während sie die weitreichendsten Reformen eingeleitet hat, die es in Friedenszeiten je gab.


Die Bedeutung des europäischen Geists. Jeder, der lange Jahre an der Gestaltung und Aushandlung der vielumstrittenen europäischen Instrumente mitgewirkt hat, weiß, wie wichtig es dafür war, den sogenannten „europäischen Geist“ zu mobilisieren, oder, um es etwas nüchterner zu sagen, den einfachen politischen Willen aufzubringen um zusammenzuarbeiten, gemeinsame Interessen festzulegen, diese in konkrete Instrumente umzuwandeln, Entscheidungsträger zu mobilisieren und die notwendigen Schritte zu ergreifen, um zu einem Konsens oder zumindest einem Kompromiss zu gelangen. Diese Vision der gemeinsamen Interessen wurde übrigens lange Zeit von den Regierungen, den wichtigsten europäischen und nationalen politischen Gruppierungen sowie den Sozialpartnern geteilt. Und sie stützte sich auf zwei Säulen: Gleiche Bedingungen für alle Akteure (ein Staat, eine Stimme) und Ausgewogenheit der angestrebten Lösungen.


Wir leben heute in einer anderen Welt: Die politische Gleichberechtigung zwischen den europäischen Partnern ist zu einer Fata Morgana geworden, das Gleichgewicht ist durch die einseitige Verhängung von Auflagen ersetzt worden, den Willen, etwas gemeinsam zu schaffen, gibt es nicht mehr. Selbst die größten Europabefürworter sind letztendlich der Ansicht, dass Maßnahmen auf EU-Ebene die Ausnahme bleiben sollten. Wenn solche Maßnahmen zwingend erforderlich werden, entschuldigt man sich für die Durchführung.  Die Euroskeptiker lehnen dagegen die Notwendigkeit eines Handelns auf dieser Ebene ab, auch ohne dies groß zu begründen, und sind damit die Gewinner! Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit werden einseitig angewendet, wodurch diese Grundsätze völlig sinnentleert werden Die Realität sieht heute so aus, dass in der EU nur noch die gemeinsamen Projekte angestrebt werden, die, mit eingeschränktem Blick, nur den unmittelbaren Interessen dienen. Oder im Rahmen der Economic Governance, die Projekte, die die ideologische bzw. politische Vormundschaft sicherstellen.


Verlust der Unterstützung durch die Bevölkerung. Diese Tatsache allein erklärt, warum man nicht einmal mehr versucht, die vorgeschlagenen Reformmaßnahmen zu erläutern und zu begründen oder alle sozialen Kräfte und die Bürger miteinzubeziehen. Dies ist nicht mehr möglich, vielleicht nicht einmal mehr wünschenswert. Neben der Ausrichtung und des sehr zweifelhaften Inhalts dieser Reformen verhindert die isolierte Durchführung die Suche nach Kompromisslösungen und führt zu einer Art von europäischem Nihilismus, der die Unterstützung der Bevölkerung für politische Ideen, die uns seit Jahrzehnten vertraut waren, aushöhlt. Vielleicht eine unvermeidbare Entwicklung – aber ist man sich dessen wenigstens bewusst?

 
  Agenda

17. Dezember
Brüssel

EU-Kommission verabschiedet Arbeitsprogramm für 2015


19. Dezember
Straßburg
Dritte internationale Konferenz zur Entsendung von Arbeitnehmern mit dem Titel: „Richtlinie zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern: Aktuelles und zukünftige Veränderungen?“ mit zwei großen Themen: 1. Feststellung einer tatsächlichen Entsendung und Verhinderung von Missbrauch und Umgehung; 2. Kontrollmaßnahmen und Rechte der Arbeitnehmer. Kontakt: aurelie.kraft@unistra.fr


20. Januar
Paris
Internationale Konferenz: „Neue Produktionsverfahren auf globaler Ebene: Welche Möglichkeiten und welche Herausforderungen für Beschäftigung und Arbeit?“ organisiert vom Arbeitsministerium, der ILO-Forschungsabteilung und dem ILO-Büro für Frankreich.


3. Februar
Brüssel
Symposium zur Schuldenkrise, die Reform der EU und des Wohlfahrtsstaats


12. und 13. Februar
Paris
Die europäischen Sozialpartner im Zivilluftfahrtsektor veranstalten eine Konferenz, bei der das Ergebnis der auf Wunsch der Sozialpartner durchgeführten Studien der Universität Gent zu „atypischen Beschäftigungsverhältnissen bei Flugzeugbesatzungen“ vorgestellt wird.


24. Februar
Brüssel
Monatliches Forum des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zur sozialen Verantwortung von Unternehmen und Gewerkschaften.


26. Februar
Riga
Konferenz der lettischen EU-Ratspräsidentschaft über die Rolle der Gewerkschaften bei der Förderung des nachhaltigen Wachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen.


31. März
Riga
Forum der Sozialpartner über die Rolle des sozialen Dialogs zur Förderung des Wirtschaftswachstums und der Qualität der Arbeitsplätze, organisiert von den lettischen Sozialpartnern und der lettischen EU-Ratspräsidentschaft.

 
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IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Die europäischen Arbeitsminister kommen bei mehreren Themen voran

Bei der Tagung des Rats Beschäftigung und soziale Angelegenheiten am 11. Dezember einigten sich die europäischen Arbeitsminister (eine „allgemeine Orientierung“) über den Vorschlag für eine Verordnung „über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen, den Zugang von Arbeitskräften zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte“, die das europäische Netz der öffentlichen Arbeitsvermittlungen (Eures) effizienter gestalten soll, um die Mobilität der Arbeitnehmer zu fördern (siehe Pressemitteilung des EU-Rats, auf Englisch). Die Minister konnten sich ferner über eine Richtlinie in Bezug auf Seeleute einigen, die darauf abzielt, die im EU-Arbeitsrecht verankerten Ausnahmeregelungen vor allem in Bezug auf Unterrichtung und Anhörung abzuschaffen (siehe Pressemitteilung des EU-Rats, auf Englisch). Das Europäische Parlament muss diese beiden Texte jetzt in erster Lesung prüfen. Als weitere wichtige Maßnahme konnte der Rat eine politische Vereinbarung zum Vorschlag für eine Richtlinie über die Regelung der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt treffen, die die Vereinbarung der europäischen Sozialpartner des Sektors aufgreift. Dagegen konnten sich die Mitgliedstaaten nicht über einen Vorschlag für eine Richtlinie „zur Gewährleistung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern unter den Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen“ einigen, die darauf abzielt, ein Quotensystem einzuführen, um den Anteil von Frauen im Vorstand oder Aufsichtsrat der Unternehmen bis 2020 zu erhöhen (siehe Pressemitteilung des EU-Rats, auf Englisch). Die Vereinbarung kam trotz der von der italienischen EU-Ratspräsidentschaft eingebrachten Vorschläge für mehr Flexibilität nicht zustande (siehe Pressemitteilung des EU-Rats, S. 9 und 10). Die Diskussionen wurden zum Vorschlag für die Richtlinie zur Gleichbehandlung fortgesetzt, mit dem sich der Rat seit 2008 befasst. Für die neue EU-Kommission hat sie Priorität. Ferner gab es einen Austausch über den Mutterschaftsurlaub. Die Minister einigten sich auf einen Urlaub von 18 Wochen (anstelle der jetzigen 14 Wochen), von denen 6 Wochen obligatorisch nach der Geburt zu nehmen sind, sowie auf ein Mutterschaftsgeld, das an das Krankengeld angepasst ist. Die Minister sind jedoch noch nicht bereit, die Position des EU-Parlaments zu akzeptieren (20 Wochen bei voller Lohnfortzahlung), die für „unrealistisch“ gehalten wird (siehe Pressemitteilung des EU-Rats, Seite 11).


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

  • Mittel aus dem Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Die Europäische Kommission hat am 9. Dezember vorgeschlagen, Belgien fast 3,8 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung (EGF) zur Verfügung zu stellen, um mehr als 2.200 Beschäftigte zu unterstützen. Diese Mittelvergabe erfolgte aufgrund der Entlassung von 1.285 Beschäftigten von Arcelor Mittal Liège, von 1.030 Beschäftigten von Caterpillar Belgium und den Entlassungen bei Duferco Belgium und NLMK La Louvière (siehe Pressemitteilung der Kommission).


Sektoraler sozialer Dialog

  • Telekommunikation: Die Europäischen Sozialpartner des Telekommunikationssektors haben am 28. November eine gemeinsame Erklärung über den künftigen Qualifikationsbedarf angenommen. Die Unterzeichner schlagen den Unternehmen des Sektors vor, bei der Gründung eines Verbands oder Ausschusses zur Förderung der beruflichen Qualifikation im Telekommunikationssektor zusammenzuarbeiten und bewährte Praktiken austauschen.

  • Postdienste: Die europäischen Sozialpartner des Postsektors haben am 21. November eine gemeinsame Erklärung zu Beschäftigung und Kompetenzen im Sektor angenommen, um der Entwicklung von neuen Aktivitäten und der Umschulung von Arbeitskräften in rückläufigen klassischen Beschäftigungen Rechnung zu tragen.

  • Friseurhandwerk: Die europäischen Sozialpartner des Friseursektors haben am 22. Oktober eine Entschließung zur Sicherung von Beschäftigung im Friseursektor angenommen. Die Unterzeichner beginnen mit einer alarmierenden Analyse der Beschäftigungsbedingungen in der Branche und fordern die Beibehaltung oder die Aufstellung von Sozial- und Qualitätsstandards in allen Mitgliedstaaten, insbesondere durch europäische Zertifikate der europäischen Sozialpartner, die auf einer Reihe von Berufsausübungskriterien beruhen. Sie fordern die Kommission auf, die Beschäftigung in diesem Sektor zu sichern und die Branche nicht durch die Aufhebung der Regeln für den Marktzugang, die auf Qualitätskriterien beruhen, zu gefährden.


Rechtsprechung

  • Eine Regelung zur Bekämpfung des Missbrauchs bei der Entsendung von Arbeitnehmern wurde bestätigt: Der Gerichtshof hat ein wichtiges Urteil zum Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten bei der Kontrolle des Stroms von entsendeten Arbeitnehmern erlassen (EuGH 3. Dezember 2014, in der Rechtssache C‑315/13, De Clercq). Die Verwaltungsratsmitglieder eines belgischen Unternehmens wurden verfolgt, nachdem bei einer Kontrolle der Aufsichtsdienste polnische Arbeitnehmer angetroffen wurden, die von der polnischen Tochtergesellschaft des Unternehmens angestellt und nach Belgien entsandt worden waren. Sie konnten weder das E 101-Formular vorlegen, noch die nach belgischem Recht vorgesehene Empfangsbestätigung, die nach der vor Entsendung erfolgenden Meldung ausgestellt wird. Diese sieht jedoch vor, dass der Auftraggeber der zuständigen Stelle die Identifizierungsdaten der entsandten Arbeitnehmer übermittelt, die nicht in der Lage sind, die Empfangsbestätigung vorzulegen. Die Missachtung dieser Meldepflicht führte zur strafrechtlichen Verfolgung der Verwaltungsratsmitglieder. Diese machten geltend, dass dies eine unverhältnismäßige Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs darstelle. Der Gerichtshof weist darauf hin, dass diese Meldepflicht zwar eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstelle, jedoch sei dies gerechtfertigt. Er vertritt die Auffassung, dass die “Ziele des Schutzes der entsandten Arbeitnehmer und der Betrugsbekämpfung geeignet sind, […]“die fragliche nationale Regelung „zu rechtfertigen, da sie ein erforderliches Kontrollinstrument darstellt“.


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

  • Mindestlohn: Eine am 27. November verabschiedete Verordnung des Arbeitsministeriums zum Mindestlohn in der Pflegebranche wird am 1. Januar 2015 in Kraft treten (siehe Aktuelle Meldung des Ministeriums).


Frankreich

  • Ein Gesetz zur Wiederankurbelung der Wirtschaft: Auf der Ministertagung am 10. Dezember wurde der Gesetzesentwurf für Wachstum und Beschäftigung angenommen. Durch vielfältige Maßnahmen, die u. a. auch die Beschäftigung betreffen, soll die Wirtschaft wiederangekurbelt werden:  Ausweitung der Ladenöffnung an Sonntagen (von fünf auf zwölf Sonntage pro Jahr bis hin zu ganzjähriger Ladenöffnung in bestimmten Touristenzentren) und eine Reform der Arbeitsgerichte (Gerichte, die sich mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten befassen) (siehe Regierungsmitteilung und Pressemappe, in der das Entwurf vorgestellt wird, auf Französisch).


Italien

  • Abstimmung über den „Jobs Act“: Das Parlament hat das Gesetz zur Arbeitsmarktreform, das sogenannte „Jobs Act“ verabschiedet. Es tritt im Januar in Kraft. Das Gesetz führt eine Reihe von Maßnahmen ein, die Einstellungen durch Anreize an die Arbeitgeber fördern, aber auch den Schutz der Arbeitnehmer einschränken. Ferner soll die Segmentierung des Arbeitsmarkts verringert werden. Um einen genauen Überblick über die durch diese Reform eingeführten Änderungen zu erhalten, sind zunächst die Verordnungen abzuwarten, die die Regierung erlassen darf. Am 12. Dezember haben die italienischen Gewerkschaften mit einem eintägigen Generalstreik ihren Widerstand gegen diese Reform zum Ausdruck gebracht.


Schweden

  • Politische Krise: Bis zum 22. März sind sicherlich nicht mehr viele Reformen im sozialen Bereich zu erwarten. Dann finden vorgezogene Neuwahlen statt, die angesetzt wurden, weil die aktuelle Regierung für ihren Haushaltsentwurf keine Mehrheit fand. Die rechtspopulistischen Schwedendemokraten unterstützten den Etat-Vorschlag der bürgerlichen Opposition, der somit eine Mehrheit fand. Die Regierung der Allianz aus Sozialdemokraten und Grünen befand sich in der Minderheit und ist somit regierungsunfähig. Die Schwedendemokraten kündigten an, dass sie gegen alle Entwürfe stimmen würden, die keine Begrenzung der Einwanderung vorsähen.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Bayer: Die Geschäftsführung des deutschen Chemiekonzerns Bayer und der Europäische Betriebsrat des Unternehmens – das Bayer Europa-Forum – haben am 13. November eine gemeinsame Erklärung über tarifliche Garantien für die vom Börsengang der Kunststoffsparte Material Science (BMS) betroffenen Beschäftigten unterzeichnet. Vereinbart wurde insbesondere der Erhalt der europäischen Standorte und, im Fall von Anpassungen der Beschäftigtenzahlen im künftigen Unternehmen, die Einhaltung der Grundsätze der Achtung sozialer Aspekte, die im Bayer-Konzern ausgehandelt wurden und bis Ende 2020 gelten. In der Erklärung sind auch die Maßnahmen festgelegt, die zur Vermeidung von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen vorgesehen sind. „Damit haben wir Beschäftigungssichernde Maßnahmen für einen Zeitraum von sechs Jahren erreicht, ein bemerkenswertes Ergebnis“, betont Oliver Zühlke (IG BCE), der Vorsitzende des Bayer Europa-Forum.


 



  • Axa: Auf seiner Plenarsitzung am 26. November hat der Europäische Betriebsrat der AXA Gruppe ein Verfahren für die Unterrichtung und Anhörung im Zusammenhang mit dem globalen Digitalisierungsprojekt der Gruppe vorgestellt. Ziel ist es, im Rahmen der Präsidiums- und Plenarsitzungen den digitalen Wandel der Gruppe durch einen ständigen sozialen Dialog zu begleiten. Diese Vorgehensweise wurde bei der Sitzung von der Geschäftsführung befürwortet. Außerdem wird der Betriebsrat Sitzungen in jedem Land mit den nationalen, im EBR vertretenen Mitgliedern und der lokalen Geschäftsführung organisieren, um die Plenarsitzungen vorzubereiten. Mit diesem Verfahren erfolgt die Unterrichtung über den Ablauf des Digitalisierungsprozesses auf Landesebene und gleichzeitig werden die Sachkenntnisse des Europäischen Betriebsrats eingebracht.

  • Pernod Ricard: Die Geschäftsführung der Gruppe Pernod Ricard und die Mitglieder ihres Europäischen Betriebsrats haben am 3. Juli eine Änderung ihrer EBR-Gründungsvereinbarung beschlossen. Der Wortlaut sieht insbesondere Regeln zur Einberufung des engeren Ausschusses im Fall von außergewöhnlichen Umständen vor. Dabei fallen nur die transnationalen Projekte unter die Zuständigkeit des EBR, die Teil eines globalen Umstrukturierungsplans sind und mindestens 100 Beschäftigte in jedem betroffenen Unternehmen der Gruppe betreffen.

  • UniCredit: Der Europäische Betriebsrat der Bankengruppe UniCredit, der am 28. November zu einer Plenarsitzung in Mailand zusammentrat, hat die Geschäftsführung in einer Erklärung aufgefordert, eine gemeinsame Erklärung zu verantwortlichen Verkaufspraktiken auszuarbeiten. Der EBR hat dabei erneut seinen Willen bekräftigt, den sozialen Dialog auf europäischer und nationaler Ebene zu verstärken.


4. Studien und Berichte

  • Arbeitsmarktintegration von behinderten Menschen: Laut einer Eurostat-Studie hatten Menschen mit Behinderungen 2011 weniger Zugang zum Arbeitsmarkt: Während die Beschäftigungsquote bei den 15-64jährigen ohne Behinderung bei 66,9 % lag, betrug sie bei Behinderten deutlich weniger (47,3 %). Deren Beschäftigungsquote war in Ungarn um ein Drittel niedriger (23,7 %), in Irland betrug sie 29,8 %, in Bulgarien 30,7 %, in Rumänien 31,8 %, in der Slowakei 31,9 % sowie in Kroatien 33 %. Im Gegensatz dazu verzeichneten andere Länder Beschäftigungsquoten über 60 %: Schweden (66,2 %), Luxemburg (62,5 %), Finnland (60,8 %) und Österreich (60,3 %). In Frankreich lag die Quote bei 56,2 %.


Das aktuelle Schlagwort
Fitness-Check

Dieser Begriff, der eher an die Sprache in Fitnesscentern erinnert, gehört seit 2010 zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission. Neben den Berichten zur Umsetzung der Richtlinien, die einige Jahre nach deren Inkrafttreten erstellt werden, hat die Kommission auch sogenannte Fitness-Checks eingeführt, um Teile der europäischen Gesetzgebung umfassend zu bewerten. Einer der ersten Bereiche, in dem ein solcher Fitness-Check durchgeführt wurde, waren die Richtlinien, die sich mit dem  Recht auf Unterrichtung und Anhörung befassen. Das Ergebnis der Bewertung, die im Rahmen der sogenannten „intelligenten Regulierung“ stattfindet, d.h. Vorschriften, die zu einer Vereinfachung der Gesetzgebung und zu einer Wirkung mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand führen, wurde in einem Arbeitsdokument von 2013 veröffentlicht. Darin heißt es, dass die Richtlinien zwar für den Zweck angemessen sind, einige Punkte aber überarbeitet werden müssen. Auf dieser Basis hat die Kommission eine „Konsolidierung“ der Texte angekündigt. Weitere Informationen dazu im Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen von Eurofound.

 


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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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