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IR Notes 220 – Ein KI-Gesetz von historischer Tragweite, aber wenig Schutz für Beschäftigte

  IR Notes 220 – 13. Dezember 2023
www.irshare.eu
 
 
 

*** Das gesamte IR Share-Team wünscht Ihnen frohe Festtage zum Jahreswechsel. Nach einer kurzen Winterpause geht es am 10. Januar 2024 weiter mit IR Notes 221. Doch bis dahin müssen Sie nicht ganz auf Informationen verzichten: Die Website von IR Share wird aktualisiert und Sie können uns auch auf LinkedIn folgen.***

 
  Eine Frage an…
Aida Ponce Del Castillo, Senior Researcher am Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI)

Welche Auswirkungen wird das KI-Gesetz auf die Arbeitswelt haben?
Dieser Rechtsrahmen hat keine echte soziale Dimension. Er soll den digitalen Binnenmarkt regeln und die Gründung europäischer Start-ups fördern, damit sie zu wichtigen Akteuren im weltweiten Wettbewerb werden. Für Aspekte aus der Arbeitswelt bleibt da nur wenig Raum. Das Europäische Parlament hat versucht, einige Elemente zum Schutz von Personen und Grundrechten einzuführen, doch der Druck der Mitgliedstaaten war so stark, dass die betreffenden, ohnehin nur wenigen Vorschläge, soweit abgeändert wurden, dass sie nunmehr ein Risiko darstellen. Das Parlament hat beispielsweise gefordert und erreicht, dass KIs, die Emotionen erkennen, verboten werden, u. a. am Arbeitsplatz. Dennoch ist ihr Einsatz aus Sicherheitsgründen zulässig. Sollten solche Ausnahmen in der Endfassung stehen, öffnet dies gefährlichen Entwicklungen Tür und Tor. Wir sind uns nicht einmal sicher, ob der Zusatz des Parlaments, Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer bei Einführung eines KI-Systems im Unternehmen vorzuschreiben, beibehalten worden ist.

Ich kann es nur wiederholen, vorrangig geht es hier nicht darum, die Beziehung zwischen KI und Mensch, vor allem den Beschäftigten, zu regeln. Der Schutz der Beschäftigten wird teilweise im Rahmen der Bestimmungen der Verordnung über Grundrechte-Folgenabschätzungen erzielt sowie durch zwei weitere Mechanismen, die sich auf die Arbeitswelt beziehen: die Risikoeinschätzung in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und die Datenschutzverordnung, wenn ein Arbeitgeber personenbezogene Daten von Arbeitnehmern verarbeitet. Darüber hinaus wird man sich auf die europäische Rahmenvereinbarung zur Digitalisierung aus dem Jahr 2020 stützen, die zwei sehr wichtige Kapitel enthält: eins über KI und die Gewährleistung des Prinzips, dass der Mensch die Kontrolle behält, das andere über die Achtung der Menschenwürde und die Überwachung. Die Sozialpartner waren schneller als der europäische Gesetzgeber. Es muss daher das bereits Existierende angewandt werden und in naher Zukunft eine entsprechende EU-Richtlinie über KI am Arbeitsplatz erarbeitet und verabschiedet werden.


> Siehe auch: Artikel in Social Europe.

 
  Agenda

 


6. Februar 2024
Online

Sitzung des Clubs Europäischer Betriebsräte und Präsentation einer Studie über die Arbeitsweise des EBR bei Michelin durch die Personalleitung
Ansprechpartner: frederic.t@irshare.eu



25.-28. März
Paris

Deutsch-französisches Seminar für Eurobetriebsräte
, ausgerichtet von EWC Academy in Zusammenarbeit mit Ultra Laborans und IR Share, die den 26. März moderieren, bei dem es um die Überarbeitung der EBR-Richtlinie und den Austausch zwischen französischen und deutschen Vertretern über EBR-Praktiken geht.

 
  Über uns

 


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In den Schlagzeilen
Ein KI-Gesetz von historischer Tragweite, aber wenig Schutz für Beschäftigte

Zweieinhalb Jahre nach Vorstellung des Vorschlags für eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz durch die EU-Kommission (s. IR Notes 163) einigten sich die Vertreter der 27 Mitgliedstaaten mit der spanischen EU-Ratspräsidentschaft, EU-Parlament und Kommission am 8. Dezember nun auf einen Text, der vor seiner Veröffentlichung noch von Rat und Parlament förmlich angenommen werden muss (s. Artificial intelligence). Die konsolidierte Fassung wird also erst in einigen Wochen bzw. Monaten vorliegen. „Ein historischer Tag“, verkündete Thierry Breton, der EU-Kommissar für den Binnenmarkt: Die EU ist weltweit die erste Region, die einen Rechtsrahmen für die Nutzung von KI schafft, mit dem Entwurf einer Verordnung, deren Annahme durch das plötzliche Auftauchen der generativen KI ins Wanken geriet. Beibehalten wird der risikobasierte Ansatz, bei dem Hochrisiko-KI-Systeme identifiziert werden, deren Nutzung besonderen Regeln unterliegt, während die gefährlichsten Systeme schlicht und ergreifend verboten werden. Laut Verordnung zählt zu KI „mit hohem Risiko“: KI, die bei Einstellung, Filtern der Bewerbungen, Bewertung der Kandidaten, Zugang zu Schulungsmaßnahmen eingesetzt wird oder auch zur Entscheidungsfindung, wenn es um Beförderung oder Kündigung von Beschäftigungsverhältnissen, zur Aufgabenverteilung oder Überwachung und Bewertung von Leistungen oder Verhalten von Beschäftigten geht. Die Kommission kann diese Liste durch delegierte Rechtsakte ändern. Eine solche Einstufung einer KI führt zu Verpflichtungen sowohl für die Entwickler („Anbieter“) der KI, als auch für die „Nutzer“, die mit der KI arbeiten. Beschäftigte werden eher durch bereits bestehende Gesetze geschützt, wonach Arbeitnehmervertreter bei der Einführung neuer Technologien unterrichtet und angehört werden müssen oder Risikoanalysen zu Gesundheit und Sicherheit sowie bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vorgeschrieben sind. „Der risikobasierte Ansatz bietet einen gewissen Schutz, doch angesichts der Auswirkungen der KI auf Millionen von Beschäftigten brauchen wir eine spezifische Richtlinie zur KI am Arbeitsplatz“, sagt Aida Ponce del Castillo, Senior Researcher am ETUI (s. Eine Frage an …). Die heutige Annahme des Richtlinienvorschlags zu Plattformbeschäftigten durch Parlament, Rat und Kommission (s. Pressemitteilung) spricht auch dafür, die vorgesehenen Schutzmaßnahmen in Bezug auf das Management durch Algorithmen auf sämtliche Erwerbstätige auszuweiten (s. Algorithmic management).


> > > Eilmeldung

Rat und Parlament erzielten am heutigen 13. Dezember eine Einigung über den Vorschlag zu den Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten (s. Pressemitteilung). Außerdem wird die Europäische Kommission am 16. Januar 2024 voraussichtlich ihren Vorschlag für eine Überarbeitung der EBR-Richtlinie vorlegen.


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Gefährdung durch Asbest : Richtlinie 2023/2668 vom 22. November 2023 zur Änderung der Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (s. IR Notes 212) wurde am 30. November im Amtsblatt veröffentlicht. Die Richtlinie muss spätestens bis zum 21. Dezember 2025 umgesetzt werden.


Vorhaben

Netto-Null-Industrie : Der Rat legte am 7. Dezember seinen Standpunkt zur Netto-Null-Industrie-Verordnung fest (allgemeine Ausrichtung), die darauf abzielt, den industriellen Einsatz von Technologieprodukten zur Unterstützung des Übergangs zu Klimaneutralität zu beschleunigen. So soll die europäische Industrie bis 2030 mindestens 40 % des jährlichen Bedarfs an entsprechenden Technologien herstellen, um die Klima- und Energieziele der Union zu verwirklichen (Art. 9a). Da dieses Ziel einen großen Bedarf an Bildungs- und Umschulungsmaßnahmen von Arbeitskräften mit sich bringt, sieht die Verordnung die Einrichtung von „Net-Zero-Industry-Akademien“ vor, „um Programme, Inhalte und Materialien für die Bildung und Ausbildung sowie Zertifikate als Nachweis für deren Nutzung zu entwickeln, erwerbsfähige Menschen aller Altersgruppen, die für wichtige Wertschöpfungsketten im Bereich Netto-Null-Technologien benötigt werden, weiterzubilden und umzuschulen (s. Pressemitteilung).



Arbeitszeit für Busfahrer : Der Rat legte am 4. Dezember seinen Standpunkt (s. Pressemitteilung) zum Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung Nr. 561/2006 fest. Diese hatte die EU-Kommission am 24. Mai 2023 vorgestellt, um die Anforderungen an die Mindestfahrtunterbrechungen und die täglichen Ruhezeiten von Busfahrern zu lockern, die bislang noch denselben Anforderungen unterliegen wie Berufskraftfahrer im Güterverkehr. Während die Arbeitgeber diesen Text begrüßen (s. Pressemitteilung der IRU), wird er von der Europäischen Transportarbeiter-Föderation ETF kritisiert (s. Pressemitteilung).


Aktuelle soziale Themen

Grüne Verhandlungen : Auf der letzten Tagung des Rats „Beschäftigung und Soziales“ am 27. November haben sich die Arbeitsminister über einen Orientierungsvermerk der spanische EU-Ratspräsidentschaft zu grünen Tarifverhandlungen ausgetauscht. Auf der Tagesordnung standen zwei Fragen: 1. Wie können Tarifverhandlungen die Bekämpfung des Klimawandels unterstützen, die ökologische Nachhaltigkeit erhöhen und einen gerechten Übergang zur Klimaneutralität begleiten?  2. Welche Maßnahmen könnten von der Union, den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern selbst – unter Wahrung der Autonomie der Sozialpartner – ergriffen werden, um grüne Tarifverhandlungen zu fördern?  Folgende Inhalte könnten Gegenstand der grünen Tarifverhandlungen sein: „Unterrichtung und Konsultation der Arbeitnehmer durch die Ernennung von Beauftragen für den grünen Wandel oder ihre Mitarbeit in Fachausschüssen“, wie auch „Umweltschulungen für die Tarifparteien“ (s. Mitteilung).



Demokratie am Arbeitsplatz : Auf der Tagung des Rats „Beschäftigung und Soziales“ vom 27. November haben die Arbeitsminister erstmalig die Schlussfolgerungen zu mehr Demokratie am Arbeitsplatz auf Betreiben der spanischen EU-Ratspräsidentschaft unter der Leitung von Arbeitsministerin Yolanda Diaz angenommen. Der Text unterstreicht, dass „strategische Entscheidungen von der Einbeziehung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Entscheidungsprozesse des Unternehmens profitieren [können]; das Risiko künftiger Konflikte wird dadurch gemindert“. Er fordert eine „wirksame Durchsetzung des Rechts auf Unterrichtung und Anhörung“, um die Digitalisierung und den Einsatz „von künstlicher Intelligenz und Algorithmen in der Arbeitsorganisation und den Arbeitsbeziehungen“ zu begleiten. In den Schlussfolgerungen werden die Mitgliedstaaten ersucht, „Erfahrungen und bewährte Verfahren zu nationalen und europäischen Mechanismen für die Arbeitnehmerbeteiligung in Verwaltungs-, Führungs- oder Aufsichtsgremien von Unternehmen auszutauschen“. Die EU-Kommission ihrerseits wird ersucht, „Überlegungen anzustellen, ob EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf die Arbeitnehmerbeteiligung in Unternehmen, insbesondere in transnationalen Unternehmen, weiterentwickelt werden müssen und ob diese Entwicklungen relevant sind“, u. a. durch die Überarbeitung der Vorschriften für  europäische Gesellschaften bzw. europäische Genossenschaften sowie grenzüberschreitende Operationen, durch die „die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Beteiligung nicht umgangen oder unterlaufen werden dürfen“.



Psychische Gesundheit : Die EU-Gesundheitsminister haben am 30. November die Schlussfolgerungen zur psychischen Gesundheit gebilligt, in denen die Mitgliedstaaten ersucht werden, „die Prävention psychischer Probleme (einschließlich Prävention von Suizid, selbstverletzendem Verhalten und Depression) in verschiedenen Kontexten, wie […], am Arbeitsplatz […] unter anderem durch eine Kombination aus allgemeinen, selektiven und indizierten Präventionsmaßnahmen und politischen Maßnahmen“ anzugehen. Ebenso wie „die Gewährleistung der wirksamen Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften auf EU- und nationaler Ebene, um Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu garantieren, die psychische Gesundheit zu fördern, psychosozialen Risiken vorzubeugen bzw. diese zu bewältigen und die Ressourcen für die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz [zu] stärken (s. Pressemitteilung).



Überarbeitung der EBR-Richtlinie : Der europäische Arbeitgeberverband BusinessEurope veröffentlichte am 30. November seine Kernaussagen an die EU-Kommission, die voraussichtlich Anfang 2024 eine Initiative zu den Eurobetriebsräten vorlegen wird. Dieses Dokument fasst die wichtigsten Punkte der am selben Tag angenommenen Stellungnahme zusammen, die den Gesichtspunkten entspricht, die im Rahmen der Konsultationen der Sozialpartner eingegangen waren.


Rechtsprechung

Religiöse Neutralität : In einem Rechtsfall, der die Gemeinde Ans in Belgien betrifft, hat der Gerichtshof die Politik religiöser Neutralität in der Verwaltung bestätigt, nach der eine Stadtverwaltung ihrem gesamten Personal das sichtbare Tragen von religiösen Zeichen verbieten darf, unabhängig davon, ob die Mitarbeiter Publikumskontakt haben oder nicht (s. Discrimination on the grounds of religion or belief). Das Urteil greift auch einen kürzlichen Beschluss des Gemeinderats von Anderlecht im Großraum Brüssel auf, der das Tragen von Zeichen, die eine bestimmte Überzeugung erkennen lassen, in allen Funktionen seiner Verwaltung grundsätzlich zulässt – und fügt hinzu, dass „die Entscheidung einer anderen öffentlichen Verwaltung für eine Politik [gerechtfertigt sein kann], die allgemein und undifferenziert das Tragen von sichtbaren Zeichen u. a. weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen, auch bei Publikumskontakt, gestattet, oder ein Verbot des Tragens solcher Zeichen beschränkt auf Situationen, in denen es zu Publikumskontakt kommt“ (EuGH, 28. November 2023 Rs. C-148/22, Commune d’Ans) (s. Pressemitteilung).



  • Europäische Gesellschaft: Der Generalanwalt des Gerichtshofs gab am 7. Dezember seine Schlussanträge in der Rechtssache ab, in der es um die Einsetzung eines besonderen Verhandlungsgremiums im deutschen Konzernbetriebsrat des japanischen Unternehmens Olympus geht. Ziel ist es, eine Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer auszuhandeln – nach der Gründung der Europäischen Gesellschaft, die offensichtlich errichtet wurde, um ein Drittel der Arbeitnehmervertreter von der Mitbestimmung in dieser deutschen Tochtergesellschaft auszuschließen. Der Generalanwalt schlägt dem Gerichtshof vor, die von Olympus vorgenommene Gestaltung als mit den EU-Rechtsvorschriften vereinbar anzusehen, sofern ein Missbrauch nicht nachgewiesen werden kann.


Branchenübergreifender sozialer Dialog

Telearbeit und Recht auf Nichterreichbarkeit : Nach dem Scheitern der Verhandlungen über Telearbeit und das Recht auf Nichterreichbarkeit erklärte der Arbeitgeberverband SGI Europe, „dieses negative Ergebnis muss uns allen eine Lehre sein“ (s. Newsletter vom 1. Dezember). „Wir brauchen jetzt ein echtes Engagement aller Beteiligten – Arbeitgeber, Gewerkschaften und Institutionen – um den sozialen Dialog wieder neu zu beleben“, sagt Valeria Ronzitti, Generalsekretärin des SGI Europe. Der Verband fordert die Kommission auf, „sich an den Kompromissvorschlägen der Sozialpartner zu orientieren“, auf der Grundlage des Vereinbarungsentwurfs, auf den sich die Verhandlungsführer bei ihrem letzten Treffen am 9. November einigen konnten und den der SGI Europe seinen Mitgliedern zur Abstimmung vorlegen wollte.


Sektoraler sozialer Dialog

  • Stahlindustrie : In einer gemeinsamen Erklärung vom 27. November verpflichten sich die europäischen Sozialpartner in der Stahlindustrie, sich für einen Übergang einzusetzen, der die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Stahlsektors sichert  (s. Pressemitteilung von IndustriAll Europe und von Eurofer).


  • Eisenbahnsektor : Die europäischen Sozialpartner des Eisenbahnsektors zogen Bilanz aus der Anwendung ihrer am 5. November 2021 unterzeichneten autonomen Vereinbarung zur Förderung der Beschäftigungsquote von Frauen in der Bahnbranche (s. IR Notes 174). Nach Angaben des Arbeitgeberverbands GEB gilt nun für 91,7 % der Beschäftigten von GEB-Mitgliedern eine umfassende Gleichstellungspolitik, die durch diese Vereinbarung gewährleistet wird (s. Pressemitteilung).

2. Mitgliedstaaten
Österreich

Klimabüro : In diesem Sommer wurde im Österreichischen Gewerkschaftsbund ÖGB ein „Klimabüro“ eingerichtet, um in Zukunft die energie- und klimapolitischen Aktivitäten des ÖGB zu koordinieren und Instrumente zu entwickeln, um die Beschäftigten und Betriebsräte durch den Transformationsprozess zu begleiten (s. Pressemitteilung).


Dänemark

So viel kostet Stress am Arbeitsplatz : Das nationale Forschungszentrum für Arbeitsumgebung veröffentlichte die Ergebnisse einer Umfrage zur Stressgefährdung, an der mehr als 52.000 dänische Beschäftigte teilnahmen. „Anhaltender Stress ist ein gefährlicher Begleiter, den immer mehr Menschen kennen“, heißt es in der Studie, die die jährlich durch Stress anfallenden Kosten auf 16,4 Mrd. Kronen (2,1 Mrd. Euro) und 61,9 Millionen verlorene Arbeitsstunden schätzt – als stünden 37.335 Beschäftigte dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung (s. Mitteilung).


> Siehe auch: Mitteilung des Gewerkschaftsbunds FH, der angesichts der anfallenden Summen aufruft, in die Stressverhütung zu investieren.



Arbeitsbedingungen von Migranten im Bausektor : Die Universität Aalborg veröffentlichte einen Forschungsbericht, den die Gewerkschaft 3F zur Arbeitsumgebung von Wanderarbeitnehmern in der Baubranche in Auftrag gegeben hatte.  Mit mehr als 80 Interviews ist der 350-seitige Bericht eine Referenz für die Forschung in diesem Bereich in Dänemark, aber auch europaweit. Nach Angaben von 3F leben Wanderarbeiter unter „verheerenden Bedingungen. Sie führen systematisch die gefährlichsten, anstrengendsten und schmutzigsten Arbeiten aus. Arbeitsunfälle werden nur selten gemeldet, die Löhne nicht ausgezahlt, und es gibt Berichte über Gewaltandrohungen und Menschenhandel“ (s. Mitteilung).


Spanien

Mehr Frauen in Aufsichtsräten : Der Ministerrat billigte am 5. Dezember den Entwurf eines Organgesetzes zur gleichberechtigten und ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern, mit dem Richtlinie 2022/2381 zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen umgesetzt wird. Derzeit sind 29,3 % der Aufsichtsratsmitglieder und 19,6 % der Führungskräfte Frauen. Nach dem Entwurf müssen mindestens 40 % der Aufsichtsratsmitglieder Frauen sein  (s. Pressemitteilung).


Finnland

Streikrecht : Die Regierung kündigte für Februar 2024 die Annahme eines Gesetzesvorhabens über den „sozialen Frieden“ an, um dem Streikrecht einen Rechtsrahmen zu geben. Nach Einleitung einer öffentlichen Konsultation will die Regierung bis dahin Konsultationen durchführen (s. Mitteilung). Die drei Gewerkschaftsbünde SAK, Akava und STTK bemängeln das Gesetzesvorhaben sowie eine unzureichende Abstimmung mit den Gewerkschaften  (s. Mitteilung).


Frankreich

Drei branchenübergreifende Verhandlungen : Die Regierung hat sich mit einem Strategiepapier„zum neuen Pakt für das Arbeitsleben“ an die Sozialpartner gewandt und fordert sie auf, Verhandlungen zu drei Themen einzuleiten: allgemeines Arbeitszeitkonto, Erwerbstätigkeit von Senioren (um deren Beschäftigungsquote zu erhöhen) und beruflicher Werdegang (zur Anpassung an den ökologischen, digitalen und demografischen Wandel). Bis zum 15. März 2024 sollen branchenübergreifende Vereinbarungen geschlossen werden, so das Arbeitsministerium. Mit dem allgemeinen Arbeitszeitkonto hätte jeder Erwerbstätige während seiner gesamten Berufslaufbahn die Möglichkeit, Urlaubs- oder Ruhezeiten anzusammeln, um sie für seine berufliche Entwicklung und sein Privatleben zu nutzen.



Sorgfaltsplan : Zum ersten Mal wurde ein Unternehmen verurteilt, weil es das französische Gesetz zur Sorgfaltspflicht nicht eingehalten hat, das Konzerne ab einer bestimmten Größe zur Erstellung eines Sorgfaltsplans verpflichtet. In seinem Urteil macht das Pariser Gericht  dem Konzern La Poste u. a. die Auflage, „Verfahren zur Bewertung von Subunternehmern nach genau den Risiken einzurichten, die anhand der Risikokartierung identifiziert worden sind“, um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten ihrer Subunternehmer bei ihrer Liefertätigkeit zu berücksichtigen. Nach Angaben der Gewerkschaft Sud-PTT – die dieses Verfahren eingeleitet hat – handelt es sich bei den Beschäftigten oft um illegale Einwanderer (s. Mitteilung).


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Länderübergreifende Umstrukturierungsmaßnahmen : Das nationale Arbeitsgericht in Madrid erließ am 18. September sein Urteil über die Beschwerde, die vom EBR des Luftfahrtkonzerns IAG gegen die IAG-Unternehmensleitung eingereicht wurde. Anlass war die fehlende Unterrichtung und Anhörung des EBR über das Vorhaben, 2020 aufgrund des konjunkturellen Tiefs im Zusammenhang mit Covid-19 12.000 Beschäftigte von British Airways und 500 Beschäftigte von Aer Lingus zu entlassen. Da der EBR nicht informiert war, wurde er nach Auffassung des Gerichts daran gehindert, von der IAG die erforderlichen Informationen zu erhalten, um die Beschäftigungsmaßnahmen und ihre möglichen Auswirkungen auf alle Beschäftigten des Konzerns zu bewerten. Hingegen sind dem Gericht zufolge die Kriterien für die Einleitung eines Anhörungsverfahrens nach den Bestimmungen der EBR-Vereinbarung nicht erfüllt. Laut Vereinbarung handelt es sich um eine länderübergreifende Angelegenheit, wenn sie mehr als 25 Beschäftigte (in mehr als einem EU-Land) betrifft oder mehr als 50 % der Beschäftigten eines Landes. „Der EBR hat Berufung gegen die Entscheidung eingelegt, damit auch sein Recht auf Anhörung anerkannt wird“, betont Jonathan Hayward, zuständig für internationale Angelegenheiten bei der britischen Gewerkschaft Unite the Union (s. Mitteilung des Europäischen Gewerkschaftsbunds).


Länderübergreifende Verhandlungen

Soziale Verantwortung : Der französische Zulieferer im Bereich Luft- und Raumfahrt Safran (83.000 Beschäftigte) und der internationale Gewerkschaftsbund IndustriAll Global Union unterzeichneten am 4. Dezember eine Neufassung ihrer Rahmenvereinbarung über die soziale Verantwortung. Im Gegensatz zur vorherigen Vereinbarung enthält diese  u. a. einen Artikel zum Klimawandel sowie eine Reihe von Überwachungsindikatoren, von denen einige speziell zur Überwachung der Anwendung dienen, wie etwa der Anteil an Beschäftigten, die Zugang zu Arbeitnehmervertretungen an ihrem Standort oder in ihrer Tochtergesellschaft haben (s. Mitteilung von IndustriAll Global Union und Pressemitteilung von Safran.

 


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