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IR Notes 220 – 13. Dezember 2023
www.irshare.eu
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*** Das gesamte IR Share-Team wünscht Ihnen
frohe Festtage zum Jahreswechsel. Nach einer kurzen Winterpause
geht es am 10. Januar 2024 weiter mit IR Notes 221. Doch bis
dahin müssen Sie nicht ganz auf Informationen verzichten: Die
Website von IR Share wird aktualisiert und Sie können uns auch
auf
LinkedIn folgen.***
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Eine Frage an…
Aida Ponce Del Castillo, Senior Researcher am Europäischen
Gewerkschaftsinstitut (ETUI)
Welche Auswirkungen wird das
KI-Gesetz auf die Arbeitswelt
haben? Dieser Rechtsrahmen hat keine
echte soziale Dimension. Er soll den digitalen Binnenmarkt regeln
und die Gründung europäischer Start-ups fördern, damit sie zu
wichtigen Akteuren im weltweiten Wettbewerb werden. Für Aspekte aus
der Arbeitswelt bleibt da nur wenig Raum. Das Europäische Parlament
hat versucht, einige Elemente zum Schutz von Personen und
Grundrechten einzuführen, doch der Druck der Mitgliedstaaten war so
stark, dass die betreffenden, ohnehin nur wenigen Vorschläge, soweit
abgeändert wurden, dass sie nunmehr ein Risiko darstellen. Das
Parlament hat beispielsweise gefordert und erreicht, dass KIs, die
Emotionen erkennen, verboten werden, u. a. am Arbeitsplatz. Dennoch
ist ihr Einsatz aus Sicherheitsgründen zulässig. Sollten solche
Ausnahmen in der Endfassung stehen, öffnet dies gefährlichen
Entwicklungen Tür und Tor. Wir sind uns nicht einmal sicher, ob der
Zusatz des Parlaments, Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer
bei Einführung eines KI-Systems im Unternehmen vorzuschreiben,
beibehalten worden ist. Ich kann es nur wiederholen, vorrangig geht
es hier nicht darum, die Beziehung zwischen KI und Mensch, vor allem
den Beschäftigten, zu regeln. Der Schutz der Beschäftigten wird
teilweise im Rahmen der Bestimmungen der Verordnung über
Grundrechte-Folgenabschätzungen erzielt sowie durch zwei weitere
Mechanismen, die sich auf die Arbeitswelt beziehen: die
Risikoeinschätzung in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz und die Datenschutzverordnung, wenn ein Arbeitgeber
personenbezogene Daten von Arbeitnehmern verarbeitet. Darüber hinaus
wird man sich auf die europäische Rahmenvereinbarung zur
Digitalisierung aus dem Jahr 2020 stützen, die zwei sehr wichtige
Kapitel enthält: eins über KI und die Gewährleistung des Prinzips,
dass der Mensch die Kontrolle behält, das andere über die Achtung
der Menschenwürde und die Überwachung. Die Sozialpartner waren
schneller als der europäische Gesetzgeber. Es muss daher das bereits
Existierende angewandt werden und in naher Zukunft eine
entsprechende EU-Richtlinie über KI am Arbeitsplatz erarbeitet und
verabschiedet werden.
> Siehe
auch: Artikel in Social Europe.
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Agenda
6. Februar 2024
Online Sitzung des
Clubs Europäischer Betriebsräte und Präsentation einer Studie über die
Arbeitsweise des EBR bei Michelin durch die Personalleitung
Ansprechpartner: frederic.t@irshare.eu
25.-28. März
Paris Deutsch-französisches
Seminar für Eurobetriebsräte, ausgerichtet von EWC Academy in
Zusammenarbeit mit Ultra Laborans und IR Share, die den 26. März
moderieren, bei dem es um die Überarbeitung der EBR-Richtlinie und den
Austausch zwischen französischen und deutschen Vertretern über
EBR-Praktiken geht.
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Über uns
IR Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 260,00 Euro
zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Pascale Turlan
und Frédéric
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Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 – Stammkapital 1.500 Euro –
Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die
Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet –
Château – 89500 Villeneuve-sur-Yonne1. CPPAP Nr.: 0621 Z
93933.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Ein
KI-Gesetz von historischer Tragweite, aber wenig Schutz für Beschäftigte
Zweieinhalb Jahre nach Vorstellung des Vorschlags
für eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche
Intelligenz durch die EU-Kommission (s. IR Notes 163)
einigten sich die Vertreter der 27 Mitgliedstaaten mit der spanischen
EU-Ratspräsidentschaft, EU-Parlament und Kommission am 8. Dezember nun auf einen
Text, der vor seiner Veröffentlichung noch von Rat und Parlament förmlich angenommen
werden muss (s. Artificial intelligence). Die
konsolidierte Fassung wird also erst in einigen Wochen bzw. Monaten vorliegen. „Ein
historischer Tag“, verkündete Thierry Breton, der EU-Kommissar für den Binnenmarkt:
Die EU ist weltweit die erste Region, die einen Rechtsrahmen für die Nutzung von KI
schafft, mit dem Entwurf einer Verordnung, deren Annahme durch das plötzliche
Auftauchen der generativen KI ins Wanken geriet. Beibehalten wird der risikobasierte
Ansatz, bei dem Hochrisiko-KI-Systeme identifiziert werden, deren Nutzung besonderen
Regeln unterliegt, während die gefährlichsten Systeme schlicht und ergreifend
verboten werden. Laut Verordnung zählt zu KI „mit hohem Risiko“: KI, die bei
Einstellung, Filtern der Bewerbungen, Bewertung der Kandidaten, Zugang zu
Schulungsmaßnahmen eingesetzt wird oder auch zur Entscheidungsfindung, wenn es um
Beförderung oder Kündigung von Beschäftigungsverhältnissen, zur Aufgabenverteilung
oder Überwachung und Bewertung von Leistungen oder Verhalten von Beschäftigten geht.
Die Kommission kann diese Liste durch delegierte Rechtsakte ändern. Eine solche
Einstufung einer KI führt zu Verpflichtungen sowohl für die Entwickler („Anbieter“)
der KI, als auch für die „Nutzer“, die mit der KI arbeiten. Beschäftigte werden eher
durch bereits bestehende Gesetze geschützt, wonach Arbeitnehmervertreter bei der
Einführung neuer Technologien unterrichtet und angehört werden müssen oder
Risikoanalysen zu Gesundheit und Sicherheit sowie bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten vorgeschrieben sind. „Der risikobasierte Ansatz bietet einen
gewissen Schutz, doch angesichts der Auswirkungen der KI auf Millionen von
Beschäftigten brauchen wir eine spezifische Richtlinie zur KI am Arbeitsplatz“, sagt
Aida Ponce del Castillo, Senior Researcher am ETUI (s. Eine Frage an …). Die heutige
Annahme des Richtlinienvorschlags zu Plattformbeschäftigten durch Parlament, Rat und
Kommission (s. Pressemitteilung)
spricht auch dafür, die vorgesehenen Schutzmaßnahmen in Bezug auf das Management
durch Algorithmen auf sämtliche Erwerbstätige auszuweiten (s. Algorithmic management).
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> > >
Eilmeldung
Rat und Parlament erzielten am heutigen 13. Dezember eine Einigung über den Vorschlag
zu den Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten (s. Pressemitteilung).
Außerdem wird die Europäische Kommission am 16. Januar 2024 voraussichtlich ihren
Vorschlag für eine Überarbeitung der EBR-Richtlinie vorlegen.
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
Gefährdung durch Asbest : Richtlinie
2023/2668 vom 22. November 2023 zur Änderung der Richtlinie 2009/148/EG über den
Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (s. IR Notes 212)
wurde am 30. November im Amtsblatt veröffentlicht. Die Richtlinie muss spätestens
bis zum 21. Dezember 2025 umgesetzt werden.
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Vorhaben
Netto-Null-Industrie : Der Rat
legte am 7. Dezember seinen Standpunkt zur Netto-Null-Industrie-Verordnung fest (allgemeine
Ausrichtung), die darauf abzielt, den industriellen Einsatz von
Technologieprodukten zur Unterstützung des Übergangs zu Klimaneutralität zu
beschleunigen. So soll die europäische Industrie bis 2030 mindestens 40 % des
jährlichen Bedarfs an entsprechenden Technologien herstellen, um die Klima- und
Energieziele der Union zu verwirklichen (Art. 9a). Da dieses Ziel einen großen
Bedarf an Bildungs- und Umschulungsmaßnahmen von Arbeitskräften mit sich bringt,
sieht die Verordnung die Einrichtung von „Net-Zero-Industry-Akademien“ vor, „um
Programme, Inhalte und Materialien für die Bildung und Ausbildung sowie Zertifikate
als Nachweis für deren Nutzung zu entwickeln, erwerbsfähige Menschen aller
Altersgruppen, die für wichtige Wertschöpfungsketten im Bereich
Netto-Null-Technologien benötigt werden, weiterzubilden und umzuschulen (s. Pressemitteilung).
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Arbeitszeit für Busfahrer : Der
Rat legte am 4. Dezember seinen Standpunkt
(s. Pressemitteilung)
zum Vorschlag
zur Überarbeitung der Verordnung
Nr. 561/2006 fest. Diese hatte die EU-Kommission am 24. Mai 2023
vorgestellt, um die Anforderungen an die Mindestfahrtunterbrechungen und die
täglichen Ruhezeiten von Busfahrern zu lockern, die bislang noch denselben
Anforderungen unterliegen wie Berufskraftfahrer im Güterverkehr. Während die
Arbeitgeber diesen Text begrüßen (s. Pressemitteilung
der IRU), wird er von der Europäischen Transportarbeiter-Föderation ETF kritisiert
(s. Pressemitteilung).
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Aktuelle
soziale Themen
Grüne Verhandlungen : Auf der
letzten Tagung des Rats „Beschäftigung und Soziales“ am 27. November haben sich die
Arbeitsminister über einen Orientierungsvermerk
der spanische EU-Ratspräsidentschaft zu grünen Tarifverhandlungen
ausgetauscht. Auf der Tagesordnung standen zwei Fragen: 1. Wie können
Tarifverhandlungen die Bekämpfung des Klimawandels unterstützen, die ökologische
Nachhaltigkeit erhöhen und einen gerechten Übergang zur Klimaneutralität begleiten?
2. Welche Maßnahmen könnten von der Union, den Mitgliedstaaten und den
Sozialpartnern selbst – unter Wahrung der Autonomie der Sozialpartner – ergriffen
werden, um grüne Tarifverhandlungen zu fördern? Folgende Inhalte könnten Gegenstand
der grünen Tarifverhandlungen sein: „Unterrichtung und Konsultation der Arbeitnehmer
durch die Ernennung von Beauftragen für den grünen Wandel oder ihre Mitarbeit in
Fachausschüssen“, wie auch „Umweltschulungen für die Tarifparteien“ (s. Mitteilung).
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Demokratie am Arbeitsplatz : Auf
der Tagung des Rats „Beschäftigung und Soziales“ vom 27. November haben die
Arbeitsminister erstmalig die Schlussfolgerungen
zu mehr Demokratie am Arbeitsplatz auf Betreiben der spanischen
EU-Ratspräsidentschaft unter der Leitung von Arbeitsministerin Yolanda Diaz
angenommen. Der Text unterstreicht, dass „strategische Entscheidungen von der
Einbeziehung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Entscheidungsprozesse des
Unternehmens profitieren [können]; das Risiko künftiger Konflikte wird dadurch
gemindert“. Er fordert eine „wirksame Durchsetzung des Rechts auf Unterrichtung und
Anhörung“, um die Digitalisierung und den Einsatz „von künstlicher Intelligenz und
Algorithmen in der Arbeitsorganisation und den Arbeitsbeziehungen“ zu begleiten. In
den Schlussfolgerungen werden die Mitgliedstaaten ersucht, „Erfahrungen und bewährte
Verfahren zu nationalen und europäischen Mechanismen für die Arbeitnehmerbeteiligung
in Verwaltungs-, Führungs- oder Aufsichtsgremien von Unternehmen auszutauschen“. Die
EU-Kommission ihrerseits wird ersucht, „Überlegungen anzustellen, ob
EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf die Arbeitnehmerbeteiligung in Unternehmen,
insbesondere in transnationalen Unternehmen, weiterentwickelt werden müssen und ob
diese Entwicklungen relevant sind“, u. a. durch die Überarbeitung der Vorschriften
für europäische Gesellschaften bzw. europäische Genossenschaften sowie
grenzüberschreitende Operationen, durch die „die Rechte der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer auf Beteiligung nicht umgangen oder unterlaufen werden dürfen“.
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Psychische Gesundheit : Die
EU-Gesundheitsminister haben am 30. November die Schlussfolgerungen
zur psychischen Gesundheit gebilligt, in denen die Mitgliedstaaten ersucht
werden, „die Prävention psychischer Probleme (einschließlich Prävention von Suizid,
selbstverletzendem Verhalten und Depression) in verschiedenen Kontexten, wie […], am
Arbeitsplatz […] unter anderem durch eine Kombination aus allgemeinen, selektiven
und indizierten Präventionsmaßnahmen und politischen Maßnahmen“ anzugehen. Ebenso
wie „die Gewährleistung der wirksamen Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften
auf EU- und nationaler Ebene, um Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu
garantieren, die psychische Gesundheit zu fördern, psychosozialen Risiken
vorzubeugen bzw. diese zu bewältigen und die Ressourcen für die psychische
Gesundheit am Arbeitsplatz [zu] stärken (s. Pressemitteilung).
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Überarbeitung der EBR-Richtlinie :
Der europäische Arbeitgeberverband BusinessEurope
veröffentlichte am 30. November seine Kernaussagen
an die EU-Kommission, die voraussichtlich Anfang 2024 eine Initiative zu den
Eurobetriebsräten vorlegen wird. Dieses Dokument fasst die wichtigsten Punkte der am
selben Tag angenommenen Stellungnahme
zusammen, die den Gesichtspunkten entspricht, die im Rahmen der Konsultationen der
Sozialpartner eingegangen waren.
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Rechtsprechung
Religiöse Neutralität : In einem
Rechtsfall, der die Gemeinde Ans in Belgien betrifft, hat der Gerichtshof die
Politik religiöser Neutralität in der Verwaltung bestätigt, nach der eine
Stadtverwaltung ihrem gesamten Personal das sichtbare Tragen von religiösen Zeichen
verbieten darf, unabhängig davon, ob die Mitarbeiter Publikumskontakt haben oder
nicht (s. Discrimination on the grounds of religion
or belief). Das Urteil greift auch einen kürzlichen Beschluss des
Gemeinderats von Anderlecht im Großraum Brüssel auf, der das Tragen von Zeichen, die
eine bestimmte Überzeugung erkennen lassen, in allen Funktionen seiner Verwaltung
grundsätzlich zulässt – und fügt hinzu, dass „die Entscheidung einer anderen
öffentlichen Verwaltung für eine Politik [gerechtfertigt sein kann], die allgemein
und undifferenziert das Tragen von sichtbaren Zeichen u. a. weltanschaulicher oder
religiöser Überzeugungen, auch bei Publikumskontakt, gestattet, oder ein Verbot des
Tragens solcher Zeichen beschränkt auf Situationen, in denen es zu Publikumskontakt
kommt“ (EuGH,
28. November 2023 Rs. C-148/22, Commune d’Ans) (s. Pressemitteilung).
- Europäische Gesellschaft:
Der Generalanwalt des Gerichtshofs gab am 7. Dezember seine
Schlussanträge
in der Rechtssache ab, in der es um die Einsetzung eines besonderen
Verhandlungsgremiums im deutschen Konzernbetriebsrat des japanischen
Unternehmens Olympus geht. Ziel ist es, eine Vereinbarung über die Beteiligung
der Arbeitnehmer auszuhandeln – nach der Gründung der Europäischen Gesellschaft,
die offensichtlich errichtet wurde, um ein Drittel der Arbeitnehmervertreter von
der Mitbestimmung in dieser deutschen Tochtergesellschaft auszuschließen. Der
Generalanwalt schlägt dem Gerichtshof vor, die von Olympus vorgenommene
Gestaltung als mit den EU-Rechtsvorschriften vereinbar anzusehen, sofern ein
Missbrauch nicht nachgewiesen werden kann.
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Branchenübergreifender sozialer Dialog
Telearbeit und Recht auf Nichterreichbarkeit :
Nach dem Scheitern der Verhandlungen über
Telearbeit und das Recht auf Nichterreichbarkeit erklärte der Arbeitgeberverband SGI
Europe, „dieses negative Ergebnis muss uns allen eine Lehre sein“ (s. Newsletter
vom 1. Dezember). „Wir brauchen jetzt ein echtes Engagement aller
Beteiligten – Arbeitgeber, Gewerkschaften und Institutionen – um den sozialen Dialog
wieder neu zu beleben“, sagt Valeria Ronzitti, Generalsekretärin des SGI Europe. Der
Verband fordert die Kommission auf, „sich an den Kompromissvorschlägen der
Sozialpartner zu orientieren“, auf der Grundlage des Vereinbarungsentwurfs, auf den sich die Verhandlungsführer
bei ihrem letzten Treffen am 9. November einigen konnten und den der SGI Europe
seinen Mitgliedern zur Abstimmung vorlegen wollte.
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Sektoraler
sozialer Dialog
- Stahlindustrie : In einer
gemeinsamen Erklärung vom
27. November verpflichten sich die europäischen Sozialpartner in der
Stahlindustrie, sich für einen Übergang einzusetzen, der die
Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Stahlsektors sichert (s. Pressemitteilung
von IndustriAll
Europe und von Eurofer).
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- Eisenbahnsektor : Die
europäischen Sozialpartner des Eisenbahnsektors zogen Bilanz aus der Anwendung
ihrer am 5. November 2021 unterzeichneten autonomen Vereinbarung zur Förderung
der Beschäftigungsquote von Frauen in der Bahnbranche (s. IR Notes 174).
Nach Angaben des Arbeitgeberverbands GEB gilt nun für 91,7 % der Beschäftigten
von GEB-Mitgliedern eine umfassende Gleichstellungspolitik, die durch diese
Vereinbarung gewährleistet wird (s. Pressemitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Österreich
Klimabüro : In diesem Sommer
wurde im Österreichischen Gewerkschaftsbund ÖGB ein „Klimabüro“ eingerichtet, um in Zukunft
die energie- und klimapolitischen Aktivitäten des ÖGB zu koordinieren und
Instrumente zu entwickeln, um die Beschäftigten und Betriebsräte durch den
Transformationsprozess zu begleiten (s. Pressemitteilung).
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Dänemark
So viel kostet Stress am Arbeitsplatz :
Das nationale Forschungszentrum für Arbeitsumgebung
veröffentlichte die Ergebnisse einer Umfrage zur Stressgefährdung, an der mehr als
52.000 dänische Beschäftigte teilnahmen. „Anhaltender Stress ist ein gefährlicher
Begleiter, den immer mehr Menschen kennen“, heißt es in der Studie, die die jährlich
durch Stress anfallenden Kosten auf 16,4 Mrd. Kronen (2,1 Mrd. Euro) und 61,9
Millionen verlorene Arbeitsstunden schätzt – als stünden 37.335 Beschäftigte dem
Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung (s. Mitteilung).
> Siehe
auch: Mitteilung des Gewerkschaftsbunds FH, der
angesichts der anfallenden Summen aufruft, in die Stressverhütung zu investieren.
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Arbeitsbedingungen von Migranten im Bausektor :
Die Universität Aalborg veröffentlichte einen Forschungsbericht,
den die Gewerkschaft 3F zur Arbeitsumgebung von Wanderarbeitnehmern in der
Baubranche in Auftrag gegeben hatte. Mit mehr als 80 Interviews ist der 350-seitige
Bericht eine Referenz für die Forschung in diesem Bereich in Dänemark, aber auch
europaweit. Nach Angaben von 3F leben Wanderarbeiter unter „verheerenden
Bedingungen. Sie führen systematisch die gefährlichsten, anstrengendsten und
schmutzigsten Arbeiten aus. Arbeitsunfälle werden nur selten gemeldet, die Löhne
nicht ausgezahlt, und es gibt Berichte über Gewaltandrohungen und Menschenhandel“
(s. Mitteilung).
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Spanien
Mehr Frauen in Aufsichtsräten :
Der Ministerrat billigte am 5. Dezember den Entwurf eines
Organgesetzes zur gleichberechtigten und ausgewogenen Vertretung von Frauen und
Männern, mit dem Richtlinie 2022/2381 zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und
Männern in den Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen umgesetzt wird. Derzeit
sind 29,3 % der Aufsichtsratsmitglieder und 19,6 % der Führungskräfte Frauen. Nach
dem Entwurf müssen mindestens 40 % der Aufsichtsratsmitglieder Frauen sein (s. Pressemitteilung).
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Finnland
Streikrecht : Die Regierung
kündigte für Februar 2024 die Annahme eines Gesetzesvorhabens über den „sozialen
Frieden“ an, um dem Streikrecht einen Rechtsrahmen zu geben. Nach Einleitung einer
öffentlichen Konsultation will die Regierung bis dahin Konsultationen durchführen
(s. Mitteilung).
Die drei Gewerkschaftsbünde SAK, Akava und STTK bemängeln das Gesetzesvorhaben sowie
eine unzureichende Abstimmung mit den Gewerkschaften (s. Mitteilung).
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Frankreich
Drei branchenübergreifende Verhandlungen :
Die Regierung hat sich mit einem Strategiepapier„zum neuen Pakt
für das Arbeitsleben“ an die Sozialpartner gewandt und fordert sie auf,
Verhandlungen zu drei Themen einzuleiten: allgemeines Arbeitszeitkonto,
Erwerbstätigkeit von Senioren (um deren Beschäftigungsquote zu erhöhen) und
beruflicher Werdegang (zur Anpassung an den ökologischen, digitalen und
demografischen Wandel). Bis zum 15. März 2024 sollen branchenübergreifende
Vereinbarungen geschlossen werden, so das Arbeitsministerium. Mit dem allgemeinen
Arbeitszeitkonto hätte jeder Erwerbstätige während seiner gesamten Berufslaufbahn
die Möglichkeit, Urlaubs- oder Ruhezeiten anzusammeln, um sie für seine berufliche
Entwicklung und sein Privatleben zu nutzen.
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Sorgfaltsplan : Zum ersten Mal
wurde ein Unternehmen verurteilt, weil es das französische Gesetz zur
Sorgfaltspflicht nicht eingehalten hat, das Konzerne ab einer bestimmten Größe zur
Erstellung eines Sorgfaltsplans verpflichtet. In seinem Urteil macht das Pariser
Gericht dem Konzern La Poste u. a. die Auflage, „Verfahren zur Bewertung von
Subunternehmern nach genau den Risiken einzurichten, die anhand der Risikokartierung
identifiziert worden sind“, um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten ihrer
Subunternehmer bei ihrer Liefertätigkeit zu berücksichtigen. Nach Angaben der
Gewerkschaft Sud-PTT – die dieses Verfahren eingeleitet hat – handelt es sich bei
den Beschäftigten oft um illegale Einwanderer (s. Mitteilung).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Länderübergreifende Umstrukturierungsmaßnahmen :
Das nationale Arbeitsgericht in Madrid erließ am 18. September
sein Urteil über die
Beschwerde, die vom EBR des Luftfahrtkonzerns IAG gegen die IAG-Unternehmensleitung
eingereicht wurde. Anlass war die fehlende Unterrichtung und Anhörung des EBR über
das Vorhaben, 2020 aufgrund des konjunkturellen Tiefs im Zusammenhang mit Covid-19
12.000 Beschäftigte von British Airways und 500 Beschäftigte von Aer Lingus zu
entlassen. Da der EBR nicht informiert war, wurde er nach Auffassung des Gerichts
daran gehindert, von der IAG die erforderlichen Informationen zu erhalten, um die
Beschäftigungsmaßnahmen und ihre möglichen Auswirkungen auf alle Beschäftigten des
Konzerns zu bewerten. Hingegen sind dem Gericht zufolge die Kriterien für die
Einleitung eines Anhörungsverfahrens nach den Bestimmungen der EBR-Vereinbarung
nicht erfüllt. Laut Vereinbarung handelt es sich um eine länderübergreifende
Angelegenheit, wenn sie mehr als 25 Beschäftigte (in mehr als einem EU-Land)
betrifft oder mehr als 50 % der Beschäftigten eines Landes. „Der EBR hat Berufung
gegen die Entscheidung eingelegt, damit auch sein Recht auf Anhörung anerkannt
wird“, betont Jonathan Hayward, zuständig für internationale Angelegenheiten bei der
britischen Gewerkschaft Unite the Union (s. Mitteilung des Europäischen
Gewerkschaftsbunds).
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Länderübergreifende Verhandlungen
Soziale Verantwortung : Der
französische Zulieferer im Bereich Luft- und Raumfahrt Safran (83.000 Beschäftigte) und
der internationale Gewerkschaftsbund IndustriAll Global Union unterzeichneten am 4.
Dezember eine Neufassung ihrer Rahmenvereinbarung über die
soziale Verantwortung. Im Gegensatz zur vorherigen Vereinbarung
enthält diese u. a. einen Artikel zum Klimawandel sowie eine Reihe von
Überwachungsindikatoren, von denen einige speziell zur Überwachung der Anwendung
dienen, wie etwa der Anteil an Beschäftigten, die Zugang zu Arbeitnehmervertretungen
an ihrem Standort oder in ihrer Tochtergesellschaft haben (s. Mitteilung von IndustriAll
Global Union und Pressemitteilung von Safran.
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