IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 223 – Hochkarätige Besetzung zur Wiederbelebung des europäischen sozialen Dialogs

  IR Notes 223 – 7 Februar 2024
www.irshare.eu
 
 
  Nachruf
Pascale Turlan-Milovanovich

Am letzten Januarmorgen hat IR Notes seine stellvertretende Chefredakteurin verloren. Pascale Turlan arbeitete in den letzten drei Jahren mit großem Engagement daran, die Qualität des Newsletters zu verbessern, Websites auf Fortschritte des sozialen Europas in den Mitgliedstaaten im Auge zu behalten und „schwache Signale“ aufzuspüren, jene Informationen, die auf den ersten Blick nicht unbedingt relevant erscheinen, aber auf Entwicklungen oder künftige Themen für den sozialen Dialog hindeuten. Sie lektorierte alle Artikel und sorgte dafür, dass sie prägnant und für jeden verständlich waren.
Für dieses Jahr hatten wir die Überarbeitung der IR Share-Website geplant und wollten über ein neues Vertriebsmodell für IR Notes nachdenken. Für die neue Website hatte sie Anfang des Jahres eine kurze Biografie vorbereitet, die so auch auf der künftigen Website zu lesen sein wird: „Pascale, ausgebildete Juristin, arbeitete mehrere Jahre als Beraterin in einer großen Anwaltskanzlei für Sozialrecht in Paris. Danach widmete sie sich ihren beiden Kindern, die in der Schule große Schwierigkeiten hatten. Mit Frédérics Unterstützung hat Pascale sie schließlich 10 Jahre lang zu Hause unterrichtet. Gleichzeitig beteiligte sie sich am Aufbau von IR Share. Diese Jahre waren sehr bereichernd und auch sehr fordernd. Iris und Hugo haben ihr Abitur bestanden und ihr Studium mit Bravour abgeschlossen! Seit 2021 ist Pascale Journalistin und arbeitet offiziell bei IR Share mit. Sie beteiligt sich an der Redaktion von IR Notes, an den Studien für Eurofound sowie den Projekten zur Weiterentwicklung von IR Share.“ Auf diese Weise hat sie einen kleinen Stein zum Aufbau eines sozialen Europas gelegt, denn sie war der festen Überzeugung, dass es ohne soziale Gerechtigkeit keinen dauerhaften Frieden geben kann. Sie rückte Themen in den Vordergrund, bei denen es um frauenfreundlichere Arbeitsplätze ging, und brachte ihre ganze juristische Gründlichkeit mit ein. Wir werden uns bemühen, ihrem hohen Anspruch weiterhin gerecht zu werden, damit sie von dort, wo sie jetzt ist, zufrieden auf unsere Arbeit blicken kann. Erlauben Sie mir noch eine persönliche Bemerkung: Ich bin unendlich traurig, die weiteren Entwicklungen und – wie ich hoffe – Erfolge von IR Notes und IR Share, die Früchte unserer gemeinsamen Arbeit, nicht mehr mit ihr teilen zu können.


Frédéric Turlan, Direktor von IR Share


> Für alle, die sie gekannt haben und Anliegen unterstützen möchten, die ihr am Herzen lagen, haben wir einen Online-Fonds eingerichtet.

 
  Agenda

 


8. März
Brüssel

Konferenz der belgischen EU-Ratspräsidentschaft zum „Wohlergehen von Seeleuten“.


11.-12. März
Brüssel
Rat Beschäftigung und Sozialpolitik


20. März
Brüssel
Dreigliedriger Sozialgipfel


25.-28. März
Paris

Deutsch-französisches Seminar für Eurobetriebsräte
, ausgerichtet von EWC Academy in Zusammenarbeit mit Ultra Laborans und IR Share, die den 26. März moderieren, bei dem es um die Überarbeitung der EBR-Richtlinie und den Austausch zwischen französischen und deutschen Vertretern über EBR-Praktiken geht.

 
  Über uns

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 260,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Pascale Turlan und Frédéric Turlan.
Erfahren Sie mehr über das 
IR Share-Team auf unserer Website.


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+33 (0)6 81 41 53 95


Impressum. Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy – Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 –  Stammkapital 1.500 Euro – Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet – Château – 89500 Villeneuve-sur-Yonne1. CPPAP Nr.: 0621 Z 93933.

 
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  Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen

Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.

 

IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Hochkarätige Besetzung zur Wiederbelebung des europäischen sozialen Dialogs

Im Dezember 2023 scheiterten die europäischen Verhandlungen zur Telearbeit und zum Recht auf Nichterreichbarkeit, die zur Verabschiedung einer für alle Mitgliedstaaten verbindlichen Richtlinie führen sollten (s. IR Notes 219). Am 31. Januar ist es der EU-Kommission, der belgischen EU-Ratspräsidentschaft und den europäischen Sozialpartnern gelungen, auf dem im Schloss von Val Duchesse bei Brüssel abgehaltenen Gipfel (s. Val Duchesse) dem europäischen sozialen Dialog eine neue Perspektive zu geben. Bei dieser Gelegenheit nahmen sie eine trilaterale Erklärung für einen lebendigen sozialen Dialog auf EU-Ebene an, die mit einem Zitat von Jacques Delors beginnt:  „Damit die Europäische Union funktioniert, braucht sie den Wettbewerb, der anspornt, die Solidarität, die eint, und die Zusammenarbeit, die stärkt.“ (s. European Social Dialogue). Die Erklärung ist „eine erneute Verpflichtung zur Stärkung des europäischen sozialen Dialogs“ und enthält mehrere Verpflichtungen. Eine bezieht sich auf die wirtschaftlichen Herausforderungen der EU und zielt darauf ab, mit einem „Aktionsplan“, der bis zum Frühjahr 2024 erstellt werden soll, den Arbeits- und Fachkräftemangel zu beheben, indem „über den sozialen Dialog und Tarifverhandlungen mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt gebracht, die Arbeitsbedingungen verbessert, die Anerkennung von Qualifikationen erleichtert und Arbeitnehmer aus dem Ausland integriert“ werden sollen. Die weiteren Verpflichtungen versuchen, die Wunden zu heilen, die durch die Krise um den Fall EGÖD ausgelöst wurde (s. IR Notes 129): Damals hatte es die Kommission abgelehnt, dem Rat eine europäische Branchenvereinbarung zur Umwandlung in eine Richtlinie zur Annahme vorzulegen (s. EPSU case). Die Prüfung europäischer Vereinbarungen auf ihre Zweckmäßigkeit wird der Kommission im Namen ihres Initiativrechts im AEU-Vertrag zugestanden. Dies wurde vom Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt, was die Spannungen zwischen der Kommission den und Sozialpartnern noch verstärkte. In der trilateralen Erklärung heißt es: „Durch die Rolle, die der AEU-Vertrag den Sozialpartnern zuweist, unterscheidet sich der soziale Dialog von anderen Konsultationsformen, wie etwa dem Dialog mit der Zivilgesellschaft.“ Konkret hat die Kommission beschlossen, „einen Sonderbeauftragen für den europäischen sozialen Dialog“ zu ernennen, der „die Umsetzung der Mitteilung der Kommission über die Stärkung des sozialen Dialogs in der EU unterstützt und koordiniert“ (s. IR Notes 201). Dabei will man sich auch auf das im Nahles’ Bericht empfohlene „Netz von Koordinatoren für den sozialen Dialog der Kommission“ stützen (s. IR Notes 157). Ein Mechanismus wird für die Fälle eingeführt, „in denen die Sozialpartner gemeinsam feststellen, dass der soziale Dialog nicht auf angemessene Weise auf EU-Ebene respektiert und gefördert wird“. Stellen die Sozialpartner ferner „gemeinsam Anliegen auf nationaler Ebene fest, wird der Sonderbeauftragte die gemeinsamen Anliegen an die europäischen Institutionen weiterleiten“. Er wird sich an der Umsetzung der Verpflichtungen zur Unterstützung und Förderung des sozialen Dialogs beteiligen, einschließlich in der vierteiligen Erklärung „Ein neuer Start für den sozialen Dialog“ (s. IR Notes 58). Schließlich werden die Unterzeichner in einer Reihe von Dreier- und Zweiertreffen einen Prozess einleiten, um „neue Vorschläge zur Stärkung des europäischen sozialen Dialogs aufzuzeigen“, um bis Anfang 2025 einen „Pakt für den europäischen sozialen Dialog“ anzunehmen. Darin wird es um die finanziellen Aspekte gehen – ein Konfliktpunkt, seitdem die Kommission die direkte Finanzierung der europäischen Sozialpartner kappen will und sie auffordert, Anträge zur Finanzierung von Projekten im Rahmen von EU-Fonds zu stellen. Die Treffen sollten auch zu einem „vereinbarten zweiseitigen Ansatz für Verhandlungsprozesse und zur Umsetzung und Förderung europäischer autonomer Vereinbarungen sowie von Vereinbarungen führen, die durch eine EU-Richtlinie oder einen Beschluss des Rats umgesetzt werden“, damit der Fall EGÖD endlich der Vergangenheit angehört. Es bleibt abzuwarten, ob die Akteure endlich die ihnen vom AEV-Vertrag eingeräumten Befugnisse nutzen und als Mitgesetzgeber in beschäftigungsrelevanten Fragen auftreten werden, um Standards schaffen, auch ohne angedrohte legislative Initiativen durch die Kommission.


> Die Reaktion der Sozialpartner: Der Europäische Gewerkschaftsbund begrüßt diese Erklärung, die „Maßnahmen enthält, um die Blockade des europäischen sozialen Dialogs zu beenden“, die durch das Scheitern der Verhandlungen zur Telearbeit provoziert worden war (s. Pressemitteilung). BusinessEurope weist darauf hin, dass sich „der bilaterale autonome soziale Dialog nur weiterentwickeln kann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den erforderlichen Raum verfügen, sich miteinander auszutauschen“ (s. Mitteilung), d. h. ohne drohende legislative Initiativen seitens der Kommission.  CEEMET, der die Arbeitgeber der Metall- und Elektroindustrie vertritt, äußert sich „sehr zufrieden über die Ergebnisse des Gipfeltreffens von Val Duchesse“ (s. Mitteilung).


> Weitere Informationen: Notiz von Notre Europe – Jacques Delors Institut – Social Europe: social dialogue at the heart of the debate, Januar 2024.


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Arbeitsbedingungen beim Personen-transport : Rat und Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments konnten am 29. Januar eine vorläufige Einigung zum Vorschlag für eine Überarbeitung der Verordnung 561/2006 über Lenk- und Ruhezeiten im Personengelegenheitsverkehr erzielen. Dieser Text sieht Ausnahmeregelungen für Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Fahrer im Personengelegenheitsverkehr vor, z. B. für Fahrer von Reisebussen (s. Pressemitteilung des Rats). Fachliche Arbeiten werden fortgesetzt, damit Rat und Parlament den Text endgültig annehmen können.



  • Sorgfaltspflicht: Nach der im Trilog erzielten Einigung haben die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und Rats den Richtlinienentwurf zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht fertiggestellt. Anhand dieses Dokuments sollte es nun möglich sein, am 13. Februar im Rechtsausschuss des Parlaments eine konsolidierte Fassung vorzulegen, die im April im Plenum angenommen werden kann.  Sobald die neue Richtlinie vom Rat angenommen worden ist, kann sie veröffentlicht werden.


Aktuelle soziale Themen

Überarbeitung der EBR-Richtlinie : Die Reaktionen der Gewerkschaften auf die am 24. Januar vorgestellte Überarbeitung der EBR-Richtlinie (s. IR Notes 222) fielen sehr positiv aus. IndustriAll Europe kündigte an, im Laufe des Legislativverfahrens weiterhin für die Verbesserung des Textes zu kämpfen. So fordert IndustriAll Europe u. a. die Möglichkeit, die Entscheidung des Arbeitgebers gerichtlich aussetzen zu lassen, wenn der EBR nicht ordnungsgemäß angehört worden ist. Weitere Forderungen sind ein „einfacher und schneller Zugang zur Justiz für die EBR in jedem Mitgliedstaat, Zugriff auf einen Experten nicht nur im besonderen Verhandlungsgremium, sondern auch in den im Anschluss eingerichteten Eurobetriebsräten sowie die Ausdehnung der Zuständigkeit des EBR auf Vorhaben, die in einem Land geplant sind und ein anderes Land betreffen“ (s. Pressemitteilung), wie es die Richtlinie zur Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft ausdrücklich vorsieht. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EBG) verlangt weiterhin „ausreichend harte Sanktionen, die Unternehmen davon abschrecken, die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte zu verletzen“. Ferner pocht er darauf, die Richtlinie „auf Franchise-Unternehmen auszudehnen, um zu gewährleisten, dass EBRs auch für Unternehmen wie McDonalds zuständig sind, und auf die Garantie, dass zumindest ein EBR-Berater ein Gewerkschaftsvertreter ist“ (s. Pressemitteilung des EGB und von EPSU). Die Arbeitgeberseite dagegen ist nicht bereit nachzugeben, und BusinessEurope wird weiterhin auf folgenden Punkten beharren: 1. Der Verband lehnt es ab, dass die künftige Richtlinie für Vereinbarungen gilt, die vor 1996 oder zwischen 2009 und 2011 geschlossen wurden, weil er befürchtet, dass dies „vielen gut funktionierenden EBR schadet“ und fordert, „die Verfahren für die Verlängerung dieser Vereinbarungen, die für beide Seiten vorteilhafte Anpassungen ermöglichen“ zu respektieren. 2. Er ist gegen die Ausdehnung des Begriffs „länderübergreifender Charakter“ auf Fälle, in denen ein einzelner Mitgliedstaat von einem Projekt betroffen ist. 3. Hinsichtlich der Vertraulichkeit von Informationen lehnt er es ab, dass Mitgliedstaaten vorab eine behördliche oder gerichtliche Genehmigung verlangen können, die Unternehmen berechtigt, Informationen nicht offenzulegen, da dies „die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigen und ihre Entscheidungsfindung verzögern würde (s. Pressemitteilung). Die Chemie-Arbeitgeber ECEG bestehen darauf, dass die Überarbeitung „zumindest den aktuellen Status der existierenden Eurobetriebsräte wahren muss, und Arbeitgeber sich auf ihr Fortbestehen verlassen können müssen – so wie es ursprünglich in der Richtlinie vorgesehen war“ (s. Pressemitteilung).  Einige nationale Arbeitgeberverbände sind ebenfalls alarmiert. Der deutsche Spitzenverband BDA nimmt wie folgt Stellung: „Die nun vorgelegte Revision ist überflüssig, respektiert bestehende Gremien nicht ausreichend und wird nur Unruhe in die Betriebe tragen.“ Und weiter: „Ein Umbau des Europäischen Betriebsrats hin zu einem Mitbestimmungsgremium nach deutschem Vorbild geht an den Realitäten multinationaler Konzerne vorbei und würde europaweit nicht akzeptiert“ (s. Mitteilung).


> Siehe auch: Europäisches Parlament, Briefing, Revision of Directive 2009/38/EC on European works councils



Psychosoziale Risiken : Auf einer am 30. und 31. Januar von der belgischen EU-Ratspräsidentschaft organisierten hochrangigen Konferenz über psychische Gesundheit am Arbeitsplatz befassten sich die Redner mit der Rolle der Regulierung und insbesondere mit der Rolle, die eine künftige europäische Richtlinie speziell für psychosoziale Risiken spielen könnte. Aus Gesprächen ging hervor, dass spezifische Gesetze mit organisatorischen Maßnahmen zur Bekämpfung von arbeitsbedingtem Stress eine größere Wirkung auf den Schutz der psychischen Gesundheit der Beschäftigten haben. Die Europäische Kommission kündigte an, dass sie in Kürze eine Peer Review  der bestehenden nationalen Rechtsvorschriften durchführen wird, um „auf dieser Grundlage einen gestärkten europäischen Rechtsrahmen zu schaffen, der gleiche Wettbewerbsbedingungen in der gesamten Europäischen Union gewährleistet“. Der belgische Vorsitz wird die verschiedenen Mitgliedstaaten in Brüssel empfangen, um an diesem Thema zu arbeiten (s. Schlussfolgerungen der Konferenz).



Asbest : In einem Schreiben vom 25. Januar fordern der Europäische Gewerkschaftsbund sowie die europäischen Gewerkschaftsverbände IndustriAll Europe, EFBH, EGÖD und CSEE-ETUCE die Europäische Kommission auf, ihr Versprechen zu halten und einen Vorschlag für eine Richtlinie über Feststellung, Registrierung und Überwachung von Asbest im Bausektor vorzulegen, um die Sicherheit der Beschäftigten, insbesondere im Hinblick auf die künftige erforderliche Renovierungswelle, zu erhöhen. Der Vorschlag sollte im Juni 2023 im Kollegium der Kommissare erörtert werden, seither ist er aber von der Tagesordnung der Kommission verschwunden (s. Pressemitteilung des EGB).



  • Rahmen für Praktika : Am 29. Januar richtete der Europäische Gewerkschaftsbund ein Schreiben an die Europäische Kommission. Darin äußerte er sich besorgt über die Verzögerung der Vorlage einer Initiative zur Regelung von Praktika, insbesondere soll dafür gesorgt werden, dass sie bezahlt werden. Die Kommission gab am 6. Februar vor dem Europäischen Parlament eine Erklärung zu diesem Thema ab.

Rechtsprechung

Dauerhafte Berufsunfähigkeit : Der Gerichtshof hat in einer spanischen Rechtssache ein Urteil gefällt, bei der es um einen Fahrer für die Abfuhr von Hausmüll geht, der einen Arbeitsunfall erlitt (EuGH, 18. Januar 2024, Ca Na Negreta SA). Da er seine Tätigkeit nicht mehr ausführen konnte, wurde ihm von seinem Arbeitgeber eine Stelle als Fahrer im Bereich mobile Sammelstellen zugewiesen, die körperlich weniger anstrengend, mit reduzierten Fahrzeiten verbunden und mit seinen körperlichen Einschränkungen vereinbar war. Gleichzeitig hatte das nationale Institut für soziale Sicherheit die Anerkennung einer dauerhaften Berufsunfähigkeit abgelehnt. Nachdem der Arbeitnehmer gegen diese Entscheidung Klage erhoben hatte, wurde die dauerhafte Berufsunfähigkeit schließlich anerkannt. Der Arbeitgeber beendete den Arbeitsvertrag nach spanischem Recht, denn die Feststellung der dauerhaften vollständigen Unfähigkeit, den gewöhnlichen Beruf auszuüben, ermöglicht automatisch eine Beendigung des Arbeitsvertrags, ohne dass Formalitäten einzuhalten wären und ohne dass die Kündigung eine vorherige Verpflichtung in Bezug auf „angemessene Vorkehrungen“ erfüllen muss, im Gegensatz zu Richtlinie 2000/78. Der EuGH hat daher entschieden, dass die spanische Gesetzgebung nicht mit dem EU-Recht im Einklang ist. Vor einer Kündigung ist der Arbeitgeber verpflichtet, „zuvor angemessene Vorkehrungen zu treffen oder beizubehalten, um eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu ermöglichen, oder gegebenenfalls nachzuweisen, dass solche Vorkehrungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würden”.


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Gemeinsam gegen Rechtsextremismus : Angesichts des Aufstiegs der rechtsextremen Partei AfD haben die Sozialpartner eine gemeinsame Botschaft veröffentlicht und daran erinnert, dass sie „einen entscheidenden Beitrag‟ dazu geleistet haben, Deutschland „nach dem Grauen der nationalsozialistischen Herrschaft wieder aufzubauen und ein Gesellschafts- und Wirtschaftsmodell zu entwickeln, das einen fairen und sozialen Ausgleich ermöglicht‟. Sie haben „nie unterschieden, welcher Herkunft oder Staatsangehörigkeit die Beschäftigten sind. Das konnte die Demokratie und den Wohlstand in unserem Land über Jahrzehnte sichern helfen. Die deutsche Wirtschaft und die deutschen Gewerkschaften und Betriebsräte wissen, welche enorme Bedeutung der soziale Frieden für Deutschland hat.“ Eine klare Absage erteilen die Sozialpartner „den aktuellen Remigrationsplänen der Rechtsextremisten‟ und unterstreichen, dass „unsere Betriebe ein Spiegel der Gesellschaft sind. Die Menschen, die bei uns mit uns arbeiten, sind unsere Kolleginnen und Kollegen, unsere Nachbarn und Freunde.“ (s. Gemeinsame Erklärung von DGB und BDA).


Belgien

  • Bezahlter Urlaub : Seit dem 1. Januar kann ein Beschäftigter, der während seines Jahresurlaubs krank wird, diese Urlaubstage später nehmen (s. Mitteilungen von CSC und FGTB). Er muss seinem Arbeitgeber unverzüglich seine Anschrift mitteilen, wenn sie von seinem Wohnsitz abweicht, ein ärztliches Attest innerhalb der im Unternehmen geltenden Frist vorlegen und den Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen, dass er seine nicht genommenen Urlaubstage nach seiner Abwesenheit in Anspruch nehmen möchte (s. Mitteilung des Arbeitsministeriums).

Spanien

  • Status der Zusteller : Zum zweiten Mal hat Amazon einen von der Sozialversicherung angestrengten Prozess verloren. Laut dem Urteil müssen 3.688 Zusteller als Arbeitnehmer eingestuft werden, die in dem multinationalen Unternehmen bislang als Selbstständige geführt wurden. Der Konzern wird in Berufung gehen (s. Mitteilung von UGT und Artikel in El Periódico).

3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Inflation : Auch wenn Eurobetriebsräte keine Befugnisse in der Lohnpolitik haben, führen die Auswirkungen der Inflation auf die Beschäftigten in Europa dazu, dass sie dieses Thema aufgreifen. So hat der EBR der BNP Paribas (CEG) auf seiner Vollversammlung im Dezember 2023 eine Schweigeminute eingelegt, um an den Verlust der Kaufkraft zu erinnern, in der jeder Vertreter eine Tafel mit den Inflationsraten seines jeweiligen Landes zeigte (siehe Foto). „Auch wenn in einigen Ländern und Branchen gewisse Anstrengungen unternommen wurden, bedauert der CEG das Fehlen kollektiver und bedeutsamer Maßnahmen“, heißt es in der Mitteilung des CEG-Präsidiums von BNP Paribas.


Gewerkschaften

Internationaler sozialer Dialog : Beim Treffen des globalen Gewerkschaftsnetzwerks der Gruppe Saint-Gobain am 19. und 20. Dezember 2023, an dem 20 Gewerkschaftsvertreter aus 9 Ländern teilnahmen, hatten die Gewerkschafter die Gelegenheit, sich mit dem Direktor für soziale Fragen Régis Blugeon auszutauschen. Diskutiert wurden vor allem eine Erweiterung des sozialen Dialogs mit der Gruppe auf internationaler Ebene (s. Mitteilung von IndustriAll).

 


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