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IR Notes 223 – 7 Februar 2024
www.irshare.eu
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Nachruf
Pascale Turlan-Milovanovich
Am
letzten Januarmorgen hat IR Notes seine stellvertretende
Chefredakteurin verloren. Pascale Turlan
arbeitete in den letzten drei Jahren mit großem Engagement daran,
die Qualität des Newsletters zu verbessern, Websites auf
Fortschritte des sozialen Europas in den Mitgliedstaaten im Auge zu
behalten und „schwache Signale“ aufzuspüren, jene Informationen, die
auf den ersten Blick nicht unbedingt relevant erscheinen, aber auf
Entwicklungen oder künftige Themen für den sozialen Dialog
hindeuten. Sie lektorierte alle Artikel und sorgte dafür, dass sie
prägnant und für jeden verständlich waren. Für dieses Jahr hatten wir die Überarbeitung
der IR Share-Website geplant und wollten über ein neues
Vertriebsmodell für IR Notes nachdenken. Für die neue Website hatte
sie Anfang des Jahres eine kurze Biografie vorbereitet, die so auch
auf der künftigen Website zu lesen sein wird: „Pascale,
ausgebildete Juristin, arbeitete mehrere Jahre als Beraterin in
einer großen Anwaltskanzlei für Sozialrecht in Paris. Danach
widmete sie sich ihren beiden Kindern, die in der Schule große
Schwierigkeiten hatten. Mit Frédérics Unterstützung hat Pascale
sie schließlich 10 Jahre lang zu Hause unterrichtet.
Gleichzeitig beteiligte sie sich am Aufbau von IR Share. Diese
Jahre waren sehr bereichernd und auch sehr fordernd. Iris und
Hugo haben ihr Abitur bestanden und ihr Studium mit Bravour
abgeschlossen! Seit 2021 ist Pascale Journalistin und arbeitet
offiziell bei IR Share mit. Sie beteiligt sich an der Redaktion
von IR Notes, an den Studien für Eurofound sowie den Projekten
zur Weiterentwicklung von IR Share.“ Auf diese Weise hat
sie einen kleinen Stein zum Aufbau eines sozialen Europas gelegt,
denn sie war der festen Überzeugung, dass es ohne soziale
Gerechtigkeit keinen dauerhaften Frieden geben kann. Sie rückte
Themen in den Vordergrund, bei denen es um frauenfreundlichere
Arbeitsplätze ging, und brachte ihre ganze juristische Gründlichkeit
mit ein. Wir werden uns bemühen, ihrem hohen Anspruch weiterhin
gerecht zu werden, damit sie von dort, wo sie jetzt ist, zufrieden
auf unsere Arbeit blicken kann. Erlauben Sie mir noch eine
persönliche Bemerkung: Ich bin unendlich traurig, die weiteren
Entwicklungen und – wie ich hoffe – Erfolge von IR Notes und IR
Share, die Früchte unserer gemeinsamen Arbeit, nicht mehr mit ihr
teilen zu können.
Frédéric Turlan, Direktor von IR
Share
>
Für alle, die sie gekannt haben
und Anliegen unterstützen möchten, die ihr am Herzen lagen,
haben wir einen Online-Fonds
eingerichtet.
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Über uns
IR Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 260,00 Euro
zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Pascale Turlan
und Frédéric
Turlan. Erfahren Sie mehr
über das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR Notes
Mit wenigen Klicks auf der IR
Share-Website oder per Telefon unter: +33 (0)6 81 41 53 95
Impressum.
Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy –
Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 – Stammkapital 1.500 Euro –
Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die
Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet –
Château – 89500 Villeneuve-sur-Yonne1. CPPAP Nr.: 0621 Z
93933.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Hochkarätige
Besetzung zur Wiederbelebung des europäischen sozialen Dialogs
Im Dezember 2023 scheiterten die europäischen Verhandlungen zur Telearbeit und zum
Recht auf Nichterreichbarkeit, die zur Verabschiedung einer für alle Mitgliedstaaten
verbindlichen Richtlinie führen sollten (s. IR Notes 219). Am
31. Januar ist es der EU-Kommission, der belgischen EU-Ratspräsidentschaft und den
europäischen Sozialpartnern gelungen, auf dem im Schloss von Val Duchesse bei
Brüssel abgehaltenen Gipfel (s. Val Duchesse) dem europäischen
sozialen Dialog eine neue Perspektive zu geben. Bei dieser Gelegenheit nahmen sie
eine trilaterale Erklärung für
einen lebendigen sozialen Dialog auf EU-Ebene an, die mit einem Zitat von
Jacques Delors beginnt: „Damit die Europäische Union funktioniert, braucht sie den
Wettbewerb, der anspornt, die Solidarität, die eint, und die Zusammenarbeit, die
stärkt.“ (s. European Social Dialogue). Die
Erklärung ist „eine erneute Verpflichtung zur Stärkung des europäischen sozialen
Dialogs“ und enthält mehrere Verpflichtungen. Eine bezieht sich auf die
wirtschaftlichen Herausforderungen der EU und zielt darauf ab, mit einem
„Aktionsplan“, der bis zum Frühjahr 2024 erstellt werden soll, den Arbeits- und
Fachkräftemangel zu beheben, indem „über den sozialen Dialog und Tarifverhandlungen
mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt gebracht, die Arbeitsbedingungen verbessert, die
Anerkennung von Qualifikationen erleichtert und Arbeitnehmer aus dem Ausland
integriert“ werden sollen. Die weiteren Verpflichtungen versuchen, die Wunden zu
heilen, die durch die Krise um den Fall EGÖD ausgelöst wurde (s. IR Notes 129):
Damals hatte es die Kommission abgelehnt, dem Rat eine europäische
Branchenvereinbarung zur Umwandlung in eine Richtlinie zur Annahme vorzulegen (s. EPSU case). Die Prüfung
europäischer Vereinbarungen auf ihre Zweckmäßigkeit wird der Kommission im Namen
ihres Initiativrechts im AEU-Vertrag zugestanden. Dies wurde vom Gerichtshof der
Europäischen Union bestätigt, was die Spannungen zwischen der Kommission den und
Sozialpartnern noch verstärkte. In der trilateralen Erklärung heißt es: „Durch die
Rolle, die der AEU-Vertrag den Sozialpartnern zuweist, unterscheidet sich der
soziale Dialog von anderen Konsultationsformen, wie etwa dem Dialog mit der
Zivilgesellschaft.“ Konkret hat die Kommission beschlossen, „einen Sonderbeauftragen
für den europäischen sozialen Dialog“ zu ernennen, der „die Umsetzung der Mitteilung
der Kommission über die Stärkung des sozialen Dialogs in der EU unterstützt und
koordiniert“ (s. IR
Notes 201). Dabei will man sich auch auf das im Nahles’ Bericht empfohlene
„Netz von Koordinatoren für den sozialen Dialog der Kommission“ stützen (s. IR Notes 157). Ein
Mechanismus wird für die Fälle eingeführt, „in denen die Sozialpartner gemeinsam
feststellen, dass der soziale Dialog nicht auf angemessene Weise auf EU-Ebene
respektiert und gefördert wird“. Stellen die Sozialpartner ferner „gemeinsam
Anliegen auf nationaler Ebene fest, wird der Sonderbeauftragte die gemeinsamen
Anliegen an die europäischen Institutionen weiterleiten“. Er wird sich an der
Umsetzung der Verpflichtungen zur Unterstützung und Förderung des sozialen Dialogs
beteiligen, einschließlich in der vierteiligen Erklärung „Ein
neuer Start für den sozialen Dialog“ (s. IR Notes 58).
Schließlich werden die Unterzeichner in einer Reihe von Dreier- und Zweiertreffen
einen Prozess einleiten, um „neue Vorschläge zur Stärkung des europäischen sozialen
Dialogs aufzuzeigen“, um bis Anfang 2025 einen „Pakt für den europäischen sozialen
Dialog“ anzunehmen. Darin wird es um die finanziellen Aspekte gehen – ein
Konfliktpunkt, seitdem die Kommission die direkte Finanzierung der europäischen
Sozialpartner kappen will und sie auffordert, Anträge zur Finanzierung von Projekten
im Rahmen von EU-Fonds zu stellen. Die Treffen sollten auch zu einem „vereinbarten
zweiseitigen Ansatz für Verhandlungsprozesse und zur Umsetzung und Förderung
europäischer autonomer Vereinbarungen sowie von Vereinbarungen führen, die durch
eine EU-Richtlinie oder einen Beschluss des Rats umgesetzt werden“, damit der Fall
EGÖD endlich der Vergangenheit angehört. Es bleibt abzuwarten, ob die Akteure
endlich die ihnen vom AEV-Vertrag eingeräumten Befugnisse nutzen und als
Mitgesetzgeber in beschäftigungsrelevanten Fragen auftreten werden, um Standards
schaffen, auch ohne angedrohte legislative Initiativen durch die Kommission.
> Die Reaktion der Sozialpartner:
Der Europäische Gewerkschaftsbund begrüßt diese Erklärung, die „Maßnahmen enthält,
um die Blockade des europäischen sozialen Dialogs zu beenden“, die durch das
Scheitern der Verhandlungen zur Telearbeit provoziert worden war (s. Pressemitteilung).
BusinessEurope weist darauf hin, dass sich „der bilaterale autonome soziale Dialog
nur weiterentwickeln kann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den erforderlichen
Raum verfügen, sich miteinander auszutauschen“ (s. Mitteilung),
d. h. ohne drohende legislative Initiativen seitens der Kommission. CEEMET, der die
Arbeitgeber der Metall- und Elektroindustrie vertritt, äußert sich „sehr zufrieden
über die Ergebnisse des Gipfeltreffens von Val Duchesse“ (s. Mitteilung).
> Weitere
Informationen: Notiz von Notre Europe – Jacques Delors
Institut – Social
Europe: social dialogue at the heart of the debate, Januar 2024.
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
Arbeitsbedingungen beim Personen-transport :
Rat und Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments konnten
am 29. Januar eine vorläufige Einigung zum Vorschlag für eine Überarbeitung der
Verordnung 561/2006 über Lenk- und Ruhezeiten im Personengelegenheitsverkehr
erzielen. Dieser Text sieht Ausnahmeregelungen für Fahrtunterbrechungen und
Ruhezeiten für Fahrer im Personengelegenheitsverkehr vor, z. B. für Fahrer von
Reisebussen (s. Pressemitteilung
des Rats). Fachliche Arbeiten werden fortgesetzt, damit Rat und Parlament den Text
endgültig annehmen können.
- Sorgfaltspflicht: Nach der
im Trilog erzielten Einigung haben die Verhandlungsführer des Europäischen
Parlaments und Rats den Richtlinienentwurf zur unternehmerischen
Sorgfaltspflicht fertiggestellt. Anhand dieses Dokuments sollte es nun
möglich sein, am 13. Februar im Rechtsausschuss des Parlaments eine
konsolidierte Fassung vorzulegen, die im April im Plenum angenommen werden
kann. Sobald die neue Richtlinie vom Rat angenommen worden ist, kann sie
veröffentlicht werden.
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Aktuelle
soziale Themen
Überarbeitung der EBR-Richtlinie :
Die Reaktionen der Gewerkschaften auf die am 24. Januar
vorgestellte Überarbeitung der EBR-Richtlinie (s. IR Notes 222)
fielen sehr positiv aus. IndustriAll Europe kündigte an, im Laufe des
Legislativverfahrens weiterhin für die Verbesserung des Textes zu kämpfen. So
fordert IndustriAll Europe u. a. die Möglichkeit, die Entscheidung des Arbeitgebers
gerichtlich aussetzen zu lassen, wenn der EBR nicht ordnungsgemäß angehört worden
ist. Weitere Forderungen sind ein „einfacher und schneller Zugang zur Justiz für die
EBR in jedem Mitgliedstaat, Zugriff auf einen Experten nicht nur im besonderen
Verhandlungsgremium, sondern auch in den im Anschluss eingerichteten
Eurobetriebsräten sowie die Ausdehnung der Zuständigkeit des EBR auf Vorhaben, die
in einem Land geplant sind und ein anderes Land betreffen“ (s. Pressemitteilung),
wie es die Richtlinie zur Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen
Gesellschaft ausdrücklich vorsieht. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EBG) verlangt
weiterhin „ausreichend harte Sanktionen, die Unternehmen davon abschrecken, die
Unterrichtungs- und Anhörungsrechte zu verletzen“. Ferner pocht er darauf, die
Richtlinie „auf Franchise-Unternehmen auszudehnen, um zu gewährleisten, dass EBRs
auch für Unternehmen wie McDonalds zuständig sind, und auf die Garantie, dass
zumindest ein EBR-Berater ein Gewerkschaftsvertreter ist“ (s. Pressemitteilung des
EGB
und von EPSU).
Die Arbeitgeberseite dagegen ist nicht bereit nachzugeben, und BusinessEurope wird
weiterhin auf folgenden Punkten beharren: 1. Der Verband lehnt es ab, dass die
künftige Richtlinie für Vereinbarungen gilt, die vor 1996 oder zwischen 2009 und
2011 geschlossen wurden, weil er befürchtet, dass dies „vielen gut funktionierenden
EBR schadet“ und fordert, „die Verfahren für die Verlängerung dieser Vereinbarungen,
die für beide Seiten vorteilhafte Anpassungen ermöglichen“ zu respektieren. 2. Er
ist gegen die Ausdehnung des Begriffs „länderübergreifender Charakter“ auf Fälle, in
denen ein einzelner Mitgliedstaat von einem Projekt betroffen ist. 3. Hinsichtlich
der Vertraulichkeit von Informationen lehnt er es ab, dass Mitgliedstaaten vorab
eine behördliche oder gerichtliche Genehmigung verlangen können, die Unternehmen
berechtigt, Informationen nicht offenzulegen, da dies „die Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen beeinträchtigen und ihre Entscheidungsfindung verzögern würde (s. Pressemitteilung).
Die Chemie-Arbeitgeber ECEG bestehen darauf, dass die Überarbeitung „zumindest den
aktuellen Status der existierenden Eurobetriebsräte wahren muss, und Arbeitgeber
sich auf ihr Fortbestehen verlassen können müssen – so wie es ursprünglich in der
Richtlinie vorgesehen war“ (s. Pressemitteilung).
Einige nationale Arbeitgeberverbände sind ebenfalls alarmiert. Der deutsche
Spitzenverband BDA nimmt wie folgt Stellung: „Die nun vorgelegte Revision ist
überflüssig, respektiert bestehende Gremien nicht ausreichend und wird nur Unruhe in
die Betriebe tragen.“ Und weiter: „Ein Umbau des Europäischen Betriebsrats hin zu
einem Mitbestimmungsgremium nach deutschem Vorbild geht an den Realitäten
multinationaler Konzerne vorbei und würde europaweit nicht akzeptiert“ (s. Mitteilung).
> Siehe
auch: Europäisches Parlament, Briefing, Revision
of Directive 2009/38/EC on European works councils
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Psychosoziale Risiken : Auf
einer am 30. und 31. Januar von der belgischen EU-Ratspräsidentschaft organisierten
hochrangigen Konferenz über psychische Gesundheit am Arbeitsplatz befassten sich die
Redner mit der Rolle der Regulierung und insbesondere mit der Rolle, die eine
künftige europäische Richtlinie speziell für psychosoziale Risiken spielen könnte.
Aus Gesprächen ging hervor, dass spezifische Gesetze mit organisatorischen Maßnahmen
zur Bekämpfung von arbeitsbedingtem Stress eine größere Wirkung auf den Schutz der
psychischen Gesundheit der Beschäftigten haben. Die Europäische Kommission kündigte
an, dass sie in Kürze eine Peer Review der bestehenden nationalen
Rechtsvorschriften durchführen wird, um „auf dieser Grundlage einen gestärkten
europäischen Rechtsrahmen zu schaffen, der gleiche Wettbewerbsbedingungen in der
gesamten Europäischen Union gewährleistet“. Der belgische Vorsitz wird die
verschiedenen Mitgliedstaaten in Brüssel empfangen, um an diesem Thema zu arbeiten
(s. Schlussfolgerungen
der Konferenz).
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Asbest : In einem Schreiben
vom 25. Januar fordern der Europäische Gewerkschaftsbund sowie die europäischen
Gewerkschaftsverbände IndustriAll Europe, EFBH, EGÖD und CSEE-ETUCE die Europäische
Kommission auf, ihr Versprechen zu halten und einen Vorschlag für eine Richtlinie
über Feststellung, Registrierung und Überwachung von Asbest im Bausektor vorzulegen,
um die Sicherheit der Beschäftigten, insbesondere im Hinblick auf die künftige
erforderliche Renovierungswelle, zu erhöhen. Der Vorschlag sollte im Juni 2023 im
Kollegium der Kommissare erörtert werden, seither ist er aber von der Tagesordnung
der Kommission verschwunden (s. Pressemitteilung
des EGB).
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- Rahmen für Praktika : Am
29. Januar richtete der Europäische Gewerkschaftsbund ein Schreiben
an die Europäische Kommission. Darin äußerte er sich besorgt über die
Verzögerung der Vorlage einer Initiative zur Regelung von Praktika, insbesondere
soll dafür gesorgt werden, dass sie bezahlt werden. Die Kommission gab am 6.
Februar vor dem Europäischen Parlament eine Erklärung zu diesem Thema ab.
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Rechtsprechung
Dauerhafte Berufsunfähigkeit :
Der Gerichtshof hat in einer spanischen Rechtssache ein Urteil
gefällt, bei der es um einen Fahrer für die Abfuhr von Hausmüll geht, der einen
Arbeitsunfall erlitt (EuGH,
18. Januar 2024, Ca Na Negreta SA). Da er seine Tätigkeit nicht mehr
ausführen konnte, wurde ihm von seinem Arbeitgeber eine Stelle als Fahrer im Bereich
mobile Sammelstellen zugewiesen, die körperlich weniger anstrengend, mit reduzierten
Fahrzeiten verbunden und mit seinen körperlichen Einschränkungen vereinbar war.
Gleichzeitig hatte das nationale Institut für soziale Sicherheit die Anerkennung
einer dauerhaften Berufsunfähigkeit abgelehnt. Nachdem der Arbeitnehmer gegen diese
Entscheidung Klage erhoben hatte, wurde die dauerhafte Berufsunfähigkeit schließlich
anerkannt. Der Arbeitgeber beendete den Arbeitsvertrag nach spanischem Recht, denn
die Feststellung der dauerhaften vollständigen Unfähigkeit, den gewöhnlichen Beruf
auszuüben, ermöglicht automatisch eine Beendigung des Arbeitsvertrags, ohne dass
Formalitäten einzuhalten wären und ohne dass die Kündigung eine vorherige
Verpflichtung in Bezug auf „angemessene Vorkehrungen“ erfüllen muss, im Gegensatz zu
Richtlinie 2000/78. Der EuGH hat daher entschieden, dass die spanische Gesetzgebung
nicht mit dem EU-Recht im Einklang ist. Vor einer Kündigung ist der Arbeitgeber
verpflichtet, „zuvor angemessene Vorkehrungen zu treffen oder beizubehalten, um eine
Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu ermöglichen, oder gegebenenfalls
nachzuweisen, dass solche Vorkehrungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen
würden”.
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Gemeinsam gegen Rechtsextremismus :
Angesichts des Aufstiegs der rechtsextremen Partei AfD haben die
Sozialpartner eine gemeinsame Botschaft veröffentlicht und daran erinnert, dass
sie „einen entscheidenden Beitrag‟ dazu geleistet haben, Deutschland „nach dem
Grauen der nationalsozialistischen Herrschaft wieder aufzubauen und ein
Gesellschafts- und Wirtschaftsmodell zu entwickeln, das einen fairen und sozialen
Ausgleich ermöglicht‟. Sie haben „nie unterschieden, welcher Herkunft oder
Staatsangehörigkeit die Beschäftigten sind. Das konnte die Demokratie und den
Wohlstand in unserem Land über Jahrzehnte sichern helfen. Die deutsche Wirtschaft
und die deutschen Gewerkschaften und Betriebsräte wissen, welche enorme Bedeutung
der soziale Frieden für Deutschland hat.“ Eine klare Absage erteilen die
Sozialpartner „den aktuellen Remigrationsplänen der Rechtsextremisten‟ und
unterstreichen, dass „unsere Betriebe ein Spiegel der Gesellschaft sind. Die
Menschen, die bei uns mit uns arbeiten, sind unsere Kolleginnen und Kollegen, unsere
Nachbarn und Freunde.“ (s. Gemeinsame
Erklärung von DGB und BDA).
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Belgien
- Bezahlter Urlaub : Seit dem
1. Januar kann ein Beschäftigter, der während seines Jahresurlaubs krank wird,
diese Urlaubstage später nehmen (s. Mitteilungen von CSC
und FGTB). Er muss seinem
Arbeitgeber unverzüglich seine Anschrift mitteilen, wenn sie von seinem Wohnsitz
abweicht, ein ärztliches Attest innerhalb der im Unternehmen geltenden Frist
vorlegen und den Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen, dass er seine nicht
genommenen Urlaubstage nach seiner Abwesenheit in Anspruch nehmen möchte (s. Mitteilung
des Arbeitsministeriums).
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Spanien
- Status der Zusteller : Zum
zweiten Mal hat Amazon einen von der Sozialversicherung angestrengten Prozess
verloren. Laut dem Urteil müssen 3.688 Zusteller als Arbeitnehmer eingestuft
werden, die in dem multinationalen Unternehmen bislang als Selbstständige
geführt wurden. Der Konzern wird in Berufung gehen (s. Mitteilung
von UGT und Artikel
in El Periódico).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Inflation : Auch wenn
Eurobetriebsräte keine Befugnisse in der Lohnpolitik haben, führen die Auswirkungen
der Inflation auf die Beschäftigten in Europa dazu, dass sie dieses Thema
aufgreifen. So hat der EBR der BNP Paribas (CEG) auf seiner Vollversammlung im
Dezember 2023 eine Schweigeminute eingelegt, um an den Verlust der Kaufkraft zu
erinnern, in der jeder Vertreter eine Tafel mit den Inflationsraten seines
jeweiligen Landes zeigte (siehe Foto). „Auch wenn in einigen Ländern und Branchen
gewisse Anstrengungen unternommen wurden, bedauert der CEG das Fehlen kollektiver
und bedeutsamer Maßnahmen“, heißt es in der Mitteilung des CEG-Präsidiums von BNP
Paribas.
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Gewerkschaften
Internationaler sozialer Dialog :
Beim Treffen des globalen Gewerkschaftsnetzwerks der Gruppe
Saint-Gobain am 19. und 20. Dezember 2023, an dem 20 Gewerkschaftsvertreter aus 9
Ländern teilnahmen, hatten die Gewerkschafter die Gelegenheit, sich mit dem Direktor
für soziale Fragen Régis Blugeon auszutauschen. Diskutiert wurden vor allem eine
Erweiterung des sozialen Dialogs mit der Gruppe auf internationaler Ebene (s. Mitteilung
von IndustriAll).
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