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IR Notes 224 – 21 Februar 2024
www.irshare.eu
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Eine Frage an…
Odile Chagny, Ökonomin am französischen Institut für wirtschafts- und
sozialwissenschaftliche Forschung IRES
SAP und Forvia haben angekündigt,
ihre Konzerne umzubauen und im Zusammenhang mit einem
verstärkten Einsatz von generativer KI auch Stellen abzubauen.
Der Gewerkschaftsvertreter der CFDT bei SAP sagt, „KI kam
inkognito, ohne Anhörung, ohne Evaluierung, ohne dass wir ein
Bewusstsein dafür entwickelt hätten“. Welche Empfehlungen folgen
aus Ihrer Arbeit, um die Einführung von KI zu
regeln? Unser
soeben veröffentlichtes Manifest ist nur ein Ergebnis des Projekts DIALIA. An
dem Projekt, das ANACT kofinanziert und IRES koordiniert, sind vier
Mitgliedsgewerkschaften von IRES beteiligt. Unser Ziel ist es,
zusammen (mit einer Gruppe von 80 Teilnehmern aus Gewerkschaften,
aber auch Arbeitgeberverbänden, Experten etc.) ein gemeinsames
Vorgehen im Hinblick auf die Ausgestaltung der Europäischen
Rahmenvereinbarung über Digitalisierung aus dem Jahr 2020 zu
erarbeiten. Neben dem Manifest wollen wir eine „Rahmen“-Vereinbarung
und vor allem ein „Handbuch“ für Arbeitnehmervertreter erstellen.
SAP und Forvia sind symptomatisch für die Mängel, die wir in den
Diskussionen und beim Austausch von Praktiken im Projekt
feststellen: Ob in Unternehmen oder Behörden – bei der Einführung
des KI-Systems wird dem sozialen Dialog, vor allem in Frankreich,
nur wenig Platz eingeräumt, wenn überhaupt, obwohl die rechtlichen
Mittel dafür vorhanden sind. Arbeitnehmervertreter werden nur sehr
selten in die strukturellen Überlegungen einbezogen, die den
Rückgriff auf diese Mittel zur Folge haben kann. KI wird oft
unsichtbar gemacht. Und wenn sie nicht unsichtbar ist, kann sie
Strategien unterstützen, die ausschließlich auf eine Steigerung der
Produktivität oder Einsparung der Kosten abzielen. Wir müssen uns
dringend der Auswirkungen des KI-Systems und der Algorithmen auf
Kompetenzen, Beschäftigung und Organisation auf allen Ebenen bewusst
werden: Beschäftigte (ihre Vorgesetzten), Geschäftsleitung,
Unternehmer, Nutzer, Bürger etc. Wir müssen uns auch an die
Besonderheiten der KI anpassen, die zeitliche Dimension der KI,
ihren „Lebenszyklus“ berücksichtigen und uns von einem „statischen“
Ansatz des sozialen Dialogs verabschieden und uns die Möglichkeit
einräumen, „umzudenken“.
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Über uns
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Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet –
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93933.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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ÀIn den
Schlagzeilen
Drama in
Brüssel: Uber fährt Richtlinie vor die Wand
Ein trauriger Abschluss für die Amtszeit der jetzigen Europäischen Kommission. Auch
wenn allgemein bekannt ist, dass sie im letzten Jahr kaum Fortschritte mehr in
wichtigen Angelegenheiten erringen kann, werden die Texte, die vor Ablauf der
Legislaturperiode fertiggestellt sein müssen, von den Mitgliedstaaten nun einer nach
dem anderen torpediert. Die CSRD-Richtlinie, die Unternehmen zur Erstellung von
Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet, hat es gerade noch geschafft, allerdings
nicht ohne in letzter Minute einige Federn zu lassen (s. IR Notes 217).
Der Richtlinienvorschlag zum Schutz von Plattformbeschäftigten dagegen steht vor dem
Aus. Nachdem der Rat den mit dem EU-Parlament erzielten Kompromiss am 22. Dezember
abgelehnt hatte, wurde am 8. Februar ein neuer Vorschlag vorgelegt, der keine
EU-weite einheitliche Definition der Vermutung der Arbeitnehmereigenschaft auf der
Grundlage bestimmter Kriterien mehr enthielt – jeder Mitgliedstaat hätte eine
widerlegbare gesetzliche Beschäftigungsvermutung auf nationaler Ebene aufstellen
müssen. Doch trotz dieser Abschwächung wurde der Kompromiss am 16. Februar erneut
abgelehnt: Deutschland, Estland und Griechenland enthielten sich, Frankreich stimmte
dagegen. Obgleich 23 Länder dafür stimmten – die über 63 % der EU-Bevölkerung
vertreten -, wird das Vorhaben nach einem mehr als zweijährigen
Gesetzgebungsverfahren nicht weiterverfolgt. Das Schicksal von Millionen
Plattformbeschäftigten liegt damit in der Hand von nationalen Richtern, die nach
einer Klage über die Einstufung der Arbeitnehmereigenschaft zu entscheiden haben. So
kann die moderne Sklaverei mancher Beschäftigter weiterbestehen in unserer schönen
„in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, die auf
Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt“ (EU-Vertrag, Art. 3). Das
Spektakel geht weiter mit dem Vorschlag für die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht.
Trotz eines reibungslosen Durchlaufs in Rat und Parlament, in dem der Text von einer
großen Mehrheit der Europaparlamentarier angenommen wurde (darunter auch Vertreter
der EVP), hat die belgische EU-Ratspräsidentschaft die Abstimmung im Rat (s. IR Notes 221) aus
Furcht vor einer fehlenden Mehrheit zweimal verschoben. Am 16. Februar wurde die
Abstimmung ein drittes Mal verschoben, dieses Mal auf unbestimmte Zeit, damit die
Präsidentschaft sich eine Mehrheit sichern kann, die jedoch immer ungewisser
scheint. Alle nationalen Arbeitgeberverbände laufen Sturm gegen diesen Text und
veröffentlichen Pressemitteilungen, in denen sie dazu aufrufen, die Regelung zu
überarbeiten, da sie nicht durchführbar sei und die europäische Wettbewerbsfähigkeit
gefährden würde.
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1.
Europäische Union
Vorhaben
EBR-Richtlinie : Am 13. Februar
legte der Europaparlamentarier Dennis Radtke (EVP) im Ausschuss für Beschäftigung
und soziale Angelegenheiten einen Bericht
über den jüngsten Vorschlag der EU-Kommission vom 24. Januar vor, der Änderungen zur
Stärkung bestimmter Aspekte enthält (s. IR Notes 222) und
möglichst noch vor Ende der Legislaturperiode angenommen werden soll. Der Bericht,
der die Position des Parlaments vertritt, enthält eine erweiterte Definition des
länderübergreifenden Charakters um den Fall, in dem sich eine Maßnahme in einem
anderen Land auswirkt als in dem Mitgliedstaat, in dem die Entscheidung getroffen
wurde. Er ergänzt die Definition der Anhörung, besteht darauf, dass der EBR- oder
BVG-Sachverständige auch der Vertreter eines europäischen Gewerkschaftsverbands sein
kann, halbiert die Verhandlungszeit zur Einrichtung eines EBR von 36 auf 18 Monate,
führt das Recht ein, die Aussetzung einer Entscheidung gerichtlich beantragen zu
können, greift den anfänglichen Vorschlag des Parlaments wieder auf, die Sanktionen
bei Verletzung des Rechts auf Unterrichtung und Anhörung an die der DSGVO
anzupassen, will Unternehmensleitungen dazu verpflichten, die Gerichts- und
Anwaltskosten der EBRs zu tragen und spricht sich dafür aus, dass die neuen
Bestimmungen der Richtlinie automatisch auch für bestehende, davon abweichende
Vereinbarungen gelten.
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Gewalt gegen Frauen : Rat und
EU-Parlament erzielten am 6. Februar eine Einigung über den Richtlinienvorschlag zu
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Der Kompromiss wurde am 15. Februar in den
parlamentarischen Ausschüssen gebilligt und muss jetzt noch von den beiden
Institutionen förmlich angenommen werden (s. Pressemitteilung).
Der Europäische Gewerkschaftsverband EGÖD äußert sich enttäuscht darüber, dass darin
die Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz nicht angesprochen wird (s. Pressemitteilung)
und kündigt die Aufnahme von Verhandlungen für den 19. März an, um die 2010
angenommenen sektorübergreifenden Leitlinien zu Gewalt und Belästigung durch Dritte
am Arbeitsplatz zu überarbeiten.
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Nachhaltigkeit : Rat und
EU-Parlament erzielten am 7. Februar erwartungsgemäß (s. IR Notes 217)
eine vorläufige Einigung über einen Richtlinienvorschlag im Hinblick auf die Fristen
für den Erlass der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) für
bestimmte Sektoren und Unternehmen aus Drittländern zur Änderung der Richtlinie
2013/34 über die Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen (CSRD) (s. endgültige
Kompromissfassung vom 14. Februar). Ziel ist es, den Unternehmen mehr Zeit
zu geben, sich auf die neuen Standards vorzubereiten, die im Juni 2026, zwei Jahre
später als ursprünglich geplant, angenommen werden sollen (s. Pressemitteilung).
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Aktuelle
soziale Themen
Praktika : Während die
Kommission eine Überarbeitung des 2014 angenommenen „europäischen Rahmens für
hochwertige Praktika“ vorlegen soll, hat der Europäische Rechnungshof eine Analyse
über EU-Maßnahmen im Hinblick auf Praktika für junge Menschen
veröffentlicht. Darin bemängelt er fehlende Statistiken über Praktika sowie die
uneinheitliche Umsetzung des europäischen Rahmens. Er fordert eine einheitliche
Definition von Praktika (s. Pressemitteilung).
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Sektoraler
sozialer Dialog
Private Sicherheit : Die
europäischen Sozialpartner der privaten Sicherheitsbranche unterzeichneten am 20.
Februar eine gemeinsame Erklärung mit der Überschrift Diversität, Gleichheit,
Inklusion und Nichtdiskriminierung in den europäischen privaten
Sicherheitsdiensten. Darin nennen sie Beispiele für Strategien in
Unternehmen und heben hervor, dass die Belegschaft die Gesellschaft, für die sie
arbeitet, in vielerlei Hinsicht widerspiegeln sollte (Geschlecht, Ethnie,
Bevölkerung).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Niedergang der Gewerkschaften gestoppt :
Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB hat steigende Mitgliederzahlen
seiner Gewerkschaften veröffentlicht. Von 5.643.786 Mitgliedern im Jahr 2022 stieg
die Zahl 2023 auf 5.665.671, das sind knapp 22.000 neue Mitglieder – auch wenn die 6
Millionen im Jahr 2016 noch lange nicht erreicht sind. Doch der Rückgang der
Mitgliederzahlen scheint gestoppt. Dafür gibt es verschiedene Erklärungen:
Erfolgreiche Tarifverhandlungen konnten die Kaufkraft sichern, ein
Arbeitskräftemangel, der dazu führt, dass Beschäftigte keine Angst haben, einer
Gewerkschaft beizutreten, und ein Zulauf junger Menschen. Eine Entwicklung, die sich
vor allem bei ver.di feststellen lässt, wo 50.500 von 193.000 neuen Mitgliedern
jünger als 28 sind. Ihr Anteil beträgt inzwischen 6,5 % an der Gesamtmitgliedschaft
(s. Pressemitteilung).
Ein Zuwachs, der sicherlich auch auf die vor zwei Jahren gestartete Zusammenarbeit
mit Fridays for Future zurückzuführen ist.
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Belgien
Muskel-Skelett-Erkrankungen :
Die Sozialpartner im Hohen Rat für Prävention und Arbeitsschutz
gaben am 12. Januar eine positive Stellungnahme
zu einem Entwurf für einen Königlichen Erlass zur Prävention von
Muskel-Skelett-Erkrankungen am Arbeitsplatz ab. Wenn dieser Erlass verabschiedet
wird, sind Arbeitgeber verpflichtet, anhand einer nicht abschließenden Liste von 6
biomechanischen Risikofaktoren eine Analyse von Muskel-Skelett-Risiken
durchzuführen: übermäßiger Krafteinsatz bei der Ausführung bestimmter belastender
Aufgaben, häufig wiederkehrende Bewegungen, Dauer der Aufgabe, bestimmte Haltungen
und Handgriffe bei der Arbeit sowie die Kontaktkraft. Anschließend müssen sie
Präventionsmaßnahmen durchführen, die regelmäßig bewertet werden. „Damit wird
Belgien zum ersten europäischen Land, das für dieses große Problem ein eigenes
Gesetz hat“, unterstreicht die Gewerkschaft CSC (s. Pressemitteilung).
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Burnout : Die Föderalregierung
hat der Ausweitung der Regelung zur Unterstützung von Beschäftigten im Krankenhaus-
und Bankensektor zugestimmt, die Burnout-gefährdet sind. Zu diesem Zweck steht der
Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris) ein
Budget von 6 Mio. Euro zur Verfügung. Die als Erfolg eingestufte Maßnahme (s. Evaluierungsbericht)
richtet sich an Beschäftigte mit ersten Anzeichen von Burnout. Ihnen wird ein
organisatorisch und individuell auf sie zugeschnittenes Unterstützungsprogramm
angeboten, damit sich ihre Beschwerden nicht verschlimmern. Die Teilnahme an einem
solchen Programm wird vertraulich gehandhabt und ist kostenlos (s. Mitteilung
des Ministeriums).
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Dänemark
Arbeitszeiterfassung :
In seinem Urteil 2019 gegen die Deutsche Bank
entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Erfassung der Arbeitszeit
verpflichtend ist (s. IR Notes 120). Das
Parlament zieht nun die Folgen daraus und hat am 23. Januar ein Gesetz angenommen,
mit dem die Vorschriften zur Arbeitszeit geändert werden. Ab dem 1. Juli müssen
Arbeitgeber über ein objektives, zuverlässiges und zugängliches System verfügen, mit
dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit aufgezeichnet wird,
damit die geltenden Vorschriften zu den täglichen und wöchentlichen
Mindestruhezeiten und zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit eingehalten werden.
Weiterhin sieht das Gesetz eine Opt-out-Regelung vor, die mit Richtlinie 2003/88 vom
4. November 2003 eingeführt wurde (Arbeitszeitgestaltung): Falls dies im
Branchentarifvertrag vorgesehen ist, können Arbeitnehmer und Arbeitgeber individuell
eine durchschnittlich höhere Wochenarbeitszeit als 48 Stunden vereinbaren (s. Pressemitteilung
der Regierung).
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Spanien
Grüne Tarifverhandlungen : Am
13. Februar hat der Ministerrat beschlossen, dem Parlament das Gesetzesvorhaben
zur nachhaltigen Mobilität zur dringenden Annahme vorzulegen (s. Pressemitteilung
und Zusammenfassung
des Ministerrats, Foto). Mit Annahme der Vorlage würden „grüne Tarifverhandlungen“
zum ersten Mal in das spanische Rechtssystem aufgenommen. Unternehmen, auch die des
öffentlichen Sektors, müssten dann innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten des
Gesetzes über nachhaltige Mobilitätspläne für Arbeitsstätten mit mehr als 500
Beschäftigten (oder 250 Beschäftigten pro Schicht) verfügen. Die Pläne müssten laut
Gesetzesvorhaben mit den Arbeitnehmervertretern oder anderenfalls mit einem Gremium
ausgehandelt werden, das sich aus den repräsentativsten Gewerkschaften der Branche
zusammensetzt. Sie enthalten spezifische Maßnahmen für eine nachhaltige Mobilität,
darunter die Förderung aktiver Mobilität, von öffentlichen Verkehrsmitteln,
emissionsfreier Mobilität, vernetzter Mobilität und Sharing-Systemen oder
Telearbeit, wo dies möglich ist. Artikel 85.1 des Arbeitnehmerstatuts würde
abgeändert, um in den verbindlichen Teil von Tarifverträgen die Verpflichtung
aufzunehmen, Maßnahmen zur Förderung der Ausarbeitung von nachhaltigen
Mobilitätsplänen auszuhandeln (s. Pressemitteilung
des Arbeitsministeriums).
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Beschäftigungsbedingungen : Die
Regierung hat am 6. Februar ein Gesetzesvorhaben zur Umsetzung der Richtlinie
2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen angenommen (s. Transparent and predictable working
conditions). Darin wird die Zustimmung des Beschäftigten zu einem
Wechsel von einer Vollzeit- zu einer Teilzeitarbeit und umgekehrt verlangt sowie zu
einer Erhöhung oder Verringerung der Arbeitszeit bei einer Teilzeitbeschäftigung.
Eine Änderung darf nicht einseitig durch das Unternehmen erfolgen. Weiterhin haben
Beschäftigte das Recht, für mehrere Arbeitgeber zu arbeiten: Unternehmen dürfen
ihnen eine solche Tätigkeit nicht untersagen, diese einschränken oder sie deswegen
nachteilig behandeln, es sei denn, dies ist aufgrund bestimmter Umstände
gerechtfertigt (Vertraulichkeit, Sicherheit und Gesundheit, Vermeidung von
Interessenskonflikten) (s Mitteilung
des Ministerrats), Foto, Yolanda Diaz).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Gründung : Die auf
Abfallsortierlösungen spezialisierte französische Sulo-Gruppe (2.200 Beschäftigte,
550 Mio. Umsatz) hat durch Vereinbarung vom 7. Dezember
2023 einen EBR errichtet. Die Gruppe, mit fast der Hälfte ihrer Beschäftigten in
Frankreich (1.027 Beschäftigte und 5 Vertreter im EBR), hat u. a.
Tochtergesellschaften in Deutschland (272 Beschäftigte und 2 Vertreter), Schweden
(202 Beschäftigte, 1 Vertreter), Spanien (196 Beschäftigte, 1 Vertreter) und Belgien
(158 Beschäftigte, 1 Vertreter). Daneben sind fünf weitere Länder im EBR vertreten,
der einmal im Jahr zur Plenarsitzung zusammenkommt. Er wird in außergewöhnlichen
Umständen angehört (die zwei Länder oder mindestens 30 % der Beschäftigten in jedem
Land betreffen), sowie bei Veräußerungen, Spaltungen oder Fusionen durch Aufnahme
etc. Ferner wird er alle drei Jahre im Zusammenhang mit der strategischen
Ausrichtung der Gruppe oder bei Änderung der Strategie und einmal im Jahr zur
CSR-Politik angehört.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz :
Die Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) hat
am 14. Februar an einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzaudit im Holcim-Werk in Carboneras,
Spanien, teilgenommen. Der Verband weist darauf hin, dass der EBR vor einigen Jahren
einen Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz eingerichtet hat, der jährlich
4 Standorte besucht. „Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie sich die Arbeit von
Eurobetriebsräten direkt auf die Beschäftigten auswirken und die Situation im
Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz in einem multinationalen Unternehmen
verbessern kann“, sagt EFBH-Generalsekretär Tom Deleu. „In all unseren EBRs brauchen
wir mehr Ausschüsse für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Für die
EFBH ist das eine Priorität.“
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Umstrukturierung : Die
Unternehmensleitung des Automobilzulieferers Forvia kündigte am 19. Februar
ein Restrukturierungsvorhaben über einen Zeitraum von fünf Jahre an, „um die
Wettbewerbs- und Handlungsfähigkeit ihrer Gruppenunternehmen in Europa zu stärken“.
Dabei werden 10.000 Arbeitsplätze wegfallen (von insgesamt 75.000 Ende 2023). Die
Konzernleitung informierte das EBR-Präsidium am selben Tag darüber und erklärte,
dass die Fertigungs- und F&E-Tätigkeiten durch die Entwicklung generativer KI an
die neuen europäischen Rahmenbedingungen angepasst werden müssten, damit „die
F&E- und Kernteams bis zu 50 % effizienter“ arbeiten (s. Mitteilung).
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Gewerkschaften
Stahl : Der europäische
Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe traf sich am 8. Februar mit Margrethe
Vestager, der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, zu einer Krisensitzung
über den Stahlkonzern GFG Alliance/Liberty
Steel (s. Pressemitteilung).
Dessen finanzielle Lage ist alarmierend und gefährdet Tausende Arbeitsstellen sowie
die Stahlerzeugungskapazität der EU (s. gemeinsame
Erklärung von IndustriAll Europe und IndustriAll Global Union). Die
Kommission verpflichtete sich, eine hochrangige Krisentagung über die Zukunft der
europäischen Stahlproduktion auszurichten – unter dem Druck von IndustriAll Europe,
die einen „echten Maßnahmenplan für
Stahl für eine nachhaltige Stahlproduktion mit hochwertigen Arbeitsplätzen
in Europa fordert“ (s. Pressemitteilung).
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4. Studien
und Berichte
Krebsrisiken : Die Europäische
Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hat eine Erhebung
zur Exposition von Arbeitnehmern gegenüber Krebsrisikofaktoren in Europa
(WES) unter 24.000 Beschäftigten in den sechs Mitgliedstaaten Deutschland, Irland,
Spanien, Frankreich, Ungarn und Finnland durchgeführt. Insgesamt waren etwas mehr
als 47 % der Beschäftigten in ihrer letzten Arbeitswoche mindestens einem der 24 in
der Erhebung berücksichtigten Krebsrisikofaktoren ausgesetzt (Nachtarbeit wurde
nicht berücksichtigt). 25,8 % der Beschäftigten waren mehreren Faktoren ausgesetzt.
Zu den häufigsten Risiken gehören: UV-Sonnenstrahlung (20,8 %),
Dieselmotoremissionen (19 %), Benzol (13 %), alveolengängiges kristallines
Siliciumdioxid (8,4 %) und Formaldehyd (6,4 %). Die Ergebnisse sind wichtig im
Rahmen künftiger Änderungsvorschläge zur Richtlinie über Karzinogene, Mutagene oder
reproduktionstoxische Stoffe bei der Arbeit (s. Carcinogens directive
revision).
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