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IR Notes 227 – Auf den letzten Drücker: Richtlinienvorschlag zur Regelung von Praktika

  IR Notes 227 – 3 April 2024
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Brigitte Ollier, Senior Advisor on Social Affairs, UITP

Aus welchen Gründen wollen Sie zusammen mit dem europäischen Gewerkschafts-verband ETF einen Ausschuss für den europäischen sektoralen sozialen Dialog für den öffentlichen Nahverkehr einsetzen?
Die EU-Kommission hatte unserem Sektor – der vor allem in die Zuständigkeit kommunaler und regionaler Stellen fällt – nie besondere Aufmerksamkeit geschenkt, bis sie erkannte, dass die Mobilität in Städten ein wichtiger Faktor bei der Bekämpfung des Klimawandels ist. Bisher waren wir dem Ausschuss für den europäischen sektoralen sozialen Dialog im Straßenverkehr in Form einer Arbeitsgruppe angegliedert. Eine Angliederung, die jedoch nicht mehr angemessen ist. Unser Sektor ist multimodal (Bus, Straßenbahn, Zug, U-Bahn etc.). Es macht keinen Sinn, nur einem einzigen Verkehrsmittel, nämlich der Straße, zugeordnet zu werden. Es gibt bereits einen sozialen Dialog im Rahmen unserer Arbeitsgruppe, und wir haben auch bereits gemeinsame Empfehlungen verabschiedet, wie für die Beschäftigung von Frauen oder die Sicherheit. Doch dieser soziale Dialog muss gestärkt werden, da es immer mehr EU-weite politische Entscheidungen gibt, die erhebliche Auswirkungen auf die (privaten oder öffentlichen) Betreiber und auf die für den Nahverkehr zuständigen Stellen haben: Nehmen Sie die Elektrifizierung der Busflotten, die Automatisierung von U-Bahn-Linien, die Einführung autonomer Fahrzeuge usw. All diese Entwicklungen verlangen die Anpassung der Beschäftigten, stellen neue Anforderungen an die Ausbildung und führen zur Veränderung von Berufen. Der europäische soziale Dialog hat die volle Legitimität, Empfehlungen an Unternehmen, Behörden und Gewerkschaften auszusprechen, um diesen Wandel zu begleiten.
Aus diesen Gründen haben die europäischen Sozialpartner vor etwa einem Jahr bei der Kommission einen offiziellen Antrag eingereicht, um einen Ausschuss für den sektoralen sozialen Dialog speziell für den öffentlichen Nahverkehr einzusetzen. Die Entscheidung wird nicht mehr vor den kommenden Europawahlen fallen, aber wir gehen davon aus, dass die nächste Kommission die Einrichtung dieses Ausschusses auf der Grundlage der neuen Eurofound-Studie zur Repräsentativität im Nahverkehrssektor genehmigen wird.

 
  Agenda

 


3. April
Brüssel

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments stimmt über den Radtke-Bericht zum Vorschlag einer Überarbeitung der EBR-Richtlinie ab (s. Pressemitteilung).


11. April
Brüssel
Der Rat erörtert die Kompromissfassung, die von der belgischen EU-Ratspräsidentschaft zum Vorschlag für eine Überarbeitung der EBR-Richtlinie vorgelegt wird.


15. und 16. April
La Hulpe

Hochrangige Konferenz der belgischen EU-Ratspräsidentschaft zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und Verabschiedung der Erklärung von La Hulpe über die Zukunft des sozialen Europas, um die künftige Sozialagenda für den Zeitraum 2024-2029 vorzubereiten.

 
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In den Schlagzeilen
Auf den letzten Drücker: Richtlinienvorschlag zur Regelung von Praktika

Am 20. März legte die EU-Kommission den Mitgliedstaaten einen Richtlinienvorschlag und einen Vorschlag für eine Empfehlung vor, um die Arbeitsbedingungen von Praktikanten in der EU zu verbessern und den Missbrauch von Praktika zu verhindern (s. Traineeship). Wie von Europaparlamentariern (s. IR Notes 211) und Jugendorganisationen seit langem gefordert (s. IR Notes 212), soll der Richtlinienvorschlag die Überarbeitung der derzeitigen Empfehlung des Rates vom 10. März 2014 zu einem Qualitätsrahmen für Praktika (v. IR Notes 26) ergänzen. Die wichtigsten Elemente des Richtlinienvorschlags beziehen sich nur auf Praktikanten mit einem Beschäftigungsverhältnis und nicht auf Praktikanten im Rahmen einer Ausbildung. Der Vorschlag umfasst: 1. den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, der bereits für Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen angewendet wird. Er gewährleistet, dass Praktikanten hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, einschließlich der Vergütung, genauso wie regulär Beschäftigte behandelt werden – es sei denn, es liegen objektive Gründe für eine Ungleichbehandlung vor, wie unterschiedliche Aufgaben, weniger Verantwortung, geringere Arbeitsintensität oder ein hoher Lern- und Ausbildungsanteil. 2. die Verhinderung von als Praktika getarnte Arbeitsverhältnisse durch Kontrollen und Inspektionen, die anhand von sechs Kriterien durchzuführen sind, wie „übertrieben lange Dauer des sogenannten Praktikums“ oder „Anforderung einer vorherigen Berufserfahrung“. Auf Anfrage der Behörden müssen die Unternehmen Angaben über Zahl, Dauer und Arbeitsbedingungen ihrer Praktika zur Verfügung stellen. Die Mitgliedstaaten müssen „eine Dauer“ festlegen, um „übermäßig lange Praktika und wiederholte, auch aufeinanderfolgende Praktika bei demselben Arbeitgeber“ zu vermeiden. Arbeitgeber sind ferner verpflichtet, in den Praktikumsanzeigen Angaben „über anstehende Aufgaben, Arbeitsbedingungen, einschließlich Vergütung, Sozialschutz sowie Aus- und Fortbildung“ zu machen. 3. Schutz der Praktikanten gegen Vergeltungsmaßnahmen, wenn sie die Einhaltung ihrer Rechte geltend machen. Der Vorschlag ermöglicht es Arbeitnehmervertretern, im Namen oder zur Unterstützung eines oder mehrerer Praktikanten in Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren tätig zu werden, um deren Rechte durchzusetzen. Angesichts der Schutzbedürftigkeit von Praktikanten müssen Mitgliedstaaten „Kanäle“ einrichten, über die Praktikanten „schlechte Praktiken und schlechte Arbeitsbedingungen melden“ können.
Dagegen gilt der Vorschlag zur Überarbeitung der Empfehlung von 2014 für alle Praktikanten. Die wichtigsten Elemente: 1. faire Vergütung für die Praktikanten; 2. Zugang der Praktikanten zum Sozialschutz; 3. Benennung eines Mentors, um Praktikanten gezielte Unterstützung und Beratung zu bieten; 4. gleichberechtigter Zugang zu Praktika, auch für Personen aus benachteiligten Verhältnissen, und barrierefreie Arbeitsplätze für Praktikanten mit Behinderung; 5. Genehmigung von Hybrid- und/oder Telearbeit, indem sichergestellt wird, dass Praktikanten die erforderliche Ausrüstung erhalten; 6. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch zusätzliche Berufsberatung und Anreize für Praktikumsanbieter, Praktikanten im Anschluss an das Praktikum eine feste Stelle anzubieten.


> Reaktionen: Laut dem Europäischen Jugendforum macht die Kommission mit ihrer Initiative einen Schritt vor und zwei zurück. Es ist ein Mittel, „um das zunehmende Problem anzugehen, nämlich dass Einstiegsjobs durch Praktika ersetzt werden“. Daher zielt die Richtlinie „eher auf Beschäftigte ab, die als Praktikanten getarnt sind, als auf … alle Praktikanten auf dem Arbeitsmarkt“. Der Vorschlag „überträgt den Arbeitsinspektoren, die bereits jetzt unterfinanziert und überarbeitet sind, zu viel Verantwortung“. „Alle Praktikanten auf dem Arbeitsmarkt verdienen eine faire Bezahlung“, so die NRO (s. Mitteilung). „Nicht vergütete Praktika heißt, dass brillanten jungen Menschen aus der Arbeiterklasse der Weg zu zahlreichen Karrieren versperrt bleibt, weil sie es sich nicht leisten können, ohne Vergütung zu arbeiten“, fügt Bundessekretärin des EGB Tea Jarc hinzu. „Die vorgeschlagene Richtlinie ändert nur wenig an diesem Skandal, da sie den Arbeitsbehörden, denen es bereits an Ressourcen mangelt, eine neue Aufgabe aufbürdet, anstatt die Arbeitgeber zu verpflichten, hochwertige Praktika anzubieten (s. Pressemitteilung).


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Sicherheit und Gesundheitsschutz : Am 15. März wurde die Richtlinie 2024/869 vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG und der Richtlinie 98/24/EG hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate (weitere Sprachen) im Amtsblatt veröffentlicht. Die neuen Bestimmungen müssen bis spätestens 9. April 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.



Neuseeland : Am 25. März wurde das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland (weitere Sprachen) im Amtsblatt veröffentlicht. Das Abkommen enthält multilaterale Arbeitsnormen und -übereinkünfte (Art. 19.3), Artikel zur Geschlechtergleichstellung (Art. 19.4) sowie zum verantwortungsvollen unternehmerischen Handeln und Lieferkettenmanagement (Art. 19.12). Jede Partei verpflichtet sich, „den sozialen Dialog über Arbeitsfragen zwischen den Sozialpartnern und den zuständigen Behörden“ zu fördern (s. Fair trade agreement).



Gewalt und Belästigung : Am 25. März hat der Rat einen Beschluss angenommen, in dem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, das IAO-Übereinkommen 190 über Gewalt und Belästigung zu ratifizieren (s. Pressemitteilung). Die EU kann dieses Übereinkommen nicht ratifizieren, da nur Mitgliedsstaaten Parteien des Übereinkommens sein können. Das Übereinkommen, das in Spanien, Griechenland, Irland und Italien in Kraft ist, wird in den kommenden Monaten auch in den vier weiteren Mitgliedstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich und Portugal in Kraft treten (s. Ratifikationsstand).


Aktuelle soziale Themen

Arbeitskräftemangel : Am 20. März legte die EU-Kommission eine Mitteilung über den „Arbeits- und Fachkräftemangel in der EU: ein Aktionsplan vor, um die Defizite zu beheben, die „einen ernsthaften Engpass für das nachhaltige und integrative Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit sowie den grünen und digitalen Wandel in der EU darstellen“. Die Kommission erinnert daran, dass der Rückgang der erwerbstätigen Bevölkerung, die Entwicklung der Beschäftigung im Zusammenhang mit dem grünen und digitalen Wandel, schlechte Arbeitsbedingungen, wie „überdurchschnittlich hoher berufsbedingter Stress und niedrige Löhne“, „entscheidende Faktoren für den anhaltenden Fachkräftemangel in bestimmten Berufen und Branchen“ sind. Sie will Sozialpartnern Mittel zur Verfügung stellen, um ihre Arbeit in diesem Kampf zu stärken und fordert sie auf, „operative Projekte zu unterbreiten“ (s. Pressemitteilung).


Sektoraler sozialer Dialog

Gewalt durch Dritte : Die europäischen Sozialpartner mehrerer Wirtschaftszweige leiteten am 19. März Verhandlungen zur Überarbeitung der Richtlinien von 2010 zu Gewalt und Belästigung durch Dritte ein (s. Harassment and violence at work). Der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) nennt die wichtigsten Punkte: geschlechtsspezifische Gewalt, einschließlich häuslicher Gewalt, Digitalisierung und digitale Gewalt, Evaluierung der Risiken für Sicherheit und Gesundheit, darunter auch Mitarbeiterzahl und Arbeitsbelastung, Unterstützung, Sanktionen, Entschädigung und Wiedergutmachung. Ferner wird „die Vielschichtigkeit der Gewalt, die oft an der Schnittstelle von Prekarität, Rassismus, Sexismus und Homophobie auftritt, ein Querschnittsthema sein“ (s. Mitteilung des EGÖD).


2. Mitgliedstaaten
Österreich

Berufskrankheiten : Das Parlament hat am 28. März ein Berufskrankheiten-Modernisierungsgesetz angenommen, das nun 73 Krankheiten, davon vier neue, umfasst (v. Mitteilung). Der Gewerkschaftsbund ÖGB begrüßt die Aufnahme von weißem Hautkrebs in die Liste, bedauert jedoch, dass die Modernisierung nicht weit genug geht und wünscht sich, dass die Liste laufend aktualisiert wird (s. Pressemitteilung).


Belgien

Kündigung aus medizinischen Gründen : Ab 1. April 2024 müssen Arbeitgeber, die den Arbeitsvertrag eines Beschäftigten wegen medizinisch bedingter höherer Gewalt kündigen, einen Beitrag von 1.800 Euro in einen von der Sozialversicherung verwalteten „Fonds für die Rückkehr zur Arbeit“ einzahlen. Die betroffenen Personen erhalten einen „Gutschein“ mit dem sie eine Karrierebegleitung oder ein persönliches Coaching bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz bezahlen können. Ab dem 1. April 2025 können auch Arbeitnehmer und Arbeitslose, die seit mehr als einem Jahr als arbeitsunfähig anerkannt sind, diesen Fonds in Anspruch nehmen (s. Mitteilung).



  • Plattformbeschäftigte: Der Ministerrat hat den Entwurf eines königlichen Erlasses genehmigt, in dem die Mindestbedingungen für die Versicherungsverträge festgelegt sind, die digitale Plattformen für ihre selbstständigen Beschäftigten abschließen müssen. Der mit diesen Verträgen gewährte Schutz muss mindestens dem entsprechen, der in den Rechtsvorschriften für Arbeitsunfälle vorgegeben ist (s. Mitteilung).


Dänemark

Längerer Urlaub bei Zwillingen : Ab 1. Mai haben Eltern von Zwillingen Anspruch auf 26 Wochen Elternurlaub, der zwischen den Eltern aufgeteilt wird, d.h. 13 Wochen für jeden vor dem ersten Geburtstag der Kinder (s. Pressemitteilung und Gesetzestext).


Irland

Flexible Arbeitszeit und Telearbeit : Am 7. März hat die Regierung grünes Licht für das Recht von Beschäftigten gegeben, flexible Arbeitszeiten und Telearbeit zu beantragen – so wie im Gesetz vom 4. April 2023 zur Work-Life-Balance vorgesehen (s. IR Notes 206). Zu diesem Zweck hat der Ausschuss für Beziehungen am Arbeitsplatz, Workplace Relations Commission (WRC), einen Praxisleitfaden veröffentlicht. So haben alle Beschäftigten nun das Recht, Telearbeit zu beantragen. Eltern und pflegende Angehörige haben ebenfalls das Recht, flexible Arbeitszeiten zu beantragen. Die im Leitfaden genannten Gründe für die Beantragung von Telearbeit sind u.a. Reduzierung des CO2-Fußabdrucks, Neurodiversität oder besondere medizinische Bedürfnisse, die eine ruhige Arbeitsumgebung rechtfertigen. Die Nichteinhaltung des Leitfadens stellt keine Straftat dar. Es können aber vor dem WRC Klagen wegen der Verletzung dieser neuen Rechte vorgebracht werden (s. Mitteilung). Der Gewerkschaftsverband ICTU hat den Leitfaden begrüßt (s. Mitteilung).



  • Rente mit 66: Die Regierung hat ein Gesetzesvorhaben angenommen, das Beschäftigten, deren Arbeitsvertrag ein Renteneintrittsalter unter 66 Jahren festlegt (oftmals 65 Jahre), die Möglichkeit einräumt, weiterzuarbeiten, bis sie mit 66 Jahren die staatliche Rente beziehen können. Die Vertragsklauseln, die eine niedrigere Altersgrenze vorsehen, sind somit gegen den Willen von Arbeitnehmern nicht mehr durchsetzbar (s. Mitteilung). Der Gewerkschaftsverband ICTU begrüßt diesen Rechtsakt (Mitteilung).


Slowakei

Rückkehr auf den Arbeitsmarkt : Am 26. März legte die Regierung zwei Gesetzesvorhaben vor, um den Arbeitskräftemangel zu entschärfen. Arbeitgeber, die eine Person, die seit mindestens zwei Monaten arbeitslos gemeldet ist, im Rahmen einer Erstanstellung für mindestens 12 Monate oder unbefristet einstellen, erhalten eine Prämie. Diese soll einen Anreiz zur Einstellung junger Hochschulabsolventen schaffen sowie von Personen, die im Ausland arbeiten und in die Slowakei zurückkehren möchten, wo sie noch nicht erwerbstätig waren. Unternehmer erhalten vom Staat sechs Monate lang 1.318,50 Euro pro Monat. Personen, die seit mindestens zwei Monaten arbeitslos gemeldet sind, erhalten bei ihrer Einstellung in den ersten 3 Monaten eine Prämie von monatlich 150 Euro und in den folgenden 3 Monaten 75 Euro, als Anreiz dafür, in ihrem Job zu bleiben (s. Pressemitteilung).



Mindestlohn : Zur Umsetzung der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne hat der Arbeitsminister eine Änderung vorbereitet, mit der ab 1. Januar 2026 die Höhe des Mindestlohns auf 60 % des durchschnittlichen Monatslohns der letzten zwei Jahre festlegt wird. Laut Arbeitsminister könnte der Mindestlohn 920 Euro betragen und 2027 die Schwelle von 1.000 Euro erreichen. Er plant ferner, die Rechtsvorschriften über die Ausweitung von Tarifverträgen zu überarbeiten, um Tarifverträge für alle Arbeitgeber einer Branche leichter verbindlich zu machen und damit die angestrebte Tarifbindung von 80 % der Arbeitnehmer zu erreichen (s. Pressemitteilung).


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Neuverhandlung : Der Konzern TechnipFMC hat seine befristete EBR-Vereinbarung neu ausgehandelt und am 19. Dezember 2023 eine neue, unbefristete Vereinbarung unterzeichnet. Die Vereinbarung deckt die EU, den EWR und das Vereinigte Königreich ab. Der EBR kommt zweimal im Jahr zusammen, grundsächlich als Präsenztagung. Nur bei außergewöhnlichen Umständen, die sich auf mindestens 15 % der Mitarbeiter in jedem betroffenen Land auswirken, werden Tagungen virtuell abgehalten. Den Mitgliedern steht ein Online-Schulungstag pro Jahr zu. Der EBR kann einen Sachverständigen nur bei außergewöhnlichen Umständen beauftragen und nur, wenn dieses Gutachten „absolut notwendig“ ist. Der EBR-Vorsitzende verfügt über 40 Stunden pro Jahr für seine Gewerkschaftsarbeit, die anderen Mitglieder haben Anspruch auf jeweils 24 Stunden. Die Parteien beabsichtigen, bei Sitzungen, die nur auf Englisch gehalten werden, maschinelles Dolmetschen einzusetzen, wenn die Technologie als ausgereift gilt.


> Siehe auch: EBR-Vereinbarung von Geopost vom 5. März 2024.


Soziale Verantwortung

Sozialschutzsockel : TotalEnergies präsentierte am 21. März ein Vier-Säulen-Programm für seine Mitarbeiter weltweit: 1. Sozialschutz: Alle Beschäftigten haben Anspruch auf einen „zuverlässigen und angemessenen Gesundheitsschutz“ und eine „Todesfallversicherung in Höhe von mindestens zwei Jahresbruttogehältern“; 2. Gesundheitsschutz: Alle Beschäftigten haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine ärztliche Untersuchung und profitieren von einem Programm zur Verhütung von psychosozialen Risiken; 3. Familie: Mindestens 14 Wochen bezahlter Erziehungsurlaub für den Elternteil, der sich zum größten Teil um das Kind kümmert, und zwei Wochen für den anderen Elternteil. Die Anpassung der Vergütung während der Elternzeit wird gewährleistet; 4. Arbeitsumfeld und -bedingungen: Flexible Arbeitszeiten und „Green Fridays“, d. h. jeder zweite Freitag bleibt frei von allen vom Management organisierten Sitzungen (s. Mitteilung).


4. Studien und Berichte

Mobilität in der EU : Am 12. März veröffentlichte die EU-Kommission ihren Jahresbericht zur EU-Arbeitskräftemobilität 2023 (s. auch die Zusammenfassung), der eine bemerkenswerte Stabilität zeigt: 2022 machen rund 10 Millionen Personen im erwerbsfähigen Alter von der Freizügigkeit Gebrauch, was 3,8 % der EU-Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter entspricht. 32 % davon sind Personen mit einem höheren Bildungsniveau (gegenüber 28 % 2016). Ferner ist das Niveau der Arbeitnehmerentsendung wieder auf dem Stand von vor der Covid-19-Krise: 3,1 Millionen entsandte Arbeitnehmer (in Vollzeitäquivalenten) gegenüber 2,6 Millionen 2021 (+ 19 %) (s. Mitteilung).

 


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