|
| |
IR Notes 227 – 3 April 2024
www.irshare.eu
|
|
|
| |
| |
Eine Frage an …
Brigitte Ollier, Senior Advisor on Social Affairs, UITP
Aus
welchen Gründen wollen Sie zusammen mit dem europäischen
Gewerkschafts-verband ETF einen Ausschuss für den
europäischen sektoralen sozialen Dialog für den öffentlichen
Nahverkehr einsetzen?
Die EU-Kommission hatte unserem Sektor – der
vor allem in die Zuständigkeit kommunaler und regionaler Stellen
fällt – nie besondere Aufmerksamkeit geschenkt, bis sie erkannte,
dass die Mobilität in Städten ein wichtiger Faktor bei der
Bekämpfung des Klimawandels ist. Bisher waren wir dem Ausschuss für
den europäischen sektoralen sozialen Dialog im Straßenverkehr in
Form einer Arbeitsgruppe angegliedert. Eine Angliederung, die jedoch
nicht mehr angemessen ist. Unser Sektor ist multimodal (Bus,
Straßenbahn, Zug, U-Bahn etc.). Es macht keinen Sinn, nur einem
einzigen Verkehrsmittel, nämlich der Straße, zugeordnet zu werden.
Es gibt bereits einen sozialen Dialog im Rahmen unserer
Arbeitsgruppe, und wir haben auch bereits gemeinsame Empfehlungen
verabschiedet, wie für die Beschäftigung von Frauen oder die
Sicherheit. Doch dieser soziale Dialog muss gestärkt werden, da es
immer mehr EU-weite politische Entscheidungen gibt, die erhebliche
Auswirkungen auf die (privaten oder öffentlichen) Betreiber und auf
die für den Nahverkehr zuständigen Stellen haben: Nehmen Sie die
Elektrifizierung der Busflotten, die Automatisierung von
U-Bahn-Linien, die Einführung autonomer Fahrzeuge usw. All diese
Entwicklungen verlangen die Anpassung der Beschäftigten, stellen
neue Anforderungen an die Ausbildung und führen zur Veränderung von
Berufen. Der europäische soziale Dialog hat die volle Legitimität,
Empfehlungen an Unternehmen, Behörden und Gewerkschaften
auszusprechen, um diesen Wandel zu begleiten. Aus diesen Gründen haben die europäischen
Sozialpartner vor etwa einem Jahr bei der Kommission einen
offiziellen Antrag eingereicht, um einen Ausschuss für den
sektoralen sozialen Dialog speziell für den öffentlichen Nahverkehr
einzusetzen. Die Entscheidung wird nicht mehr vor den kommenden
Europawahlen fallen, aber wir gehen davon aus, dass die nächste
Kommission die Einrichtung dieses Ausschusses auf der Grundlage der
neuen Eurofound-Studie zur Repräsentativität im Nahverkehrssektor
genehmigen wird.
|
|
|
 |
| |
Agenda
3.
April Brüssel Der
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen
Parlaments stimmt über den Radtke-Bericht zum Vorschlag einer
Überarbeitung der EBR-Richtlinie ab (s. Pressemitteilung).
11. April
Brüssel Der Rat
erörtert die Kompromissfassung, die von der belgischen
EU-Ratspräsidentschaft zum Vorschlag für eine Überarbeitung der
EBR-Richtlinie vorgelegt wird.
15. und 16.
April La Hulpe
Hochrangige Konferenz der belgischen EU-Ratspräsidentschaft zur
Umsetzung der europäischen
Säule sozialer Rechte und Verabschiedung der Erklärung von La
Hulpe über die Zukunft des sozialen Europas, um die künftige
Sozialagenda für den Zeitraum 2024-2029 vorzubereiten.
|
|
|
 |
| |
Über uns
IR Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 273,00 Euro
zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Iris
Turlan
und Frédéric
Turlan. Erfahren Sie mehr
über das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR Notes
Mit wenigen Klicks auf der IR
Share-Website oder per Telefon unter: +33 (0)6 81 41 53 95
Impressum.
Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy –
Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 – Stammkapital 1.500 Euro –
Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die
Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet –
Château – 89500 Villeneuve-sur-Yonne1. CPPAP Nr.: 0621 Z
93933.
|
|
|
 |
| |
Folgen Sie uns auf LinkedIn
Damit Sie auch zwischen den Ausgaben auf
dem Laufenden bleiben: Wir informieren Sie auf LinkedIn IR Notes über aktuelle Entwicklungen. Folgen Sie uns!
603 Personen folgen uns bereits!
|
|
|
 |
| |
Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
|
|
|
 |
|
|
|
In den
Schlagzeilen
Auf den
letzten Drücker: Richtlinienvorschlag zur Regelung von Praktika
Am 20. März legte die EU-Kommission den Mitgliedstaaten einen Richtlinienvorschlag und
einen Vorschlag für eine
Empfehlung vor, um die Arbeitsbedingungen von Praktikanten in der EU zu
verbessern und den Missbrauch von Praktika zu verhindern (s. Traineeship). Wie von
Europaparlamentariern (s. IR Notes 211) und
Jugendorganisationen seit langem gefordert (s. IR Notes 212),
soll der Richtlinienvorschlag die Überarbeitung der derzeitigen Empfehlung
des Rates vom 10. März 2014 zu einem Qualitätsrahmen für Praktika (v. IR Notes 26)
ergänzen. Die wichtigsten Elemente des Richtlinienvorschlags beziehen sich nur auf
Praktikanten mit einem Beschäftigungsverhältnis und nicht auf Praktikanten im Rahmen
einer Ausbildung. Der Vorschlag umfasst: 1.
den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, der bereits für
Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen angewendet wird. Er gewährleistet,
dass Praktikanten hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, einschließlich der Vergütung,
genauso wie regulär Beschäftigte behandelt werden – es sei denn, es liegen objektive
Gründe für eine Ungleichbehandlung vor, wie unterschiedliche Aufgaben, weniger
Verantwortung, geringere Arbeitsintensität oder ein hoher Lern- und
Ausbildungsanteil. 2. die
Verhinderung von als Praktika getarnte Arbeitsverhältnisse durch Kontrollen und
Inspektionen, die anhand von sechs Kriterien durchzuführen sind, wie „übertrieben
lange Dauer des sogenannten Praktikums“ oder „Anforderung einer vorherigen
Berufserfahrung“. Auf Anfrage der Behörden müssen die Unternehmen Angaben über Zahl,
Dauer und Arbeitsbedingungen ihrer Praktika zur Verfügung stellen. Die
Mitgliedstaaten müssen „eine Dauer“ festlegen, um „übermäßig lange Praktika und
wiederholte, auch aufeinanderfolgende Praktika bei demselben Arbeitgeber“ zu
vermeiden. Arbeitgeber sind ferner verpflichtet, in den Praktikumsanzeigen Angaben
„über anstehende Aufgaben, Arbeitsbedingungen, einschließlich Vergütung,
Sozialschutz sowie Aus- und Fortbildung“ zu machen. 3. Schutz der Praktikanten gegen
Vergeltungsmaßnahmen, wenn sie die Einhaltung ihrer Rechte geltend machen. Der
Vorschlag ermöglicht es Arbeitnehmervertretern, im Namen oder zur Unterstützung
eines oder mehrerer Praktikanten in Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren tätig zu
werden, um deren Rechte durchzusetzen. Angesichts der Schutzbedürftigkeit von
Praktikanten müssen Mitgliedstaaten „Kanäle“ einrichten, über die Praktikanten
„schlechte Praktiken und schlechte Arbeitsbedingungen melden“ können. Dagegen
gilt der Vorschlag zur Überarbeitung der Empfehlung von 2014 für alle Praktikanten.
Die wichtigsten Elemente: 1.
faire Vergütung für die Praktikanten; 2. Zugang der Praktikanten zum
Sozialschutz; 3. Benennung
eines Mentors, um Praktikanten gezielte Unterstützung und Beratung zu bieten;
4. gleichberechtigter Zugang
zu Praktika, auch für Personen aus benachteiligten Verhältnissen, und barrierefreie
Arbeitsplätze für Praktikanten mit Behinderung; 5. Genehmigung von Hybrid- und/oder
Telearbeit, indem sichergestellt wird, dass Praktikanten die erforderliche
Ausrüstung erhalten; 6.
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch zusätzliche
Berufsberatung und Anreize für Praktikumsanbieter, Praktikanten im Anschluss an das
Praktikum eine feste Stelle anzubieten.
>
Reaktionen: Laut dem Europäischen
Jugendforum macht die Kommission mit ihrer Initiative einen Schritt vor und zwei
zurück. Es ist ein Mittel, „um das zunehmende Problem anzugehen, nämlich dass
Einstiegsjobs durch Praktika ersetzt werden“. Daher zielt die Richtlinie „eher auf
Beschäftigte ab, die als Praktikanten getarnt sind, als auf … alle Praktikanten auf
dem Arbeitsmarkt“. Der Vorschlag „überträgt den Arbeitsinspektoren, die bereits
jetzt unterfinanziert und überarbeitet sind, zu viel Verantwortung“. „Alle
Praktikanten auf dem Arbeitsmarkt verdienen eine faire Bezahlung“, so die NRO (s. Mitteilung).
„Nicht vergütete Praktika heißt, dass brillanten jungen Menschen aus der
Arbeiterklasse der Weg zu zahlreichen Karrieren versperrt bleibt, weil sie es sich
nicht leisten können, ohne Vergütung zu arbeiten“, fügt Bundessekretärin des EGB Tea
Jarc hinzu. „Die vorgeschlagene Richtlinie ändert nur wenig an diesem Skandal, da
sie den Arbeitsbehörden, denen es bereits an Ressourcen mangelt, eine neue Aufgabe
aufbürdet, anstatt die Arbeitgeber zu verpflichten, hochwertige Praktika anzubieten
(s. Pressemitteilung).
|
1.
Europäische Union
Gesetzgebung
Sicherheit und Gesundheitsschutz :
Am 15. März wurde die Richtlinie
2024/869 vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG und der
Richtlinie 98/24/EG hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen
Verbindungen sowie für Diisocyanate (weitere
Sprachen) im Amtsblatt veröffentlicht. Die neuen Bestimmungen müssen bis
spätestens 9. April 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
|
Neuseeland : Am 25. März wurde
das Freihandelsabkommen
zwischen der Europäischen Union und Neuseeland (weitere
Sprachen) im Amtsblatt veröffentlicht. Das Abkommen enthält multilaterale
Arbeitsnormen und -übereinkünfte (Art. 19.3), Artikel zur Geschlechtergleichstellung
(Art. 19.4) sowie zum verantwortungsvollen unternehmerischen Handeln und
Lieferkettenmanagement (Art. 19.12). Jede Partei verpflichtet sich, „den sozialen
Dialog über Arbeitsfragen zwischen den Sozialpartnern und den zuständigen Behörden“
zu fördern (s. Fair trade agreement).
|
Gewalt und Belästigung : Am 25.
März hat der Rat einen Beschluss
angenommen, in dem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, das IAO-Übereinkommen
190 über Gewalt und Belästigung zu ratifizieren (s. Pressemitteilung).
Die EU kann dieses Übereinkommen nicht ratifizieren, da nur Mitgliedsstaaten
Parteien des Übereinkommens sein können. Das Übereinkommen, das in Spanien,
Griechenland, Irland und Italien in Kraft ist, wird in den kommenden Monaten auch in
den vier weiteren Mitgliedstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich und Portugal in
Kraft treten (s. Ratifikationsstand).
|
Aktuelle
soziale Themen
Arbeitskräftemangel : Am 20.
März legte die EU-Kommission eine Mitteilung über den „Arbeits-
und Fachkräftemangel in der EU: ein Aktionsplan vor, um die Defizite zu
beheben, die „einen ernsthaften Engpass für das nachhaltige und integrative
Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit sowie den grünen und digitalen Wandel in der EU
darstellen“. Die Kommission erinnert daran, dass der Rückgang der erwerbstätigen
Bevölkerung, die Entwicklung der Beschäftigung im Zusammenhang mit dem grünen und
digitalen Wandel, schlechte Arbeitsbedingungen, wie „überdurchschnittlich hoher
berufsbedingter Stress und niedrige Löhne“, „entscheidende Faktoren für den
anhaltenden Fachkräftemangel in bestimmten Berufen und Branchen“ sind. Sie will
Sozialpartnern Mittel zur Verfügung stellen, um ihre Arbeit in diesem Kampf zu
stärken und fordert sie auf, „operative Projekte zu unterbreiten“ (s. Pressemitteilung).
|
Sektoraler
sozialer Dialog
Gewalt durch Dritte : Die
europäischen Sozialpartner mehrerer Wirtschaftszweige leiteten am 19. März
Verhandlungen zur Überarbeitung der Richtlinien
von 2010 zu Gewalt und Belästigung durch Dritte ein (s. Harassment and violence at
work). Der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen
Dienst (EGÖD) nennt die wichtigsten Punkte: geschlechtsspezifische Gewalt,
einschließlich häuslicher Gewalt, Digitalisierung und digitale Gewalt, Evaluierung
der Risiken für Sicherheit und Gesundheit, darunter auch Mitarbeiterzahl und
Arbeitsbelastung, Unterstützung, Sanktionen, Entschädigung und Wiedergutmachung.
Ferner wird „die Vielschichtigkeit der Gewalt, die oft an der Schnittstelle von
Prekarität, Rassismus, Sexismus und Homophobie auftritt, ein Querschnittsthema sein“
(s. Mitteilung
des EGÖD).
|
2.
Mitgliedstaaten
Österreich
Berufskrankheiten : Das
Parlament hat am 28. März ein
Berufskrankheiten-Modernisierungsgesetz angenommen, das nun 73 Krankheiten,
davon vier neue, umfasst (v. Mitteilung).
Der Gewerkschaftsbund ÖGB begrüßt die Aufnahme von weißem Hautkrebs in die Liste,
bedauert jedoch, dass die Modernisierung nicht weit genug geht und wünscht sich,
dass die Liste laufend aktualisiert wird (s. Pressemitteilung).
|
Belgien
Kündigung aus medizinischen Gründen :
Ab 1. April 2024 müssen Arbeitgeber, die den Arbeitsvertrag
eines Beschäftigten wegen medizinisch bedingter höherer Gewalt kündigen, einen
Beitrag von 1.800 Euro in einen von der Sozialversicherung verwalteten „Fonds für
die Rückkehr zur Arbeit“ einzahlen. Die betroffenen Personen erhalten einen
„Gutschein“ mit dem sie eine Karrierebegleitung oder ein persönliches Coaching bei
der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz bezahlen können. Ab dem 1. April 2025 können
auch Arbeitnehmer und Arbeitslose, die seit mehr als einem Jahr als arbeitsunfähig
anerkannt sind, diesen Fonds in Anspruch nehmen (s. Mitteilung).
- Plattformbeschäftigte: Der
Ministerrat hat den Entwurf eines königlichen Erlasses genehmigt, in dem die
Mindestbedingungen für die Versicherungsverträge festgelegt sind, die digitale
Plattformen für ihre selbstständigen Beschäftigten abschließen müssen. Der mit
diesen Verträgen gewährte Schutz muss mindestens dem entsprechen, der in den
Rechtsvorschriften für Arbeitsunfälle vorgegeben ist (s. Mitteilung).
|
Dänemark
Längerer Urlaub bei Zwillingen :
Ab 1. Mai haben Eltern von Zwillingen Anspruch auf 26 Wochen
Elternurlaub, der zwischen den Eltern aufgeteilt wird, d.h. 13 Wochen für jeden vor
dem ersten Geburtstag der Kinder (s. Pressemitteilung
und Gesetzestext).
|
Irland
Flexible Arbeitszeit und Telearbeit :
Am 7. März hat die Regierung grünes Licht für das Recht von
Beschäftigten gegeben, flexible Arbeitszeiten und Telearbeit zu beantragen – so wie
im Gesetz vom 4. April 2023 zur Work-Life-Balance vorgesehen (s. IR Notes 206). Zu
diesem Zweck hat der Ausschuss für Beziehungen am Arbeitsplatz, Workplace
Relations Commission (WRC), einen Praxisleitfaden
veröffentlicht. So haben alle Beschäftigten nun das Recht, Telearbeit zu
beantragen. Eltern und pflegende Angehörige haben ebenfalls das Recht, flexible
Arbeitszeiten zu beantragen. Die im Leitfaden genannten Gründe für die Beantragung
von Telearbeit sind u.a. Reduzierung des CO2-Fußabdrucks, Neurodiversität oder
besondere medizinische Bedürfnisse, die eine ruhige Arbeitsumgebung rechtfertigen.
Die Nichteinhaltung des Leitfadens stellt keine Straftat dar. Es können aber vor dem
WRC Klagen wegen der Verletzung dieser neuen Rechte vorgebracht werden (s. Mitteilung).
Der Gewerkschaftsverband ICTU hat den Leitfaden begrüßt (s. Mitteilung).
- Rente mit 66: Die
Regierung hat ein Gesetzesvorhaben angenommen, das Beschäftigten, deren
Arbeitsvertrag ein Renteneintrittsalter unter 66 Jahren festlegt (oftmals 65
Jahre), die Möglichkeit einräumt, weiterzuarbeiten, bis sie mit 66 Jahren die
staatliche Rente beziehen können. Die Vertragsklauseln, die eine niedrigere
Altersgrenze vorsehen, sind somit gegen den Willen von Arbeitnehmern nicht mehr
durchsetzbar (s. Mitteilung).
Der Gewerkschaftsverband ICTU begrüßt diesen Rechtsakt (Mitteilung).
|
Slowakei
Rückkehr auf den Arbeitsmarkt :
Am 26. März legte die Regierung zwei Gesetzesvorhaben vor, um
den Arbeitskräftemangel zu entschärfen. Arbeitgeber, die eine Person, die seit
mindestens zwei Monaten arbeitslos gemeldet ist, im Rahmen einer Erstanstellung für
mindestens 12 Monate oder unbefristet einstellen, erhalten eine Prämie. Diese soll
einen Anreiz zur Einstellung junger Hochschulabsolventen schaffen sowie von
Personen, die im Ausland arbeiten und in die Slowakei zurückkehren möchten, wo sie
noch nicht erwerbstätig waren. Unternehmer erhalten vom Staat sechs Monate lang
1.318,50 Euro pro Monat. Personen, die seit mindestens zwei Monaten arbeitslos
gemeldet sind, erhalten bei ihrer Einstellung in den ersten 3 Monaten eine Prämie
von monatlich 150 Euro und in den folgenden 3 Monaten 75 Euro, als Anreiz dafür, in
ihrem Job zu bleiben (s. Pressemitteilung).
|
Mindestlohn : Zur Umsetzung der
Richtlinie über angemessene Mindestlöhne hat der Arbeitsminister eine Änderung
vorbereitet, mit der ab 1. Januar 2026 die Höhe des Mindestlohns auf 60 % des
durchschnittlichen Monatslohns der letzten zwei Jahre festlegt wird. Laut
Arbeitsminister könnte der Mindestlohn 920 Euro betragen und 2027 die Schwelle von
1.000 Euro erreichen. Er plant ferner, die Rechtsvorschriften über die Ausweitung
von Tarifverträgen zu überarbeiten, um Tarifverträge für alle Arbeitgeber einer
Branche leichter verbindlich zu machen und damit die angestrebte Tarifbindung von 80
% der Arbeitnehmer zu erreichen (s. Pressemitteilung).
|
3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Neuverhandlung : Der Konzern
TechnipFMC hat seine
befristete EBR-Vereinbarung neu ausgehandelt und am 19. Dezember 2023 eine neue, unbefristete
Vereinbarung unterzeichnet. Die Vereinbarung deckt die EU, den EWR und das
Vereinigte Königreich ab. Der EBR kommt zweimal im Jahr zusammen, grundsächlich als
Präsenztagung. Nur bei außergewöhnlichen Umständen, die sich auf mindestens 15 % der
Mitarbeiter in jedem betroffenen Land auswirken, werden Tagungen virtuell
abgehalten. Den Mitgliedern steht ein Online-Schulungstag pro Jahr zu. Der EBR kann
einen Sachverständigen nur bei außergewöhnlichen Umständen beauftragen und nur, wenn
dieses Gutachten „absolut notwendig“ ist. Der EBR-Vorsitzende verfügt über 40
Stunden pro Jahr für seine Gewerkschaftsarbeit, die anderen Mitglieder haben
Anspruch auf jeweils 24 Stunden. Die Parteien beabsichtigen, bei Sitzungen, die nur
auf Englisch gehalten werden, maschinelles Dolmetschen einzusetzen, wenn die
Technologie als ausgereift gilt.
> Siehe
auch: EBR-Vereinbarung von Geopost vom 5. März 2024.
|
Soziale
Verantwortung
Sozialschutzsockel : TotalEnergies präsentierte am
21. März ein Vier-Säulen-Programm für seine Mitarbeiter weltweit: 1. Sozialschutz:
Alle Beschäftigten haben Anspruch auf einen „zuverlässigen und angemessenen
Gesundheitsschutz“ und eine „Todesfallversicherung in Höhe von mindestens zwei
Jahresbruttogehältern“; 2. Gesundheitsschutz: Alle Beschäftigten haben alle zwei
Jahre Anspruch auf eine ärztliche Untersuchung und profitieren von einem Programm
zur Verhütung von psychosozialen Risiken; 3. Familie: Mindestens 14 Wochen bezahlter
Erziehungsurlaub für den Elternteil, der sich zum größten Teil um das Kind kümmert,
und zwei Wochen für den anderen Elternteil. Die Anpassung der Vergütung während der
Elternzeit wird gewährleistet; 4. Arbeitsumfeld und -bedingungen: Flexible
Arbeitszeiten und „Green Fridays“, d. h. jeder zweite Freitag bleibt frei von allen
vom Management organisierten Sitzungen (s. Mitteilung).
|
4. Studien
und Berichte
Mobilität in der EU : Am 12.
März veröffentlichte die EU-Kommission ihren Jahresbericht
zur EU-Arbeitskräftemobilität 2023 (s. auch die Zusammenfassung),
der eine bemerkenswerte Stabilität zeigt: 2022 machen rund 10 Millionen Personen im
erwerbsfähigen Alter von der Freizügigkeit Gebrauch, was 3,8 % der EU-Bevölkerung im
erwerbsfähigen Alter entspricht. 32 % davon sind Personen mit einem höheren
Bildungsniveau (gegenüber 28 % 2016). Ferner ist das Niveau der
Arbeitnehmerentsendung wieder auf dem Stand von vor der Covid-19-Krise: 3,1
Millionen entsandte Arbeitnehmer (in Vollzeitäquivalenten) gegenüber 2,6 Millionen
2021 (+ 19 %) (s. Mitteilung).
|
|
|