IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 23 – IR Notes ist Charlie

  IR Notes 23 – 14 Januar 2015
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


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  Interview
Adrien Thomas, Forschungsschwerpunkt Tarifverhandlung, Luxembourg Institute of Socio-Economic Research (LISER)

Geben Sie in Ihrem Buch (*) über die Haltung der Gewerkschaften gegenüber Immigranten in Luxemburg auch „Rezepte“ für eine bessere Vertretung von Migranten durch die Gewerkschaften?
Der Arbeitsmarkt in Luxemburg unterscheidet sich zum Teil erheblich von dem anderer Länder und zeichnet sich vor allem durch eine große Zahl von Arbeitsmigranten aus – 44% der in Luxemburg Beschäftigten sind Grenzgänger, 27% sind Migranten mit Wohnsitz in Luxemburg (ein Großteil stammt aus anderen europäischen Ländern) – aber bei der Frage, inwiefern Migranten in der Gewerkschaftsbewegung integriert sind, kann Luxemburg durchaus als Versuchslabor dienen. Die Gewerkschaften Luxemburgs können zu Recht stolz sein auf einen gewissen Erfolg, nachdem das Land nach dem Krieg und in den 1950er Jahre zunächst eine Phase des Protektionismus erlebte, in der man eher darauf bedacht war, die Beschäftigung der eigenen Bevölkerung zu sichern, als internationale Solidarität zu üben. Aber mit dem Aufbau Europas ist den Gewerkschaften bewusst geworden, dass die Migration strukturelle Anforderungen stellte und sie ihre Verhandlungsmacht verlieren würden, wenn sie sich diesem Teil der Bevölkerung verschlossen.  Ab den 1970er Jahren veranlasste die Liberalisierung der luxemburgischen Gesellschaft die Gewerkschaften, sich Themen rund um die Arbeitsmigration zuzuwenden, wie Fragen nach Unterbringung, Einschulung, Rassismus und Diskriminierungen. Vom reinen Arbeitsbereich ging man also über zu weiterreichenden Themen. Als in den 1980er und vor allem in den 1990er Jahren die Zahl der Grenzgänger rasant anstieg, war es für die Gewerkschaften von essentieller Bedeutung, auch diese Arbeitnehmergruppe zu vertreten.


Welche Vorteile haben die Gewerkschaften den Arbeitsmigranten gebracht?
Der erste Beitrag bestand darin, ihren Mitgliedern Beratungen anzubieten im Zusammenhang mit den Rechten der EU zur Freizügigkeit von Arbeitnehmern und der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme, insbesondere durch die Einrichtung von Kontaktstellen in den angrenzenden Regionen des Großherzogtums. Ziel ist, den Arbeitnehmern bei den Problemen zu helfen, die bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften auftreten, die zwar die Freizügigkeit fördern sollen, gleichzeitig aber Schwachstellen aufweisen: Wenn es zum Beispiel darum geht, für einen Beschäftigten, der in mehreren Ländern gearbeitet hat, die Rente zu beantragen oder Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.


Abgesehen von der Beraterrolle, haben die Gewerkschaften diese Arbeitnehmer auch in ihre Organisation integriert?
Dies ist eine weitere Erklärung für den relativen Erfolg der luxemburgischen Gewerkschaften. Denn sie haben interne Strukturen für die Grenzgänger und Arbeitsmigranten eingerichtet, um deren Interessen zu verteidigen. Das funktioniert ganz gut im Vergleich zur Situation der französischen Grenzgänger in Deutschland, die keinen Platz in den deutschen Gewerkschaften haben und daraufhin ihre eigenen Vertreterverbände gegründet haben. Eine Situation, die es in Luxemburg nicht gibt, da die Grenzgänger von den Gewerkschaften Luxemburgs vertreten werden. Im französischen Thionville, nur wenige Kilometer von der Grenze entfernt, ist die OGBL zum Beispiel eine der stärksten Gewerkschaften der Stadt, was die Mitgliederzahl betrifft. LCGB hat ihrerseits eine Partnerschaft mit dem belgischen Verband CSC aufgebaut, so dass alle belgischen Grenzgänger, die Mitglied des LCGB sind, automatisch auch Mitglied von CSC werden, was den Zugang zur Arbeitslosenversicherung in Belgien erleichtert. In den führenden Posten der Gewerkschaften sind die Arbeitsmigranten dagegen weniger stark vertreten, obwohl in den Satzungen nichts dagegen spricht.


(*) « Les frontières de la solidarité. Les syndicats et les immigrés au cœur de l’Europe », Adrien Thomas, Presses universitaires de Rennes, Collection Res Publica, 138 Seiten, 12 Euro

 
  Agenda

20. Januar
Paris
Internationale Konferenz: „Neue Produktionsverfahren auf globaler Ebene: Welche Möglichkeiten und welche Herausforderungen für Beschäftigung und Arbeit?“ organisiert vom Arbeitsministerium, der ILO-Forschungsabteilung und dem ILO-Büro für Frankreich.


3. Februar
Brüssel

Symposium zur Schuldenkrise, die Reform der EU und des Wohlfahrtsstaats


11. Februar
Brüssel
Abschlusskonferenz des europäischen Projekts Eurosofin über den Beitrag des sozialen Dialogs im Finanzsektor in Europa zur Antizipation des Wandels und Umstrukturierungen. Das Projekt wird unter der Leitung der Einheit Tarifverhandlung und Beschäftigungspolitik des Luxembourg Institute of Socio-Economic Research (LISER) durchgeführt. Link zum Anmeldeformular.


12. Februar
Paris
Gepräche mit Ires (Entretiens de l’Ires) anlässlich der Erscheinung der Sonderausgabe der Chronique internationale de l’Ires: „Bildung, Gesundheit: Öffentlicher Dienst in Aufruhr“. Forscher und Gewerkschaftsmitglieder diskutieren an zwei Runden Tischen über Erfahrungen in Frankreich und anderen Ländern.


12. und 13. Februar
Paris

Die europäischen Sozialpartner im Zivilluftfahrtsektor veranstalten eine Konferenz, bei der das Ergebnis der auf Wunsch der Sozialpartner durchgeführten Studien der Universität Gent zu „atypischen Beschäftigungsverhältnissen bei Flugzeugbesatzungen“ vorgestellt wird.


24. Februar
Brüssel
Monatsforum des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zur sozialen Verantwortung von Unternehmen und Gewerkschaften


26. Februar
Riga

Konferenz der lettischen EU-Ratspräsidentschaft über die Rolle der Gewerkschaften bei der Förderung des nachhaltigen Wachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen.


31. März
Riga
Forum der Sozialpartner über die Rolle des sozialen Dialogs zur Förderung des Wirtschaftswachstums und der Qualität der Arbeitsplätze, organisiert von den lettischen Sozialpartnern und der lettischen EU-Ratspräsidentschaft.

 
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IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
IR Notes ist Charlie

Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht der Europäischen Union.  Und offensichtlich eine Beleidigung für die Irren, die letzte Woche in Frankreich zugeschlagen haben.  Die Meinungsfreiheit ist genauso ein Grundrecht wie die Freiheit der Kollektivverhandlungen oder das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten. Dies mag die große Betroffenheit quer durch die Gewerkschaftswelt erklären.  Die spanischen Gewerkschaftsverbände CCOO und UGT haben eine gemeinsame Stellungnahme und zwei Kondolenzschreiben veröffentlicht, ein Schreiben (auf Französisch) für die französischen Gewerkschaften und eines (auf Französisch) für die Mitarbeiter von Charlie Hebdo: „Abgesehen davon, dass ein Terroranschlag ein barbarischer Akt ist, handelt es sich hier um einen direkter Angriff gegen einen der Grundpfeiler der Demokratie, der freien Meinungsäußerung.  Weil Sie von dieser Freiheit Gebrauch gemacht haben, um mit Humor und Satire jede Form von religiöser und politischer Intoleranz zu kritisieren, wurden Sie das Ziel der Feinde der Freiheit und der Menschenrechte.“ Ähnliche Solidaritätsbekundungen kommen auch aus Italien: Auf der Website der größten Gewerkschaft CIGL, die in dem Anschlag zu Recht einen „Angriff gegen das europäische Gesellschaftsmodell“ sieht, sowie auf den Internetseiten der beiden anderen großen Gewerkschaften CISL und UIL. Ein langes schwarzes Band zum Gedenken der Opfer läuft quer über die Website von ver.di, der deutschen Dienstleistungsgewerkschaft, also auch der Medien. Eine Solidarität, die auch von FGTB und CSC aus Belgien zum Ausdruck gebracht wird, sie erinnern daran, dass „es sich um unsere aller Freiheiten handelt, um unsere Auffassung von Demokratie, Meinungsfreiheit, Zusammenleben.“  Der internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Union und dessen europäischer Sektor UNI-MEI, die Gewerkschaft für Medien, haben ihre Solidarität bekundet, die Mitarbeiter versammelten sich vor ihrem Büro mit dem Schild „Je suis Charlie“, ebenso wie UNI Europa, der internationale Schauspielerverband (FIA) und der Internationale Journalistenverband (IFJ), der auf seiner Internetseite die Solidaritätsbotschaften veröffentlicht, die von anderen europäischen Gewerkschaften eingegangen sind. Beim Europäischen Gewerkschaftsbund haben die anwesenden Mitarbeiter vor dem Eingang des Internationalen Gewerkschaftshauses in Brüssel eine Schweigeminute eingelegt. Eine Solidarität, die natürlich über die Grenzen der EU hinausgeht – die Allgemeine Union der Werktätigen Tunesiens hat ebenfalls eine Botschaft der Solidarität übermittelt – ebenso wie Gewerkschaften, die nicht die Medien abdecken, wie IndustriAll Europe oder IndustriAll Global Union.  IR Share schließt sich all diesen Organisationen an, die in diesen Attentaten einen Angriff auf die Demokratie, eine Verletzung der Grundrechte der Europäischen Union und ihres Gesellschaftsmodells sehen.  Die Redakteure von IR Notes möchten den Angehörigen der Opfer dieser Attentate ihr aufrichtiges Beileid ausdrücken und ihre Solidarität mit den Überlebenden von Charlie Hebdo bekunden, mögen sie ihr Werk fortführen!


1. Europäische Union
Rechtsvorschriften

  • Binnenschifffahrt: Die Richtlinie 2014/112/EU vom 19. Dezember 2014 zur Durchführung der Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Mit dieser Richtlinie wird die europäische Vereinbarung der Sozialpartner des Sektors vom 15. Februar 2012 umgesetzt. Die Richtlinie enthält Mindestvorschriften, die von der Richtlinie 2003/88 über die Arbeitszeitgestaltung abweichen, zum Beispiel darf die Arbeitszeit innerhalb des Bezugszeitraums von 12 Monaten 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten, bei Nachtarbeit beträgt die Höchstarbeitszeit 42 Stunden pro Woche. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2016 umsetzen.


Aktuelle soziale Themen

  • Arbeitsprogramm der Kommission 2015: Die Europäische Kommission hat am 16. Dezember ihr Arbeitsprogramm 2015 verabschiedet, das 23 neue Initiativen vorsieht. Die Kommission will sich auf „die wirklich wichtigen Themen“ konzentrieren und hat daher eine Liste der 80 zurückzuziehenden oder zu ändernden Vorschläge erstellt. Den Vorschlag zur Überprüfung der Richtlinie zum Schutz von schwangeren Frauen, die vor allem das Recht auf einen Mutterschaftsurlaub von derzeit 16 Wochen festlegt, wird die Kommission innerhalb von sechs Monaten zurückziehen, wenn es nicht möglich ist, die Verhandlungsblockade zwischen dem Rat und dem Parlament zu lösen.  Die Kommission wird auch ihr REFIT-Programm fortführen, dessen Ziel darin besteht, die Relevanz und Wirksamkeit der EU-Rechtsvorschriften zu prüfen. Weiterhin sind eine „Konsolidierung“ und eine „Vereinfachung“ der drei Richtlinien über die Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern vorgesehen sowie eine Evaluierung der Richtlinien über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, über Zeitarbeit und  befristete Arbeitsverträge, über Gleichbehandlung bei der Sozialversicherung und Unterrichtung der Beschäftigten über die geltenden Bedingungen ihres Arbeitsverhältnisses. Zu den Initiativen gehören Maßnahmen für Arbeitsplätze, Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, Mobilität der Arbeitskräfte in der EU sowie eine „gezielte Überprüfung“ der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern.

  • Mittel aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Die Europäische Kommission hat am 17. Dezember vorgeschlagen, Deutschland 1 Million Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zur Verfügung zu stellen, um 476 ehemalige Mitarbeiter der Aleo Solar AG und zwei ihrer Tochterunternehmen bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen (siehe Mitteilung).


Europäischer sozialer Dialog

  • Hafensektor: Die europäischen Sozialpartner des Hafensektors haben die EU-Kommission ersucht, nicht in den laufenden europäischen sozialen Dialog einzugreifen. Die Sozialpartner „sind dabei, Themen wie Ausbildung und Qualifikationen, Sicherheit und Gesundheitsschutz oder auch Gleichstellung der Geschlechter zu diskutieren“. Bei ihren Gesprächen wollen sie auch das Thema Innovation anschneiden, um die Wettbewerbsfähigkeit von Häfen zu fördern. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission möglichst keine neuen Vorschläge für Rechtsvorschriften unterbreiten, die diese Themen betreffen (siehe Mitteilung, auf Englisch).


Rechtsprechung

  • Schutz gegen Diskriminierung und Adipositas: Der Gerichtshof hat in der Vergangenheit bereits eine Krankheit mit einer Behinderung gleichgesetzt, auch wenn die Diskriminierungen im Zusammenhang mit einer Krankheit nicht zu den vom Gemeinschaftsrecht verbotenen Diskriminierungen gehören.   Vor kurzem hat er ein Urteil erlassen (EuGH, 18. Dezember 2014, in der Rechtssache C-354/13, Fag og Arbejde), in dem er einen Fall von Adipositas mit einer Behinderung gleichsetzte, woraufhin der Schutz gegen Diskriminierungen auf einen dänischen Arbeitnehmer aufgrund seiner Adipositas angewendet werden kann. Der Gerichtshof weist darauf hin, dass es im Unionsrecht kein „allgemeines Verbot der Diskriminierung wegen Adipositas als solcher“ gibt. Aber auf der Grundlage seiner Definition von Behinderung, die im vorhergehenden Urteil (EuGH, 11.  April  2013, in der Rechtssache C-335/11, Randnummer 38 ) präzisiert wurde, betont der Gerichtshof, dass es dem Ziel der Antidiskriminierungsrichtlinie widerspreche, für den Anwendungsbereich dieser Richtlinie je nach Ursache der Behinderung zu differenzieren.  In bestimmten Fällen – eingeschränkte Mobilität, Beeinträchtigung der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, Auftreten von Krankheitsbildern – könne die Definition der Behinderung eine Form der Adipositas abdecken, so dass der Schutz im Zusammenhang mit dem Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung greife. Eine Entscheidung, die neben dem Kündigungsschutz den Weg freimacht für Anträge auf Umgestaltung des Arbeitsplatzes, denen der Auftraggeber verpflichtet sein wird nachzukommen, um einen Arbeitnehmer mit Behinderung weiterhin zu beschäftigen.

  • Eine Sicherheitskraft darf nicht entlassen werden, weil sie eine Frau ist: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 2. Dezember 2014 ein Urteil gefällt (EGMR, 2. Dezember 2014, Nr. 61960/08, Emel Boyraz c./Türkei, auf Englisch), wonach eine Frau, die mit Erfolg an einem Auswahlverfahren für Sicherheitskräfte teilgenommen hatte, nicht unter dem Vorwand  entlassen werden darf, dass sie eine Frau ist und ihren Wehrdienst nicht abgeleistet hat. Der Gerichtshof hebt hervor, dass die Entwicklung hin zur Geschlechtergleichstellung ein wichtiges Ziel für die Mitgliedstaaten sei und nur sehr gewichtige Gründe dazu führen könnten, eine derart unterschiedliche Behandlung als mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar anzusehen. Er erklärt, dass nichts darauf hinweise, dass diese Frau ihrer Arbeit nicht nachkommen könne, wie nachts in einem ländlichen Gebiet zu arbeiten oder eine Feuerwaffe oder körperliche Gewalt einzusetzen und schlussfolgert, dass diese unterschiedliche Behandlung nicht rechtmäßig sei.


2. Mitgliedstaaten
Belgien

  • Abkommen über Vorruhestandsrente und Verein-heitlichung des Arbeiter- und Arbeitnehmerstatuts: Die Sozialpartner auf nationaler Ebene haben am 17. Dezember 2014 eine Vereinbarung erzielt, um die Vereinheitlichung der Beschäftigungsbedingungen für Arbeiter und Arbeitnehmer zu einem Abschluss zu bringen, die bereits seit Januar 2014 teilweise in Kraft war.  Die Sozialpartner konnten sich weiterhin auf Bestimmungen zur Abfederung von staatlichen Sparmaßnahmen einigen, die die Vorruhestandsrente betreffen (eine Zulage zum Arbeitslosengeld von gekündigten Beschäftigten über 60 Jahre bzw. 56 Jahre bei schweren Berufen) und das Zeitguthaben („crédit-temps“ – Beschäftige können ihre Berufstätigkeit unterbrechen) (siehe  Pressemitteilung der Gewerkschafts-verbände CSC und FGTB).  Es wird angestrebt, sofern dies tariflich abgesichert ist, den Zugang zu diesen Möglichkeiten teilweise und vorübergehend aufrechtzuerhalten.

  • Neue Maßnahmen ab 1. Januar: Der Arbeitgeberverband Fédération des entreprises de Belgique erläutert die neuen sozialen Maßnahmen (auf Flämisch), die seit 1. Januar 2015 in Kraft sind.


Estland

  • Tarifverträge: Im Dezember wurde ein Tarifvertrag im Gesundheitssektor unterzeichnet, wonach 2015 der Mindestlohn für Ärzte von 8 auf 9 Euro in der Stunde, für Krankenschwestern von 4,4 auf 5 Euro und für Gesundheitspersonal von 2,6 auf 3 Euro ansteigt (siehe Link). Der Kulturminister und die estnischen Gewerkschaften für Staatsbedienstete haben eine Vereinbarung getroffen, um die Gehälter der im kulturellen Bereich tätigen Personen 2015 um 4,5% anzuheben (siehe Link).


Deutschland

  • Mindestlohn in Kraft: Ab dem 1. Januar 2015 müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde bezahlen. Dem Arbeitsministerium zufolge werden rund 3,7 Mio. Personen direkt davon profitieren (siehe Mitteilung des Ministeriums, auf Deutsch). Eine Kommission bestehend aus Vertretern der Sozialpartner und zwei wissenschaftlichen Mitgliedern wurde eingerichtet, um auf der Grundlage von drei Kriterien eine Anhebung des Mindestlohns ab 2017 vorzuschlagen:  Mindestschutz für die Beschäftigten, faire Wettbewerbsbedingungen und Arbeitsplatzsicherheit. Die tariflich gebundenen Unternehmen haben eine Frist bis 2016, um ihre Vereinbarungen neu zu verhandeln. Sie müssen aber spätestens zum 1. Januar 2017 den Mindestlohn von 8,50 Euro einführen. Es gibt einige wenige Ausnahmen, am umstrittensten ist die Regelung bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen.  Der Arbeitgeber muss ihnen erst nach sechs Monaten den Mindestarbeitslohn zahlen. Wenn das Ziel darin bestehen soll, Arbeitgeber nicht davon abzuhalten, arbeitsmarktferne Personen einzustellen, besteht die Gefahr, dass die Arbeitgeber eine „Rotation“ von Langzeitarbeitslosen praktizieren, anstelle diese auf Dauer im Unternehmen zu integrieren. Das Arbeitsministerium hat eine Website mit Informationen rund um den Mindestlohn eingerichtet.

 


Frankreich

  • Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn (SMIC) ist ab 1. Januar 2015 auf 9,61 Euro brutto pro Stunde angestiegen, siehe Dekret vom 22. Dezember 2014.

  • Vereinfachung der Sozialvorschriften: Das Parlament hat am 18. Dezember 2014 ein Gesetz zur „Vereinfachung des Alltags für Unternehmen“ verabschiedet, wonach die Regierung befugt ist, Maßnahmen zur Vereinfachung der Sozialvorschriften anzuordnen. So kann die Regierung die Bedingungen vorgeben, nach denen ein Arbeitnehmer, der auf eigenen Wunsch weniger als 24 Wochenstunden arbeitet, eine längere Arbeitszeit beantragen kann sowie die Inanspruchnahme von Trägergesellschaften einschränken (ein Arbeitnehmer führt einen Auftrag bei einem anderen Arbeitgeber als Arbeitnehmer über eine Trägergesellschaft als Vermittler aus). Das Gesetz verankert den befristeten Vertrag über einen festgelegten Vertragsgegenstand, eine Maßnahme, die bis zum 26. Juni 2014 probeweise praktiziert wurde. Mit diesem Vertrag, sofern er tariflich erlaubt ist, können Führungskräfte oder Ingenieure für einen Zeitraum von 18 bis 36 Monaten eingestellt werden, um einen bestimmten Auftrag auszuführen.


Luxemburg:

  • Sozialer Mindestlohn: Die Regierung hat am 23. Dezember 2014 einen Gesetzesentwurf zur Erhöhung des sozialen Mindestlohns um 0,1% zum 1. Januar 2015 angenommen. Dies erfolgte in Übereinstimmung mit den bestehenden Indexierungsmechanismen und der zwischen der Regierung und den Gewerkschaften getroffenen Vereinbarung vom 28. November 2014.

  • Berufsausbildungsreform: Die Regierung hat am 23. Dezember 2014 die Änderungen des Berufsausbildungsgesetzes aus dem Jahre 2008 verabschiedet, die vor allem Ausbildungsvertrag und Praktika stärker reglementieren (siehe  Presseerklärung des Regierungsrats).


Österreich

  • Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes: Am 1. Januar 2015 sind neue Änderungen an den geltenden Rechtsvorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmern in Kraft getreten, wie das European Labour Law Network in seinem letzten monatlichen Newsletter (auf Englisch) berichtet. Die Änderungen beinhalten insbesondere eine Liste mit den Fällen, in denen ein Arbeitnehmer nicht als entsendet gilt sowie die Anwendung der gesamten gesetzlich oder tariflich vorgesehenen Vergütung auf den entsandten Arbeitnehmer anstelle des reinen Mindestlohns.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

  • Alstom: Der Europäische Betriebsrat von Alstom hat am 19. Dezember 2014 eine Pressemitteilung herausgegeben, die sich an die Hauptversammlung der Aktionäre richtet, die über die Veräußerung der Energiesparte von Alstom an den amerikanischen Konzern General Electric entscheiden musste. Der Europäische Betriebsrat brachte darin seine Besorgnis über die finanzielle Basis des Konzerns zum Ausdruck, der sich nunmehr ausschließlich auf das Transport-Geschäft konzentriert.

  • Lafarge/Holcim: Nachdem die Europäische Kommission am 15. Dezember 2014 der Fusion der beiden Zementkonzerne grünes Licht gegeben hat, adressierten die EBRs der beiden Unternehmen und die Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) einen „offenen Brief an die Übernehmer“, um den Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten, die von der von den beiden Konzernen beschlossenen Veräußerung der Standorte betroffen sind. Dieser Brief folgt auf eine erste Gemeinsame Erklärung vom Oktober 2014 und ein erstes Schreiben (auf Englisch) vom 10. Dezember 2014 der internationalen Gewerkschaftsverbände IndustriAll, BHI und EFBH. Die Unterzeichneten erwarten Zusagen der Geschäftsleitung der beiden Konzerne, nicht in Form einer europäischen Vereinbarung, sondern „globale Zusagen“ an die Europäischen Betriebsräte und die Gewerkschaften, sowie landesspezifische Zusagen gegenüber den Betriebsräten. Ferner verlangen die Unterzeichneten die Einrichtung einer Arbeitnehmervertretung auf europäischer Ebene in Form eines Europäischen Betriebsrats.

    > Neue Vereinbarungen wurden in die Datenbank des Europäischen Gewerkschaftsinstituts aufgenommen: Staples (2012), Kinnarps (2014) und bei IR Share: Nachtrag zur Vereinbarung Pernod Ricard (2014).


Europäische Gesellschaft

  • Eurotunnel: Die Gruppe Eurotunnel (3.800 Beschäftigte) gab am 5. Januar ihre Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) bekannt. In einer Pressemitteilung erläuterte sie, einen Rechtsrahmen gewählt zu haben, der „ihrer doppelten Nationalität und  der wirtschaftlichen und kulturellen Realität des Unternehmens eher entspricht“ (siehe  Pressemitteilung). Die Unternehmensleitung und ein besonderes Verhandlungsgremium haben am 1. Dezember 2014 drei Vereinbarungen getroffen – über den Zuständigkeitsbereich des Betriebsrats (unter Nennung der dazugehörigen Gesellschaften und Belegschaft), die Verteilung der Sitze der Arbeitnehmervertreter sowie über die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Betriebsrats. Dieser besteht aus 12 ordentlichen Mitgliedern (7 Franzosen und 5 Engländer) und löst den Europäischen Betriebsrat ab, der 1998 eingerichtet wurde und sich als „besonders dynamisch“ erwiesen hat. Der Betriebsrat ist zuständig für „wichtige Fragen, die die SE betreffen und über die Befugnisse der Entscheidungsorgane in einem einzigen Mitgliedstaat hinausgehen“.  Er wird bei allen geplanten Maßnahmen herangezogen, die „erhebliche Auswirkungen auf die Interessen der Beschäftigten haben.“


Umstrukturierungen

  • Coca-Cola: Das höchste Strafgericht Spaniens, das Audencia National, hat das Urteil, mit dem der Sozialplan von Coca-Cola in Spanien annulliert wurde, bestätigt. Dies teilte der Gewerkschaftsverband CCOO mit (siehe Mitteilung) und erinnerte das Unternehmen daran, dass die entlassenen Beschäftigten wieder eingestellt werden müssen oder die ihnen seit Juni 2012 zustehenden Lohnnachzahlungen ausgezahlt werden müssen.


4. Studien und Berichte

  • Soziale Lage in der EU: Die Europäische Kommission hat ihre letzte vierteljährliche Zeitschrift über Beschäftigung und Soziales (auf Englisch) herausgebracht, die Informationen zur Wirtschafts- und Beschäftigungslage enthält sowie eine Analyse über die Entwicklung der Steuerbelastung der Arbeit.  Die Kommission betont, dass man „nicht so schnell wie erhofft den Arbeitslosenstand von vor der Krise erreichen werde“.

  • Leichter Rückgang der Arbeitslosenquote in der EU: In der EU lag die Arbeitslosenquote im November 2014 bei 10,0%. Dies ist ein Rückgang gegenüber 10,1% im Oktober 2014 und gegenüber 10,7% im November 2013. Im Euroraum lag die Arbeitslosenquote im November 2014 bei 11,5%, stabil gegenüber Oktober 2014. Dies ist jedoch ein Rückgang gegenüber 11,9% im November 2013 (siehe Eurostat-Pressemitteilung).

  • Arbeitskosten pro Stunde: Gegenüber dem Jahr 2008 sind die Arbeitskosten in Euro im Jahr 2012 in der EU um 10,9% (bzw. +2,6% pro Jahr) und im Euroraum um 11,8% (bzw. +2,8% pro Jahr) angestiegen (siehe Pressemitteilung). Dagegen hat sich das jährliche Wachstum der Arbeitskosten pro Stunde im dritten Quartal 2014 im Euroraum abgeschwächt (+1,3% gegenüber +1,4% im zweiten Quartal) und ist stabil in der EU bei +1,4% (siehe Pressemitteilung).

  • Leichtes Wachstum der Erwerbstätigkeit in der EU: Die Zahl der Erwerbstätigen stieg, gemäß Eurostat-Schätzungen, im dritten Quartal 2014 gegenüber dem Vorquartal in der EU um 0,3% und im Euroraum um 0,2% (siehe Pressemitteilung).

  • Wie sich eine „soziale Deflation“ vermeiden lässt: In einer Analyse mit dem Titel „Ein Sozialvertrag für Europa: Prioritäten und Handlungsoptionen“ (auf Französisch), will France Stratégie, der Think Tank des Premierministers, das soziale Europa wieder wachrufen, das „in den 2000er Jahren zurückgestellt wurde“. Für die Autoren „besteht die Gefahr heute darin, dass die Logik des Aufholens von oben aufgegeben wird, so dass es jedem Mitgliedstaat überlassen ist, seine Probleme der Entschuldung und Wettbewerbsfähigkeit durch ‚soziale Deflation‘ anzugehen“. Die Autoren fordern: 1. den Euro durch eine soziale Vision zu ergänzen; 2. den gemeinsamen Rahmen an das neue Zeitalter der Mobilität anzupassen und 3. die Zukunftsfähigkeit des europäischen Sozialmodells wiederherzustellen.


Das aktuelle Schlagwort
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

In dieser Ausgabe haben wir auf zwei Urteile hingewiesen: Ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg, der die Wahrung der Verträge der Europäischen Union sichert, und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, der über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention wacht, die im Rahmen des Europarats ausgearbeitet wurde (siehe  Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen, auf Englisch), ebenso wie die Europäische Sozialcharta (siehe Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen (in englischer Sprache). Im Gegensatz zur Konvention wird die Einhaltung der Europäischen Sozialcharta durch eine multilaterale Kontrolle von den Mitgliedstaaten und einem Sachverständigenausschuss gewährleistet. Dieser Ausschuss gibt Stellungnahmen ab, die dazu führen können, dass die Staaten ein Mitgliedsland abmahnen können. Die Bürger der Mitgliedstaaten der Konvention können sich direkt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden (im Gegensatz zum Gerichtshof der Europäischen Union), wenn sie alle Rechtsmittel ihres Landes ausgeschöpft haben. Weitere Informationen dazu im Europäischen Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen (in englischer Sprache).

 


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Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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