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IR Notes 235 – 3 September 2024
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Dennis Radtke, MdEP (EVP) und Mitglied des Ausschusses für Beschäftigung
und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments
Welchen
ersten Eindruck haben Sie
von dem neuen Ausschuss für Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten des Europäischen Parlaments, in dem jetzt
mehr rechtsextreme Mitglieder
sitzen? Es ist noch zu früh, um sich
ein Bild zu machen, wir sind erst einmal zusammengekommen, um die
Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Wir
haben noch keine legislative Arbeit geleistet. Aber ich hoffe, dass
wir genauso gut zusammenarbeiten werden wie in der letzten Amtszeit.
Bei wichtigen Texten wie den Richtlinien über angemessene
Mindestlöhne, zur Lohntransparenz oder zum Schutz von
Plattformbeschäftigten konnten wir Kompromisse erzielen. Auch wenn
so wichtige Mitglieder wie Agnes Jongerius nicht mehr dabei sind –
was für den Ausschuss ein großer Verlust ist -, werden sich mit der
Zeit bestimmt neue Persönlichkeiten herausbilden, mit denen wir ein
Vertrauensverhältnis aufbauen können. Es ist schwierig
vorherzusagen, wie der Ausschuss arbeiten wird. In der vorherigen
Amtszeit hätte auch niemand gedacht, dass sich eine Mehrheit für die
von mir genannten Richtlinien finden würde. Außerdem haben wir mit
Li Andersson eine Vorsitzende, die bereits einen positiven Eindruck
gemacht hat. Sie ist jung, konnte aber bereits Erfahrung als
Ministerin in Finnland sammeln, und wir hatten intensive und
interessante Gespräche. Ich bin also optimistisch, was unsere
künftige Arbeit angeht.
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Leitartikel
IR Share verändert sich
Liebe Leserinnen und Leser,
wir freuen uns, Ihnen nach der Sommerpause
die neue Website von IR
Share, dem Herausgeber von IR Notes, zu
präsentieren (www.irshare.eu). Damit möchten wir IR Notes bei den
europäischen Akteuren des sozialen Dialogs bekannter machen, unsere
weiteren Aktivitäten – Studien, Forschungsarbeiten und Schulungen –
vorstellen und unserer Leserschaft den Zugriff auf unsere
Online-Datenbank erleichtern. Denn hier finden Sie mehr als 2000
Dokumente, darunter 1000 EBR- und SE-BR-Vereinbarungen, Berichte und
Gerichtsentscheidungen. Ihr Feedback ist sehr willkommen! Schreiben
Sie uns hier Ihre Anmerkungen, Kommentare und
Vorschläge. Aber das ist
noch nicht alles. Ein automatisches Übersetzungstool wird demnächst
die Navigation vereinfachen, und wir werden weitere Mitglieder
unseres Netzwerks mit einem Kurzprofil hinzufügen, bevor auch IR
Notes neugestaltet wird. Es bleibt also noch viel zu tun.
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Agenda
19. und 20. September
Bordeaux
Jährliches internationales Kolloquium von CIECST – Comparative
occupational health studies: „Ageing of the working population:
occupational health, return to work, and retirement policy issues (s. Anmeldung).
24. September
Straßburg Konferenz über
„die
Auswirkungen der Entgelttransparenz-Richtlinie in Frankreich und
Deutschland mit Judith Brockmann (Universität Kassel) und
Nicolas Moizard (Université Strasbourg). Kontakt: fru6703-contact@unistra.fr
26.-27. September
Brüssel
Jahreskonferenz des Europäischen Gewerkschaftsbunds über
Eurobetriebsräte (Programm).
9. Oktober
Budapest
Informelle Tagung der Minister für Beschäftigung und
Sozialpolitik.
4. November
Straßburg Konferenz
über „die Gleichstellung in
der Arbeitswelt, Vergleich Frankreich – Deutschland“, mit
Gerhard Binkert (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg) und Yves
Struillou (Conseil d’État). Kontakt: fru6703-contact@unistra.fr
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Über uns
IR Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 273,00 Euro
zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Iris
Turlan und
Frédéric
Turlan. Erfahren Sie
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Impressum.
Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy –
Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 – Stammkapital 1.500 Euro –
Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die
Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet –
Château – 89500 Villeneuve-sur-Yonne1. CPPAP Nr.: 0621 Z
93933.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Neue
Europäische Kommission: Welche Entwicklungen wird es im europäischen Sozialrecht
geben?
Die künftige Europäische Kommission muss erst noch ernannt und vom Parlament
bestätigt werden, bevor Ursula von der Leyen (Bild) ihr neues Arbeitsprogramm
ausarbeiten kann. Doch da sie am 18. Juli auf der Grundlage ihrer „Politischen
Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024-2029“ wiedergewählt
wurde, kann sie inhaltlich nicht allzu stark davon abweichen. Der soziale Bereich
knüpft an die Schwerpunkte ihrer vorherigen Amtszeit an und enthält keine
richtungsweisenden Initiativen. Die einzige ausdrückliche Ankündigung verbindlichen
Rechts ist der Vorschlag, „ein Recht auf Nichterreichbarkeit einzuführen“, was die
Annahme einer Richtlinie erfordert. Darüber hinaus wird es sicherlich auch neue
Vorschriften geben: So wird sich die Kommission „mit der Steigerung der
Erwerbsbeteiligung, insbesondere bei Frauen und jungen Menschen, befassen“, „und
junge Eltern dabei unterstützen, Beruf und Privatleben miteinander zu vereinbaren“.
Ferner geht es in den Leitlinien um 1.
„Initiativen“, die unter
anderem „untersuchen, wie sich die Digitalisierung vom KI-Management über die
Telearbeit auf die Arbeitswelt sowie eine Kultur, in der wir stets verfügbar sein
müssen, auf die psychische Gesundheit der Menschen auswirken“. 2. „Strategien“ zur
Armutsbekämpfung, gegen den Rassismus, für die berufliche Aus- und Weiterbildung,
zur Gleichstellung von LGBTIQ-Personen und um die Gleichstellung der Geschlechter
weiter zu verstärken und damit „das fürchterliche Phänomen des Femizids und der
Gewalt gegen Frauen“ zu bekämpfen, „oder auch die Hürden, mit denen Frauen bei ihrer
beruflichen Karriere oder ihrer Bildung zu kämpfen haben“ aus dem Weg zu räumen.
3. „Pläne“ zur Bekämpfung der
Wohnungskrise, zur Stärkung der Garantie für Kinder oder zur Umsetzung der
Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte als „Teil eines erneuerten
Engagements zur Stärkung des europäischen sozialen Dialogs“. 4. einen „Fahrplan“, um „einen
gerechten Übergang für alle“ zu gewährleisten, um „hochwertige Arbeitsplätze“
anbieten zu können. In diesem Fahrplan, „der gemeinsam mit den Sozialpartnern
ausgearbeitet werden wird“, „wird es um faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen,
Schulungen und faire Arbeitsplatzwechsel für Arbeitnehmer und Selbstständige gehen,
insbesondere durch eine bessere tarifvertragliche Abdeckung“. 5. einen „Pakt für den
europäischen sozialen Dialog“, der Anfang 2025 gemeinsam mit den europäischen
Gewerkschaften und Arbeitgebern präsentiert wird. Und schließlich wird eine
„Überarbeitung der Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge“ angekündigt,
um die geltenden Vorschriften zu modernisieren und zu vereinfachen. Die europäischen
Gewerkschaften könnten dann eine Stärkung von Sozialklauseln fordern und die Vergabe
öffentlicher Aufträge an die Bedingung knüpfen, dass Unternehmen Tarifverträge
anwenden – ein wichtiger Hebel, um eine tarifvertragliche Abdeckung von 80 % der
Arbeitnehmer zu erreichen, wie in der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne
gefordert. Diese Leitlinien bleiben jedoch vage. Die Frage nach den Mitteln – sowohl
finanzieller als auch rechtlicher Art – muss also in Gesprächen zwischen Rat und
Parlament geklärt werden, die auch von den neuen Kräfteverhältnissen in einem
Parlament abhängen, das etwas konservativer ist als das letzte.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Neuer Ausschuss für Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten : Im Sommer hat das Parlament seine
Ausschüsse eingesetzt, die Berichte für die Annahme im Plenum vorbereiten. Der
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten wurde grundlegend erneuert –
er setzt sich aus rund 80 % neuen Mitgliedern zusammen. Nicht mehr mit von der
Partie sind gewerkschaftsnahe Mitglieder wie die niederländische Sozialdemokratin
Agnes Jongerius oder der Däne Nikolaj Villumsen (GUE/NGL) oder auch einflussreiche
Persönlichkeiten wie die Französin Sylvie Brunet, die sich für die Richtlinie zum
Schutz der Plattformbeschäftigten eingesetzt hatte, oder der Maltese Alex Agius
Saliba (S&D), der einen Richtlinienvorschlag für das Recht auf
Nichterreichbarkeit vorgelegt hatte. Zwei Schwergewichte sind geblieben: Die beiden
deutschen Abgeordneten, die vor allem für die Demokratie am Arbeitsplatz und die
Überarbeitung der EBR-Richtlinie gearbeitet hatten – Gabriele Bischoff (S&D) und
Dennis Radtke (EVP) – was eine Kontinuität bei der weiteren Überarbeitung dieser
Richtlinie sicherstellen dürfte. Eine andere sehr aktive Abgeordnete, Leila Chaibi
(GUE/NGL), die sich für die Richtlinie über Plattformbeschäftigte eingesetzt hat,
ist auch wieder dabei, dieses Mal als Koordinatorin ihrer Fraktion. Der Luxemburger
Marc Angel (S&D) bleibt ebenfalls eine Schlüsselfigur für die Gewerkschaften.
Die ehemalige finnische Bildungsministerin in Sanna Marins Kabinett und ehemalige
Vorsitzende der Linksbündnis-Partei, Li Andersson (Bild), wurde zur Vorsitzenden des
Ausschusses gewählt und wird den rechtsextremen Europaabgeordneten ein Dorn im Auge
sein. Ihrem Wunsch entsprechend soll der Ausschuss die folgenden Angelegenheiten
verstärkt voranbringen: Reformierung der Regeln für das öffentliche Auftragswesen,
Regulierung langer Subunternehmerketten und KI-Einsatz am Arbeitsplatz. Ferner
sollen der soziale Dialog und die Sicherheit der Arbeitsbedingungen verbessert
werden.
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Rechtsprechung
Überstunden von Teilzeitbeschäftigten :
Der Gerichtshof fällte am 29. Juli ein Urteil in einer deutschen
Rechtssache, bei der es um Pflegekräfte in Teilzeit ging (EuGH
29. Juli 2024, Rs. C‑184/22 und C‑185/22, KfH Kuratorium für Dialyse und
Nierentransplantation). Das Problem ist nicht neu: Wenn Teilzeitkräfte mehr
Stunden leisten, als in ihren Arbeitsverträgen vereinbart, gelten für diese Stunden
nicht die Überstundenzuschläge, die vollzeitbeschäftigten Pflegekräften gezahlt
werden, wenn sie mehr als die vereinbarten 38,5 Wochenstunden arbeiten. Darüber
hinaus soll diese unterschiedliche Behandlung von Teilzeit- und
Vollzeitbeschäftigten eine mittelbare Diskriminierung der Arbeitnehmerinnen
darstellen, da Frauen häufiger als Männer teilzeitbeschäftigt sind. Der Gerichtshof
gibt ihnen Recht: 1. Vollzeit-
und Teilzeitbeschäftigte werden eindeutig unterschiedlich behandelt. Der Gerichtshof
unterstreicht, dass „die Festsetzung dieser einheitlichen Untergrenze sowohl für
vollzeitbeschäftigte als auch für teilzeitbeschäftigte Pflegekräfte für die
Teilzeitbeschäftigten angesichts der in ihren Arbeitsverträgen vereinbarten
regelmäßigen Arbeitszeit eine größere Belastung darstellt, da sie zumindest für
einen Teil der Arbeitsstunden, die sie über ihre regelmäßige Arbeitszeit hinaus
leisten, zwar vergütet werden, für diese aber kein Anspruch auf einen
Überstundenzuschlag besteht.“
2. Diese unterschiedliche Behandlung lässt sich sachlich
nicht rechtfertigen: Weder durch „das Ziel, den Arbeitgeber davon abzuhalten, für
Arbeitnehmer Überstunden anzuordnen, die über ihre individuell vereinbarte
Arbeitszeit hinausgehen“, noch durch „das Ziel, zu verhindern, dass
Vollzeitbeschäftigte gegenüber Teilzeitbeschäftigten schlechter behandelt
werden“. 3. Es besteht eine
mittelbare Diskriminierung und diese kann „allein aus dem Grund vorliegen“, „dass
Personen des einen Geschlechts gegenüber Personen des anderen Geschlechts besonders
benachteiligt werden“. Dabei muss „der Anteil der Männer unter den
Vollzeitbeschäftigten nicht erheblich höher sein als der der Frauen“. Was im
vorliegenden Fall jedoch zutrifft, da 84,74 % der Teilzeitbeschäftigten und 68,20 %
der Vollzeitbeschäftigten Frauen sind. Folglich sind von dieser unterschiedlichen
Behandlung mehr Frauen als Männer betroffen.
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Massenentlassung : Der
Gerichtshof hat am 11. Juli in einer spanischen Rechtssache entschieden.
Es ging um die Anwendung von Richtlinie 98/59 über Massenentlassungen, weil der
Arbeitgeber in den Ruhestand ging. Im vorliegenden Fall beschloss der Arbeitgeber,
sich zur Ruhe zu setzen und informierte seine 54 Beschäftigten, dass ihr
Arbeitsverhältnis in einem Monat beendet würde. Nach spanischem Recht müssen
Arbeitnehmervertreter bei Massenentlassungen nicht angehört werden, wenn die
Entlassungen durch den Eintritt des Arbeitgebers in den Ruhestand bedingt sind (und
der Arbeitgeber eine natürliche Person ist). Der Gerichtshof weist darauf hin, dass
eine Massenentlassung im Sinne dieser Richtlinie vorliegt, wenn die Beendigung der
Arbeitsverträge ohne die Einwilligung der betroffenen Beschäftigten erfolgt. Daher
vertritt er die Ansicht, dass die spanischen Rechtsvorschriften nicht mit der
EU-Richtlinie vereinbar sind. Letztere findet Anwendung, wenn die Schwellenwerte für
die vorgesehenen Entlassungen erreicht sind. Dem Gerichtshof zufolge ist der
konkrete Fall nicht mit dem eines verstorbenen Arbeitgebers gleichzusetzen – in
einer solchen Rechtssache hatte er zuvor ein Urteil
erlassen und die Anwendung der Richtlinie abgelehnt. Denn im Unterschied zu einem
verstorbenen Arbeitgeber ist der Arbeitgeber, der sich zur Ruhe setzt, in der Lage,
Anhörungen durchzuführen, um Entlassungen zu vermeiden, ihre Zahl zu verringern oder
wenigstens ihre Folgen abzumildern.
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Covid-19-Impfung : Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 29. August ein Urteil
zu 26 Gesundheitsfachkräften und Sozialarbeitern erlassen, die sich weigerten, sich
gegen Covid-19-impfen zu lassen und daraufhin sanktioniert wurden. Sie wurden
vorübergehend von der Arbeit suspendiert und mit einer Vergütung von monatlich 600
Euro an anderer Stelle eingesetzt. In Anbetracht der großen Freiheit der
Mitgliedstaaten bei der Festlegung ihrer Gesundheitspolitik entschied der
Gerichtshof, dass die strittigen Maßnahmen verhältnismäßig und gerechtfertigt waren
im Hinblick auf das legitime Ziel, nämlich die Gesundheit der Bevölkerung im
Allgemeinen, einschließlich die Gesundheit der Kläger, sowie die Rechte und
Freiheiten anderer zu schützen. Er stellt weiterhin fest, dass die von den Klägern
erlittenen Verluste eine unvermeidliche Folge einer damals „außergewöhnlichen und
unvorhergesehenen“ weltweit grassierenden Pandemie waren.
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Vergütung von Betriebsratsmitgliedern :
Mit seinem Urteil
vom 10. Januar 2023 hat der Bundesgerichtshof den Weg geebnet, die VW-Manager, die
Betriebsratsmitgliedern zu hohe Vergütungen gewährt hatten, doch noch zu verurteilen
(s. IR Notes 171).
Der Arbeitsminister hatte daraufhin eine dreigliedrige Kommission eingesetzt, die
die Rechtssicherheit der Vergütung von Betriebsräten prüfen sollte. Die Kommission
hat im November 2023 ihre Vorschläge vorgelegt, die in einen Entwurf zur Änderung
des Betriebsverfassungsgesetzes aufgenommen wurden, und den der Bundestag einstimmig
angenommen hat. Um die Vergütung eines Betriebsratsmitglieds festzulegen, gibt das
am 25. Juli in Kraft getretene Gesetz vor, wie
Belegschaftsgruppen zu bilden sind, die mit dem Beschäftigten zum Zeitpunkt der
Übernahme des Betriebsratsamts und während seiner Ausübung vergleichbar sind. Es
legt ferner fest, auf welche Weise der Arbeitgeber dem Mitglied eine berufliche
Entwicklung garantieren muss, die derjenigen entspricht, die er gehabt hätte, wenn
er seine Betriebsratstätigkeit nicht ausgeübt hätte. Das Gesetz wird von den
Gewerkschaften mehrheitlich begrüßt, auch wenn gewisse Kritikpunkte bleiben. Der
IGBCE bemängelt, dass die während des Mandats erworbenen Kenntnisse, Qualifikationen
und Fähigkeiten unberücksichtigt bleiben (Pressemitteilung des IGBCE).
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Luxemburg
Bankensektor : Die Sozialpartner
des Bankensektors haben am 11. Juli den Tarifvertrag
des luxemburgischen Bankensektors für 2024-2026 unterzeichnet (s. Gemeinsame
Erklärung der Sozialpartner und Infobroschüre von
Aleba). Neben einer Zusatzprämie von 500 Euro ist ein Budget für Weiterbildung pro
entlassenem Beschäftigten im Fall einer Umstufung vorgesehen (die untere Grenze
liegt zwischen 5.000 und 8.000 Euro), eine 10%ige Erhöhung des jährlichen
Weiterbildungsbudgets (von 1,5 auf 1,65 % der Gehaltssumme) und mindestens 16
Stunden jährlich für individuelle Weiterbildung.
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3.
Unternehmen
Transnationale Verhandlungen
Grundrechte : Die
Unternehmensleitung des schwedischen Modekonzerns
H&M (143.000 Beschäftigte) hat am 26 August die weltweite
Rahmenvereinbarung verlängert, die sie 2015 mit dem globalen
Gewerkschaftsverband IndustriAll Global Union und der schwedischen
Mitgliedsgewerkschaft IF Metall abgeschlossen hatte (s. Mitteilung).
Die neue
Vereinbarung, die für die gesamte Wertschöpfungskette gilt (mehr als eine
Million Beschäftigte), enthält gegenüber der früheren Fassung wichtige Änderungen.
Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf die Umsetzung der neuen Vereinbarung mit
einem Budget von 100.000 Dollar für Kommunikations- und Schulungsmaßnahmen sowie der
Einrichtung eines Verfahrens zur Lösung möglicher Konflikte bei der Auslegung der
Vereinbarung mit Vermittlung der ILO oder eines von den Unterzeichnern
einvernehmlich gewählten Dritten. In einem Anhang sind alle relevanten Übereinkommen
und Empfehlungen der ILO aufgeführt, darunter das Übereinkommen 190 über Gewalt und
Belästigung. In zwei weiteren Anhängen wird die Rolle der auf mehreren Ebenen
eingerichteten Kontrollgremien beschrieben sowie die geltenden Verfahren zur
Behebung möglicher Verstöße gegen die Vereinbarung, die am Arbeitsplatz festgestellt
werden.
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Untervergabe : Der französische
Paketdienstleister Geopost
(57.000 Beschäftigte, Tochter der französischen La Poste) und der globale
Gewerkschaftsverband UNI Global Union unterzeichneten am 22. Juli einen Nachtrag zu
ihrer 2017 geschlossenen globalen
Rahmenvereinbarung. Durch den Nachtrag
erweitert sich der Anwendungsbereich der Rahmenvereinbarung auf alle
Unterlieferanten, Selbständigen, Zeitarbeitsunternehmen, auf alle Beschäftigten des
Konzerns und seiner Tochtergesellschaften weltweit, unabhängig von der
Beschäftigungsform. Für die französische Gewerkschaft CGT-FAPT ist das „ein enormer
Fortschritt!“. Sie begrüßt ebenfalls, dass die Unternehmensleitung die Untervergabe
auf eine einzige Ebene begrenzt. Zu den in der Vereinbarung garantierten
Grundrechten gehören die Zahlung angemessener Löhne nach der Definition der ILO,
vernünftige Arbeitszeiten, die ausreichende Ruhepausen ermöglichen, sowie eine
ausgewogene Work-Life-Balance. Die Gewerkschaften erhalten Zugang zu den mit den
Dienstleistern geschlossenen Verträgen, insbesondere in Bezug auf die
Zahlungsstruktur (s. Mitteilung
der CGT FAPT).
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4. Studien
und Berichte
Übermäßige Hitze am Arbeitsplatz :
Die ILO hat eine Studie
zur Hitze am Arbeitsplatz und ihre Auswirkungen auf die Sicherheit und
Gesundheit veröffentlicht. Das gut lesbare Dokument gibt einen Überblick
über den Stand der Forschung und die Gesetzesinitiativen weltweit mit besonderem
Augenmerk auf den Vorschriften in den vier EU-Mitgliedstaaten Belgien, Zypern,
Spanien und Griechenland. Ferner werden Lösungen zur Umsetzung am Arbeitsplatz
vorgeschlagen. Daten zeigen, dass Europa insgesamt zwar am wenigsten betroffen ist,
aber nach Nord- und Südamerika (+33,3 %) an zweiter Stelle steht als die Region, in
der die Zahl der Arbeitsunfälle wegen Hitze seit 2000 mit plus 16,4 % am schnellsten
steigt. Das hängt damit zusammen, dass Europa auch die Region ist, in der in diesem
Zeitraum die Zahl der Arbeitskräfte, die einer übermäßigen Hitze ausgesetzt sind,
mit plus 17,3 % am stärksten zugenommen hat.
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Entwicklung im Arbeitsleben :
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat die nationalen
Berichte über die wichtigsten Entwicklungen auf dem Gebiet der
Arbeitsbeziehungen und Arbeitsbedingungen in den 27 Mitgliedstaaten sowie in
Norwegen veröffentlicht (s. unter dem Reiter „working papers“). Die nationalen
Berichte sind die einzigen Informationsquellen, um die Entwicklungen in diesen
Ländern zu folgenden Themen zu verfolgen: sozialer Dialog, Tarifverhandlungen,
Arbeitszeiten und Initiativen bei Arbeitsverträgen, Reduzierung des Lohngefälles
zwischen Männern und Frauen, Gesundheitsschutz und Sicherheit oder auch
Work-Life-Balance.
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- Konfliktpotenzial in der EU steigt:
Auf Grundlage der oben genannten nationalen Berichte
berichtet Eurofound in einem Artikel
2023 über zunehmende Arbeitskonflikte in Europa. Obwohl nur „vereinzelte und
bruchstückartige“ Daten zu Streiks vorliegen, zeigen die Informationen, die
Korrespondenten des Eurofound-Netzwerks – darunter auch IR Share –
zusammengetragen haben, dass zumindest in einigen Ländern das vor der
Covid-19-Pandemie gesunkene Konfliktpotenzial wieder steigt. Als wichtigster
Grund für diese Konflikte gelten die Löhne und Gehälter, die mit der Erhöhung
der Lebenshaltungskosten nicht Schritt gehalten haben.
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