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IR Notes 237 – 2 Oktober 2024
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Bruno Demaître, Senior Policy Advisor bei industriAll Europe
Sie haben einen digitalen Leitfaden
für Beschäftigte eingeführt, die mit Umstrukturierungen
konfrontiert sind. Welches Ziel verfolgen Sie mit
dem Transnational
Restructuring Navigator?
Als
ich vor gut vier Jahren zu industriAll
Europe kam, bestand eine meiner Aufgaben darin, ein Handbuch über
Umstrukturierungen zu aktualisieren, das noch aus der Zeit des
Europäischen Metallgewerkschaftsbunds stammt, einem der drei
Verbände, aus denen dann industriAll Europe wurde. Schon bald
stellte sich heraus, dass ein Handbuch mit rund 100 Seiten nicht
mehr das richtige Instrument war. Wir haben uns für eine Website
entschieden, um ein breiteres Publikum zu erreichen. So können wir
die Inhalte regelmäßig aktualisieren, und über eine automatische
Übersetzungssoftware haben sehr viele Arbeitnehmervertreter und
Gewerkschaftler Zugang zu diesen Informationen. Ziel ist es,
Beschäftigten, die mit transnationalen Umstrukturierungen
konfrontiert sind, und insbesondere EBR-Mitgliedern den Zugriff auf
Ressourcen und erste Empfehlungen zu ermöglichen. Sie können die Art
der Umstrukturierung, von der sie betroffen sind, die Ebene der
Arbeitnehmervertretung, die sie interessiert, sowie die Phase der
Umstrukturierung auswählen – von bloßen Gerüchten bis hin zur
Umsetzung. Schnell erhalten sie je nach ihrer Situation
entsprechende Handlungsvorschläge. Für präzisere Empfehlungen, die
unseren Mitgliedern vorbehalten sind, sowie gezieltere Unterstützung
wird ihnen empfohlen, ihre Gewerkschaft oder einen der sechs
europäischen Gewerkschaftsverbände zu kontaktieren, die das Projekt
unterstützt haben.
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Agenda
4.
Oktober Paris Konferenz
des Verbands Réalité du Dialogue Social mit dem Titel „Neues Europäisches Parlament:
Welche Perspektiven für das soziale Europa?“, u. a. mit Maxime
Cerutti (BusinessEurope), Isabelle Schömann (EGB), Rémi Boyer
(Clariane), Livia Hentschel (DGB) und Jean-Michel Pottier (CPME).
7.-10.
Oktober Straßburg
Vollversammlung des Europäischen Parlaments
9. Oktober
Budapest Informelle
Tagung der Minister für Beschäftigung und Sozialpolitik
17. und 18.
Oktober Bruxelles
Europarat
4. November
Straßburg Konferenz
über „die Gleichstellung in
der Arbeitswelt, Vergleich Frankreich – Deutschland“, mit
Gerhard Binkert (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg) und Yves
Struillou (Conseil d’État). Kontakt: fru6703-contact@unistra.fr
14.
November Paris Internationale
Konferenz des französischen Arbeitsschutzinstituts INRS zur Antizipation
des Wandels in der Arbeitswelt und zur Prävention von Berufsrisiken (Programm).
2.-3. Dezember Brüssel Tagung des
Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik.
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Über uns
IR Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 273,00 Euro
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Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Ambre
Grenier-Boley, Iris
Turlan und
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Turlan. Erfahren Sie
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Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy –
Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 – Stammkapital 1.500 Euro –
Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die
Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet –
Château – 89500 Villeneuve-sur-Yonne1. CPPAP Nr.: 0621 Z
93933.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Stellantis
setzt mit EBR neue Maßstäbe
Die Unternehmensleitung des Automobilherstellers Stellantis und ein vom
Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe unterstütztes besonderes Verhandlungsgremium
unterzeichneten am 18. September eine Vereinbarung
über die Errichtung eines Europäischen Betriebsrats für die Gruppe, die 2021
aus der Fusion von PSA und Fiat Chrysler Automobiles hervorgegangen ist (s. Mitteilung von IndustriAll Europe). Mit dieser
neuen Vereinbarung nach niederländischem Recht werden die drei EBRs der
verschiedenen Gruppenunternehmen aufgelöst. Die Vereinbarung ist eine der wenigen,
die in den letzten Jahren in einem so großen Konzern abgeschlossen wurde. Da die
Verhandlungen teilweise auf der Grundlage von Texten im Zusammenhang mit der
Überarbeitung der EBR-Richtlinie geführt wurden, wird die Vereinbarung in Zukunft
wohl als Referenz bei Neuaushandlungen von Vereinbarungen unter Berücksichtigung der
künftigen überarbeiteten Richtlinie dienen. Der neue EBR ist zuständig in
transnationalen Angelegenheiten, „mit erheblichen Auswirkungen auf die Interessen
der Arbeitnehmer der Gruppe, wenn sie mindestens 5 % der Arbeitnehmer in mindestens
zwei der genannten Länder betreffen“. Weitere Aufgabenbereiche des EBR sind:
Umweltbelange und Dekarbonisierungsrichtlinien, Digitalisierung, die
Hauptausrichtungen der Sozialpolitik und die wichtigsten HR-Projekte der Gruppe. Er
besteht aus 37 Mitgliedern, davon zwei britische Arbeitnehmervertreter mit
beratender Funktion. Es wird ein Sonderausschuss aus 12 Mitgliedern eingerichtet,
wobei die Sitze entsprechend der Zahl der Beschäftigten in jedem Land vergeben und
die Mitglieder von den Länderdelegationen benannt werden. EBR und Sonderausschuss
tagen zweimal im Jahr (für mindestens 2,5 Tage). Bei außergewöhnlichen Umständen
kann der Sonderausschuss die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte des EBR ausüben,
sofern dies mit der Unternehmensleitung vereinbart wird. Der EBR hat „außerdem das
Recht, eine Stellungnahme zu jeder Angelegenheit abzugeben, die nicht Gegenstand
eines formellen Anhörungsverfahrens ist, die aber von den Arbeitnehmervertretern als
relevant und von internationaler Bedeutung“ eingestuft wurde. Pro vierjährige
Amtszeit stehen den EBR-Mitgliedern 2 bis zu 6 Schulungstage zu, wobei der
Schulungsplan alle 2 Jahre vom Sonderausschuss erstellt wird. Die
Geheimhaltungsklausel ist recht präzise und betont, dass die
Vertraulichkeitsverpflichtung weder zwischen Vollmitgliedern und stellvertretenden
Mitgliedern gilt, noch für lokale Arbeitnehmervertreter und
Gewerkschaftsfunktionäre, „die jedoch die gleiche Geheimhaltungspflicht wie die
EBR-Mitglieder zu beachten haben“. Die Klausel über den Schutz der Mitglieder sieht
vor, dass der EBR über alle Disziplinarmaßnahmen informiert sein muss, die eines
seiner Mitglieder betreffen, und er „erhält die Möglichkeit, die Angelegenheit mit
dem Management zu erörtern, bevor eine Sanktion beschlossen wird“. Der EBR hat kein
eigenes Budget. Die EBR-Mitglieder erhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine
Zeitgutschrift von 4 Tagen, die Mitglieder des Sonderausschusses 8 Tage, der
Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Sekretär 16 Tage. Der EBR kann
von einem Vertreter von IndustriAll Europe unterstützt werden, wobei die
Unternehmensleitung die Reise- und Unterbringungskosten übernimmt sowie die
„Gebühren“ – was unserer Meinung nach bei EBR-Vereinbarungen ein Novum ist. Der EBR
kann ferner von einem Wirtschaftsprüfer unterstützt werden, um die Bücher zu
analysieren. Bei „außergewöhnlichen Themen“ in einem Anhörungsverfahren kann er auch
einen Sachverständigen seiner Wahl hinzuziehen. Schließlich ist in der
Kündigungsklausel vorgesehen, dass der EBR nach den subsidiären Vorschriften der
Richtlinie fortbesteht, wenn die Verhandlungen über eine neue Vereinbarung nicht
erfolgreich sind.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Neue Europäische Kommission : Am
17. September stellte die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der
Leyen die künftigen Kommissarinnen und Kommissare im Europäischen Parlament vor –
Gewerkschaften und linke Europaabgeordnete waren bestürzt. Denn zum ersten Mal gibt
es kein eigenes Ressort Beschäftigung und Soziales mehr. „Die Streichung des Postens
des Kommissars für Beschäftigung und soziale Rechte […] sendet eine völlig falsche
Botschaft an Beschäftigte über die Prioritäten der neuen Kommission“, betont Esther
Lynch, die Ursula von der Leyen dazu auffordert, „das Portfolio der Kommission für
hochwertige Arbeitsplätze und soziale Rechte dringend wieder einzurichten“ (s. Pressemitteilung
des EGB). Das Ressort des Kommissars für Beschäftigung und soziale Rechte, das
Nicolas Schmit innehatte, wird zumindest teilweise durch das der Vizepräsidentin
Roxana Mînzatu abgedeckt, ehemalige Ministerin für europäische Fonds in Rumänien.
Denn die Sozialdemokratin wird Kommissarin für „Fachkräfte, Kompetenzen und
Vorausschau“. Auch wenn die Bezeichnung eher zu einer Consulting-Firma passt, ist
sie doch für den Bereich Soziale Rechte des Kommissars Schmit verantwortlich. Ihre
Aufgabenbeschreibung
entspricht dem Fahrplan, den Ursula von der Leyen für ihre Wiederwahl vorstellte (s.
IR Notes 236). Bereits im zweiten Satz erfährt die Kommissarin, dass sie ebenfalls
verantwortlich ist für „Kompetenzen, Bildung und Kultur, hochwertige Arbeitsplätze
und soziale Rechte“. Der Schwerpunkt liegt auf den Kompetenzen und der Ausbildung
von Arbeitskräften. Die Kommissarin soll unter anderem „eine neue Kultur der
Vorausschau schaffen, die den Menschen hilft, sich an den Wandel und die Risiken in
unserer Gesellschaft anzupassen“. Aber sie soll auch die europäische Säule sozialer
Rechte durch einen neuen Aktionsplan stärken und einen „Fahrplan für hochwertige
Arbeitsplätze“ vorstellen, um einen „gerechten Übergang für alle“ zu gewährleisten.
Ebenfalls zu ihren Aufgaben gehört ein neuer Pakt für den sozialen Dialog mit den
europäischen Sozialpartnern (Anfang 2025), eine europäische Strategie zur Bekämpfung
der Armut sowie ein Plan für „erschwinglichen Wohnraum“. Von ihr wird auch
erwartet, dass sie sich „verstärkt“ mit den Auswirkungen von Digitalisierung in der
Arbeitswelt befasst. Dazu gehört eine Initiative zu algorithmischem Management und
die Einführung des Rechts auf Nichterreichbarkeit. Ferner soll sie den europäischen
Ansatz bei Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz „verbessern“, um sichere
Arbeitsplätze und psychische Gesundheit zu gewährleisten.
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Forschungsinstitut für Arbeitgeber :
Dreizehn Arbeitgeberverbände, die Arbeitgeber auf nationaler und
europäischer Ebene vertreten, haben am 1. Oktober das Europäische
Arbeitgeber-Institut gegründet (European Employers’ Institute – EEI). Als Pendant
zum Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI) soll das EEI „eine zentrale Stelle für
branchenübergreifende Forschung zu Themen von gemeinsamem Interesse für Arbeitgeber
sein und zuverlässige Daten und Informationen für politische Entscheidungen der EU
in sozialen und beschäftigungspolitischen Fragen liefern“ (s. Mitteilung).
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Sektoraler
sozialer Dialog
Mineralgewinnende Industrie :
Die europäischen Sozialpartner der mineralgewinnenden Industrie
nahmen am 23. September gemeinsame
Empfehlungen für die neue Amtsperiode (2024-2029) an: Zur Verteidigung ihres
Sektors rufen sie zu Aktionen auf, um die Deindustrialisierung in Europa zu
verhindern und hochwertige Arbeitsplätze sicherzustellen (s. Mitteilung von IndustriAll
Europe).
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2.
Mitgliedstaaten
Österreich
Klimawandel : Nach den
Überschwemmungen durch Sturmtief „Boris“ fordern Gewerkschaften mehr Schutz für
Beschäftigte. Beschäftigte, die ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass sie
wegen einer Naturkatastrophe nicht zur Arbeit kommen können, weil es keine
Verkehrsmittel gibt oder weil sie zu Hause bleiben müssen, um ihr Eigentum zu
schützen, haben ein Recht auf Lohnfortzahlung (s. Leitfaden
Arbeiten Im Klimawandel der Arbeiterkammer). Das Oberlandesgericht Wien hat
sich auch für eine Entgeltfortzahlung ausgesprochen, wenn Beschäftigte ihren
Familienmitgliedern in Notsituationen helfen und wenn die Hilfe nicht aufgeschoben
werden kann (s. Artikel
in Der Standard). Der Gewerkschaftsbund ÖGB erinnert daran, dass seine
Mitglieder Anspruch auf eine Entschädigung aus seinem „Katastrophenfonds“ haben, um
Unwetterschäden abzudecken. Die Unterstützung beläuft sich auf 250 Euro für eine
Schadenshöhe bis 4.000 Euro und auf 400 Euro ab einer Schadenshöhe von 4.001 Euro
(siehe z. B. Info
von PRO-GE). Die Gewerkschaft Vida stellt zwei Forderungen auf: 1. Alle Beschäftigten, die bei
Naturkatastrophen Familienangehörigen, Nachbarn oder anderen Betroffenen helfen, und
2. alle freiwilligen
Einsatzkräfte, die Hilfsorganisationen bei Rettungseinsätzen unterstützen, haben
Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dies gilt zurzeit nur, wenn die Kriterien eines
Großschadens erfüllt sind: Ein Ereignis, bei dem mehr als 100 Personen durchgehend
über mindestens acht Stunden im Einsatz sind. Der Gewerkschaft PRO-GE zufolge
könnten deren Löhne und Gehälter durch den Katastrophenfonds abgedeckt werden, den
die Regierung angesichts des Sturms auf 1 Milliarde Euro aufgestockt hat (s. Mitteilung).
Da es immer mehr Naturkatastrophen durch den Klimawandel geben wird, zielen diese
Vorschläge darauf ab, Beschäftigte und Freiwillige, die sich in Krisensituationen
engagieren, besser zu schützen und finanziell abzusichern.
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Finnland
Diskriminierung wegen Schwangerschaft :
Einem Bericht
zufolge, der im Auftrag des Ministeriums für Soziales und Gesundheit erstellt wurde,
wird jede vierte Schwangere wegen ihrer Schwangerschaft Opfer von Diskriminierung
(s. Pressemitteilung).
Fast die Hälfte aller Schwangeren machen negative Erfahrungen, sie haben
beispielsweise Angst, ihren Job zu verlieren. Die häufigste Folge dieser
Diskriminierung ist die Kündigung befristeter Arbeitsverträge. Nur 1 % der Befragten
geben an, sich einem anonymen Meldekanal am Arbeitsplatz anvertraut zu haben. Jede
Zehnte hat eine Diskriminierung einer Gewerkschaft gemeldet. Während die Meldekanäle
2023 besser bekannt sind als noch in 2012, hat das Vertrauen der Opfer in diese
Kanäle abgenommen und die Angst vor Repressalien zugenommen. Zum ersten Mal liegen
mit diesem Bericht umfassende Informationen zu diesem Thema vor, die dem Ministerium
zufolge die Notwendigkeit aufzeigen, das Recht von Schwangeren am Arbeitsplatz
besser zu schützen.
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Niederlande
Missbrauch von Praktika : Die
niederländische Arbeitsaufsichtsbehörde verurteilte die Fluggesellschaft Transavia
zur Zahlung eines Bußgelds von 46.000 Euro, weil sie gegen das Gesetz über den
Mindestlohn und die Gewährung von Mindesturlaub verstoßen hat (s. Artikel
von NOS und Pressemitteilung
des Ministeriums für soziale Angelegenheiten und Arbeit). Zwischen Februar und Juni
2022 hatten 60 Schüler von fünf Berufsschulen (MBO) die gleichen
Verantwortlichkeiten und Aufgaben sowie die gleiche Arbeitszeit wie die
Flugbegleiter des Unternehmens. Die Einschaltung der Arbeitsaufsichtsbehörde führte
dazu, dass Transavia den Praktikanten rückwirkend ein Entgelt zahlen muss, das denen
festangestellter Beschäftigter entspricht.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Unlauterer Wettbewerb : Der EBR
von Siemens Energy und der
Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe veröffentlichten am 20. September eine gemeinsame
Erklärung: Sie äußern sich besorgt über den aggressiven Wettbewerb durch
chinesische Hersteller, dem die europäische Windenergiebranche ausgesetzt ist. „Wir
erwarten von den Politikern, dass sie uns, die gesamte
Windenergie-Wertschöpfungskette und unsere Arbeitsplätze verteidigen“, betont
EBR-Vorsitzende Nadine Florian.
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Dolmetschen und KI: : Von den
ersten Versuchen alarmiert, Dolmetscher bei EBR-Tagungen durch KI zu ersetzen, haben
sich der französiche Zweig des Internationalen Verbands der Konferenzdolmetscher
(AIIC), der französische
Verband freiberuflicher Konferenzdolmetscher (AFICI) und der Verband der
französischen Übersetzer (SFT)
am 22. April in einem offenen
Brief (EN) an verschiedene Behörden gewandt, um diese „vor den kurzfristigen
Risiken zu warnen, die mit den Entwicklungen der künstlichen Intelligenz in Bezug
auf Qualität, sprachliche Zuverlässigkeit und Vertraulichkeit des internationalen
Austauschs verbunden sind“. Am 13. Juni veröffentlichte der SFT eine ausführlich
begründete Stellungnahme
zu diesem Thema.
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Betriebsvereinbarung
Unterstützung für werdende Eltern :
Die deutsche Bank ING-DiBa und die Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft Verdi haben am 16. September eine Vereinbarung
über den nächsten Tarifvertrag angekündigt, der rund 5.000 Beschäftigte betrifft und
2025 in Kraft treten wird (s. Mitteilung).
Zu den Neuerungen zählt eine „Familien-Startzeit“ von vier Wochen für den zweiten
Elternteil bei Geburt, Adoption oder Übernahme der Pflegschaft eines Kindes. Mit
dieser Initiative wird auch zum Teil auf die EU-Richtlinie 2019/1158 eingegangen,
die eine gerechte Verteilung von familiären Pflichten fördern soll. Die deutsche
Bundesregierung arbeitet zurzeit an ihrer Umsetzung. „Möglichst lange gemeinsame
Zeit bei Familienzuwachs ist jungen Familien sehr wichtig“ erklärt Kevin Voss,
Verdi-Gewerkschaftssekretär für den Bankenbereich. Die Vereinbarung ist „daher eine
großartige Nachricht für werdende Eltern im Unternehmen und ein Ausdruck
gesellschaftlicher Verantwortung“ (s. Pressemitteilung).
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4. Studien
und Berichte
Sexuelle Belästigung : Die
Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)
hat einen Artikel
über die Folgen der #MeToo-Bewegung veröffentlicht, die in mehreren Ländern zu
rechtlichen Änderungen geführt hat. Auf der Grundlage der Informationen des
europäischen Korrespondentennetzwerks von Eurofound (zu dem auch IR Share gehört)
untersucht die wissenschaftliche Mitarbeiterin Sara Riso verschiedene Ansätze, die
die Mitgliedstaaten im Kampf gegen sexuelle Belästigung verfolgen und zeigt die
jüngsten politischen Veränderungen auf. Demzufolge passen sich die nationalen
Rechtsvorschriften immer mehr der schnellen Entwicklung der sozialen Medien und den
zunehmenden Online-Aktivitäten am Arbeitsplatz an, die einen fruchtbaren Nährboden
für sexuelle Belästigung bieten (s. vollständiger
Bericht)
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