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IR Notes 238 – 16 Oktober 2024
www.irshare.eu
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Nachruf
Addio compagno Gabaglio !
Emilio Gabaglio gehörte zu den
Gründervätern des Europäischen Gewerkschaftsbunds und stand ihm von
1991 bis 2003 als Generalsekretär vor. Mit seinem Tod geht eine Ära
des sozialen Europas zu Ende. „Ein äußerst gebildeter Mann mit
großer politischer Finesse, sehr viel Feingefühl und einer
außerordentlichen Fähigkeit zuzuhören“, so beschreibt ihn Joël
Decaillon (CGT), ehemaliger stellvertretender Generalsekretär des
EGB. Während Jacques Delors Präsident der Europäischen Kommission
war, hielt Emilio Gabaglio beim EGB das Heft in der Hand – zusammen
mit Jean-Lapeyre (CFDT), der in seinen drei Amtszeiten an der Spitze
des Gewerkschaftsbundes stellvertretender EGB-Generalsekretär war.
Emilio Gabaglio gehört zu den Menschen, die das soziale Europa
geformt haben, die über den sozialen Dialog, Tarifverhandlungen und
manchmal auch im Kräftemessen mit den Gegenspielern wichtige
Fortschritte für die europäischen Beschäftigten erzielten. Wie Jean
Lapeyre in der Wochenzeitung Syndicalisme
Hebdo berichtet, verzeichneten sie
Erfolge « nach dem Vorbild der Richtlinien über Unterrichtung und
Anhörung (2002) und über die Einrichtung von Eurobetriebsräten
(1994), oder auch den Abschluss zahlreicher Rahmenvereinbarungen:
Elternzeit (1995), Teilzeit (1997), befristete Arbeitsverträge
(1999) und die autonome Vereinbarung für Telearbeiter (2002)“. Eine
Zeit, in der der europäische soziale Dialog auf
branchenübergreifender Ebene noch produktiv war – kein Vergleich zu
seiner derzeitigen Lethargie. Gabaglio trieb auch die Erweiterung
des EGB voran: So hieß er 1999 die französische Gewerkschaft CGT
willkommen, die traditionell immer der Kommunistischen Partei
nahestand, und dehnte den Geltungsbereich des EGB auf die mittel-
und osteuropäischen Länder sowie die Türkei aus. Wir trafen ihn vor
etwas über fünf Jahren auf einem Kolloquium in Rom, das der
inzwischen verstorbene Claudio Stanzani organisiert hatte (s.
IR
Notes 133). Er war wie immer mit Leidenschaft dabei, und als er
erfuhr, dass IR Notes jetzt auch ins Italienische übersetzt wurde, rief
er spontan in perfektem Französisch: „alors il faut les aider avec notre
réseau“ – da müssen wir sie mit unserem Netzwerk unterstützen.“
> Siehe auch:
Pressemitteilung
des EGB und
Artikel von Michel Noblecourt in
Le Monde.
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Agenda
17. und 18.
Oktober Bruxelles
Europarat
4. November
Straßburg
Konferenz über „die Gleichstellung in der
Arbeitswelt, Vergleich Frankreich – Deutschland“, mit Gerhard
Binkert (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg) und Yves Struillou
(Conseil d’État). Kontakt: fru6703-contact@unistra.fr
12.
November Straßburg Anhörung
der Kommissarin Roxana Mînzatu, künftige Exekutiv-Vizepräsidentin für
„Fachkräfte, Kompetenzen und Vorausschau“ vor den Ausschüssen
„Beschäftigung und soziale Angelegenheiten“ und „Kultur und Bildung“ des
Parlaments.
14.
November Paris Internationale
Konferenz des französischen Arbeitsschutzinstituts INRS zur Antizipation
des Wandels in der Arbeitswelt und zur Prävention von Berufsrisiken (Programm).
2.-3. Dezember Brüssel Tagung des
Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik.
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Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet –
Château – 89500 Villeneuve-sur-Yonne1. CPPAP Nr.: 0621 Z
93933.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Großbritannien richtet Arbeitsrecht neu aus
Am 10. Oktober hat die Labour-Regierung unter Keir Starmer eine Reform des
Arbeitsrechts vorgestellt, die darauf abzielt, die Arbeitsbedingungen zu verbessern
und die für Arbeitnehmer ungünstigsten Bestimmungen der derzeitigen
Sozialgesetzgebung rückgängig zu machen. Die Reform, die der Premier für die ersten
100 Tage seiner Amtszeit versprochen hatte, umfasst neben einem Gesetzesvorhaben (Employment
Act Bill) ein Programmpapier (Next
Steps to Make Work Pay) mit weiteren Maßnahmen, die zur Konsultation
unterbreitet werden, wie das Recht auf Nichterreichbarkeit oder das Verbot
unbezahlter Praktika (s. Pressemitteilung
der Regierung). Im Programmpapier werden auch längerfristige Maßnahmen angekündigt,
wie die Reformierung der Elternzeit, die „arbeitenden Eltern nicht ausreichend
hilft“, die Bezahlung der freigestellten Zeit für pflegende Angehörige, Regelung der
Überwachung der Beschäftigten am Arbeitsplatz, Überarbeitung des
Betriebsübergangsgesetzes (TUPE), mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz u. a. durch eine Sensibilisierung für Neurodiversität am Arbeitsplatz
oder Schutzmaßnahmen für Beschäftigte, die Extremtemperaturen ausgesetzt sind, oder
auch die Überarbeitung des öffentlichen Beschaffungswesens, um soziale Kriterien zu
berücksichtigen und die Anforderungen an das Arbeitsrecht zu erhöhen. Auf
individueller Ebene streicht der Employment Act Bill die Anforderungen an
eine Mindestdauer der Beschäftigung im Betrieb, um Anspruch auf Elternzeit oder
Vaterschaftsurlaub zu haben. Ein Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall von
mindestens einer Woche ist vorgesehen. Gestrichen wird die Wartezeit von vier Tagen,
um bei Krankheit Anspruch auf Krankengeld zu haben. Das Gesetzesvorhaben erhöht
ferner den Schutz vor Belästigung, indem der Arbeitgeber verpflichtet wird, „alle
angemessenen Maßnahmen“ zu ergreifen, um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu
verhindern, und Arbeitgeber für die Belästigung durch Dritte, egal aus welchem
Grund, zur Verantwortung gezogen werden. In Bezug auf Kündigung sieht das
Gesetzesvorhaben einen Schutz vor ungerechtfertigten Entlassungen ab dem ersten Tag
der Beschäftigung vor. Als Lehre aus dem Skandal um die Fährgesellschaft P&O
(s. IR Notes
182 und IR
Notes 201) werden Entlassungen im Zusammenhang mit einer Änderung des
Arbeitsvertrags verboten, wenn Beschäftigte sich weigern, schlechtere
Arbeitsbedingungen oder eine niedrigere Vergütung zu akzeptieren, um billigere
Arbeitskräfte einstellen zu können. Ausnahmen gelten, wenn es darum geht, ein
Insolvenzverfahren abzuwenden. Der Entwurf kippt übrigens nicht die
„Null-Stunden-Verträge“, führt dafür aber die Verpflichtung ein, Beschäftigten „mit
geringer Beschäftigungsdauer“ oder keinem bestimmten Stundenvolumen eine
Stundengarantie anzubieten. Auf kollektiver Ebene schreibt das Gesetzesvorhaben
eine Anhörung von Arbeitnehmervertretern bei Entlassungen von mehr als 20 Personen
in einem Zeitraum von 90 Tagen vor, auch bei Entlassungen in mehreren Betrieben
desselben Unternehmens. Es gibt auch eine Reihe von Änderungen, um den Zugang von
Gewerkschaften zu den Arbeitsplätzen zu erleichtern, u. a. sollen sie durch die
Senkung der Mitglieder-Schwelle ihre Tarifverhandlungsrechte leichter ausüben
können. Arbeitgeber werden weiterhin verpflichtet, Beschäftigte über ihr Recht auf
Gewerkschaftsbeitritt zu informieren. Die restriktiven Rechtsvorschriften für
Streiks werden aufgehoben, die „seit ihrem Inkrafttreten keinen einzigen
gewerkschaftlichen Aktionstag verhindert haben“. Die Regierung versucht sich
also an einer Neuausrichtung der Beschäftigungsverhältnisse, die schrittweise
umgesetzt werden soll, da zahlreiche Maßnahmen nicht vor 2026 in Kraft treten.
Entgegen der Befürchtungen nach dem Brexit (s. Brexit and labour standards)
rückt die Regierung vom Vorhaben der Konservativen ab, die Wettbewerbsfähigkeit der
Arbeit durch ungehemmte Deregulierung zu stärken und sich aller EU-Gesetze zu
entledigen, damit das Vereinigte Königreich attraktiver für Investoren wird. Es ist
erfreulich, dass die Labour-Regierung sich weigert, eine solche Politik zu
unterstützen, die einem Sozialdumping gleichkäme.
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
„Plattform‟-Richtlinie : Am 14.
Oktober gab der Rat grünes Licht für die endgültige Annahme der Richtlinie
zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit (siehe IR Notes
226), die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in
Kraft tritt. Die Mitgliedstaaten haben danach zwei Jahre Zeit, um die Bestimmungen
in nationales Recht umzusetzen. Zu beachten ist die Einführung einer gesetzlichen
Vermutung, dass ein Arbeitsverhältnis bei Plattformarbeitern besteht, sobald
„Tatsachen [vorliegen, die] auf Steuerung und Kontrolle hindeuten“ (Artikel 5.1).
Darüber hinaus (siehe Kapitel V) erhalten – selbstständige oder angestellte –
Plattformarbeiter eine Reihe von neuen „digitalen Rechten“ im Hinblick auf
algorithmisches Management (siehe Platform work). Die
Mitgliedstaaten werden eingeladen, „geeignete Maßnahmen zur Förderung der Rolle der
Sozialpartner und zur Ermutigung zur Ausübung des Rechts auf Tarifverhandlungen in
der Plattformarbeit“ zu ergreifen (Artikel 25).
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Rechtsprechung
Ungleichbehandlung gerechtfertigt :
Der Gerichtshof der Europäischen Union fällte am 4. Oktober ein
Urteil in einer spanischen Rechtssache, bei der es um mittelbare Diskriminierung
zwischen Flugkabinenpersonal und technischem Flugpersonal der Fluggesellschaft Air
Nostrum ging. Der Gerichtshof ist nicht den Schlussfolgerungen seines Generalanwalts
gefolgt (s. IR
Notes 232). Aufgrund von zwei verschiedenen Tarifverträgen erhält das
technische Flugpersonal zur Deckung seiner Verpflegungskosten ein Tagegeld von 65
bis 100 Euro, abhängig davon, ob es sich um nationale oder internationale Flüge
handelt, während dem Kabinenpersonal für dieselben Flüge lediglich zwischen 37,06
und 59,06 Euro erstattet werden. Da das technische Flugpersonal zu 93 % aus Männern,
das Flugkabinenpersonal zu 93 % aus Frauen besteht, musste sich der Gerichtshof zu
einer möglichen mittelbaren Diskriminierung (siehe Indirect discrimination).
äußern. Der Gerichtshof räumt zwar eine Ungleichbehandlung ein, folgert aber aus
Art. 4 der Richtlinie 2006/54, dass eine Ungleichbehandlung in Bezug auf das Entgelt
der betreffenden Beschäftigten nur dann eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des
Geschlechts darstellen könnte, wenn dieses Entgelt „bei gleicher Arbeit oder bei
einer Arbeit, die als gleichwertig anerkannt wird“ gezahlt würde. Er weist darauf
hin, dass verschiedene Faktoren zu berücksichtigen sind, um zu beurteilen, ob
Beschäftigte eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – dazu gehören die
Art der Arbeit, der Ausbildung sowie die Arbeitsbedingungen. „Das Kabinenpersonal
und die Piloten verrichten jedoch offensichtlich nicht die gleiche Arbeit“, so der
Gerichtshof. Ferner haben die Beschäftigten weder die gleiche Ausbildung noch die
gleichen Verantwortlichkeiten. Somit kann diese unterschiedliche Behandlung nicht
als mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts eingestuft werden (EuGH,
4. Oktober 2024, Rs. C-314/23, Air Nostrum).
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Mobilitätspaket bestätigt : Bis
auf eine Ausnahme hat der Gerichtshof in einem Urteil vom 4. Oktober die 2020
verabschiedeten europäischen Rechtsvorschriften für die Arbeitsbedingungen im
Straßenverkehrssektor („Mobilitätspaket“) bestätigt. Zahlreiche Mitgliedstaaten, vor
allem aus Osteuropa, hatten gegen diese Gesetzgebung Klage eingereicht. Dem
Gerichtshof zufolge wollte der Unionsgesetzgeber mit dem Mobilitätspaket ein neues
Gleichgewicht zwischen dem Interesse der Fahrer an besseren Arbeitsbedingungen und
dem Interesse der Arbeitgeber an der Ausübung ihrer Verkehrsleistungen unter fairen
Geschäftsbedingungen schaffen (EuGH,
Oktober 2024, Rs. C- C‑541/20 bis C‑555/20, Litauen / Parlament und Rat).
Der Gerichtshof bestätigt die Gültigkeit mehrerer angefochtener Bestimmungen,
darunter das Verbot für Fahrer, ihre wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug zu
verbringen, kippt jedoch die Verpflichtung, wonach Fahrzeuge alle acht Wochen in das
Land ihrer Niederlassung zurückkehren müssen. Der EU-Gesetzgeber habe nicht
aufgezeigt, dass er bei dem Erlass der Regelung ausreichende Informationen hatte, um
die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme beurteilen zu können. Die europäischen
Sozialpartner begrüßen dieses Urteil, bedauern jedoch die Tatsache, dass die
Bestimmung zur Rückkehrpflicht der Fahrzeuge gestrichen wurde. Der
Arbeitgeberverband IRU fragt sich, ob die Kommission versuchen wird, mehr
Informationen über die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme bereitzustellen, oder ob
das Urteil „den Versuch der EU beendet, von den Betreibern eine Lkw-Rückkehrpflicht
zusätzlich zu den erforderlichen Fahrten für die vorgeschriebenen technischen
Kontrollen zu verlangen (s. Pressemitteilung).
Für den europäischen Gewerkschaftsverband ETF ist „diese Entscheidung […] ein
deutlicher Rückschlag für die Bemühungen zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs
und der Verletzung von Arbeitnehmerrechten sowie ein schwerer Schlag für die
wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit der Branche“. Denn diese Bestimmung
stellt sicher, dass es eine direkte und tatsächliche Verbindung zwischen dem
Niederlassungsmitgliedstaat und der wirtschaftlichen Aktivität des Unternehmens in
einem anderen Mitgliedstaat gibt. Für den ETF ist es also nun an der Kommission, den
vom Gerichtshof festgestellten Mangel an Informationen zu beheben „und diese
Maßnahme wieder in Kraft zu setzen“ (s. Mitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Cannabis am Arbeitsplatz : Die
Sozialpartner des Chemiesektors (IGBCE und BAVC) haben ihre
Sozialpartnervereinbarung von 1996 aufgrund der Teillegalisierung von Cannabis
aktualisiert. Neben den Risiken für die Sicherheit am Arbeitsplatz betont die
Vereinbarung die Notwendigkeit eines Dialogs zum Thema Sucht, um die Unternehmen zu
schützen und für risikoreiches Verhalten zu sensibilisieren. Die Arbeitgeber werden
dazu aufgerufen, über die Wirkungen von Cannabis aufzuklären und Gespräche zu
führen, um die Sicherheit und Produktivität der Beschäftigten zu gewährleisten
(s. Pressemitteilung).
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Kroatien
Tarifvertrag im Handel : Die
Sozialpartner im Handel haben am 25. September den ersten Tarifvertrag des Sektors
unterzeichnet, der für 28.000 Unternehmen und 250.000 Beschäftigte gelten wird (s.
Mitteilung
des Arbeitsministeriums). Die gemeinsame Botschaft von Arbeitgebern und
Gewerkschaften lautet, dass es keine wettbewerbsfähigen Unternehmen ohne zufriedene
Beschäftigte und keine zufriedenen Beschäftigten ohne wettbewerbsfähige Unternehmen
gibt. Daher zielt die Vereinbarung auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen ab,
damit Arbeitsplätze erhalten, der Handel geschützt und die Wettbewerbsfähigkeit des
Sektors gestärkt wird. Beide Partner wollen den sozialen Dialog auf Sektor- und auf
Betriebsebene weiter ausbauen, erklärte der Präsident der kroatischen Handelsunion
(s. Mitteilung vom Bund
autonomer Gewerkschaften Kroatiens – SSSH).
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Spanien
Diskriminierung von LGBTI-Personen :
Der Ministerrat hat am 8. Oktober eine königliche
Gesetzesverordnung angenommen, mit der alle Maßnahmen zugunsten der
Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von LGBTI-Personen in Unternehmen umgesetzt
werden, die in der Vereinbarung zwischen dem Arbeitsministerium und den
Sozialpartnern vorgesehen sind. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten haben drei
Monate Zeit, um mit der Aushandlung eines Protokolls zur Handhabung von
Belästigungen aufgrund der sexuellen Orientierung, der Identität und des
Geschlechtsausdrucks zu beginnen, das vorbeugende Praktiken und Mechanismen zur
Erkennung dieser Fälle vorsieht. Wird innerhalb von sechs Monaten keine Einigung
erzielt, muss das Unternehmen die von der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen
umsetzen. Mit dieser Verordnung wird Art. 15 des im Februar 2023 verabschiedeten
„Ley Trans“ angewendet, ein Gesetz, das große Unternehmen verpflichtet, die
Gleichstellung von LGBTI-Personen am Arbeitsplatz zu fördern. Darüber hinaus müssen
Tarifverträge Bestimmungen enthalten, die die Realität diverser Familien,
verheirateter und unverheirateter LGBTI-Partner berücksichtigen.
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Finnland
Weibliche Führungskräfte und Lohngleichheit :
Eine Studie
des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hat ergeben, dass die
Lohnlücke in den von Frauen geleiteten finnländischen Unternehmen um mehr als zwei
Prozentpunkte niedriger ist als in Unternehmen, die von Männern geleitet werden. In
einigen Sektoren liegt sie sogar fast bei null. Insbesondere in kleinen Unternehmen
haben Frauen in Führungspositionen einen größeren Entscheidungsspielraum bei der
Festlegung von Löhnen und Gehältern und tragen so zur Verringerung der Ungleichheit
bei (s. Mitteilung).
Dennoch weist die Studie darauf hin, dass das Lohngefälle in männerdominierten
Branchen erheblich ist, selbst wenn die Unternehmen von Frauen geleitet werden.
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Beerenpflücker : Am 10. Oktober
hat die Regierung einen Vorschlag zur Änderung eines Gesetzes über Saisonarbeiter
vorgestellt, um den Status von Beerenpflückern zu verbessern. Danach sollen
ausländische Arbeitskräfte, die zum Ernten wilder Beeren eingesetzt werden, nicht
mehr lediglich mit einem Touristenvisum einreisen dürfen. Die Unternehmen müssen
einen Arbeitsvertrag mit den ausländischen Beerenpflückern schließen, damit sie
einreisen dürfen. Dadurch soll Missbrauch in Form von Ausbeutung und Menschenhandel
verhindert werden (s. Pressemitteilung).
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Luxemburg
Sonntagsarbeit : Der
Regierungsrat hat am 11. Oktober ein Gesetzesvorhaben angenommen, mit dem Art. L.
231-4 des Arbeitsgesetzbuches geändert wird. Es geht um Sonntagsarbeit im Handel.
Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter nun anweisen, am Sonntag bis zu acht Stunden zu
arbeiten und nicht nur vier wie bisher. Die Beschäftigten erhalten weiterhin für
alle sonntags geleisteten Stunden einen Zuschlag von 70 % auf ihr Gehalt. Für das
Arbeitsministerium „spiegelt eine bis zu achtstündige Sonntagsarbeit die aktuellen
Entwicklungen in einer Gesellschaft und einer Welt im Wandel wider und bietet den
Beschäftigten die Möglichkeit, Beruf und Privatleben flexibler zu vereinbaren“ (s.
Pressemitteilung
des Arbeitsministeriums).
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3.
Unternehmen
Transnationale Vereinbarungen
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz :
Die Unternehmensleitung von Suez hat zusammen mit dem
Europäischen Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) am 3. Oktober
eine neue
europäische Vereinbarung zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
unterzeichnet. Diese ersetzt die Vereinbarung aus dem Jahre 2024. Sie enthält
„konkrete Bestimmungen, die von der Arbeit mit schweren Maschinen, über die
psychische Gesundheit und das Recht auf Nichterreichbarkeit bis hin zur Bekämpfung
von Belästigung und Gewalt reichen“. Die Verhandlungen starteten Anfang November
2023. Geführt wurden sie von Christine Chiffre, EBR-Sekretärin von SUEZ, dem EGÖD
und einem besonderen Verhandlungsgremium aus Vertretern aller Länder, die auch im
EBR vertreten sind (s. Pressemitteilung
des EGÖD). „Da die neue Vereinbarung sowohl neu auftretende als auch bekannte
Gesundheits- und Sicherheitsrisiken behandelt, kann sie als ein Modell auf
europäischer Ebene gelten, und das nicht nur für die Abfall- und Wasserwirtschaft“,
unterstreicht Tuscany Bell, politische Koordinatorin beim EGÖD.
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Globale Vereinbarung gestärkt :
Die Unternehmensleitung des spanischen Textilkonzerns
Inditex (160.000 Beschäftigte)
und der internationale Gewerkschaftsverband IndustriAll Global Union haben am 10.
Oktober ihre internationale Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2009 erneuert. Die
ursprüngliche Vereinbarung wird durch neue Bestimmungen ergänzt: 1. Die „faire
digitale Transformation“ gewährt den Beschäftigten im Einzelhandel das Recht, über
die Nutzung und Umsetzung dieser Instrumente durch Inditex angehört zu werden; 2.
Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt; 3. Integration am Arbeitsplatz mit
Schwerpunkt auf Beschäftigte, die eine „funktionelle Vielfalt“ darstellen; 4. Rechte
aus der Vereinbarung werden auf die Beschäftigten der Franchiseunternehmen
ausgeweitet (s. Mitteilung
von IndustriAll
Global Union und Inditex).
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4. Studien
und Berichte
Tarifverhandlung und KI
Das französische Forschungszentrum für Beschäftigung und Arbeit hat eine Studie
veröffentlicht, die französische Betriebsvereinbarungen untersucht, die zwischen
2017 und 2024 abgeschlossen wurden und in denen die künstliche Intelligenz Thema
ist. Selbst wenn dies nur einen winzigen Teil der unterzeichneten Vereinbarungen
betrifft – 242 von mehr als 285.000 Vereinbarungen – ist ihre Zahl im Laufe der
letzten Jahre um das 2,5-Fache gestiegen. Die Verhandlungen über KI konzentrieren
sich vor allem auf beschäftigungsrelevante Themen, was „die Sorgen und Fragen über
die Erhaltung der Arbeitsplätze vor dem Hintergrund des digitalen Wandels
widerspiegelt“. Für das Autorenteam „ist es wichtig, den Dialog auf den Wandel der
Arbeitswelt durch KI auszudehnen“, um „KI zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
und einer besseren Anpassung an die Bedürfnisse der Beschäftigten einzusetzen, damit
sich der Einsatz von KI langfristig positiv auf die Beschäftigung auswirkt“.
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