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IR Notes 239 – 31 Oktober 2024
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Andrew Watt, Direktor des Europäischen Gewerkschaftsinstituts
Als
neuer Direktor von ETUI (s. Ernennung unten) – welche
Hauptprioritäten werden Sie bei der Arbeit des Insituts in
den kommenden Jahren setzen?
Europa steht vor Herausforderungen, die
miteinander verknüpft sind, darunter der Klimawandel, der
geografische soziale Zusammenhalt und die wirtschaftliche
Produktivität (oft als „Polykrise“ bezeichnet). Diese ergeben eine
explosive Mischung oder haben sicherlich das Potenzial dazu. Keines
dieser Probleme kann gelöst werden, ohne auf die Stimme der
Beschäftigten zu hören, und dies ist in der Tat ein wichtiges
Mittel, um die Spannungen zwischen den einzelnen Zielsetzungen
abzubauen. Das Institut muss sich auf seine wichtigsten Aktivitäten
konzentrieren. Wenn Sie jemanden auf der Straße fragen: „Was machen
Gewerkschaften?“, wird er bestimmt antworten, dass sie Löhne und die
Arbeitsbedingungen aushandeln. Politische Entscheidungsträger,
Zentralbanken und Arbeitgeber werden Ihnen vermutlich die gleiche
Antwort geben, vielleicht mit einer umfassenderen Vorstellung über
ihrer Rolle, einschließlich des „sozialen Dialogs“. Ich denke, dass
bei den grundlegenden Fragen der Tarifverhandlungen und Festsetzung
der Löhne mehr getan werden kann, und ich möchte, dass ETUI die
Anlaufstelle für Fragen und Daten zu Lohnverhandlungen wird.
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Agenda
4. November
Straßburg
Konferenz über „die Gleichstellung in der
Arbeitswelt, Vergleich Frankreich – Deutschland“, mit Gerhard
Binkert (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg) und Yves Struillou
(Conseil d’État). Kontakt: fru6703-contact@unistra.fr
12.
November Straßburg Anhörung
der Kommissarin Roxana Mînzatu, künftige Exekutiv-Vizepräsidentin für
„Fachkräfte, Kompetenzen und Vorausschau“ vor den Ausschüssen
„Beschäftigung und soziale Angelegenheiten“ und „Kultur und Bildung“ des
Parlaments.
14.
November Paris Internationale
Konferenz des französischen Arbeitsschutzinstituts INRS zur Antizipation
des Wandels in der Arbeitswelt und zur Prävention von Berufsrisiken (Programm).
2.-3. Dezember Brüssel Tagung des
Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik.
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Ernennung
Andrew Watt, Direktor des Europäischen Gewerkschaftsinstituts
Die Ära Philippe Pochet ist nach einer
Übergangsphase nun endgültig vorbei. Pochet, der das Europäische
Gewerkschaftsinstitut (ETUI) von 2008 bis 2023 als Direktor
maßgeblich geprägt hat, wird von Andrew Watt an der Spitze des
unabhängigen Forschungs- und Ausbildungszentrums des Europäischen
Gewerkschaftsbunds (EGB) abgelöst. Der Wirtschaftswissenschaftler
kehrt ans ETUI zurück, wo er von 2000 bis 2012 als Senior Researcher
die Forschungen zur Wirtschafts-, Sozial- und Beschäftigungspolitik
koordinierte. Anschließend wechselte er zum Institut für
Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der
Hans-Böckler-Stiftung und beschäftigte sich mit makroökonomischen
Themen im europäischen Raum. Zwischen gerechtem Übergang,
Demokratie am Arbeitsplatz und Sicherheit und Gesundheitsschutz
kündigt er eine gewisse Kontinuität an, möchte aber gleichzeitig den
traditionellen Aufgaben der Gewerkschaften mehr Raum geben (siehe
Eine Frage an … oben).
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Über uns
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Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Intelligente
Rahmenbedingungen für KI
Das italienische Tochterunternehmen von Sanofi, der Arbeitgeberverband Assolombarda
und die Gewerkschaftsverbände FEMCA-CISL, FILCEM-CGIL und UILTEC-UIL unterzeichneten
am 25. Oktober mit der Unterstützung der Beobachtungsstellen für digitale
Innovationen des Polytechnikums Mailand einen Pakt
für digitale Technologien und künstliche Intelligenz (s. Artificial
intelligence). Das Dokument, das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen
Verantwortlichen des Unternehmens und Sozialpartnern ist, legt die Grundsätze für
eine wirksame, verantwortungsvolle und bewusste Nutzung innovativer Technologien
fest und bietet den Beschäftigten von Sanofi einen Rahmen, um diese im Ökosystem des
Unternehmens umzusetzen. Dieser Pakt ist der erste seiner Art in Italien und der
krönende Abschluss von Maßnahmen, die mit der Einrichtung einer digitalen
Beobachtungsstelle begannen, um gemeinsam den digitalen Fortschritt des Unternehmens
und die Auswirkungen auf die Arbeit zu verfolgen. Begleitet werden diese Maßnahmen
durch zahlreiche Schulungen zum täglichen Einsatz von Instrumenten der künstlichen
Intelligenz. Der Pakt nennt eine Reihe von Grundsätzen: 1. Ausrichtung auf den Menschen und
Verantwortung: mit der Verpflichtung, „digitale Technologien und KI mit Bedacht
einzusetzen und dabei die zentrale Rolle des Menschen und die Bedeutung seiner
Beteiligung und Kontrolle bei Entscheidungen anzuerkennen, die mit KI getroffen oder
davon unterstützt werden“. Es geht darum, „eine eindeutige menschliche Kontrolle
über den gesamten Lebenszyklus dieser Technologien zu gewährleisten, wobei sowohl
die Entwicklung und Nutzung der Systeme als auch die Entscheidungsprozesse
transparent sein müssen“. 2.
Ethik und gemeinsame Verpflichtung: Die Unterzeichner rufen dazu
auf, „digitale Technologien und KI so zu nutzen, dass Würde, Rechte und Freiheiten
des Einzelnen respektiert werden“ und diese Instrumente für Projekte zu nutzen, „die
gesellschaftliche Auswirkungen haben und zu einer gerechten, inklusiven und
nachhaltigen Entwicklung beitragen, wobei die Sicherheit von Menschenleben, die
Gesundheit und Umwelt bei der Entwicklung und Nutzung dieser Technologien im
Einklang mit den ESG-Prinzipien Vorrang haben“. 3.
Empowerment und Verpflichtung:
Die Parteien wollen darauf achten, dass die von diesen Instrumenten erzielten
Ergebnisse „für Endnutzer und beteiligte Akteure verständlich und erklärbar sind“.
Gefördert werden soll eine „Kultur der digitalen Kompetenz und des kritischen
Bewusstseins innerhalb des Unternehmens durch kontinuierliche Schulungen zu den
Möglichkeiten und Auswirkungen von digitalen Technologien und KI“. Das Unternehmen
muss den Beschäftigten „die erforderlichen Kompetenzen vermitteln, um eine sichere
und verantwortungsvolle Nutzung“ dieser Technologien sicherzustellen. Neben den
Grundprinzipien gibt es goldene Verhaltensregeln: Es ist darauf zu achten, dass „die
Nutzung der von diesen Systemen erzielten Ergebnisse stets mit einer Überprüfung der
Informationen, einem Abgleich mit zuverlässigen Quellen und einer Bewertung der
Ergebnisse selbst einhergeht“. Die italienische Vereinbarung wird dem EBR der
Gruppe vorgelegt, der bereits an einem Schulungsmodul zu diesem Thema teilgenommen
hat.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Entsendung von Arbeitnehmern :
Anlässlich des von der Europäischen Arbeitsbehörde ELA
ausgerichteten Forums
über die Entsendung von Arbeitnehmern verabschiedeten BusinessEurope und
vier Arbeitgeberverbände einzelner Branchen (CEEMET, ECEG, FIEC, WEC) eine gemeinsame
Erklärung als Antwort auf den Bericht
der Europäischen Kommission über die Anwendung und Umsetzung der Richtlinie
2018/957 vom 28. Juni 2018 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der
Erbringung von Dienstleistungen (s. IR Notes 230).
Zum jetzigen Zeitpunkt halten die Arbeitgeberverbände eine Überarbeitung der
Entsenderichtlinien für nicht erforderlich. Vielmehr fordern sie eine Überarbeitung
der Verordnung 883/04 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. In
Bezug auf die Entsendung von Drittstaatsangehörigen (s. Third-country nationals)
wollen sie keine „Überregulierung“: Sobald die Drittstaatsangehörigen in der EU sind
und legal in einem Mitgliedstaat wohnen und arbeiten, müssten sie nach der Logik des
Binnenmarkts wie normale entsendete Arbeitnehmer behandelt werden und den gleichen
Vorschriften und wirksamen Visa-Verfahren unterliegen. Die Organisationen
unterstützen ferner die im Bericht der Kommission genannten Initiativen: Einführung
eines Instruments, mit dem Arbeitgeber das Entgelt für die entsendeten Arbeitnehmer
ermitteln können. Dieser „Entgelt-Rechner“, der alle vorgeschriebenen Komponenten
der Vergütung berücksichtigt, wäre von der ELA zu entwickeln. Die Verbände fordern
die Kommission auf, ihre Initiative zur elektronischen Meldung in Form eines
allgemeingültigen Instruments, das von den Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis
eingesetzt werden kann, rasch vorzulegen. Gleichzeitig befürworten sie einen
sektoralen Ansatz zur besseren Regulierung der Entsendung und führen als Beispiel
die Sozialausweise an, die in der Baubranche in mehreren Ländern verwendet werden.
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Eurobetriebsräte nach irischem Recht :
Die Europaabgeordneten Gabriele Bischoff (S&D) und Dennis
Radtke (EVP), der Berichterstatter des Überarbeitungsvorschlags für die
EBR-Richtlinie, richteten am 24. Oktober eine schriftliche
Frage an die Europäische Kommission in Bezug auf die Rechtssache des EBR von
Verizon. Darin, so erklären sie, „hat das irische Arbeitsgericht die Klage
abgewiesen (TID241)
mit der Begründung, dass der EBR-Vorsitzende vor Gericht nicht als Einzelperson,
sondern im Namen des EBR aufgetreten ist, und dass nach irischem Recht der EBR als
Kollektiv keine Klage erheben kann“. „Wenn der EBR als kollektives Organ nicht das
Recht hat, irische Gerichte anzurufen, wie sollen die in der Richtlinie 2009/38/EG
vorgesehenen Rechte der Kommission zufolge in Irland angewendet werden?“, überlegen
die beiden Abgeordneten und stellen der Kommission die Frage, ob sie beabsichtige,
ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Irland einzuleiten, um die Einhaltung des
EU-Rechts in Irland durchzusetzen, nachdem sie am 19. Mai 2022 ein erstes
Aufforderungsschreiben an die Regierung übermittelt hatte.
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Rechtsprechung
Zeitarbeit : Der Gerichtshof hat
in einer spanischen Rechtssache ein Urteil erlassen, bei der es um die Anwendung der
Richtlinie 2008/104 vom 19. November 2008 über Leiharbeit geht (EuGH,
24. Oktober 2024, Rs. C-441/23, LM) (s. Temporary agency work). Die
Beschwerdeführerin war nach einem sechsmonatigen Praktikum bei Microsoft
nacheinander von drei verschiedenen Unternehmen eingestellt worden, die alle
Dienstleister von Microsoft waren. Im Rahmen ihrer Tätigkeit führte sie vertraglich
vereinbarte Leistungen aus. Bei ihrer letzten Beschäftigung erbrachte die
Beschwerdeführerin Marketingleistungen für Microsoft, für die das Unternehmen keine
eigenen Mitarbeiter abgestellt hatte. Während der Zeit ihrer Schwangerschaft
kündigte Microsoft den Vertrag mit dem Dienstleister, der sie beschäftigte. Wegen
rückläufiger Auftragslage hat ihr Arbeitgeber sie schließlich nach ihrer Rückkehr
aus der Elternzeit entlassen. Eine Frage an den Gerichtshof lautet, ob die
Richtlinie 2008/104 nur auf Leiharbeitsunternehmen anwendbar ist, die nach dem
nationalen Recht als solche anerkannt sind, oder auch auf Unternehmen, die einem
anderen Unternehmen Arbeitnehmer überlassen, auch wenn erstere nach innerstaatlichem
Recht nicht als Leiharbeitsunternehmen anerkannt sind, da sie nicht über eine
entsprechende behördliche Genehmigung verfügen? Wenn die Richtlinie nur für
Unternehmen gelte, die über eine vorherige behördliche Genehmigung zur Ausübung der
Tätigkeit eines Leiharbeitsunternehmens verfügen, würde dies, dem Gerichtshof
zufolge bedeuten „dass der Schutz der Arbeitnehmer zwischen den Mitgliedstaaten je
danach unterschiedlich wäre, ob das jeweilige nationale Recht, dem sie unterliegen,
eine solche Genehmigung verlangt oder nicht, und innerhalb ein und desselben
Mitgliedstaats je danach variieren würde, ob das fragliche Unternehmen über eine
solche Genehmigung verfügt oder nicht. Zum anderen würde damit die praktische
Wirksamkeit der Richtlinie durch eine übermäßige und ungerechtfertigte Einschränkung
ihres Anwendungsbereichs beeinträchtigt“. Der EuGH folgert, dass die Richtlinie auf
den vorliegenden Fall anzuwenden ist. Es bleibt noch zu klären, ob einerseits der
Arbeitgeber ein Leiharbeitsunternehmen und andererseits die Arbeitnehmerin eine
Leitarbeitnehmerin war. Der Gerichtshof nennt die Elemente, die das nationale
Gericht berücksichtigen muss: 1.
Wenn das Gericht der Auffassung ist, dass der Arbeitgeber der
Arbeitnehmerin ein Unternehmen ist, dessen Haupt- oder Nebentätigkeit darin besteht,
Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern zu schließen oder Arbeitsbeziehungen mit ihnen
einzugehen, um sie vorübergehend entleihenden Unternehmen zu überlassen, damit sie
dort unter deren Aufsicht und Leitung arbeiten, muss es davon ausgehen, dass die
Richtlinie 2008/104 anwendbar ist. 2.
Wenn das Unternehmen, bei dem die Arbeitnehmerin tätig ist, ihr
einerseits die zu erbringenden Leistungen, die Art und Weise ihrer Erbringung sowie
die Einhaltung seiner Anweisungen und internen Vorschriften vorschreibt und
andererseits eine Kontrolle und Aufsicht über die Art und Weise ausübt, wie sie ihre
Aufgaben erfüllt, dann sollte es als entleihendes Unternehmen im Sinne der
Richtlinie angesehen werden.
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Personenbezogene und haushaltsnahe Dienstleistungen
- Services personnels et domestiques :
Angesichts des hohen Arbeits- und Fachkräftemangels
verabschiedeten die europäischen Sozialpartner des Sektors personenbezogene und
haushaltsnahe Dienstleistungen am 16. Oktober eine gemeinsame
Erklärung, in der sie die Europäische Kommission aufrufen, dringend
Maßnahmen zu ergreifen.
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Neue Maßnahmen zur Neubelebung des Arbeitsmarkts
: Das Bundeskabinett hat am 2. Oktober neue Maßnahmen
beschlossen, um den Arbeitsmarkt zu dynamisieren, den gesellschaftlichen
Zusammenhalt zu stärken und das Wachstum zu unterstützen. Eine Initiative bietet
Beschäftigten die Möglichkeit, vor einem Arbeitsplatzwechsel die Arbeit bei dem
anderen Arbeitgeber zunächst auszuprobieren (s. Pressemitteilung).
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- Rückgang der Tarifbindung :
Seit 1996 ist der Anteil der Beschäftigten, die in
branchentarifgebundenen Betrieben arbeiten, um 25 Prozentpunkte gesunken (s. Studie). 2023
hatten 51 % der Beschäftigten überhaupt keine tarifvertragliche Abdeckung.
Lediglich 42 % der Beschäftigten waren in Betrieben mit Branchentarifvertrag
tätig, während 8 % in Firmen mit Haustarif arbeiteten. Der Deckungsgrad hängt
von Faktoren wie Betriebsgröße und Region ab und ist im Westen Deutschlands
höher (s. Mitteilung).
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Österreich
Tarifvertrag für Metaller : Die
Gewerkschaften PRO-GE und GPA schlossen einen neuen Tarifvertrag für rund 200.000
Beschäftigte ab (s. Pressemitteilung).
Vereinbart wurden 4,8 % Lohnerhöhung für alle Beschäftigten, eine höhere
Kilometerpauschale sowie eine Anhebung des Entgelts für Auszubildende (s. Pressemitteilung).
Für Betriebe in Schwierigkeiten kann eine geringere Lohnerhöhung ausgehandelt
werden, sofern diese durch mehr Freizeit, eine Einmalzahlung oder eine andere Art
des Ausgleichs abgefedert wird.
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Finnland
Aufenthaltserlaubnis : Das
Arbeitsministerium hat dem Parlament vor kurzem einen Gesetzesentwurf vorgelegt, um
die Aufenthaltsgenehmigung von Drittstaatsangehörigen zwecks Erwerbstätigkeit
systematisch zu kontrollieren (s. Pressemitteilung).
Danach haben Drittstaatsangehörige, die ihre Arbeit verlieren, drei Monate Zeit, um
eine neue Arbeitsstelle in Finnland zu finden. Falls ihnen das nicht gelingt, müssen
sie das Land verlassen. Für Fachkräfte, entsendete Arbeitnehmer und Führungskräfte
wird der Zeitraum für die Arbeitssuche auf sechs Monate verlängert. Rund 50.000
außereuropäische Arbeitnehmende sind von diesen Maßnahmen betroffen.
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Frankreich
- Ausgewogenheit Frauen – Männer :
Die Regierung hat per Verordnung die Richtlinie (EU)
2022/2381 vom 23. November 2022 zur Gewährleistung einer ausgewogeneren
Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter
Gesellschaften umgesetzt. Die Verordnung wurde am 16. Oktober im Amtsblatt
veröffentlicht. Sie ergänzt die Vorschriften, die mit dem Gesetz Copé-Zimmermann
vom 27. Januar 2011 eingeführt wurden.
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Niederlande
Vorgezogener Ruhestand bei schwerer Arbeit :
Die Regierung hat in Abstimmung mit Gewerkschaften und
Arbeitgebern eine Vereinbarung getroffen, damit Beschäftigte, die schwere Arbeit
leisten, früher in Rente gehen können (s. Mitteilung). Danach können Personen, die eine Arbeit
ausüben, die von einer vom Ministerium für soziale Angelegenheiten ernannten
Einrichtung als schwere Arbeit eingestuft wird, bis zu drei Jahre früher in Rente
gehen. Beschäftigte, die in einer schwierigen finanziellen Lage sind, haben Anrecht
auf eine zusätzliche Unterstützung von maximal 3.600 Euro pro Jahr, um ihnen den Weg
in den Vorruhestand zu erleichtern.
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Portugal
Höhere Löhne : Die Regierung
unterzeichnete am 1. Oktober eine dreiseitige
Vereinbarung über Lohnentwicklung und Wirtschaftswachstum 2025-2028 mit dem
portugiesischen Unternehmerverband CIP, dem portugiesischen Handels- und
Dienstleistungsbund CCP, dem portugiesischen Tourismusverband CTP, dem Verband der
portugiesischen Landwirte CAP und dem portugiesischen Gewerkschaftsbund UGT (s. Pressemitteilung
der Regierung). Darin wird der Mindestlohn ab 2025 auf 870 Euro brutto festgelegt,
das ist ein Anstieg um 50 Euro. Der Mindestlohn wird 2026 auf 920 Euro, 2027 auf 970
Euro und 2028 auf 1.020 Euro angehoben. Steuerliche Anreize erhalten Unternehmen,
die höhere Löhne zahlen: Sie können 50 % der Kosten der Erhöhungen von der
Körperschaftssteuer (IRC) abziehen.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Brüssel intensiv : Die 52
ordentlichen und stellvertretenden EBR-Mitglieder des Baukonzerns Vinci aus zehn EU-Ländern, nahmen an
einer Schulungswoche über die strategischen Risiken für die Beschäftigten der Gruppe
teil. Die Mitglieder erörterten unter anderem die CSRD-Richtlinie und die
Auswirkungen künstlicher Intelligenz. Sie trafen Vertreter der Europäischen
Gewerkschaftsföderation EFBH, besuchten das Europa-Parlament und diskutierten mit
den Fraktionen über Themen, die Eurobetriebsräte besonders beschäftigen, wie das
Vorhaben zur Überarbeitung der EBR-Richtlinie, der Schutz vor Asbest und die
Sorgfaltspflicht. Die EBR-Vertreter nahmen auch an einem Gespräch mit der
Unternehmensleitung teil über weltweiten Sozialschutz und die Anpassung der
Umweltmaßnahmen des Unternehmens an die sozialen und ökologischen Herausforderungen.
Ein weiteres Thema auf der Agenda war die nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit, mit
der sich auch eine Arbeitsgruppe des EBR beschäftigt, um eine Charta bewährter
Praktiken auszuarbeiten, die für alle europäischen Länder gelten und die nachhaltige
Beschäftigungsfähigkeit bei Vinci fördern soll.
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Neuer EBR : Der 2021 von IBM
abgespaltene IT-Dienstleister Kyndryl (90.000 Beschäftigte)
hat Mitte Oktober die Verhandlungen über die Einführung eines Europäischen
Betriebsrats nach drei Jahren abgeschlossen.
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4. Studien
und Berichte
Cybermobbing : Eine Eurofound-Studie
zeigt auf, wie unterschiedlich gegen Mobbing, Belästigung und Cybermobbing am
Arbeitsplatz in den EU-Mitgliedstaaten und in Norwegen vorgegangen wird. In den
EU-Staaten wird Cybermobbing häufig als eine erweiterte Form des „normalen“ Mobbings
betrachtet, in Dänemark wird Cybermobbing gesetzlich geahndet. In diesem Sinn
sollten alle Länder, die das ILO-Übereinkommen Nr. 190 ratifizieren, ihre Gesetze
entsprechend anpassen. Die Rate für Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz schwankt
zwischen 2 % und 40 %, wobei bestimmte Sektoren (Gesundheit, Bildung) die höchsten
Raten aufweisen. Auch wenn Cybermobbing bei der Arbeit weniger häufig und weniger
erforscht ist als das Mobbing von Angesicht zu Angesicht, beeinträchtigt es
gleichermaßen die psychische Gesundheit und erfordert daher besondere
Präventivmaßnahmen.
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