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IR Notes 243 – 8 Januar 2025
www.irshare.eu
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Leitartikel
Neuer Internetauftritt, neue Projekte
Waren Sie schon auf der Website von
IR
Share? Mit dem Team
von Wisefrog haben wir sie im letzten Jahr zu einer
Plattform für Arbeitsbeziehungen in Europa umgestaltet. Hier haben
Sie Zugriff auf fast 2.000 Dokumente: von Richtlinien und Urteilen
des Gerichtshofs, über EBR-Vereinbarungen bis hin zu Instrumenten,
die im Rahmen des sektoralen sozialen Dialogs verabschiedet wurden.
Die Online-Dokumente werden außerdem nach und nach mit den alten
Artikeln von IR Notes ergänzt. Momentan noch auf Englisch, gibt es
die Website bald auch auf Französisch. Sie bietet die Möglichkeit,
IR Notes sichtbarer zu machen und damit unsere Chancen zu erhöhen,
neue Abonnenten zu gewinnen – ein Garant für unsere Unabhängigkeit.
Auf der Website finden Sie auch die neuesten Studien und
Forschungsarbeiten, darunter die
für Eurofound erstellten Untersuchungen, sowie unsere neuesten Schulungen, vor allem die für Eurobetriebsräte. Die
Einführung der neuen Website fällt zeitlich mit der Gründung des
„EWC Clubs“ für englischsprachige Mitglieder
europäischer Betriebsräte zusammen. Sechsmal im Jahr treffen sich
hier EBR-Vorsitzende und Führungskräfte, die für EBRs zuständig
sind. Wir sind dabei, Mitglieder zu werben und das Arbeitsprogramm
für 2025 auszuarbeiten. Diese „Renovierung“ der Website gehörte zu
den Projekten, die ich zusammen mit meiner Frau und
stellvertretenden Chefredakteurin Pascale Milovanovich geplant
hatte, die vor fast einem Jahr gestorben ist. Ein weiteres Projekt
ist die Neugestaltung von IR Notes: Wir wollen das Design des
Newsletters neu konzipieren und den Inhalt auf einer Website mit
Paywall zur Verfügung stellen, um den Zugang zu Informationen zu
erleichtern, eine größere Leserschaft anzusprechen und ein
Archivierungsmodul zu entwickeln, um alte Artikel leichter zu
finden. Damit werden wir uns in diesem Jahr befassen. Wenn Sie
Vorschläge haben oder uns mit Denkanstößen unterstützen möchten –
Sie können mich immer hier erreichen!
Das ganze Team von IR Share wünscht Ihnen
ein gutes neues Jahr!
Und jetzt eine interessante Lektüre!
Frédéric Turlan, Chefredakteur und
Direktor von IR Share
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Über uns
IR Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 273,00 Euro
zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Ambre Grenier-Boley,
Victoria Fonseca,
Iris Turlan und Frédéric
Turlan. Erfahren Sie mehr
über das IR
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Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy –
Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 – Stammkapital 1.500 Euro –
Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die
Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet –
Château – 89500 Villeneuve-sur-Yonne1. CPPAP Nr.: 0621 Z
93933.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Verhandlungen über die Überarbeitung der EBR-Richtlinie beginnen
Nach der sehr positiven Abstimmung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten des Europäischen Parlaments am 3. Dezember 2024 bestätigten die
Europaabgeordneten auf einer Plenarsitzung am 19. Dezember die Verhandlungsposition
des Parlaments auf der Grundlage des Berichts des Abgeordneten Dennis Radtke (EVP)
(s. IR Notes
242). Anders als bei der Abstimmung im Ausschuss, bei der nur die extreme
Rechte gegen die Überarbeitung der Richtlinie stimmte, zeigt die Abstimmung
im Plenum, wie sehr das Parlament in dieser Frage gespalten ist: Fast 100
konservative Abgeordnete der EVP-Fraktion, der auch Dennis Radtke angehört, stimmten
gegen den Text, ebenso wie 22 Renew-Mitglieder. Insgesamt unterstützten 300
Abgeordnete den Radtke-Bericht, 254 sprachen sich dagegen aus. 21 Abgeordnete
enthielten sich. Das Ergebnis wird die Position der Verhandlungsführer des
Parlaments zweifellos schwächen. Sie werden Mühe haben, an bestimmten Vorschlägen
festzuhalten, z. B. daran, die finanziellen Sanktionen bei einer Verletzung des
Rechts auf Unterrichtung und Anhörung auf die Höhe der Geldbußen festzulegen, die
für die DSGVO gelten: bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweit erzielten
Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist) bzw. das Doppelte bei einer
erneuten Rechtsverletzung. Der Vorschlag des Parlaments, ein Vorhaben der
Unternehmensleitung als länderübergreifend einzustufen, wenn es Beschäftigte in
einem anderen Mitgliedstaat betreffen könnte als dort, wo die Unternehmensleitung
ansässig ist, die das Vorhaben ausgearbeitet hat, scheint ebenfalls auf der Kippe zu
stehen. Doch wenn einige problematische Bestimmungen wie diese erst einmal
abgehandelt sind, gibt es gute Chancen für eine gemeinsame Position. Zumal sich Rat
und Parlament bereits auf wichtige Maßnahmen geeinigt haben, die von den
Arbeitgebern kritisiert werden – dazu zählt die Verpflichtung, sogenannte
abweichende Vereinbarungen, die zwei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinien 1994
und 2009 geschlossen wurden, neu zu verhandeln. Auch wenn die Spaltung der
EVP-Fraktion auf eine entschlossene Haltung der Mitgliedstaaten schließen lässt,
deren Regierende den Parteien angehören, aus denen sich die EVP zusammensetzt,
vertreten Rat und Parlament doch recht ähnliche Positionen, wie das Dokument
zeigt, das der Rat am 20. Dezember veröffentlichte. Darin wird Artikel für Artikel
die Position der Kommission mit der von Rat und Parlament verglichen. Dieses
Dokument wird den Trilog-Verhandlungen als Grundlage dienen, die am 6. Februar
beginnen sollen. Die Chancen, dass die Überarbeitung der Richtlinie 2025 angenommen
wird, sind nach wie vor hoch.
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
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Aktuelle
soziale Themen
Soziale Ziele der polnischen
EU-Ratspräsidentschaft : Das Arbeitsprogramm
der polnischen EU-Ratspräsidentschaft, die am 1. Januar begonnen hat, nennt die
Schwerpunktthemen für das erste Halbjahr 2025. Im Bereich Arbeit sind die
„Gesetzesinitiativen für den Einsatz von KI am Arbeitsplatz, die Telearbeit und das
Recht auf Nichterreichbarkeit“ aufgeführt, allerdings ohne konkrete Ziele zu nennen.
In einem Absatz geht es um den sozialen Dialog. Dabei wird Bezug genommen auf die Erklärung
von Val Duchesse (2024) (s. IR Notes 223) und
die Empfehlung,
den sozialen Dialog in der EU zu stärken (2023) (s. IR Notes 201). Die
Ratspräsidentschaft „wird Maßnahmen ergreifen, um den sozialen Dialog zu entwickeln
und seine Rolle zu stärken, unter anderem durch die Fortsetzung der Arbeiten an der
Überarbeitung der EBR-Richtlinie sowie die Aufnahme von Arbeiten an einem neuen Pakt
für den europäischen sozialen Dialog“. Außerdem sollen die Arbeiten an dem „Paket
für Praktika“ fortgesetzt werden, das Vorschläge für eine Richtlinie
und eine Empfehlung
enthält (v. IR Notes
227). Der Ratsvorsitz will 2025 auch die Umsetzung der europäischen Säule
der sozialen Rechte überprüfen mit ihren drei Kernzielen – Steigerung der
Erwerbstätigkeit, Ausbau und Verbesserung von Kompetenzen und Qualifikationen und
der Verringerung der Armut unter den Europäern bis 2030“ (s. Website
der polnischen Ratspräsidentschaft).
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Sorgfaltspflichten : Der
Europäische Gewerkschaftsbund und die europäischen Gewerkschaftsverbände nahmen am
10. Dezember 2024 eine gemeinsame
Erklärung an, in der sie die kürzlich verabschiedeten Richtlinien über die
EU-Lieferketten (CS3D), über die Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen
(CSRD) und den Kampf gegen Produkte aus Zwangsarbeit verteidigen. Die
Unterzeichnenden geben damit den Arbeitgeberverbänden Kontra, die von den
europäischen Institutionen gefordert haben, die Anwendung dieser Richtlinien zu
lockern (s. IR
Notes 240). Die Arbeitgeber, die in Deutschland von vier deutschen
Ministern, darunter Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), unterstützt werden, sehen
sich jetzt auch durch Bundeskanzler Olaf Scholz bestätigt, der sich am 2. Januar in
einem langen Brief an die Europäische Union wandte: Zum Abbau von Bürokratie und der
Reduzierung der Berichtspflichten verlangt er darin u. a., die Berichtspflicht der
CSRD-Richtlinie zu verschieben. Die Gewerkschaften fordern Unternehmen auf,
„aufzuhören, demokratisch verabschiedete Rechtsvorschriften zu destabilisieren und
EU-Recht im Namen einer angeblichen Vereinfachung schlechtzureden. Die CS3D trägt
hingegen zu mehr Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit bei und ermöglicht damit
faire Wettbewerbsbedingungen“.
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Rechtsprechung
Arbeitszeit von Hausangestellten :
Am 19. Dezember 2024 entschied der Gerichtshof, dass Arbeitgeber
von Hausangestellten verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die tägliche
Arbeitszeit von jedem Hausangestellten gemessen werden kann (EuGH,
19. Dezember 2024, Rs. C-531/23, Loredas). In einem früheren Urteil hatte
der Gerichtshof Spanien verurteilt, weil es kein System eingeführt hatte, mit dem
die von den Beschäftigten geleisteten Arbeitsstunden objektiv und verlässlich
festgestellt werden konnten (EuGH,
14. Mai 2019, Rs. C-55/18, CCOO, s. IR Notes 120).
Spanien änderte daraufhin seine Rechtsvorschriften, um diesem Urteil zu entsprechen,
doch Gerichte und Verwaltungspraxis haben das neue Gesetz so ausgelegt, dass es für
Hausangestellte eine Ausnahmeregelung gibt. In dieser neuen Rechtssache führt der
Gerichtshof nun aus, dass „die richterliche Auslegung einer nationalen Bestimmung
oder eine auf einer solchen Bestimmung beruhende Verwaltungspraxis, nach denen die
Arbeitgeber kein System einführen müssen, mit dem die tägliche Arbeitszeit jedes
Hausangestellten gemessen werden kann, wodurch Hausangestellten die Möglichkeit
vorenthalten wird, objektiv und zuverlässig festzustellen, wie viele Arbeitsstunden
sie geleistet haben und wann diese Stunden geleistet wurden, offensichtlich gegen
die Bestimmungen“ des EU-Rechts verstößt. Der Gerichtshof stellt ebenso fest, dass
„ein Arbeitnehmer aufgrund dieser schwächeren Position davon abgeschreckt werden
kann, seine Rechte gegenüber seinem Arbeitgeber ausdrücklich geltend zu machen, da
insbesondere die Einforderung dieser Rechte ihn Maßnahmen des Arbeitgebers aussetzen
könnte, die sich zu seinem Nachteil auf das Arbeitsverhältnis auswirken können“.
Denn „ohne Einführung eines Systems, mit dem objektiv und verlässlich ermittelt
werden kann, wie viele Arbeitsstunden ein Arbeitnehmer geleistet hat, wann sie
geleistet wurden und wie viele über die Regelarbeitszeit hinausgehende Stunden als
Überstunden geleistet wurden, erscheint es für die Arbeitnehmer äußerst schwierig
oder in der Praxis gar unmöglich, die ihnen durch Art. 31 Abs. 2 der Charta und die
Richtlinie 2003/88 verliehenen Rechte durchzusetzen, um tatsächlich in den Genuss
der Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit sowie der in dieser Richtlinie
vorgesehenen täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten zu kommen“ (s. Pressemitteilung).
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Sektoraler
sozialer Dialog
Zeitarbeit : Die Sozialpartner
in der Zeitarbeitsbranche verabschiedeten am 16. Dezember 2024 ihr Arbeitsprogramm
2025-2027. Darin verpflichten sie sich u. a., gemeinsame Empfehlungen zu
mindestens zwei Bereichen im Zusammenhang mit der Beschäftigungs- und Sozialpolitik
der EU zur Beteiligung am Arbeitsmarkt, Kompetenzen oder auch Sozialschutz
umzusetzen.
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Kurzarbeit :
Das Bundeskabinett hat die Bezugsdauer für das
Kurzarbeitergeld von 12 auf 24 Monate verlängert. Diese Änderungsverordnung, die bis
zum 31. Dezember 2025 gilt, soll Betrieben in schwierigen Zeiten helfen, ihre
qualifizierten Beschäftigten zu halten (s. Pressemitteilung).
Die Gewerkschaften begrüßen diese Entscheidung. Laut DGB-Vorsitzender Yasmin Fahimi
muss dabei jedoch sichergestellt sein, dass die Bundesagentur für Arbeit über die
erforderlichen Mittel verfügt, um die voraussichtlich steigende Zahl der Menschen in
Kurzarbeit zu bewältigen (s. Pressemitteilung). Vorstandsmitglied
der Chemiegewerkschaft IGBCE Alexander Bercht fordert dringend weitere politische
Maßnahmen, um die Transformation des Industriestandorts Deutschland voranzubringen.
Der IGBCE fordert außerdem, dass der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wieder
in Kraft gesetzt wird und erinnert an die Wirksamkeit dieser Maßnahme in der
Covid-19-Pandemie: „Die Hürden für das Kurzarbeitergeld [sind] so gering wie möglich
zu halten.“ (s. Pressemitteilung).
Gesamtmetall-Präsident Dr. Stefan Wolf betont die Notwendigkeit struktureller
Reformen, insbesondere Bürokratieabbau, Steuersenkungen und Deckelung der
Sozialversicherungsbeiträge. (s. Pressemitteilung).
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- Anerkennung neuer Berufskrankheiten :
Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2024 eine Verordnung
beschlossen, nach der drei neue Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt
werden können. Die Länder müssen der Verordnung noch zustimmen (s. Pressemitteilung).
Die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter, Gonarthrose und chronische
obstruktive Bronchitis werden nun für bestimmte Berufe oder unter spezifischen
Bedingungen als Berufskrankheiten anerkannt.
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Österreich
Betriebsrat bei Amazon : Zum
ersten Mal wurde bei Amazon in Österreich ein Betriebsrat gewählt (s. Pressemitteilung).
Die Gewerkschaft vida begrüßt diesen Fortschritt und gratuliert dem neuen
Vorsitzenden Jorge Plaut, der sich für menschenwürdige Arbeitsbedingungen und ein
respektvolles Arbeitsumfeld im Unternehmen einsetzen will.
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Belgien
Betriebsübergang : Die
Sozialpartner haben am 17. Dezember 2024 im Nationalen Arbeitsrat (CNT) das kollektive
Arbeitsabkommen (CCT) Nr. 32/8 geschlossen. Dieses Abkommen ergänzt CCT 32
bis um ein neues Kapitel über die Beibehaltung von Rechten bei einem
Betriebsübergang. Es tritt am 1. Februar 2025 in Kraft. Im Fall eines
Betriebsübergangs können die davon betroffenen Beschäftigten oder ihre Vertreter
demnach verlangen, dass der Verkäufer (der frühere Arbeitgeber) bestimmte
Informationen an den Erwerber (den neuen Arbeitgeber) weitergibt. Sie können ihn
auch einladen, sich vor dem Übergang persönlich vorzustellen. Ziel sei es, so der
Nationale Arbeitsrat, „eine gute und wirksame Unterrichtung und Anhörung zu
erreichen“ (s. Pressemitteilung).
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Spanien
Arbeitszeitverkürzung : Die
Regierung und die beiden Gewerkschaften CCOO und UGT haben am 20. Dezember 2024 eine
Vereinbarung
unterzeichnet, um die Wochenarbeitszeit von derzeit 40 Stunden auf 37,5 Stunden bei
vollem Lohnausgleich zu reduzieren. Diese Vereinbarung unterstützt das
Gesetzesvorhaben „zur Reduzierung der maximalen regulären Arbeitszeit,
Arbeitszeiterfassung und zum Recht auf Nichterreichbarkeit“, das die Regierung dem
Parlament vorlegen will. Die Regierung rechtfertigt die Maßnahme mit der gestiegenen
Arbeitsproduktivität in den letzten Jahren und dem Ziel, den Beschäftigten
„Freiräume für Vergnügen und Entfaltung“ zu gewähren. Das Vorhaben führt darüber
hinaus ein Recht auf Nichterreichbarkeit ein und präzisiert die Gesetzgebung zur
Arbeitszeiterfassung (s. Mitteilungen von Regierung,
CCOO
und UGT).
Gegenwind kommt von den Arbeitgebern, die der Ansicht sind, dass eine gesetzliche
Änderung von Angelegenheiten, die Gegenstand von Tarifverhandlungen sind, „ein
Eingriff in die Tarifautonomie ist“ (s. Mitteilung
der CEOE).
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- Kurzarbeit : Am 23.
Dezember 2024 hat die Regierung das Instrument der Kurzarbeit (RED) für die
Automobilbranche mit 200.000 Beschäftigten (10 % des spanischen BSP) eingesetzt.
Unternehmen, die diesen Mechanismus in Anspruch nehmen, verpflichten sich, ihren
Beschäftigten zwei Jahre lang nicht zu kündigen. Unternehmen, die auf RED
zurückgreifen wollen, müssen einen Plan zur Neuqualifizierung ihrer Mitarbeiter
vorlegen, um deren Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit in Anbetracht der
Weiterentwicklung der Produktionssysteme (neue Technologien, Herstellung von
Hybrid- und Elektrofahrzeugen) zu verbessern (s. Pressemitteilung).
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Schweden
Rassismus und Hassverbrechen am Arbeitsplatz :
Die Regierung hat einen neuen Plan zum Kampf gegen den Rassismus
verabschiedet, der den Schwerpunkt auf vier Achsen legt, darunter das Berufsleben
(s. Pressemitteilung).
Dieser Plan, der von Paulina Brandberg, Ministerin für die Gleichstellung der
Geschlechter und Arbeitsleben (Foto, Kristian Pohl), vorgestellt wurde, enthält
Maßnahmen, die Arbeitgebern und anderen Akteuren auf dem Arbeitsmarkt die Werkzeuge
und Informationen an die Hand geben sollen, um die Verfahren im Kampf gegen
Rassismus und Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verbessern.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Verlängerung :
Die Unternehmensleitung von Mobivia (22.000 Beschäftigte)
und der EBR haben am 2. Oktober 2024 die EBR-Vereinbarung
vom 16. Juli 2020 (s. IR Notes 150)
erneuert. Darin wurden die meisten Mittel beibehalten, die in der vorherigen
Vereinbarung gewährt wurden. Dagegen sieht die neue
Vereinbarung vor, dass eine der vier jährlichen Sitzungen zu einer Sitzung
des Präsidiums wird, das aus 5 Mitgliedern besteht. Den EBR-Mitgliedern stehen pro
Jahr 7 Tage zur Verfügung, um ihr Mandat auszuüben – den Mitgliedern des Präsidiums
15 Tage. Letztere haben weitere 12 Tage pro Jahr, um die verschiedenen Standorte zu
besuchen. Die meisten Beschäftigten arbeiten in Deutschland (9.126 Beschäftigte),
Frankreich (8.298 Beschäftigte) und Spanien (2.286 Beschäftigte).
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Überarbeitung : Die
Unternehmensleitung des finnischen Konzerns Nokia unterzeichnete am 30.
Oktober 2024 eine Vereinbarung über die Arbeitsweise des EBR, der bislang nach den
subsidiären Bestimmungen der Richtlinie bestand. Die Gewerkschaft CFE-CGC weist auf
„mehrere bemerkenswerte Fortschritte“ hin. Die Vereinbarung bestätigt die Regelung
für zwei jährliche Sitzungen, die Inanspruchnahme von Experten und
Gewerkschaftskoordinatoren, deren Reisekosten allerdings nicht von Nokia übernommen
werden. „Wenn eine neue europäische Richtlinie verabschiedet und in finnisches Recht
umgesetzt wird, sieht die Vereinbarung vor, dass sie ohne Neuverhandlungen
automatisch in die Vereinbarung aufgenommen wird“, hebt die CFE-CGC hervor (s. Mitteilung).
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Virtuelle Sitzungen : Die für
EBR-Streitigkeiten zuständige britische Schlichtungsstelle Central Arbitration
Committee (CAC) fällte am 23. Dezember 2024 ein Urteil
in einer Rechtssache zwischen dem EBR des British Council und der
Unternehmensleitung dieser Regierungseinrichtung zur weltweiten Förderung der
englischen Sprache. Im vorliegenden Fall handelt es sich um den EBR, der vor dem
Brexit nach englischem Recht eingerichtet worden war und weiterhin seine Funktion
ausübt – parallel zu dem nach dem Brexit nach irischem Recht eingerichteten EBR. Dem
EBR zufolge sollte eine außerordentliche Sitzung des EBRs nach den subsidiären
Vorschriften grundsätzlich in Form einer Präsenztagung und nicht online erfolgen,
sofern die zentrale Leitung und der EBR nichts anderes vereinbaren. Die
Schlichtungsstelle stellt fest, dass im britischen EBR-Gesetz (TICER) „nichts über
das Format dieser Sitzung gesagt wird oder darüber, ob dieses Format zwischen den
Parteien zu vereinbaren ist“. CAC zufolge „hat ein Arbeitgeber die Möglichkeit,
einem EBR einseitig eine Online-Tagung vorzuschreiben“. Es wäre jedoch
„wünschenswert, wenn Arbeitgeber und EBR danach strebten, sich auf das Format der
Sitzung zu einigen“.
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Länderübergreifende Verhandlungen
Belästigung und Gewalt gegen Frauen :
Der spanische Textilkonzern Inditex (161.200 Beschäftigte
weltweit, davon 125.800 in Europa) hat mit seinem EBR eine gemeinsame
Erklärung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Belästigung am
Arbeitsplatz abgegeben: Darin verpflichtet sich der Konzern zur Durchführung
von Informations- und Schulungsmaßnahmen, zur internen Kommunikation auch anlässlich
des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen sowie zur
Einführung von Warnmechanismen und einer Opferbetreuung. Die EBR-Arbeitsgruppe
„Gleichheit“ ist für die Überwachung der Umsetzung dieser Erklärung zuständig (s. Mitteilung).
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Sexuelle Belästigung : Lipton Teas and Infusions
(17.000 Beschäftigte) hat mit der internationalen Gewerkschaftsföderation IUL am 6.
September 2024 eine gemeinsame
Verpflichtung zur Prävention von sexueller Belästigung unterzeichnet. Es
geht vor allem um „weibliche Arbeitskräfte, insbesondere solche, die als Leih-,
Zeit- und/oder Wanderarbeitskräfte in den landwirtschaftlichen Lieferketten
beschäftigt sind“, und eher als andere Beschäftigte sexueller Belästigung ausgesetzt
sind, besonders, „wenn sie in einer Situation stattfindet, in der die Belästigung
als Beschäftigungsbedingung“ aufgefasst wird. Laut Erklärung hat der Konzern
sicherzustellen, „dass es in seiner Lieferkette zu keiner sexuellen Belästigung
kommt“. Die Unterzeichnenden führen ein Verfahren ein, um sexuelle Belästigung am
Arbeitsplatz zu unterbinden, und in „Fällen sexueller Belästigung wird, sofern
erforderlich, der Täter und nicht die beschwerdeführende Person versetzt“. Alle
Akteure müssen „eine klare und genaue örtliche Politik in Bezug auf sexuelle
Belästigung, Beschwerdeverfahren und Mechanismen für Streitbeilegung/die Handhabung
von Beschwerden auf der Grundlage internationaler Standards und nationaler
Rechtsvorschriften sowie der nationalen Vorschriften und Gepflogenheiten im Bereich
der Kollektivverhandlungen vereinbaren“.
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4. Studien
und Berichte
Nationaler sozialer Dialog : Am
18. Dezember veröffentlichte die ILO die zweite Ausgabe des ILO-Berichts
über den Stand des sozialen Dialogs mit dem Titel „Peak-level social
dialogue for economic development and social progress“ (sozialer Dialog auf höchster
Ebene für wirtschaftliche Entwicklung und sozialen Fortschritt). Der Bericht
konzentriert sich auf den sozialen Dialog in den Mitgliedstaaten auf höchster Ebene
und zeigt globale und regionale Tendenzen dazu auf. Dem Bericht zufolge zeichnet
sich Europa durch einen hohen Anteil an ständigen Institutionen des sozialen Dialogs
aus (92 %) – Strukturen, die sich in der Regel aus Vertretern der Arbeitgeber,
Arbeitnehmer und Regierungen zusammensetzen und manchmal auch Organisationen der
Zivilgesellschaft einschließen. Ihre Funktionsweise wird von einem Sekretariat
sichergestellt, das oft unter der Leitung des Arbeitsministeriums steht. Den Vorsitz
dieser Institutionen haben häufig Minister oder Staatsoberhäupter. Der Bericht weist
darauf hin, dass es auffallend wenige junge Menschen in diesen Einrichtungen gibt.
Der Anteil junger Menschen am sozialen Dialog ist seit der Pandemie rückläufig.
Dagegen hat der soziale Dialog dazu beigetragen, die Auswirkungen der Inflation
abzufedern. Außerdem hat sich nur ein Viertel des auf höchster Ebene geführten
Sozialdialogs zwischen 2022 und 2023 mit den Herausforderungen der doppelten
Transformation – des ökologischen und des digitalen Wandels – auseinandergesetzt.
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