IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 243 – Verhandlungen über die Überarbeitung der EBR-Richtlinie beginnen

  IR Notes 243 – 8 Januar 2025
www.irshare.eu
 
 
  Leitartikel
Neuer Internetauftritt, neue Projekte

Waren Sie schon auf der Website von IR Share? Mit dem Team von Wisefrog haben wir sie im letzten Jahr zu einer Plattform für Arbeitsbeziehungen in Europa umgestaltet. Hier haben Sie Zugriff auf fast 2.000 Dokumente: von Richtlinien und Urteilen des Gerichtshofs, über EBR-Vereinbarungen bis hin zu Instrumenten, die im Rahmen des sektoralen sozialen Dialogs verabschiedet wurden. Die Online-Dokumente werden außerdem nach und nach mit den alten Artikeln von IR Notes ergänzt. Momentan noch auf Englisch, gibt es die Website bald auch auf Französisch. Sie bietet die Möglichkeit, IR Notes sichtbarer zu machen und damit unsere Chancen zu erhöhen, neue Abonnenten zu gewinnen – ein Garant für unsere Unabhängigkeit. Auf der Website finden Sie auch die neuesten Studien und Forschungsarbeiten, darunter die für Eurofound erstellten Untersuchungen, sowie unsere neuesten Schulungen, vor allem die für Eurobetriebsräte. Die Einführung der neuen Website fällt zeitlich mit der Gründung des „EWC Clubs“ für englischsprachige Mitglieder europäischer Betriebsräte zusammen. Sechsmal im Jahr treffen sich hier EBR-Vorsitzende und Führungskräfte, die für EBRs zuständig sind. Wir sind dabei, Mitglieder zu werben und das Arbeitsprogramm für 2025 auszuarbeiten. Diese „Renovierung“ der Website gehörte zu den Projekten, die ich zusammen mit meiner Frau und stellvertretenden Chefredakteurin Pascale Milovanovich geplant hatte, die vor fast einem Jahr gestorben ist. Ein weiteres Projekt ist die Neugestaltung von IR Notes: Wir wollen das Design des Newsletters neu konzipieren und den Inhalt auf einer Website mit Paywall zur Verfügung stellen, um den Zugang zu Informationen zu erleichtern, eine größere Leserschaft anzusprechen und ein Archivierungsmodul zu entwickeln, um alte Artikel leichter zu finden. Damit werden wir uns in diesem Jahr befassen. Wenn Sie Vorschläge haben oder uns mit Denkanstößen unterstützen möchten – Sie können mich immer hier erreichen!


Das ganze Team von IR Share wünscht Ihnen ein gutes neues Jahr!

Und jetzt eine interessante Lektüre!


Frédéric Turlan,
Chefredakteur und Direktor von IR Share

 
  Agenda

 


5. Februar
Brüssel

Der europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe ruft zur Demo auf, um Arbeitsplätze in der Industrie in Europa zu verteidigen (s. Mitteilung).


20.-21. Februar
Danzig

Konferenz der polnischen EU-Ratspräsidentschaft zu den Themen Zukunft der Arbeit im digitalen Europa, Sozialwirtschaft, Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und demografische Herausforderungen.


10. März
Brüssel

Tagung des Rats “Beschäftigung und Soziales” (Website)


20.-21. März
Brüssel
Tagung des Europäischen Rats (Website)


3.-4. April
Warschau
Konferenz der polnischen EU-Ratspräsidentschaft mit dem Titel „Aufbau einer digitalen Zukunft im Kontext von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“


4.-6. Juni 2025
Bordeaux

5. Weltkongress des Netzwerks CIELO Laboral: „Welchen Wandel unterläuft das Sozialrecht angesichts des Wandels der Arbeit?“, mit der Unterstützung von COMPTRASEC, CIEST und dem europäischen Projekt Care4Care.

 
  Über uns

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 273,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Ambre Grenier-Boley, Victoria Fonseca, Iris Turlan und Frédéric Turlan.
Erfahren Sie mehr über das 
IR Share-Team auf unserer Website.


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+33 (0)6 81 41 53 95


Impressum. Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy – Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 –  Stammkapital 1.500 Euro – Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet – Château – 89500 Villeneuve-sur-Yonne1. CPPAP Nr.: 0621 Z 93933.

 
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  Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen

Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.

 

IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Verhandlungen über die Überarbeitung der EBR-Richtlinie beginnen

Nach der sehr positiven Abstimmung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments am 3. Dezember 2024 bestätigten die Europaabgeordneten auf einer Plenarsitzung am 19. Dezember die Verhandlungsposition des Parlaments auf der Grundlage des Berichts des Abgeordneten Dennis Radtke (EVP) (s. IR Notes 242). Anders als bei der Abstimmung im Ausschuss, bei der nur die extreme Rechte gegen die Überarbeitung der Richtlinie stimmte, zeigt die Abstimmung im Plenum, wie sehr das Parlament in dieser Frage gespalten ist: Fast 100 konservative Abgeordnete der EVP-Fraktion, der auch Dennis Radtke angehört, stimmten gegen den Text, ebenso wie 22 Renew-Mitglieder. Insgesamt unterstützten 300 Abgeordnete den Radtke-Bericht, 254 sprachen sich dagegen aus. 21 Abgeordnete enthielten sich. Das Ergebnis wird die Position der Verhandlungsführer des Parlaments zweifellos schwächen. Sie werden Mühe haben, an bestimmten Vorschlägen festzuhalten, z. B. daran, die finanziellen Sanktionen bei einer Verletzung des Rechts auf Unterrichtung und Anhörung auf die Höhe der Geldbußen festzulegen, die für die DSGVO gelten: bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist) bzw. das Doppelte bei einer erneuten Rechtsverletzung. Der Vorschlag des Parlaments, ein Vorhaben der Unternehmensleitung als länderübergreifend einzustufen, wenn es Beschäftigte in einem anderen Mitgliedstaat betreffen könnte als dort, wo die Unternehmensleitung ansässig ist, die das Vorhaben ausgearbeitet hat, scheint ebenfalls auf der Kippe zu stehen. Doch wenn einige problematische Bestimmungen wie diese erst einmal abgehandelt sind, gibt es gute Chancen für eine gemeinsame Position. Zumal sich Rat und Parlament bereits auf wichtige Maßnahmen geeinigt haben, die von den Arbeitgebern kritisiert werden – dazu zählt die Verpflichtung, sogenannte abweichende Vereinbarungen, die zwei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinien 1994 und 2009 geschlossen wurden, neu zu verhandeln.
Auch wenn die Spaltung der EVP-Fraktion auf eine entschlossene Haltung der Mitgliedstaaten schließen lässt, deren Regierende den Parteien angehören, aus denen sich die EVP zusammensetzt,   vertreten Rat und Parlament doch recht ähnliche Positionen, wie das Dokument zeigt, das der Rat am 20. Dezember veröffentlichte. Darin wird Artikel für Artikel die Position der Kommission mit der von Rat und Parlament verglichen. Dieses Dokument wird den Trilog-Verhandlungen als Grundlage dienen, die am 6. Februar beginnen sollen. Die Chancen, dass die Überarbeitung der Richtlinie 2025 angenommen wird, sind nach wie vor hoch.


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Aktuelle soziale Themen

Soziale Ziele der polnischen EU-Ratspräsidentschaft : Das Arbeitsprogramm der polnischen EU-Ratspräsidentschaft, die am 1. Januar begonnen hat, nennt die Schwerpunktthemen für das erste Halbjahr 2025. Im Bereich Arbeit sind die „Gesetzesinitiativen für den Einsatz von KI am Arbeitsplatz, die Telearbeit und das Recht auf Nichterreichbarkeit“ aufgeführt, allerdings ohne konkrete Ziele zu nennen. In einem Absatz geht es um den sozialen Dialog. Dabei wird Bezug genommen auf die Erklärung von Val Duchesse (2024) (s. IR Notes 223) und die Empfehlung, den sozialen Dialog in der EU zu stärken (2023) (s. IR Notes 201). Die Ratspräsidentschaft „wird Maßnahmen ergreifen, um den sozialen Dialog zu entwickeln und seine Rolle zu stärken, unter anderem durch die Fortsetzung der Arbeiten an der Überarbeitung der EBR-Richtlinie sowie die Aufnahme von Arbeiten an einem neuen Pakt für den europäischen sozialen Dialog“. Außerdem sollen die Arbeiten an dem „Paket für Praktika“ fortgesetzt werden, das Vorschläge für eine Richtlinie und eine Empfehlung enthält (v. IR Notes 227). Der  Ratsvorsitz will 2025 auch die Umsetzung der europäischen Säule der sozialen Rechte überprüfen mit ihren drei Kernzielen – Steigerung der Erwerbstätigkeit, Ausbau und Verbesserung von Kompetenzen und Qualifikationen und der Verringerung der Armut unter den Europäern bis 2030“ (s. Website der polnischen Ratspräsidentschaft).



Sorgfaltspflichten : Der Europäische Gewerkschaftsbund und die europäischen Gewerkschaftsverbände nahmen am 10. Dezember 2024 eine gemeinsame Erklärung an, in der sie die kürzlich verabschiedeten Richtlinien über die EU-Lieferketten (CS3D), über die Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen (CSRD) und den Kampf gegen Produkte aus Zwangsarbeit verteidigen. Die Unterzeichnenden geben damit den Arbeitgeberverbänden Kontra, die von den europäischen Institutionen gefordert haben, die Anwendung dieser Richtlinien zu lockern (s. IR Notes 240). Die Arbeitgeber, die in Deutschland von vier deutschen Ministern, darunter Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), unterstützt werden, sehen sich jetzt auch durch Bundeskanzler Olaf Scholz bestätigt, der sich am 2. Januar in einem langen Brief an die Europäische Union wandte: Zum Abbau von Bürokratie und der Reduzierung der Berichtspflichten verlangt er darin u. a., die Berichtspflicht der CSRD-Richtlinie zu verschieben. Die Gewerkschaften fordern Unternehmen auf, „aufzuhören, demokratisch verabschiedete Rechtsvorschriften zu destabilisieren und EU-Recht im Namen einer angeblichen Vereinfachung schlechtzureden. Die CS3D trägt hingegen zu mehr Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit bei und ermöglicht damit faire Wettbewerbsbedingungen“.


Rechtsprechung

Arbeitszeit von Hausangestellten : Am 19. Dezember 2024 entschied der Gerichtshof, dass Arbeitgeber von Hausangestellten verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die tägliche Arbeitszeit von jedem Hausangestellten gemessen werden kann (EuGH, 19. Dezember 2024, Rs. C-531/23, Loredas). In einem früheren Urteil hatte der Gerichtshof Spanien verurteilt, weil es kein System eingeführt hatte, mit dem die von den Beschäftigten geleisteten Arbeitsstunden objektiv und verlässlich festgestellt werden konnten (EuGH, 14. Mai 2019, Rs. C-55/18, CCOO, s. IR Notes 120). Spanien änderte daraufhin seine Rechtsvorschriften, um diesem Urteil zu entsprechen, doch Gerichte und Verwaltungspraxis haben das neue Gesetz so ausgelegt, dass es für Hausangestellte eine Ausnahmeregelung gibt. In dieser neuen Rechtssache führt der Gerichtshof nun aus, dass „die richterliche Auslegung einer nationalen Bestimmung oder eine auf einer solchen Bestimmung beruhende Verwaltungspraxis, nach denen die Arbeitgeber kein System einführen müssen, mit dem die tägliche Arbeitszeit jedes Hausangestellten gemessen werden kann, wodurch Hausangestellten die Möglichkeit vorenthalten wird, objektiv und zuverlässig festzustellen, wie viele Arbeitsstunden sie geleistet haben und wann diese Stunden geleistet wurden, offensichtlich gegen die Bestimmungen“ des EU-Rechts verstößt. Der Gerichtshof stellt ebenso fest, dass „ein Arbeitnehmer aufgrund dieser schwächeren Position davon abgeschreckt werden kann, seine Rechte gegenüber seinem Arbeitgeber ausdrücklich geltend zu machen, da insbesondere die Einforderung dieser Rechte ihn Maßnahmen des Arbeitgebers aussetzen könnte, die sich zu seinem Nachteil auf das Arbeitsverhältnis auswirken können“.  Denn „ohne Einführung eines Systems, mit dem objektiv und verlässlich ermittelt werden kann, wie viele Arbeitsstunden ein Arbeitnehmer geleistet hat, wann sie geleistet wurden und wie viele über die Regelarbeitszeit hinausgehende Stunden als Überstunden geleistet wurden, erscheint es für die Arbeitnehmer äußerst schwierig oder in der Praxis gar unmöglich, die ihnen durch Art. 31 Abs. 2 der Charta und die Richtlinie 2003/88 verliehenen Rechte durchzusetzen, um tatsächlich in den Genuss der Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit sowie der in dieser Richtlinie vorgesehenen täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten zu kommen“ (s. Pressemitteilung).


Sektoraler sozialer Dialog

Zeitarbeit : Die Sozialpartner in der Zeitarbeitsbranche verabschiedeten am 16. Dezember 2024 ihr Arbeitsprogramm 2025-2027. Darin verpflichten sie sich u. a., gemeinsame Empfehlungen zu mindestens zwei Bereichen im Zusammenhang mit der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der EU zur Beteiligung am Arbeitsmarkt, Kompetenzen oder auch Sozialschutz umzusetzen.


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Kurzarbeit : Das Bundeskabinett hat die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von 12 auf 24 Monate verlängert. Diese Änderungsverordnung, die bis zum 31. Dezember 2025 gilt, soll Betrieben in schwierigen Zeiten helfen, ihre qualifizierten Beschäftigten zu halten (s. Pressemitteilung). Die Gewerkschaften begrüßen diese Entscheidung. Laut DGB-Vorsitzender Yasmin Fahimi muss dabei jedoch sichergestellt sein, dass die Bundesagentur für Arbeit über die erforderlichen Mittel verfügt, um die voraussichtlich steigende Zahl der Menschen in Kurzarbeit zu bewältigen (s. Pressemitteilung). Vorstandsmitglied der Chemiegewerkschaft IGBCE Alexander Bercht fordert dringend weitere politische Maßnahmen, um die Transformation des Industriestandorts Deutschland voranzubringen. Der IGBCE fordert außerdem, dass der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wieder in Kraft gesetzt wird und erinnert an die Wirksamkeit dieser Maßnahme in der Covid-19-Pandemie: „Die Hürden für das Kurzarbeitergeld [sind] so gering wie möglich zu halten.“ (s. Pressemitteilung). Gesamtmetall-Präsident Dr. Stefan Wolf betont die Notwendigkeit struktureller Reformen, insbesondere Bürokratieabbau, Steuersenkungen und Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge. (s. Pressemitteilung).



  • Anerkennung neuer Berufskrankheiten : Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2024 eine Verordnung beschlossen, nach der drei neue Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden können. Die Länder müssen der Verordnung noch zustimmen (s. Pressemitteilung). Die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter, Gonarthrose und chronische obstruktive Bronchitis werden nun für bestimmte Berufe oder unter spezifischen Bedingungen als Berufskrankheiten anerkannt.

Österreich

Betriebsrat bei Amazon : Zum ersten Mal wurde bei Amazon in Österreich ein Betriebsrat gewählt (s. Pressemitteilung). Die Gewerkschaft vida begrüßt diesen Fortschritt und gratuliert dem neuen Vorsitzenden Jorge Plaut, der sich für menschenwürdige Arbeitsbedingungen und ein respektvolles Arbeitsumfeld im Unternehmen einsetzen will.


Belgien

Betriebsübergang : Die Sozialpartner haben am 17. Dezember 2024 im Nationalen Arbeitsrat (CNT)  das kollektive Arbeitsabkommen (CCT) Nr. 32/8 geschlossen. Dieses Abkommen ergänzt CCT 32 bis um ein neues Kapitel über die Beibehaltung von Rechten bei einem Betriebsübergang. Es tritt am 1. Februar 2025 in Kraft. Im Fall eines Betriebsübergangs können die davon betroffenen Beschäftigten oder ihre Vertreter demnach verlangen, dass der Verkäufer (der frühere Arbeitgeber) bestimmte Informationen an den Erwerber (den neuen Arbeitgeber) weitergibt. Sie können ihn auch einladen, sich vor dem Übergang persönlich vorzustellen. Ziel sei es, so der Nationale Arbeitsrat, „eine gute und wirksame Unterrichtung und Anhörung zu erreichen“ (s. Pressemitteilung).


Spanien

Arbeitszeitverkürzung : Die Regierung und die beiden Gewerkschaften CCOO und UGT haben am 20. Dezember 2024 eine Vereinbarung unterzeichnet, um die Wochenarbeitszeit von derzeit 40 Stunden auf 37,5 Stunden bei vollem Lohnausgleich zu reduzieren. Diese Vereinbarung unterstützt das Gesetzesvorhaben „zur Reduzierung der maximalen regulären Arbeitszeit, Arbeitszeiterfassung und zum Recht auf Nichterreichbarkeit“, das die Regierung dem Parlament vorlegen will. Die Regierung rechtfertigt die Maßnahme mit der gestiegenen Arbeitsproduktivität in den letzten Jahren und dem Ziel, den Beschäftigten „Freiräume für Vergnügen und Entfaltung“ zu gewähren. Das Vorhaben führt darüber hinaus ein Recht auf Nichterreichbarkeit ein und präzisiert die Gesetzgebung zur Arbeitszeiterfassung (s. Mitteilungen von Regierung, CCOO und UGT). Gegenwind kommt von den Arbeitgebern, die der Ansicht sind, dass eine gesetzliche Änderung von Angelegenheiten, die Gegenstand von Tarifverhandlungen sind, „ein Eingriff in die Tarifautonomie ist“ (s. Mitteilung der CEOE).



  • Kurzarbeit : Am 23. Dezember 2024 hat die Regierung das Instrument der Kurzarbeit (RED) für die Automobilbranche mit 200.000 Beschäftigten (10 % des spanischen BSP) eingesetzt. Unternehmen, die diesen Mechanismus in Anspruch nehmen, verpflichten sich, ihren Beschäftigten zwei Jahre lang nicht zu kündigen. Unternehmen, die auf RED zurückgreifen wollen, müssen einen Plan zur Neuqualifizierung ihrer Mitarbeiter vorlegen, um deren Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit in Anbetracht der Weiterentwicklung der Produktionssysteme (neue Technologien, Herstellung von Hybrid- und Elektrofahrzeugen) zu verbessern (s. Pressemitteilung).

Schweden

Rassismus und Hassverbrechen am Arbeitsplatz : Die Regierung hat einen neuen Plan zum Kampf gegen den Rassismus verabschiedet, der den Schwerpunkt auf vier Achsen legt, darunter das Berufsleben  (s. Pressemitteilung). Dieser Plan, der von Paulina Brandberg, Ministerin für die Gleichstellung der Geschlechter und Arbeitsleben (Foto, Kristian Pohl), vorgestellt wurde, enthält Maßnahmen, die Arbeitgebern und anderen Akteuren auf dem Arbeitsmarkt die Werkzeuge und Informationen an die Hand geben sollen, um die Verfahren im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verbessern.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Verlängerung :
Die Unternehmensleitung von Mobivia (22.000 Beschäftigte) und der EBR haben am 2. Oktober 2024 die EBR-Vereinbarung vom 16. Juli 2020 (s. IR Notes 150) erneuert. Darin wurden die meisten Mittel beibehalten, die in der vorherigen Vereinbarung gewährt wurden.  Dagegen sieht die neue Vereinbarung vor, dass eine der vier jährlichen Sitzungen zu einer Sitzung des Präsidiums wird, das aus 5 Mitgliedern besteht. Den EBR-Mitgliedern stehen pro Jahr 7 Tage zur Verfügung, um ihr Mandat auszuüben – den Mitgliedern des Präsidiums 15 Tage. Letztere haben weitere 12 Tage pro Jahr, um die verschiedenen Standorte zu besuchen. Die meisten Beschäftigten arbeiten in Deutschland (9.126 Beschäftigte), Frankreich (8.298 Beschäftigte) und Spanien (2.286 Beschäftigte).



Überarbeitung : Die Unternehmensleitung des finnischen Konzerns Nokia unterzeichnete am 30. Oktober 2024 eine Vereinbarung über die Arbeitsweise des EBR, der bislang nach den subsidiären Bestimmungen der Richtlinie bestand. Die Gewerkschaft CFE-CGC weist auf „mehrere bemerkenswerte Fortschritte“ hin. Die Vereinbarung bestätigt die Regelung für zwei jährliche Sitzungen, die Inanspruchnahme von Experten und Gewerkschaftskoordinatoren, deren Reisekosten allerdings nicht von Nokia übernommen werden. „Wenn eine neue europäische Richtlinie verabschiedet und in finnisches Recht umgesetzt wird, sieht die Vereinbarung vor, dass sie ohne Neuverhandlungen automatisch in die Vereinbarung aufgenommen wird“, hebt die CFE-CGC hervor (s. Mitteilung).



Virtuelle Sitzungen : Die für EBR-Streitigkeiten zuständige britische Schlichtungsstelle Central Arbitration Committee (CAC) fällte am 23. Dezember 2024 ein Urteil in einer Rechtssache zwischen dem EBR des British Council und der Unternehmensleitung dieser Regierungseinrichtung zur weltweiten Förderung der englischen Sprache. Im vorliegenden Fall handelt es sich um den EBR, der vor dem Brexit nach englischem Recht eingerichtet worden war und weiterhin seine Funktion ausübt – parallel zu dem nach dem Brexit nach irischem Recht eingerichteten EBR. Dem EBR zufolge sollte eine außerordentliche Sitzung des EBRs nach den subsidiären Vorschriften grundsätzlich in Form einer Präsenztagung und nicht online erfolgen, sofern die zentrale Leitung und der EBR nichts anderes vereinbaren.  Die Schlichtungsstelle stellt fest, dass im britischen EBR-Gesetz (TICER) „nichts über das Format dieser Sitzung gesagt wird oder darüber, ob dieses Format zwischen den Parteien zu vereinbaren ist“. CAC zufolge „hat ein Arbeitgeber die Möglichkeit, einem EBR einseitig eine Online-Tagung vorzuschreiben“. Es wäre jedoch „wünschenswert, wenn Arbeitgeber und EBR danach strebten, sich auf das Format der Sitzung zu einigen“.


Länderübergreifende Verhandlungen

Belästigung und Gewalt gegen Frauen : Der spanische Textilkonzern Inditex (161.200 Beschäftigte weltweit, davon 125.800 in Europa) hat mit seinem EBR eine gemeinsame Erklärung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Belästigung am Arbeitsplatz abgegeben: Darin verpflichtet sich der Konzern zur Durchführung von Informations- und Schulungsmaßnahmen, zur internen Kommunikation auch anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen sowie zur Einführung von Warnmechanismen und einer Opferbetreuung. Die EBR-Arbeitsgruppe „Gleichheit“ ist für die Überwachung der Umsetzung dieser Erklärung zuständig (s. Mitteilung).



Sexuelle Belästigung : Lipton Teas and Infusions (17.000 Beschäftigte) hat mit der internationalen Gewerkschaftsföderation IUL am 6. September 2024 eine gemeinsame Verpflichtung zur Prävention von sexueller Belästigung unterzeichnet. Es geht vor allem um „weibliche Arbeitskräfte, insbesondere solche, die als Leih-, Zeit- und/oder Wanderarbeitskräfte in den landwirtschaftlichen Lieferketten beschäftigt sind“, und eher als andere Beschäftigte sexueller Belästigung ausgesetzt sind, besonders, „wenn sie in einer Situation stattfindet, in der die Belästigung als Beschäftigungsbedingung“ aufgefasst wird. Laut Erklärung hat der Konzern sicherzustellen, „dass es in seiner Lieferkette zu keiner sexuellen Belästigung kommt“. Die Unterzeichnenden führen ein Verfahren ein, um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu unterbinden, und in „Fällen sexueller Belästigung wird, sofern erforderlich, der Täter und nicht die beschwerdeführende Person versetzt“. Alle Akteure müssen „eine klare und genaue örtliche Politik in Bezug auf sexuelle Belästigung, Beschwerdeverfahren und Mechanismen für Streitbeilegung/die Handhabung von Beschwerden auf der Grundlage internationaler Standards und nationaler Rechtsvorschriften sowie der nationalen Vorschriften und Gepflogenheiten im Bereich der Kollektivverhandlungen vereinbaren“.


4. Studien und Berichte

Nationaler sozialer Dialog : Am 18. Dezember veröffentlichte die ILO die zweite Ausgabe des ILO-Berichts über den Stand des sozialen Dialogs mit dem Titel „Peak-level social dialogue for economic development and social progress“ (sozialer Dialog auf höchster Ebene für wirtschaftliche Entwicklung und sozialen Fortschritt). Der Bericht konzentriert sich auf den sozialen Dialog in den Mitgliedstaaten auf höchster Ebene und zeigt globale und regionale Tendenzen dazu auf. Dem Bericht zufolge zeichnet sich Europa durch einen hohen Anteil an ständigen Institutionen des sozialen Dialogs aus (92 %) –  Strukturen, die sich in der Regel aus Vertretern der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Regierungen zusammensetzen und manchmal auch Organisationen der Zivilgesellschaft einschließen. Ihre Funktionsweise wird von einem Sekretariat sichergestellt, das oft unter der Leitung des Arbeitsministeriums steht. Den Vorsitz dieser Institutionen haben häufig Minister oder Staatsoberhäupter. Der Bericht weist darauf hin, dass es auffallend wenige junge Menschen in diesen Einrichtungen gibt. Der Anteil junger Menschen am sozialen Dialog ist seit der Pandemie rückläufig. Dagegen hat der soziale Dialog dazu beigetragen, die Auswirkungen der Inflation abzufedern. Außerdem hat sich nur ein Viertel des auf höchster Ebene geführten Sozialdialogs zwischen 2022 und 2023 mit den Herausforderungen der doppelten Transformation – des ökologischen und des digitalen Wandels – auseinandergesetzt.

 


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Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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