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IR Notes 248 – Europäischer sozialer Dialog auf branchenübergreifender Ebene ist klinisch tot

  IR Notes 248 – 19 März 2025
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Christophe Degryse, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Europäischen Gewerkschaftsinstitut

In welchem Kontext kommt der Pakt für den europäischen sozialen Dialog zustande, den EU-Kommission und europäische Sozialpartner am 5. März unterschrieben haben?
Er kommt zu einem Zeitpunkt, an dem der europäische soziale Dialog auf branchenübergreifender Ebene seit vier Jahren nichts Wesentliches mehr hervorgebracht hat: Weder die Anhörung der Sozialpartner (Art. 154 AEUV) noch die Verhandlungen zwischen ihnen (Art. 155) haben in diesem Zeitraum zu einem Ergebnis geführt. Die Kommission hat die Sozialpartner zwar zu einer Reihe von Richtlinienvorschlägen konsultiert, doch ergab sich daraus nichts Konkretes. Nachdem die Arbeitgeber die Verhandlungen über die Telearbeit und das Recht auf Nichterreichbarkeit abgebrochen hatten, erklärte selbst der EGB das mehrjährige Arbeitsprogramm für gescheitert. Um auf den Pakt für den sozialen Dialog vom 5. März zurückzukommen: Dieser wurde in einem Kontext radikaler politischer, wirtschaftlicher und sozialer Veränderungen unterzeichnet. Doch diese Veränderungen spiegeln sich im Pakt nicht wider. Heute ist viel die Rede von Trump und Wirtschaftskonflikten, vom Krieg in der Ukraine. Aber auch von den Schwächen Europas in Bezug auf Energie, Arzneimittelversorgung, Mineralien, technologische Abhängigkeit. Es gibt die industriellen Folgen des Klimawandels, man spricht heute sogar von Kriegswirtschaft! Ich verstehe nicht, warum der Pakt diesen Kontext ausklammert, als lebten wir weiterhin in einer Art Blase, in der wir zwar die Unterstützung des sozialen Dialogs, die Erneuerung von Verpflichtungen und die verstärkte Aufmerksamkeit für die Umsetzung der Vereinbarungen des sozialen Dialogs bekräftigen, uns aber keine Gedanken über die Rolle des sozialen Dialogs und der wirtschaftlichen und sozialen Akteure angesichts dieser neuen Realitäten machen. Was erwarten wir von einem wirksamen sozialen Dialog für die Arbeitsmärkte bei Gesundheitskrisen, Extremwetterereignissen, großen industriellen Umbrüchen, Energieknappheit etc.? Welche Rolle wollen die Sozialpartner in diesen Fällen für Beschäftigte und Unternehmen übernehmen? Der Pakt schneidet diese Fragen nicht an und scheint sich im Wesentlichen mit Absichtserklärungen zu begnügen. Da, wo der Draghi-Bericht betont, dass ein Konsens über nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit der EU einen „wirksameren und proaktiveren“ sozialen Dialog erfordert, unterstreicht der Pakt, dass der soziale Dialog zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen muss. Das ist nicht ganz dasselbe.

 
  Agenda

 


20.-21. März
Brüssel
Tagung des Europäischen Rats (Website)


3. April
Noisy-le Grand (Frankreich)

Workshop von IRES mit dem Titel „Wie resilient sind Eurobetriebsräte (EBR)? Von Brexit-Verhandlungen zu Perspektiven des sozialen Dialogs“. IRES stellt die Umfrageergebnisse zu den Auswirkungen des Brexits auf EBRs vor. Informationen: contact@ires.fr


3.-4. April
Warschau
Konferenz der polnischen EU-Ratspräsidentschaft mit dem Titel „Aufbau einer digitalen Zukunft im Kontext von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“


4.-6. Juni 2025
Bordeaux

5. Weltkongress des Netzwerks CIELO Laboral: „Welchen Wandel unterläuft das Sozialrecht angesichts des Wandels der Arbeit?“, mit der Unterstützung von COMPTRASEC, CIEST und dem europäischen Projekt Care4Care.

 
  Über uns

 


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In den Schlagzeilen
Europäischer sozialer Dialog auf branchenübergreifender Ebene ist klinisch tot

Am 5. März haben Europäische Kommission und europäische Sozialpartner den „Pakt für den europäischen sozialen Dialog“ unterzeichnet. Es handelt sich um den dritten Versuch, den europäischen sozialen Dialog wiederzubeleben – und vielleicht auch um den letzten, da die Akteure auf branchenübergreifender Ebene nicht in der Lage sind, konkrete Ergebnisse zu liefern. Die erste Initiative startete 2016: Die Europäische Kommission, die niederländische Ratspräsidentschaft und die europäischen Sozialpartner verabschiedeten eine Erklärung „Neubeginn für den sozialen Dialog“ (s. IR Notes 58). Am 3. Februar 2021 folgte der von EU-Sozialkommissar Nicolas Schmit vorgelegte Bericht zur Stärkung des sozialen Dialogs (s. IR Notes 157), der den meisten Forderungen der europäischen Sozialpartner aus einer gemeinsamen Erklärung vom Dezember 2020 nachkam. Am 25. Januar 2023 legte die Kommission mit einer Mitteilung zur Stärkung des sozialen Dialogs in der EU und einer  Empfehlung an die Mitgliedstaaten noch einmal nach (s. IR Notes 201). Aber auch das reichte offensichtlich nicht, denn am 31. Januar 2024 verabschiedeten Kommission und Sozialpartner eine Dreigliedrige Erklärung für einen dynamischen europäischen sozialen Dialog – anlässlich des 40-jährigen Jubiläums des Gipfels von Val Duchesse (s. Val Duchesse), bei dem der frühere EU–Kommissionspräsident Jacques Delors einen Prozess einleitete, der zur Einrichtung des europäischen sozialen Dialogs führte (s. IR Notes 223). Der in dieser Erklärung angekündigte neue „Pakt für den europäischen sozialen Dialog“ wurde mit einer gewissen Gleichgültigkeit unterzeichnet. Aus gutem Grund: Erstens ist die Erklärung nichts weiter als eine Wiederholung vorangegangener Erklärungen (s. „branchenübergreifender sozialer Dialog“ weiter unten). Zweitens kommt sie zu einem Zeitpunkt, an dem der europäische soziale Dialog stillsteht: 
1. Zwischen 1996 und 2006 brachte der europäische soziale Dialog sechs Vereinbarungen hervor, davon wurden zwei in Richtlinien umgewandelt (Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge). Seit 2016 waren es ganze zwei: Eine ziemlich minimalistische Vereinbarung über aktives Altern und eine weitere über Digitalisierung, die keine einzige Arbeitsnorm vorschreibt.
2. Wie Christophe Degryse, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Europäischen Gewerkschaftsinstitut (s. nebenstehendes Interview) in einem noch nicht veröffentlichten Artikel (*) hervorhebt, ist es den europäischen Sozialpartnern nicht gelungen, sich an ihr mehrjähriges Arbeitsprogramm zu halten. Im Programm 2019-2021 konnten sie sich auf keinen einzigen Vorschlag zu psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz einigen. Schlimmer noch, in ihrem Programm 2022-2024 sind nicht nur die Verhandlungen zu einer europäischen Rahmenvereinbarung über Telearbeit und das Recht auf Nichterreichbarkeit gescheitert – die über eine europäische Richtlinie umgesetzt werden sollte -, sondern auch drei der fünf weiteren geplanten Initiativen, darunter ein Handlungsrahmen für den ökologischen Wandel.
3. Die europäischen Sozialpartner sind mit einer „Supermacht“ ausgestattet, die es in keiner anderen Demokratie der Welt gibt: Sie können beschließen, gemeinsame Vereinbarungen auszuhandeln, wenn die Kommission sie zu einer europäischen Initiative konsultiert, und dann Rat und Parlament auffordern, ihre Vereinbarung in Form einer europäischen Richtlinie nahezu eins zu eins anzunehmen. Seit der ersten Amtszeit der Kommission von der Leyen wurden die Sozialpartner wiederholt konsultiert – zu Richtlinienvorschlägen über den Mindestlohn (2020), zum Schutz von Plattformbeschäftigten (2021), zur Überarbeitung der EBR-Richtlinie (2023), zu Rahmenbedingungen für Praktika (2023) und schließlich zu Telearbeit und dem Recht auf Nichterreichbarkeit (2024). Doch zu keinem dieser wichtigen Themen leiteten sie gemeinsame Verhandlungen ein, mit Ausnahme bei der Telearbeit und dem Recht auf Nichterreichbarkeit, wobei die Arbeitgeberdelegation hier auf der letzten Zielgerade den Verhandlungstisch verließ, weil ihre Mitglieder nicht einig waren.
Es reicht nicht mehr aus, die Stärkung des europäischen Sozialdialogs zu beschwören, wenn seine Akteure selbst nicht davon überzeugt sind, wie es der Draghi-Bericht hervorhebt: „ein Konsens für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit braucht einen effizienteren sozialen Dialog“.
©Dati Bendo, European Union, 2025


(*) Piasna A. and Theodoropoulou S. (eds.) (2.025) Benchmarking Working Europe 2025, Kapitel 6, ETUI-ETUC.


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Union der Kompetenzen : Die EU-Kommission legte am 5. März eine Mitteilung über die Union der Kompetenzen vor, um die Entwicklung des Humankapitals der EU zu unterstützen. Begleitet wird die Mitteilung von einem Aktionsplan für Grundkompetenzen und einem Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) (s. Pressemitteilung). Vorgeschlagen wird ein globaler Ansatz „vom Schulkindalter bis zum Eintritt in den Ruhestand“, um die Kompetenzen der Europäer zu verbessern. In der Mitteilung werden fünf Säulen genannt: Stärkung der Grundkompetenzen, lebenslange Weiterbildung, Erleichterungen bei der Einstellung, Gewinnung und Bindung von Talenten sowie ein starkes Governance-Fundament. Die Kommission kündigt den Start eines Pilotprojekts zur „Kompetenzgarantie“ an, um Beschäftigten, die von Umstrukturierungen betroffen oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, die Möglichkeit zu bieten, ihre Laufbahn in einem anderen Unternehmen oder einer anderen Branche fortzusetzen. „Wir werden es testen, wahrscheinlich für den Automobilsektor“, sagt Roxana Mînzatu, Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission und zuständig für soziale Rechte und Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge. Angesichts der Hürden bei der Anerkennung von Abschlüssen in der EU will die Kommission eine Initiative für die Übertragbarkeit von Kompetenzen starten, um die Anerkennung und Akzeptanz von Kompetenzen und Qualifikationen EU-weit zu erleichtern. Damit wird die Verwendung digitaler Abschlüsse gefördert. Die Kommission plant außerdem, eine „Europäische Beobachtungsstelle für Kompetenzen“ einzurichten, die „Daten und Vorausschauen in Bezug auf Kompetenzen bereitstellen und Frühwarnungen in Bezug auf Qualifikationsdefizite in kritischen oder strategischen Sektoren ermöglichen“ wird.
© Xavier Lejeune, European Union, 2025



Industriestrategie der EU : Am 26. Februar veröffentlichte die EU-Kommission eine Mitteilung zum „Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung“, der die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen stärken, die Dekarbonisierung der Wirtschaft unterstützen, die Energiekosten senken und Schutz vor unlauterem Wettbewerb bieten soll. Es geht um Kompetenzen und Unterstützung der Beschäftigten. Die Kommission will „Beschäftigte beim Wandel unterstützen“ und erklärt, sie werde „mit den Sozialpartnern einen Rahmen zur Unterstützung von Umstrukturierungsprozessen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten erörtern. Der Schwerpunkt des Rahmens wird auf einem gerechten Übergang, der Antizipation von Veränderungen, einem rascheren Eingreifen bei drohenden Umstrukturierungen und einem verbesserten Rahmen für die Unterrichtung und Anhörung liegen“. Damit reagiert die Kommission auf die wiederholte Forderung europäischer Gewerkschaften und des Parlaments nach besseren Rahmenbedingungen für Umstrukturierungen. Der Metallarbeitgeberverband (CEEMET) ist da anderer Meinung. Für ihn gehen „die bestehenden nationalen und europäischen Rechtsvorschriften bereits auf Massenentlassungen und den Umstrukturierungsprozess ein, was zusätzliche Maßnahmen der EU in diesem Bereich erübrigt“ (s. Pressemitteilung). Außerdem will die Kommission die Regeln für den Einsatz des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung umgestalten, um Umstrukturierungen besser unterstützen zu können (s. European Globalisation Adjustment Fund). Dazu wird die Kommission versuchen „herauszufinden, wie er einen größeren Beitrag leisten kann“, da er bei weitem nicht ausgeschöpft wird. Sie will auch „die Umsetzung des Fonds für einen gerechten Übergang“ verbessern und eine „Europäische Beobachtungsstelle für einen gerechten Übergang“ einrichten (1. Quartal 2026), damit „ein transparenter Dialog mit den Sozialpartnern, regionalen und lokalen Behörden, der Zivilgesellschaft und anderen Interessenträgern über Aspekte des gerechten Übergangs sichergestellt“ wird. In der Mitteilung geht es auch um „die Anwendung sozialer Konditionalitäten bei der öffentlichen Finanzierung“, um sicherzustellen „dass Beschäftigte von der Unterstützung für die Industrie profitieren, auch durch Förderung von Tarifverhandlungen.“ Die Kommission will ebenfalls „Arbeits- und Sozialstandards unterstützen, […] auch im Zusammenhang mit der bevorstehenden Bewertung des Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge“.
© Christophe Licoppe, European Union, 2025


Aktuelle soziale Themen

Frauenrechte : Die Europäische Kommission hat am 8. März einen Fahrplan für Frauenrechte mit dem Anhang  Grundsatzerklärung für eine geschlechtergerechte Gesellschaft vorgestellt, sowie den neuen Bericht über die Gleichstellung der Geschlechter, der vom Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) veröffentlicht wurde. Die Erklärung enthält Empfehlungen zur Arbeitswelt, hat aber keinen rechtsverbindlichen Charakter. Darin heißt es, dass „den Vorhersagen zufolge eine bessere Gleichstellung das Pro-Kopf-BIP in der EU bis 2050 um 6,1 auf 9,6 % erhöhen könnte‟, und „die Kosten der Gewalt gegen Frauen in der EU auf 289 Milliarden Euro pro Jahr“ geschätzt werden.
© Christophe Licoppe, European Union, 2025


Branchenübergreifender sozialer Dialog

Ein Pakt zur Stärkung des sozialen Dialogs : Der Pakt für den europäischen sozialen Dialog kaut in weiten Teilen den Inhalt bereits existierender Texte wieder (s. In den Schlagzeilen). Nennenswerte Neuerungen enthält er nicht (s. gemeinsame Pressemitteilung).  Er greift beispielsweise die Idee auf, in der Kommission einen „Beauftragten für den europäischen sozialen Dialog“ sowie in jeder Generaldirektion „Koordinatoren für den sozialen Dialog“ zu ernennen und einen Mechanismus einzurichten, um Berichte europäischer Sozialpartner entgegenzunehmen, wenn diese „gemeinsam feststellen, dass der soziale Dialog auf EU-Ebene nicht angemessen respektiert und gefördert wird“. Im Pakt heißt es weiterhin: „Es ist wichtig, klar zwischen den Konsultationen der Sozialpartner und öffentlicher Konsultationen zu unterscheiden“, die im AEUV unterschiedlich definiert werden. Die Kommission verspricht erneut, die Sozialpartner zu Themen anzuhören, die nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, der in Art. 153 und 154 AEUV definiert ist, die für sie aber von „besonderem Interesse“ sind. Das hätte bei der Konsultation zur Vereinfachung der Richtlinien über Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten der Fall sein können. Doch die Kommission lud 50 Vertreter von Unternehmen und Arbeitgeberverbänden ein und 10 Organisationen der Zivilgesellschaft, darunter den EGB und IndustriAll Europe. Da stellt sich schon die Frage, ob eine gleichberechtigte Beteiligung der Sozialpartner wirklich gewünscht ist… Sie werden auch im Vorfeld der Ausarbeitung des Arbeitsprogramms der Kommission konsultiert werden.
Im Pakt enthalten sind auch Verpflichtungen der Sozialpartner selbst, um ihre derzeitigen Aufgaben besser auszuführen. Unter anderem wollen sie „gemeinsam die Maßnahmen identifizieren, die erforderlich sind, um die Umsetzung ihrer autonomen Rahmenvereinbarungen auf nationaler Ebene zu verbessern“, an der es bekanntermaßen hapert. Konfliktpunkte werden auf später verschoben: Die Frage der Finanzierung der Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog wird nicht angesprochen, ebenso wenig die Frage, mit welcher Methode europäische, branchenübergreifende oder sektorale Vereinbarungen in Form von Richtlinien umgesetzt werden sollen. Der Text verweist auf einen bereits stattgefundenen Austausch mit den Sozialpartnern laut ihrer Mitteilung zur Stärkung des sozialen Dialogs in der EU.
©Dati Bendo, European Union, 2025


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit : Die Bundesregierung hat am 12. Februar einen Aktionsplan mit 83 Maßnahmen angenommen (s. Aktionsplan). Damit plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Arbeitskräfte zu unterstützen und ein Netzwerk von verschiedenen Akteuren am Arbeitsmarkt und den Sozialpartnern einzurichten (s. Pressemitteilung). Darüber hinaus haben die Länder 125 Maßnahmen in eigener Zuständigkeit entwickelt (s. Anhang).



Kontrolle digitaler Plattformen : In einem offenen Brief haben 79 Organisationen der Zivilgesellschaft und Bündnisse mit über 1.000 Mitgliedsorganisationen, darunter die Gewerkschaft ver.di, die Verhandlungsführenden der CDU/CSU und der SPD bei den Sondierungsgesprächen aufgefordert, die Kontrolle von Online-Plattformen zu verstärken, die laut den Unterzeichnenden die Gesellschaft spalten und Minderheiten ausgrenzen (s. Brief). „Die Algorithmen der Plattformen sind intransparent und wirken oft tendenziös“, so der ver.di Vorsitzende (s. Pressemitteilung).



Tarifabschluss zum Umgang mit KI : Die Sozialpartner in der Film- und Fernsehproduktion haben am 12. Oktober 2024 eine Anlage zum Manteltarifvertrag unterzeichnet, in der neue Vorschriften in Bezug auf Transparenz, Einwilligung und finanzielle Entschädigung für die Nutzung von generativer KI festgelegt werden (s. Mitteilungen von ver.di und UNI Europa). KI-erzeugte Szenen werden Schauspielern beispielsweise als vergütungspflichtige Drehtage bezahlt.


Finnland

Nationale Strategie für das Arbeitsleben : Das Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung sowie das Ministerium für Soziales und Gesundheit haben ein Projekt gestartet, um Produktivität und Wohlbefinden am Arbeitsplatz bis 2035 zu verbessern (s. Mitteilung).  Die Strategie wird von einer dreigliedrigen Arbeitsgruppe bis zum Sommer 2026 entwickelt und umgesetzt. 2024 wurden dazu umfangreiche Recherchen durchgeführt und nahezu 100 Experten konsultiert.



Einschränkung des Streikrechts : Die Regierung legte am 13. März ein Gesetzesvorhaben vor, das die Fortsetzung wesentlicher Tätigkeiten während eines Streiks ermöglicht. Bis jetzt wurde diese Thematik von den Sozialpartnern geregelt. Damit soll gewährleistet sein, dass „die kritischen Funktionen der Gesellschaft auch bei Arbeitskampfmaßnahmen aufrechterhalten bleiben, wenn sich die Parteien aus welchem Grund auch immer nicht einigen können“, erklärte der Arbeitsminister (s. Pressemitteilung). Die drei Gewerkschaften SAK, Akava und STTK kritisieren die Initiative: Indem die Regierung Regeln per Gesetz vorschreibe, entferne sich Finnland vom nordischen Modell (s. Mitteilung de SAK).


Schweden

Gesundheit von Frauen am Arbeitsplatz : Laut dem schwedischen Zentralamt für Arbeitsumwelt sind Frauen zwei Mal anfälliger dafür, am Arbeitsplatz krank zu werden (s. Mitteilung). 70 % der Berufskrankheiten entfallen auf Frauen, wobei bestimmte Bereiche wie der Gesundheitssektor besonders betroffen sind. Arbeitgeber und Beschäftigte können mehrere Maßnahmen treffen, um dieses Ungleichgewicht zu verringern, unter anderem durch eine Neuverteilung der Aufgaben innerhalb derselben Berufsgruppe.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Neuverhandlungen : Die Unternehmens-leitung des US-amerikanischen IT-Konzerns Oracle und sein Eurobetriebsrat haben die EBR-Vereinbarung überarbeitet: Der EBR wählt einen engeren Ausschuss, der aus 5 Mitgliedern besteht (darunter einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter). Dieser Ausschuss trifft sich zweimal im Jahr sowie anlässlich der jährlichen Plenarsitzung. Der engere Ausschuss kann eine zweite Jahresversammlung beantragen, die der Unternehmensleitung nicht ohne triftigen Grund ablehnen darf. Der Ausschuss trifft sich auch anlässlich von außerordentlichen Sitzungen. Diese können aus Anlass von Umstrukturierungen einberufen werden, die 1,5 % der Gesamtbelegschaft des Konzerns oder 50 % der Beschäftigten in einem und 50 % der Beschäftigten in einem anderen Mitgliedstaat betreffen. Dem EBR stehen jährlich 50.000 Euro für Gutachten zur Verfügung (nicht übertragbar). Unter außergewöhnlichen Umständen darf dieses Budget mit Zustimmung der Unternehmensleitung auch überschritten werden. Bei Streitigkeiten übernimmt die Unternehmensleitung „angemessene und notwendige Rechtskosten und alle notwendigen Gerichtskosten für den Rechtsstreit“. Die Mitglieder verfügen über die erforderliche Zeit, um die Aufgaben ihres Mandats auszuführen. Die Vorgesetzten der EBR-Mitglieder werden über die Bedeutung des Mandats informiert und berücksichtigen dies bei der Festlegung der Arbeitsbelastung und den Beurteilungen. Der Vereinbarung zufolge wird nach den Jahresversammlungen und außerordentlichen Sitzungen eine Mitteilung versandt. Der engere Ausschuss verfasst die Mitteilung, die von der Unternehmensleitung zeitnah freigegeben und an alle Beschäftigten versandt wird. Darin wird festgehalten, wie die EBR-Mitglieder die im Rahmen der Sitzungen erhaltenen Informationen an ihre Kollegen auf lokaler Ebene weitergeben können.

 


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