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IR Notes 248 – 19 März 2025
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Christophe Degryse, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Europäischen
Gewerkschaftsinstitut
In
welchem Kontext kommt der Pakt für den europäischen sozialen
Dialog zustande, den EU-Kommission und europäische
Sozialpartner am 5. März unterschrieben
haben? Er kommt zu einem Zeitpunkt, an dem der
europäische soziale Dialog auf branchenübergreifender Ebene seit
vier Jahren nichts Wesentliches mehr hervorgebracht hat: Weder die
Anhörung der Sozialpartner (Art. 154 AEUV) noch die Verhandlungen
zwischen ihnen (Art. 155) haben in diesem Zeitraum zu einem Ergebnis
geführt. Die Kommission hat die Sozialpartner zwar zu einer Reihe
von Richtlinienvorschlägen konsultiert, doch ergab sich daraus
nichts Konkretes. Nachdem die Arbeitgeber die Verhandlungen über die
Telearbeit und das Recht auf Nichterreichbarkeit abgebrochen hatten,
erklärte selbst der EGB das mehrjährige Arbeitsprogramm für
gescheitert. Um auf den Pakt für den sozialen Dialog vom 5. März
zurückzukommen: Dieser wurde in einem Kontext radikaler politischer,
wirtschaftlicher und sozialer Veränderungen unterzeichnet. Doch
diese Veränderungen spiegeln sich im Pakt nicht wider. Heute ist
viel die Rede von Trump und Wirtschaftskonflikten, vom Krieg in der
Ukraine. Aber auch von den Schwächen Europas in Bezug auf Energie,
Arzneimittelversorgung, Mineralien, technologische Abhängigkeit. Es
gibt die industriellen Folgen des Klimawandels, man spricht heute
sogar von Kriegswirtschaft! Ich verstehe nicht, warum der Pakt
diesen Kontext ausklammert, als lebten wir weiterhin in einer Art
Blase, in der wir zwar die Unterstützung des sozialen Dialogs, die
Erneuerung von Verpflichtungen und die verstärkte Aufmerksamkeit für
die Umsetzung der Vereinbarungen des sozialen Dialogs bekräftigen,
uns aber keine Gedanken über die Rolle des sozialen Dialogs und der
wirtschaftlichen und sozialen Akteure angesichts dieser neuen
Realitäten machen. Was erwarten wir von einem wirksamen sozialen
Dialog für die Arbeitsmärkte bei Gesundheitskrisen,
Extremwetterereignissen, großen industriellen Umbrüchen,
Energieknappheit etc.? Welche Rolle wollen die Sozialpartner in
diesen Fällen für Beschäftigte und Unternehmen übernehmen? Der Pakt
schneidet diese Fragen nicht an und scheint sich im Wesentlichen mit
Absichtserklärungen zu begnügen. Da, wo der Draghi-Bericht betont,
dass ein Konsens über nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit der EU einen
„wirksameren und proaktiveren“ sozialen Dialog erfordert,
unterstreicht der Pakt, dass der soziale Dialog zur
Wettbewerbsfähigkeit beitragen muss. Das ist nicht ganz
dasselbe.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
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Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Europäischer
sozialer Dialog auf branchenübergreifender Ebene ist klinisch tot
Am 5. März haben Europäische Kommission und europäische Sozialpartner den „Pakt für
den europäischen sozialen Dialog“ unterzeichnet. Es handelt sich um den dritten
Versuch, den europäischen sozialen Dialog wiederzubeleben – und vielleicht auch um
den letzten, da die Akteure auf branchenübergreifender Ebene nicht in der Lage sind,
konkrete Ergebnisse zu liefern. Die erste Initiative startete 2016: Die Europäische
Kommission, die niederländische Ratspräsidentschaft und die europäischen
Sozialpartner verabschiedeten eine Erklärung „Neubeginn
für den sozialen Dialog“ (s. IR Notes 58).
Am 3. Februar 2021 folgte der von EU-Sozialkommissar Nicolas Schmit vorgelegte Bericht
zur Stärkung des sozialen Dialogs (s. IR Notes 157),
der den meisten Forderungen der europäischen Sozialpartner aus einer gemeinsamen
Erklärung vom Dezember 2020 nachkam. Am 25. Januar 2023 legte die Kommission
mit einer Mitteilung
zur Stärkung des sozialen Dialogs in der EU und einer Empfehlung
an die Mitgliedstaaten noch einmal nach (s. IR Notes
201). Aber auch das reichte offensichtlich nicht, denn am 31. Januar 2024
verabschiedeten Kommission und Sozialpartner eine Dreigliedrige
Erklärung für einen dynamischen europäischen sozialen Dialog – anlässlich
des 40-jährigen Jubiläums des Gipfels von Val Duchesse (s. Val Duchesse), bei dem der
frühere EU–Kommissionspräsident Jacques Delors einen Prozess einleitete, der zur
Einrichtung des europäischen sozialen Dialogs führte (s. IR Notes 223).
Der in dieser Erklärung angekündigte neue „Pakt für den europäischen sozialen
Dialog“ wurde mit einer gewissen Gleichgültigkeit unterzeichnet. Aus gutem Grund:
Erstens ist die Erklärung nichts weiter als eine Wiederholung vorangegangener
Erklärungen (s. „branchenübergreifender sozialer Dialog“ weiter unten). Zweitens
kommt sie zu einem Zeitpunkt, an dem der europäische soziale Dialog
stillsteht: 1. Zwischen
1996 und 2006 brachte der europäische soziale Dialog sechs Vereinbarungen hervor,
davon wurden zwei in Richtlinien umgewandelt (Teilzeitarbeit und befristete
Arbeitsverträge). Seit 2016 waren es ganze zwei: Eine ziemlich minimalistische
Vereinbarung über aktives Altern und eine weitere über Digitalisierung, die keine
einzige Arbeitsnorm vorschreibt. 2.
Wie Christophe Degryse, wissenschaftlicher Mitarbeiter am
Europäischen Gewerkschaftsinstitut (s. nebenstehendes Interview) in einem noch nicht
veröffentlichten Artikel (*) hervorhebt, ist es den europäischen Sozialpartnern
nicht gelungen, sich an ihr mehrjähriges Arbeitsprogramm zu halten. Im Programm
2019-2021 konnten sie sich auf keinen einzigen Vorschlag zu psychosozialen Risiken
am Arbeitsplatz einigen. Schlimmer noch, in ihrem Programm 2022-2024 sind nicht nur
die Verhandlungen zu einer europäischen Rahmenvereinbarung über Telearbeit und das
Recht auf Nichterreichbarkeit gescheitert – die über eine europäische Richtlinie
umgesetzt werden sollte -, sondern auch drei der fünf weiteren geplanten
Initiativen, darunter ein Handlungsrahmen für den ökologischen Wandel. 3. Die europäischen
Sozialpartner sind mit einer „Supermacht“ ausgestattet, die es in keiner anderen
Demokratie der Welt gibt: Sie können beschließen, gemeinsame Vereinbarungen
auszuhandeln, wenn die Kommission sie zu einer europäischen Initiative konsultiert,
und dann Rat und Parlament auffordern, ihre Vereinbarung in Form einer europäischen
Richtlinie nahezu eins zu eins anzunehmen. Seit der ersten Amtszeit der Kommission
von der Leyen wurden die Sozialpartner wiederholt konsultiert – zu
Richtlinienvorschlägen über den Mindestlohn (2020), zum Schutz von
Plattformbeschäftigten (2021), zur Überarbeitung der EBR-Richtlinie (2023), zu
Rahmenbedingungen für Praktika (2023) und schließlich zu Telearbeit und dem Recht
auf Nichterreichbarkeit (2024). Doch zu keinem dieser wichtigen Themen leiteten sie
gemeinsame Verhandlungen ein, mit Ausnahme bei der Telearbeit und dem Recht auf
Nichterreichbarkeit, wobei die Arbeitgeberdelegation hier auf der letzten Zielgerade
den Verhandlungstisch verließ, weil ihre Mitglieder nicht einig waren. Es
reicht nicht mehr aus, die Stärkung des europäischen Sozialdialogs zu beschwören,
wenn seine Akteure selbst nicht davon überzeugt sind, wie es der Draghi-Bericht
hervorhebt: „ein Konsens für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit braucht einen
effizienteren sozialen Dialog“. ©Dati Bendo,
European Union, 2025
(*) Piasna A. and Theodoropoulou S. (eds.) (2.025) Benchmarking Working Europe 2025,
Kapitel 6, ETUI-ETUC.
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
Union der Kompetenzen : Die
EU-Kommission legte am 5. März eine Mitteilung
über die Union der Kompetenzen vor, um die Entwicklung des Humankapitals der
EU zu unterstützen. Begleitet wird die Mitteilung von einem Aktionsplan für
Grundkompetenzen und einem Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern
(Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) (s. Pressemitteilung).
Vorgeschlagen wird ein globaler Ansatz „vom Schulkindalter bis zum Eintritt in den
Ruhestand“, um die Kompetenzen der Europäer zu verbessern. In der Mitteilung werden
fünf Säulen genannt: Stärkung der Grundkompetenzen, lebenslange Weiterbildung,
Erleichterungen bei der Einstellung, Gewinnung und Bindung von Talenten sowie ein
starkes Governance-Fundament. Die Kommission kündigt den Start eines Pilotprojekts
zur „Kompetenzgarantie“ an, um Beschäftigten, die von Umstrukturierungen betroffen
oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, die Möglichkeit zu bieten, ihre Laufbahn in
einem anderen Unternehmen oder einer anderen Branche fortzusetzen. „Wir werden es
testen, wahrscheinlich für den Automobilsektor“, sagt Roxana Mînzatu,
Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission und zuständig für soziale Rechte und
Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge. Angesichts der Hürden bei der
Anerkennung von Abschlüssen in der EU will die Kommission eine Initiative für die
Übertragbarkeit von Kompetenzen starten, um die Anerkennung und Akzeptanz von
Kompetenzen und Qualifikationen EU-weit zu erleichtern. Damit wird die Verwendung
digitaler Abschlüsse gefördert. Die Kommission plant außerdem, eine „Europäische
Beobachtungsstelle für Kompetenzen“ einzurichten, die „Daten und Vorausschauen in
Bezug auf Kompetenzen bereitstellen und Frühwarnungen in Bezug auf
Qualifikationsdefizite in kritischen oder strategischen Sektoren ermöglichen“
wird. © Xavier Lejeune, European Union,
2025
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Industriestrategie der EU : Am
26. Februar veröffentlichte die EU-Kommission eine Mitteilung
zum „Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für
Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung“, der die Wettbewerbsfähigkeit von
Unternehmen stärken, die Dekarbonisierung der Wirtschaft unterstützen, die
Energiekosten senken und Schutz vor unlauterem Wettbewerb bieten soll. Es geht um
Kompetenzen und Unterstützung der Beschäftigten. Die Kommission will „Beschäftigte
beim Wandel unterstützen“ und erklärt, sie werde „mit den Sozialpartnern einen
Rahmen zur Unterstützung von Umstrukturierungsprozessen auf Ebene der EU und der
Mitgliedstaaten erörtern. Der Schwerpunkt des Rahmens wird auf einem gerechten
Übergang, der Antizipation von Veränderungen, einem rascheren Eingreifen bei
drohenden Umstrukturierungen und einem verbesserten Rahmen für die Unterrichtung und
Anhörung liegen“. Damit reagiert die Kommission auf die wiederholte Forderung
europäischer Gewerkschaften und des Parlaments nach besseren Rahmenbedingungen für
Umstrukturierungen. Der Metallarbeitgeberverband (CEEMET) ist da anderer Meinung.
Für ihn gehen „die bestehenden nationalen und europäischen Rechtsvorschriften
bereits auf Massenentlassungen und den Umstrukturierungsprozess ein, was zusätzliche
Maßnahmen der EU in diesem Bereich erübrigt“ (s. Pressemitteilung).
Außerdem will die Kommission die Regeln für den Einsatz des Europäischen Fonds für
die Anpassung an die Globalisierung umgestalten, um Umstrukturierungen besser
unterstützen zu können (s. European
Globalisation Adjustment Fund). Dazu wird die Kommission versuchen
„herauszufinden, wie er einen größeren Beitrag leisten kann“, da er bei weitem nicht
ausgeschöpft wird. Sie will auch „die Umsetzung des Fonds für einen gerechten
Übergang“ verbessern und eine „Europäische Beobachtungsstelle für einen gerechten
Übergang“ einrichten (1. Quartal 2026), damit „ein transparenter Dialog mit den
Sozialpartnern, regionalen und lokalen Behörden, der Zivilgesellschaft und anderen
Interessenträgern über Aspekte des gerechten Übergangs sichergestellt“ wird. In der
Mitteilung geht es auch um „die Anwendung sozialer Konditionalitäten bei der
öffentlichen Finanzierung“, um sicherzustellen „dass Beschäftigte von der
Unterstützung für die Industrie profitieren, auch durch Förderung von
Tarifverhandlungen.“ Die Kommission will ebenfalls „Arbeits- und Sozialstandards
unterstützen, […] auch im Zusammenhang mit der bevorstehenden Bewertung des
Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge“. © Christophe Licoppe, European Union, 2025
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Aktuelle
soziale Themen
Frauenrechte : Die Europäische
Kommission hat am 8. März einen Fahrplan
für Frauenrechte mit dem Anhang Grundsatzerklärung
für eine geschlechtergerechte Gesellschaft vorgestellt, sowie den neuen Bericht
über die Gleichstellung der Geschlechter, der vom Europäischen Institut für
Gleichstellungsfragen (EIGE) veröffentlicht wurde. Die Erklärung enthält
Empfehlungen zur Arbeitswelt, hat aber keinen rechtsverbindlichen Charakter. Darin
heißt es, dass „den Vorhersagen zufolge eine bessere Gleichstellung das Pro-Kopf-BIP
in der EU bis 2050 um 6,1 auf 9,6 % erhöhen könnte‟, und „die Kosten der Gewalt
gegen Frauen in der EU auf 289 Milliarden Euro pro Jahr“ geschätzt
werden. © Christophe Licoppe,
European Union, 2025
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Branchenübergreifender sozialer Dialog
Ein Pakt zur Stärkung des sozialen Dialogs :
Der Pakt
für den europäischen sozialen Dialog kaut in weiten Teilen den Inhalt
bereits existierender Texte wieder (s. In den Schlagzeilen). Nennenswerte Neuerungen
enthält er nicht (s. gemeinsame
Pressemitteilung). Er greift beispielsweise die Idee auf, in der Kommission
einen „Beauftragten für den europäischen sozialen Dialog“ sowie in jeder
Generaldirektion „Koordinatoren für den sozialen Dialog“ zu ernennen und einen
Mechanismus einzurichten, um Berichte europäischer Sozialpartner entgegenzunehmen,
wenn diese „gemeinsam feststellen, dass der soziale Dialog auf EU-Ebene nicht
angemessen respektiert und gefördert wird“. Im Pakt heißt es weiterhin: „Es ist
wichtig, klar zwischen den Konsultationen der Sozialpartner und öffentlicher
Konsultationen zu unterscheiden“, die im AEUV unterschiedlich definiert werden. Die
Kommission verspricht erneut, die Sozialpartner zu Themen anzuhören, die nicht in
ihren Zuständigkeitsbereich fallen, der in Art. 153 und 154 AEUV definiert ist, die
für sie aber von „besonderem Interesse“ sind. Das hätte bei der Konsultation zur
Vereinfachung der Richtlinien über Nachhaltigkeitsberichterstattung und
Sorgfaltspflichten der Fall sein können. Doch die Kommission lud 50 Vertreter von
Unternehmen und Arbeitgeberverbänden ein und 10 Organisationen der
Zivilgesellschaft, darunter den EGB und IndustriAll Europe. Da stellt sich schon die
Frage, ob eine gleichberechtigte Beteiligung der Sozialpartner wirklich gewünscht
ist… Sie werden auch im Vorfeld der Ausarbeitung des Arbeitsprogramms der Kommission
konsultiert werden. Im Pakt enthalten sind auch Verpflichtungen der
Sozialpartner selbst, um ihre derzeitigen Aufgaben besser auszuführen. Unter anderem
wollen sie „gemeinsam die Maßnahmen identifizieren, die erforderlich sind, um die
Umsetzung ihrer autonomen Rahmenvereinbarungen auf nationaler Ebene zu verbessern“,
an der es bekanntermaßen hapert. Konfliktpunkte werden auf später verschoben: Die
Frage der Finanzierung der Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog wird nicht
angesprochen, ebenso wenig die Frage, mit welcher Methode europäische,
branchenübergreifende oder sektorale Vereinbarungen in Form von Richtlinien
umgesetzt werden sollen. Der Text verweist auf einen bereits stattgefundenen
Austausch mit den Sozialpartnern laut ihrer Mitteilung
zur Stärkung des sozialen Dialogs in der EU. ©Dati Bendo, European Union, 2025
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung
und Zwangsarbeit : Die Bundesregierung hat am 12. Februar
einen Aktionsplan mit 83 Maßnahmen angenommen (s. Aktionsplan).
Damit plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Arbeitskräfte zu
unterstützen und ein Netzwerk von verschiedenen Akteuren am Arbeitsmarkt und den
Sozialpartnern einzurichten (s. Pressemitteilung).
Darüber hinaus haben die Länder 125 Maßnahmen in eigener Zuständigkeit entwickelt
(s. Anhang).
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Kontrolle digitaler Plattformen :
In einem offenen Brief haben 79 Organisationen der
Zivilgesellschaft und Bündnisse mit über 1.000 Mitgliedsorganisationen, darunter die
Gewerkschaft ver.di, die Verhandlungsführenden der CDU/CSU und der SPD bei den
Sondierungsgesprächen aufgefordert, die Kontrolle von Online-Plattformen zu
verstärken, die laut den Unterzeichnenden die Gesellschaft spalten und Minderheiten
ausgrenzen (s. Brief). „Die
Algorithmen der Plattformen sind intransparent und wirken oft tendenziös“, so der
ver.di Vorsitzende (s. Pressemitteilung).
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Tarifabschluss zum Umgang mit KI :
Die Sozialpartner in der Film- und Fernsehproduktion haben am
12. Oktober 2024 eine Anlage
zum Manteltarifvertrag unterzeichnet, in der neue Vorschriften in Bezug auf
Transparenz, Einwilligung und finanzielle Entschädigung für die Nutzung von
generativer KI festgelegt werden (s. Mitteilungen von ver.di
und UNI
Europa). KI-erzeugte Szenen werden Schauspielern beispielsweise als
vergütungspflichtige Drehtage bezahlt.
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Finnland
Nationale Strategie für das Arbeitsleben :
Das Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung sowie das
Ministerium für Soziales und Gesundheit haben ein Projekt gestartet, um
Produktivität und Wohlbefinden am Arbeitsplatz bis 2035 zu verbessern (s. Mitteilung).
Die Strategie wird von einer dreigliedrigen Arbeitsgruppe bis zum Sommer 2026
entwickelt und umgesetzt. 2024 wurden dazu umfangreiche Recherchen durchgeführt und
nahezu 100 Experten konsultiert.
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Einschränkung des Streikrechts :
Die Regierung legte am 13. März ein Gesetzesvorhaben vor, das die
Fortsetzung wesentlicher Tätigkeiten während eines Streiks ermöglicht. Bis jetzt
wurde diese Thematik von den Sozialpartnern geregelt. Damit soll gewährleistet sein,
dass „die kritischen Funktionen der Gesellschaft auch bei Arbeitskampfmaßnahmen
aufrechterhalten bleiben, wenn sich die Parteien aus welchem Grund auch immer nicht
einigen können“, erklärte der Arbeitsminister (s. Pressemitteilung).
Die drei Gewerkschaften SAK, Akava und STTK kritisieren die Initiative: Indem die
Regierung Regeln per Gesetz vorschreibe, entferne sich Finnland vom nordischen
Modell (s. Mitteilung
de SAK).
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Schweden
Gesundheit von Frauen am Arbeitsplatz :
Laut dem schwedischen Zentralamt für Arbeitsumwelt sind Frauen
zwei Mal anfälliger dafür, am Arbeitsplatz krank zu werden (s. Mitteilung).
70 % der Berufskrankheiten entfallen auf Frauen, wobei bestimmte Bereiche wie der
Gesundheitssektor besonders betroffen sind. Arbeitgeber und Beschäftigte können
mehrere Maßnahmen treffen, um dieses Ungleichgewicht zu verringern, unter anderem
durch eine Neuverteilung der Aufgaben innerhalb derselben Berufsgruppe.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Neuverhandlungen : Die
Unternehmens-leitung des US-amerikanischen IT-Konzerns Oracle und sein Eurobetriebsrat
haben die EBR-Vereinbarung
überarbeitet: Der EBR wählt einen engeren Ausschuss, der aus 5 Mitgliedern besteht
(darunter einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter). Dieser Ausschuss trifft
sich zweimal im Jahr sowie anlässlich der jährlichen Plenarsitzung. Der engere
Ausschuss kann eine zweite Jahresversammlung beantragen, die der Unternehmensleitung
nicht ohne triftigen Grund ablehnen darf. Der Ausschuss trifft sich auch anlässlich
von außerordentlichen Sitzungen. Diese können aus Anlass von Umstrukturierungen
einberufen werden, die 1,5 % der Gesamtbelegschaft des Konzerns oder 50 % der
Beschäftigten in einem und 50 % der Beschäftigten in einem anderen Mitgliedstaat
betreffen. Dem EBR stehen jährlich 50.000 Euro für Gutachten zur Verfügung (nicht
übertragbar). Unter außergewöhnlichen Umständen darf dieses Budget mit Zustimmung
der Unternehmensleitung auch überschritten werden. Bei Streitigkeiten übernimmt die
Unternehmensleitung „angemessene und notwendige Rechtskosten und alle notwendigen
Gerichtskosten für den Rechtsstreit“. Die Mitglieder verfügen über die erforderliche
Zeit, um die Aufgaben ihres Mandats auszuführen. Die Vorgesetzten der EBR-Mitglieder
werden über die Bedeutung des Mandats informiert und berücksichtigen dies bei der
Festlegung der Arbeitsbelastung und den Beurteilungen. Der Vereinbarung zufolge wird
nach den Jahresversammlungen und außerordentlichen Sitzungen eine Mitteilung
versandt. Der engere Ausschuss verfasst die Mitteilung, die von der
Unternehmensleitung zeitnah freigegeben und an alle Beschäftigten versandt wird.
Darin wird festgehalten, wie die EBR-Mitglieder die im Rahmen der Sitzungen
erhaltenen Informationen an ihre Kollegen auf lokaler Ebene weitergeben können.
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